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brüden zu können. Auch Zuschneider und Stanzer glaubt man unter dieser Bezeichnung mit den geringen Hilfsarbeiterlöhnen abspeisen zu können, wie wir dies jetzt bei der Firma Jacobius sen., Bergstraße 34, feststellen konnten. Auch über diese Frage werden die Tarifinstanzen ein entscheidendes Wort sprechen müssen, um diese Lohudrückereien zu unterbinden. Zentralverband der Schuhmacher Deutschlands , Ortsverwaltung Berlin .

Deutsches Reich .

Ein sonderbares Unterfangen.

Schweizer Pfadfinder als Streitbrecher. jugendlichen Pfadfinder den Bädermeistern zur Bekämpfung der Im Genfer Bäckerstreit haben sich neben der Polizei auch die streifenden Gehilsen zur Verfügung gestellt. So tragen sie unter anderm das Brot in die Häuser.

Soziales.

Von

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Da R. annahm, daß die Person, bon der er annahnt, daß sie ein stehen blieb, gab er aus seinem Revolver einen Schuß ab. Die verkleideter Spion sei, auf sein nochmaliges Halt!" wieder nicht Frau, denn um eine solche handelte es sich in Wirklichkeit, hatte durch den Schuß eine so schwere Bauchverlegung erlitten, daß ste an derselben bald verstorben ist. Es handelte sich auch nicht, wie sich später herausgestellt hat, um gefährliche Spione, sondern um harmlose Passanten, die dort einige Zeit geruht hatten.

K's Jrrtum hatte zur Folge, daß er sich jetzt wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten hatte. Der Angeklagte verteidigt sich damit, daß er sich in Putationotwehr befunden habe. fest angenommen, daß die Person in Frauenkleidern ein ber­appter Spion gewesen sei, der mit erhobenent Arm auf ihn habe eindringen wollen. Da ihm seine Darstellung nicht widerlegt

Schadenersatzpflicht eines Arztes.

Es ist ein in der Rechtsprechung feststehender Grundsatz,

Die Ehefrau D. begab sich in November 1909 zu dem Arzt Dr. T. in Bochum , um einen Schönheitsfehler, ein Anzahl Warzen an der rechten Hand, entfernen zu lassen. Dr. T. nahm zu diesem 3wecke eine Röntgenbestrahlung der Hand vor. Nach einiger Zeit traten an der Hand der Frau D. entzündungsähnliche Erscheinun gen auf, die schließlich zu einer atrophischen Veränderung der Haut Die Eheleute D. erhoben gegen den Arzt eine Klage auf Schaden­und zur Verkrümmung des vierten und fünften Fingers führten. crias, indem sie dem Beklagten vorwarfen, daß er während der Bestrahlung die warzenfreie und deshalb nicht zu bestrahlenden Stellen der Hand nicht bedeckt hatte.

Das Reichsversicherungsamt gegen unverständliche Formulare. Das Reichsversicherungsamt hat dieser Tage, wie wir der Als in den ersten Tagen nach dem Kriegsausbruch fast die Mecklenburgischen Volkszeitung" entnehmen, auf Antrag des Arbeiter­gesamte Industrie zum Stillstand kam und eine gewaltige Arbeits. fekretariats ein Urteil des Oberversicherungsamtes in Schwerin aus werden konnte, wurde er antragsgemäß kostenlos freigesprochen. losigkeit hercinbrad), konnte niemand unter dem Drohen der Situa- 3pei bemerkenswerten Gründen aufgehoben. Es handelte sich um tion sich dem zwange zum Helfen entziehen. Die Gewerkschaften einen Rententürzungsbescheid, den die landwirtschaftliche Berufs­packten die ihnen zufallende Hilfsarbeit an den Arbeitslosen fest genossenschaft erlassen hatte. Nach der Reichsversicherungsordnung und entschlossen an und zwangen durch Wort und Beispiel auch müssen die Rentenbescheide der Genossenschaft begründet werden. daß der Arzt seinem Patienten gegenüber für sogenannte viele Behörden, dem auf einmal riesengroß dastehenden Problem zur Begründung gehört die Wiedergabe des wesentlichen Inärztliche Kunst fehler einzustehen hat. Erleidet der Arbeitslosennot zu Zeibe zu gehen. Die öffentliche Unter- halts des ärztlichen Gutachtens. Statt deffen hatte die Berufs - der Patient infolge fahrlässiger Behandlung des Arztes eine stükung wurde organisiert, die Unterstüßung verlangte Kontrolle genossenschaft nach Schema F so verfahren, daß sie schrieb:" Unter- Körperverlegung oder Gesundheitsbeschädigung, so ist der und die Kontrolle brachte den Nachweis von Arbeit als schließlich lagen für diese Schäzung: Gutachten des Arztes"... beste Hilfe. Tausende und aber Tausende Nichtorganisierter, die dem Inhalt des Gutachtens teilte fie nichts mit Arzt nach§ 823 des Bürgerlichen Gesezbuches zum Ersatz des hilf- und haltlos durch ein Leben ewiger Arbeitslosigkeit hinge- Die Berufsgenossenschaft verlegte ferner die Rechte des Renten- dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. Das Maß der durch schivemmt wurden, griffen verzweiflungsvoll nach dem Strohhalm berechtigten schwer anzuwendenden Sorgfalt richtet sich natürlich nach dem je­Unterlassen eines Hinweises weiligen Stande der ärztlichen Wissenschaft. In dem nach­der öffentlichen Arbeitslosenunterstüßung und faßten das feste darauf, daß der Verletzte berechtigt ist, persönliches Gehör stehend mitgeteilten, am Freitag vor dem Reichsgericht ver­Brett der durch den kontrollierenden Nachweis gebotenen Arbeit. vor dem Versicherungsamt und Einholung eines Gutachtens handelten Streitfall handelt es sich um eine Schädigung durch Das ist der Hauptsegen der Arbeitslosenunterstützung, daß sie ohne von einem Arzt seiner Wahl zu verlangen. Der Hinweis ist in unvorsichtige Röntgenbestrahlung. gleichzeitigen Arbeitsnachweis nicht geboten werden kann und so§ 1590 der Reichsversicherungsordnung vorgeschrieben. Die Berufs­schwache Charaktere vor sich selber rettet und zur Ertüchtigung genossenschaft glaubte dieser Vorschrift durch folgende Formel ge­bringt. Und über das Hilfswerk, dem man damals nicht aus dem nügt zu haben: Auf die Berechtigungen nach den§§ 1592, 1595, Wege gehen konnte, vergaß man eine Zeitlang alle Rebenabsichten. 1596 der Reichsversicherungsordnung wird hingewiesen." Auch die Kontrollnachweise der Unternehmerverbände verschwanden Das Reichsversicherungsamt legt dar, daß der Hinweis auf ein vielfach von der Bildfläche oder änderten ihren Charakter. dem Inhalt nach nicht wiedergegebenes Gutachten feine Be­Es scheint, als wenn das heute manchen Unternehmerverbänden gründung" im Sinne des Geſetzes ist und wendet sich dann gegen leid geworden ist und als wenn sie sich in ihrer Politik langsam, den famosen, Laien natürlich völlig unverständlichen Hinweis" auf aber sicher, dem alten Fahrwasser wieder nähern. Wie die Ver- die§§ 1592, 1595, 1596 der Reichsversicherungsordnung mit folgenden ordnungen der Militärbehörden ausgelegt werden, das deutet darauf treffenden Sätzen: hin, und die Art, wie man die alten Kontrollmaßnahmen der Der Kläger hat weiterhin ausgeführt, der Bescheid vom Arbeiterschaft gegenüber wieder aufleben läßt. 2. September 1913 sei auch infofern mangelhaft, als er nur einen allgemeinen Hinweis auf die§§ 1592, 1595 und 1596 der Reichsversicherungsordnung enthalte und nicht die dem Renten­berechtigten nach den erwähnten Vorschriften zustehenden Berech­tigungen einzeln aufführe. Auch diese Rüge ist begrün det. Der§ 1590 u. a. D. fchreibt ausdrücklich vor, daß in Ein freigebiger Soldatenfreund mußte sich gestern in der dem Bescheide auf die Berechtigungen nach den§§ 1592, 1595, Berson des Dienstknechts Johann 3iesta vor der 1596 hinzuweisen sei. Der Zweck dieser Vorschrift ist, den Be- 3. Straffammer des Landgerichts III unter der Anklage des rechtigten vor den Nachteilen zu schüßen, die ihm aus der Un- Betruges und der schweren Urkundenfälschung verantworten. tenntnis der§§ 1592, 1595 und 1596 entstehen könnten. Dazu wird im allgemeinen ein bloßer Hinweis auf die in Rebe in Geeburg als Diensttnecht beschäftigt geweſen, der die Kartoffel­Der bisher unbestrafte Angeklagte war bei dem Gutsbesizer S. stehenden gesetzlichen Vorschriften nicht genügen. Die Kennt lieferungen für das Unteroffizierstafino des Baradenlagers Döbe­nis des Geseges tann von dem Berechtigten nicht ris ausführt. Eines Tages hatte 3. Hundert Zentner Kartoffeln ohne weiteres erwartet werden. Wäre sie vom Gesez- dort abgeliefert. Er meldete sich bei dem Küchenverwalter des geber selbst vorausgesezt worden, so hätte er den Hinweis auf die Kasinos und erzählte diesem, sein Dienstherr brauche notwendig Berechtigungen nach den§§ 1592, 1595 und 1596 überhaupt nicht Geld, es möchten deshalb die Kartoffeln bezahlt werden. Obwohl vorgeschrieben. Demnach muß verlangt werden, daß der Angeklagte nicht einmal eine quittierte Rechnung mit hatte, der Bescheid entweder einen Abdruck der Para= wurde ihm ein Scheck über 350 M. auf eine Bank in Spandau aus­graphen oder aber einen besonderen Vermert gehändigt. Er fuhr sofort nach Spandau , löste den Scheck ein und enthält, aus dem der Berechtigte ohne weiteres fam dann mit dem Gelde in der Tasche nach Döberitz zurück. Hier erfehen kann, welche Berechtigungen ihm im spielte er in der Mannschaftstantine den freigebigen Soldaten­einzelnen zustehen." freund. Er ließ sofort mehrere Stubenlagen" anfahren. Die

Vor uns liegt der Wortlaut eines Rundschreibens, das der Verband Bayerischer Metallindustrieller an feine Mitglieber erlassen hat. Es lautet:

3. B. M. Nr. 38.

An unsere Mitglieder! Streng bertraulich. Nürnberg , den 20. März 1915. Betreff: Wettbewerb bei Beschaffung von Arbeitskräften.

Der Staatssekretär des Reichsmarineamts hat unterm 22. 2. 1915 dem Kriegsausschuß der deutschen Industrie nahegelegt, die beteiligte Industrie zu bewegen, das Inserieren nach Facharbei­fern, namentlich Drehern, Schlossern, Maschinenbauern, Kupfer­schmieden, Nietern usw. gegen das Versprechen hohen Verdienstes zu unterlassen, weil dadurch nur wieder anderen Firmen, welche gleichfalls Kriegsaufträge zu erledigen haben, die Arbeitskräfte entzogen werden und eine ungesunde Lohntreiberei verursacht

wird.

Die in den letzten Wochen ganz besonders in die Erscheinung getretene Unraft der Arbeiter und deren fortgesetzter Wechsel sind ivesentlich auf das Verhalten der Firmen selbst, welche nach Mitteilung des Kriegsausschusses Nr. 35 damit auch das Hinauf­schrauben der Lohnansprüche weit über das berechtigte Maß hinaus herbeigeführt haben, zurückzuführen.

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Das Landesgericht Bochum und Oberlandesgericht Hamm haben nach Anhörung Sachverständiger den Beklagten dem Grunde nach zum Schadenersas verurteilt. Das Reichsgericht wies die von dem Arzt eingelegte Revision am Freitag zurüd.

Einer mit Spendierhosen.

Das Reichsversicherungsamt hob aus diesen Gründen das Urteil Kunde, daß in der Kantine eener mit Spendierhofen" size, hatte des Oberversicherungsamtes und den Rentenkürzungsbescheid auf. fich bald verbreitet und im Nu begann ein allgemeiner Sturm­Dieser gegenseitige Wettbewerb bei der Arbeiterbeschaffung Es muß die Genossenschaft nun die Rentenkürzungen nachzahlen waren. Der freigebige Diensttnecht trommelte nun alle Leute, die angriff auf die Biervorräte des Kantinenwirts, die bald besiegt" zeitigt nicht bloß unter den gegenwärtigen Verhältnissen, sondern und, wenn sie fürzen will, einen neuen, dem Gesetz wenigstens for- dienstfrei waren und Urlaub hatten, zusammen und unternahm mit bor allem auch bei der Rückkehr ruhigerer Verhältnisse große mell entsprechenden Bescheid erteilen. ihnen eine Bierreise nach Spandau . Inzwischen war dem Guts­Schwierigkeiten, befiber das lange Ausbleiben seines Knechts verdächtig vorge­kommen. Als er telephonisch den Bescheid, erhielt, daß 3. das Gelb gleich cintassiert hatte, warf er sich in seinen Wagen und nahm, folgung auf. In jedem Lotal, welches er aufsuchte, wurde ihm der um wenigstens noch etwas von dem Gelde zu retten, die Ver­Bescheid, daß der Herr" mit etwa 30 Soldaten soeben weiter gezogen sei. Endlich erwischte er die ganze Gesellschaft, ziemlich be­frunten, in einer Kneipe in Spandau , wo sie eben Hindenburg hochleben ließen. Von dem Gelde war natürlich nicht mehr viel übrig. Diese Bierreise hatte für den freigebigen Dienstknecht sehr unangenehme Folgen, denn die Straffammer verurteilte ihn nunmehr zu 2 Monaten Gefängnis.

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für Mecklen­Deshalb hat auch die Nürnberger Vertrauenskommission des V. B. M. am 15. 3. 1915 beschlossen, gegenüber der Praris ein- burg- Schwerin ist leider feineswegs die einzige Genossenschaft, zelner Firmen darauf zu bestehen, daß das unmittelbare die mit dem Arbeiter unverständlichen Formularen operiert. Inserieren der Mitglieder wie bisher, so auch fünftig nicht zu Es sollten in ähnlichen Fällen die Rechte des Arbeiters ebenso gestanden werden kann, ebenso wenig wie die un- energisch gewahrt werden, wie es in Mecklenburg- Schwerin inittelbare Benüßung der städtischen und ion bom Arbeitersefretariat geschehen ist. ftigen Arbeitsnachweise; vielmehr soll die Beschaffung ber notwendigen Arbeitskräfte unbedingt durch unsere Arbeitsnachweise gehen, welche, soweit veranlaßt, auch inserieren werden.

Unfall oder nur Balgerei?

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Billiger Fleischeinkauf.

Als Mitglied einer Schwindlerbande, welche die Sicher

Der Schleifer W. erlitt ant 1. September 1913 einen Unfall. Er war von einem Arbeiter ersucht, aus einem Raum, in dem sich Durch die verordnungsgemäße Ueberweisung der binnen feine Arbeitsstätte nicht befand, sofort zur Schleiferei zu kommen, 2 Tagen nicht befeßten Stellen an das städtische Arbeitsamt ist ba seine Arbeit gebraucht würde. Ein anderer Arbeiter hielt W. auch die Gewinnung der bei diesen allein angemeldeten Arbeits- am Arm fest, unt sein Gehen zu verhindern. Bei der Abwehr fiel fräfte gewährleistet; außerdem können unsere Arbeitsnachweise, w. in ein mit unverdünnter Salzsäure gefülltes Beizfaß. Infolge im Falle vordringlichen Bedürfnisses sich auch an andere Nach- des Schluckens der Salzsäure trat Luftröhren- und Brüstfell- heit des Geschäftsverkehrs in der Zentralmarkthalle start ge weise un Zusendung von dort angemeldeten Arbeitskräften an entzündung ein, an der W. am 4. September verstarb. unsere Nachweise wenden. Die Norddeutsche Metall- Berufsgenossenschaft lehnte den Anfährdet hatte, hatte der frühere Schlächtergeselle, jetzige All dies soll aber den Nachweisen des V. B. M. spruch der Hinterbliebenen auf Rentengewährung ab, weil sich der Fleischhändler Alwin Stolle verschiedene Be­überlassen, cin direktes Vorgehen der Mitglieder aber aus- Unfall nicht bei einer betriebsdienlichen Tätigkeit, sondern bei einer trügereien begangen, die ihn unter der Anklage der schweren geschlossen sein. Balgerei mit einem Arbeitskollegen ereignet habe, mithin ein ver- Urkundenfälschung und des Betruges vor die 5. Straffammer Mit dem dringenden Ersuchen um gefl. Beachtung dieser sicherungspflichtiger Betriebsunfall nicht in Betracht käme. Die des Landgerichts I führte. Gesichtspunkte wird dies zur Kenntnis gebracht. Witwe legte Berufung beim Oberversicherungsamt Berlin ein. Sie Schon seit längerer Zeit haben die städtischen Verkaufs­Die Geschäftsstelle. machte geltend, daß der Verstorbene einer Betriebsgefahr zum vermittler in den Markthallen durch das Treiben einer geheimnis Hier wird also die Kontrolle der Arbeiterschaft durch den Opfer gefallen ist, da die Beizfasser offen in dent Raum standen. vollen Betrügerbande, die in den Hallen ihr Unwesen treibt, sehe Unternehmernachweis wieder hergestellt und auch dafür Sorge Wären dieselben zugedeckt gewesen, so hätte die Balgerei nicht den zu leiden und werden arg geschädigt. Es tauchten ständig nach den getragen, daß die nicht den Unternehmernachweis benußenden Ar- unglücklichen Ausgang nehmen können. Hinzu komme, daß im von den Verkaufsvermittlern veranstalteten Auktionen gefälschte § 544 Abs. II der R.V.O. ausgesprochen ist, daß verbotswidriges Kaufscheine auf, die ordnungmäßig abgestempelt waren und sogar beiter diese Kontrolle passieren. Dabei wird ausdrücklich auch ge- Handeln die Annahme eines Betriebsunfalles nicht ausschließt. Das Geheimzeichen aufwiesen. Mit diesen gefälschten Scheinen sagt, daß Ursache zu dieser Regelung die in den letzten Wochen Daraufhin anerkannte die Genossenschaft den Tod als Betriebs- setzten sich die Schwindler in den Besitz von ganzen Kälbern, halben ganz besonders in die Erscheinung getretene Unraft der Arbeiter unfall und setzte für die Hinterbliebenen die Rente fest. Schweinen, Würsten usw., für die sie bei der Auktion nur ganz ge­und deren fortgesetzter Wechsel" sind. Diesen Erscheinungen will Hätte sich die Witwe ohne weiteres mit der Ablehnung ringe Beträge angezahlt hatten. Nach langen und schwierigen Be­man also zu Leibe gehen! Wenn dann die Arbeiter mißtrauisch der Genossenschaft begnügt, wäre sie ihres Anspruches ver- obachtungen gelang es endlich, den Angeklagten als einen der einem Arbeitsnachweis" fernbleiben, der mit solchen doch nicht der lustig gegangen. Es ist daher immer wieder dringend zu Schwindler zu entlarven. Offenbar war er nur Mitglied einer Arbeitsbermittelung zukommenden Aufgaben bepadt ist, dann klagt raten, daß die Versicherten bei Streitfällen aus der Versiche weitverzweigten Bande, da die Betrügereien auch nach seiner Fest­Versiche- nahme nicht aufhören. Das Urteil lautete auf 1 Jahr 6 Monate man obendrein die Arbeiterschaft an, statt an die eigene Brust rungsgefeßgebung den Rat sachkundiger Personen beizeiten nehme nicht aufhören. Das Urteil lautete auf 1 Jahr 6 Monate Gefängnis. zu schlagen, in Anspruch nehmen.

Ausland.

Der erste Warenhaustarifvertrag in der Schweiz . Der Schweizerische Handels- und Transportarbeiterverband hat

Gerichtszeitung.

Folgen der Spionitis.

mit dem Warenhaus Louvre in Basel , das in zwei Betrieben über Zu Anfang des Krieges herrschte auch in Hamburg eine 100 meist weibliche Angestellte beschäftigt, einen am 1. April in große Spionenfurcht und-suche. Eine Folge der damaligen Kraft getretenen Tarifvertrag abgeschlossen, der gegen die früheren Spionensuche ist auch ein Vorkommnis, das recht schlimme Zustände verschiedene Verbesserungen bringt. So wurde die wöchent- Folgen hatte.

Die Herrschaften im Hinterſtübel.

Vor dem Außerordentlichen Kriegsgericht in Schweidnik standen die Gastwirte Giehmann und Wenzel aus Kaltenbrunn im Kreise Schweidniß unter der Anklage der Polizeistunden­übertretung. Nach dem, was die Verhandlung bot, müssen in Kaltenbrunn für die dortigen Gastwirtschaften trob Krieg und verschärfter Polizeistunde geradezu ideale Zustände herrschen. Hieran soll auch, nach der Schlesischen Bergwacht", der Amts­vorsteher nicht ganz unschuldig sein, da er angeblich nicht streng genug vorgehe.

liche Arbeitszeit von 64 auf 58 Stunden reduziert und die Gehälter Als in der Nacht zum 5. August v. 3. der Kriminalwachtmeister wurden von 70,50 gr. auf 86,30 Fr. pro Monat im Durchschnitt Johann Eduard Kraffzig sich auf dem Wege nach seiner Wohnung erhöht, also um 50,80 Fr. Vor dem Striege betrug allerdings der befand, die in Hermannstal belegen ist, hörte er etwa 200 Schritte Die Verhandlung ergab denn auch ein nach dieser Richtung monatliche Durchschnitt 97 Fr., der dann aber durch Re- von seiner Wohnung entfernt einen Schuß fallen. Bald darauf hin ganz interessantes Moment. Wie der als Zeuge geladene duktion aller Gehälter auf 70,50 Fr. herabgedrückt wurde. fam ihm auch eine Husarenpatrouille entgegen, deren Führer ihn Wachtmeister Zukunft bekundete, waren wiederholt beim Land­Die Gehälter find ungemein verschieden und schwanken fragte, ob er geschossen hätte. K. verneinte das. Da nach kurzer ratsamt in Schweidnitz anonyme Anzeigen wegen Uebertretung zwischen 45 und 406 Fr. Nach dem neuen Tarifvertrag Verständigung in A. der Verdacht auftauchte, daß vielleicht Spione der Polizeistunde eingegangen. Infolgedessen erhielt der Zeuge dürfen die Gehälter, dic vor dem Kriege 80 Fr. nicht über den Schuß abgegeben haben könnten, und daß sie unter Umständen den Auftrag, eine Revision vorzunehmen. Am 14. Februar stellte stiegen, nicht reduziert werden. Der Vertrag verlangt die Ver- die Telegraphenleitung Hamburg - Berlin zerstören könnten, suchte der Beamte fest, daß im Giehmannschen Lokale sowohl, als auch sicherung des Personals gegen Unfall und im Strantheitsfalle soll er mit mehreren Leuten das Gelände ab. Sie fanden anfänglich im Wenzelschen Lokale die Polizeistunde bereits ganz beträchtlich das Gehalt während eines Monats weiter bezahlt werden. Nach aber nichts Verdächtiges. Mit einem Mal sah K. aus der Richtung überschritten worden war. Eine ganz besondere Ueberraschung einjähriger Tätigkeit im Betriebe wird mindestens eine Woche Ferien Schiffbeck dreimal ein Licht aufleuchten. Da er vermutete, daß aber bot sich dem Beamten, als er das Hinterstübel" des gewährt. Die im Geschäfte zu tragende schwarze Kleidung ist dem das Licht ein Signal für die sich dort aufhaltenden Spione sein Wenzelschen Lokales betrat. Hier waren die Honoratioren des Personal zum Einkaufspreise abzugeben. Mit Ausnahme der könnte, ging er auf die Suche. Verabredungsgemäß ging er, mit Dorfes versammelt; er erblickte den Lehrer, den Kantor, den Nayonschefs und Direttricen ist das Personal gehalten, dem Handels- einem Revolver, bewaffnet, allein vor. In einem größeren Ab- Pfarrer und den Amtsvorsteher beim Statspiel. Der Amts­und Transportarbeiterverband als Mitglieder anzugehören. Der Ver- stande folgte ihm seine Begleitung. Als er in der Nähe einer vorsteher, der zur Verhandlung als Zeuge geladen war, mußte trag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen in der Meinung, großen Sandgrube antant, hörte er ein Gespräch im Flüstertone. zugeben, daß er sich mit den genannten Herren bis über die daß bei der Rückkehr normaler Verhältnisse ein neuer Vertrag Wie er jedoch näher gekommen war, sprangen aus dem Grase zwei Polizeistunde hinaus in dem Lokale aufgehalten habe. In seinem auf längere Dauer abgeschlossen werde. Durch diesen Vertrags. Männer und eine Frauensperson auf. Auf den Ruf: Salt, wer Plaidoyer drückte der Staatsanwalt sein Befremden hierüber aus abschluß ist der Beweis erbracht, daß auch in den Warenhäusern die da?" erhielt er feine Antwort. Lediglich die Person, die sich in und er beantragte, die Gastwirte mit je einem Tage Gefängnis tarifliche Regelung der Arbeitsverhältnisse der Angestellten möglich ist. Frauenfleidung befand, fam ihm mit erhobenem Arme entgegen. zu bestrafen. Demgemäß erkannte der Gerichtshof.

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