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Schwindel gegen eine Kriegerfrau. erbitten müssen. Eventuell, wenn er den Urlaub nicht erhielt, Eine abgefeimte Schwindlerin, die selbst davor nicht hätte er auch ohne Urlaub furze Zeit im Bädereibetriebe bleiben zurüdgeschredt war, die Frau eines im Felde stehenden Arie- en. Und falls fich seine dienstlichen Pflichten nicht mit den zurückgeschreckt war, die Frau eines im Felde stehenden Krie- Pflichten des Amtes eines Vorstandsmitgliedes im Konsumverein gers um ihre gesamten Ersparnisse zu betrügen, wurde gestern bertrugen, hätte er sein Vorstandsamt niederlegen müssen. von der 6. Ferienstrafkammer des Landgerichts I zu einer mehrjährigen Buchthausstrafe berurteilt.

Wie der Figaro" mitteilt, wurde das Flugzeug, das, wie wir gestern bereits meldeten, in Issy- les- Moulineaug abstürzte, von dem Flieger Bénoist gesteuert. Bénoist hielt den Weltrekord für den Höhenflug mit Passagieren.

Reichlicher Reichlicher Segen. Das vierundzwanzigste Kind wurde dem Küfer Martin Lorenz in Düttlenheim( Kreis Erstein) geboren. Sämtliche Stinder, 12 Jungen und 12 Mädchen, sind am Leben. Zwei der Söhne stehen im Felde und zwei andere werden demnächst militärpflichtig, während die anderen in stufenweiser Reihenfolge bis zum kleinsten Sprößling meistens in Zwischenräumen von einem Jahr geboren sind.

Das Kammergericht hob auf die Revision des Angeklagten jest das Urteil auf und verwies die Sache zu nochmaliger Berhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. Gründe: Allerdings müsse der Begriff der Fahrlässigkeit bei der Anwendung der Bundesratsverordnung über die Regelung des Verkehrs mit Brot­getreide und Mehl sehr weit gefaßt werden. Trotzdem konnte die Vorentscheidung nicht aufrechterhalten werden. In einem Saze Das berkenne das Landgericht den Begriff der Fahrlässigkeit. Ein appetitliches" Bergnügen. Die verächtliche Unfitte, Hunde Urteil fage: Angeklagter, der Beamter ist, hätte, falls er feinen zu tüssen, hat schon manchen Menschen, vorzugsweise Kindern, Urlaub erhielt, ohne Urlaub auf einige Zeit vom Dienſt weg- schwere gesundheitliche Schäden verursacht. Ueber einen Fall aus bleiben müssen, um den Bäckereibetrieb zu kontrollieren. Das habe ihm aber nicht zugemutet werden können, da er sich als Beamter neuester Zeit berichtet die" Leipziger Volkszeitung" aus einem dor­tigen Landort: Die Unart, Hunde zu küssen, hat einer jungen dann ja disziplinarisch vergangen hätte. Um Fahrlässigkeit richtig Dame eine schwere Erkrankung eingetragen, so daß sie operiert feststellen zu können, würde es erforderlich sein, nachzuprüfen, werden mußte. Bei der Operation fand sich, daß in der Leber pb Angeklagter feinen Urlaub bekommen haben würde, wenn er massenhaft Blasenwürmer vorhanden waren. Es gelang der ärgt­solchen für kurze Zeit nachgesucht hätte. Zum Zwede dieser Nachlichen Kunst jedoch, die Leber von den gefährlichen Parasiten zu prüfung sei die Sache an das Landgericht zurüdzuverweisen. befreien. Meistens verlaufen solche Fälle tödlich, und nicht genug mögen Hundebefizer, Hundebefizerinnen und vor allem Kinder ge­warnt werden, die Hunde zu küssen.

Aus der Untersuchungshaft wurde die 24jährige Buchhalterin Gertrud Kadereit vorgeführt, um sich wegen Betruges im Rüdfalle, schwerer Urkundenfälschung und Unterschlagung zu verantworten. Die Angeklagte hat schon mehrfach Gefängnisstrafen wegen Betruges und anderer Straftaten erlitten. Von den jetzt zur An­flage stehenden Schwindeleien zeugt ein Schwindel von besonders niedriger Gesinnung, den die K. einer Frau gegenüber berübte, deren Mann im Felde steht. Sie erschien eines Tages während deren Abwesenheit in der Wohnung und erklärte der allein an­wesenden 12jährigen Tochter, ihr Vater sei als Schwerverwundeter aus dem Striege gekommen und liege jetzt hier in einem Lazarett, in welchem sie angestellt sei. Ihr Vater brauche sofort eine größere Summe Geld, und sie sei beauftragt, dieses zu holen. Das 12jährige Mädchen ließ sich durch das sichere Auftreten der Schwind­lerin verblüffen und händigte ihr den Betrag von 80 M. aus, den Notgroschen und die gesamten Ersparnisse der Striegerfrau, welche sie beim Militärmäntelnähen gemacht hatte. Einer ande ren Frau schwindelte die Angeklagte eine goldene Uhr nebst ette und ein filbernes Armband ab. Vor Gericht war die Angeklagte Bankow- Niederschönhausen. Besuch des Jugendheims Berlin­geständig. Der Vertreter der Anklage beantragte unter Bu- Nord, Brunnenstr. 70. Treffpunkt 3 Uhr im Jugendheim. billigung mildernder Umstände 3 Jahre Gefängnis. Das Gericht war der Ansicht, daß der Angeklagten in allen Fällen, mit Aus­nahme eines einzigen, noch einmal mildernde Umstände zugebilligt werden könnten. Der eine Fall, in welchem die Angeklagte teine Milde verdiene, sei der Betrug gegen die Kriegerfrau, hier sei eine exemplarische Strafe angebracht. Das Urteil lautete deshalb auf 3 Jahre Zuchthaus, 5 Jahre Ehrverlust.

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Beleidigung einer Kriegswitwe.

Schmußige Verfolgungen eines abgesezten Liebhabers haben eine Beleidigungsklage zur Folge gehabt, welche gestern die Ferienberufungsstraffammer des Landgerichts I beschäf tigte. Angeklagt war der Droschkenkutscher August Menzel. Der Angeklagte war vor einiger Zeit mit einer Frau B. näher bekannt geworden, die mit ihm ein intimes Liebesverhältnis einging. Diese Beziehungen währten längere Zeit, ohne daß der Ehemann der B. dahinter kam. Als die B. des Angeklagten über­brüssig geworden war, gab sie ihm den Laufpaß. Mit dieser Ent­thronung" tvar aber der Angeklagte durchaus nicht einverstanden. Von nun an Frau B. lehnte seine Annäherungsversuche ab. wurde Frau B., deren Ehemann inzwischen eingezogen worden mar, mit Starten und Briefen bombardiert, die von Beleidigungen strotten. Sobald M. mit seiner Droschke durch die Straße, in welcher Frau B. wohnte, fuhr, entschlüpften seinem Munde die schönsten Schmeichelnamen. Diese wüsten Schimpfereien fezte der Angeklagte mit großer Hartnädigkeit auch noch fort, nachdem der Mann der B. im Felde gefallen war. Auf die Anzeige der Frau hin erhob die Staatsanwaltschaft die öffentliche Anklage, da das Vorliegen eines öffentlichen Interesses darin erblickt wurde, daß der Angeklagte auch den gefallenen B. mit Schimpfworten belegt hatte. Das Schöffengericht kam, da es sich hier darum handele, die Ehre einer Kriegerfrau zu berteidigen, zu der Verurteilung des Angeklagten zu der hohen Strafe von 5 Monaten Gefängnis. Die Berufung des Angeklagten wurde gestern vom Landgericht

verworfen.

Jugendveranstaltungen.

Arbeiter- Samariterbund. Kolonne Grok- Berlin. Lehrstunden haben nächste Woche: Rolonne Groß Berlin, 2. Abteilung: Montag, den 2. Auguft, abends 8%, Uhr, Swinemünder Straße 42: Bortrag des Bundesvorsitzenden 5. Abteilung: Freitag, den 6. Auguft, Neukölln, Weichselstr. 8, abends 8%, Uhr, Vortrag über auftretende Krankheiten.

D. Stein über Stranfentransport.

Aus aller Welt.

Schicksalswege einer sozialdemokratischen Zeitung. Das Parteiorgan der polnischen Sozialisten, Robotnik"(" Der Arbeiter"), der unter russischer Herrschaft im geheimen redigiert und in geheimen Druckereien fast zwanzig Jahre lang hergestellt wurde, erscheint, nachdem die Russen aus Dombrowa vertrieben, öffentlich als legales Organ. Das Blatt gibt nun einen inter­essanten Ueberblick über seine Schicksale. Es wurde 1894 begründet, Die Redaktion befand sich in Warschau , während die Druckerei ihren Sib in einer kleinen Stadt Litauens hatte. Anfangs wurde das Blatt nur in einer Auflage bon 1200 Stüd gedrudt, Maschinen und Schriften wurden aus London eingeführt, und zwar über Eydtkuhnen - Wirballen. Der Transport über die preußisch- russische Grenze war nur deswegen möglich, weil einer der russischen Zoll­beamten in Wirballen Mitglied der polnisch- sozialistischen Partei ( P. P. S.) war. Die Räumlichkeiten der Buchdruckerei wären schon im Jahre 1894 fast verraten worden. In dem Hause, wo die Zeitung im Keller hergestellt wurde, war ein hübsches Dienst­mädchen, in das sich der Sezer, der die Zeitung setzte und druckte, berliebte und dem er Mitteilung von der Geheimdruckerei machte. Das Mädchen bekam Gewissensbisse und wollte der Polizei schon Kenntnis von seiner Entdeckung geben, man beruhigte es aber zunächst. Da die Sozialisten aber doch ihrer Sache nicht sicher waren, schafften sie die Geheimdruckerei nach Wilna in die Aleran­drowskastraße. Die Polizei nahm um diese Zeit eine Reihe Haus­suchungen in Warschau, Radom und Dombrowa vor, und da sie die Geheimdruderei nirgends entdeckte, vermutete sie, daß sie sich im Ausland befände. Die Druckerei blieb einige Jahre unentdeckt in Wilna und wurde dann nach Lodz gebracht, wohin auch die Redaktion von Warschau verlegt wurde. Der Redakteur Josef Pilsudski wohnte unter dem falschen Namen Dombrowski mit seiner Frau in Rodz. Rach einiger Zeit wurde die Geheimdruckerei von der Geheimpolizei entdeckt. Als ein Sezer Papier in einer Bapierhandlung zum Drud der Zeitung eingekauft hatte, ging ihm ein Geheimagent der Polizei nach und stellte fest, in welchem Hause das Papier abgegeben wurde. Es wurde nachts in dem Hause eine eingehende Haussuchung vorgenommen und die Buchdruckerei beschlagnahmt, der Redakteur Josef Pilsudski und zwei Seher verhaftet. Die Sozialisten tauften aber eine neue Druckerei im Ausland, schafften sie wieder über die deutsch - russische Grenze bei Wirballen und stellten sie in Riga auf, wo der Robotnik" bis zum Schluß des Jahres 1904 gedruckt wurde. Anfang 1905 kam dann die Buchdruckerei nach Warschau , wo die Zeitung in einem Papierladen in der Fotfalstraße bis 1908 gebrudt wurde. hob die Polizei abermals diese Geheimdruckerei auf und das Blatt wurde bis zum Sommer 1914 in verschiedenen Stellen gedruckt, die der Robotnit" in seiner Chronik nicht näher bezeichnet. Jezt erscheint es zum erstenmal feit seinem zwanzigjährigen Bestehen wäh- in voller Oeffentlichkeit.

§§ 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand. Vielfache Anfragen zeigen, daß die in Verordnungen häufig zitierten§§ 4 und 9 des Gesezes über den Belage­rungszustand vielen Lesern nicht mehr gegenwärtig sind. Nachstehend seien deshalb beide Paragraphen im Wortlaut

wiedergegeben:

§ 4. Mit der Bekanntmachung der Erklärung des Belagerungs­zustandes geht die vollziehende Gewalt an die Militärbefehlshaber über. Die Zivilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben den Anordnungen und Aufträgen der Militärbefehlshaber Folge zu leisten.

Für ihre Anordnungen sind die betreffenden Militärbefehls­haber persönlich verantwortlich. § 9. Wer in einem in Belagerungszustand erklärten Orte oder Distrikte a) in Beziehung auf die Bahl, die Marschrichtung oder angeblichen Siege der Feinde oder Aufrührer wissentlich falsche Gerüchte ausstreut oder verbreitet, welche geeignet sind, die Zivil- oder Militärbehörden hinsichtlich ihrer Maßregeln irre zu führen, oder

b) ein bei Erklärung des Belagerungszustandes oder wah. rend desselben vom Militärbefehlshaber im Jntereffe der öffent­lichen Sicherheit erlassenes Verbot übertritt, oder zu solcher Uebertretung auffordert oder anreizt, oder c) zu dem Verbrechen des Aufruhrs, der tätlichen Wider­setzlichkeit, der Befreiung eines Gefangenen, oder zu anderen im § 8 vorgesehenen Verbrechen, wenn auch ohne Erfolg, auffordert oder anreizt, oder

d) Personen des Soldatenstandes zu Verbrechen gegen die Subordination oder Vergehungen gegen die militärische Zucht und Ordnung zu verleiten fucht, foll, wenn die bestehenden Gesetze teine höhere Freiheitsstrafe be­stimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden.

Konsumvereinsvorstand und Brotverordnung.

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Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Sonntagmittag. Vielfach heiter, aber veränderlich. In den Tages­stunden mäßig warm. Jm östlichen Küstengebiete noch einzeln leichte Stegenschauer. Sonst größtenteils troden.

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sot rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftasten bestimmten Anfrage Briefliche ist ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen beizufügen. Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnements quittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde bor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit.

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Die

R. 96. 1. Wegen allgemeiner Schwächlichkeit und Mangel an Seh­schärfe zurüdgestellt. 2. Ja. 3. Nein. R. 29. Zur Kavallerie und In­fanterie brauchbar. R. 99. 1. Nein, nur dann, wenn die Zahlung des Die Behörde könnte dann auf Rüd­Gehaltsteiles verschwiegen wurde. C. R. 46. Ein Antrag auf Armen­zahlung flagen. 2. Nein. 3. Ja. unterstügung fann immer gestellt werden; ein Recht auf Rüdforderung bleibt der Behörde. In Ihrem Falle würde ein Antrag auf Armenunter­stügung wenig Aussicht auf Erfolg haben. M. S. 23. Wegen Ohren­erkrankung nur zum Landsturm ohne Waffe fähig. A. S. 70. Buschüsse sind in den einzelnen Fällen verschiedenartig. Wir haben sie 4. B. 12. 1. Etwa 15 M. monatlich. 2. Ja: so­seinerzeit mitgeteilt. fern Sie dazu ohne Beeinträchtigung des eigenen Unterhalts und des 3. Nicht erhebliche Unterhalts Ihrer Frau und Kinder imstande find. Herzfehler. H. D. 70. 1. Das erste Zeichen bedeutet: Krümmung der einen Finger; das zweite: Strümmung der Zehen. Trok dieser Fehler liegt Striegsverwendungsfähigkeit vor. 2. Nein. 3. Die Kostenausgabe wäre überflüssig. Adalbertstraße 10. Das Krankengeld ist von den 40 M. abzuziehen. Für eine Stage wäre das Gewerbegericht zuständig. 3wedmäßiger wäre es für Müller, gegen den Pfändungsbeschluß beim Amts­gericht Beschwerde zu erheben, sofern die Pfändung nicht berechtigt ist. M. K. 25. 1. Schwäche eines Gelentes und Plattfuß; znm Landsturm ohne Waffe fähig. 2. Chronische Nervenleiden, die aber den Dienst als Landsturm ohne Waffe nicht ausschließen. A. B. 24. Für den Fall einer Stlage würden Sie voraussichtlich zur Zahlung des Schadensersaßes verurteilt werden. Einigen Sie sich alio. Ella 95a. 150 M. Kaution ist zu zahlen. Einige Zeit nach Beendigung des Krieges werden voraus­sichtlich die jetzt im zweiten Jahre Dienenden entlassen. Die Einsendung direkt an das Regiment hätte wenig Swed müßten Sie erießen; sonst würden durch eine Klage für Sie bei weitem größere Kosten entstehen. bekannten Wortlaut des Vertrages nichts anderes folgt, ist die Kündigung zum 1. Oktober rechtmäßig. 2. Teilen Sie das dem Birt mit und erklären Sie ihm, daß Sie am 1. Oktober ziehen werden.

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Sch. 58. Die Kosten

2. S. M. 14. 1. Wenn aus dem uns nicht

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- M. G. 1882. 1. Ja.­R. B. 16. 2. Die Versicherung läuft dem Vertrag entsprechend weiter. Der Ihnen erteilte Rat ist ein sehr zweifelhafter, denn ein Recht auf Mets­unterstügung steht den Frauen leider nicht zu. Es wird von Fall zu all entschieden.

Arbeiter- Radfahrer- Bund ..Solidarität Mitgliedschaft Berlin .

Als Opfer des Weltkrieges fielen wiederum zwei unserer treuesten Bundesgenossen:

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Wilhelm Klein, 8. tellung, Franz Babin, 8. Abteilung.

Ehre ihrem Andenken!

Eine Illustration zur Milchpreiserhöhung. Wir lesen in unserem Dresdener Parteiblatt: Am 15. Juli kündigten die Milcherzeuger und die Milchhändler Dresdens die neue Milchpreiserhöhung auf 28 resp. 32 f. für das Liter an, durch die sie für ganz Deutschland einen Rekord aufstellten. Die bedauernswerten Leute konnten mit den bisherigen Preisen, die bereits hoch über den Preisen normaler Zeiten standen, nicht mehr auskommen; sie zwangen die Milchverbraucher durch die einseitige Diftierung höherer Preise, die armen Produzenten und Händler Deutscher Metallarheiter- Verband vor dem Bankerott und dem Verhungern zu schüßen. Denn auf diesen Ton war bekanntlich ihre Ankündigung der Milchpreis­erhöhung gestimmt. Drei Tage nach der Ankündigung, am 18. Juli, erschien nun im Dresdener Anzeiger" folgendes Inserat:

Goldgrube! Großdampfmolkerei

wegen Todesfalls billig zu verkaufen. Großer Ver dienst buchlich nachweisbar. Off. erb. unter W. O. 778 Invalidendant Dresden .

Zu den Vorstandsmitgliedern eines Konsumvereins in Greifswald , der eine Bäckerei betreibt, gehört der Beamte Mau. Er hatte die Verantwortung für den Bäckereibetrieb des Konsumvereins übernommen. Als der Magistrat von Greifswald auf Grund der Bundesratsverordnung vom Wir trauten unseren Augen nicht, als wir diese Anzeige lasen, 25. Januar 1915 angeordnet hatte, daß Einheitssemmeln im aber es stand wirklich brin: Großdampfmolterei Goldgrube! Gewicht von 100 Gramm herzustellen seien, teilte Mau dem Großer Verdienst buchlich nachweisbar! Mit dem Inserat haben Bäcker Rohloff in der Bäckerei des Vereins mit, daß Weizen- die Dresdener Milchgroßhändler ihre Jeremiaden über die Not­brot nur noch in einem Verkaufsgewicht von 100 Gramm wendigkeit der Milchpreiserhöhung selbst Lügen gestraft. Sie haben herzustellen sei. Rohloff, der an Stelle eines anderen gezeigt, daß ihr neuer Anschlag auf die Taschen der Konsumenten, Bäckers am 12. Februar eingetreten war, stellte am 13. Feber gleichbedeutend ist mit einer schweren Schädigung der Volks bruar Semmeln mit derartigem Gewicht her, zugleich aber und sie haben damit den maßgebenden Stellen eine gute Handhabe ernährung und der Volksgesundheit, jeder Berechtigung entbehrt. auch solche von geringerem Gewicht. Dafür wurde das Vor- geboten, um die Verbraucher noch nachträglich gegen den Anschlag standsmitglied Mau auf Grund der Anordnung des Ma- zu schüßen und ihn abzuwehren. Es ist dringend notwendig und gistrats und des§ 44 der Bundesratsverordnung berant- die höchste Zeit, daß energische Schritte in dieser Richtung getan wortlich gemacht. Nach§ 44 der Bundesratsverordnung wird werden, wenn sich die maßgebenden Stellen nicht mitschuldig machen bestraft, wer die Anordnungen der Gemeindebehörden über- wollen an den nach dem zitierten Inferat abfolut unbegründeten Maßnahmen der Dresdener Milchlieferanten. tritt.

Mau machte geltend, daß er nicht strafrechtlich haftbar gemacht werden könne, weil er den Bäder mit der Herstellung der fleineren Semmeln im richtigen Gewicht beauftragt habe und von der Her. stellung der kleineren Semmeln nichts gewußt hätte. Er habe annehmen müssen, daß der Bäder sich nach seinem Auftrage richten werde.

200 Menschen bei einem Taifun umgekommen. Morning Post" meldet aus Schanghai über London : Ein schrecklicher Taifun wütete hier. Das Ufer ist mit Trümmern von Jachten, Motorbooten und Sampans bedeckt. Ueberall sind Bäume entwurzelt, Häuser eingestürzt oder abgedeckt. Zweihundert Men­fchen tamen um, viele wurden verlegt.

Verunglückte Flieger.

Das Landgericht unterstellte die Richtigkeit der Behauptungen des Angeklagten, verurteilte ihn aber gleichwohl wegen fahrlässiger Uebertretung der Anordnung des Magistrats. Es führte aus: Die im öffentlichen Interesse ergangene Anordnung erfordere genaueste Beachtung. Angeklagter, als das verantwortliche Vorstandsmitglied Aus Sofia wird gemeldet: Gin bulgarisches Militärflugzeug, des Konsumbercins, hätte sich davon überzeugen müssen, daß der das über der Stadt kreuzte, stürzte infolge Motorpanne ab. Die Bäder R. seiner Ermahnung, daß er nicht Semmeln unter beiden Insassen, zwei Leutnants, find tot.

100 Gramm backen dürfe, auch Folge leistete. Wenn er nicht immer Aus Butare ft wird gemeldet: Der Fliegerleutnant Berceano zur Stelle fein konnte, sondern als Beamter in den Dienst mußte, stürzte Donnerstag aus einer Höhe von 500 Metern ab und war jo hätte er sich für kurze Zeit von seinem Vorgesezten Urlaub sofort tot.

Verwaltungsstelle Berlin .

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Maschinen­arbeiter

Fritz Hauffe

geftorben ist

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Sonnabend, den 31. Juli, nach­mittags Uhr, von der Leichen­halle des Friedhofes in Ahrens­ felde aus statt.

Den Kollegen ferner zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Fräser

Bruno Kientopf

Kesselstr. 39 am 27. Juli gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Sonnabend, den 31. Juli, nach­mittags 5 Uhr, von der Leichen­

Die Ortsverwaltung.

Deutscher Transportarbeiter- Verband.

Ortsverwaltung Spandau . Nachruf.

Den Mitgliedern zur Nach richt, daß unser Kollege, der Reservist

Waldemar Heinrich

auf dem Kriegsschauplak ge fallen ist.

Ehre seinem Andenken! Die Ortsverwaltung.

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DRUCK

ARBEITEN

in guter Ausführung

halle des Gnaden- Kirchhofes, Bar VORWARTS

fusstraße, aus statt.

Den Kollegen ferner zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Arbeiter

Otto Rettig

Koloniestr. 68

am 28. Juli gestorben ist. Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Montag, den 2. August, nach­mittags 31, Uhr, von der Leichen­halle des Elisabeth- Kirchhofes in der Prinzen- Allee aus statt. Rege Beteiligung erwartet Die Ortsverwaltung.

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