Nr. 228.- 32. Jahrg.
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Berliner Volksblatt.
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,, Sozialdemokrat Berlin".
Redaktion: SW. 68, Lindenstraße 3.
Fernsprecher: Amt Moritplat, Nr. 151 90-151 97.
Donnerstag, den 19. August 1915.
Expedition: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritplag, Nr. 151 90-151 97.
Meidung des Großen Hauptquartiers.
Amtlich. Großes Hauptquartier, den 18. August 1915.( W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz.
In den Vogesen erfolgten durch sehr erheblichen Munitionseinsatz vorbereitete französische Angriffe gegen Schragmännle( nördlich von Münster ) und unsere Stellung südöstlich von Sondernach. Durch Gegenstöße wurden eingedrungene feindliche Abteilungen aus unseren Gräben zurückgeworfen; südöstlich von Sondernach sind völlig zerschossene kleinere Grabenstücke im Besitz der Franzosen geblieben.
Oestlicher Kriegsschauplah.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v. Hindenburg . Die Festung Kowno mit allen Forts und unzähligem Material, darunter weit mehr als 400 Geschüßen, ist seit heute nacht in deutschem Besitz. Sic wurde trot zähesten Widerstandes mit stürmender Hand genommen.
Die Armeen der Generale v. Scholt und v. Gallwis drangen weiter nach Osten vor. Ihre vordersten Abteilungen nähern sich der Bahn BiaIystok Bielsk.
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Bor Nowo Georgiewsk wurden zwei weitere Forts der Nordost front er stürmt, 600 Gefangene gemacht und 20 Geschüße erobert. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.
Der linke Flügel traf gestern am KamionkaAbschnitt beiderseits Siemiatycze und am Bug bei Fürstendorf( südöstlich von Siemiatycze ) auf erneuten starken Widerstand; der Uebergang über die Abschnitte wurde erzwungen, der Feind geworfen.
Der rechte Flügel erreichte das Bugsüdufer. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v. Mackenfen. Die Heeresgruppe hat ihren Gegner über den Bug und in die Vorstellungen der Festung Brest Litowsk geworfen.
Oestlich von Wlodawa drangen unsere Truppen über die Bahn Cholm- Brest Litowsk nach Often vor.
Oberste Heeresleitung.
Meldung des Admiralstabes der Marine.
Amtlich. Berlin , den 18. August.( W. T. B.) Am 17. August 10 Uhr abends griffen fünf Boote ciner unserer Torpedoboots flottillen bei Horns- Riff Feuerschiff an der jütischen Westküste einen englischen modernen kleinen Kreuzer und acht Torpedobootszerstörer an und brachten den Kreuzer und einen der englischen Zer= störer durch Torpedoschüsse zum Sinken. Unsere Streitkräfte hatten keinerlei Verluste.
In der Nacht vom 17. zum 18. August griffen unsere Marineluftschiffe wiederum London an.
Der deutsche Luftangriff auf die englische Ostküste.
London , 18. August. ( W. T. B.) Amtliche Meldung. Die östlichen Grafschaften sind gestern abend von deutschen Luftschiffen heimgesucht worden, 10 Personen wurden getötet, 36 verwundet. Man glaubt, daß cin Luftschiff getroffen worden ist.
Ein Neutraler über den Verlust Warschaus .
London , 18. August. ( W. T. B.) Die„ Time3" bringt einen Artikel eines Neutralen, der im letzten Jahre friegführende und neutrale Länder besuchte und fürzlich aus Rußland gekommen ist. Er schreibt: Ich bin beständig überrascht darüber, wie wenig die Engländer begreifen, was der Verlust Warschaus für die Russen bedeutet. Der zuversichtliche Ton der Zeitungen verhüllt den tiefen Schmerz, den alle Russen empfinden. Der Verfasser erzählt, daß eine mit ihm reisende russische Dame, als sie bei der Landung in England die Nachricht erfuhr, in Ohns macht fiel, und fährt fort: Die Engländer sind gegenüber dem Striege viel gleichgültiger als Holländer, Schweden und Schweizer , entweder weil sie schlecht unterrichtet oder zuweit von den Kriegsoperationen entfernt sind. Der Krieg greift nicht in ihr tägliches Leben ein.
Es wurden die City von London und wichtige Anlagen an der Themse ausgiebig mit Bomben belegt und dabei gute Wirkungen beobachtet. Außerdem wurden
Beeinträchtigung von Witwen
Fabrikanlagen und Hochofenwerke bei Woodbridge und Waisen der Kriegsteilnehmer
und Ipswich erfolgreich mit Bomben beworfen. Die Schiffe erlitten trotz starker Beschießung keinerlei Beschädigungen und sind sämtlich zurückgekehrt. Der stellvertretende Chef des Admiralstabes der Marine. gez. Behnde.
*
Der österreichische Generalstabsbericht.
Wien , 18. August. ( W. T., B.) Amtlich wird verlautbart: 18. August 1915.
Russischer Kriegsschauplas.
Die Truppen des Feldmarschalleutnants v. Arz trieben, während deutsche Kräfte längs des linken Bugufers vorgingen, die Ruffen beiderseits der von Biala heranführenden Straße in den Bereich des Festungsgeschützes von Brest Litowsk zurück. Der Einschließungsring auf dem westlichen Ufer ist geschlossen. Im Raume von Janow fäuberte die Armee des Erzherzogs Josef Ferdinand das Südufer vom Feinde. An unserer Front in Ost galizien fiel nichts von Bedeutung
vor.
Italienischer Kriegsschauplas.
Auf dem italienischen Kriegsschauplatz wurde gestern an der küstenländischen Front heftig gekämpft, während im Kärntner Grenzgebiet verhältnismäßig Ruhe herrschte, in Tirol aber das schwere Geschüßfeuer des Feindes anhielt und einige kleinere Infanteriegefechte stattfanden. Im Gver= zischen wurden vier gegen San Martino geführte Angriffe der Italiener abgeschlagen. Vor dem Goerzer Brückenkopf herrscht nach wie vor ziemliche Ruhe, dagegen tobt um den Brückenkopf von Tolmein ein erbitterter Kampf; auch hier scheiterten vier feindliche Angriffe, ebenso mißlangen alle Vorstöße des Gegners gegen unsere Höhenstellungen nördlich des Tolmeiner Brüdenkopjes. 3m Tiroler Grenzgebiete wurden italienische Angriffe auf den Toblinger Riedel( Dreizinnengebiet) und gegen Milegna( Plateau von Folgaria) abgewiesen.
Gehobenen Sinnes, erbaut durch die Erinnerung an schwere Feuerproben und heißerkämpfte Siege, begeht heute in Nord und Süd die kaiserliche und königliche Armee auf dem Schlachtfeld das Geburtsfest des obersten Kriegs= herrn. Eines Geistes, in stolzer Zuversicht, erneuern die unter den Waffen stehenden Söhne aller Völker des Reiches ihr Treugelöbnis, das in den verflossenen zwölf Monaten so viele der Besten mit dem Blute besiegelt haben.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Höfer, Feldmarschalleutnant.
*
Ereignisse zur See.
Am 17. früh beschoß eine unserer Flottillen zum dritten Male die von den Italienern besette Insel Pelagosa, während zugleich ein Flieger über der Insel mit Bomben, Hierbei Maschinengewehren und Fliegerpfeilen operierte. wurde das seit der letzten Beschießung wieder zum Wohnen hergerichtete Leuchthaus zerstört, Baracken und Zelte wurden in Brand geschossen, ein Geschüßemplacement demoliert, mehrere Materialdepots, einige am Strande aufgestapelte Materialhaufen und mehrere Boote vernichtet. Die Besatzung hielt sich im Schützengraben und unterirdischen Unterständen versteckt und leistete keinen Widerstand. Feindliche Seestreitkräfte wurden nicht gesichtet.
Asla 1626
Flottenkommando.
Upifa
Budy
Haszkance
Uszledzie
Razi
Kaymialka Mieszkinie Brauze
Szabpe
Szaniec
Lopie Kormialow
Wijukizaki Pliebaniszhija,
Borek Slomianka
Piple
iemen
Kareliszki
0
Linkowo
Sergiany Ayguli
Wiliampolskaja Werszwy
Marwian Mironiszki ka Alexata
Dowolgowiczi
Jeseldonic
Petroszuny
KOWNO Brezniki
Wiciuny
Miesz
Pozaysce Pakalnisz Jarmaliszki
"
Nach§ 10 Absatz 5 des Gefeßes betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften vom 28. Februar 1888, müssen den Familien solcher Kriegsteilnehmer, die verstorben sind oder vermißt werden, die Unterſtügungen solange gewährt werden, bis die Formation, welcher der in den Dienst Eingetretene angehörte, auf den Friedensfuß zurückgeführt oder aufgelöst wird. Diese Vorschrift war, wie die Regierungsmotive erklärten, notwendig, um die Hinterbliebenen wenigstens nicht in eine ungünſtigere Lage zu bringen, als dieselbe sich geſtaltet haben würde, wenn ihr Ernährer ihnen lebend bis zur Beendigung des Krieges entzogen geblieben wäre." Im Anschluß an das Gebot der Fortzahlung der Kriegsunterstügung an Familien Verstorbener und Vermißter sagt der Schlußsaß des§ 10 Abs. 5: Insoweit jedoch den Hinterbliebenen auf Grund des Gesetzes vom 17. Mai 1907 Bewilligungen gewährt werden, fallen die durch gegenE3 wärtiges Gesetz geregelten Unterstügungen fort." find also so die Kriegsunterstützungen lange bis die zahlen, und Waisenrenten sächlich zur Hebung gelangt sind. Diese Vorschrift ja erforderlich, um Familien von Kriegsteilnehmern, die den Tod ihres Ernährers zu beflagen haben und die unmöglich sofort die Witwen- und Waisenrente erhalten können, vor völliger Not zu bewahren. Ueber die Auslegung des angeführten Schlußsages des Abjazzes 5 fann nach seinem Wortlaut fein Zweifel sein. Ueberdies besagen die Motive ausdrücklich:" Die Fassung des Schlußsages bietet Sicherheit dafür, daß die unterstüßungspflichtigen Verbände in den dort bezeichneten Fällen bei fortdauernder Bedürftigkeit der Hinterbliebenen ihre Beihilfe nicht eher einstellen dürfen, als bis die Bewilligungen auf Grund des Militärpensionsgesetzes tatsächlich zur Hebung fommen".
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Den Gesetz entsprechend wurde auch früher verfahren. Jetzt fürzt jedoch in Preußen eine Reihe von Gemeinden, denen die Auszahlung der Renten für die Witwen und Waisen behördlich überwiesen wird, die Renten um erhebliche Beträge und zahlen den Witwen erheblich weniger aus, als diesen nach dem Gesez zukommt. Sind die Renten von den Militärbehörden festgesetzt, so benachrichtigt die Behörde den Regierungspräsidenten. Dieser teilt der Witwe mit, wieviel ihr und ihren Kindern vom Todestage des Gefallenen ab gerechnet zusteht und daß sie die Beträge von der Gemeinde( oder dem Kreis) abheben solle. Kommt die Witwe zur Gemeinde, so wird die Zahlung der vollen Summe abgelehnt, es wird um ein Beispiel aus der Praxis herauszugreifen der Witwe, die nach der Mitteilung des Regierungspräsidenten 836 Mart 76 Pf. zu beanspruchen hat, nur ein Teil dieser Summe( 342 Mart 36 Pf.) gezahlt und für den Rest( 494 Mark 40 f.) eine Quittung dahin ausgestellt, daß dieser Rest auf die Unterstügungen verrechnet sei. Die Gemeinden und Streise berufen sich für dies Vorgehen auf eine Anweisung des preußischen Ministers des Innern vom 28. April 1915. Danach sei den Witwen nur für zwei Monate Rückstände zu zahlen, der Rest auf die Unterſtüßungen zu verrechnen. Ist eine derartige Verfügung ergangen, so widerspricht sie nach dem oben Dargelegten dem Gefeß. Die Kriegsunterstügungen sind feine Armengelder und können nach dem Gesetz nicht zurückgefordert werden. Ueberdies sind die Pensionen der Witwen und Waisen nach§ 850 Ziffer 7 der Živilprozeßordnung unpfändbar, also auch unabtretbar. Die einbehaltenen Beträge müssen, wenn die Witwe flagt, vom Militärfistus sie gezahlt werden, sich wiederum an die Lieferungsverbände halten mag. Es wäre wünschenswert, daß sofort die Verordnung des Ministers des Innern aufgehoben wird oder der Militärfiskus direkt an die Witwen das ihnen Schuldige zahlt. Es geht doch nicht an, daß die Witwen zu Prozessen für sich und ihre Kinder durch falsches Vorgehen von Lieferungsverbänden gezwungen werden.
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Wie konnte eine ministerielle Anweisung wie die geschilderte ergehen, wiewohl das Gesetz klar die Zahlung berlangt und dementsprechend auch bis in den Juni hinein verfahren war? Es scheint ein Saß der Motive zum Gesetz von 1888 Anlaß dazu gegeben haben. Nach den aus den Motiven über den Zwed des Absatz 5§ 10 oben angeführten Worten heißt es dort nämlich: Freilich wird es den Verbänden freistehen, sich durch Benehmen mit den zur Ausführung des Pensionsgeseges berufenen Behörden oder durch Abmachung mit den Hinterbliebenen dafür Sicherheit zu verschaffen, daß ihnen aus denDie Festung Kowno. jenigen Beträgen, welche nach erfolgter Feststellung des ReRynkany 6. KAL etwa für die Vergangenheit nachträglich zu zahlen sind, die für diese Zwischenzeit ge
Mazliszki
gderyszki
Dembawa
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Dygry
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