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Beschäftigt

nehmigung auch für alle ferneren Wahlen Gültigkeit habe. Durch an dem 2iebeswerk verzichtet werde. Die Ober- ungefähr dreihundertfünfzig Arbeiter das verlangte Erfordernis werde der Gewählte, der doch schwester T. beschränkte sich aber nicht auf diese Mitteilung, sondern wurden, völlig einäscherte. Vier Arbeiter konnten sich aus bisher in der Gemeindevertretung Allgemeinintereffe fügte noch als Zeichen ihrer Empörung beleidigende Bemerkungen dem brennenden Gebäude nicht mehr retten und tamen in gewirkt habe, zum Bürger zweiter Klasse gestempelt. Der über mangelnden Patriotismus" und dergleichen den Flammen um. Bürgermeister bestand troz diefer Borhaltungen auf dem Verlangen hinzu. Sie wurde deshalb als Angeklagte vor Ge­der Beibringung einer neuen Genehmigung, weil die erstmalig er richt geladen. Zum gestrigen Termin waren drei Sani­teilte nur für die abgelaufene Wahlperiode wirkjam gewesen sei. täter als Beugen erschienen, auf deren Beobachtungen sich Raubmord eines Siebzehnjährigen. G.-B. Nathan gab schließlich den Rat, der G.-V. Reiff möge die Angeklagte berufen hatte. Zu deren Vernehmung tam es In Brösum, Kreis Eiderstedt  , wurde der 70jährige Arbeiter sein vermeintliches Recht auf dem Beschwerdewege zu erlangen jedoch nicht, da es dem Vorsitzenden gelang, den Streitfall durch Heinrich Jarrens, der über ein kleines Vermögen verfügte, in fuchen, um eine Klärung der Streitfrage herbeizuführen. Der friedlichen Vergleich aus der Welt zu schaffen. Nachdem die feiner einsam am Teich gelegenen Kate mit zertrümmertem Schädel Vertretung lag nochmals der Gesamtbebauungsplan vor, an Privatflägerin zu Protokoll erklärt hatte, daß das Ziel ihrer be- und durchschnittener Kehle aufgefunden. Unter dem Verdacht, den dem in einzelnen Abschnitten auf Wunsch der Aufsichtsbehörde absichtigten Fürsorge gar nicht die russischen Offiziere, sondern deren Raubmord ausgeführt zu haben, wurde der 17jährige Schäfer einige grundfäßliche Aenderungen vorgenommen werden mußten, Begleitmannschaften gewesen seien, erklärte die Angeklagte zu Burmeister aus Bollerwiek verhaftet.

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Zusammenstoß zwischen Auto und Radfahrer.

berichterstatter.

so z. B. die Festlegung von größeren Grünflächen und Spielplägen, Protokoll, daß sie nach dieser Versicherung die Vorwürfe, die sie auf wobei auch die spätere Sanalisierung der Nuthe  , die Anlage einer Grund der ihr gemachten Mitteilungen erhoben, mit dem Ausdruck Verkehrsstraße zwischen dem Drewißer Bahnhof und dem Industrie- des Bedauerns zurücknehme. Das Verfahren wurde auf Grund der unentbehrliche Hahn und der erfinderische Kriegs­gelände an der Ruthe sowie anderer Hauptverkehrsstraßen berüd- dieses Vergleichs eingestellt und die gerichtlichen Kosten der Angeklagten fichtigt worden sind. Einwendungen gegen die Aenderungen wurden auferlegt. nicht erhoben. Zum Vorsitzenden des Gewerbegerichts für den Der Wiener Arbeiterzeitung" wird von einem Leser ge­ausscheidenden Syndikus Golisch wurde Rechtsanwalt Gaffrey ge­schrieben: Man soll doch die bürgerlichen Blätter lesen wenn man wählt, der auch den Vorsitz im Kaufmannsgericht übernimmt; das lachen will. Da lese ich in der Neuen Freien Presse" eine Schilde­Amt des stellvertretenden Vorsitzenden wurde dem Schöffen Obst über- Der Kraftfahrzeughalter haftet nach§ 7 des Kraftfahr- rung über den Besuch des Berichterstatters Dr. Ganghofer in tragen. Einstimmig beschlossen wurde, von denjenigen Unter- zeuggesetzes ohne weiteres für den durch einen Betriebsunfall Schüßengräben im Osten. Da soll sich nun folgendes Zwie­offizieren und Mannschaften des Beurlaubtenstandes, die mit einem entstandenen Schaden, wenn er nicht beweist, daß der Ver- gespielt haben: Ich frage: Soll denn das fette Hehndi verspeist gespräch zwischen dem Berichterstatter und einem Soldaten ab­Einkommen von nicht mehr als 3000 m. veranlagt und denen durch letzte selbst durch sein Verhalten den Unfall herbeigeführt und werden?" Ein junger Blaugrauer mit gescheiten, luftigen Augen ihre militärische Einziehung sämtliche Einnahmequellen ge- der Kraftwagenführer jede nach den Umständen des Falles schüttelt energisch den Kopf und erklärt: Ah na! Dös Hennele nommen sind, für die Monate des aktiven Dienstes teine gebotene Sorgfalt beobachtet hat. Gemeinde steuern zu erheben. Der Gemeindevorsteher Zu scharfes Fahren an muaß für ünns Dar lög'n!"" Zum Eierlegen braucht man wurde ferner ermächtigt, denjenigen Unteroffizieren und Mann einer abschüssigen Straßenfrümmung, noch dazu auf der aber doch einen Hahn?"" Jo freili, dös alte Weib da schaften des Beurlaubtenstandes, die mit einem Einkommen falschen Straßenseite und ohne genügende Aufmerksamkeit auf drunt, dös hot oan! Den hol i allweil auffi in von nicht mehr als 3000 M. eingeschätzt sind, und deren Einkommen die Vorgänge auf der Straße, stellt sich zweifellos als eine der Fruah!" Wieder muß ich lachen. Mag denn das infolge der Einziehung zum aftiven Dienst um mehr als den Fahrlässigkeit des Autoführers dar, der gegenüber ein Mit- Hehndl immer?"- Wizig, nicht wahr? Nur schade, daß der fünften Teil verringert worden ist, eine entsprechende Er- verschulden des Verlegten nur weniger ins Gewicht fallen Herr Berichterstatter dem Soldaten, der nach seinem urwüchsigen mäßigung der Gemeinde- Einkommensteuer zu gewähren oder die fann. Dialekt vom Lande stammt, seine eigenen landwirt­Hierzu interessiert folgender am Donnerstag vor dem schaftlichen Kenntnisse zuschreibt. Daß der Herr Doktor, felbe ganz zu erlassen. Als Beitrag zu den Kosten des vom Ver- Reichsgericht verhandelter Fall: bande Märkischer Arbeitsnachweise am Drte unterhaltenen Arbeits­obwohl er sich sonst als Schilderer des Landlebens aufspielt, über Ein Maurer aus Limbach  ( Vogtland  ) fuhr am 6. September 1913 das Eierlegen der Hennen so sonderbare Vorstellungen hat, wie er nachweises wurden für das laufende Etatsjahr( bis zum 31. März auf seinem Fahrrad die abschüssige Landstraße in Thoßfell   fie hier äußert, glaube ich gern; aber jeder Soldat vom Lande 1916) 300 m. bewilligt. hinunter. Dabei stieß er an einer Straßenfrümmung mit dem ihm weiß, daß zum Eierlegen ein Hahn nicht notwendig ist. entgegenkommenden von dem Besizer selbst gelentten Kraftwagen Das treffen die Hennen auch ohne Hahn. Es ist doch wirklich ein des Baumeisters B. aus Plauen   zusammen und wurde tödlich Bech, wenn man gerade ein Gespräch mit einem Bauern erfindet berlegt. Seine Witwe und seine Tochter flagten gegen B. auf und von den einfachsten bäuerlichen Dingen teine Ahnung hat. Schadenersatz.

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Gerichtszeitung.

Ein Armeelieferant.

In die Geschäftspraktiken eines Armeelieferanten leuchtete eine Verhandlung hinein, welche gestern die 3. Straffammer des Landgerichts I   beschäftigte.

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Das Landgericht Plauen und Oberlandesgericht Dresden  haben den Beklagten verurteilt, den Klägern drei Wiertel des Schadens zu erfegen, mit einem Viertel wurden sie abgewiesen. Zur Begründung dieses Angeklagt wegen Betruges und schwerer Urkundenfälschung war Urteils führt das Oberlandesgericht aus: Bei dem Unfalle hat aller­der Kaufmann Willi Cohn. Der Angeklagte war mit dem Kauf- dings ein Verschulden des Verlegten insofern mitgewirkt, als er um mann Macheleit zweds gemeinschaftlicher Lieferungen an die mittelbar vor dem Zusammenstoß zunächst vorschriftswidrig auf der Militärbehörden in Geschäftsverbindung getreten. Es handelte sich linken Straßenseite gefahren ist und erst furz vor dem Unfall nach dabei um Pelze, Stiefel und andere militärische Ausrüstungsgegen- rechts auszubiegen suchte, aber so spät, daß er sich stände. Diese Geschäfte müssen recht lohnender Art gewesen sein. im Augenblick des Zusammenstoßes noch in der Straßenmitte befand. Denn wie ein Zeuge Friedenssohn vor Gericht bekundete, hatte ihm Wäre der Verletzte von Anfang an rechts gefahren, so wäre der Un­der Angeklagte eines Tages erzählt, daß er in wenigen Tagen die fall vermieden worden. Allein auch der Beklagte hat nicht jede nach Summe von 80 000 Mart verdient habe. Die gleiche Summe den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet. Er fuhr habe sein Geschäftsfreund Macheleit bei demselben Geschäft verdient. vor der Krümmung der Straße auf der linken Straßenseite. Wäre Außerdem habe Cohn erzählt, daß er bei einer Lieferung von er vorschriftsmäßig rechts gefahren und hätte er die Krümmung 160 Pelzen an die Militärbehörde ebenso viel verdient habe, wie bei in weitem Bogen ausgefahren, so würde der Unfall nicht erfolgt einer anderen Lieferung von 1000 Stüd. Zwischen den beiden sein. Es kommt ferner noch folgendes in Betracht: Als der Be­Geschäftsfreunden kam es schließlich zu Differenzen, da sich Macheleit flagte den Radfahrer vor sich auf der linken Straßenseite fab, hätte von Cohn übervorteilt glaubte. Es kam zu Zivilprozessen, aus er die Fahrgeschwindigkeit durch sofortiges Bremsen ermäßigen, denen sich dann das jezige Strafverfahren entwickelte. Nach Be- und als er weiter bemerkte, daß der Radfahrer unsicher wurde, hätte hauptung der Anklage soll der Angeklagte ein Telegramm in der er anhalten müssen. Dazu hatte er genügend Zeit, da er nach den Weise gefälscht haben, daß er aus der Zahl" 3" eine" 1" machte, Beugenaussagen den Radfahrer schon auf eine Entfernung von um den M. in den Glauben zu versehen, der Verdienst sei geringer. 100 Metern vor dem Zusammenstoß sehen konnte. Er hat aber Eine ähnliche Uebervorteilung soll E. auch in einem anderen Falle offenbar die Bewegungen des Radfahrers nicht aufmerksam sich haben zuschulden kommen lassen. Außerdem wurde dem An- verfolgt und sich die Gefahr, die daraus entstehen konnte, geflagten auch noch eine Wechselfälschung zur Last gelegt. Staats- nicht überlegt. Auch die vom Beklagten eingehaltene Ge­anwalt er 6 st beantragte, da es sich um einen recht erheblichen schwindigkeit von 25-30 Kilometer in der Stunde war bei Verstoß gegen Treu und Glauben im faufmännischen Verkehr handle, der hier in Betracht kommenden scharfen Straßenfrümmung eine Gefängnisstrafe von vier Monaten, auf die das und mit Rücksicht darauf, daß auf der abschüssigen Straße Gericht auch erkannte. schnell fahrende Fahrzeuge ihm entgegenkommen fonnten, eine zu große. Das pflichtwidrige Gesamtverhalten des Beklagten stellt sich als die Hauptursache des Unfalls dar und ist gegenüber dem Ber­halten des Werlegten als das erheblich überwiegende anzusehen. Es erschien deshalb angemessen, dem Beklagten   dreiviertel des Schadens zur Last zu legen.

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Die gegen dies Urteil eingelegte Revision hat das Reichs gericht jetzt zurückgewiesen.

Aus aller Welt.

Gott  , es sind doch auch Menschen! Durch einen Vergleich entging gestern eine Schwester einer Verurteilung, die ihr sonst zuteil geworden wäre. Die Privatklägerin, Frau Dr. Unshelm, hatte ihre Kräfte in den Dienst der Bahnhofsfürsorge für die Truppen gestellt und war in diesem Dienst auf dem Stettiner Bahnhof tätig, wo die Oberschwester Treusein die Oberaufsicht führte. Letztere hatte von mehreren Sanitätern und einer Hilfsschwester gehört, daß Frau Dr. 1. bei der Ankunft eines Buges, in welchem sich gefangene russische Offiziere befanden, an= scheinend willens gewesen sei, an das betreffende Abteil heranzutreten und und die russischen Offiziere durch Darbietung von Kaffee usw. zu erquicken. Angeblich soll sie auf Vorhalt ge­antwortet haben:" Gott  , es find doch auch Menschen!" Die Folge Aus 31 chopau wird vom gestrigen Tage gemeldet: In der hiervon war, daß die Oberschwester von der ihr vorgesetzten Scharfensteiner Baumwollspinnerei- Aktiengesellschaft entstand gestern Gräfin Pourtalés die Weisung erhielt, der Frau Dr. U. abend beim Ausrücken der Maschinen Feuer, das mit großer mitzuteilen, daß auf ihre weitere Mitwirkung Schnelligkeit um sich griff und die achtstöckige Fabrik, in der

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