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rebung stutzte. Brhan aptzeMert an daS amerSanffche Vovl!. Es sollen die Völker aus der schwarzen Kriegsnacht in das Tageslicht hinübergeführt werden, wo die Schwerter zu Pflug- Messern umgeschmiedet werden. Brhan will weitere Aufrufe an das amerikanische Volk richten. Die Neutralität �ochsavoyens unö öie Schweiz . Das Züricher Volksrecht' schreibt: Durch einen Artikel derVossischen Zeitung' auf- geworfen, beschäftigt sich die deutsche und in den letzten Tagen nun auch die schweizerische Presse mit der Frage der B e- fchützung der Neutralität Hochsavoyens durch die Schweiz . DieVossische Zeitung" glaubte die Schweiz auf ihre Pflicht aufmerksam machen zu müssen, den Durch- marsch fremder Truppen durch Hochsavoyen zu der- hindern. Auch dieFrankfurter Zeitung " und andere deutsche Blätter fielen in den gleichen Ton ein und erklärten zuversichtlich, daß man zum schweizerischen Bundesrat Wohl das Zutrauen haben dürfe, daß er die Neutralität Hochsavoyens schützen werde. Die deutschen Blätter stützen sich in ihrer Auffassung auf die Wiener Kongretzakte vom 8. Juni 1815, auf Grund derer auch der Bundesrat im August vorigen Jahres bei Ausbruch des Krieges gegenüber Frankreich das Recht der Schweiz zur Besetzung Hochsavoyens geltend machte. Der Unterschied zwischen der Auffaffung des Bundesrats und der jener deutschen Blätter.... ist also bloß der, daß diese der Schweiz die Pflicht zumuten, die Neutralität Hochsadoyens zu beschützen, während der Bundesrat lediglich auf das Recht der Schweiz verwies, in ihrem eigenen Interesse, zur Wahrung ihrer Neutralität den im Wiener Vertrag bestimmt umgrenzten Teil Hochsavoyens durch ihre Truppen zu> besetzen. Von einer Pflicht kann natürlich keine Rede sein. Das kann denen, die da glauben, die Schweiz hätte hier eine Handlangerrolle für'die Zentralmächte zu übernehmen, nicht deutlich genug gesagt werden. Ueber die Frage äußerte sich in den letzten Tagen auch der bekannte Fachmann Professor Buzzatti imCorriere della Sera ". Buzzatti kommt ebenfalls zum Schlüsse, daß die Schweiz auf Grund der bestehenden Verträge zwar die Berechtigung habe, im Notfalle die in Betracht kommenden Gebiete militärisch zu besetzen; sie dürfe aber keines- wegS von außen her dazu gezwungen werden. UebrigenS seien die strategischen Verhältnisse heute ganz anders als vor hundert Jahren, und es werde niemandem einfallen, anzunehmen, Frankreich könnte Truppen nach Italien oder dieses Truppen nachFrankreich über savoyi- sches Gebiet transportieren." Zeitgemäße Mahnungen. Der.Avanti' warnt unier der lleberschrift:«Ein wenig «ehr Ernst, meine Herren I' vor Unterschätzung des Gegners und Uebertreibung eigener Waffen- taten. ES gäbe keine Zeitung in Italien , in der man nicht lese, daß Oesterreich am LZerhungern sei, kein Brot für seine Bürger, keine Munition für seine Soldaten habe, daß sein ganzes Heer nur noch aus Greifen und Krüppeln bestehe, die beim ersten Flintenschuß die Flucht ergreifen. Selbst das Manifest des Königs an feine Truppen, worin die Tapferkeit des Feindes anerkannt werde, habe dieser lächerlichen Herabsetzung des Gegners nicht Einhalt getan. Und auch die Ueberlegung, daß durch solche Verunglimpfung des Feindes das Recht verloren geht, die eigenen Siege zu verherrlichen, verhindere die Unverbefferlichen nicht, ihre Märchen zu verbreiten. Mit solchen albernen Mitteln könne die Zuversicht des Volkes nicht aufrechterhalten werden, für die nichts schädlicher sei als der Ver- dacht, betrogen zu werden. Die Mahmmgeu desAvauti' verdienen nicht nur in Italien Beachtung. Der serbißh-ktalienisihe Gegensah. Ein Telegramm aus Risch meldet den Vormarsch serbischer Truppen in Nordalbanien zur Verfolgung angeblich von Oesterreich gedungener Banden..DaS Ziel dieser Offensive ist ein für allemal strategisch sichere Grenzen für Serbien zu gewinnen. Die(serbischen) Blätter verlangen die Besetzung des ganzen Gebietes, das durch österreichische Agenten in Auffuhr gekommen sei.' Die albanischen Banden haben auch ihr gutes. Sie find gerade der italienischen Regierung zur Rechtfertigung der Besetzung ValonaS zurecht gekommen und geben jetzt der serbischen Regierung eine er- wünschte Gelegenheit, Nordalbanien zu besetzen, um für den Fall, daß Oesterreich-Ungarn doch nicht aus dem Leim geht und sich die Eroberung Bosniens , DalmatienS und Kroatiens arg verzögert, über Nordalbanien einen Korridor an die Adria zu gewinnen. Diesmal dürfen die Serben sicher sein, daß Oesterreich-Ungarn gegen eine Besetzung SkutariS, AlesfioS oder von Medua di San Giovanni nicht wie Anno Domini ISIS protestieren werde. Der serbische Vormarsch durch Nordalbanien wird in Wien als eine Verlegenheit Italiens begrüßt werden, das seinen neuen Bundesgenossen an der selbst begehrten Küste sieht. Die italienische Presse legt denn auch feierlich Einspruch ein. DaSGiornale d'Jtalia' schildert den serbischen Vormarsch wie folgt:Der serbische Vormarsch in Mittelalbanien dauert fori. Die Avantgarde nähert sich auf zwei Fronten gegen D i b r a. Die Serben haben die untere Gegend von Dibra und die Städte Starova und Golopardo in der Nähe von E l b a s s a n besetzt. Vier serbische Bataillone haben die Gegend von Razzi und Luma besetzt und die Verzerbrücke von Mirdizia und Prizrend okkupiert. Gegen- wärtig befinden sich die Serben nur zwei Tagemärsche von Skutari. Der Vormarsch stieß auf kein Hindernis. Nur einige kleine Scharmützel haben stattgefunden und einige Dörfer sind abgebrannt. In Skutari bemerkt man seit mehreren Tagen die Ankunft muselmanischer Albanier aus Serbien . Sie kamen ausgehungert an. ohne daß ihnen hätte geholfen werden können. Die Nachricht vom serbischen Vormarsch hatin der Stadt einen starken Eindruck hinterlassen.' Die Serben find offenbar daran, Italien vor eine voll- endete Tatsache zu stellen. Vielleicht wird aber der Einspruch Italiens , dessen Heftigkeit sich aus einigen Stellen der Meldung des Giornale d'Jtalia' erraten läßt, Rußland veranlassen, seinen Schützling zurückzupfeifen und ihm den Vormarsch an die Adria , nach dem Vorbilde Oesterreich-Ungarns im Jahr 1918, zu unter­sagen. DerCorriere della Sera ' fragt, wie sich die italienische Re- gierung verhalten wird und ob sie den serbischen Vormarsch gebilligt hat. Er antwortet selbst auf diese rhetorische Frage:Wir glauben zu wissen, daß unsere Regierung festbleiben, gegen keine militärische Aktion Serbiens protestieren wird, die vorbeugen will, also provisorisch ist, aber

daß sie eine dauernde Besetzung LlHansen» durch Serbien nicht als eine fertige Tatsache anerkennen wird. Angesicht? der riefigen Probleme deS euro­ päischen Krieges ist die albanische Frage in den Hintergrund ge- rückt. Trotzdem kann Italien seine be st immenden Gesichtspunkte nicht aufgeben, wenn es auch den stärksten Lebensinteressen Serbien » Rech­nung trägt.' Ssasonow hat den ruffischen Journalisten versichert, Serbien werde trotz deS Anspruchs Italiens auf die adria« tische Ostküste gute Häfen bekommen. Rätselhaft bleibt nur, wo diese Häfen liegen sollen, da Italien auch Nord- und Mittelalbanien für sich fordert und die Zerstückelung Oesterreich-Ungarns auf einige Hindernisse in Galizien gestoßen ist. Krieg unö Klaßenkampf in Frankreich . Gustave Herds hat kürzlich in feinerGuerre sociale " Andeutungen über die Kriegsgegnerschaft bei einem Teil der französischen Sozialisten gemacht. Wo diese Opposition im einzelnen ihren Sitz hat, ist aus der Ferne vorläufig nicht festzustellen, da die französische Zensur ihr nicht gestattet, sich irgendwie in der Presse zu äußern. Aber wir wissen ja be- reits aus Rkaiartikeln und aus einigen Aufrufen, daß es unter den französischen Arbeitern nicht an solchen fehlt, die von dem Kriegbis zum Ende' nichts wissen wollen, und die es vorziehen würden, wenn das von den Deutschen besetzte französische Gebiet nicht durch die Gewalt der Waffen, sondern auf dem Wege eines Vertrages befreit würde. Wir müssen abwarten, ob diese Richtung in absehbarer Zeit über die andere den Sieg davontragen wird. Vielleicht wird das Bewußtsein, daß der Klassengegensatz zu den Be- sitzenden im Kriege nicht aufgehört hat, sondern im Gegenteil sich immer stärker und nachdrücklicher bemerkbar macht, das seinige zur Verbreitung der Erkenntnis von den Notwendig- leiten einer proletarischen Politik in Frankreich beitragen. DieBataille syndicaliste', das Organ der gewerkschaftlichen Konföderation, geht um den Klassengegensatz jedenfalls nicht herum und pflegt Tag für Tag mst aller Deutlichkeit zu sagen, was von demHeiligen Bund', dem ffanzöstschenBurgfrieden", zu halten ist. So konnte man beispielsweise vor einiger Zeit in einem Artikel des Genossen Le Guery lesen: Die gegenwärtige Abrüstung unserer Gegner ist nur ge- heuchelt. Die Arbeiterklasse ist unentbehrlich für die Verteidigung derjenigen, die sie in normalen Zeiten unterdrücken und bekämpfen. Deshalb muß man ihr jetzt Illusionen machen und ihr den Glauben beibringen, man sei um sie besorgt. Dann, wenn die normale Zeit wiedergekehrt ist, werden die in ihrem Interesse entworfenen Projekte wieder vergessen fein. Der Klassenkampf wird so scharf sein wie zuvor, derHeilige Bund' ist gebrochen. Wermöchrewohl behaupten, daß sich die Ar- Leiter auf die Dien st e werden berufen können, die sie in diesem furchtbaren Sturme geleistet haben, und wer möchte glauben, daß man darauf Rück st cht nehmen wird. Wird man dann nicht im Stil deS Unternehmertums ant­worten, daß dieselben Opfer von allen gutgehemen worden find und daß nun die Verluste, die die Handeltreibenden und die Industriellen erlitten haben, wieder wettgemacht werden müssen?' Eine solche Sprache ist kräftig genug und eS ist immer- hin auch beachtenswert, daß sie von der ffanzöstschen Zensur, die die Erörterungen über den Krieg verhindert, geduldet wird. Anmeldung öer österreichischen Landsturm- Pflichtigen. Wie», 10. Juni. (W. T. B.) Infolge der Ausdehnung der Landsturmpflicht bis zum SV. Lebensjahre ergibt sich die Not- wendigkeit, die 43- bis LS jährigen einer Verzeichnung zu unterziehen. Diese bei der großen Anzahl der in Betracht kommenden Landsturmpflichtigen längere Zeit beanspruchende Matz- nähme wird nun vorgenommen. Alle in den Jahren 1SSB bis ein­schließlich 1872 Geborenen und von den Geburtsjahrgängen 1878 und 1874 diejenigen, die nach den bisherigen gesetzlichen Be- stimmungen vorzeitig aus der Landsturmpflicht traten und nunmehr wieder landsturmpflichtig wurden, haben zur Zeit der betreffenden Kundmachung sich bei ihren Aufenthaltsgemeinden zu melden. Troelstra gegen öie Dringlichkeit öer Lanösturmvorlage. Haag, 11. Juni. (W. T. B.) Die Z w ei te K a m m er hat den Gesetzentwurf, der die Errichtung einer zeitweiligen niederländischen Gesandtschaft am Vatikan vorsieht, angenommen. Der Abgeordnete Troelstra (Sozialdemo- krat) sprach sich bei der Beratung des Gesetzentwurfs über die Ausdehnung des Landsturmdienstes gegen die dringende Be- Handlung der Vorlage aus und sagte, wenn der Entwurf in einer Panik st immung verhandelt würde, wäre nur denen gedient, die eine möglichst baldige Be- teilig nng Hollands am Kriege wünschten. Ein solches Vorgehen sei entschieden zu verwerfen, da es Unruhe und Kriegsftimmung im Volke verbreiten müsse. Das Programm öer griechischen Regierung. Athen , 11. Juni. (W. T. B.)(Meldung der Agencc dÄthenes.) Die Zeitungen veröffentlichen das Programm der Regierung, die erklärt, daß seine Grundlage die Erfüllung der nationalen Mission des ffeien Königreiches sei, die mit der Behauptung des bisher durch die Kämpfe der Nation gewon- nenen Gebietes fest verknüpft sei. Nach der Auffassung der Regierung könne die Nation nur auf diese Weise zur Er- füllung der historischen Mission gelangen. Obwohl die Regie- rung die Notwendigkeit anerkenne, den zur inneren Wieder- aufrichtung des Landes notwendigen Frieden zu erhalten, sei sie sich doch der nationalen Pflichten voll bewußt, die ihr auf- erlegt seien. Sie sei daher selbst während der gegenwärtigen internationalen Krise für jede Aktion, welche durch den Gang der Ereignisse als geeignet erscheinen könnte, die nationalen Rechte und die Verwirklichung der nationalen Bestrebunaen zu gewährleisten. Indessen erkennt die Regierung unabhängig von der gegenwärtigen internationalen Krise aus denselben Gesichtspunkten heraus die unbedingte Notwendigkeit an, die Streitkräfte zu Wasser und zu Lande in ihrer Stärke zu er- halten und zu entwickeln, um die Integrität zu gewährleisten und die nationalen Rechte des Landes zu wahren. Das Pro- gramm sieht auch eine Wahlreform durch das proportionelle Wahlsystem vor und befürwortet eine Reform der Staats- organisation, eine Verbesserung der Finanzen und eine Ver- mehrung des nationalen Reichtums auch für die Arbeiter, eine Lösung des Agrarproblems und der Frage der getrockneten Trauben.

Stoatstntereste onö DSrgerfrekhett in Gnglanö. Unsere Presse hat nicht unterlassen, die mannigfachen Klagen wiederzugeben, die in England gegen das Walten der Zensur erhoben worden sind. In der Tat gibt es in England Grenzen, die die freiheitliche Ueberlieferung und der politische Freiheitssinn selbst in Kriegszeiten gegen die Tendenz der Regierung zu politischen Notmaßnahmen aufrichtet. In England tft die Agitation für die Einführung der all- gemeinen Wehrpflicht im Gang und wenn die Regierung vor- läufig dieses Programm noch nicht angenommen hat, so ist es durchaus nicht ausgeschlossen, daß sie im weiteren Kriegs- verlauf dazu übergeht. Eben darum, weil man von einfluß- reichen liberalen Politikern Aeußerungen in diesem Sinne ge- hört hat, ist eine Gegenbewegung im Gang, die zunächst durch die widerstrebende Volksmeinung auf die Parlamentarier ein- wirken will. Aber die Agitation gegen die Dienstpflicht be- schränkt sich nicht auf die Empfehlung der gesetzlichen Formen des Widerstandes. So hat sich ein eigener Bund gegen die Dienstpflicht, diel�o-Eonsorixtion-?ellov�Iüx" ge- bildet, über dessen Grundsätze und Absichten derDaily Citizen' nach Mitteilungen des Vorsitzenden folgendes mitteilte: Der Bund besteht ausschließlich aus Männern im Dienstalter, die aus Gewissensgründen den Dien st verweigern wollen. Jedes Mitglied muß sich zu folgenden Grundsätzen bekennen: Die Bundesmitglieder be- trachten das menschliche Leben als heilig und können darum die Verantwortung zu töten nicht übernehmen. Sie bestteiten das Recht der Regierungen, zu sagen:Du mußt die Waffen führen I' und werden sich den Versuchen zur Einführung des Dienstzwanges in Großbritannien mst aller Macht widersetzen. Sollten diese Versuche Erfolg haben, werden sie, was auch die Folgen sein mögen, ihrem Gewissen größeren Gehorsam er- weisen als den Befehlen der Regierung.' Der Bund, der erst vor kurzem gegründet worden ist, gewinnt rasch Mitglieder. Er hat sich, da die Konstttuierung der neuen Regierung die Einführung des Dienstzwangs in den Bereich naher Möglichkett gerückt hat, mit Organifattonen gleicher Tendenz verbunden und ein Komitee errichtet, das jetzt schon Tausende von Mitgliedern repräsenttert. Man kann die Ouäker-Ethik und den Tolstoianismus ent- schieden ablehnen und das Recht und die Pflicht des einzelnen wie der Nattonen, sich gegen Angreifer nötigenfalls mtt den Waffen in der Hand zu verteidigen, anerkennen, aber wird doch die polittsche Kultur und das Stärkebewußtsein eines Landes achten müssen, das für seine Existenz nicht fürchtet. weil jegliche Meinung das Recht behält, sich zu äußern und ihresgleichen zu suchen._ Kriegsbekanntmachungen. Das Eigentum an erbeuteten Gegenständen. Berlin , 10. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird mitgeteilt: lieber das Eigentum an der von den eigenen Truppen und vom Feinde verschossenen Munition und an erbeuteten Gegen st änden sind Zweifel hervorgetreten. Hierzu wird folgendes bekanntgegeben: Alle im Eigentum der deutschen Heeresverwaltungen stehenden Gegenstände bleiben im Jnlande wie im Auslande auch dann deren Eigentum, wenn sie verloren oder, wie z. B. auch MunitionSieile, bei irgendeiner Gelegenheit und aus irgendeinem Grunde zurück­gelassen werden. Den berufenen staatlichen Organen steht ferner für das Inland wie für daS Ausland die ausschließliche Befugnis zu, das An­eignungsrecht an derKriegsbeute", d. h. an der Ausrüstung des Feindes und an den von ihm zurückgelassenen Munüionsteilen, aus­zuüben. Ebenso wie deshalb der Soldat, der feindliches Eigentum er- beutet, oder die Behörde, die eS beschlagnahmt, zur Ablieferung ver- pflichtet ist. mutz jeder, der solche Gegenstände im Jnlande oder in dem von deutschen Truppen besetzten Auslande an sich nimmt, sie unverzüglich an die nächste deutsche Militär« oder Zivilbehörde ab- liefern, die ihrerseits verpflichtet ist, alle Beutestücke den zuständigen Beutesammelstellen zuzuführen. Nur für die Truppen� besteht diese Ablieferungspflicht insoweit nicht, als sie der Beutestücke zu£_ Aus­besserung oder Ergänzung der eigenen kriegsmäßigen Ausrüstung bedürfen oder fie anderen im Felde stehenden Truppen zu diesem Zwecke alsbald zuführen. Wer als Privatperson Fundstücke von d« Ausrüstung der kämpfenden Truppen abliefert, hat im Jnlande Anspruch auf den gesetzlichen Finderlohn, im feindlichen Auslande wird ein Finderlohn m der Regel zugebilligt werden. Nach dem Reichssttafgesetzbnch muß jede widerrechtliche An- eignung von Beute- oder Fundstücken als Diebstahl(KZ 242 ff.) oder Unterschlagung(Z 246), nach dem Militär-Strasgesetzbuch ge- gebenenfalls alseigenmächtiges Beutemachen'(K 128) mit harter Gefängnisstrafe, unter Umständen sogar mit Zuchthausstrafe belegt werden, und zwar nach KZ 7 und 161 Milit.-Str.-G.-B. auch dann, wenn die Tat in einem von deuffchen Truppen besetzten ausländi- fchen Gebiet begangen wird. Wer sich widerrechtlich Beute- oder Fundstücke aneignet, erwirbt selbst kein Eigentum daran und kann es deshalb auch nicht durch Ver- schenken oder Verkaufen auf andere Personen übertragen. Die Militär- und Zivilbehörden sind deshalb zur Beschlagnahme befugt. Wer solche Gegenstände durch Geschenk oder Kauf au sich bringt, kann sich dadurch der Hehlerei schuldig machen. ES wird daher vor Aneignung oder Ankauf dringend gewarnt und hiermit die Aufforderung verbunden, alle bisher aus Rechts- Unkenntnis ohne Anzeige eigenmächtig in Verwahrung gehalteneu oder erworbenen Beutegegenstände unverzüglich an die Militär- oder Ortspolizeibehörde, im Ausland an die nächste Militärbehörde, ab- zuliefern. Wer ohne Befugnis im Besitz solcher Stücke� betroffen wird, setzt sich und die an der Aneignung etwa Mitbeteiligten der Gefahr unnachsichtlicher strafrechtlicher Verfolgung aus. Einschmelze» fertiger Metallfabrikate. Amtlich. Berlin , 11. Juni. (W. T. B.) Fertige, an sich nicht der Beschlagnahme unterliegende Metallfabrikate behufs Verwen- dung der Rohstoffe zu Friedenszwecken einzuschmelzen, ist nicht zu- lässig. Die durch Einschmelzen usw. gewonnenen Rohstoffe unter- liegen vielmehr der Beschlagnahme, sofern es sich um die in der Verfügung vom 1. b. 1915 Nr. M. 1/4. 15 K. R. A. aufgeführten Stoffe und Mengen handelt. Sie gelten als Zugang zum be- schlagnahmten Lager. Zuwiderhandelnde machen sich strafbar.

Letzte Nachrichten. Vernichtung eines italienischen O-Bootes. Wien , 11. Juni. tW. T. B.i Amtlich wird verlauthart: Das italienische UnterseebootM e d w s a" wurde durch eineS unserer Unterseeboote in der Nordadria torpediert und versenkt, Zweiter Offizier, vier Mann gerettet und gefangen. Flottenkommando.

Erneute Beschlagnahme derGuerre Sociale'. Paris , 11. Juni. (W. T. B.) DieGuerre Sociale ", weiche bereits am Montag und Dienstag wegen heftiger An- griffe H e r v 6 s gegen die Regierung beschlagnahmt worden war, ist gestern demselben Schicksal verfallen,