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nationalen Kommission zum Schutze bedroh» ter Menschheitsinteressen. Vierzig Verbände aus verschiedenen Ländern haben bisher ihren Beitritt angemeldet. Tie Kommission hat beschlossen, die Sekretariatsarbeiten dem Vorstande des Bundes für Menschheitsinteressen, Bern  , Er- lachstraße 23, anzuvertrauen, und zum Präsidenten Professor Broda gewählt. Die Kommission nahm eine Resolution an, in der die Kulturvereine aller Länder ausgefordert werden, den gemeinsamen Kampf gegen die unser kulturelles Erbgut bedrohenden Gefahren und die solidarische Arbeit für den Fortschritt der Kultur wieder aufzunehmen. Darauf wurde die Gefahr der Annexion irgendwelchen Landgebietes gegen den Willen feiner Bewohner behandelt. Man sprach sich gegen eine Annexion Belgiens   durch Deutschland  , des slawischen Talmatiens durch Italien  , des türkischen Klein- asiens durch Rußland   und Persiens   durch irgendwelche europäische Mächte aus. Die Kommission wandte sich gegen einelängereDauerdesKrieges und befürwortete eine Verbesserung des Loses der Gefangenen. Sie begrüßte den von schweizerischen Delegierten unternom- menen Versuch, in Frankreich   und Deutschland   zu berichten, was sich über gute Behandlung der Gefangenen in anderen Ländern sagen läßt, und so die Stimmung der Behandlung der Gefangenen umzuwandeln. Schließlich erhob die Kom- Mission Einspruch gegen das harte Vorgehen der russischen Regierung gegen die jüdische Bevölkerung in Rußland  . Die serbischen Sozialiften gegen öie Kriegstreüite. Lugano  , 12. Juli.  (W. T. B.) Aus einer Zuschrift an denA v a n t i" ist zu entnehmen, daß in der serbischen Skupschtina zwei sozialdemokratische Ab- geordnetegegendieBewilligungderKriegs- kredite gestimmt haben. Die türkisch  -bulgarischen verhanülungen. Köln  , 12. Juli.  (W. T. B.) DieKölnische Zei- t u n g" meldet unter der UeberschriftDie türkisch. bulgarischen Verhandlungen" aus Sofia   vom .10. Juli: Die Türkei   ist im Grundsatz zu Abtretungen im Interesse guter Nachbarschaft bereit. Ten einzigen Streit- Punkt bildet die Umgrenzung des Gebietes von Adrianopel  , das der Türkei   verbleibt. Die Türkei   wünscht den süd- l ichen Vorrot Karagatsch mit dem Bahnhof in das Gebiet von Adrianopel   einzubeziehen, was Bulgarien   wegen der dadurch bewirkten Unterbrechung der geraden Bahnverbindung nach Neubulgarien unerwünscht ist. Schärfere Töne gegen öie Duma- Parteien. Zürich  , 12. Juli.  (T. U.) Petersburger Berichten zu- folge erklärte der neue russische   Minister des Innern, Fürst Schtscherbakoff. er werde das Gebäude der Reichs- d u m a schließen lassen, wenn die unverbindlichen Beratungen der Abgeordneten im Kabinett des Vorsitzenden der Reichs- duma Rodzianko fortgesetzt würden und den Charakter von Plenarsitzungen trügen. Rodzianko   berief darauf den neuen Seniorenkonvent in seine eigene Wohnung. Vertagung öer griechischen Kammer. Paris  , 12. Juli.<85. T. 0.) Die A g« n c e H a v a s meldet aus Athen  : Obwohl der Zustand des Königs sich ständig bessert, erscheint eS gewissen Kreisen schwierig, datz der König bi« zum 20. Juli, dem Zeitpuntt der Parlamentseröffnung, genügend Kenntnis von der Lage und den politischen Ereignissen nehmen kann. Man erwägt deshalb die Möglichkeit einer Kammervertagung um einen Monat. Die darauf bezugnehmende Polemik zwischen der RegierungSpreffe und der VenizeloSpreffe ist äußerst lebhaft. Die letztere vertritt die Anficht, die Kammer könne zum festgesetzten Zeitpunkt sehr wohl zusammentreten, uin den Präsidenten zu wählen und bezüglich der Vertagung eine Entscheidung zu treffen. DaS gegenwärtige Kabinett könne nötigenfalls im Amte bleiben. Die slrbeitsloftgkeit in Italien  . Turin  , 12. Juli.  (W. T. B.) DieStampa  " erfährt, daß ein sozialistisches Komitee dem Unterstaatssekretär des Innern Celesia eine Denkschrift mit Vorschlägen gegen die Arbeitslosigkeit übergehen hat. ImAvanti" wurde darauf hingewiesen, daß die Ar- beitslosigkeit durch die minderwertige Hilfstätigkeit noch ver- schlimmert werde. In der Provinz Mailand gebe es allein 15 000 Arbeitslose. Die Unterstützungen fehlen gänzlich. Die Darlehnskassen verweigern jede Hrlfe und auch die Regierung habe vollkommen versagt. Die Holländische ilanöfturmpfticht. Amsterdam  , 11. Juli.  (T. U.) Die holländische Regierung hat beschlossen, das Gesetz betreffend die Ausdehnung der Land- sturmpflicht dahin abzuändern, daß nur die Mannschaften aus­gehoben werden sollen, welche vor 1916 das 30. Lebens- jähr noch nicht erreicht haben. Anfangs beabsichtigte das Gesetz die Einberufung der Mannschaften bis zum 40. Jahre. Aufforderung zur Rückkehr nach Polen  . Amtlich. Berlin  , 12. Juli. lW. T. 0.) Auf Grund der Verordnung des Oberbefehlshabers Ost   vom 8. Juli d. I. sVer- ordnungsblatt der Kaiserlich Deutschen Zivilverwaltung für Polen link« der 8Leichsel Nr. 13 Ostverlag in Posen) haben alle Einwohner Polen  », die ihren Wohnsitz in dem der deutschen  Zivilverwaltung unterstellten Gebiet Polens   links der Weichsel   ver- lassen haben, in ihre Heimat zurückzukehren, sofern sie nicht in Deutschland   oder einem Verbündeten Staate in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder durch einen außerhalb ihrer freien Willensbestimmung liegenden Umstand an der Rückkehr verhindert sind. Nichtbefolgung dieser Aufforderung zieht eine Abwesenheitssteuer nach sich, die für den Zuwiderhandelnden auf 5 bis 15 Proz. seines Vermögens festgesetzt rst(§ 2). Der Chef der Zioilverwaltung hat auf Grund des§ 1 Absatz 1 dieser Verordnung solgende Bekanntmachung erlassen. A u s f o r d e r u n g. Alle Einwohner Polens, welche auf Grund der Verordnung zur Rückkehr nach Polen   verpflichtet sind, fordere ich hiermit auf, die Rückkehr an ihren Wohnsitz bis zum 1. August d. I. zu bewirken. K a l i s ch, den S. Juli 1915. Der Chef der Kaiserlich Deutschen   Zivilverwaltung für Polen  linkS der Weichsel  . Die auf Richtbefolgung dieser Verordnung festgesetzte Buße kann bis zum Höchstbetrage von 500 000 M. erhoben werden. Die
Buße wird bemessen nach dem Vermögen deS Säumigen und be- trägt bei einem Vermögen bis zu 10 000 M..... 6 vom Hundert 100 000, 8,, 500 000,.... 10,» hierüber hinaus... 15.. Nach Ablauf von vier Monaten kann die Geldbuße gegen den Säumigen, der dem Rückkehrbesehl nicht nachgekommen ist, von neuem festgesetzt werden. weitere Vergeltungsmaßregeln gegen Frankreich  . ?l m t l i ch. Berlin  , 12. Juli.<W. T. B.) DieNord- deutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: In letzter Zeit sind hier Fälle bekannt geworden, in denen kriegsgefangene deutsche Osfiziere in Frankreich   nicht in einer den Kriegsgebräuchen entsprechenden Weise behandelt werden, und zwar lediglich aus dem Grunde, weil sie ihr Ehrenwort, nicht mehr gegen Frankreich   und seine Verbündeten zu kämpfen, verweigert haben. Insbesondere werden nach Privalbriefen wie nach dem Berichte des Vertreters einer neutralen Macht etwa fünfzig deutsche  Offiziere, die im Fort Enlreveaux in den Alpen   inter  - niert sind und die Abgabe des Ehrenwortes verweigerten, in vier stets verschlossenen Räumen gefangen gehalten; sie dürfen sich täglich nur eine Stunde auf einem kleinen Hofe von 10: 12 Meter bewegen, und sich nicht gegenseitig besuchen. Dieses Versahren widerspricht den Bestimmungen der Haager LandkriegSordnung  . Denn nach Artikel 11 dar auf kriegsgefangene   Offiziere irgend ein Zwang auf Abgabe des Ehrenwortes nicht ausgeübt werden; auch auf Osfiziere, die ihr Ehrenwort verweigern, findet daher der Artikel 5 Anwendung, wo- nach ihre Einschließung nur als unerläßliche SicherungSmaßregel und nur während der Dauer der diese Maßregel notwendig machenden Umstände zulässig ist. In Deutschland   haben die kriegsgefangene» französischen Offi- ziere, denen, dem deutschen   Standpunkt entsprechend, die Abgabe deS Ehrenwortes überhaupt nicht angesonnen wird, den ganzen Tag über die Möglichkeit, sich frei im Kriegsgefangenenlager zu bewegen und sich gegenseitig zu besuchen, auch ungehindert die ihnen zur Verfügung stehenden Hof- und Gartenräume zu benutzen. Nachts werden sie nicht eingeschlossen, sondern haben nur die Verpflichtung, in ihren Schlafräumen zu verweilen. Die Vorstellungen, die bei der französischen   Regierung erhoben worden sind, um den deutschen   Offizieren im Fori Entreveaux eine gleich liberale Behandlung zu verschaffen, sind bisher erfolglos ge- blieben. Auf Anordnung der Heeresverwaltung sind daher zunächst fünfzig französische   Offiziere auS ihren verhältnis­mäßig angenehmen Offizier- Gefangenenlagern in das Fort Zorndorf bei Küstrin   übergeführt, wo sie in ganz derselben Weise gehalten werden, wie die deutschen   Offiziere in Entrevaux. Sollte sich die Nachricht bestätigen, daß andere kriegsgefangene deutsche Osfiziere in Frankreich   ähnlichen Beschränkungen unterliegen, so werden die deutschen   Matznahmen auf eine größere Anzahl und, wenn nötig, auf alle kriegsgefangenen französischen   Ossiziere in Deutschland   erstreckt werden. Dabei ist wohl zu beachten, daß deren Zahl eine vielfach höhere ist als die der kriegsgefangenen deutschen  Ossiziere in Frankreich  . Kriegsbekanntmachungen. Die Adressen an Kriegsgefangene. In der Aufschrift der Sendungen an Kriegsgefangene im feindlichen Ausland genügt zur Unterbringung der Sendungen neben der Angabe des Namens, Dienstgrades und Be- stimmungSorteS die Bezeichnung der Kompagnie(Eskadron, Batterie) und des Regiments(selbständigen Bataillons). Weitere Angaben, wie sie für Feldpostsendungen vorgeschrieben sind, z. 0. Brigade, Division. Armeekorps, denen der Gefangene angehört hat, beein- trächtigen die Uebersichtlichkeit und Deutlichkeit der Aufschrift und damit die richtige Zustellung- Sendungen mit solchen weiter- gehenden und irreführenden Angaben werden von den Postanstalten nicht mehr befördert, sondern den Absendern zurückgegeben. Passierschein für Reisen an die Wront. Berlin  , 12. Juli.  (W. T. B.) Mit Bezug auf die kriegs- ministerielle Verfügung vom 5. Juli 1915(Armee-Verord- nungsblatt Seite 310 14) bestimmt das Oberkommando, daß die Ausstellung von Passierscheinen zu Reisen an die Front usw. für den Landespolizeibezirk Berlin   dem stellvertretenden Generalkommando des Gardekorps und für die übrigen Be- zirke der Provinz Brandenburg   dem stellvertretenden General- kommando des 3. Armeekorps übertragen bleibt. Der Oberbefehlshaber in den Marken gez. v. Kessel, Generaloberst.
kohlenvertriebsgesellschasten. Berlin  , 12. Juli.  (W. T. B.) Amtlich. In der heuti- gen Sitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung über die Errichtung von Vertriebs- gesellfchaften für den Coteinkohlen- und Braunkohlenbergbau die Zustimmung erteilt. * * ch Durch die aus Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 4. August 1914 vom Bundesrat heute beschlossene Verordnung betreffend die Errichtung von Vertriebsgefell- schaften für den Steinkohlen- und Braun- k o h l e n b e r g b a u, werden die Landeszentralbehörden er- mächtigt, die Besitzer von Steinkohlenbergwerken und Braun- kohlenbergwerken ohne ihre Zustimmung zu Gesellschaften zu vereinigen, denen die Regelung der Förderung sowie der Ab- satz der Bergwerkserzeugnisse der Gesellschafter obliegt. Die Errichtung einer derartigen Zwangsge- s e l I s ch a f t hat zur Folge, daß die beteiligten Bergwerks- besitzer m der Förderung und in dem Absatz der gewonnenen Bergwerkserzeugnisse nicht mehr frei sind, fondern den Be- schränkungen unterliegen, die sich aus der Verordnung selbst und aus der Satzung ergeben, die zur näheren Regelung der Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter von der Landeszentralbehörde zu erlassen ist. Nach der Verord- nung liegt den Gesellschaftern namentlich die Verpflichtung ob, vom Geschäftsbeginne der Gesellschaft ab ihre Bergwerkser- Zeugnisse der Gesellschaft zum Zwecke des Absatzes zu über- lassen. Zur Sicherung der öffentlichen Interessen gegen- über dem starken wirtschaftlichen Einfluß, den ein solches Zwangsfyndikat der Zcchenbesitzer haben wird, sind in der Verordnung dem Staat verschiedene Aussichtsbefugnisse ein- geräumt. Insbesondere ist ihm eine gewisse Einflußnahme bei der Preisbildung vorbehalten. Auch ist die Bestellung eines Staatskommissars vorgesehen, der an den Versamm- lungen der Gesellschaftsorgane mit beratender Stimme teil- nehmen und die gefaßten Beschlüsse wegen Verletzung der Gesetze, der Satzung oder öffentlicher Interessen beanstanden kann, lieber die Berechtigung der Beanstandung entscheidet die Landeszentralbehörde. Die Verordnung wird alsbald bei der Frage der Erneuerung des Rheinisch-Westfälischen Ko hle n sy n d i k a t s praktische Bedeutung gewinnen. Der
Vertrag,'aus dem die Tätigkeit dieses Syndikats beruht, läuft mit dem 31. Dezember 1915 ab; schon vom 1. Oktober 1915 ab können die bisher beim Syndikat beteiligten Zechen- besitzer über ihre Produktion für die Zeit nach dem 1. Januar 1916 frei verfügen. Die bisherigen Versuche, eine Verständi- gung über einen neuen Vertrag herbeizuführen, sind ohne Erfolg geblieben, hauptsächlich infolge großer Schwierig- keiten, die wegen der Beteiligung der sogenannten Außen- seiter bei einem neuen Syndikat hervorgetreten sind. Ter Eintritt eines syndikatlosenZustandcs würde von tiefgreifenden Störungen unseres Wirtschaftlichen  Lebens sein. Zunächst wäre in Zeiten der Kohlenknappheit eine ungehemmte Anfwärtsbewegung der Kohlenpreise zu Lasten der Verbraucher zu erwarten, der dann in Zeiten reichlichen Kohlennangebots ein starker Preissturz mit seinen für die Löhne der Bergarbeiter und die Finanzen der im Kohlengebiet gelegenen Gemeinden gleich nachteiligen Wir- kungen folgen würde. Derartigen wirtschaftlichen Er- schütterungen muß während des Krieges und der auf ihm folgenden Jahre init allen zulässigen Mitteln vorgebeugt werden. Das durch die Verordnung in Ermangelung einer gütlichen Einigung der Beteiligten vorgesehene Zwangs- syndikat sichert die weitere ruhige EntWickelung im Bereiche des Kohlenbergbaues und bietet insbesondere durch den dem Staate vorbehaltenen Einfluß die Möglichkeit, für eine ge- wisse Stetigkeit der Kohlenpreise zu sorgen, bei der sowohl die Bedürfnisse des Bergbaues, als auch die berechtigten Interessen der Verbraucher gebührend berücksichtigt werden. Die Verordnung des Bundesrats läßt übrigens auch nach ihrem Inkrafttreten den Zechenbesitzern des Nieder- rheinisch-Westfälischen Steinkohlenreviers noch den Weg des freiwilligen Zusammenschlusses offen. Denn sie bestimmt ausdrücklich, daß von der den Landeszentralbehörden beige- legten Befugnis zur Bildung eines Zwangssyndikats kein Gebrauch zu machen ist, wenn von Bergwerksbesitzern, deren Förderung mehr als 97 Proz. der Gesamtbeförderung des in Betracht kommenden Bezirks ausmacht, innerhalb einer durch die Landeszentralbehörde zu bestimmenden Frist eine Vereinigung zum Zwecke des gemeinsamen Absatzes der Bergwerkserzeugnisse durch Vertrag gebildet wird. Voraus- setzung ist hierbei, daß die Landeszentralbehörde durch den geschlossenen Vertrag die öffentlichen Interessen für gewahrt erachtet. Dadurch ist also dem Staat auch für den Fall der freiwilligen Syndikatsbildung ein gewisser Einfluß gewährt.
politische Uebersicht. Das Ergebnis der Zusammenkunft der bundesstaatlichen Finanzminister. Berlin  , 12. Juli.  (W.T.B.) DieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: In der am 10. Juli stattgehabten Zusammenkunft der bundesstaat- lichen Fin anz minister gab der Staatssekretär des Reichsschatzamts, Dr. H e l f f e r i ch, ewen Ueberblick über die Finanzlage des Reichs und die zur Durchführung des Krieges bisher ergriffenen und weiterhin geplanten Maßnahmen. Die hierauf folgende Aussprache ergab allseitige Ueber- einstimmung in der günstigen Beurteilung der deutschen  Finanzkraft und die einstimmige Bekundung des unerschütter­lichen Entschlusses opferbereiten Zusammenwirkens bis zum siegreichen Frieden. Die von dem Reichsschatzsekretär in Aus- ficht genommenen finanziellen Maßnahmen, insbesondere seine Vorschläge über die bei den gesetzgebenden Körperschaften in der nächsten Tagung des Reichstages einzu- bringende neue Kreditvorlage fanden einhellige Zustimmung. Auch über die Frage der Besteuerung der sogenanntenKriegsgewinne  " fand ein Meinungsaustausch statt, der Uebereinstimmung darin ergab, daß die Erhebung einer Sondersteuer auf den durch den Krieg und während des Krieges entstandenen Vermögenszuwachs dem Reiche zustehe._ Neue Höchstpreise für Getreide und Mehl. Nach einer Meldung derKreuzzeitung  " wird voraussichtlich Ende dieser Woche der Bundesrat eine Verordnung erlassen über die Festsetzung neuer Höchstpreise für Getreide und Mehl. Für Preußen erlassen jetzt die zuständigen Minister die Aus- führungsanweisungen für die neue Brotgetreide- und Mehlversorgung. Frauen für den englischen Postdienst. Basel  , 12. Juli.  (W. T. B.) Wie dieBasler Nachrichten" melden, sucht der englische   Generalpostmeister 35 000 Frauen für den Postdienst zum Ersatz für an die Front gehende Beamte.
Besetzung der Stadt Mexiko  . Washington  , 12. Juli.  (W. T- B.) Meldung deS Reuter- schen Bureaus. Die Anhänger Carranzas in Veracruz  haben dem amerikanischen   Konsul offiziell mitgeteilt, daß General Gonzales die Stadt Mexiko   be- setzt habe._ Letzte Nachrichten. Torpediertes russisches Schiff. London  , 12. Juli.  (W. T. B.) Meldung des Reuterschen Bureaus. Die amerikanische   BarkN o r m a n d y" hat heute in Liverpool vierzehn Mann der Besatzung der russischen   Bark L e o" gelandet, die von einem deutschen   Unterseeboot an der Küste von Pembrokeshire torpediert ivorden war.
Ein norwegischer Protest. Christiania  » t2. Juli.(W. T. B.)(Meldung des Ritzauschen Bureaus.) Der Dampfer M a r k l a n d aus Bergen   ist am 30. Juni von einem englischen Kreuzer auf norwegischem Gebiet bei Kha an- gehalten worden. Der Kreuzer forderte den Dampfer auf, anzu- halten und feuerte einen blinden Schuß ab. Die norwegische Re- gierung hat ihre Gesandschaft in London   ersucht, bei der britischen  Regierung hiergegen Einspruch zu erheben und auszuführen, daß die norwegische Regierung selbstverständlich nicht im gerinsten Maße den Gedanken hegt, daß das Auftreten des britischen   Schiffs- kommandanten durch eine Geringschätzung der norwegischen Neu­tralität begründet sei. Wiederholte Fälle machten es aber not- wendig, daß die betreffenden Kommandanten von der britischen  Regierung darüber aufgeklärt werden, in Zukunft eine größere ?lufmerksamkeit zu zeigen. Ter holländische Gesandte beim Vatikan  . Haag, 12. Juli. lW. T. B.) L. W. H. Regout ist zum zeit- weiligen außerordentlichen niederländischen Gesandten beim Papst- lichen.Stuhle, ernannt worden.