Beistand des Justizrats Dr. von Gordon gegen den e- rungsinstruktion bom 28. Oftober 1817 die Befugnis ben Regie nerallandschaftsdirektor von Ostpreußen , rungen zu, für die vorliegende Materie der dritten Abteilung der Geh. Oberregierungsrat Dr. Regierungen. Eine gültige Strafvorschrift hätte deshalb hier nur o If gang die dritte Abteilung der Regierung zu Erfurt erläffen können. Die Kapp, dem Justizrat v. d. Trend als Verteidiger zur Strafvorschrift des Landrats sei darum ungültig. Daraus folge Seite stand. Die Klage ist aus den Kämpfen um die öffent- die Freisprechung des Angeklagten. lichen Lebensversicherungen" entstanden.
Erbschaft und Irrenhaus.
ausgefchloffen fein dürfte. Der gefährdete 23 alb bestand ist abgeholzt worden. Der größte Teil dieies Terrains war mit Schonung und Rughölzern bewachsen. Der Schaden dürfte in die Millionen gehen, da fast der gesamte flöſterliche Forst vernichtet worden ist. Die angrenzende königliche Hoyerwerdaer Forst hat nur geringen Schaden erlitten.
Straße 11.
Parteiveranstaltungen.
Lichterfelde . Mittwoch, den 14. Juli, abends 82 Uhr, bei Wahrendorf, Bätestraße: Gemeinsamer Zahlabend. Tagesordnung: Bericht aus dem Kreiſe. Steglik. Mittwoch: Abteilungsversammlungen. Die erste. zweite und vierte übteilung tagen gemeinsam bei Schellhaſe; die dritte Abteilung bei Jacob. 14. Juli bei Wwe. Heider in Borsigwalde statt. Bortrag des Genossen Borsigwalde- Wittenau. Der Zahlabend für alle Bezirke findet am & ehmann.
Der der Wirtschaftlichen Vereinigung angehörende Abg. Behrens, Vorsitzender des Ausschusses des deutschen Arbeiterfongresses, hatte eine Broschüre Die deutsche Volfsversicherung" er- Ein Aufsehen erregender Zivilprozeß ist jest in erster scheinen lassen, in welcher er als Mitglied des Aufsichtsrats der Instanz beendet. Erfter Wahlkreis. 2. Abteilung. Gemeinsamer Bablabend bei „ Deutschen Volksversicherung A.-G." eine nach seiner Meinung Die vor Jahren erfolgte Internierung des Rechtsanwalts Beihnacht, Grünstr. 21. Vortrag des Genossen Stadtrat Joh. Sassenbach über: England und die Engländer." aftenmäßige Darstellung der Vorgänge bei der Gründung der Dr. Ehrenfried hatte damals berechtigtes Aufsehen erregt. Die Vierter Wahlkreis. Morgen finden in nachstehenden Abteilungen " Deutschen Volksversicherung A.-G." gab. In dieser Broschüre Verhaftung erfolgte während der Sprechstunde auf Grund von Be- gemeinschaftliche Zahlabende statt: wurde Stellung genommen zu den dieser Gründung entgegen- hauptungen, welche sein Schwager, der Rechtsanwalt Gustav Brat, Abteilung 32. Vortrag des Genossen R. Klingler über: laufenden Bestrebungen des Geh. Rats Dr. Kapp, der sich ver- aufgestellt hatte. Unter anderem hatte dieser behauptet, daß sein Die Versorgung der Kriegsteilnehmer, ihrer Familien und ihrer Hinteranlaßt sah, in einem gedruckten, in weitere Kreise gedrungenen Schwager am„ Wahn der Beeinträchtigung hinsichtlich seines Erb- bliebenen." Bericht an das Plenarkollegium der Ostpreußischen Landschaft" teils" leide. Rechtsanwalt Dr. Ehrenfried rettete sich durch zweiAbteilung 34. Vortrag des Genossen Fr. Kotte über:„ England und der Weltkrieg." die Darstellung in der Broschüre zu bekämpfen und die gegen ihn malige Flucht aus dem Irrenhaus. Brat betrieb hierauf Jahre Charlottenburg . Morgen Mittwoch, nur Gruppen Zahlabende. gerichteten Anwürfe zurückzuweisen. In einigen Stellen dieſes hindurch das Entmündungsverfahren, wurde indes mit seinen An- Berichterstattung von der Kreis- Generalversammlung. 1. Gruppe:„ RoßBerichts erblickte Herr Behrens Beleidigungen und hat deshalb trägen rechtskräftig abgewiesen. Im Januar d. J. starb nach fünf- trappe", Spandauer Chauſſee, Ede Eschen- Allee. 2. Gruppe bei Gerlach, der Weg der Privatklage beschritten. Unter anderem war ihm zehnjährigem Krankenlager die Mutter der feindlichen Verwandten, Fritschestr. 24/25. 3. Gruppe bei A. Mertens, Kaiſerin- Augusta- Allee 80, vorgeworfen worden, daß er sich vollkommen in das Fahrwasser welche zur Vorerbin und Verwalterin des Nachlasses ihres Ehe- und bei Georg Sand , Beuſſelſtr. 9. 4. Gruppe bei 2. Thelen, Kaiserder Privatgesellschaften habe leiten lassen und deren gelehriger mannes eingesetzt war. Bei der Erbteilung verweigerten die Mit- Friedrich- Str. 45 b. 5. und 6. Gruppe im Voltshaus", Rosinenstr. 3. Schüler geworden sei". Vor Eintritt in die Ferhandlung eröffnete erben, die Bratschen und Max Lehmannschen Eheleute, die Ein- Gruppe bei Thunak, Wielandſtr. 4. 8. Gruppe bei Ahrens, Ansbacher der Vorsitzende Vergleichsverhandlungen. Justizrat Dr. von Gordon werfung erheblicher Vorempfänge, die sie von der franken, von erflärte, ſein Alient ſei bereit, die Klage unter gleichmäßiger ihrem Sohn abgesperrten Mutter erhalten hatten, und drohten, Teilung der Gerichtskosten zurückzunehmen. Geh. Rat Dr. Kapp Klage auf Pflichtteils zurücksetzung wegen angeblicher Anfechtung erklärte dem gegenüber, daß auch er mit Rücksicht auf die Zeit- des Testaments zu erheben, wenn Dr. Ehrenfried nicht auf die AnLage bereit sei, die Sache auf sich beruhen zu lassen, daß er aber rechnung der Vorempfänge verzichte. Nunmehr erhob dieser gegen unter feinen Umständen die Hälfte der Kosten übernehmen würde. Die Bratschen und Mag Lehmannschen Eheleute die Klage auf Die Broschüre des Privatklägers sei in vielen Gremplaren an die Feststellung seines Erbrechts. Das Landgericht III Berlin gab Mitglieder des Parlaments, an das Kollegium der Ostpreußischen dieser Klage durch Urteil vom 1. Juni 1915 statt. Es stellte fest, Bandschaft u. a. m. gegangen und namentlich in Ostpreußen auch daß die Beklagten zur Anrechnung der heimlichen Vorempfänge Stralau. Mittwoch, den 14. Juli: Gemeinschaftlicher Zahlabend bei öffentlich ausgelegt worden. Die Broschüre sei für ihn schwer be- verpflichtet sind. Die jetzt vorliegenden Gründe dieses Urteils Schulz, Markgrafendamm 6. leidigend, so daß er in seinem Bericht an das Plenarkollegium führen aus: Treptow - Baumschulenweg. Mittwoch, abends 8 Uhr, findet im zu einer Widerlegung ihres Inhalts geradezu gezwungen worden Es ist von den Beklagten nicht in Abrede gestellt worden, daß Lokal von Fr. Kubat, Am Treptower Part 66, Ede Parfstraße, ein jei. Er beabsichtige auch die Widerklage zu erheben; u. a. werde sie Beträge aus dem Nachlaß von der Mutter erhalten haben, und gemeinsamer Zahlabend für alle 13 Bezirke statt. Reichstagsabg. ihm Mangel an nationaler Gesinnung" und" stille Bundes- daß hierüber der Kläger weder von ihnen noch von der Mutter Mag Cohen spricht über wichtige politische Fragen. Alt- Glienicke. Mittwoch, den 14. Juli, abends 8 Uhr, im Lokal von genoffenschaft mit der Sozialdemokratie" vorgeworfen. Er bestreite, eine Auskunft erhalten hat. Soweit sie tatsächlich aus dem Nach- Friz Bahr, Köpenider Straße: Generalversammlung. Tagesordnung: daß die Broschüre als„ attenmäßige Darstellung" der Vorgänge laß Summen erhalten haben, sind sie zur Ausgleichung verpflichtet. I. Bericht der Funktionäre. 2. Aufnahme neuer Mitglieder. 3. Ber angesehen werden könne und habe die Vermutung, daß der Inhalt Es kann dem Kläger zugegeben werden, daß das Verhalten der der Broschüre von einer bestimmten Privatversicherungsgesellschaft Beklagten gegen ihn unbillig war und insbesondere seine wiederherrühre, und der Privatkläger nur seinen Namen dazu hergegeben holte Internierung, seine Fernhaltung von der Mutter wohl nicht habe. Gine Uebernahme von Kosten müsse er unter allen Umständen dem Willen des Erblassers entsprochen hat. Es ist auch nicht zu ablehnen. Justizrat Dr. v. Gordon trat diesen Ausführungen verkennen, daß diese Maßregeln der Beklagten den Zwed gehabt entgegen und beantragte nunmehr Beweiserhebung durch Zeugen haben können, den Kläger unschädlich zur Vertretung seiner Rechte ladung folgender Personen: 1. des Generaldirektors vom Nordstern zu machen und seine Mitwirkung bei der Auseinandersetzung zu Hackelser; 2. des langjährigen Präsidenten des Kaiserlichen Auf- beseitigen. Hierin könnte zwar ein Verhalten liegen, welches dem fichtsamts für Privatversicherung Wirkl. Geh. Ober- Reg.- Rats Sinne des Testaments widerspräche, indem die Gleichberechtigung Dr. Gruner; 3. des Staatsministers Dr. Graf von Posadowsky und der Erben auch bezüglich der Auseinandersehung und bezüglich der 4. des Staatssekretärs des Innern Dr. Delbrück. Diese Zeugen Mitwirkung bei der Gesamtverwaltung in Form der Beratung der würden die in der Broschüre gegebene Darstellung der Vorgänge Mutter ausgeschaltet wurde. Dem Kläger muß auch zugute gewohl bestätigen. Der Privatkläger erklärte sich mit der Ladung halten werden, daß er durch das Verhalten der Beklagten gegen ihn dieser Herren als Zeugen durchaus einverstanden, da nach seiner im höchsten Grade gereizt sein mußte. Er hat nach eigener BeMeinung das Gegenteil der Vermutung des Dr. v. Gordon sich er- hauptung, die von den Beklagten nicht bestritten worden ist, niegeben merde. mals Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder über die den Beklagten zugewendeten Beträge erhalten. Die Beklagten haben ihn durch ihre Entmündigungsverfahren aus seiner Pragis geriffen und auf Jahre hinaus geschädigt, und zwar beruflich sowohl, wie auch moralisch in dem Ansehen der Menschen. Die Absperrung des Klägers von der Mutter mußte gleichfalls im höchsten Grade den Kläger reizen und Verdacht in ihm erregen, daß er benach teiligt werden sollte."
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Das Gericht beschloß, die Verhandlung zu vertagen und zu einem später anzusehenden Termin die genannten vier Herren als Zeugen zu laden.
Ungültige behördliche Verordnungen.
Die Zuständigkeit der Behörden zum Erlaß einer Strafvorschrift ist oft recht zweifelhaft. Das zeigen unter anderem 3ivei jetzt vom Kammergericht gefällte Urteile.
1. Der Regierungspräsident zu Frankfurt a. D. hatte auf Grund des§ 37 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl, am 3. Februar 1915 eine Anordnung erlassen, daß Roggenbrot nur in Gewichten von 1½ Kilogramm, von 2% Kilogramm und von 8½ Kilogramm in den Verkehr gebracht werden dürfe.
Wegen Uebertretung dieser Anordnung war Frau Bädermeister Schulz in Frankfurt a. D. von der dortigen Straffammer zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Das Stammergericht hat jetzt als Revisionsinstanz die Ange
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Der angebliche Wahn", der einen der Gründe zur Internierung bildete, entsprach somit nach den Gründen des Urteils der Wahrheit.
Aus aller Welt.
schiedenes.
Bohnsdorf . Für den hiesigen Drt fällt der Zahlabend aus. Dafür findet Sonnabend, den 24. Juli, eine Mitgliederversammlung statt. Näheres wird noch bekanntgegeben.
in den„ Schiller- Sälen"( Inh. Wilke), Biesdorf , Königstr. 120, gemeinsamer Kaulsdorf Biesdorf . Mittwoch, den 14. Juli, abends 8, Uhr, findet Bahlabend statt. Die Genossen von Staulsdorf treffen sich abends 8 Uhr auf dem Bahnhof, um gemeinsam 8 Uhr 6 Min. nach Biesdorf zu fahren. Petershagen - Fredersdorf . Gemeinsamer Zahlabend bei Kirchner, am Bahnhof. Aeußerst wichtige Angelegenheiten sind zu erledigen. Reinickendorf - Oft. Am Mittwoch, den 14. Juli, abends 8, Uhr: Gemeinsamer Zahlabend bei Anders, Hauptstr. 51/52.
Sitzungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. Treptow - Baumschulenweg. Heute abend 6 Uhr im Rathause. Diese Sigungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist be rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.
Briefkasten der Redaktion.
Die Juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenftr. 8, IV. Bof rechts, parterre, am Montag bis Freitag bon 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftaften bestimmten Anfrage Briefliche ist ein Buchstabe und eine 8ahl als Merkzeichen beizufügen. Anfragen, denen keine Abonnements quittung Antwort wird nicht erteilt. beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Sprechstunde bor. Berträge, Schritt, Cilige Sragen trage man in ber bergleichen bringe man in die A. E. G. und andere. Zu unserem Bedauern waren wir nicht in der Lage, von dem Vorfall Notiz nehmen zu können.
Sprechstunde mit.
bom
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Mein. W. E. 90. 23. April 1915 geführt werden. R. M. 89. Es ist nicht ausgeschlossen, daß Sie nochmals gemustert A. R. 16. Lungentrant; dienstunfähig. Sie werden sicher werden. M. N. 55. Die Zeichen haben keine Bedeu nicht mehr eingezogen. A. N. 100. Eine Bes tung, fie beziehen sich auf die Vorstellungsliste. schwerde nach erfolgter Abweisung der Reklamation erscheint uns aussichtslos. W. Sch. 303. Wenden Sie sich an das Generalkommando mit einem Antrage un Gewähr. 1. Erweiterung ber Blutabern( Krampfrüstung und Duartier.
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C.
Neue Welt". Für den Abdrud kommen nur solche Bilder aus dem Das Urteil gegen die Bombenwerfer in Sofia . Felde in Betracht, die irgend einen Vorgang aus dem Soldatenleben zeigen; für sogenannte Gruppenbilder usw. haben wir keine Verwendung. E. P. 50. Die Kasse tann Sie abweisen. Das Kriegsgericht in Sofia fällte am Montagnachmittag W. S. 33. 1. Eine weitere Zahlungsfrist wird schwer zu erreichen sein. 2. Nein. das Urteil gegen die Urheber des Bombenattentas, das feiner D. St. 38. 1. 1. 2. Soweit er wöchentlich 38,47 Mart übersteigt. 3. Ja zeit im städtischen Kasino in Sofia verübt wurde. Die Haupt- 4. Nein. 5. Ja. flagte freigesprochen. Die Gründe sind folgende: R. G. 150. Die Auflösung des Landsturms wird Nach§ 36 der Bundesratsverordnung könnten die Kommunal- urheber des Anschlages, Vikenti Pop Anastasom, ein bom Kaiser angeordnet. Mit dem Ablauf des Tages der Entlassung hört verbände oder die Gemeinden, denen die Regelung ihres Verbrauchs früherer Beamter im obersten Rechnungshof, und kodas militärische Dienstverhältnis der Landsturmpflichtigen auf.- Degnių. Der Vater hat Anspruch auf Kriegselterngeld. Die Wöchnerin hat keinen ( an Brotgetreide und Mehl) übertragen sei, zu diesem Zwede ins- satew wurden zur öffentlichen Hinrichtung Anspruch auf volle Wochenhilfe, sondern eventuell auf einen Betrag von besondere auch anordnen, daß a) nur Einheitsbrote bereitet werden durch den Strang berurteilt. Die übrigen Beschuldigten höchstens 50 Mart. Wenn diese Wochenhilfe vom Lieferungsverband dürfen. Dazu gehöre nach der preußischen Ausführungsanweisung erhielten mehrjährige Kerkerstrafen. Der Gerichtshof be-( Gemeindeverwaltung) verweigert wird, so müßte Beschwerde bei dem auch die Bestimmung des Gewichts. Nun sage§ 37 derselben schloß außerdem, gegen die Frau des Vikenti Pop Streisausschus( Landrat) unter Berufung auf die Bundesratsverordnung Bundesratsverordnung, daß die Landeszentralbehörden oder die bon ihnen bestimmten höheren Verwaltungsbehörden die Art der Anastassow und gegen den gewesenen Minister Regelung vorschreiben können. Hierzu jagten die preußischen Aus- des Aeußeren und jezigen Chef der Stambulowisten führungsvorschriften:„ Erweisen sich die Anordnungen eines Kom- partei Dr. Genadiem wegen Mithilfe am Bombenmunalverbandes oder einer Gemeinde gemäߧ 36 als unzu- attentat eine gerichtliche Untersuchung einreichend, so kann der Regierungspräsident( in Berlin der Ober- zuleiten. Genadiew war schon seit einigen Tagen von seinem präsident) eine andere Regelung vorschreiben." Aus diesen Be- früheren Ministerkollegen Dr. Gatew beschuldigt worden, das stimmungen ergebe sich, daß der Bundesrat mit seiner Ermächti- Bombenattentat veranlaßt zu haben, und auch an der Ergung aus§ 37 den betreffenden höheren Behörden die Befugnisse D. 37. 1. Sie sind nicht berechtigt, den Betrag von der Miete abzu habe beilegen wollen, die Kommunalverbände oder die Gemeinden, mordung des Ministerpräsidenten Petkom im Jahre 1907 deren Regelung eine unzureichende sei, zu einer zureichenden mitschuldig gewesen zu sein. Die Gerichtsverhandlung hatte ziehen. Wenn Sie auf den Vorschlag des Hauswirtes seinerzeit einge Regelung anzuweisen. Deshalb führe auch die Strafbestimmung außerdem ergeben, daß Genadiem mit Vikenti Anastassow gangen sind, so müssen Sie jetzt die Kosten tragen. 2. Sie find auch in Sie den Wirt vor das Mieteinigungsamt. des§ 44 der Bundesratsverordnung eine Uebertretung von An- befreundet gewesen und denselben mit größeren Geldsummen diesem Falle nicht berechtigt, den Betrag von der Miete abzuziehen; laden - A. F. 33. Da die Mutter ordnungen der im§ 37 genannten höheren Behörden nicht an, unterstützt hatte. Das neue Parteiorgan der Stambulowisten, Erbin ist, hat sie den Ring zu verlangen. Weißeniee 100. Die sondern spreche nur von einer Zuwiderhandlung gegen die AnNow Wek", hatte gegen Genadiew Front gemacht und gegen unterstützung wird Ihnen in diesem Falle verweigert werden. Steuern F. S. Unterleibsbrüche; dienstuntaugordnungen der Kommunalverbände oder Gemeinden und stelle lich. F. W. 72. Sie müssen die Steuer für 1913 noch zahlen; Verdiefe unter Strafe. Gine Verurteilung wegen Uebertretung der ihn Verdächtigungen ausgesprochen. Die gegen Genadiem brauchen Sie nicht zu zahlen. Minordnung des Regierungspräsidenten zu Frankfurt a. O, sei also eingeleitete Verfolgung erregt allgemein ungeheures Auf- jährung ist noch nicht eingetreten.- 2. R. 205. Bir haben Ihnen feinerzeit geantwortet, daß Sie mit so vielen Fragen persönlich bei uns mangels einer Strafvorschrift nicht möglich. S. D. 44. Erbitten Sie die Adressen vom Es wäre darum zu sehen, ob eine entsprechende Anordnung Bei Beendigung des Attentatsprozesses gab der Präsident porsprechen müssen. Vorstand einer Krankenkasse. 5. G. 28. Zentralarbeitsnachweis der Stadt Frankfurt a. C. vorlag, als die Tat der Angeklagten folgendes Protokoll bekannt: Nachdem der Gerichtshof das bureau des Kriegsministeriums, Berlin , Dorotheenſtr. 48.- O. Nein. geschah. Das sei nicht der Fall gewesen. Vielmehr sei erst einige Geständnis der Helene Anastasom festgestellt hat, die zugab, Tage nach der Tat der Frau, nämlich erst am 13. Februar 1915, daß sie mit einem Taschentuch das Signal zum Attentat Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über eine solche Anordnung der Stadt Frankfurt a. D. ergangen. Die Frau fönne also auch nicht auf Grund des§ 44 der Bundesrats- gegen den König geben sollte, ferner die Tatsache, daß der den Großhandel in den Zentral Markthallen.( Ohne Berbindlichkeit.) Fleisch: Rindfleisch per 50 kg, Ochsenverordnung wegen Uebertretung einer Anordnung der Gemeinde frühere Minister Dr. Genadiem die engsten Beziehungen zu Montag, 12. Juli 1915. Vikenti Anastasow unterhielt, dem er zu verschiedenen fleisch Ia 110-122, do. IIa 95-110, do. III a 85-95; Bullenfleisch Ia 100-110, bestraft werden. Daraus ergebe sich die Freisprechung, weil zur Zeiten Summen in Gesamthöhe von 10 000 Frant gab, be. bo. Ia 85-100; Stübe, fett 85-100, do. mager 78-85, do dänische
Zeit der Tat diese noch nicht mit Strafe bedroht war.
sehen.
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2. Der Landwirt Kleinschmidt in Nägelstedt sollte die Kreis- schloß der Gerichtshof, daß die Untersuchung gegen die beiden Genadjem war in letzter Zeit polizeiverordnung des Landrats zu Langensalza ( Provinz Sachsen ) Genannten eingeleitet werde. vom 26. Juni 1887 übertreben haben, welche bestimmt: sehr eifrig für den Vierverband tätig. Niemand darf auf fremdem Jagdrevier Hunde umherlaufen Weiter kommt aus Sofia die Meldung, auch der ablassen, die nicht mit einem Knüppel, der sie am Aufsuchen des berufene englische Gesandte Bar- Fronside sei durch den Prozeß Wildes hindert, versehen sind." Das Schöffengericht in Langensalza und die Straffammer in schwer kompromittiert. Der bulgarische Ministerrat habe sich Das Schöffengericht in Langensalza und die Straffammer in bereits mit der Rolle befaßt, die der Gesandte in diesem Mühlhausen i. Th. sprachen den Angeklagten frei. Die StrafDie Straf- Attentat gespielt hat. Um einen öffentlichen Skandal zu verfammer führte aus: Die Uebertretung des Verbots der Vorordnung sei zwar festgestellt, der Angeklagte fönne aber nicht ver- meiden, sei Bar- Fronside abberufen worden. urteilt werden, weil die Verordnung des Landrats ungültig sei. Ungültig sei die Verordnung, weil sie lediglich den Schuh einer besonderen Interessentengruppe, nämlich der Jagdberechtigten, bezwede.
aderngeflechte); landsturmpflichtig.
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Sellerie Schod 2,40-3,20.
00-00, Fresser 85-90. Fresser, dänische, 00-00; Bullen, dänische, 00-00. Kalbfleisch, Doppellender 135-160; Majttálber la 110-120, do. IIa 100-110; Stälber ger. gen. 70-90, do. dän. 00-00, do. Hon. 00-00. Hammelfleisch: Mastlämmer 125-132; Hammel Ia 115-124, bo. IIa 105-114; Schafe 105-115; holl. 95-100; Schweinefleisch, Schweine, fette 00-00, fonitige 130-155, dän. Sauen 00-00, dän. Schweine 115-120, bo. schwedische 115-120, do. holländische 115-120. Gemüse, Weizkohl inländisches: Startoffeln, Nieren- 60 kg 9-12, weiße Staiſertionen 9-11, agdeburger, blue 11-13 Schod 23,00. Rotkohl, Schod 23,00. Porree, Schod 0,70-1,00; Spinat 50 kg 10,00-15,00; Meerrettich, Schod 4,00-10,00; Peterfilienwurzel, Schodbund 4,00-6,00; Radieschen, Schodbund 1,50-1,75; Gurten, Gorgafter, 100 Stüd 0,00; Rhabarber, Hamburger, 100 Bund 0,00, dito hiesiger 100 Bund 2,00-4,50. Tomaten, Gorgafter, 50 kg 60,00 Ein verheerender Waldbrand wütet seit vergangenen Mittwoch bis 65,00. 3wiebeln, neue 50 kg 22-25. Salat, God 2,00-4,50. Er entstand in der Gegend Rettiche, bayerische, 100 Stüd 8,00-12, Stohlrabi, Schod 0,90-1,75, Schoten, ununterbrochen in der Lausiz. zwischen Zeißholz und Hoyerswerda aus noch unbekannter Ursache hiesige, 50 kg 25,00-30,00, Mohrrüben, Schodbund 3,00-4,00, Wirsingkohl, Das Kammergericht verwarf die von der Staatsanwaltschaft und breitete fich trotz aller Anstrengungen der Feuerwehren und Schod 8,00-10,00; grüne Bohnen, 50 kg 25,00-30,00; Buffbohnen 50 kg Obst und Südfrüchte: eingelegte Revision, indem es ebenfalls die landrätliche Verord- des herbeigezogenen Militärs immer weiter aus. Der Ort Mi 4,00 7,00; Wachsbohnen 50 kg 30-35. Kirschen, Werdersche 50 kg 10,00-20,00, do. fchlesische 50 kg 5,00-14,00. nung für ungültig erachtete, aber aus einem anderen Grunde wie halten mußte geräumt werden. Der Ort Dubring iſt ſtart do. Werdersche Knupper- 50 kg 25,00-35,00, bo. jaure 50 kg 25,00-26,00. gefährdet. In Hoyerswerda belästigen die dicken Rauchschwaden do. Thüringer 50 kg 12-17. Aepfel, Amerikaner, Stiſte 25-30. Stachel die Straffammer. Begründend wurde ausgeführt: Die Anordnung, die der Landrat getroffen habe, sei schon ge- die Bevölkerung aufs stärkste. Der Brand dehnt sich bereits beeren, reife 50 kg 15-20. Johannisbeeren 50 kg 15-20. Blaubeeren 50 kg troffen in den Vorschriften des Allgemeinen Landrechts. Also sei über viele Hektar Forst- und Moorland aus. Eine nachträglich ein- 18-25. Grdbeeren 50 kg 25-50, do. Beeliger 00-00, do. holl. 50 kg 38 dieses maßgebend. Da das Allgemeine Landrecht keine Strafvor- gegangene ergänzende Meldung besagt, daß allem Anfchein nach bis 43. Himbeeren 50 kg 50-55. Bitronen: Messina 300 Stüd 29-32, do. schrift enthalte, frage es sich, ob der Landrat etwa berechtigt ge- nunmehr der große Wald- und Moorbrand nach harter Ar- 360 Stüd 29-34, do. 150 Stüd 12-14, bo. 50 kg 12-15, do. 160-200 mejen würe, die entsprechenden landrechtlichen Vorschriften durch beit, an der sich auch viel Militär( 2000. Soldaten) beteiligte, zum Stifte 18-19. Wetteraussichten für das eine Strafvorschrift zu ergänzen. Das sei nicht der Fall. Eine Stehen gebracht worden ist, um den Brandherd, welcher sich mittlere Norddeutschland biz Sicherung der Beachtung von Vorschriften des Landrechts durch auf etwa 6 Kilometer Länge und 3-5 Kilometer Tiefe erstreckt, sind mittwochmittag. Ziemlich fühl, vielfach heiter, aber noch veränderlich; Erlak von Strafbestimmungen könne allerdings eintreten. Dazu bis zum Grundwasser reichende Gräben gezogen, so daß auch bei ein im Norden öfter wiederholte und im allgemeinen geringe, nur im öft fei aber nicht der Landrat befugt. Vielmehr stehe nach der Regie- tretendem Winde ein Ueberspringen des Feuers auf die Nachbargebiete lichen Rüftengebiete etwas stärkere Regenfälle. Verantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neufälles
fententeil verantw.: Th. Glode, Berlin , Drud u, Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.