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reduzierte.

Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend. Erholungsurlaub für den Arbeiter.

auf der Werft Beschäftigt waren, einen Zuschuß zur Reichs- und 34, 35, 36, 40, 41, 42, 43, Cr- f- eg. der 41. Jnf.- Div.), Kommunalunterstüßung zahle. Auf die Verdienstmöglichkeit bei 48, 51, 53, 55, 57, 58, 61, 63, 66, 67, 68, 74, 80, 84, 85, 88, 33 s Ueber- und Nachtstunden hätte die Firma nicht hinweisen sollen, einschl. 98, 109, 111, 112, 115, 116, 132, 137, 141( f. auch Ers.- Juf.­hat sie doch während der Zeit des Krieges die prozentualen 8u- eg. Hoebel), 143, 144, 150 bis einschl. 154, 156, 157, 158, 160, 163, schläge von 50 Proz, auf 25 Broz. herabgesetzt, was doch einer Vers 164, 165, 166, 169 bis einschl. 175. 9tes.- Inf. Regimenter Nr. 3, 5, schlechterung und nicht einer Verdiensterhöhung gleichfommt. Daß 6, 7, 8, 10, 11, 15, 19, 21, 22, 23, 24, 29, 32, 37( f. Erf.- Jnf.- Reg. die Firma für die Angehörigen der im Felde stehenden Arbeiter Leimbach - Berener), 38( f. Landtv.- Erf.- Inf.- Reg. Nr. 8 der Landip.­Unterstügung zahlt, wird lobend anerkannt; es ist aber doch zu be- Division v. Menges), 59, 61, 65, 66, 82, 91, 93, 94, 118, 130, 201, benten, daß die Firma meistens Staatsaufträge hat, die außer- 202, 205, 206, 211, 212, 214, 215, 217, 218, 219, 220, 222, 223, 226, ordentlich gut bezahlt werden, wofür die Bilang für das Geschäfts- 227, 228( lektere beiden 1. Inf.- Bion.- Stomp. der 49. Inf.- Div.). jahr 1914 den besten Beweis liefert, die einen Reingewinn von über 231, 236, 237, 250, 254, 255, 257, 272. Erf. Jnf.- Regiment der zwei Millionen Mark aufweist. 41. Inf.- Div. fotvie Regimenter Hoebel, Königsberg II und Leint­Die Reiherstieg- Werft hat ihren Arbeitern zivar auch eine bach- Zerener. Ref.- Erf.- Inf.- Regimenter Nr. 2 und 3. Landw.­Teuerungszulage gewährt, sie kam aber den Wünschen der Arbeiter Inf.- Regimenter Nr. 2, 4, 5, 9, 11, 12, 18, 22, 24, 26, 29, 48, 66, insofern nach, als sie die Lohnabzüge und Affordreduzierungen, die 72, 76, 81, 83, 84, 85( f. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 83), 100 und sie bei Ausbruch des Krieges vorgenommen hatte, wieder aufhob v. Gundlach. Landev.- Erf.- Inf.- Regimenter Nr. 1, 8, 9, lettere und die Löhne auf die alten Säße erhöhte und außerdem noch beiden der Landw.- Div. b. Menges. Besagungs- Regimenter Nr. 1 eine vierzehntägige Affordabschlagszahlung zur Einführung brachte. und 2 Posen der Besabungs- Brigade Nr. 1, Nr. 6 und 8 Posen der Wer die Affordverhältnisse auf den Werften tennt, weiß, daß gerade Besagungs- Brigade Nr. 3 bav. Nr. 2. Kombinierte Ers.- Bat. der bies Entgegenkommen der Reiherstieg- Werft befonders geschäkt Inf.- Regimenter Nr. 11 und 51( f. Landw.- Ers.- Inf.Reg. Nr. 8 der werden tann. Landtv.- Div. v. Menges). Brigade - Erf.- Bataillone Nr. 12, 16, 26, Die übrigen Werften lehnten die Zeuerungszulage ab mit der 27, 32, 39, 76. Landw.- Brig- Erf.- Bataillone Nr. 26( f. Landi. Begründung, daß die Rohmaterialien bis zu 700 Broz. gestiegen Erf.- Inf.- Reg. Nr. 1), Nr. 42( s. Landw.- Erf.- Inf. Reg. Nr. 8 ber feien und zu erwarten sei, daß in allertürzester Zeit eine Schließung Landw.- Div. v. Menges). Landsturm- Inf.- Bataillone 3. Beuthen des einen oder anderen Betriebes erfolgen wird. i. Ob. Schles., II Breslau, Brieg ( lettere beiden f. Bes.- Reg. Nr. Ġ Das Fazit der Bewegung um Gewährung von Teuerungs- Bofen der Bes.- Brig. Nr. 3), 1. Bruchsal ( XIV. 3.), 3. Raffel, I und aulagen ist also nicht sehr erhebend. Die Herren Werftbefizer be- V Darmstadt, Rawitsch ( f. Bes- Inf.- Reg. Nr. 1 Bofen der Bef.­fürchten deshalb aber wohl schon jest, daß ihnen die Antwort zu Brig. Nr. 1). Landst. Inf.- Ers.- Bataillone 4. Staffel, 24. Flensburg , gegebener Zeit gegeben wird. Herr Richter, die sogenannte Rechte 2. Freiburg i. Baden. Garnison - Bat. Straßburg III. Jäger­des Herrn Blohm, berief nämlich den Vorstand der" Gelben" oder Bataillone Nr. 1( f. auch Gri.- Inf.- Reg. Königsberg II), 5, 8, 11, 14; Wirtschaftsfriedlichen" au sich, um ihm auseinanderzusehen, daß Res.- Jäger- Bataillone Nr. 4, 5, 11, 17, 18. Schneeschuh- Bat. Nr. 2. jezt die Beit gekommen fei, ihre Reihen zu stärken, um bei späteren Maschinengewehr- Abteilung v. Stülpnagel ber Landw.- Division Reichs- und Bürgerschaftswahlen die Sozialdemokraten zu Fall zu b. Breugel; Festungs- Maschinengewehr- Abteilung Köln Nr. 8b; bringen. Ref. Festungs- Maschinengewehr- Abteilungen Nr. 1 und 4; Feld Maschinengewehr- Büge Nr. 81( f. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 83), 107,

3u unseren gestrigen Ausführungen unter dieser Ueberschrift wird uns geschrieben: Leider gibt es Firmen, welche den Zwed dieses Urlaubs für den Arbeiter, nämlich gesundheitliche Stärkung und geistige Auf­frischung, vollständig illusorisch machen, dennoch aber der Allgemein­heit gegenüber sozialpolitisches Verständnis zeigen wollen, obgleich diesen Geschäftsleitungen die Ferien großer Abteilungen ihrer Be­triebe nicht einen Pfennig Unkosten berursachen, in einzelnen Fällen ihnen fogar noch Ersparniffe bringen. Dafür einige Beispiele: In einem großen Drudereibetriebe Berlins werden schon seit Jahren während der Zeit, die vom Ge­schäft für Urlaub freigestellt ist, Maschinenreparaturen vorge nommen, so daß dadurch das freiwerdende Personal Urlaub erhält. Die von den in Reparatur befindlichen Maschinen nicht zu leistende Arbeit wird auf die übrigen Maschinen verteilt; die baran tätigen Arbeiter müssen nunmehr durch intensiveres Arbeiten das von ihren auf Urlaub befindlichen Kollegen Versäumte wieder wettmachen. Die gesundheitliche Stärkung und geistige Erfrischung, die doch der Urlaub fördern soll, wird also hier durch größere Anstrengungen bor Antritt bzw. nach Beendigung des Urlaubs vollständig illusorisch. In einem anderen derartigen Betriebe ist dem Personal, weil eine für das Personal, aber für den Betrieb bedingte sehr schlechte Arbeitszeit besteht, schon seit Jahren durch Vertrag alle zwei Wochen eine freie Nacht gewährt. Ferien find schon seit zirka acht Jahren dort eingeführt, in verschiedenen Abteilungen dieses Betriebes so­gar durch Verträge festgelegt. Die Betriebsleitung bietet in diesem Jahre den Arbeitern fünf Tage Erholungsurlaub an, indem sie berlangt, für die Dauer des Urlaubs in der Abteilung( es kommen während dieser Beit 7-8 freie Nächte für jeden Arbeiter in Frage) auf die durch Vertrag festgelegten freien Nächte zu verzichten. In Schlichtungsausschüffe in der sächsischen Textilindustrie. 134( f. Inf.- Reg. Nr. 172), 143( f. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 26), Wirklichkeit wird dem Personal auch hier nichts gewährt, es wird aber versucht, noch Kapital für das Geschäft herauszuschlagen. Bittauer Handelstammer gefaßt, indem dieselbe der Errichtung von Einen Beschluß von großer sozialer Bedeutung hat foeben die Festungs- Maschinengewehr- Bug Nr. 148( f. Inf. Reg. Nr. 170). Ravallerie: Rütaffiere Nr. 4, 5, 6; Schwere Ref.- Reiter Nr. 1; In einem dritten Großbetriebe ist man in den letzten Jahren Schiebsausschüssen für die Oberlausiber Textilindustrie zustimmte. Dragoner Nr. 9, 18; Ref. Dragoner Nr. 6; Ulanen Nr. 8; Jäger wie im ersten Beiſpiel berfahren, nur mit dem Unterschiede, daß Die eigentliche Ursache zu der wichtigen Frage war eine Beschwerde zu Pferde Nr. 1. 2; Feldtavallerie- Regiment Nr. 1 des 6. Armee­man noch für das Geschäft Ersparnisse machte, weil man ben er- von Arbeitnehmern im Jahre 1914 an das sächsische Kriegsministe- forps; 2. Landw.- Eskadron des Gardekorps sowie 2. des 9. Armeç­holungsbedürftigen Arbeitern für die Zeit ihres Urlaubes den Lohn rium über ungenügende Entlohnung von Arbeitern. Es fanden torps; Res. Abteilung Nr. 82, Felbartillerie: 1. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 2, 25, 46, Beratungen in dieser Angelegenheit im Ausschuß für Gewerbe­fei nur noch ein Beispiel herausgegriffen: Ein Drudereibetrieb Textilindustrie angehörenden Mitglieder der Bittauer Handels- Nr. 8, 15, 16, 30 fomic Regiment des 27. Referbeforps; Bataillon Gs laffen sich noch verschiedene derartige Fälle anführen, jedoch wesen und soziale Gesetzgebung unter Zuziehung sämtlicher der 50, 67, 83, 221; Reserve- Regimenter Nr. 18, 46, 47, 48, 50. Fußartillerie: Regimenter Nr. 1, 14, 20; Res- Regimenter bewilligt dem männlichen Personal Erholungsurlaub, verweigert fammer statt. Die von feiten der Arbeitgeber hervorgehobenen Be- Nr. 38; Ref.- Bat. Nr. 27( f. Res.- Fußart.- Reg. des 27. Reserve­denselben aber dem weiblichen Bersonal mit folgender Begründung: benken gegen die Errichtung der Ausschüsse konnten jedoch alle nicht forps); Ref.- Batterie Nr. 30( f. Fußartillerie- Bat. Nr. 38); Ring­Durch Aussehen wegen Arbeitsmangel haben Sie schon vom Ge- standhalten gegen die jozialen und materiellen Vorteile, die eine schäft( allerdings auf Ihre eigenen Kosten) soviel Erholungsurlaub fchiedlich- friedliche Schlichtung von Streitigkeiten durch Unpartei­erhalten, daß für Sie die Bedürftigkeitsfrage, noch dazu auf Ge­Pioniere: I. schäftsuntosten, nicht vorliegt." Garde- Bataillon; Regimenter 23, 29, 31; Es soll sich nicht um ständige Ausschüsse handeln, Bataillone II. Nr. 1, I. Nr. 2, II. Nr. 8, II. Nr. 9, II. Nr. 11, ische bieten. Für dieses soziale Empfinden eines Arbeitgebers ist wohl jeder Kommentar überflüssig. sondern um fakultative, die von Fall zu Fall von der Kammer ein- 1. und II. Nr. 14, III. Nr. 16, I. Sr. 21, II. Nr. 21( f. auch Bipniet­Daß die Notwendigkeit vorliegt, den Arbeitern Erholungs - berufen werden sollen. Die Bestimmungen über die Errichtung Reg. Nr. 31), II. Nr. 27; Ref.- Bat. Nr. 33; Ers.Bat. Nr. 21; Nes.­urlaub zu gewähren, ist wohl allseitig, wie auch die Schrift von von Schiedsausschüssen, wie sie jetzt von der Handelskammer Zittau Kompagnien Nr. 47, 49, 50 und Inf.- Pionier- Komp. der 49. Ste.­Dr. Heyde fagt, anerkannt. Noch viel notwendiger als in normalen zum Beschluß erhoben worden sind, gipfeln in folgenden Säßen: Division. Mittlere Minenwerfer- Abteilung Nr. 111; Schaper: Zeiten ist das Ausspannen des Arbeiters aber jetzt. Selbst von ein. Für die Textilindustrie der Oberlausitz werden auf Antrag von der Mineniverfer- Abteilungen Nr. 9 und 31. fichtigen Arbeitgebern ist zugegeben worden, daß ein Mehranstrengen beren Aufgabe darin besteht, Streitigteiten zwischen Arbeitgebern Handelskammer von Fall zu Fall Schlichtungsausschüsse eingesetzt, Der Arbeiter unmöglich ist, und daß, um die Betriebe aufrecstzu- und Arbeitnehmern aus dem Lohnverhältnisse auf dem Wege fried­erhalten, die Arbeiter an Heberarbeit das Menschenmöglichste leisten. licher Verständigung beizulegen. Der Schlichtungsausschuß soll nur Daß also bei dieser anstrengenden Tätigkeit eine Erholung des Arbeiters eine Naturnotwendigkeit ist, müßte eigentlich allen für diejenigen Streitfälle aus dem Lohnverhältnisse zuständig fein, Arbeitgebern einleuchtend sein. Man sollte dann aber auch ein- in denen sich sowohl der beteiligte Arbeitgeber als auch die beteilig sehen, daß eine wirkliche Erholung nur möglich ist, wenn dem Erten Arbeitnehmer bereit erklären, an den Schiedsgerichtsverhand: holungsbedürftigen auch Mittel zur Verfügung stehen, Ghe aber lungen als Parteien teilzunehmen, und die vorher ordnungsgemäß die Frage des Erholungsurlaubs nicht durch Tarifverträge( aller- bon den Arbeitnehmern ihrem Arbeitgeber vorgetragen worden sind dings wäre es beffer durch Gesek) geregelt ist, werden wir immer und dabei, sowie bei dem vorzunehmenden Prüfungsverfahren eine Arbeitgeber verzeichnen können, die sich mit fremden Federn befriedigende Erledigung nicht gefunden haben. Jeder Ausschuß schmüden. besteht aus acht Mitgliedern, nämlich aus vier Arbeitgeber- und vier Arbeitnehmervertretern. Die Wahl der Arbeitgeberbertreter erfolgt durch die Handelskammer, die hierbei die vorhandenen Ar­beitgeberberbände hören kann. Zu Arbeitnehmermitgliedern fönnen Die Hamburger Werftarbeiter hatten in Betriebsversamm nur die in den Tegtilbetrieben ständig beschäftigten Arbeiter ge­Jungen befchloffen, daß die Arbeiterausschüsse oder besonders hierzu wählt werden. Sie werden zur Hälfte bon den im Kammerbezirk gewählte Kommissionen an die Direktionen der einzelnen Werften vorhandenen Arbeiterorganisationen, nämlich vom: 1. Deutschen den Antrag auf Gewährung einer Teuerungszulage stellen sollten. Eegtilarbeiterverband, 2. Laufizer Verband der Vaterländischen Den Arbeitervertretern wurde eine wenig entgegenkommende Arbeiterunterstübungsvereine, 3. Zentralverband christlich- natio­Behandlung, besonders durch Herrn Ingenieur Dr. Hermann naler Textilarbeiter, 4. Hirsch- Dunderschen Gewerkvereine der Blohm, zuteil. Es wurde darauf veriviesen, daß die Werftarbeiter gestalt gewählt, daß diejenigen beiden der obengenannten Organi­es doch beffer hätten als ihre im Schüßengraben liegenden Kame- fationen je einen Arbeiterbeifißer zu mählen haben, die in dem raden, daß andere Arbeiter fich mit 25 M. Wochenverdienst be- Orte des Streitfalles die größte Mitgliederzahl haben. Die beiden gnügen müßten und dergleichen Argumente mehr. anderen Arbeitnehmermitglieder sind aus dem Kreise der nicht or­ganisierten Arbeiter zu entnehmen. Deutsches

Reich.

Die Verhandlung mit der Vulkan- Werft bewegte sich in etpas anderem Tone. Allerdings wurden auch hier allerlei Aus­reden als Begründung zur Ablehung gefunden. Die Direktion be= rief sich bei den Verhandlungen darauf, daß sie die Verdienste für das 4. Quartal 1914 und 1. Quattal 1915 einander gegenüber ge­stellt und nachgewiesen habe, daß in diesem Jahre der Berdienst er­heblich gestiegen fei. Durch die außerordentlich gute Geschäftslage laffe sich zurzeit noch eine höhere Verdienstmöglichkeit dadurch er­zielen, daß jedem Arbeiter die Gelegenheit gegeben sei, Ueberzeit-, Nacht und Sonntagsarbeit zu verrichten, für die doch auch Zu­schläge gezahlt werden. Auch berief sich die Direktion darauf, daß fie bis jetzt den Familien ihrer im Felde stehenden Arbeiter, sofern fie vor ihrer Einberufung zum Kriegsdienst mindestens drei Monate

Verluſtliſten.

Die Berluftrifte Rz 247 ber preußischen Armee enthält Berbujte folgender Truppen:

Kanonen- Bat. Lierau.

und Feldfliegertruppe. Berkehrstruppen: Fernsprech- Ers.- bt. Nr. 6. Felbluftschiffer­folonne Nr. 1 der 56. Inf.- Div. Storpsschlächterei des 4. Resept Train: Provianttolonne Nr. 4 des 21. Armeekorps. Fuhrpart­torps. Erfak- Pferdebepot Altona.

Munitionstolonnen: Artillerie- Munitionsfolonne Nr. 1 e 11. und Res- Artillerie- Munitionsfolonne Nr. 46 des 3. Atute forps. Sanitäts- Formationen: Sanitäts- Kompagnien Nr. 1 1. und Nr. 2 des 16. Armeekorps; Reserve- Sanitäts- Komp. Nr. 48 Felblazarett Nr. 8 des 2. und Kriegslagarett Nr. 3 des 14. rint ferps; Reserbelazarett Langensalza; Krantentransportabbeiluli der Etappen- Inspektion der 10. Armee.

Armierungs und Arbeiter Formationen: Bataillone. Landsturm- Arbeiter- Bataillon Düffelsf. Wachtkommando Bitterfeld. Bewachungskommando von Gefangenenlagern.

*

Armierung

Die fächsische Verlustliste Nr. 157 melbet Verluste der Inf.­Regimenter Nr. 101, 106, 107, 133, 139, 181; Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 101, 102, 106, 107; Landw.- Inf.- Regimenter 9r, 100, 102, 104 107, 133; Gri.- Inf.- Reg. Nr. 40; Grs- Inf.- Reg. Nr. 9, Bandip Brigade- Gri.- Bat. Nr. 48; Landw.- Grs- Reg. Nr. 5, Bandw. Brig. Erf.- Bat. Nr. 47; Erf.- Bataillone: Bandio.- Regimenter t. 100, 106; Erf.- Reg. Nr. 6, Ref.- Reg. Nr. 102; Jäger- Bat. Nr. 13; Nef. Jäger- Bat. Nr. 26.

Res.- Fernsprech- Abt. Nr. 27.

Ueberplanmäßige Stappen- Fuhrpark- Kolonne 3, 19. Amee­forps; Magazin- Fuhrpart- Kolonne Nr. 138; Straßenbau- Konte pagnien Nr. 3, 22, 12. Armeekorps.

II. Munitions- Rolonnen- Abteilung, 12. Armeekorps; Nej. Inf. Munitions- Kolonne Nr. 55. Infanterie usto.: Stab der 4. Inf.- Div. und der 29. Inf.- Ref.- Komp. Nr. 53; Landiv.- Stomp. Nr. 22; Ref.- gelblasarett Brigade. Garbe: 1., 3., 4. und 5. Garde- Reg. 3. F.; 2. Garde- Ref. Nr. 4, 12. Ref.- Armeekorps; Bandwehr- Felblazarett Nr. 24, 12. Ref.­Regiment; Grenadier - Negimenter Mexander, Elisabeth und Nr. 5; Armeekorps. Garde- Füfilier- Regiment; Garde- Res- Jäger- Bat. Grenadier - bzw. Der Schluß Schluß der württembergischen Berluftlifte Infanteries bziv. Füfilier- Regimenter Nr. 1, 3, 4, 9, 10, 11, 12| r. 199 wird beröffentlicht, deren Inhalt wir gestern bereits mit (. auch Feldfliegertruppe), 13, 15, 16, 18, 19, 22, 23, 24, 27, 28, 30, teilten.

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