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Aus aller Welt.

Sittlichkeitsfanatiker.

fich weithin erftredendem Wald umgrenzt wird, den Pfleglingen zu) Singen im Wald verboten. Unter dieser Ueberschrift teilten wir ungestörtem Aufenthalt im Freien zur Verfügung. Die Vorderseite in Nr. 165 des Vorwärts" mit, daß im Plänterwald, namentlich des Hauses ist gegen den Strand gerichtet, den man in etwa auf der herrlichen Wald- und Wasserpromenade das Singen ver­fünfzig Schritten erreicht, und infolge seiner günstigen Beschaffen- boten sei. Wir nahmen in der Notiz Bezug auf eine Auslassung des heit sich zu Spaziergängen für Blinde besonders gut eignet. ,, Treptower Anzeigers" hierzu. Wie uns nunmehr von einigen dort In der ernsten Zeit, in der wir leben, gibt es immer noch Jeder erblindete deutsche Soldat, ohne Unterschied der Kon- amtierenden Parkwächtern mitgeteilt wird, besteht ein Verbot des Leute, die Zeit haben, ihre Blicke auf Dinge zu richten, die, obgleich fession und der Beheimatung, fann in den vom Reichsdeutschen Singens nicht, und es würden auch harmlose, dem Charakter und sie sich erst seit furzer Zeit eingebürgert haben, sich doch bereits Blindenverband geschaffenen Erholungsheimen einen sechswöchigen der Stimmung des Waldes angemessene Gefänge nicht untersagt. das Heimatsrecht erwarben. In Gevelsberg  ( Westfalen  ) fostenlosen Erholungsaufenthalt genießen. Die Kosten der Hin- und Die unbekannte Leiche eines Erhängten wurde am 20. d. M., haben, wie wir der Elberfelder Freien Presse" entnehmen, nicht Rüdreise trägt ebenfalls der Verband, wie er auch für geeignete Begleitung für Hin- und Rückreise sorgt. Anfragen und Anmeldungen nachmittags im Walde hinter dem Schloßbezirk Tegel   gefunden. weniger als 17 Vereine, katholische und evangelische sowie auch Der nach der Leichenhalle in Plößensee gebrachte Tote ist zirka eine Baptistengemeinde, eine eine geharnischte Eingabe an das zur Aufnahme sind zu richten an die Geschäftsstelle der Kriegs 30 Jahre alt, mittelgroß, schlank, hat dunkles Haar, rötlichen Schnurr- dortige Stadtverordnetenkollegium gerichtet, in der verlangt wird, blindenhilfe des Reichsdeutschen Blindenverbandes zu Händen bart, graue Augen und ist bekleidet mit braunem Jackettanzug, daß das gemeinsame Baden der beiden Geschlechter Derrn Paul Reiner, Berlin   N 113, Stolpische braunem weichen Filzhute, weißem Stehkragen, blauweiß gestreiftem in dem Strandbade verboten werden soll. Diese Ein­Gütige Zuwendungen von Beiträgen sind freundlichst erbeten an Selbstbinder, weißblau gestreiftem Oberhemd und schwarzen Schnür- richtung, die nach der Ansicht der Antragsteller eine Nachahmung das Bankkonto: Zentrale für das Blindenwesen, Deutsche Bank, wollen sich bei der Tegeler Bolizei melden. schuhen. Sein Taschentuch ist gezeichnet K. Erkenner des Toten berüchtigter Seebäder sein soll, babe einen sittlichen Verfall der Bevölkerung herbeigeführt, ja selbst die Filiale Hamburg  , Depositentasse A. Familienbäder sollen eine Unsitte und einen Rückschritt für das Wolf bedeuten. Das Bad sei ein Mittel, die Scham­es haftigkeit abzustumpfen, und vernichte die Reinheit des Empfindens.

Straße 8.

Aus den Gemeinden.

Ein Spielerneft wurde in der Nordstraße wieder ausgehoben. In dem Hause Nr. 14 hatte sich ein Roulettklub aufgetan. Seine Räume hatte er sich besonders vorsichtig ausgesucht. Als Zugang diente eine Schankwirtschaft im Erdgeschoß des Hauses. Dort veriammelten fich die Spieler im Laufe des Abends ganz unauffällig, und wenn 100- Gramm- Semmeln in Charlottenburg  . dann der Wirt bei Eintritt der Polizeistunde schloß, so begaben sie Die Bäderinnung in Charlottenburg   hatte beim Magistrat be­sich über eine ziemlich versteckt liegende Treppe nach antragt, das Einheitsgewicht für Weizenbrot von 50 Gramm auf dem Obergeschoß in ihre eigenen Räume. Die Polizei 100 oder 150 Gramm heraufzusetzen. Der Magistrat hat diesem erfuhr, daß der Roulettflub besonders viele Frauen anzog, darunter Wunsche im Einverständnis mit den anderen Groß- Berliner Ge­nicht wenige, deren Männer im Felde stehen. Die Beamten trafen meinden nicht entsprechen können. Dagegen ist es den Bäckern ge­30 Personen an. Man versuchte die Kaffe von 790 M. zu retten. ftattet, zwei 50- Gramm- Semmeln zusammenhängend zu backen; nur Eine der Frauen war die Geheimtreppe hinunter geeilt. Hier wollte muß die Semmel so deutliche Abschnitte aufweisen, daß sie leicht man das Geld in einem Behälter aus dem Fenster auf die Straße geteilt werden kann. binablassen. Die Polizei beschlagnahmte das Geld ebenso wie alle Spielerwerkzeuge. Die Spieler und Spielerinnen mußten ohne Aus­nahmen den Weg zur Wache machen, wo sie festgestellt wurden.

fie

Einziehung einer Neuköllner Feuerwache. Der Magistrat erklärt sich grundsäglich damit einverstanden, daß in Anbetracht der durch Einziehung zum Heere eingetretenen Herabminderung des Feuers wehrtorps auf 28 Stöpfe die Feuerwache II in der Emier Straße bis zur Rückkehr der Stammannschaften eingezogen wird und die in der Feuerwache II befindlichen Mannschaften zur Verstärkung der Haupt­feuerwache verwendet werden.

Gerichtszeitung.

Unter der Anklage der fahrlässigen Tötung

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Glücklicherweise steht die Mehrheit der Gevelsberger   Stadtväter auf einem anderen Standpunkte, und so widerfuhr der Eingabe der Sittlichkeitsapostel die einzig richtige Behandlung: sie wurde ab gelehnt. Der Bürgermeister selbst betonte, daß er der Eingabe näher getreten wäre, wenn auch nur der Schatten eines Beweises für die angebliche Entsittlichung des Voltes und der Gevelsberger  hätten aber die Tatsachen nicht mehr mit unbefangenen Augen an­Bürgerschaft erbracht worden wäre. Die Einsender der Eingabe gesehen und ein auf Unkenntnis beruhendes Urteil gefällt.

Die Cholera in Oesterreich  .

Nach amtlichen Mitteilungen sind in den letzten Tagen 41 Er frantungen an asiatischer Cholera festgestellt worden, fie verteilen sich auf Nieder- Desterreich, Ober- Desterreich, Steier­mart, Böhmen  , Mähren  , Schlesien   und Galizien  . Die Tatsache, daß die Hälfte der Fälle auf den von russischen Truppen heimgesuchten Teil Galiziens   entfällt, deutet darauf hin, in welchem Umfang wiederum die Cholera unter den russischen Truppen verbreitet ist. Warschauer Blätter teilten schon fürzlich sehr hohe Zahlen von Neuerfrankungen unter den Truppen um Warschau   mit. Eine Ausbreitung der Seuche ist ebensowenig in Deutschland   wie in Desterreich zu befürchten, da die getroffenen. fanitären Maßnahmen eine lebertragung der Anstedung nahezu unmöglich machen.

Großfeuer in Le Havre  . Am Montagnachmittag brach in den Lagerhäusern von Le Havre   ein Brand aus. Zwei Gebäude mit 12 700 Baumwollballen wurden zerstört. Der Schaden über­steigt eine Million Frank.

Parteiveranstaltungen.

Charlottenburg  . Die Jugendsettion trifft sich am Donnerstagabend um 8 1hr am Luisenplatz( an der Eiche).

Neukölln. Die Versammlung der Jugendsektion findet heute abend 8%, Uhr, im Jugendheim, Fuldafir. 55/56, statt.

Tempelhof Mariendorf  . Jugendsettion. Heute Mittwoch findet ein gemeinsamer Spaziergang statt. Treffpunkt 9 Uhr Kanal­brüde; für Nachzügler bis 10 Uhr Blanke Hölle". Gäste sind will­

kommen.

Jugendveranstaltungen.

Neukölln. Die geplante Gedächtnisfeier für den Genossen eII=

Sitzungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. Mariendorf  . Donnerstag, den 24. Juni, nachmittags 5 Uhr, im Rathausjigungssaale, Kaiserstraße. Diese Sigungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist be rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.

Wie eine Kriegerfrau ermittiert wurde. In einer Räumungsflage gegen eine Kriegerfrau hat das Amts­gericht Berlin- Wedding die Beklagte zur Räumung verurteilt. Es handelt sich diesmal nicht um einen gewöhnlichen Mietsvertrag, sondern um einen sogenannten Portiervertrag. Durch ihn wurde im Hause Bornemannstraße 8 der Portierposten mit einer Ehefrau besetzt und ihr als Entgelt ihr als Entgelt eine Wohnung zugesichert. Den Vertrag schloß für den Hauseigentümer der Verwalter nicht mit dem Ehemann, sondern nur mit der Frau, allerdings unter schriftlich gegebener Einwilligung des Mannes. Der Vertragsschluß erfolgte im September 1914, also hatten sich gestern zwei Fuhaverkslenter vor dem Strafrichter zu erst nach Kriegsausbruch. Als nun im April 1915 der Mann zum verantworten. In dem ersten Falle war der Bäckermeister M. aus Heeresdienst einberufen wurde, blieb die Frau mit zwei kleinen Weißensee angeklagt. Am 28. November v. J. spielte sich an der Kindern zurück. Sie empfand es jetzt als drückend, daß sie laut Ecke der Libauer und Rivaler Straße eine aufregende Szene ab. Vertrag die für ihre Portierarbeiten nötigen Reinigungsmaterialien Eine Frau Marie Möller war gerade im Begriff, die Straßen­größtenteils selber bezahlen mußte. Mit einer bei dem Hauseigen- in übermäßig schnellem Tempo um die Gde bog, und zwar fuhr er freuzung zu überschreiten, als der Angeklagte mit seinem Wagen tümer persönlich vorgebrachten Bitte, ihr wegen der Einberufung des nicht, wie vorgeschrieben, den linken großen Bogen, sondern scharf Mannes diese Ausgabe abzunehmen, hatte sie keinen Erfolg. Richtig umbiegend um die Gde herum. Dies hatte zur Folge, daß die ist, daß der Eigentümer vertragsgemäß keine Verpflichtung hatte, Frau M. nicht mehr beiseite springen konnte; sie wurde umgerissen jezt mit Rücksicht auf die Teuerungszeit ein Opfer zu bringen und überfahren und erlitt so schwere innere Verlegungen, daß sie und in die eigene Tasche zu greifen. Aber auch das ist wohl nicht bald verstarb. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, daß ihn zu bezweifeln, daß die Kosten der Reinigungsmaterialien für ihn feine Schuld an dem Unglücksfall treffe, die Verlezte sei direkt in sehr viel weniger schwer gewogen hätten, als für seine Portierfrau. seinen Wagen hineingelaufen. Das Gericht tam jedoch auf Grund der Beweisaufnahme zu der Ueberzeugung, daß eine große Fahr­Die Frau beschloß, die ihr übertragenen Arbeiten so lange nicht lässigkeit des Angeklagten   borlag und verurteilte ihn deshalb zu auszuführen, bis der Hauswirt die Materialienkosten übernehmen 2 Monaten Gefängnis. Gin anderer durch eine Kraftbroschte würde. Das war freilich unklug und sehr gewagt, denn für den herbeigeführter tödlicher Straßenunfall beschäftigte zu der gleichen muth Schoenlanf findet nicht statt. Näheres wird noch bekannt ge­Fall einer Arbeitsverweigerung war sofortige Aufhebung des Zeit die Straffammer des Landgerichts II. Hier war der Kraft- geben. ohnedies nur von Monat zu Monat zu erneuernden Ver- droschkenführer V. angeklagt. Der Angeklagte war im Dezember trages ausgemacht, womit die Frau in fürzester Frist v. J. mit seiner Kraftdroschte die Bergmannstraße entlanggefahren, auch wohnungslos werden mußte. Dem Verwalter teilte und zwar in ziemlich schnellem Tempo. An dem Kreuzungspunkt mit, sie werde die Portierarbeiten der Zoffener Straße wurde seine Aufmerksamkeit durch irgend­nur noch machen, einen Umstand abgelenkt, so daß er erst im legten Augenblick die wenn man ihr die Materialien liefern wolle. Eine Räumungs- den Straßendamm passierende Frau Jda Flemming bemerkte. flage, die der Verwalter sogleich am folgenden Tage einreichte, Frau F. wurde zu Boden geworfen und vor der Droschke, wie die blieb zunächst ergebnislos. Auch vor Gericht erklärte die Frau, Beugen betundeten, eine größere Strede herumgerollt". Die Ver­daß sie weiterzuarbeiten bereit sei, wenn man ihr bei der letzte verstarb bald nach ihrer Einlieferung in das Krankenhaus. Dedung der Materialienkosten das gewünschte Entgegenkommen Da es sich um eine recht erhebliche Fahrlässigkeit handelte, er­erweisen werde. Der Richter meinte, daß sie von der Unter- kannte die Straftammer gegen V. auf 4 Monate Gefängnis. stügung, die sie als Striegerfrau für sich und ihre Kinder erhielt, wohl selber die Materialien bezahlen könne. Auf sehr abschüssiger Bahn befindet sich der aus einer anstän- ist ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen beizufügen. Die Frau entschloß digen Familie stammende Beschäftigungslose Franz Krische, ein antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnements quittung sich dann, die Arbeit wieder aufzunehmen, aber schon nach wenigen jest fast 30jähriger Mensch, der gestern unter der Anklage des beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Tagen tam es, als fie an ihrer Forderung unentgelt- fchweren Diebstahls vor der Straffammer des Landgerichts I   stand. Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstüde und dergleichen bringe mar in die licher Materialienlieferung festhielt, zu neuen Mighelligkeiten. Der Angeklagte ist schon früh schlechte Wege gegangen und wurde Sprechstunde mit. Sie fegte nur die Treppen usw., wischte aber nicht auf, weil dazu zweimal mit Gefängnis bestraft. Seine Angehörigen atmeten 100. J. 23. Plattfußanlage, dienstfähig. R. G. 83. Das Zeichen M. F. 100. Einfache Harnruhr, landsturmpflichtig. Scheuertücher gebraucht wurden. Auch daß sie das Gas nicht an- ordentlich auf, als er zu den Soldaten genommen wurde, denn kennen wir nicht. zündete, rügte der Verwalter. Er reichte schleunigst eine neue man hoffte von der militärischen Zucht einen heilsamen Einfluß 5. 2. S. 70. Landsturm ohne Waffe, Arbeitssoldat; berztrant.- H. K. 33. G. 5. 83. Sie sind Räumungsklage ein, und nun erkannte der Richter nach dem Klage- auf den leichtsinnigen Menschen. Diese Hoffnung wurde aber nicht Ihr Mann gehört zum immobilen Truppenteil. erfüllt, denn der Angeklagte wurde während seiner militärischen Garnisondienst eingezogen werden, ist nicht unwahrscheinlich. nicht meldepflichtig. Lungenleiden; dienstuntauglich. Daß Sie noch zum $. R. 84. antrage gegen die Frau auf Räumung. Gegen das Urteil unternahm Dienstzeit zweimal wegen Diebstahls zu recht erheblichen Frei- Wegen Herabsetzung der Sebschärfe Landsturm ohne Baffe; Arbeitsfoldat. die Beklagte nichts, bis eines Tages bei ihr ein Gerichtsvollzieher er- heitsstrafen verurteilt und in die zweite Klasse des Soldaten- J. B. 2. Nach Ihrem Schreiben hat sich der Unfall im Banne des schien und sie aufforderte, die Wohnung zu räumen. Sie lehnte das standes versetzt. Als er vom Militär wieder losgekommen war, Betriebes ereignet. Sie haben demnach Anspruch auf Rente.- A. E. 50 Die Unter ab und lief davon, um sich Rat zu holen, was sie da tun könne. wohnte er längere Zeit bei seiner Schwester, die ihm aus Mitleid Das Spargeld von 600 m. fann ruhig angegeben werden. Als sie heimkehrte, hatte der Gerichtsvollzieher mit Hilfe eines Unterkunft gewährte. Dann verschwand er von der Bildfläche und stügung darf deshalb nicht in Wegfall kommen. Auch Mietsunterſtügung fann beantragt werden.- O. 2. 1870. Landsturm ohne Baffe; Arbeits­Schlossers sich Zutritt zu der von ihr verschlossenen Wohnung erzwungen hat sich, wie er behauptete, in Belgien   als Arbeiter durchgeschlagen. soldat. J. S. 25. Da die Ausmusterung auch durch das Oberersaz erfolgt ist, geschäft haben Sie wenig Aussicht auf und die Wirtschaftseiurichtung größtenteils schon herausschaffen lassen. Bei Ausbruch des Krieges will er wieder nach Deutschland   gekom­Nad men sein. Als seine Schwester eines Tages von einem Ausgange musterung  . 2. 3. 49. Herzfrant, landsturmpflichtig, dienstfähig. Jm Hause gab's eine nicht geringe Erregung über diese Ermission, aber der Gerichtsvollzieher waltete seines Amtes, bis das letzte Stüd zurückkehrte, mußte fie die unangenehme Entdeckung machen, daß. Sch. 100. Dienstuntauglich. Berkürzung, Verkrümmung oder Steifheit inzwischen Diebe ihre Wohnung heimgesucht und einen ganzen von Gliedmaßen, oder faliche Gelenke. E. R. 50. Wenn der Wohnsitz auf dem Hofe stand. Die Ausräumung vollzog sich nicht ohne Stand Betten mitgenommen hatten. Der Verdacht lenkte fich zu- in eine andere Gemeinde verlegt wird, kommt die kommunale Unterſtügung einigen Schaden an Möbeln und Geschirren. Auf dem Hof fampierte nächst gar nicht auf den Bruder, dieser meldete sich aber nach kurzer in Wegfall. 2. B. 100. Der Wunsch des Reichstages auf Freifahrt dann die Frau mit ihren Kindern bis zum Abend, hier nahm sie Beit selbst als der Dieb. Er schickte seiner Schwester die Photo- der Urlauber ist durch Verordnung noch nicht in Erfüllung gegangen. F. K. 1905. Eine Nachmusterung fann noch erfolgen. Georg 20. Die auch mit ihnen inmitten ihrer Habe den Kaffee und das Abendbrot graphie eines jungen Mädchens mit dem Bemerken, daß dies feine Raution wird verlangt. Eine Befreiung davon gibt es auch in Ihrem Fals ein. Schließlich schafften hilfbereite Hausbewohner die Wirtschaft Braut" sei; da er mit dieser zusammenlebe und der nötigen nicht. Urlaub würde in diesem Falle, da die Garnison nicht weit von hier N. 113. Allgemeine Körperschwäche, Lands in leerstehende Räume des Erdgeschosses und die obdachlos gewordene Betten bedurfte, habe er sich solche im abgekürzten Verfahren durch ist, gewährt werden. einen vorher nicht angemeldeten Besuch in der Wohnung der sturm ohne Waffe, Arbeitssoldat. G. B. 3. Wenn Sie ar Kriegerfrau erhielt mit ihren Kindern einstweilen Unterkunft bei Schwester verschafft, wollte aber später alles gut machen". Den beiten, müssen Sie Steuer bezahlen. Während der Zeit, in der einer in demselben Hause wohnenden Familie, bis sie anderswo eine unverbesserlichen ereilte bald darauf sein Schicksal. Er wurde da- Sie beim Militär stehen, haben Sie keine Verpflichtung dazu. neue Wohnung fand. bei abgefaßt, als er eines Abends in Gemeinschaft mit einem bor­bestraften Arbeiter August Marklein in frechster Weise eine Schau­fensterscheibe zerschlug, mehrere Schuhe und Stiefel entwendete und mit dem Raube davoneilen wollte. Der Gerichtshof ver­mochte den von Stufe zu Stufe Sintenden nun nicht mehr vor dem Zuchthause zu bewahren: er verurteilte Krische au Jahren Zuchthaus, den mitangeklagten Marklein zu 1 Jahr Gefängnis.

Ein folgenschwerer Betriebsunfall ereignete sich am gestrigen Tage vormittags in der Brauerei Pazenhofer, Abteilung I. Bei der Abfuhr eines Hefetransportfasses wurde der Fahrer Ribbe durch vor­zeitiges Anziehen des Gespannes so unglücklich überfahren, daß er den Verlust eines Beines zu beklagen hat.

Subventionierung einer Studentin.

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Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof rechts, parterre, am Montag bis Freitag bon 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftasten bestimmten Anfrage Briefliche

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Eilige Fragen trage man in der

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Gemüse,

Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über ( Ohne Verbindlichkeit.) den Großhandel in den Bentral- Marttballen. Dienstag, den 22. Juni 1915. Fleis: Rindfleisch, per 50 kg, Dhien­fleisch Ia 105-120, do. Ia 92-105, do. IIIa 85-92; Bullenfleisch Ia 100-110, do. a 89-100; Stübe, fett 85-100, do. mager 78-85, do. dänische 85-95, Fresser 90-100, Fresser, dänische, 80-95; Bullen, dänische, 85-95; Kalbfleisch, Doppellender 150-174; Maittalber Ia 120-135, Wegen Wahlfälschung ist von der Strafkammer in Neidenburg   do. IIa 110-120; Stalber ger. gen. 73-95, do. dan. 76-128, do. Holl. 00-00. Hammelfleisch: Mastlämmer 125-130; Hammel la 115-124, am 7. Mai der Besizer Ludwig Willamowski zu 1 Monat Ge­do. IIa 105-114; Schweinefleisch, Schaje 105-118; Schweine, fängnis berurteilt worden. Er war bereits 27 Jahre Gemeinde- fette 00-00, sonstige 145-168, dan. Sauen 00-00, dan. Schweine Die Frauen haben auch eine Seele!" So lautete borsteher in seinem Wohnorte und hatte den Wunsch, bei der neuen 140-145, do. schwedische 140-145. do. holländische 00-00. vor 1000 Jahren auf dem Konzil von Crech ein einhelliger Be- Wahl im Frühjahr 1913 wiedergewählt zu werden. Gr_lud nun inländisches: Startoffeln, Dabersche 50 kg 0,00; weiße Staiſertronen 0,00; schluß. Bisher wurden die von einer städtischen Stipendienkom die Gemeindevertreter durch ein in Umlauf geseztes Schriftstüd Magnum bonum 0,00; Woltmann 0,00; Borree, Schod 0,70-1,00; Spinat 50 kg 10,00-20,00; Mohr mission gemeinsam mit dem Universitätsrektor vergebenen Gaben zum Wahltermin zusammen und setzte in dieses Schriftstück auch Sellerie, Schod 3,00-6,00; Meerrettich, Schod 4,00-10,00; Petersilien­nur an Studenten bewilligt. Unser Kuratoriumsmitglied regte die die Namen zweier Gemeindemitglieder, die nicht auf gesetzmäßigen rüben, 50 kg 0,00 0,00; Radieschen, Schockbund 1,50-2,00; prinzielle Entscheidung auch für die Frauen an. Sowohl der Herr Wegen zu Gemeindevertretern gewählt worden waren. Der An- wurzel, Schockbund 4,00-6,00; Gurten, Gorgaster, 100 Std. 0,00. Rhabarber, Hamburger, 100 Bund 3,00 Rektor wie der nachprüfende städtische Syndikus stimmten zu. Und geklagte hatte diesen beiden sagen lassen, sie sollten fortan Gemeinde- bis 3,50, bo. hiesiger 100 Bund 1,50-3,00. Tomaten, orgaſter, 50 kg bertreter sein. Diese glaubten nun, sie seien wahlberechtigt, er 65,00-75,00. 3wiebeln Schod 1,50-2,00. Spargel, Beeliger I ½ kg 0,60 so fonnte am 21. Juni zum erstenmal eine begabte und bedürftige schienen zur Wahl und gaben ihre Stimme für den Angeklagten bis do. Beelizer II 12 kg 0,40-0,50, do. Beelizer III Studentin die städtische Hilfe empfangen. Bei der großen An- ab, der mit 7 von 8 Stimmen gewählt wurde. Der Angeklagte/ kg 0,20-0,20, do. unsortiert, kg 0,20-0,40, do. Märkischer I zahl studierender Frauen ist dieser Beschluß mit Freuden zu be- wäre zwar ohne diese beiden Stimmen wiedergewählt worden, kg 0.40-0,50, bo. II 2 kg 0,15-0,25. do. III, kg 0,03-0,12. Hettiche, bayerische, 100 Stüd 8,00-12,00. aber er war doch zu bestrafen, weil er ein unrichtiges Ergebnis Salat, Schod 1,50-3,00. grüßen. Aus dem genannten Fonds werden halbjährlich Unterstützungen der Wahlhandlung vorsäblich herbeigeführt hatte. Die Revision Stohlrabi, Schod 1,50-2,50. Schoten, hiesige, 50 kg 25,00-38,00. Mohr­rüben, Schodbund 2,50-3,50 Dbst und Südfrüchte: Kirschen, im Betrage von je 180 m. für ein Semester an würdige und be- des Angeklagten wurde vom Reichsgericht als unbegründet ver- Berberiche, 50 kg 18,00-22,00, do. Schlesische, 50 kg 14,00-16,00. Wepfel, Amerikaner, Rifte 25-30. Stachelbeeren, unreife, 50 kg 20-22. Johannis. dürftige Studierende der Universität zunächst auf ein Semester und beeren 50 kg 30-32. Erdbeeren 50 kg 25-70, do. Bühler 50 kg 00 bis 00, do. Beeliger 00-0,00, do. holl. 50 kg 40-50. Bitronen: Messina 300 Stüd 16-25, do. 360 Stüd 22-26, do. 150 Stüd 12-14, do. 50 kg 12-15, do. 160-200 Stifte 18-19.

an den einmal Unterstützten auch im nächsten und den folgenden Wetteraussichten für bas mittlere Norddeutschland bis Semestern bis zur Vollendung des achten( bezw. zehnten medizinischen) Donnerstagmittag. Größtenteils troden und heiter, in den Tages stunden warm; im Süden und Dsten strichweise Gewitter.

Semesters vergeben.