Gewerkschaftliches.
170, 171, 173, 174, 175, 176, 188, 189, 330, 358, 360, 362, 364. Reserve- Infanterie- Regimenter Nr. 1, 5, 7, 10, 11, 12, 20, 21, 22, 24, 28, 30, 32, 46, 48, 51, 56, 61, 65, 71, 74, 75, 76, 82, 86
Handlungsgehilfe oder Arbeiter?
Diese Frage spielte wieder eine Rolle in einer Klage, die vor
unter anderem auch beshalb, weil ja schon am Freitag bor dem Sonnabend, an dem der Lohn gezahlt worden sein soll, die Klage eingereicht worden ist.- Unter diesen Umständen folgte die VerHeimarbeiterschutz und Heimarbeiterlöhne. 201, 202, 206, 208, 213, 217, 223, 224, 232, 237, 249, 250, 254, Bergleichswege der Klägerin der rüdständige Lohn von 4,88 Mart Garde- Gren.- Reg. Gliſabeth), 87, 92, 93, 109, 111, 118, 130, freterin des Beklagten dem Vorschlage des Gerichts, wonach im Eine Konferenz zur Erörterung von Fragen des Heimarbeiter 255, 256, 257, 266, 268, 269, 272. Erjak- Infanterie- Regimenter sowie 70 Pfennig Versäumnisentschädigung zu zahlen sind. schutzes fand am 3. August in Berlin auf Einladung der Aus- Nr. 29, Königsberg Nr. 1( s. Ersatz- Inf.- Reg. v. Nußbaum), Keller tunftsstelle für Heimarbeitreform, Berlin , Nollendorfstr. 29/30, und v. Nußbaum. Reserve- Ersatz- Infanterie- Regiment Nr. 1. statt, an der Vertreter der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen, Landwehr- Infanterie- Regimenter Nr. 6, 9, 11, 34, 38, 48, 49, des Bureaus für Sozialpolitik, der Gesellschaft für Soziale Re- 51, 52, 60, 61, 81, 82, 84, 109, 116. Landwehr- Erjab- Infanterieform und des Ständigen Ausschusses zur Förderung der Arbeiter- Regiment Nr. 1. Landsturm- Infanterie- Regiment Nr. 3. Ueber- der Kammer 8 des Gewerbegerichts entschieden wurde. planmäßiges Landwehr- Infanterie- Bataillon Nr. 2 des 4. Armee- Der Kläger war 16 Jahre bei der Firma Karl Ernst , A.-G., intereffen teilnahmen. Den Vorsiz führte Professor Frande- forps. Brigade - Ersatz- Bataillone: 1. und 2. Nr. 5( f. Inf.- Reg. Fabrit photographischer Papiere, als Verwalter des RohpapierBerlin. Die Verhältnisse in der Heimarbeit weisen in letzter Zeit Nr. 358), 11, 13, 14( alle drei fiehe Inf.- Reg. Nr. 360), 33, 34, 35 lagers tätig. Der Kläger ist ohne Kündigung entlassen. Er hält eine erhebliche Verschlechterung auf und auch die Zukunftsaus-( alle drei siehe Inf.- Reg. Nr. 362), 49, 50( s. Inf.- Reg. Nr. 358), fich für einen Handlungsgehilfen und beansprucht deshalb sechs sichten sind nicht minder traurig. Trotz der allgemeinen Teuerung, 81( f. Jnf.- Reg. Nr. 362), 82( f. Ers.- Inf.- Reg. Nr. 29), 86( f. Inf. Wochen Kündigung. Das Kaufmannsgericht, an das sich der die den meisten anderen Arbeitern wenigstens bescheidene Lohn- Reg. Nr. 364). Landwehr- Brigade- Ersatz- Bataillon Nr. 27( s. Land- Kläger zuerst wandte, erklärte sich für unzuständig, weil der Kläger Landsturm- Infanterie- Bataillone: teine kaufmännische Tätigkeit ausgeübt habe. Wie vor dem Beaufbesserungen brachte, find die Löhne in der Heimarbeit gleich pehr- Ersatz- Inf.- Reg. Nr. 1). geblieben, wo nicht gesunken. Namentlich die zahlreichen Frauen Braunsberg, I Danzig, I Hagenau, IV Münster, I Osterode, werbegericht festgestellt wurde, hatte der Kläger das von den LicjeRastenburg, II Saarbrüden. 7. Landsturm- Infanterie- Ersatz- ranten der Firma übersandte Papier abzunehmen, das gelieferte und Witwen der Kriegsteilnehmer und die Kriegsbeschädigten, die Bataillon des 5. Armeekorps. Jäger- Bataillone Nr. 3( s. Garde- Quantum festzustellen und den Lagerbestand einzutragen. Das einen gewissen Rückhalt an ihrer Rente haben, drücken mit ihrem Gren.- Reg. Elisabeth) und 14; Reserve- Bataillon Nr. 3. Rad- Gewerbegericht erachtete diese Tätigkeit als die eines Arbeiters in billigen Arbeitsangebot auf die Löhne. Angesichts der starken fahrer- Kompagnien Nr. 2 Königsberg und 86. Maschinengewehr- gehobener Stellung, dem nach der Gewerbeordnung eine indi Vermehrung der Heimarbeit im Kriege und ihrer mißlichen Lage Abteilung v. Stülpnagel; Ersatz- Maschinengewehr- Kompagnie gung von sechs Wochen zusteht. Die beklagte Firma wurde vererscheint ein kräftiges Eingreifen der maßgebenden Behörden drin- Nr. 47; Feld- Maschinengewehr- Züge Nr. 55, 95( beide i. Res.- Inf. urteilt, dem Kläger die geforderte Entschädigung von 115,50 M. gend geboten. Sind doch heute fast dreieinhalb Jahr nach Inkraft- Reg. Nr. 111), 210( f. Inf.- Reg. Nr. 176) und 248; Festungs- zahlen. treten des Hausarbeitsgesetes die wichtigsten Bestimmungen des- Maschinengewehr- Abteilungen Nr. 6, 12, 78; Reserve- Festungsfelben aus Mangel an Ausführungsverordnungen des Bundesrats Maschinengewehr- Abteilung Nr. 4; Ersatz- Festungs- Maschinennicht in Tätigkeit. Weber sind die dort vorgesehenen Lohnbücher gewehr- Abteilung Nr. 1( Thorn). und Lohnlisten in Kraft gefeßt, noch ist auch nur ein einziger Fachausschuß errichtet. Die Forderung, nun endlich das auszuführen, was vor Jahren die gefeßgebenden Körperschaften beschlossen haben, ist durchaus berechtigt. Allerdings enthalten die Fachausschüsse Feldartillerie: 1. und 4. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 4, nicht das, was allein wirksam das Glend in der Heimarbeit steuern fann, die Befugnis, die Löhne rechtsverbindlich festzusehen, und ihre Machtvollkommenheiten sind nur sehr gering, wesentlich begut. achtender Natur, aber wenigstens diese bescheidenen Möglichkeiten sollten benutzt werden. Scharfen Widerspruch erregten die Ausführungsverordnungen zu den Fachausschüssen, durch die eine Vertretung der Heimarbeiter durch Arbeitersekretäre so gut wie ausPioniere: Regimenter Nr. 20, 24, 25, 29; Bataillone: I. Nr. 1, geschlossen ist. Es wurde festgestellt, daß diese Verordnung im I. Nr. 2, I. Nr. 3, Nr. 8( f. Feldfliegertruppe), I. Mr. 9, II. Nr. 16, Widerspruch mit den Erklärungen der Reichsregierung vom No- II. Nr. 21, III. Nr. 28; Reserve- Bataillon Nr. 34; Rompagnie vember 1911 steht, in der ausdrücklich eine weitherzige Auslegung Nr. 303; Reserve- Kompagnien Nr. 75 und 84; 2. Landwehr- Romversprochen war. Die Frage der Mitwirkung der Arbeitersekretäre pagnie des I. und 1. des III. Armeekorps. Mittleve Minenwerferbei allen Arbeiterangelegenheiten ist durch den Krieg grundsäßlich Abteilungen Nr. 113, 120, 153, 157, 162, 173. erledigt; fie sind ein unentbehrlicher Faktor der Durchführung Eisenbahndirektion Nr. 1; Eisenbahn - autompagnie Nr. 1. Feld. fcheine, 38 Einmarkscheine, 1 Fünffrankschein und 137 ungeftem
von Arbeiterschutzgesetzen.
Kavallerie: Garde- Kürassiere; 1., 2. u. 3. Garde- llanen; Schwere Reserve- Reiter Nr. 3; Dragoner Nr. 7, 20( 1. Fußart.- Reg. Nr. 14); b Husaren Nr. 4, 13; Ulanen Nr. 1, 8( f. Korps- Brückentrain des 1. Armeekorps) und Nr. 9.
7, 8, 10, 16, 17, 25( 1. Feldfliegertruppe), 26, 38, 41, 52, 53, 81, 84; Reserve- Regimenter Nr. 29, 45, 60; 1. Zandsturm- Batterie des 5. Armeekorps( f. Feldart.- Neg. Nr. 41). Fußartillerie: 1. Garde- Reserve- Regiment; Regimenter Nr. 8, 11, 14, 15, 18; Reserve- Regimenter Nr. 7, 8, 9, 11, 17; ReserveBataillon Nr. 22; Ersatz- Bataillon Nr. 26. Schwere KüstenMörser- Batterie Nr. 5.
Verkehrstruppen: Linien- Kommandantur Büttich.
fliegertruppe.
Train: Korps- Brückentrain des 1. Armeekorps.
Sanitäts- Kompagnie Nr. 2 des 1. Armeekorps. Armierungs- und Straßenbau- Formationen: Bataillon Nr. 82; Armierungs- Kompagnie Lüttich . Kompagnie Nr. 43. Bezirkskommando Samber.
Militär
Gerichtszeitung.
Ein Postdieb.
Ein Postdieb, der durch jahrelang in Tausenden von Fällen betriebene Beraubungen von Postsendungen sich ein Ver mögen von 30 000 Mart zusammen gespart" hatte, wurde gestern von der 5. Ferienstrafkammer des Land gerichts I zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe berurteilt. Es war dies der Oberpostschaffner Paul Jury, der seit 27 Jahren im Postdienst steht.
Der Angeklagte, der zuletzt im Briefpoftamt C. 2 als Feinfortierer tätig gewesen war, wurde eines Tages von dem Oberpoſtſchaffner Conti beobachtet, wie er einen Feldpostbrief in sehr geschickter Weise, fast nach Art eines Taschenspielers, in seinen Aermel verschwinden ließ. Der Beamte machte sofort Meldung. Der Angeklagte wurde, als er den Dienstraum verlassen wollte, einer förperlichen Untersuchung unterzogen, die ein überraschendes Resultat hatte. Es wurden bei ihm vorgefunden: ein zwanzig
markschein, 5 Zehnmarkscheine, 18 Fünfmarkscheine, 23 Zweimarkaus
Feldpoftbriefen entwendet hatte. Gine daraufhin sofort in seiner Sodann wurde die Frage der Heimarbeitslöhne bei öffentlichen Lieferungen erörtert. Die mannigfachen Munitionskolonnen: Artillerie- Munitionsfolonne Nr. 2 der Wohnung vorgenommene Haussuchung erbrachte den Beweis, daß und anerkennenswerten Bemühungen, namentlich der Militär- 115. Infanterie- Division; Fußartillerie- Munitionsfolonne Nr. 5. diese Beraubungen ganz systematisch schon seit 10 Jahren be trieb. Es wurden mehrere hundert ungestempelte Briefmarken behörden, dem Rohnwucher auf diesem Gebiet entgegenzutreten, der Division Bedmann. gefunden, d. J. fein säuberlich in Pateten zu 10 Stück für den werden vielfach leider durchkreuzt durch die zahlreichen Zwischenpersonen, die sich zwischen den die Lieferung übernehmenden UnterArmierungs- Verkauf zusammengebunden hatte. Ferner wurden 468 auslännehmer und den Heimarbeiter schieben, durch die Untenntnis der Straßenbau- dische und 183 Marken aus Deutsch - Südwestafrika_vorgefunden, während ein großer Posten anderer Marken den Stempel 1905 Heimarbeiter und den Mangel an Oeffentlichkeit der Löhne. So trug, so daß der Angeklagte schon zu jener Zeit derartige Verbrechen finden sich an denselben Orten Lohnverschiedenheiten von 100 Probegangen haben mußte. Auf eine Frage des Vorsitzenden, wieviel zent und mehr. Die in manchen Lieferungsverträgen aufgenomme sidd Briefe er wohl unterschlagen habe, erklärte der Angeklagte, bas mene Formel, daß die ortsüblichen" oder„ anständige" Löhne gees einige Tausend sein könnten, die ungefähr 10 000 Mark in fleinen Beträgen enthalten hätten. Der Angeklagte bezog 206 Mark Gehalt, seine beiden Töchter verbienten 240 Mart. 3. hatte auf einer Bank für 16 300 Mark Wertpapiere aller Art, mit denen er spekulierte, ferner hatte er bei dem Bostsparverein und der Sparafſe größere Guthaben, auch wurden in der Wohnung, die mit einer ebenfalls von den erbeuteten Geldern getauften eleganten Einrichtung ausgestattet war, noch 1000 Mark in bar vorgefunden. Der Angeklagte selbst gab sein Vermögen auf 30 000 Mart an. Jurh war im Termin in vollem Umfange geständig. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 4 Jahren Gefängnis und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren.
Die sächsische Verlustliste Nr. 180 meldet Verluste der zahlt werden sollen, ist in der Heimarbeit so gut wie wirkungslos, Infanterie- Regimenter Nr. 103, 178, 179; Referbe- Infanterie- Reginotwendig ist eine genaue Festsetzung der Stücklöhne und Ver- menter Nr. 102, 104, 106, 107, 244, 245; Landwehr- Infanterieöffentlichung derselben durch Aushang in den Räumen, wo Heim- Regimenter Nr. 102, 107; Jäger- Bataillone Nr. 13, Reserve- Jägerarbeit ausgegeben und angenommen wird. Nur wenn der Heim- Bataillon Nr. 13. arbeiter genau weiß, was er zu fordern hat, wird die Absicht, ihm zu anständigen Löhnen zu verhelfen, verwirklicht werden. Auch wurde die Ausdehnung des Lohnschutzes auf die nicht bestellte, sondern gekaufte Ware gefordert. So wurde von dem Vertreter des Tabatarbeiterverbandes darauf hingewiesen, daß in der Tabakindustrie
Die württembergischen Verlustlisten Nr. 230 und 240 veröffentlichen Verluste des Grenadier, Reserve und LandwehrInfanterie- Regiments Nr. 119; Infanterie- und Reserve- Infan. terie- Regiment Nr. 120; Reserve- Infanterie- Regiment Nr. 121; Grenadier- Regiment Nr. 123; Infanterie- Regimenter Nr. 124, 125, 126; 2. Landwehr- Eskadron. die Heeresverwaltung die Ware nicht bestelle, sondern fertig kaufe. Infanterie- Regiment Nr. 120; Füfilier- Regiment Nr. 122; Zum letzten Punkt der Tagesordnung, der Bekämpfung Infanterie- Regimenter Nr. 125, 180; Reserve- Infanterie- Regi bon fchwindelhaften Angeboten von Heimarbeit menter Nr. 246, 247; Landsturm- Infanterie- Bataillon I, Ludwigs. und schwindelhaften Unterrichtstursen wurde eine burg; Dragoner - Regimenter Nr. 25, 26; Reserve- Feldartillerieausgedehnte Agitation in der Oeffentlichkeit vorgeschlagen. 8ur Regiment Nr. 26; 1. Landwehr- Pionier- Kompagnie; 5. Feld= Ausarbeitung und weiteren Vertretung der in der Konferenz mit Pionier- Kompagnie; Mittlere Minenwerfer- Abteilung Nr. 137; großer Ginmütigkeit beschlossenen Forderungen zum Schutz der Freiwillige Sanitäts- Kolonne, Ludwigsburg ; Verluste durch Heimarbeiter wurde eine sechsgliedrige Kommission gewählt. Krankheiten; Berichtigungen früherer Verlustlisten.
Arbeitslosenfürsorge für das Textilgewerbe.
Soziales.
Acht Mark Wochenlohn.
Durch Beiträge der Unternehmer des Tertilgewerbes, der Ge meinden und der beteiligten Kreisverbände, sowie durch Zuschüsse des Staates soll es ermöglicht werden, daß im Bereich des oberDurch Einzelfälle von besonders hohen Löhnen in manbadischen Tertilgebietes, hart an der schweizerischen Grenze, eine Arbeitslosenfürsorge für die Textilarbeiter und Arbeiterinnen, die chen Zweigen der Kriegsindustrie hat sich in gewissen Kreisen durch den Krieg start in Mitleidenschaft gezogen sind, ins Leben ge- die Meinung gebildet, als ob sich die Arbeitslöhne allgemein rufen wird. Die Vorarbeiten sind beendet, Bersammlungen der Beteiligten werden das weitere beschließen.
Kriegsinvaliden als Lohndrücker.
gehoben hätten und die Arbeiter sich in glänzender Lage befänden. Daß dem nicht so ist, sondern vielmehr auch heut noch, selbst von Kriegslieferanten, Hungerlöhne im wahren Sinne des Wortes gezahlt werden, bewies eine Verhandlung Vor einiger Zeit wurde gemeldet, daß auf Reche Shamrod vor der Kammer 8 des Gewerbegerichts, die folgendes Bild einem Kriegsinvaliden, der seine frühere Beschäftigung wieder auf- ergab: genommen hat, die Militärrente am Lohn gekürzt wurde. In der Die chemische Fabrik„ Sprevia" von Stier- Somlo beschäftigte Ausgabe vom 7. August bringt die Deutsche Techniker- Zeitung" ein bei der Herstellung einer Kriegslieferung 125 Personen. Eine von Inserat, das der Nr. 24 der Anstellungsnachrichten( Amtliche diesen, eine Arbeiterin, die jetzt als Klägerin vor dem GewerbeMitteilungen für versorgungsberechtigte Militärperfonen, heraus- gericht auftrat, erhielt einen Wochenlohn von 8 M. Die tägliche gegeben vom Kriegsministerium) entnommen ist und folgenden Arbeitszeit, die durch Pausen von zusammen 2 Stunden unterWortlaut hat:
Herr Baumeister Heinrich Todt, Paderborn , beabsichtigt auf feinem Bureau einen Kriegsbeschädigten als Techniter auszubilden. Ausbildungszeit Jahr. Nach dieser Zeit Gehalt 30 m. monat lich, steigend in etwa 12 Jahren auf 90 m. Sollte sich der Stelleninhaber bewähren, so bekäme er nach 2 Jahren 100 bis 120 M. monatlich. Während der Ausbildungszeit keine Vergütung. Anstellung, wenn Bewerber geeignet, dauernd. Bevorzugt von Beruf Maurer oder Stuffateur."
Gegen das Erscheinen solcher Anzeigen in einem amtlichen Drgan muß ganz entschieden Front gemacht werden. Solche Arbeitsangebote laufen auf die Ausnutzung von Kriegsinvaliden hinaus. Die Techniker- Beitung" teilt mit, daß das Kriegsministerium gebeten wurde, in Zukunft dafür zu sorgen, daß derartige Anzeigen in den amtlichen Anstellungsnachrichten nicht mehr erscheinen. Hoffent lich hat die Bitte Erfolg.
Aus aller Welt.
Wie es einer deutschen Frau" ergehen kann. In Annaberg ( Sachsen ) hatte eine Landwirtsfrau es fürzlich fertig gebracht, in dem dortigen Wochenblatt dazu aufzufordern, den Liter Milch zum Preise von 30 Pf. zu verfaufen. Diese Aufforderung zum Wucher hatte sie ausdrücklich noch mit„ Als deutsche Frau" unterzeichnet. Die Erbitterung darüber war ungeheuer. Der Stadtrat zu Annaberg hat nun folgende Bekanntmachung er lassen:
Obwohl nach der gegenwärtigen Marktlage für den Verkauf mit Vollmilch im Kleinhandel in der Stadt Annaberg nur ein Preis von 24-25 Pf. für den Liter, bei besonders guter Milch höchstens 26 Pf. als angemessen zu bezeichnen ist, hat doch eine Frau Jda PolImer, wohnhaft in frohnau , in den letzten Tagen versucht, ihre Milch im hiesigen Stadtbezirk zu dem ganz unangemessen hohen Preise von 30 Pf. für den Liter abzuseßen und andere Milchhändler zur Forderung eines gleich hohen Ver taufspreises zu bestimmen.
Der Rat hat der Milchhändlerin Pollmer den Berlauf ihrer Milch in hiesiger Stadt zu dem von ihr geforderten hohen Preis untersagt und gegen fie Strafanzeige erstattet.
Der Rat wird gegen die Forderung von Wucherpreisen für Nahrungsmittel mit allen ihm zu Gebote stehen den Mitteln unnachsichtlich, insbesondere auch durch Enteignung etwa zurückgehaltener Vorräte, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und ferner Antragsstellung beim zuständigen Generalkommando auf dauernde Schließung des betreffenden Gewerbebetriebes vorgehen.
Der Rat bittet die Bürgerschaft, ihn in seinem Bestreben da durch zu unterstüßen, daß die Forderung unangemessen hoher Preise im Nahrungsmittelverkehr seitens des Publikums zurüd gewiesen und hiervon der Polizeiinspektion sofort Mitteilung gemacht wird."
In derselben Angelegenheit hat die Amtshauptmannschaft Annaberg folgende Ankündigung erlassen:
Die fönigliche Amtshauptmannschaft ist gegen die Einsenderin der Ankündigung in Nr. 177 des Annaberger Wochenblattes" mit den Eingangsworten:„ Als deutsche Frau" vorgegangen und wird dafür Sorge tragen, daß der geforderte hohe Milchpreis fünftig nicht wieder verlangt wird."
brochen wurde, ging von morgens 8 bis abends 6 Uhr, dann wurden bis 9 Uhr Ueberstunden gemacht, die die Klägerin mit je 20 Bf. bezahlt erhielt. Eines Abends fühlte sich die Klägerin so unwohl, daß fie um 7 Uhr abends nach Hause ging. Sie wurde deshalb entlassen. Das war an einem Mittwoch. Den rüd ständigen Lohn für 3 Tage und eine Anzahl Ueberstunden erhielt Die Klägerin bei der Entlassung nicht ausbezahlt. Sie sollte fich ihr Geld am Sonnabend abholen, wie es in der Fabrit des Herrn Stier- Somlo Brauch ist. Che der Sonnabend herankam, reichte die Klägerin die Klage ein. Sie beanspruchte außer dem rückständigen Lohn Entschädigung wegen kündigungsloser Entlassung. Der letztere Anspruch ließ sich nicht aufrechterhalten, weil eine Arbeitsordnung aushing, welche die Kündigung ausschloß. Auffallende Meinungsverschiedenheiten traten dagegen wegen des rückständigen Lohnes zutage. Eine Angestellte des Beklagten, die Wir schließen uns dem Wunsche der„ Leipziger Volkszeitung" an, ihn vor Gericht vertrat, behauptete mit großer Bestimmtheit, sie selbst habe der Klägerin an dem fraglichen Sonnabend den rück- daß überall mit solcher Entschiedenheit vorgegangen wird und nicht ständigen Lohn ausgezahlt. Das fönne fiefagte sie dann nur in ähnlich traffen Fallen wie diesem, sondern gegen alle Wucherselbstverständlich und mit gutem Gewissen beschwören. Im wei- praktiken. teren Verlauf der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, daß die Nach ihrer Das Ende des Butterkrieges in Münster . Die Verlustliste Nr. 298 der preußischen Armee enthält Bereitwilligkeit zum Schwur recht leichtfertig war. Verluste folgender Truppen: Erinnerung wußte die Dame nicht, daß sie der Klägerin den Lohn Vor 14 Tagen hatten wir über eine Butterschlacht in Münster Infanterie usw.: Garde: 5. Garde- Regiment z. F.; 6. Garde gezahlt hatte. Sie konnte sich nur auf eine von ihr geführte Liste( Westfalen ) berichtet, die infolge Erregung der Käufer durch die hohen Infanterie- Regiment; 1. Garde- Ersatz- Regiment( s. 6. Garde- Inf.- berufen, nach der sie an dem fraglichen Sonnabend alle Arbei- Butterpreise auf dem dortigen Wochenmarkt entstanden war. Diese Reg.); Grenadier- Regimenter Alexander, Franz, Elisabeth und terinnen ausgezahlt hat. Da in der Kasse kein Nest verblieben sei, Schlacht war der Ausgangspunkt eines längere Zeit andauernden Nr. 5( f. Inf.- Reg. Nr. 49); Garde- Schüßen- und Garde- Reserve so müsse also auch die Klägerin ihren Lohn erhalten haben. Diese Buttertrieges, der nun durch gütliche Vereinbarungen beigelegt ist. Schüßen- Bataillon. Lehr- Infanterie- Regiment. Grenadier- bzw. sonderbare Art der Beweisführung wurde vom Gericht natürlich Der Magistrat von Münster hatte scharfe Strafen angedroht gegen Infanterie- bzw. Füfilier- Regimenter Nr. 3, 5, 6, 7, 11, 13, 17, als verfehlt betrachtet. Man konnte weder den Versicherungen die Händler, die unangemessen hohe Preise für die Butter verlangten, 20, 22, 30, 34, 35, 41, 42, 43, 45, 48( s. Inf.- Reg. Nr. 189), 49, 57, noch den Aufzeichnungen der Vertreterin des Beklagten Beweis- und die Händler hatten darauf mit einer Boykottierung des 62, 64, 65, 67, 69, 70, 73, 74, 75, 77, 81, 82, 84, 85, 86, 87, 88( siehe traft beimessen, denn ein von ihr vorgelegtes Lohnbuch, aus dem Münsterschen Marktes gedroht. Jetzt ist eine Einigung auf der Basis Feldfliegertruppe), 89, 90, 91( f. auch Inf. Reg. Nr. 74), 96, 97, die der Klägerin zustehende Ueberstundenbezahlung festgestellt wer- zustande gekommen, daß fünftig nicht mehr als 1,60 M. für 109, 111, 114, 115( s. Brigade - Ers.- Bat. Nr. 49), 129, 136, 137, den sollte, war so unordentlich geführt, daß sich daraus überhaupt ein Pfund Butter gefordert werden darf. Mit diesem 138( j. Garde- Gren.- Reg. Elisabeth), 140, 148, 151, 154, 155, 157 nichts feststellen ließ. Dagegen hielt das Gericht die Angabe der Erfolg hat sich der Magistrat von Münster bei der Bevölkerung ( s. auch Garde- Gren.- Reg. Elisabeth), 159, 165, 166, 167, 169, Klägerin, daß sie ihren Lohn nicht erhalten habe, für glaubwürdig, sicherlich in hohes Ansehen gesetzt.
Verlustlisten.