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meindeschule, Tuguste-Viktoria-Nllee 114 Der Preis beträgt 5,25 M. pro Zentner. An Wiederverkäufer erfolgt die Abgabe zun, Preise von 5 M. mit der Berpflichtung, die Kartoffeln im Einzelverkanf mit öS Pf. für 10 Pfund zu verkaufen. Der Verkauf der Fleischdauerwaren erfolgt Montags und Donnerstags von 8 12 und 36 Uhr, erstmalig beginnend am Donnerstag,� den 10. Juni. Die Verkaufsräume befinden sich in der Provinzstr. 85, Residenzstr. 125 und Schillingstr. 3. Der Verlauf erfolgt ebenso wie bei den Kartoffeln durch die Gemeinde direkt. Die Preise betragen pro Pfund für Speck 1,70 M., für Schmalz 1,45 M. Ferner gelangen zum Verkauf in 1-Pfunddosen: Schweinefleisch zu 1,40 M.. Leberwurst 1,10 M., FleischiNot-swurst 1,00 M. und Sülze   1,20 M.___ Die Kindcrwagensteuer in Spandau  . In der letzten Stadtverordnetenversammlung äußerte sich Stadtv. K a t t e über die umlaufenden Gerüchte, wonach in den Kühlräumen deS städtischen Schlachthofes die von der Stadt angekauften Dauer- waren verdorben sein sollen. Er stellte fest, daß eine Prüfung an Ort und Stelle die Unwahrheit dieser Behauptungen ergeben habe. In ähnlichem Sinne äußerte sich Bürgermeister Wolf. Trotz dieser teststellung behauptete Stadtv. Kle inert, daß verdorbene iaren im Schlachthof vorhanden seien, deren Verlust aller- dings nicht die Stadt Spandau  , sondern eine private Einkaufsgenossenschaft zu tragen habe. Für die Wieder- herstellungS- und Neubauarbeilen in der Walderholungsstätte, die in diesem Jahre noch nicht eröffnet worden ist, wurden 1800 M. bewilligt. Genosse Pieper bezeichnete diese Erholungs- stälte als ein Unikum, da der Jlikagistrat trotz des Waldreichtums der Stadt eine so ungünstige Stelle in der Nähe des Friedhofes ausgesucht habe, daß die Krankenkassen es ablehnten, erholungs- bedürftige Mitglieder in die Erholungsstätte zu entsenden. Gewünscht wurde ferner, daß auf dem städtischen Gute Wansdorf erhokungs- bedürftige Kinder untergebracht werden sollen. Der Magistrat unterbreitete dann noch den Stadtverordneten eine Vorlage zur Kenntnisnahme, wonach auch von den Frauen der Kriegsteilnehmer die Gebühr von IM. für eine Kinderwagenmarke, die zum Befahren der Bürgersteige be- rechtige, erhoben worden sei, trotzdem die Stadtverordneten im Borjahre die gänzliche Beseitigung der Kinderwagensteuer beschlossen hatten. Oberbürgermeister K o e I tz e erklärte, es könnte ja schließlich von der Kriegsunterstützungskommission den Kriegcrsraucn auf Ersuchen die 1 M. wieder zurückerstattet werden. Genosse Pieck betonte, daß seine Fraktion die Kinderwagensteuer schon seit Jahren bekämpft habe, da durch diese ungerechte Steuer nur etwa 2000 M. einkämcn, die bei dem Millionenetut Spandaus eine Bagatelle seien. Stadtv. Kirch betonte, daß von den Stoatslverkstältenarbeiten, große Summen für Unterstützung der Spandauer   Kriegerfraucn aufgebracht würden und daß die Arbeiter loohl schwerlich damit einverstanden seien, wenn aus dem Ertrage ihrer Sanimlungen die Kinderwagen- steuer in den Stadtsäckel fließen würde.
Ermäßigung der Kartoffelpreise. Charlottcnburg. Vom 7. Juni d. I. ab wird der Preis für die durch die städtischen Kartoffelverkaufsstellen in Charlottenburg   an daS Publikum abzugebenden Speffekartoffeln bis auf weiteres auf fünfzig Pfennig für zehn Pfund ermäßigt. Spandau  . Der städtische Kartoffelverkauf wird von jetzt ab auch nachmittags von 3 bis 6 Uhr in der Stadlhaupikasse erfolgen. Die Abgabe von auf Bons gekauften Kartoffeln an der Lagerungsstelle, dem ehemaligen Garnison  -Spritzenhause am Askanierrmg. ist bis abends 7 Uhr ausgedehnt worden. ES kosten von jetzt ab 10 Pfd. Kartoffeln 50 Pf. Friedenau  . Die Gemeindeverwaltung hat die Preise für die im Armenhause(Laubacher Str. 1) zum Verkauf gelangenden Kartoffeln abermals ermäßigt. Diese werden jetzt zum Preiie von 5 M. frei Haus für den Zentner und 50 Pf. für 10 Pfd. an jedermann, ohne Ausweis, abgegeben. Tempclhof. Vom Montag, den 7. Juni, ab werden Kartoffeln zu 5 Pf. pro Pfund in Mindestmengen von 20 Pfund auf dem Ge> meiudegrundstück Dorfstraße 42/43(Borussiastraße 16) täglich zwischen 9 und 10 Uhr vormittags zum Verkauf gestellt. Von einem Zentner ab wird frei Haus geliefert zum Preise von 5 M. pro Zentner inklusive Anfuhr. Auch Händler können ihren Bedarf an Kartoffeln bei der Gemeinde decken. Sie sind berechtigt, 10 Pfund füx 55 Pf. zu verkaufen. In dem Laden Ringbahn- strahe 57 erfolgt jeden Mittwoch ein öffentlicher Verkauf von Schweineschmalz. Es wird immer nur ein Pfund abgegeben. Das Pfund kostet 1,30 M. In demselben Laden findet ein öffentlicher Berkauf von Fleischkonserven(Schweinefleisch) statt. Das Pfund kostet 1,20 M.
Gerichtszeitung. Haftung eines Krankenhauses wegen Ansteckung eines Kranken. Wenn ein Krankenkassenmitglied auf Veranlassung und für Rechnung der Kasse zur Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen wird, so kann es zweifelhaft sein, ob damit ein Lcrtragsverhältiiis seitens der Krankenanstalt nur mit der Kasse oder auch unmittelbar mit dem erkrankten Kassep Mitglied zustande kommt. Diese Frage ist nur für den Fall einer Schädigung des Kranken durch falsche Behandlung oder durch einen sonstigen Umstand von erheblicher Bedeutung. Denn liegt ein Ver- tragsberhältnis vor, so hat die Krankenanstalt ohne weiteres jede Fahrlässigkeit ihrer Angestellten zu vertreten(8 278 BGB.), während anderenfalls eine Haftung nur aus un- erlaubter Handlung(§{j 823, 831 BGB.) möglich ist, solchen- falls aber die Anstalt sich durch Führung des Entlastungs- beweises, daß sie bei Auswahl und Beaufsichtigung ihrer Angestellten die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet habe, von einer Schadenspflicht befreien kann. Im Gegensatz zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig  hat am 4. Juni das Reichsgericht mit dem Oberlandes- gericht Düsseldorf   die Streitfrage dahin entschieden, daß ein Vcrtragsverhältnis zwischen Kranken Hans und Kassenpatient anzunehmen ist. Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kellner U. war im Jahre 1911 auf Veranlassung der Allgemeinen Ortskrankenkasse zu Barmen, deren Mitglied er war, und auf deren Kosten wegen einer Magen- und Darmerkrankung im St. Petruskrankenhause zu Barmen untergebracht Wörde». Nachdem er schon 22 Wochen im Krankenhause war, wurde in dasselbe Zimmer am 13. Oktober 1911 ein Knabe E. gelegt, der an Scharlach erkrankt gewesen war und wegen einer als Folge- erscheinung aufgetretenen Mittelohrentzündung operativ behandelt werden sollte. Vier Tage später ist auch U. infolge Ansteckung durch den Knaben an Scharlach erkrankt. In der Folge zeigte sich bei U. eine chronische rbeumatische Erkrankung und eine Herz- affektion, was U. auf die Scharlachansteckung zurückführt. Er will dadurch zum großen Teil erwerbsunfähig geworden sein und erhob deshalb gegen die St. Antonius Pfarrgcmcindc zu Barmen als Eigentümerin des Pctruskrankenhauses eine Klage auf Schaden« ersah. Er stützt die Klage auf Vertrag und macht geltend, daß eine Fahrlässigkeit der KrankenhauSangestelltcn darin liege, daß der scharlachkranke Knabe in dem Zimmer des Klägers unter- gebracht worden sei. Die Beklagte bestreitet ein Vertragsverhältnls zu dem Kläger und meint, sie steh« nur zu der Kasse in Vertrags- beziehungen. Das Landgericht Elberfeld   wies aus diesem Grunde die Klage ab. Jni Gegensatz hierzu hat das Obcrlandesgericht Düsicldorf die Beklagte zum Ersah allen Schadens verurteilt. Es bejaht ein
VeriragSverhältniS zwischen der Beklagten   und dem Kläger und führt in seinen Entscheidungsgründen aus, daß der entgegen- gesetzten Meinung des OberlandeSgerichts Braunschweig nicht zu- zustimmen sei. Der Wille der Kasse beim Abschluß des allge- meinen Aufnahmevertrags mit der Beklagten müsse dahin ge- gangen sein, ihren Versicherten alle die Rechtsansprüche zuzu- weisen, welche sie haben würden, wenn sie selbst Unmittelbar den Vertrag mit dem Krankenhaus abschlössen, und welche die Kasse nicht geltend machen kann, weil sie nicht geschädigt ist. Es sei nicht abzusehen, warum ein Kranker, der Mitglied einer Kasse ist, schlechter stehen solle als ein Kranker, der direkt einen Vertrag mit dem Krankenhaus abschließt. Diese Rechtsungleichheit lasse sich weder aus dem Gesetz noch aus den Umständen des vorliegenden Falles rechtfertigen. Vielmehr sei anzunehmen, daß die Kasse für die gezahlten Beiträge ihren Mitgliedern möglichst umfangreiche Leistungen gewähren und ihnen namentlich solche Ansprüche nicht entziehen wollte, die die Kasse selbst gar nicht geltend machen kann. Die Versicherten sollten durch den Vertragsabschluß seitens der Kasse unmittelbar selbst vertragliche Ansprüche gegen das Krankenhaus haben. Ein« hiervon abweichende Bestimmung sei im Statut der Ortskrankenkasse Barmen nicht enthalten. Die Be- klagte sei hiernach dem Kläger für den Schaden vertragsrechtlich haftbar. Eine Fahrlässigkeit der Angestellten der Beklagten   liege vor. Die Schwester C. habe gewußt, daß der Knabe E. an Scharlach erkrankt war, und daß auch noch Ansteckungsgefahr be- stand. Unter diesen Umständen sei es ein Verschulden, wenn der Knabe E. in dasselbe Zimmer gelegt wurde, in dem sich noch andere nicht scharlachkranke Personen befanden. Das Reichsgericht hat dieses Urteil jetzt bestätigt und die von der Beklagten   eingelegte Revision zurückgewiesen.(Aktenzeichen: III. 581/14.)
Ein Schrecken für Zimmervermietcrinnen. Ein Kongreß Berliner   Zimmervermieterinnen tagte gestern auf dem Korridor des Moabiter Kriminalgerichts vor dem Sitzungszimmer der 1. Strafkammer des Landgerichts I  . Es handelte sich um die Zeuginnen, sämtlich Ziinmerver- mieterinnett, in einer Straffache gegen den Schriftsetzer Walter B a r t l i n g, der sich, wie mehrere Steckbriefe be- weisen, der besonderen Aufmerksamkeit verschiedener Ge­richtsbehörden im Reiche erfreut. Vor einiger Zeit tauchte B., nachdem er in Hannover   eine Reihe von Straftaten verübt hatte, in Berlin   auf und wurde hier bald der Schrecken der Zimmervermieterinnen. Er gab sich bald als Schriftsetzer, bald als Monteur aus, einigen Frauen erzählte er auch, er wolle sich als Kriegsfreiwilliger stellen. Gewöhnlich war er schon am nächsten Tage wieder verschwunden unter Mit- »ahme der geringen Wertsachen der meist in bedrängten Ver- Hältnissen lebenden Frauen. Zur Anklage standen 22 derartige Diebstähle. Der Staatsanwalt beantragte gegen den mehrfach wegen gleicher Diebstähle vorbestraften Angeklagten 4 Jahre Zucht- Haus. Das Urteil lautete auf 5 Jahre Gefängnis.
Aus dem Kriegsgericht der Kommandantur Breslau  . Die russischen Kriegsgefangenen Jgnato Sachartschenko und .Michael Lichoradow vom 5. Bataillon deck Lagers in Neuhammer waren der unerlaubten Entfernung angeklagt. Sie gaben durch ihren Dolmetscher, Professor Dr. Abicht, an, von ihren eigenen Landsleuten sehr schlecht behandelt und geschlagen worden zu sein, daß sie Blut spuckten, ferner haben sie andere Gefangene bei den preußischen Vorgesetzten schlecht gemocht. Da sie auch gehört, daß die ruffischen Soldaten, die sich im Feldzug von Deutschen   haben festnehmen lassen, nach Auslieferung bei Friedensschluß in Rußland  erschossen würden, hätten sich beide aus Angst am 18. April bei Dunkelheit unter Mitnahme von Lebensmitteln aus dem Lager entfernt, indem sie die dichten StacheldrahtMune auseinander bogen und durchkrochen. Vier Tage wanderten sie nach Osten, sie wollten in Deutschland   bleiben und sich Arbe,t suchen, da sie- ber einsahen, daß sie nicht fortkommen, wollen sie sich als Russen am 28. April gemeldet haben und wurden festgenommen. Der Vertreter der Anklage, Militärhilfsrichter Dr. Hesse, beantragte gegen jeden sechs Monate Gefängnis. Das Gericht verurteilte aber die Russen zu je neun Monaten Gefängnis. Der Vcrhandlungssührer, Kriegs- gerichtsrat Dr. Sonntag, verkündet«: Es soll den russischen Ge- fangenen durch dieses Exempel vor Augen geführt werden, daß sie bei Entfliehen aus einem Gefangenenlager in Deutschland   die Aus- ficht haben, durch Verbüßung der Strafe wegen unerlaubter Ent- fernung womöglich noch längor als Strafgefangene in Deutschland  zu verbleiben, als vielleicht der Krieg noch dauert.
Mus aller Welt. Verfaulte Lebensmittel. Der Krieg kam in« Land, die Grenzen wurden durch den Feind gesperrt, Futtermittel wurden knapp und da« Fletsch wurde infolge der Abschlachtung de« Viehes teurer. Eßt mehr Gemüse! erschallte es ringsumher, denn an Gemüse sollte kein Mangel sein. Doch die Erfahrung lehrte, daß auch der Genuß von Gemüsen in den Geld- beute! tiefere Löcher als sonst riß. Die Lebensmittelwucherer sahen die Zeit gekommen. wo sie ihr Schäfchen in« Trockene bringen konnten. Einen krassen Fall dieses schändlichen Treiben« weiß die.Dresdener Volkszeitung' aus Chemnitz  mitzuteilen. Dort hat ein Grünkramgroßhändler große Mengen Weißkraut, Rotkraut, Möhren und Kohlrüben in seinen Kellern ver- derben lassen. Zu vielen Fudern wurden die ver» fauleen Feldfrüchte abgefahren! Da wurden erst die Waren zurückgehalten, um die Preise auf«ine unerschwingliche Höhe zu bringen, als aber die Nachfrage nachließ, setzte man die Preise nicht herab, sondern ließ die zur Ernährung des BolkeS notwendigen Lebensmittel einfach verfaulen!_
Fischsterben infolge Wafferverunreinigung. Im Jserfluß, der nach einem großen Bogen durch Rordböhmen in die Elbe münhet, war letzthin ein große« Fisch st erben zu beobachten. Alle Sorten und Größen von Fischen, von den winzigsten Weitzfischchen bi« zu den schönsten Forellen trieben tot oder betäubt auf dem Fluß und natürlich wurden sie in Massen von den Anwohnern.requiriert'. Und die Ursache? Au« einer Fabrik war versehentlich Chlor in den Fluß geleitet worden und hatte die Fische zum Sterben gebracht. Durch diese grobfahrlässige Unvorsichtigkeit ist natürlich der Fischreichtum der Jser schwer be- einträchtigt worden. Leben wir jetzt zu üppig, als daß auf diese Weis« noch wertvolle menschliche Rahrungsmittel vernichtet werden?
Ein alieb Kloster niedergebrannt. Das im Jahre 1191 errichtete Cisterzienserinnen-Kloster Mariehausen bei Aulhausen  , am Nordabhang de« Nieder- Waldes, eines der ältesten Gebäude de« Rheingaue«, ein De ikmal aus der Frühzeit rheinischer Klöster, ist in der vorletzten Nacht durch Schadenfeuer zerstört worden. Die Wohngebäudc sind bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Auch die im Jahre 1219 neuerbaute Kapelle, die einen eigenen Baustil der Cister- zienser auswies, ist ein Raub der Flammen geworden. Das Kloster wurde jetzt als Rcttungsanstalt verwahrloster Kinder benutzt. Das Feuer ist allem Anschein nach durch einen Kamminbraird ent- standen und griff so schnell um sich, daß Kinder und Erzieher nur das nackte Leben retten konnten. Die Löscharbeiten wurden turch Wassermangel sehr erschwert.
Ein schwerer Bauunsall ereignete sich am Mittwoch nach- mittag beim Bau einer Jnfanteriekaserne in Lützen  . Eine aus Beton hergestellte Treppe stürzte zusammen und ver- letzte fünf in der Nähe stehende Arbeiter schwer. wei der Verunglückten sind ihren Verletzungen bereits erlegen. ur Aufdeckung der Schuldfrage ist eine Untersuchung eingeleitet worden. Selbstmord eines Nahrungsmittclfälschers. Aus Furcht von Strafe beging der Bäckermeister Schwerin   senior in Garde- legen Selbstmord, indem er sich erhängte. Sch., der für die Heeresverwaltung Brot zu liefern hatte, vermischte den Brotteig mit Holzsägemehl. Dies war entdeckt und ihm die Lieferung entzogen worden. Die Stockung des Betriebes und die Erwartung einer Anklage haben den Mann nun zum.Selbst- mord getrieben._
Parteiveranstaltungen. 5. Kreis.(1. Abteilung.) Der Zahlabend findet: alle Bezirke bis auf weiteres gemeinschaftlich in den.Unions-Feftsälen", Greisswaldcr Straße 222, statt. Anfang S'L Uhr. Reinickendorf  -West. Der Zahlabend für die Bezirke 16 findet im Lokal von Klcemann, Lirkcnstr. 55, für die Bezirke 7 11 im Lokal von Lüning,'Schilling-, Ecke Schamweberstraße, statt. Borsigwalde- Wittenau. Der Zahlabend für Borsigwalde  , Witteslraße und Charlollenburger Straße findet bei Wilhelm Schulze  . Schuhartstr. 3S, der Zahlabend für W i t t e n a u bei Witwe Wittchow statt. Niederschönhausen  > Nordend. Mittwoch, den 9. Juni, abends 8'ls Uhr, bei Rcltig, Blankcnburger Str. 4: Kemcinsamer Zahlabend. 1.'Bericht aus der Lebensmiltelkommissiorr. 2. Vercinsangelegenheiten. Nowawes  . Mittwoch, den 9. Juni, abends 8'/. Uhr, findet in den Deutschen Festsälen" sHermann Wolsgramm), Withelmstr. 4143, Eingang Fricdrichstiaßc, die Versammlung des Wahloereins statt, in welcher Reichs- tagsabgeordneter Genosse Mvlkenbuhr einen Vortrag hallen wird über:Die Festsetzung der Höchstpreise für Lebensmittel". Mitgliedsbuch legitimiert._
ßrauenveranstaltungen. Berein für Frauen und Mädchen der iUrbeiterklasie. Der Be- such der Treptower Sternwarte findet nicht am Montag, den 7., sondern Sonnabend, den 12. Juni, statt und zwar abends 8 Uhr zum Lichtbildervortrag:»Karpathen. Gatizien und Polen  ". Billetts a 30 Pf. beim Vorstand. Vorher: Gemütliches Zusammensein in der städtischen Erfrischungshalle am Karpfenteich im Treptower Part.
Der Arbeiter-Wandervereiu»Berlin  " veranstaltet am Sonntag, den 13. Juni, eine spreewaldiabrt. Teilnehmerkarten a 5,75 M. und aus- sührliche Prospekte sind bei Wählisch. Skalitzer Str. 22. und bei Weihnacht, Grünstr. 21, bis Donnerstag, den 10. Juni, zu haben.
Sriefkasten der Redaktion. Di« lurtstisch« Svrechstund« findet für Abonnenten Liudenstr. Z, 17. Hof rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Konnabend von 5 bis ß Uhr statt. Jeder für den B r t e s t a st« n bestimmten Antrage ist«in Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine AbonnementSguitlung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke mid dcrglctche» bringe man in die Sprechstunde mit. Sl. K. 100. Nein. 31. Sl. 1«. Ja. R. F. 99. 50 bis 60 M. monatlich. L. 8. 1885. DaS Testament ist gültig. G. W. 41. 1. Die Genehmigung wird Ihnen jedenfalls verweigert werden. 2. Sie brauchen nur die Geburtsurkunden. 3. Beim S:andesamt, wo die Geburt gemeldet, ist die Urkunde zu verlangen. W. R. 28. Herzkrank; land­sturmpflichtig. L. F. 34. Daß in diesem Fall noch eine Nachmusterung erfolgt, ist kaum anzunehmen. Dageln 100. 1. Ja. 2. Nein; er könnte nur in eine Trinkerheilstätte eingcliesert werden. 3. Sie müssen beim Amtsgericht Beschluß erwirken, daß Sie von dem Ehemann getrennt leben können, dann ist er zur Zahlung des Unterhaltsgeldes verpstichtet. M. K. 1. Krankheiten der Nase: landsturmpflichtig. 2- Nein. I. B. 105. Ja. R. H. 34. Wegen allgemeiner Körpcrschwäche dienstunlaugtich. Nachmusterung kann noch erfolgen. L. P. 1875. Zu der Nachzahlung sind Sic nicht verpflichtet. K. F. 1. Ja. 2. Sie stehen unter Militärgesetz. 3. Führer durch das Eintommensteucrgesetz. Buchhandlnng Vorwärts. A. F. 40. Der Vertrag kann isth TodeSiall nicht sofort gelöst werden: Sie müssen im Vertrage nachlesen, untq welcheir Bedingungen er im Todcssall gelöst werden kann. Nach den Bestunmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches   könnt« der Vertrag zum 1. Oktober gekündigt werden. 10. Martha. Die Kündigung ist zu spät erfolgt. Durch Unterzeichnung des MietSvertragcs werden Sie jedensalls erklärt haben, daß die eingebrachten Lachen Ihr Eigentum sind. Deshalb kann die Frau damit nicht ziehen. Mechaniker Treptow  . Landsturm Jnsantcrie. M P. 3. Der Stiefsohn ist zum Unicrhalt nicht verpflichtet. Auch die Tochter kann in diesem Falle zum Unterhalt der Mutter nicht ocr- pflichtet worden. F. B.   87. Landsturm ohne Waffe; Arbcitssoldat. Spandau Ii». Hat seine Einberufung in erster Linie zu erwarten. Unttnm. Als Arbeitssoldat können Sie eingezogen werden. C. P. 05. Wegen LungcnleidcnS zurückgestellt. Gustav 33. KriegSvcrwcndungs- sähig. 21. B. 33. Schicken Sie die Veranlagung mit dem Bemerken zurück, daß der Ehemann zum Kriegsdienst eingezogen ist. P. T. 13. 1. Diese freiwillige Zuwendung des Unternehmers kann in Wegfall kommen, einen Rcchtjaiispnich haben Sie darauf nicht. 2. Kropf und Lungcnlciden. M. 13. Wenn Sie sich mit dem Lehrherrn nicht im guten einigen können wegen Lösung des LehmrtragrS, so wird dagegen nicht« zu machen sein. Für die geleisteten Ucbcrftunden muß der Sohn Entschädigung er- halten; klagen Sie eventuell vor dem Gewcrbegericht; E. G. 30. Eine EheicheidungSllage wird in dem Fall wenig Aussicht auf Erfolg haben. F. Q.. 400. KnegSverwendungSsähig. I. 83. 1. Die Sachen müssen der Frau herausgegeben werden, sie sind Vorbchaltsgut. 2. Sie können nicht gezwungen werden zur Unterstützung der Ellern  . Wenn der Bruder den Vertrag nicht milunlerfchrieben hat, kann der Wirt dessen Sachen nicht pfänden. Zur Lösung deS Vertrages dagegen vor der Zeit ist der Wirt nicht verpflichtet. DaS Mictselnigungsamt anzurufen, würde sich vielleicht empfehlen, ebenso nochmals Antrag auf Mietszuschuß für den Bruder zu stellen. 31. F. 33. Ja. R. T. 99. Mit Bestimmtheit können wir das nicht sagen, wahrscheinlich werden Sie nicht mehr gemustert. Reichs lagsbericht. Die Gewährung freier Eiscnbahnsahrt für be- urlaubte Soldaten ist zunächst nur ein Wunsch des Reichstags. Die Regierung selbst hat darüber noch keine genauen Mitteilungen gemacht, auch nicht über die Frage, ob die freie Fahrt für Angehörige mobiler und immobiler Truppenteile gewährt wird. G. S. 3470. Ja. 24 Mark monatlich. F. P. M. 54. Das Obst gehört dem Pächter.   G. B. 53. 1. Eine Nachmusterung kann erfolgen. 2. Geringes Lungen- leiden; dienstsähig. 3. Den Kaus hätten Sie wegen Täuschung ansechlen können. Jetzt nach Jahren werden Sie aber den Beweis dafür nicht mehr erbringen können und deshalb ist zu befürchten, daß Sie bei einer eventuellen Klage gegen Sie verurteilt werden. Eharlottenburg. Ja.
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen-Direktion über den Großhandel in den Zcnlral-Martthallen. /Ohne Verbindlichkeit.) Sonnabend, den L. Juni 1915. Fleisch: Rindfleisch, per 50 i-K, Ochsen. fleisch la 100118, do. IIa 90-100, do. lila 75-90; Bullenfleisch la 100110, do. IIa 8799; Kühe, seit 8398, do. mager 7082, do. dänisch  « 8595, Fresser 80100, Fresser, dänische, 00 00; Bullen, dänische, 8595; Kalbfleisch. Doppellcnder 165185; Mastkälber la 128142, bo. IIa 118128; Kälber ger. gen. 75 100, do. däu. 75100, do. Holl. 00 00. Hammelfleisch: Mastlämmer 125 130; Hammel la 110 124, do. IIa 102110; Schafe 102115; do. Holl. 0000. Schweinefleisch, Schweine, fette 0000. sonstige t45 168, dän. Sauen 0000, dän. Schweine 130150, do. schwedische 140150. do. holländische 140 155. Gemüse, inländisches: Kartofieln, Dabcrsche 50 kg; 0,00; weiße Kaiserkronen 0,00; Magmim bonum 0,00; Wöstmann 0,00; Porree, Schock 0,80 1,20; Sellerie, Schock 3,0014,00; Svinat 50 kg 10,0020,00; Mohr. rüden, 50 kg 7,0010,00; Kohlrüben, Schock 0,000,00; Meerrettich. Schock 4,00 10,00; Petersilienwurzel, Schockbund 4,006,00; Zwiebeln 50 kg 00,0000,00; Radieschen, Schockbund 1,001,50; Waldmeister. Mandel 0,000,00. Gurken, Gorgaster, 100 Stck. 0,00. Rhabarber, Hamb., 100 Bund 1,502,00, do. 100 Stangen 0,000,00, do. hiesiger 100 Bund 1,001,60, do. Vierländer  , 100 Bund 1,001,50. Tomaten, Gorgaster, >/, kg 1,00. Spargel, Beelitzer I'/, kg 0,350,48, do. Beelitzer II'/, kg 0,200,30, do. Beelitzer III'/> ßg 0,05 0,20, do. unsortiert'/, kg 0,200,35, do. Märkischer I'stieg 0,300,45, do. II'st kg 0,150,25, do. III kg 0,050,12. Spruten, 50 kg 00 00. Salat, Schock 0,50 1,50. Rettiche, baye- , jsch«, 100 Stück 1215. Kohlrabi, Schock 1,502,00. Apsclsinen: Murcia  200 Sick. 17,0020,00, do. 300 Stck. 18,0020,00, Spanische. 420 Stck. 30,0035,00, do. 714 Stck. 88,00-46,00, do. 1064 Stck. 40,0043,00, da. 420 Stck. large 40,0045,00. Zitronen! Messina   300 Stck. 2228, do. 360 Stck. 2226, do. 150 Stck. 612, do. 50 kg 1215.