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Staatsanwaltschaft noch nicht Veranlassung, ihrerseits für das 1 Mart soll vom Vorschußfonto herausgabt werden; die Dedung wird p Wiederaufnahmeverfahren wieder einzutreten, sondern erst die späterer Beschlußfassung vorbehalten.

1. Straffammer des Elberfelder Landgerichts ordnete am 25. Fe- Stadtv. Dr. Weyl( Soz.): Die städtischen Arbeiter haben von bruar 1914 die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Gleichzeitig dem Verlangen einer allgemeinen Revision ihrer Lohn­verfügte sie die sofortige Freilassung der Frau Hamm  . Die gegen und Dienstverhältnisse zurzeit Abstand genommen; sie erwarten diesen Beschluß des Landgerichts von der Elberfelder Staatsanwalt- aber, daß nach Schluß des Krieges, wenn die wirtschaftlichen Ver­schaft beim Düsseldorfer Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegte hältnisse wieder einigermaßen geebnet sind, die Stadt sich nicht der Beschwerde wurde verworfen und heute hat nunmehr der neue erpflichtung entziehen wird, dieſe Verhältnisse einer Revision zu Prozeß gegen Frau Hamm   begonnen. Für Rechtsanwalt unterwerfen, da in zahlreichen Betrieben die Löhne nicht einmal Dr. Heigers hat Rechtsanwalt Wolfgang Heine- Berlin die Ver- denen entsprechen, welche eine Reihe von Vorortgemeinden, und teidigung der Angeklagten zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Wert- nicht etwa blog wohlhabende, zahlen. Die Teuerungs- oder Kriegs­hauer übernommen. Das gegen die mutmaßlichen Täter Jmkamp zulage mußte auch dem Magistrat als unabweisbar gelten, um und Kielhorn eingeleitete Ermittelungsverfahren ist inzwischen venigstens einen gewissen Ausgleich mit den sprunghaft gestiegenen eingestellt worden. Für die Verhandlung sind mehrere Tage in Lebensmittelpreisen zu schaffen. Unsere Wünsche zu dieser Vorlage Aussicht genommen. Am morgigen Sonnabend wird in Flanders- zu Anträgen zu verdichten, haben auch wir Abstand genommen. bach ein Augenscheintermin aller Prozeßbeteiligten stattfinden. Wir wollten eine Erhöhung der Höchstgrenze, eine Erhöhung des Allerdings wird die Schwierigkeit, den Prozeß durchzuführen, sehr Betrages der Zulage selbst und eine Zurückdatierung des Termins. groß sein, da sich eine ganze Reihe der geladenen Zeugen im Felde Wir sehen jetzt davon im wesentlichen deshalb ab, weil zwischen befinden. Berlin   und den Vororten eine Verständigung über die in der Vor­lage vorgeschlagenen Säße usw. herbeigeführt ist. Wir erkennen übrigens an, daß der Jnitiative des Berliner   Magistrats die be­treffenden Arbeiter und Angestellten in manchen Vororten viel­leicht überhaupt erst eine derartige Aufbesserung zu verdanken mungen bitten wir auch recht klar und eindeutig zu halten, um Unstimmigkeiten zu vermeiden; wir bitten feriter, tunlichst schon am 1. Mai die erste Zulage zur Auszahlung zu bringen. Endlich bitten wir, die Grenzfälle, in denen es sich eventuell nur unt ganz winzige Ueberschreitungen des 2000- Mark- Marimums handelt, mög­lichst weitherzig zu entscheiden.

Verlustlisten.

Die Verlustliste Nr. 205 der preußischen Armce enthält haben werden. Die recht bald zu erlaffenden Ausführungsbestim Veruste folgender Truppen:

Generalfommando des 14. Reservekorps. Garde- Gren.- Reg. Alexander, Franz, Elisabeth, Augusta und Nr. 5; Garde- Füs.- Reg.; Garde- Jäger-, Garde- Res. Jäger und Garde- Schüßen- Bat; Gren. bzw. Inf. bzw. Füs.- Reg. Nr. 1, 3, 4, 9, 12, 13, 15, 18, 22, 23, 25, 26, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 35, 37, 39, 40, 41, 42, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 52, 53, 54, 56, 57, 62, 63, 70, 72, 73, 74, 77, 78, 79, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 90, 91, 92, 93, 95, 96, 97, 98, 109, 112, 113, 115, 116, 117, 118, 128, 132, 140, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 150, 151, 152, 155, 158, 161, 163, 161, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 172, 173, 175, 176.

Ref.- Juf.- Reg. Nr. 1, 3, 5, 7, 8, 10, 12, 13, 20, 21, 23, 24, 27, 28, 29, 31, 32, 34, 35, 37, 39, 40, 48, 49, 53, 55, 61, 64, 66, 67, 72, 77, 78, 80, 82, 83, 86, 87, 88, 93, 94, 98, 110, 116, 201, 202, 203, 204, 205, 208, 209, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 221, 224, 227, 228, 229, 230, 231, 233, 234, 250, 255, 259, 262, 263, 266, 268; Ers. Inf. Reg. Nr. 28 und v. Kurnatowski; Res.- Ers.- Reg. Nr. 1 und 2; Landw.- Jnf.- Reg. Nr. 1, 3, 7, 9, 17, 18, 23, 24, 27, 28, 33, 34, 35, 39, 46, 48, 52, 55, 66, 72, 75, 76, 77, 81, 84, 87, 109, 118; Bejazz.- Reg. Nr. 2 der Brigade Doussin, Nr. 4 der Brigade v. Reiß­wiz; leberplanmäßige Landw. Juf. Bat. Nr. 1 und 5 des 4. Armee­forps; Brigade  - Ers.- Bat. Nr. 32, 80, 86; Landft.- Bat.: 1. I Breslau, Brieg  , 3. Cassel, II Cottbus, II Liegnig, 1. Prenzlau  , Solingen  , 4. Trier  ; Landst.- Ers- Bat.: 5. Saarbrücken  , Wiesbaden   und Nr. 2; Jäger- Bat. Nr. 2, 11, 14; Res.- äger- Bat. Nr. 3, 7, 10, 24.

1. Garde- Dragoner  ; Rürassiere Nr. 4; Schuvere Res.- Reiter Nr. 3; Dragoner Nr. 12, 13; Husaren Nr. 9, 10, 13; lanen Nr. 7, 10, 12, 13; Rej.- lllanen Nr. 4; Jäger zu Pferde Nr. 2, 13.

1. Garde- Feldart. Reg.; 2., 5. und 6. Garde- Feldart.- Rcg.; 1. Garde- Res- Feldart.- Reg. und Garde- Ers.- Feldart.- Reg.; Feld­art.- Reg. Nr. 2, 4, 5, 7, 8, 15, 18, 24, 27, 33, 37, 38, 39, 50, 67, 69, 70, 74, 80; Res.- Feldart.- Reg. Nr. 3, 15, 46, 49, 57.

1. Garde- Rej.- Fußart. Reg.; Fußart.- Reg. Nr. 5, 6, 8, 18; Res. Fuzart. Reg. Nr. 4, 5, 10, 20; Landw. Fuzart. Bat. Nr. 17. Pionier- Reg. Nr. 19, 24, 25, 29, 30; Garde- Pionier- Erf- Bat.; Pionier- Bat.: 1. Rr. 2, 1. Mr. 5, II. Mr. 7. II. Nr. 8, I. Mr. III. Nr. 28; Pionier- Ers. Bat. Nr. 2, 9, 16, 21; Pionier- Versuchs Komp.; 44., 46. und 87. Res.- Pionier- Komp.; 2. Landw.- Pionier­Komp. Des 11. Armeeforps; Mittlere Minenwerfer- Abt. Nr. 15 des 8. Res.- Korps; Schwere Minenwerfer- Abt. des 8. Res.- Korps. Fernsprech- Abt. des 8. Res.- Korps; Fernsprech- Doppelzug der 56, Inf.- Div.

I. und II. Nr. 11, II. und III. Rr. 16, I. Nr. 21, I. Nr. 27,

Armierungs- Bat. Nr. 14 Cüstrin. Sanitäts- Komp. Nr. 1 des 7. Armeekorps, der 3. Garde- sowie der 1. Juf. Div.

Proviantamt Deutsch- Eylau  .

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Militär- Eisenbahndirektion 2; Sanitäts- Komp. 1, 3. Armeekorps.

Stadtrat Fischbeck: Selbstverständlich werden diese Wünsche aufs mohlwollendste berücksichtigt werden. Insbesondere wird die erste Zulage schon am 1. Mai zur Zahlung gelangen.

Die Vorlage wird darauf einstimmig genehmigt. Dem Groß- Berliner Kriegsausschuß für Laubenkolonien hat der Magistrat 400 Morgen brachlicgen­des städtisches Gelände zum vermehrten Anbau von Gemüſen ( Erbsen, Bohnen, Mohrrüben, Kohlrabi und Wirsing) und Kar­toffeln überwiesen und auch eine Beihilfe von 7000 M. zu den Betriebskosten zugewandt. Er sucht für diese Zuwendung die nach­trägliche Genehmigung der Versammlung nach.

und 4. August 1914 Unterstützung erhalten, müßig gehen und ein leichtfertiges, zurzeit fogar unfittliches Reben führen, anstatt mit den gewährten Beiträgen spar­sam zu wirtschaften und durch eigene Kraft ihre Einnahmen womöglich zu erhöhen.

Andererseits ist vielfach die Erscheinung zutage getreten, daß Frauen der einberufenen Soldaten besser gestellt sind als in Friedenszeiten, wenn ihre Ernährer zu Hause sind. Manche Frauen, namentlich die Frauen der Fabrik= arbeiter, erhalten Unterstützung vom Reich und von den Kommunen, ferner Unterstüßung von den Fabriken, in denen ihre Ghemänner vor der Einberufung arbeiteten; außerdem schicken ihre Ehemänner Geld nach Hause und schließlich gehen die Frauen auch wohl noch selbst zur Arbeit in andere Fabriken. Diese reichlichen Geldmittel werden dann, wie nicht selten beobachtet worden, unwirtschaftlich verwendet, namentlich in den Städten im Genusse von Ledereien und Kuchen, auch in Restaurationen, Vergnügungslokalen, na­mentlich in Kinos vergeudet.

Nordhausen  , den 18. März 1915. Bei etwaigem Bekanntwerden von Fällen, wie in vorstehen der Verfügung angegeben, werden wir ohne weiteres die staatliche und städtische Beihilfe in Abzug bringen. Das Wohlfahrtsamt. gez. Contag."

Wir nehmen an, daß dieser Erlaß des Oberpräsidenten int Magdeburg   auf irrigen Verallgemeinerungen beruht. Er liegt nach den im Reichstag abgegebenen Erklärungen zu urteilen, Teineswegs im Sinne der Regierung. Sein Bekanntwerden führt hoffentlich zu seiner Rachprüfung und Aufhebung.

Die Blumenfabrikation in Scbnis und Umgegend. Zu den Heimarbeitern und Arbeiterinnen, die sich seit einigen Jahren in einem Teil von Sachsen   zusammengeschlossen haben, ge hören die bei der Fabrikation künstlicher Blumen und Früchte in Sebniz und Umgegend Beschäftigten. Hier stellen mit Hilfe weniger angelernter Arbeiter und mit Maschinerie die Arbeitgeber die Halbfabrikate her, ohne großes Anlagekapital zu bedürfen. Sie übergeben an Ohne Diskussion wird die Genehmigung erteilt. angelernte Angestellte in Sebniz und der weiteren Ümgegend bont Durch den Tod des Stadtv. Albert Schulze sind in 13 Aus- die nötigen Halbfabrikate Blättern, Blumen, Staub schüssen, Deputationen und Kuratorien Vakanzen eingetreten. Für gefäßen und die übrigen Einzelbestandteile und die nötigen 11 dieser Stellen nimmt die Versammlung heute die Ersatzwahlen Farben zum Fertigmachen der Blumen in ihre Wohnungen, vor. In den Petitionsausschuß wird gewählt Stadtv. o größtenteils die ganze Familie und Verwandschaft dabei von Schulz III( Soz.), in die Schuldeputation Stadtv. früh bis in die finkende Nacht beschäftigt wird, von den Kleinsten, die Brun 3( Soz.). faum laufen können, bis zu den Alten und schon ganz Abgeraderten, wobei auf den einzelnen oft noch nicht ein Wochenlohn von drei Mark herauskommt. Auch sind eine große Anzahl ähnlicher Filial­betriebe in anderen kleinen Drtent int der Nachbarschaft, so in Neustadt  , Langburkersdorf  , Lichtenhain, Ulbersdorf   usw. So beschäftigt ein solcher Betrieb im ganzen oft mehr als 10000 Ar­beiter, d. H. den größten Teil der Ortseinwohner.

Als Beisiter im Vorstande wählt die Versammlung für Schulze den Stadtv. Alt( Rinke). Von der nunmehr erfolgten Eingemeindung von Flächen der Gemarkung Tegel Königliche Forst( rund 220 Heftar von den Gutsbezirisanteifen Plößensee und Jungfernheide) macht der Magistrat Mitteilung. Das Gebiet soll einen neuen Stadtbezirk 292D bilden.

Der Bewilligung eines Patronatsgefccnts von 100 M. Kirchenfasse von Ruhlsdorf stimmt die Versammlung zu. on den Gemeindefirchenrat von Großbeeren   und von 30 M. an die Wien   in den Mietvertrag der mit der Blutverarbeitung Die Vorlage wegen Eintritts der Fattinger- G. m. b. H. in auf dem Schlachthofe befaßten Albuminwerfe- G. m. b. geht auf Antrag Sonnenfeld( Linke) an einen Ausschuß. Schluß der öffentlichen Sigung 7 Uhr.

Aus Industrie und Handel.

siriegswirkungen.

Momentan liegt freilich auch dieser Fabrifzweig ebenso danieder, wie fast alle anderen, die sich nicht mit Anfertigung von Kriegsmaterial beschäftigen, und ist nament lich der Vertrieb nach England und nach den Vereinigten Blumenfabrikation beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen auf eine An­Staaten jezt so gut wie ganz verschlossen. Die Verteilung der in der .zahl Kleinerer Drte iſt ja für ein gemeinsames Vorgehen sehr erschwerend, aber es gilt durchzuhalten, und die alten Mitglieder der in den Gauen Leipzig   und Dresden   gelegenen Filialen des Verbaudes der Fabrikarbeiter stehen fest zu ihrer Organisation und erwarten doch noch nach Beendigung des Krieges mit Hilfe des Verbandes der Fabritarbeiter eine Besserung der Verhältnisse erreichen zu können.

Der amerikanische   Export ist in den letzten acht Monaten gegen das Vorjahr um 221 422 000 Dollar gefunken. " Daily Telegraph  " meldet aus Montreal  : Die Kanada­Car Company erhielt von der russischen Regierung den Auf­Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 175 bringt trag, Granaten im Werte von fünfzig Millionen Dollars zu liefern. Verluste der Res.- Inf.- Reg. Nr. 7, 8, 10, 12, 13, 14, 17, 18, 20, 21; leber Aufträge von Schienen und anderem Material wird verhandelt. Landwehr- Infanterie- Regimenter Nr. 4. 7, 10, 15; Landsturm Die Aufträge werden unter die kanadischen Firmen verteilt. Jufanterie- Bataillon Stempten; 5. Chevaulegers- Reg. Saargemünd, Amerikanische   Blätter melden aus New York  : Die Teppich 7. Chevaulegers- Reg. Straubing  ; Rej- Kav.- Reg. Nr. 1; 2., 6. und webercien der Alexander Smith and Sons Carpet Co., die 9. Feldart.- Reg.; Feldart. Reg. Nr. 20; Ref.- Feldart.- Reg. Nr. 6; größten in Amerifa, werden von heute ab ihren Betrieb auf die 1., 2. und 3. Fußart.- Reg.; Ref.- Fußart.- Reg. Nr. 1, 2; 3. Landw. Hälfte herabſegen, da sie nicht genug Rohmaterial beschaffen können. Fuzart. Barffomp.; Pionier- Reg.; 1., 2. und 3. Pionier- Bat.; Der Mangel an Farbstoffen ist die Hauptsache dafür; die anderen bewahrt hat. 2. Landw.- Pionier- Komp.; 3. Landſt.- Pionier- Komp., 1. Armeekorps; Die sächsische Verlustliste Nr. 137 bringt die Liste I über die aus französischer Gefangenschaft zurückgekehrten jächsischen Heeresangehörigen( Austauschgefangene). Ferner werden Verluste der Inf. Reg. Nr. 100, 103, 105, 139, 181, 182; Res.- Inf.- Reg. Nr. 104, 107, 245; Landw. Inf.Reg. Nr. 101, 102; Landst.- Inf.- Bat.: Meißen  ; 5. Leipzig  ; Landw.- Brig. Ers.- Bat. Nr. 48; Ers.- Bat., Landw.- Reg. Nr. 101; Jäger- Bat. Nr. 13; Res.- Jäger- Bat. Nr. 13; Maschinengewehr- Abt. Nr. 8; Feldart. Reg. Nr. 12, 32, 64, 77; Leichte Feldhaubigen- Abt., 12. Ref. Armeekorps; Schwere Ref.- Feldhaubigen- Batterie Nr. 27; Fußart Reg. Nr. 19; Ers.- Bat., Fußart.- Reg. Nr. 12; Pionier- Bat.: I. Nr. 12, 22; II. Mr. 12, 22; Ref.- Pionier- Komp. Nr. 53, 54; 1. Landst.- Pionier- Komp., 12. Armeekorps; 5. leberplanmäßige Inf. Munitionsfolonne der 19. Erf- Division; Res.- Fuhrparkfolonne Nr. 87 veröffentlicht.

Gerichtszeitung.

Polizei ist nicht Militärbefehlshaber.

In Wilhelmshaven   hatte der Militär- Polizeimeister auf Grund des Belagerungsgefeßes bekanntgegeben, daß Unrat, Süchenabfälle usw. nur in geschlossenen Behältern aufbewahrt werden dürften. Wegen Uebertretung dieser Anordnung und einer Wilhelmshavener Ortspolizeiverordnung vom 19. Dezember 1903 war Herr Holm angeklagt worden, weil er in einem offenen Behälter Dung auf­Die Straffammer in Aurich   verurteilte den Angeklagten aber folge forderte das frühere Kongreßmitglied Hermann Metz in einer nur auf Grund der Ortspolizeiverordnung und sprach ihn von der Konferenz Induſtrieller, die auf Farbstoffe angewiesen sind, die Fabri- Anklage der Uebertretung des Belagerungsgesetzes frei. tanten auf, sofort gegen Großbritanniens   Verfügungen bezüglich des Die Staatsanwaltschaft legte Revision cin. Handels mit neutralen Ländern Schritte zu tun, da sonst Hunderte von Der Oberstaatsanwalt betonte im Termin vor dem Kammer­0310 Fabriken die Arbeit einstellen müßten und über 300 000 Arbeiter gericht folgendes: Der Militär- Polizeimeister sei kein Militär­beschäftigungslos werden würden. Viele amerikanische   Fabrikanten befehlshaber im Sinne des§ 9b des Belagerungsgejekes. Wenn feien ganz auf Rohmaterial aus Deutschland   angewiesen., Die man auch annehmen wolle, daß Militärbefehlshaber in jenem Deutschen   seien es aber überdrüssig, Farbstoffe nach Amerila zu Sinne nicht bloß der kommandierende General ſei, so käme doch fchicken, wenn sie feine amerikanischen Waren, namentlich Baumwolle, mindestens der Höchst kommandierende am Ort in Frage, und das bekämen. Wenn die amerikanischen Fabrikanten England nichts mehr liefern würden, würden sich die gegenwärtigen Verhältnisse schnell ändern und der Krieg rasch zu Ende gehen.

Stadtverordnetenversammlung.

stehend an.

Soziales. milio

wäre hier die Kommandantur. Der Militär- Polizeimeister, der die Bekanntmachung unterschrieben habe, sei eine dem Höchstkomman dierenden unterstellte Persönlichkeit. Nun habe sich hier ja wohl der kommandierende General nur des Militär- Polizeimeisters be­dient. Das wäre auch zulässig. Das müßte aber aus dem Wort­laut der Bekanntmachung des Militär- Polizeimeisters hervorgehen, wenn sie als eine Anordnung des Kommandierenden gelten solle. Das sei nicht der Fall. Deshalb werde eine Bestrafung des An­Behördliches Vorgehen gegen Kriegerfrauen. geflagten auf Grund des Velagerungsgejezes nicht eintreten Tönnen. Die Unterstützung der Kriegerfamilien von dem üblichen Das Kammergericht verwarf denn auch die Revision der ört­Schema der Armenpflege freizuhalten, ist in vielen Orten leider lichen Staatsanwaltschaft. Es führte aus: Formvorschriften für 11. Sizung vom Donnerstag, den 22. April 1915, nachmittags 5 hr. nicht gelungen. Besonders in den Gemeinden, in denen die Armen- die Anordnungen der Militärbefehlshaber aus dem Belagerungs­Vorsteher- Stellvertreter Caffel eröffnet die Sigung nach kommissionen als Kriegsunterstützungskommissionen fungieren, geses cristierten allerdings nicht. Es müsse aber als ganz unerläs Uhr mit einem chrenden Aufruf für den am 9. April verstor- wird der Geist der Armenunterstützung auch auf das Unterstüßungs- lich angesehen werden, daß sich Anordnungen des Militäbefchlä benen Stadtv. Albert Schulze( Linke), deſſen vielseitige verdienstwerk übertragen, das auf geseklicher Basis für die Angehörigen habers als solche kenntlich machten. Das sei hier nicht der dall, volle Wirksamkeit in der städtischen Verwaltung er eingehend würdigt. Die Versammlung hört die Worte des Vorstehers unserer Soldaten errichtet worden ist. Es ist zu begreifen, wenn da die Bekanntmachung lediglich der Militär- Polizeimeister unter­natürlich auch durchaus nicht zu billigen, daß manche Organe der schrieben habe und es nicht zum Ausdruck gebracht sei, daß die An­ordnung des Militär- Polizeimeisters auf Befehl der Komman­Vor der Sigung haben die Abteilungen zwei Ausschußwahlen Armenpflege jedem Hilfsbedürftigen mißtrauisch gegenüberstehen. Dantur ergangen sei. Somit könne das Belagerungsgesetz gegen vollzogen. Dem Ausschusse für den Antrag der sozialdemokratischen Wird dieses Mißtrauen nun auch auf die Kriegerfamilien über- den Angeklagten nicht angewendet werden und die Revision der sfaltion wegen Errichtung eines gemeinsamen Arbeitsnachweises tragen, dann führt es leicht zu Auswüchsen, die durchaus unhaltbar Staatsanwaltschaft sei zu verwerfen. für kaufmännische Angestellte und technische Beamte gehören auch sind. Die Unterstützungen, die sich nach unserer Auffassung fast Brüdner, Fröhlich, Glocke, Hinke, Sedelsohn nirgends über das Maß des unumgänglich Notwendigsten erheben, ( Soz.) an. Diebstahl aus einem Militärschuppen. Stadtv. Liebenow( Linke) hat den Ausschußbericht erstattet über erscheinen den Armenkommissionen viel zu hoch, und nach ihrer Recht umfangreiche Diebstähle an Stupfer und Messing, die Magistratsvorlage, welche den städtischen Arbeitern. Meinung geht es den Familien der Soldaten bei diesen Unter­Angestellten und Beamten, welche nicht mehr als 2000. itüßungen viel zu gut. Hinweise darauf, daß es durchaus im Sinne das aus einem Militärschuppen auf dem Ererzierplaz jährliches Diensteinkommen beziehen und nicht bereits infolge des der Regierung liegt, wenn die Lebenshaltung der Kriegerfamilien in der Pionierstraße in Spandau   herrührte, famen in einer Strieges eine Aufbefferung ihrer Bezüge erfahren haben, vom nicht unter das vor dem Kriege bestehende Niveau herabgedrückt vor der 4. Straffammen des Landgerichts III   verhandelten 1. April 1915 ab cine Kriegszalage von monatlich) 10 D., werde, weist man mit der Bemerfung zurüd, in dieser Zeit müßten Anflage wegen Diebstahls, Begünstigung und Hehlerei zur zahlbar monatlich nachträglich, bewilligen will. Diese Kriegszulage alle Opfer bringen. Als ob nicht gerade diese Familien die größten Sprache. soll allen Angestellten der Stadt Berlin  , männlichen und weiblichen, Opfer zu bringen hätten! Einzelne Fälle unordentlicher Haus- Angeklagt waren sieben Personen, die in verschiedener Grup­einnahmen) besichen oder nicht, zuteil werden, sobald sich ihre haltführung durch Kriegerfrauen werden verallgemeinert und in pierung bei den Straftaten mitgewirkt haben. Die Haupttäter waren ein schon mehrfach vorbestrafter Händler Ernst Mahnfc, jetzigen Bezüge innerhalb der Höchstgrenze bis 2000 W. einschließlich der Leffentlichkeit der Anschein zu erwecken versucht, daß die Unter­bewegen. Bei den Gaswerfen wird schon seit Striegsausbruch eine tüßungen ein üppiges Leben gestatteten. Arbeiter Gustav Langvenus. Sie haben den bejagten Schuppen, durchschnittliche Aufbesserung von 11. gewährt; erreicht sie hier in welchem Mejsinghülsen und Verschlußfapjeln für Geschosse auf im Einzelfalle nicht 10 M., so soll sie auf diesen Betrag erhöht wer­gestapelt lagerten, wiederholt nächtliche Besuche abgestattet und es den. Ueber die Grenze von 2000 m., deren Erhöhung auf 2500 M. ist ihnen gelungen, eine nicht unbeträchtliche Anzahl solcher Hülsen flärt der Magistrat nicht hinausgehen zu können, da die ganze in der ersten Lesung von den Sozialdemokraten angeregt war, er­und Verschlußkapseln zu stehlen und unbemerkt wegzuschaffen. Sie haben sie unter Beihilfe der Mitangeklagten teilweise an einen un­Maßnahme im Einvernehmen mit den übrigen Gemeinden Groß­bekannten Händler, teils an eine mitangeflagte Produktenhändlerin Berlins   getroffen werden solle und diese auf die Grenze von 2000 verkauft. Das Gericht verurteilte Mahnke und Jentsch zu je drei Mark besonderes Gewicht gelegt hätten. Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust, den Langvenns zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis, die übrigen Mitangeklagten zu gc­ringeren Gefängnisstrafen.

allen Arbeitern, gleichviel ob sie nebenbei Emolumente( Neben­

Der Ausschuß hat schließlich die Vorlage unverändert einstim mig angenommen. Der Bedarf in Höhe von monatlich rund 110 000

Welche Formen diese Behandlung von Kriegerfrauen schon angenommen hat, zeigt fogende Verfügung des Oberpräsidenten der Provinz Sachsen  , die durch das Städtische Wohlfahrtsamt in Unterstüßung übergeben wurde: Nordhausen   jeder Arbeiterkriegerfrau bei der Erhebung ihrer Der Oberpräsident.

Magdeburg  , den 1. März 1915. Vielfach sind bereits in der Oeffentlichkeit Klagen darüber Taut geworden, daß Frauen, deren Ehemänner im elde stehen und welche auf Grund der Reichsgesetze vom 28. Februar 1888

ferner ein gleichfalls vorbestrafter Arbeiter Ernst Jentsch   und der