Soziales.
Lehrlingsklagen.
Häufiger als sonst werden während der Kriegszeit vor dem Gewerbegericht Klagen ausgefochten, durch welche Lehrlinge die Auflösung und Lehrmeister die Fortseßung des Lehrverhältnisses verlangen. Oft ist es der Lehrling, der ein Interesse an der Lösung des Lehrvertrages hat, weil sich ihm Gelegenheit bietet, als Arbeiter in anderen Berufen erheblich mehr zu verdienen als ihm im Lehrverhältnis vergütet wird. Bei einem Formerlehrling der Firma Hugo Hartung war dieser Grund jedenfalls maßgebend. Er mußte sich zur Stammrolle anmelden, ließ sich zu diesem Zweck sein Arbeitsbuch aushändigen und mit dem Buch in Händen übernahm er Beschäftigung als ungelernter Arbeiter in Briz, ohne daß seine Eltern davon wußten. Als diesen der Sachverhalt bekannt wurde, schickten sie ihn wieder in das Lehrverhältnis bei Hartung zurück. Kurze Zeit danach kam der Lehrling Lehmann wieder nach Hause und erklärte seinen Eltern, er gehe nicht mehr in die Fabrik, weil ihn der Formermeister Brand jeden Tag und meist ohne Grund schlage. reichte der Lehrling im Beistande seines Vaters beim Gewerbegericht eine Klage auf Aufhebung des Lehrvertrags ein. Die Beweisaufnahme ergab, daß Meister Brand von dem Züchtigungsrecht allen Lehrlingen gegenüber einen ausgiebigen Gebrauch macht. Früher hatte er sich hierfür eigens einen Rohrstock angeschafft und ihn auch oft benutzt. Neuerdings ist der Rohrstock jedoch abgeschafft und Meister Brand schlägt mit der Hand. Er teilt Ohrfeigen aus und zieht die Lehrlinge an den Ohren. Mehrere Zeugen, welche diese Methoden des Züchtigungsrechts am eigenen Leibe gefühlt haben, und, da sie noch Lehrlinge sind, auch wohl gegenwärtig noch gelegentlich zu fühlen bekommen werden, meinten jedoch, sie sowie der Kläger seien nie ohne Grund geschlagen worden und hätten die Züchtigungen durch Dummheiten und Unfolgsamkeit verdient, auch seien die Züchtigungen nicht so häufig erfolgt, wie der Kläger behaupte.
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Nun
Die Kammer 5 des Gewerbegerichts wies die Klage ab, weil von einer Ueberschreitung des Züchtigungsrechts keine Rede sein könne. Der Kläger habe also das Lehrverhältnis fortzusehen. Als dies Urteil verkündet war, wandte sich der Kläger um, schritt tropig zum Ausgang und sagte: Jc jeh aber nicht wieder hin." Der Vorsitzende, Magistratsrat Schulz, erteilte dem Kläger wegen dieses Verhaltens eine sehr scharfe Rüge und bemerkte, daß hier die Voraussetzungen für eine Ungebührstrafe gegeben seien. Die Rammer zog sich hierauf zur Beratung zurück, sie nahm aber wie der Vorsitzende nach der Beratung berkündete von der Ver= hängung einer Ungebührstrafe Abstand mit Rücksicht auf die Jugend, Dummheit und mangelhafte Erziehung des Klägers. In einem anderen Falle klagte der Mechaniker Schmidt gegen Lehrling Ulrich auf Fortsetzung des Lehrverhältnisses. Wie der Vater des Lehrlings versicherte, handelt es sich hier nicht um Erzielung eines höheren Verdienstes durch Berufswechsel, sondern er habe seinen Sohn nur deshelb aus der Lehre zurückgenommen, weil der Lehrmeister das Züchtigungsrecht überschritten habe. Er, der Vater, habe dem Kläger ausdrücklich gesagt, daß der Lehrling an Mittelohrentzündung leide und deshalb nicht an den Kopf ge= schlagen werden dürfe. Trotzdem habe der Kläger den Jungen oft an den Kopf geschlagen. Durch Beweiserhebung wurde festgestellt, daß der Beklagte sowie andere Lehrlinge öfter Ohrfeigen und Kopfstüde bekamen. Der Beklagte, der willig und folgsam ist, aber die Unterweisungen hinsichtlich der Arbeit schwer begreift, ist oft gezüchtigt worden, weil er Arbeiten nicht richtig ausführte. Der Aläger beschäftigt gegenwärtig keinen Gehilfen, aber sieben Lehrlinge. Er bemerkte hierzu, er mache Kriegsarbeiten, die er aus dritter oder vierter Hand und so schlecht bezahlt bekomme, daß er nur mit Lehrlingen arbeiten könne.
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Nach der Beratung riet der Vorsitzende Magistratsrat Schult dem Kläger , ohne Urteil in die Lösung des Lehrvertrages zu willigen, weil hier zweifellos ein Mißbrauch des Züchtigungsrechtes vorliege. Wenn ein Lehrling schwer von Begriff sei und sich bei der Arbeit dumm anstelle, so sei das kein Grund, ihn zu schlagen. In einem Betriebe mit fieben Lehrlingen sei der Meister allein gar nicht in der Lage, die Lehrlinge ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und auszubilden. Es würde deshalb das beste sein, wenn sich die Parteien auf die Lösung des Lehrvertrages einigten.
Reinickendorf - Oft. Heute abend 8 Uhr bei Sadaut, Residenzftr. 124: Gemeinsamer Zahlabend.
Reinickendorf - West. Die Zahlabende tagen heute abend: 1. Abteilung, 1.- 6. Bezirk: Scharnweber- und Kligstraßen- Ecke bei Marquardt. 2. Abteilung, 7.- 11. Bezirk: Humboldtstr. 42 bei Schulze. heute bei Boitichach, Ernststraße, Ede Konradſtraße, ſtatt. Borsigwalde- Wittenau. Der Zahlabend für sämtliche Bezirke findet
Momente unterbrochen werden mußte, bis sich der fangeslustige Gockel wieder beruhigt hatte, spielte sich gestern in einer Verhandlung vor der Ferienstraffammer des Landge richts II ab. Wer gestern den Sigungssaal dieser Kammer betrat, glaubte sich plötzlich in die Hofecke eines kleinen Bauerngutes versezt. Neben recht umfangreichen Draht- Kaulsdorf : Biesdorf . Heute abend 82 Uhr findet in Kaulsdorf , zäunen, dicken Balfen, großen Reisigbündeln und allem mög- Restaurant Hampel, Hönower Str. 5, der gemeinsame Sablabend statt. Die lichen landwirtschaftlichen Gerät stand ein großer Hühner- Genossen von Biesdorf treffen sich um 8 Uhr auf dem Bahnhof, um gefäfig, dessen Insassen durch lebhaftes Flügelschlagen und noch meinjam nach Staulsdorf zu fahren. Petershagen Fredersdorf. Gemeinsamer Zahlabend bei Kirchner, lebhafteres Gackern ihrem Unwillen über die ungewohnte am Bahnhof. Wichtige Angelegenheiten sind zu erledigen. Freiheitsentziehung Ausdruck gaben. Auch der Insasse eines Neuenhagen a. Ostb. Der Zahlabend findet heute abend 82 Uhr im auf dem Sachverständigentische stehenden Korbes, ein fort- otal des Herrn Häticher, Dottiſtr. 12, statt. Tagesordnung: Berichtwährend schnubberndes Kaninchen, schien mit der Situa- ſtattung von der Streiskonferenz, Gemeindeangelegenheiten und Vertion gar nicht einverstanden zu sein, denn der Korb geriet durch die heftigen Sprünge des Tieres in bedenkliche Schwankungen. Die Situation wurde noch gemütlicher, als plötzlich gerade in eine Rede des Vorsitzenden hinein aus einem ebenfalls fortwährend in Bewegung befindlichen Korbe mehrmals ein kräftiges Kikiriki" ertönte.
Da die Angeklagten behaupteten, die sämtlichen Sachen und Tiere von einem unbekannten Manne, der außerdem auch noch ,, Müller" heißen sollte, gekauft zu haben, mußten die Bestohlenen ihr Eigentum vor Gericht an beſtimmten Merkmalen identifizieren. Das taten sie mit aller Bestimmtheit. Das Gericht erkannte gegen Szewazikowski auf 23 Jahre Gefängnis und gegen die Reppin auf 6 Monate Gefängnis.
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schiedenes.
Zeuthen . Heute abend 81%, Uhr findet der Zahlabend für Zeuthen und Miersdorf im Lotal des Genossen Zillmann statt.
Situngstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. Spandau . Donnerstag, den 12. August, nachmittags 5 Uhr, im Sigungssaal des neuen Rathauses.
Diese Sihungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist be rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof
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Diese Ansammlung von ländlichem Gerät und Getier war notwendig geworden, um zwei des Diebstahls angeklagte Personen zu überführen. Es waren dies der Schleifer Franz Szewazikowski aus Adlershof und die Frau Auguste Reppin. Der Angeklagte S., der mehrfach, u. a. schon mit zwei Jahren Gefängnis vorbestraft ist, hatte eine größere Laube, die von der mit ihm zusammenwohnenden Mitangeklagten Reppin bewirtschaftet wurde. Seit rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend längerer Zeit wurden nun in der betreffenden Laubenkolonie Dieb- von 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftast en bestimmten Anfrage stähle von Hühnern, Kaninchen, Baumaterial und anderen Sachen ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche verübt, ohne daß es gelang, den Dieben auf die Spur zu kommen. Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnements quittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Eines Tages entdeckte ein Arbeiter einen ihm einige Tage vorher Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die gestohlenen Abessynierbrunnen in der Laube des S. Das Gerücht, Sprechstunde mit. daß der Laubendieb endlich entdeckt sei, verbreitete sich wie ein- B. W. Die Frau ist nicht verpflichtet, auf das Angebot des Wirtes einLauffeuer und von allen Seiten kamen die Leute, denen etwas zugehen. Da der Mann im Felde steht, kann sie zur Räumung der Wohgestohlen worden war, aus der Laubenkolonie herbei. Die Laube nung nicht gezwungen werden. Sollte eine Stlage angestrengt werden, D. 6. Herzfrank; wurde gestürmt und viele der Bestohlenen konnten eine kleine dann kommen Sie zu uns in die Sprechstunde landsturmpflichtig. W. S. 73. Das Vorgehen ist durchaus unberechtigt. Wiedersehensfeier abhalten. So begrüßte u. a. ein Arbeiter Schol, wird der Frau die Unterſtügung entzogen, so müßte sie Beschwerde beim dem ein Kaninchen gestohlen worden war, einen dickgemästeten Regierungspräsidenten einlegen. 23. F. 13. Herzkrank; dienstuntauggrauen" Karnickelbock" mit den Worten:" Da ist ja auch„ Frize", lich. Sie werden wahrscheinlich nicht mehr eingezogen. Das zweite Zeichen 2. 20. Wegen unser Liebling!" Nachdem beide Angeklagte von den empörten bedeutet: Krankheiten des Mundes oder des Rachens. Laubenbewohnern einer kleinen Lynchjustiz unterzogen worden wa- Strankheiten des Nervensystems zurückgestellt; er fann also noch eingezogen werden. Stan. 20. 1. Der Schadenersaz muß zunächst von der ren, wurde die Polizei benachrichtigt. Schneiderin verlangt, eventuell durch Klage beim Amtsgericht geltend ge= macht werden. 2. Ohne das Testament gesehen zu haben, tönnen wir bie Frage nicht genau beantworten. Wahrscheinlich ist es nicht rechtsgültig. G. O. 15. Die Eltern hasten nicht für die Schulden des Sohnes; eine Klage wäre aussichtslos. Es könnte nur Pfändung an dem Nachlag vorgenommen werden.- 11. 17. 1. Eine nochmalige Untersuchung ist möglich, wenn die Untersuchung nicht vor der Oberersakkommission stattgefunden hat. Sie ist freilich sehr unwahrscheinlich. 2. Dauernd untauglich wegen Rüdenmarksleiden. M. 5. 40. 1. In die Erziehungsanstalt fann der Sohn deshalb nicht gebracht werden; er kann aber durch die Polizei an die Arbeitsstelle zurüdgebracht werden. 2. Da Sie noch Unterstützung für den Sohn bekommen, wird sich dagegen nichts machen lassen. G. 39. Ja. B. 3. 21. Wegen Krankheiten der Unterleibsorgane zurückgestellt; arbeitsverwendungsfähig. P. J. 9. 1. Eine Klage wegen Beleidigung fönnte angestrengt werden; Sie müssen aber vorher einen Sühnetermin beim Schiedsrichter beantragen. 2. Das Verpflegungsgeld von 1,50 M. erscheint in der jetzigen Die„ Deutsche Tageszeitung" meldet: Bu sehr erregten Vorgän- Beit als zu gering. 3. Selbstverständlich muß er vorher den Urlaub beA. B. 50. Bei diesem geringen Verdienst wäre es gen kam es am Sonnabend auf dem Wochenmarkt in Gera . Eine willigt erhalten. große Menschenmenge, die sich, erregt über die hohen Preise, ungerecht, Ihnen die Unterstüßung zu entziehen; Sie müßten event ell Streitfrage 33. Ja. zusammentat, zog mit Schirmen und Stöcken drohend, dagegen Beschwerde beim Magistrat führen. Torgau 11. Sie sind zur von Stand zu Stand und stieß, wenn die Preise der ge-.. 33. Dienstuntauglich wegen Berengung der Speiseröhre, asthmatischer Beschwerden und Herzfrankheit. forderten Waren zu hoch waren, einfach die Verkaufsstände um oder eignete sich die Hühner, Eier, Butter und was sonst noch Zahlung der Kirchenſteuer für das Jahr 1915/16 nicht mehr verpflichtet. war, an, ohne es zu bezahlen. Ein Taubenschlag wurde geöffnet, so daß die Tauben davonflogen. Einer Händlerin, die für das Pfund Quark 35 Pf. verlangte, wurde ein Teil ihres Quarkes ins Gesicht geworfen. Ebenso erging es einer anderen, die sich für ein Stück Butter 1,10 M. bezahlen ließ. Die Schuhleute, die Herzugeeilt kamen, konnten den Ansturm kaum zurückhalten. Vielfach berief sich die Menge auf den Stadtrat, der ja die Selbst= Die Händlerinnen und Händler mußten Tel- Amt Moritplat 10628, 3578. hilfe empfohlen habe. schließlich das Feld räumen, und so begann schon um 11 Uhr der allgemeine Aufbruch der Händler.
Aus aller Welt.
Selbsthilfe der Konsumenten.
Das Erdbeben in Süditalien.
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Die Erdbebenwarte Hohenheim bei Stuttgart teilt mit: Das legte von hier gemeldete Erdbeben am letzten Sonnabendnachmittag hat, wie Nachrichten aus Mailand bestätigt haben, tatsächlich in SüdDer Mailänder Secolo" will jedoch nur ein italien stattgefunden. leichtes wellenförmiges Erdbeben zugeben, zweifellos infolge Eingreifens der Zensur. Nach Art der Aufzeichnungen hier und auf der Erdbebentarte im Taunus ist aber an dem zerstörenden Charakter des Erdbebens nicht zu zweifeln. auch
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Deutscher Holzarbeiter- Verband
Verwaltung Berlin.
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Bureau: Rungestraße 30.
Drechsler-, Treppengeländer- n. AlabafterBranche.
Donnerstag, den 12. August, abends 8, Uhr, im Lokal von Otto Stein, An der Stralauer Brücke 3:
Vertrauensmänner- Versammlung
Ein Vergleich in diesem Sinne wurde hierauf abgeschlossen. In einem dritten Falle wollte der Uhrmachermeister Böttcher bas Lehrverhältnis gelöst wissen und noch 200. M. Schadenersatz ron dem Lehrling Platen haben, der von seiner Lehrzeit schon drei Jahre hinter sich und noch ein Jahr vor sich hat. Der Kläger begründete seinen Anspruch mit der Behauptung, der Lehrling führe einen liederlichen Lebenswandel, treibe sich mit Mädels und in Kneipen herum und sei deshalb in der Arbeit so nachlässig, daß er seine Behauptung antrat, mißlang vollkommen. Das angebliche hervor, daß mehrfach Nachbeben stattgefunden haben, drei schwächere Serumtreiben bestand in gelegentlichen Sonntagsausflügen nach am 7. August um 6 Uhr 54 Minuten abends, um 7 Uhr 8 Minuten Rahnsdorf , jedoch ohne Begleitung von Mädels, und der Kneipen- abends und um 11 Uhr 54 Minuten abends, sowie daraus, daß in besuch war eine mit Wissen der Eltern unternommene Beteiligung der verflossenen Nacht abermals zwei starte von demselben Herd Es ist Pflicht der Kollegen, daß jede Werkan den Veranstaltungen eines Sportvereins. Hiernach kam das ausgegangene Erderschütterungen hier aufgezeichnet sind. Nahezu statt vertreten ist! Die Kommiffion. Gericht zu der Ansicht, daß der Schadenersatzanspruch des Klägers ebenso heftig wie das Erdbeben am Sonnabend war dasjenige, in feiner Weise berechtigt sei. Das Gericht riet dem Kläger , ent- dessen erstes Einsetzen Dienstagnacht um 5 Uhr 5 Minuten 55 Sefunden weder das Lehrverhältnis fortzusetzen wozu sich der Vater des registriert worden ist, dem von 1 Uhr 51 Minuten 9 Sekunden ab Lehrlings bereiterklärte oder ohne Entschädigung in beider- ein etwas schwächeres Beben vorangegangen war. seitigem Einverständnis den Vertrag zu lösen. Da der Kläger weder das eine noch das andere wollte so erkannte das Gericht auf Abweisung der Klage.
nicht mehr zu brauchen fei. Der Beweis, den der Kläger für Daß es sich um ein schweres Beben handelt, geht and barque der Bezirke Süd- Ost, Süd- West,
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Schwerer Eisenbahnunfall. Von einem Zuge der Königsberger Kleinbahn, der namentlich mit Zöglingen einer Sonntagsschule
Osten und Norden.
86/14
Deutscher Metallarbeiter- Verband.
Telephon: Amt Norden 185, 1239, 1987, 9714. Bureau geöffnet von 9 bis 1 Uhr und von 4 bis 7 hr.
stark befeht war, sprangen in der Kurve in dem Vororte alt- Verwaltungsstelle Berlin . N 54, finienftr. 83-85. um. Bei dem Unfall erlitt ein neunjähriges Mädchen den Tod; zwei Knaben wurden mit erheblichen Verlegungen ins Krankenhaus gebracht, während eine Anzahl weiterer Fahrgäste mit leichteren Verlegungen davonkam.
Parteiveranstaltungen.
Erster Wahlkreis. 2. Abteilung. Gemeinsamer Bahlabend bei Löwe, Holzgartenstr. 6.
statt.
4. Abteilung. Der Zahlabend findet bei Lörich, Markgrafenstr. 73, Vortrag des Genossen M. Schütte. Zweiter Wahlkreis, Friedrichstadt. III. Abteilung. 3ahlabend: Mittwoch, den 11. August, bei Rathmann, Wilhelm
Im ersten Fall dürfte das Gewerbegericht der weiten Verbreitung des Unfugs, Lehrlingen Ohrfeigen oder Kopf- of die drei lebten Wagen aus dem Gleis und stürzten schläge zu verabreichen, zu sehr Rechnung getragen haben. Je de Chrfeige und jeder Schlag auf den Kopf ist eine die Gesundheit des Lehrlings gefährdende Behandlung". Eine solche berechtigt zur Auflösung des Lehrvertrages und ist außerdem nach§ 232 Str.G.B. von Amts wegen auch ohne Antrag als Körperverlegung unter Uebertretung einer Berufs- und Gewerbepflicht strafrechtlich zu verfolgen( Entscheidung des Reichsgerichts vom 30. November 1896). Es besagt§ 127a der Gewerbeordnung nicht, daß die Behandlung die Gesundheit beeinträchtigt habe, es genügt, daß die Art der Züchtigung die Gesundheit gefährden kann und das ist, wie Schulärzte begutachtet haben, bei jedem Schlag gegen den Kopf der Fall. Zuchtrecht muß ferner, um rechtmäßig zu sein, zur Erreichung des Lehrzwecke& borgenommen sein. Das wird man von den im ersten Fall Sie bekundeten Mißhandlungen nicht annehmen können. dienten nicht dem Lehr- und Erziehungszweck, sondern erCharlottenburg. Heute Mittwoch in allen Gruppen gemeinschaftfolgten, um dem Unmut des Meisters Ausdruck zu geben. Solche Züchtigungen sind, auch wenn die Art derselben sich licher Bablabend. Berichterstattung von der Kreiskonferenz. 1. Gruppe im Lofal" Roßtrappe", Spandauer Chaussee. 2. Gruppe bei Gerhard, Fritschein den vom Gesetz gezogenen Grenzen hält, stets widerrecht- straße 23/24. Die Bezirke vom Kieb( 25, 25a und 26) der 3. Gruppe bet liche. Es ist zu bedauern, daß die Gewerbegerichte nicht weit Adolf Rother, Mindener Str. 18. Die übrigen Bezirke derselben Gruppe entschiedener, als es heute geschieht, dem Mißbrauch des bei Georg Sand , Beusselstr. 9. 4. Gruppe bei Leopeld Thelen, KaiserFriedrich- Str. 45 b. 5. und 6. Gruppe im Voltshause, Rosinenstraße 3. Züchtigungsrechts entgegentreten. Würde die Staatsanwalt. Gruppe Thunat, 11.
straße 118.
Zahlnacht: Bei Bernhard Hill, Restaurant, Charlottenstr. 84. 3ahlmorgen: Donnerstag, den 12. August, Restaurant Krüger, Serufalemer Str. 63. Dritter Kreis. 3. Abteilung. Gemeinschaftlicher Bahlabend bei Mag Hippier, Hollmannstr. 16.
Fünfter Kreis. 2. Abteilung. Gemeinschaftlicher Zahlabend bei Gen. Feist, Neue Königstr. 7, unterer Saal.
Achtung!
Achtung!
Donnerstag, den 12. August 1915, abends 6 Uhr:
Versammlung
der Metalldrücker und Polierer Groß- Berlins
im Gewerkschaftshause, Engelufer 15, Saal 1.
Tagesordnung:
1. Branchenangelegenheiten und Verschiedenes. 2. Diskussion,
Pflicht eines jeden Metalldrüders und Polierers ist es, in diefer Bersammlung zu erscheinen.
Donnerstag, den 12. August 1915, abends 7%, Uhr:
Versammlung
ſchaft in solchen Fällen stets einschreiten, so würde die weit Straße It bei Eguna, Wielandſtr. 4. 8. Gruppe bei Ahrendt, Ansbacher aller in der Schraubenbranche
berbreitete Unfitte zweckloser und die Gesundheit gefährdender Lehrlingsbehandlung etwas eingedämmt werden.
Gerichtszeitung.
Aus einer Laubenkolonie.
Der gewiß einzig dastehende Fall, daß die ernste Verhandlung vor einer Straffammer durch das hell herausgeSchmetterteifirifi" eines leibhaftigen Hahns auf einige
Wilmersdorf . Die Zahlabende finden statt: Für den 1. und 2. Bezirk bei Piche, Seesener Str. 54, Ede Paulsborner Straße. Für den 3., 4. und 5. Bezirk bei Gröschke, Kaiserallee 209. Für den 6., 7. und 8. Bezirk bei Schilling, Lauenburger Str. 20. Für den 9.( a und b) Bezirk bei Mauer, Durlacher Straße, Ede Tübinger Straße.
Treptow Baumschulenweg. Heute: Gemeinsame 3ahlabende. Für den Ortsteil Baumschulenweg bei Aug. Krause. Für Treptow , Bezirke 5, 6, 7, 9 bei Scholze und Bezirke 8, 10, 11, 12 bei Hauser.
Friedrichsfelde . Heute: Gemeinsamer Zahlabend bei Sudbrink, Berliner Straße . Bortrag des Genoffen Dehlert.
Weißenfee. Der 3. Bezirk tagt heute gemeinsam bei Bittstruc", LangHans- und Gustav- Adolf- Straßen- Ede.
beschäftigten
Arbeiter und Arbeiterinnen
in Graumanns Festsälen, Naunynstr. 27.
Tages odnung:
1. Jahresbericht der Agitationsfommission. 2. Diskussion. 3. Neuwahl der Agitationskommission und Wahl des Branchenvertreters. 4. Verbandsangelegenheiten. 5. Verschiedenes.
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Ohne Mitgliedsbuch kein Zutritt!
Die Ortsverwaltung.