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krauchen. Weiter tvSre die Frage aufzuwerfen, ok es sich nicht er- möglichen läßt, auch an den Wochentagen, wenigstens jetzt während der Ferien, einen Samariter zu stationieren. In der Zeit vom 6. Juli bis 10. Juli hatten wir vier Frauen und einem Kinde das Leben gerettet. Etwas weiter abseits holte ein Unter- offizier einen Mann heraus. Durch die lange Trockenheit ist das Wasser ein großes Teil zurückgegangen, so daß man an einzelnen Stellen bereits nach wenigen Schritten den Boden unter den Füßen verliert. Und gerade diese sind den in Lebensgefahr be- findlichen Personen zum Verhängnis geworden. Ließe sich nicht auch hier durch Kenntlichmachung der tiefen Stellen Abhilfe schaffen t Mit vielen Unkosten ist doch dabei nicht zu rechnen, und letzten Endes tragen ja doch auch die Ausflügler einen Teil der Kosten dazu bei._ Auf der Straße vom Tode überrascht wurde die 76 Jahre alte Witwe Marie Hoffmann geborene Grünberg , eine Insassin des Friedrich-Wilhelm-Stistes in der Palisadenstraße. Der Greisin wurde auf einem Ausgang in der Matthiasstraße unwohl, sie setzte sich vor dem Hause Nr. 11 auf die Bordschwelle des Bürgersteiges, sank bald um und war schon tot, als man sich ihrer annehmen wollte. Berschmähte Liebe hat den IS Jahre alten Hausdiener Erich Petzold aus der Albrcchtstr. 7 in den Tod getrieben. Seine Leiche wurde gestern vor dem Hause Schiffbauerdamm 29 gelandet. Vermißt wird seit Mittwoch, dem 7. Juli, ein 17jähriges Mäd- chen, das bei seinem Forlgange mit einem dnnkelkarierten Rock, mit weißer Bluse, weißem Strohhut und weißen Schuhen und Strümpfen bekleidet war. Wer über den Verbleib des Mädchens Mitteilungen machen kann, wird gebeten, solche an die Mutter, Taborstraße 6, Seitenfl. 1 Tr. links, gelangen zu lassen. Der Deutsche Arbeiter-Wandcrbund.Die Naturfreunde' ver- anstaltet am Sonntag, den 18. Juli, seine nächste Oberspreewald - fahrt. Programm siehe Inserat vom 12. Juli. Teilnehmerkarten a 5,75 M. sind in den Zahlstellen und in der Geschäftsstelle Fritz Kruse, Mariannenstr. 11(daselbst auch Auskunft durch Fernruf Moritz- platz 1575) bis Freitagabend zu haben.

/tos öen Gemeinden. Mietsbeihilfe für Erwerbslose in Tücistensee. Die Gemeinde gewährt Mietsunterstützungen an Erwerbslose unter folgenden Voraussetzungen: Erwerbslose Angestellte, Arbeiter. kleine Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe, welche mit dem Hauswirt oder dessen Vertreter einen Mietsvertrag abgeschloffen haben, können während der KriegSzeit eine Mietbeihilfe erhallen, wenn sie unverschuldet durch den Krieg in Not geraten find und während der letzten vier Wochen vor der Stellung deS Antrages Erwerbs- und Arbeitslosen- Unterstützung erhalten haben. Die Jahresmiete der Wohnung darf nicht mehr als öOV M. betragen. Umfaßt der Mietsvertrag Wohnräume und für gewerbliche Zwecke bestimmte Räume, so darf der auf die Wohn- räume entfallende Teil der Miete nicht mehr als 500 M. betragen. Die Mietsbeihilfe darf 75 Proz. der Miete, aber nicht mehr als 18 M. monatlich betragen. Sie wird nachträglich für den dem Antrage voraufgegangenen Kalendermonat an den Hauswirt gezahlt. Zur Stellung des Antrage« ist der Erwerbslose berechtigt, der Antrag ist mündlich unter Vorlegung des Mietsvertrages im Wohlfahrtsamt zu stellen. Voraussetzung für die Bewilligung von Mietbeihilsen ist ein Mietnachlaß bis zu 25 Proz. des Vermieters und eine Verpflichtungserklärung des Wirtes über die Fortsetzung des Mietsverhältnisses für die Dauer der Zahlung der Mietbeihilfe. Bei der Bemessung der Höhe des Nachlasses ist auch die wirtschaftliche Lage des Wirtes zu berücksichtigen.

Stadtverordneter Sander in Neukölln beging gestern seinen 70. Ge- burtslag. Von den städtischen Körperschaften waren Vertreter des Magistrats, der Stadtverordnetenversammlung und der einzelnen Fraktionen erschienen, um dem Vorsteher ihre Glückwünsche darzu- bringen. Als Anerkennung feiner sozialpolitischen Tätigkeit, Sander ist bereits über 25 Jahre Stadtverordneter und 15 Jahre Vorsteher, wurde ihm sein Porträt überreicht, das im Stadt- verordneten-Sitzungssaal neben dem Bild des verstorbenen Ober- dürgermeisters Boddin Aufstellung finden soll. Schliehung einer Charlottenburger Badeanstalt. Die Städtische Zweigbadeanstalt in der Danckelmannstraße 47 zu Charlottenburg wird am 15. Juli d. I. bis auf weiteres ge- schloffen werden. Diese Maßnahme ist darauf zurückzuführen, daß durch Einberufung zum Kriegsdienste ein großer Mangel an Bade- Wärter- und Heizerpersonal eingetreten ist und geeignete Hilfskräfte nicht zu erhalten sind. Da die Besucherzahl der Zweigbadeanstalt in letzter Zeit sehr gering war und andererseits das Schwimmbassin in der Hauptbadeanstalt Krummestraße außerordentlich groß ist, in der der Betrieb mit dem gegenwärtigen Personal weilergeführt werden kann, so bringt die vorübergehende Schließung des Zweig- bades für das Publikum keinerlei Schwierigkeiten mit sich.

Beschleunigte Desinfektionen in Charlottenburg . Zur Beschleunigung der Ausführung von Desinfektionen in dringenden Fällen empfiehlt es sich, sie bei der Charlottenburger städtischen Desinfektionsanstalt(Amt Wilhelm 427) unmittelbar zu beantragen, ohne die polizeiliche Anzeige bei dieser abzuwarten. Im Interesse der Angehörigen des Kranken oder deS Toten wird dadurch viel an Zeit gespart. Die polizeiliche Mitteilung dient der Anstalt nur zur Entscheidung über die Gebührenpflicht.

Genchtszeitung. Der verhängnisvolle Tausendmarkschcin. Die als versuchte Bestechung angesehene Briefaffärc des Hoflieferanten Theodor W a g l c r wurde gestern zum zweiten Male vor der 3. Strafkammer des Landgerichts I unter Vor- sitz des Geh. Justizrats U n g e r eingehend erörtert. Der Angeklagte hatte von dem Traindepot in Spandau die Lieferung von Sattelhalftern, Gurten und anderen Bedarfsartikeln übertragen erhalten. Im November war das Rohmaterial knapp. Der Angeklagte erhielt von dem Major Kolb, der die Lieferungen zu vergeben hatte, eine briefliche Erinnerung wegen säumiger Lieferung. Darauf richtete der Angeklagte an den Maior Kolb einen Entschuldigungsbriesi in dem er ihn bat, doch Nachsicht walten zu lassen, da durch die Schwierigkeiten der Erlangung des Roh- Materials sich die Lieferung in letzter Zeit etwas verlangsamt habe. Als Major Kolb den Brief öffnete, fand er dem Schreiben einen Tausendmarkschcin beigepackt. Er. machte davon sofort seinem Borgefetzten gebührend Mitteilung, und die Folge war die jetzige Anklage. Der Angeklagte bestritt mit Entschiedenheit, die Absicht gehabt zu haben, einen Bestechungsversuch zu machen. Er führte den unglückseligen Vorgang auf einen betrübenden Irrtum bzw. Vergeßlichkeit seinerseits zurück, die eine Folge einer über- standenen schweren Ohrenoperation sei. Nach seiner, von seiner Ehefrau bestätigten Darstellung hatte er mit dieser verabredet, daß sie doch verpflichtet seien, eine größere Summe für wohltätige Zwecke, für verwundet« Krieger, für das Rote Kreuz usw. zu opfern. Er habe mit der Gattin verabredet, daß diese Gabe am besten an den Major Kolb eingeschickt werden sollte, und zwar z'olltg die Frau dem Entschuldigungsbrief einen Brief mit dem

Tausendmarkschein beilegen und den Zweck des Geldes darin aus- einandersetzen. Nun sei er nach der Bank gegangen, habe den dort erhobenen Tausendmarkschein dem Briefe an den Major beigelegt, ohne daran zu denken, daß die Frau den Brief noch gar nicht ge- schrieben hatte. Er sei ganz entsetzt gewesen, als am nächsten Abend ihn seine Frau darüber aufklärte. Er sei sofort mit seiner Ehefrau in einem Auto nach Spandau gefahren, habe trotz der späten Stunde noch den Major Kolb angetroffen, habe diesem mitteilen wollen, daß ein bedauerlicher Irrtum vorliege, der Major habe sich aber auf weitere Gespräche nicht cingelaffen, son- dern ihn an die vorgesetzte Behörde verwiesen. Die Strafkammer hatte den Angeklagten auf Grund dieses Tatbestandes seinerzeit zu ISOll M. Geldstrafe verurteilt, das Reichsgericht aber hatte das Urteil aus formalen Gründen auf- gehoben. Nach umfangreicher Beweiserhebung beantragte der Staats- anwalt im gestrigen Termin wieder eine Geldstrafe von 1500 M., da er keinen Zweifel hatte, daß der Angeklagte die Absicht hatte, auf die Entschließungen des Majors Kolb einzuwirken. Rechts- anwalt Tr. Alsberg und Geh. Justizrat Friedman» hielten dagegen die Darstellung des Angeklagten für durchaus glaubhaft und bean- tragten die Freisprechung, wobei sie sich aus mehrere vernommene Zeugen beriefen, daß diesen gegenüber der Angeklagte wiederholt seine Pflicht betont habe, eine größere Summe für wohltätige Zwecke darzubringen und den Soldaten ein Teil von dem wieder zur Verfügung zu stellen, was er an Heereslieferungen verdiene. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Bestechung wieder zu 1500 M. Geldstrafe eventuell 100 Tagen Gefängnis und ver- fügte die Einziehung des Tausendmarkscheins.

Eine kaum glaubliche Gefühlsroheit. Eine brutale Mutter, die ihre drei Kinder in der un- menschlichsten Weise behandelt hatte, wurde gestern von dem Schöffengericht Berlin-Tempelhof zu einer empfindlichen Strafe verurteilt und sofort im Gerichtssaale ver» haftet. Wegen Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung war die Frau Olga Drisjler» wohnhaft Ringbahn- stratze 13 zu Tempelhof , angeklagt. Die erst 21jährlge Angeklagte, deren Ehemann im Felde steht» ist Mutter dreier Kinder im Alter von 3, izh und% Jahre. Sie ist erst vor einigen Monaten, wie seinerzeit mitgeteilt, wegen roher Mißhandlungen ihrer Kinder vom Schöffengericht zu 1 Monat Gefängnis verurteilt worden und hat diese Strafe auch verbüßt. Sonderbarerweise wurden ihr nicht schon damals die Kinder abgenommen, sondern blieben ihrer Peinigerin überlassen. Während ihr Ehemann draußen im Felde stand, trieb sich die Angeklagte, die widerrechtlich Schwesterntracht trug, mit Soldaten herum und kam gewöhnlich erst spät nachts nach Hause. Während des ganzen Tages blieben die Kinder sich selbst überlassen und mußten hungernd und frierend in der un- geheizten Wohnung bleiben. Als der Kriminalschutzmann Richarz am 13. Februar in die Wohnung eindrang, fand er einen Zustand vor, der jeder Beschreibung spottete. Das älteste Kind war halb- nackend und hatte sich verunreinigt, so daß die Sachen etwas an- gefroren waren. Die beiden jüngsten Kinder lagen in einem Bett, welches aus einem fauligen, entsetzlich riechenden Strohsack und einem schmutzigen Kopfkissen bestand. Auf dem Tisch stand ein Topf mit Kohlrüben, die in Fäulnis übergegangen und schon ganz schwarz waren. Die drei Kinder befanden sich in einem be- jammernswerten Zustande. Alle drei wiesen am Körper blaue und grün« Flecke, sowie blutunterlaufene Stellen auf, das izhjährige Kind hatte an der linken Schläfe ein« große blutende Wunde.' Nunmehr erst wurden die armen kleinen Wesen ihrer unnatürlichen Mutter abgenommen und anderweitig in Pflege untergebracht. In der Verhandlung, in der die Angeklagte bestritt, die Kinder mißhandelt zu haben, stellte es sich n. a. heraus, daß st« die Unter- stützungsgelder sofort für Putz angelegt und fast nie für ihre Kinder Essen gekocht hatte. Das Gericht hielt_ eine Körper­verletzung mittels einer unmenschlichen lebensgefährdenden Be- Handlung für erwiesen und verurteilte die Angeklagte dem An- trage des Amtsanwalts entsprechend mit Rücksicht auf die zutage gelegte unmenschliche Roheft zu 6 Monaten Gefängnis. Außerdem wurde die Angeklagt« sofort im Gerichtssaal verhaftet.

iluch ein Kriegslieferant. In die Geschäftsgeheimnisse eines Kriegslieferanten leuch- tete eine Verhandlung hinein, welche gestern die 4. Straf- kammer des Landgerichts III unter Vorsitz des Landgerichts- direktors E h r e ck e beschäftigte. Wegen Vergehens gegen§ 329 St.G.B. es ist dies der erste Fall der Anwendung dieses Paragraphen war der Kauf- mann Sali Chorinski angeklagt. Der genannte Paragraph lautet: Wer die mit einer Behörde geschlossenen Lieferungsverträge über Bedürfnisse des Heeres oder der Marine zur Zeit eines Krieges vorsätzlich entweder nicht zu der bestimmten Zeit oder nicht in der ausbedungenen Weise erftillt. wird mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten bestraft. Der Angeklagte Chorinski hatte sich gegen den zweiten Absatz dieses Paragraphen, der eine Fahrlässigkeit mit Strafe bedroht, zu verautworten. Wie die Verhandlung ergab, hatte C. unter Verschweigung des Umstandes, daß er nicht Selbst- erzeuger war, mit dem Kriegsbekleidungsamt eines Armeekorps einen Bertrag auf Lieferung sog. Postenstiefel, d. h. Filzüberzieh- schuhe abgeschlossen. Er hatte dann aber die Lieferung nicht nur nicht ausgeführt, sondern überhaupt nichts mehr von sich hören lassen, so daß die Behörde genötigt war, schleunigst an anderer Stelle zu bestellen und höhere Preise bezahlen zu müssen. Der Staatsanwalt beantragte 2 Wochen Gefängnis. Das Gericht nahm jedoch eine vorsätzliche Handlung an, deließ es aber trotz der er- heblichen Vorstrafen des Angeklagten bei der gesetzlichen Mindest- strafe von 6 Monaten Gefängnis. Eine eigenartige Bannbruchsfragc. Eine kleine Episode aus den galizischen Kriegswirren kam bei der Verhandlung einer Anklage wegen Bann- b r u ch s zur Sprache, die gestern das Schöffengericht Berlin- Mitte beschäftigte. Die aus Galizien stammende Arbeiterin Rhfka Sperling, welche hier in Berlin sich aufgehalten und in Arbeit gestanden hatte, war vor Jahr und Tag aus dem Bereich des preußischen Staates ausgewiesen worden. Die Sperling ging infolgedessen zu ihrer Mutter in ihre Heimat einem Dörfchen bei Bochnia in Galizien zurück. Da kam der Krieg, die Russen überfielen das Dorf. Nur wenigen Einwohnern gelang es, sich der Wut der Russen zu entziehen. Unter ihnen befand sich die Sperling, die das Glück hatte, bei Nacht und Nebel zu entfliehen und unter dem Schutz österreichischer Soldaten den Ort des Schreckens zu ver- lassen. Sie erwischte einen zur Abfahrt bereit stehenden Militär- zug, rettete sich dort hinein und kam auf diese Weise an die preußische Grenze. Sie schlug sich dann bis nach Berlin durch, in der Hoffnung, hier wieder Arbeit zu finden und hatte wohl kaum Ahnung davon, daß sie sich hierdurch des Bannbruchs schuldig ge- macht hatte. Rechtsanwalt Dr. Klee machte für die Angeklagte geltend, daß, wenn irgendwo, so doch gewiß in diesem Falle der Notstands- Paragraph 54 St.G.B. zugunsten der Angeklagten Platz greifen müsse, welcher besagt: Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn die Handlung außer dem Falle der Notwehr in einem un- verschuldeten, aus andere Weise nicht zu beseitigenden Notstande zur Rettung aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben des Täters oder eines Angehörigen begangen worden ist. Das Schjjffcngericht hielt mit Recht gleichfalls den§ 54 für durch- greifend und sprach die Angeklagte frei.

Mus aller Welt. Das Ding beim rechten Namen nennen! In Nürnberg wollte der Kriegsausschuß für Konsumenten' interesien seine Versammlungen gegen den Lebensmittel- Wucher durch Plakate öffentlich bekanntgeben mit der Ueberschrftt Gegen den Lebensmittelwucher'. Die Polizei verbot diese Plakatierung. Das stellvertretende Generalkommando aber, das man anrief, entschied kurz und bündig, die Ueber- schriftGegen den L eb ensmi t t e l w u ch er" muß bleiben, denn sie ist angebracht. Tags darauf klebten die von der Polizei verbotenen Plakate an allen Säulen. Das in Frage kommende Generalkommando hat bekanntlich ebenso wie die übrigen bayerischen Generalkommandos Straj- androhungen gegen die Lebensmittelwucherer erlassen. Ter Esel von Tscheschme. Wie die türkische ZeitungKöilü' in Smyrna berichiet, wurden bei der Beschießung von Tsibesckme durch die Engländer, bei der, abgesehen von einigem Materialschaden, eine Frau getötet und ein kleines Mädchen verwundet wurde, dem Esel des Steuereinnehmers Halil Effendi mit seltener Geschicklichkeit beide Ohren vom Kopf geschossen. Der Esel ist jetzt zu einer Sehenswürdigkeit geworden; alle Welt strömt nach dem Hause Halils, um gegen ein angemessenes Eintrittsgeld den Esel zu bewundern, den die englischen Geschosse seines schönsten Schmuckes beraubt haben.

Parteiveranstaltungen. Ausflug der Leseabend-Teilnehmerinnen des zweiten Kreises (Süd) am Freitag, den 16. Juli, nach dem Lokal von Ludwig. Köpcnicker Landstraße. Zahlreiche Beteiligung wird erwartet. Dritter Wahlkreis. Am Sonntag, den 18. Juli, findet ein Familien- AuSflug nach Pferdebucht statt. Schönow bei Zepernick . Am Sonnabend, 17. Juli, abends Uhr, findet bei Damerow der Zahlabend statt.

Eingegangene Druckschristen. Arbeiter-Jugend. Aus dem Inhalt der soeben erschienen Nr. 15 des siebenten Jahrganges heben wir hervor: Die Helfer in unserer Jugend- bewegung. Von R. Wcimann. Die Biologie des Krieges. Von Kurt Biging.(Schluß.) Menschen. Von Karl Okonsky. Der«Aardasee. Eine Reiseerinnerung von H. B.(Mit Abbildungen.) Mein Einlrilt in die Literatur. Von August Winning. Brief aus dem Feld. Der Sprachführer. Bon Fritz Müller. Aus der Jugendbewegung. Belgiens Bergangenheit und Gegenwart. Von K. Hampe. 1,50 M. B. G. Teubner, Leipzig . Was heißtLiebet eure Feinde'? Von Th. Biri. 40 Pf- Christenglaube im Kriege» Von M. Rade. 1,30 M. Verlag der Christlichen Welt' in Marburg a. L. Lebe« nach dem Tode? Von Pros. Dr E. Hoppe. 60 Pf. Krtegserlebniffe ostpreußischer Pfarrer. Gesammelt und heraus- gegeben von Pfarrer C. Moszeik. 1. Bd. 3 M., gebd. 4M. Verlag: E. Runge, Berlin-Lichterfelde.

Hriefkaften üer Redaktion. Di« iuristifch« Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenftr. Z. IV. Hof rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Utzr, am Sonnabeno von 5 bis S Uhr statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen leine Abonnementsauitiung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriflstülte und bergleichcn bringe man in dir Eprechstilnde mit. L. KS. Verlust einzelner Glieder der Finger: landsturmpflichtig. B. 5!t. Wir empfehlen, Beschwerde beim Landrat einzulegen. Die staal- liche Unterstützung beträgt monatlich 6 M.; dazu kommt eventuell der kom­munale Zuschlag. W.�H. 50. Diese Ncuanlagen gehören zu den bau- lichen Veränderungen; Sie müssen sie sich laut Mictsvertrag gcsallen lassen. Post. Sie können die Forderung nur einklagen und eventuell aus das Gehalt des Schuldners, soweit es 2000 M. jährlich übersteigt, pfänden lassen. Qr. H. 1001. Der Antrag kann unter Einreichung der Aus-- rcchmmgsbescheinigungen beim Versicherungsamt in Neukölln persönlich ge- stellt werden. 31. R. Gegen die Entscheidung des Gerichts wird sich nichts machen lassen. G. Sch. 6. Beiträge werden nicht zurück- erstattet. Rente bekommen Sie aus Grund der Versicherung Ihres Mannes nur, wenn Sie selbst invalide sind. Für Kinder wird dagegen ohne Bedingung eine Waisenrente gewährt.<S. G. 00. II. F. 6. Ja. O. R. 15. Kriegsgefangenen-Bureau de» Roten Kreuzes in Peters- bürg: Porto braucht nicht deigesügt zu werden. Die Frau bat Anspruch aus Löhnung; Antrag ist an das Bataillonskommando des Regiments zu richten, von dem der Kriegsgefangene eingezogen wurde. Z. 68. Herz­krank; dienstuntauglich und herzkrank: landsturmpflichtig. P. Sch. Sic müssen beim zuständigen Amtsgericht Ihre Auslrittserklärung schrisllich abgeben und dann innerhalb einer vom Gericht bestimmten Zeit diese Er- klärung persönlich vor dem Amtsgericht abgeben. L. 15. 1. Die Witwe erhält, wenn sie selbst invalide ist, eine Witwenrente; Kinder erhalten die Waisenrente. 2. Die Frage ist unverständlich. 3. Ja. W. S. 70. 1. Ja. 2. Die Mutter könnte auf Grund des Schuldscheins klagen und dann pjänden. 3. Soweit er 2000 Mark jährlich übersteigt. 4. Nein. F. M. 1885. Staatliche Betriebe unterstehen nicht der Gewerbeordnung. L. S. 17. Da Ihr Gesamteinkommen über 900 Mark beträgt, sind Sie steuerpflichtig. H. M. 2. Das heißt: nicht Infanterie. Tgl. PI. Lungenleiden; dienstuntauglich. Eine Einziehung wird sicher nicht mehr ersolgen. B. M. 28. 1. Das entscheidet der Militärarzt. 2. Nein. 3. Es kann Ihnen eine Krankenrente von der 27. Woche der Erkrankung an gewährt werden. Aus Ihren Antrag kann die Landesvcrsicherungs- anstalt ein Heiloersahren für Sie einleben. B. 1884. 1. und 2. Rem. 3. Ja. Händelftraße. Wegen Lungenleiden enilassen.(v. G. P. 50. Allgemeine Körperschwäche; landsturmpflichtig. C. E. 68. Land­sturm ohne Waffe: Armierungssoldat. F. W. 10. Unterstützung wird nur für das Kind gezahlt; Antrag ist bei der Steuerkasse zu stellen.

Amtlicher Diarktbericht der städtischen Marktballcn-Direktion über den Großhandel in den Zentral- Markthallen.(Ohne Verbindlichkeit.) Mittlvoch, 14. Juli 1915. Fleisch: Rindfleisch per 50 icx, Ochsen- fleisch la 110122, do. IIa 95110, do. III a 85 95; Bullensleisch Ja 100110, do. IIa 85 100; Kühe, fett 85 100, do. mager 78 85, do dänische 00 00. Fresser 8590. Fresser, dänische, 0000; Bullen, dänische, 0000. Kalbfleisch, Doppellender 135160; Mastlälber la 110120, do. IIa 100 HO; Kälber ger. gen. 7090, do. dän. 00 00, do. Holl. 0000. Hammelfleisch: Masllämmer 125132; Hammella 115 124, do. IIa 105114; Schafe 105 115; Holl. 95 100; Schweinefleisch, Schweine, seile 00 00, lonnige 130 155, dän.«auen 0000, dän. Schweine 1 15 120, do. schwedische 115 120, do. holländische 00 00. Gemüse. inländisches: Karlosscln, Nieren- 50 kg 9 12, weiße Kaiserkronen 1112, Magdeburger , blaue 11 13,50. Sellerie Schock 2,40 3,50. Weißkohl Schock 1518. Rotkohl, Schock 15-18. Wirsingkohl, Schock 7,0012,00. Porree, Schock 0,70 1,50; Spinal 50 kg 15,00 20,00; Meerrettich, Schock 4,0010,00; Pctersilienwurzel, Schockbund 4,00 6,00; Radieschen, schock. Bund 1,251,50; Gurken, Gorgaster, 100 Stück 0,00; Rhabarber, Hamb . 100 Bmid 0,000,00, dito hiesiger 100 Bund 4,50. Tomaten,"Gor­gaster, 50 kg 60,006(4 65,00. Zwiebeln, neue 50 kg 2225. Salat, Schock 2,00 4,50. Rettiche, bayerische, 100 Stück 1015, Kohlrabi, Schock 1,50 2,00, Schoten, hiesige, 50 kg 25,0030,03, Mohrrüben, Schockbund 4,004,50, grüne Bohnen, 50 kg 25,0035,00: Pussbohnen 50 kg 7,0010,00; Wachsbohnen 50 kg 3540. O b st und Südfrüchte: Kirschen, Wcrdersche 50 kg 10,0020,00, do. schlesische 50 kg 0,0014,00. do. Werdcftche Knupper- 50 kg 25,0035,00, do. saure 50 kg 22,0040,00. do. Thüringer 50 kg 1217. Aepsel, Amerikaner. Kiste 2530. Stachel- beeren, reise 50 kg 1520. Johannisbeeren 50 kg 1520. Blaubeeren 50 kg 30,0035,00. Erdbeeren 50kg 25 50, do. Beelitzer 00 00, do. Holl. 50 kg 38 bis 43. Himbeeren 50 kg 55 65. Zitronen: Mcssina 300 Stück 2632, do. 360 Stück 2329, do. 150 Stück 1214, do. 50 kg 1215, do. 160-200 Kiste 1819.

Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland vis Freitagmittag. Zunächst ostwärts fortschreitende Erwärmung, vielfach heiter, aber veränderlich; später im Westen, dann auch östlich der Oder neue Zunahme der Bewölkung und strichweise Gewitter