nationalen Kommission zum Schutze bedroh» ter Menschheitsinteressen. Vierzig Verbände aus verschiedenen Ländern haben bisher ihren Beitritt angemeldet. Tie Kommission hat beschlossen, die Sekretariatsarbeiten dem Vorstande des Bundes für Menschheitsinteressen, Bern , Er- lachstraße 23, anzuvertrauen, und zum Präsidenten Professor Broda gewählt. Die Kommission nahm eine Resolution an, in der die Kulturvereine aller Länder ausgefordert werden, den gemeinsamen Kampf gegen die unser kulturelles Erbgut bedrohenden Gefahren und die solidarische Arbeit für den Fortschritt der Kultur wieder aufzunehmen. Darauf wurde die Gefahr der Annexion irgendwelchen Landgebietes gegen den Willen feiner Bewohner behandelt. Man sprach sich gegen eine Annexion Belgiens durch Deutschland , des slawischen Talmatiens durch Italien , des türkischen Klein- asiens durch Rußland und Persiens durch irgendwelche europäische Mächte aus. Die Kommission wandte sich gegen einelängereDauerdesKrieges und befürwortete eine Verbesserung des Loses der Gefangenen. Sie begrüßte den von schweizerischen Delegierten unternom- menen Versuch, in Frankreich und Deutschland zu berichten, was sich über gute Behandlung der Gefangenen in anderen Ländern sagen läßt, und so die Stimmung der Behandlung der Gefangenen umzuwandeln. Schließlich erhob die Kom- Mission Einspruch gegen das harte Vorgehen der russischen Regierung gegen die jüdische Bevölkerung in Rußland . Die serbischen Sozialiften gegen öie Kriegstreüite. Lugano , 12. Juli. (W. T. B.) Aus einer Zuschrift an den„A v a n t i" ist zu entnehmen, daß in der serbischen Skupschtina zwei sozialdemokratische Ab- geordnetegegendieBewilligungderKriegs- kredite gestimmt haben. Die türkisch -bulgarischen verhanülungen. Köln , 12. Juli. (W. T. B.) Die„Kölnische Zei- t u n g" meldet unter der Ueberschrift„Die türkisch. bulgarischen Verhandlungen" aus Sofia vom .10. Juli: Die Türkei ist im Grundsatz zu Abtretungen im Interesse guter Nachbarschaft bereit. Ten einzigen Streit- Punkt bildet die Umgrenzung des Gebietes von Adrianopel , das der Türkei verbleibt. Die Türkei wünscht den süd- l ichen Vorrot Karagatsch mit dem Bahnhof in das Gebiet von Adrianopel einzubeziehen, was Bulgarien wegen der dadurch bewirkten Unterbrechung der geraden Bahnverbindung nach Neubulgarien unerwünscht ist. Schärfere Töne gegen öie Duma- Parteien. Zürich , 12. Juli. (T. U.) Petersburger Berichten zu- folge erklärte der neue russische Minister des Innern, Fürst Schtscherbakoff. er werde das Gebäude der Reichs- d u m a schließen lassen, wenn die unverbindlichen Beratungen der Abgeordneten im Kabinett des Vorsitzenden der Reichs- duma Rodzianko fortgesetzt würden und den Charakter von Plenarsitzungen trügen. Rodzianko berief darauf den neuen Seniorenkonvent in seine eigene Wohnung. Vertagung öer griechischen Kammer. Paris , 12. Juli.<85. T. 0.) Die A g« n c e H a v a s meldet aus Athen : Obwohl der Zustand des Königs sich ständig bessert, erscheint eS gewissen Kreisen schwierig, datz der König bi« zum 20. Juli, dem Zeitpuntt der Parlamentseröffnung, genügend Kenntnis von der Lage und den politischen Ereignissen nehmen kann. Man erwägt deshalb die Möglichkeit einer Kammervertagung um einen Monat. Die darauf bezugnehmende Polemik zwischen der RegierungSpreffe und der VenizeloSpreffe ist äußerst lebhaft. Die letztere vertritt die Anficht, die Kammer könne zum festgesetzten Zeitpunkt sehr wohl zusammentreten, uin den Präsidenten zu wählen und bezüglich der Vertagung eine Entscheidung zu treffen. DaS gegenwärtige Kabinett könne nötigenfalls im Amte bleiben. Die slrbeitsloftgkeit in Italien . Turin , 12. Juli. (W. T. B.) Die„Stampa " erfährt, daß ein sozialistisches Komitee dem Unterstaatssekretär des Innern Celesia eine Denkschrift mit Vorschlägen gegen die Arbeitslosigkeit übergehen hat. Im„Avanti" wurde darauf hingewiesen, daß die Ar- beitslosigkeit durch die minderwertige Hilfstätigkeit noch ver- schlimmert werde. In der Provinz Mailand gebe es allein 15 000 Arbeitslose. Die Unterstützungen fehlen gänzlich. Die Darlehnskassen verweigern jede Hrlfe und auch die Regierung habe vollkommen versagt. Die Holländische ilanöfturmpfticht. Amsterdam , 11. Juli. (T. U.) Die holländische Regierung hat beschlossen, das Gesetz betreffend die Ausdehnung der Land- sturmpflicht dahin abzuändern, daß nur die Mannschaften ausgehoben werden sollen, welche vor 1916 das 30. Lebens- jähr noch nicht erreicht haben. Anfangs beabsichtigte das Gesetz die Einberufung der Mannschaften bis zum 40. Jahre. Aufforderung zur Rückkehr nach Polen . Amtlich. Berlin , 12. Juli. lW. T. 0.) Auf Grund der Verordnung des Oberbefehlshabers Ost vom 8. Juli d. I. sVer- ordnungsblatt der Kaiserlich Deutschen Zivilverwaltung für Polen link« der 8Leichsel— Nr. 13— Ostverlag in Posen) haben alle Einwohner Polen », die ihren Wohnsitz in dem der deutschen Zivilverwaltung unterstellten Gebiet Polens links der Weichsel ver- lassen haben, in ihre Heimat zurückzukehren, sofern sie nicht in Deutschland oder einem Verbündeten Staate in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder durch einen außerhalb ihrer freien Willensbestimmung liegenden Umstand an der Rückkehr verhindert sind. Nichtbefolgung dieser Aufforderung zieht eine Abwesenheitssteuer nach sich, die für den Zuwiderhandelnden auf 5 bis 15 Proz. seines Vermögens festgesetzt rst(§ 2). Der Chef der Zioilverwaltung hat auf Grund des§ 1 Absatz 1 dieser Verordnung solgende Bekanntmachung erlassen. A u s f o r d e r u n g. Alle Einwohner Polens, welche auf Grund der Verordnung zur Rückkehr nach Polen verpflichtet sind, fordere ich hiermit auf, die Rückkehr an ihren Wohnsitz bis zum 1. August d. I. zu bewirken. K a l i s ch, den S. Juli 1915. Der Chef der Kaiserlich Deutschen Zivilverwaltung für Polen linkS der Weichsel . Die auf Richtbefolgung dieser Verordnung festgesetzte Buße kann bis zum Höchstbetrage von 500 000 M. erhoben werden. Die
Buße wird bemessen nach dem Vermögen deS Säumigen und be- trägt bei einem Vermögen bis zu 10 000 M..... 6 vom Hundert 100 000, 8,, 500 000,.... 10,» hierüber hinaus... 15.. Nach Ablauf von vier Monaten kann die Geldbuße gegen den Säumigen, der dem Rückkehrbesehl nicht nachgekommen ist, von neuem festgesetzt werden. weitere Vergeltungsmaßregeln gegen Frankreich . ?l m t l i ch. Berlin , 12. Juli.<W. T. B.) Die„Nord- deutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: In letzter Zeit sind hier Fälle bekannt geworden, in denen kriegsgefangene deutsche Osfiziere in Frankreich nicht in einer den Kriegsgebräuchen entsprechenden Weise behandelt werden, und zwar lediglich aus dem Grunde, weil sie ihr Ehrenwort, nicht mehr gegen Frankreich und seine Verbündeten zu kämpfen, verweigert haben. Insbesondere werden nach Privalbriefen wie nach dem Berichte des Vertreters einer neutralen Macht etwa fünfzig deutsche Offiziere, die im Fort Enlreveaux in den Alpen inter - niert sind und die Abgabe des Ehrenwortes verweigerten, in vier stets verschlossenen Räumen gefangen gehalten; sie dürfen sich täglich nur eine Stunde auf einem kleinen Hofe von 10: 12 Meter bewegen, und sich nicht gegenseitig besuchen. Dieses Versahren widerspricht den Bestimmungen der Haager LandkriegSordnung . Denn nach Artikel 11 dar auf kriegsgefangene Offiziere irgend ein Zwang auf Abgabe des Ehrenwortes nicht ausgeübt werden; auch auf Osfiziere, die ihr Ehrenwort verweigern, findet daher der Artikel 5 Anwendung, wo- nach ihre Einschließung nur als unerläßliche SicherungSmaßregel und nur während der Dauer der diese Maßregel notwendig machenden Umstände zulässig ist. In Deutschland haben die kriegsgefangene» französischen Offi- ziere, denen, dem deutschen Standpunkt entsprechend, die Abgabe deS Ehrenwortes überhaupt nicht angesonnen wird, den ganzen Tag über die Möglichkeit, sich frei im Kriegsgefangenenlager zu bewegen und sich gegenseitig zu besuchen, auch ungehindert die ihnen zur Verfügung stehenden Hof- und Gartenräume zu benutzen. Nachts werden sie nicht eingeschlossen, sondern haben nur die Verpflichtung, in ihren Schlafräumen zu verweilen. Die Vorstellungen, die bei der französischen Regierung erhoben worden sind, um den deutschen Offizieren im Fori Entreveaux eine gleich liberale Behandlung zu verschaffen, sind bisher erfolglos ge- blieben. Auf Anordnung der Heeresverwaltung sind daher zunächst fünfzig französische Offiziere auS ihren verhältnismäßig angenehmen Offizier- Gefangenenlagern in das Fort Zorndorf bei Küstrin übergeführt, wo sie in ganz derselben Weise gehalten werden, wie die deutschen Offiziere in Entrevaux. Sollte sich die Nachricht bestätigen, daß andere kriegsgefangene deutsche Osfiziere in Frankreich ähnlichen Beschränkungen unterliegen, so werden die deutschen Matznahmen auf eine größere Anzahl und, wenn nötig, auf alle kriegsgefangenen französischen Ossiziere in Deutschland erstreckt werden. Dabei ist wohl zu beachten, daß deren Zahl eine vielfach höhere ist als die der kriegsgefangenen deutschen Ossiziere in Frankreich . Kriegsbekanntmachungen. Die Adressen an Kriegsgefangene. In der Aufschrift der Sendungen an Kriegsgefangene im feindlichen Ausland genügt zur Unterbringung der Sendungen neben der Angabe des Namens, Dienstgrades und Be- stimmungSorteS die Bezeichnung der Kompagnie(Eskadron, Batterie) und des Regiments(selbständigen Bataillons). Weitere Angaben, wie sie für Feldpostsendungen vorgeschrieben sind, z. 0. Brigade, Division. Armeekorps, denen der Gefangene angehört hat, beein- trächtigen die Uebersichtlichkeit und Deutlichkeit der Aufschrift und damit die richtige Zustellung- Sendungen mit solchen weiter- gehenden und irreführenden Angaben werden von den Postanstalten nicht mehr befördert, sondern den Absendern zurückgegeben. Passierschein für Reisen an die Wront. Berlin , 12. Juli. (W. T. B.) Mit Bezug auf die kriegs- ministerielle Verfügung vom 5. Juli 1915(Armee-Verord- nungsblatt Seite 310— 14) bestimmt das Oberkommando, daß die Ausstellung von Passierscheinen zu Reisen an die Front usw. für den Landespolizeibezirk Berlin dem stellvertretenden Generalkommando des Gardekorps und für die übrigen Be- zirke der Provinz Brandenburg dem stellvertretenden General- kommando des 3. Armeekorps übertragen bleibt. Der Oberbefehlshaber in den Marken gez. v. Kessel, Generaloberst.
kohlenvertriebsgesellschasten. Berlin , 12. Juli. (W. T. B.) Amtlich. In der heuti- gen Sitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung über die Errichtung von Vertriebs- gesellfchaften für den Coteinkohlen- und Braunkohlenbergbau die Zustimmung erteilt. * * ch Durch die aus Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 4. August 1914 vom Bundesrat heute beschlossene Verordnung betreffend die Errichtung von Vertriebsgefell- schaften für den Steinkohlen- und Braun- k o h l e n b e r g b a u, werden die Landeszentralbehörden er- mächtigt, die Besitzer von Steinkohlenbergwerken und Braun- kohlenbergwerken ohne ihre Zustimmung zu Gesellschaften zu vereinigen, denen die Regelung der Förderung sowie der Ab- satz der Bergwerkserzeugnisse der Gesellschafter obliegt. Die Errichtung einer derartigen Zwangsge- s e l I s ch a f t hat zur Folge, daß die beteiligten Bergwerks- besitzer m der Förderung und in dem Absatz der gewonnenen Bergwerkserzeugnisse nicht mehr frei sind, fondern den Be- schränkungen unterliegen, die sich aus der Verordnung selbst und aus der Satzung ergeben, die zur näheren Regelung der Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter von der Landeszentralbehörde zu erlassen ist. Nach der Verord- nung liegt den Gesellschaftern namentlich die Verpflichtung ob, vom Geschäftsbeginne der Gesellschaft ab ihre Bergwerkser- Zeugnisse der Gesellschaft zum Zwecke des Absatzes zu über- lassen.— Zur Sicherung der öffentlichen Interessen gegen- über dem starken wirtschaftlichen Einfluß, den ein solches Zwangsfyndikat der Zcchenbesitzer haben wird, sind in der Verordnung dem Staat verschiedene Aussichtsbefugnisse ein- geräumt. Insbesondere ist ihm eine gewisse Einflußnahme bei der Preisbildung vorbehalten. Auch ist die Bestellung eines Staatskommissars vorgesehen, der an den Versamm- lungen der Gesellschaftsorgane mit beratender Stimme teil- nehmen und die gefaßten Beschlüsse wegen Verletzung der Gesetze, der Satzung oder öffentlicher Interessen beanstanden kann, lieber die Berechtigung der Beanstandung entscheidet die Landeszentralbehörde. Die Verordnung wird alsbald bei der Frage der Erneuerung des Rheinisch-Westfälischen Ko hle n sy n d i k a t s praktische Bedeutung gewinnen. Der
Vertrag,'aus dem die Tätigkeit dieses Syndikats beruht, läuft mit dem 31. Dezember 1915 ab; schon vom 1. Oktober 1915 ab können die bisher beim Syndikat beteiligten Zechen- besitzer über ihre Produktion für die Zeit nach dem 1. Januar 1916 frei verfügen. Die bisherigen Versuche, eine Verständi- gung über einen neuen Vertrag herbeizuführen, sind ohne Erfolg geblieben, hauptsächlich infolge großer Schwierig- keiten, die wegen der Beteiligung der sogenannten Außen- seiter bei einem neuen Syndikat hervorgetreten sind. Ter Eintritt eines syndikatlosenZustandcs würde von tiefgreifenden Störungen unseres Wirtschaftlichen Lebens sein. Zunächst wäre in Zeiten der Kohlenknappheit eine ungehemmte Anfwärtsbewegung der Kohlenpreise zu Lasten der Verbraucher zu erwarten, der dann in Zeiten reichlichen Kohlennangebots ein starker Preissturz mit seinen für die Löhne der Bergarbeiter und die Finanzen der im Kohlengebiet gelegenen Gemeinden gleich nachteiligen Wir- kungen folgen würde. Derartigen wirtschaftlichen Er- schütterungen muß während des Krieges und der auf ihm folgenden Jahre init allen zulässigen Mitteln vorgebeugt werden. Das durch die Verordnung in Ermangelung einer gütlichen Einigung der Beteiligten vorgesehene Zwangs- syndikat sichert die weitere ruhige EntWickelung im Bereiche des Kohlenbergbaues und bietet insbesondere durch den dem Staate vorbehaltenen Einfluß die Möglichkeit, für eine ge- wisse Stetigkeit der Kohlenpreise zu sorgen, bei der sowohl die Bedürfnisse des Bergbaues, als auch die berechtigten Interessen der Verbraucher gebührend berücksichtigt werden. Die Verordnung des Bundesrats läßt übrigens auch nach ihrem Inkrafttreten den Zechenbesitzern des Nieder- rheinisch-Westfälischen Steinkohlenreviers noch den Weg des freiwilligen Zusammenschlusses offen. Denn sie bestimmt ausdrücklich, daß von der den Landeszentralbehörden beige- legten Befugnis zur Bildung eines Zwangssyndikats kein Gebrauch zu machen ist, wenn von Bergwerksbesitzern, deren Förderung mehr als 97 Proz. der Gesamtbeförderung des in Betracht kommenden Bezirks ausmacht, innerhalb einer durch die Landeszentralbehörde zu bestimmenden Frist eine Vereinigung zum Zwecke des gemeinsamen Absatzes der Bergwerkserzeugnisse durch Vertrag gebildet wird. Voraus- setzung ist hierbei, daß die Landeszentralbehörde durch den geschlossenen Vertrag die öffentlichen Interessen für gewahrt erachtet. Dadurch ist also dem Staat auch für den Fall der freiwilligen Syndikatsbildung ein gewisser Einfluß gewährt.
politische Uebersicht. Das Ergebnis der Zusammenkunft der bundesstaatlichen Finanzminister. Berlin , 12. Juli. (W.T.B.) Die„Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: In der am 10. Juli stattgehabten Zusammenkunft der bundesstaat- lichen Fin anz minister gab der Staatssekretär des Reichsschatzamts, Dr. H e l f f e r i ch, ewen Ueberblick über die Finanzlage des Reichs und die zur Durchführung des Krieges bisher ergriffenen und weiterhin geplanten Maßnahmen. Die hierauf folgende Aussprache ergab allseitige Ueber- einstimmung in der günstigen Beurteilung der deutschen Finanzkraft und die einstimmige Bekundung des unerschütterlichen Entschlusses opferbereiten Zusammenwirkens bis zum siegreichen Frieden. Die von dem Reichsschatzsekretär in Aus- ficht genommenen finanziellen Maßnahmen, insbesondere seine Vorschläge über die bei den gesetzgebenden Körperschaften in der nächsten Tagung des Reichstages einzu- bringende neue Kreditvorlage fanden einhellige Zustimmung. Auch über die Frage der Besteuerung der sogenannten„Kriegsgewinne " fand ein Meinungsaustausch statt, der Uebereinstimmung darin ergab, daß die Erhebung einer Sondersteuer auf den durch den Krieg und während des Krieges entstandenen Vermögenszuwachs dem Reiche zustehe._ Neue Höchstpreise für Getreide und Mehl. Nach einer Meldung der„Kreuzzeitung " wird voraussichtlich Ende dieser Woche der Bundesrat eine Verordnung erlassen über die Festsetzung neuer Höchstpreise für Getreide und Mehl. Für Preußen erlassen jetzt die zuständigen Minister die Aus- führungsanweisungen für die neue Brotgetreide- und Mehlversorgung. Frauen für den englischen Postdienst. Basel , 12. Juli. (W. T. B.) Wie die„Basler Nachrichten" melden, sucht der englische Generalpostmeister 35 000 Frauen für den Postdienst zum Ersatz für an die Front gehende Beamte.
Besetzung der Stadt Mexiko . Washington , 12. Juli. (W. T- B.) Meldung deS Reuter- schen Bureaus. Die Anhänger Carranzas in Veracruz haben dem amerikanischen Konsul offiziell mitgeteilt, daß General Gonzales die Stadt Mexiko be- setzt habe._ Letzte Nachrichten. Torpediertes russisches Schiff. London , 12. Juli. (W. T. B.) Meldung des Reuterschen Bureaus. Die amerikanische Bark„N o r m a n d y" hat heute in Liverpool vierzehn Mann der Besatzung der russischen Bark „L e o" gelandet, die von einem deutschen Unterseeboot an der Küste von Pembrokeshire torpediert ivorden war.
Ein norwegischer Protest. Christiania » t2. Juli.(W. T. B.)(Meldung des Ritzauschen Bureaus.) Der Dampfer M a r k l a n d aus Bergen ist am 30. Juni von einem englischen Kreuzer auf norwegischem Gebiet bei Kha an- gehalten worden. Der Kreuzer forderte den Dampfer auf, anzu- halten und feuerte einen blinden Schuß ab. Die norwegische Re- gierung hat ihre Gesandschaft in London ersucht, bei der britischen Regierung hiergegen Einspruch zu erheben und auszuführen, daß die norwegische Regierung selbstverständlich nicht im gerinsten Maße den Gedanken hegt, daß das Auftreten des britischen Schiffs- kommandanten durch eine Geringschätzung der norwegischen Neutralität begründet sei. Wiederholte Fälle machten es aber not- wendig, daß die betreffenden Kommandanten von der britischen Regierung darüber aufgeklärt werden, in Zukunft eine größere ?lufmerksamkeit zu zeigen. Ter holländische Gesandte beim Vatikan . Haag, 12. Juli. lW. T. B.) L. W. H. Regout ist zum zeit- weiligen außerordentlichen niederländischen Gesandten beim Papst- lichen.Stuhle, ernannt worden.