Einzelbild herunterladen
 

Nr. 228.- 32. Jahrg.

Abonnements- Bedingungen: Abonnements Breis pränumerande: Bierteljährl 3,30 R., monatl. 1,10 wöchentlich 25 Big. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pig. Sonntags nummer mit illustrierter Sonntags Beilage Die Neue Welt" 10 Big. Bost Albonnement: 1,10 Mart pro Monat Eingetragen in die Bost Beitungs Breisliste. Unter Kreuzband für Deutschland   und Desterreich. Ungarn  2.50 Mart, für das übrige Ausland 4 Mart pro Monat. Bostabonnements rehmen an: Belgien  , Dänemart, Holland  , Italien  , Luxemburg  . Portugal  Rumänien  , Schweden   und die Schweiz  

Ericheint täglich.

.

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

5 Pfennig

Die Infertions- Gebühr

beträgt für die sechsgespaltene Kolonel­zeile oder deren Raum 60 Big., für politische und gewertschaftliche Vereins. und Bersammlungs- Anzeigen 30 Pfg. ,, Kleine Hnzeigen", das fettgedruckte Wort 20 Pfg.( zulässig 2 fettgedruckte Worte), jedes weitere Wort 10 Big. Stellengesuche und Schlafftellenan zeigen das erste Wort 10 Pig., jedes weitere Wort 5 Pfg. Borte über 15 Buch­staben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 1hr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Ervedition ist bis 7 Uhr abends geöffnet.

Telegramm Adresse:

,, Sozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands  .

Redaktion: SW. 68, Lindenstraße 3.

Fernsprecher: Amt Moritplat, Nr. 151 90-151 97.

Donnerstag, den 19. August 1915.

Expedition: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritplag, Nr. 151 90-151 97.

Kowno   genommen.- Brest  - Litowst von Westen her umfaßt.

Meidung des Großen Hauptquartiers.

Amtlich. Großes Hauptquartier, den 18. August 1915.( W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

In den Vogesen   erfolgten durch sehr erheblichen Munitionseinsatz vorbereitete französische   Angriffe gegen Schragmännle( nördlich von Münster  ) und unsere Stellung südöstlich von Sondernach. Durch Gegenstöße wurden eingedrungene feindliche Abteilungen aus unse­ren Gräben zurückgeworfen; südöstlich von Sondernach sind völlig zerschossene kleinere Grabenstücke im Besitz der Franzosen   geblieben.

Oestlicher Kriegsschauplah.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v. Hindenburg  . Die Festung Kowno   mit allen Forts und un­zähligem Material, darunter weit mehr als 400 Ge­schüßen, ist seit heute nacht in deutschem Besitz. Sic wurde trot zähesten Widerstandes mit stürmender Hand genommen.

Die Armeen der Generale v. Scholt und v. Gallwis drangen weiter nach Osten vor. Ihre vordersten Abteilungen nähern sich der Bahn Bia­Iystok Bielsk.

=

Bor Nowo Georgiewsk wurden zwei wei­tere Forts der Nordost front er stürmt, 600 Gefangene gemacht und 20 Geschüße erobert. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Der linke Flügel traf gestern am Kamionka­Abschnitt beiderseits Siemiatycze   und am Bug bei Fürstendorf( südöstlich von Siemiatycze  ) auf erneuten starken Widerstand; der Uebergang über die Abschnitte wurde erzwungen, der Feind geworfen.

Der rechte Flügel erreichte das Bugsüdufer. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v. Mackenfen. Die Heeresgruppe hat ihren Gegner über den Bug und in die Vorstellungen der Festung Brest Litowsk   geworfen.

Oestlich von Wlodawa   drangen unsere Truppen über die Bahn Cholm- Brest Litowsk nach Often vor.

Oberste Heeresleitung.

Meldung des Admiralstabes der Marine.

Amtlich. Berlin  , den 18. August.( W. T. B.) Am 17. August 10 Uhr abends griffen fünf Boote ciner unserer Torpedoboots flottillen bei Horns- Riff Feuerschiff an der jütischen Westküste einen englischen modernen kleinen Kreuzer und acht Torpedobootszerstörer an und brachten den Kreuzer und einen der englischen Zer= störer durch Torpedoschüsse zum Sinken. Unsere Streitkräfte hatten keinerlei Verluste.

In der Nacht vom 17. zum 18. August griffen unsere Marineluftschiffe wiederum London   an.

Der deutsche Luftangriff auf die englische Ostküste.

London  , 18. August.  ( W. T. B.) Amtliche Mel­dung. Die östlichen Grafschaften sind gestern abend von deutschen   Luftschiffen heimgesucht worden, 10 Personen wurden getötet, 36 verwundet. Man glaubt, daß cin Luftschiff getroffen worden ist.

Ein Neutraler über den Verlust Warschaus  .

London  , 18. August.  ( W. T. B.) Die Time3" bringt einen Artikel eines Neutralen, der im letzten Jahre friegführende und neutrale Länder besuchte und fürzlich aus Rußland   ge­kommen ist. Er schreibt: Ich bin beständig überrascht darüber, wie wenig die Engländer begreifen, was der Verlust Warschaus  für die Russen bedeutet. Der zuversichtliche Ton der Zeitungen verhüllt den tiefen Schmerz, den alle Russen empfinden. Der Verfasser erzählt, daß eine mit ihm reisende russische   Dame, als sie bei der Landung in England die Nachricht erfuhr, in Ohns macht fiel, und fährt fort: Die Engländer sind gegenüber dem Striege viel gleichgültiger als Holländer, Schweden   und Schweizer  , entweder weil sie schlecht unterrichtet oder zuweit von den Kriegs­operationen entfernt sind. Der Krieg greift nicht in ihr tägliches Leben ein.

Es wurden die City von London   und wichtige An­lagen an der Themse   ausgiebig mit Bomben belegt und dabei gute Wirkungen beobachtet. Außerdem wurden

Beeinträchtigung von Witwen

Fabrikanlagen und Hochofenwerke bei Woodbridge und Waisen der Kriegsteilnehmer

und Ipswich   erfolgreich mit Bomben beworfen. Die Schiffe erlitten trotz starker Beschießung keinerlei Beschädigungen und sind sämtlich zurückgekehrt. Der stellvertretende Chef des Admiralstabes der Marine. gez. Behnde.

*

Der österreichische Generalstabsbericht.

Wien  , 18. August.  ( W. T., B.) Amtlich wird verlaut­bart: 18. August 1915.

Russischer Kriegsschauplas.

Die Truppen des Feldmarschalleutnants v. Arz trieben, während deutsche Kräfte längs des linken Bugufers vorgingen, die Ruffen beiderseits der von Biala heranführenden Straße in den Bereich des Festungsgeschützes von Brest Litowsk  zurück. Der Einschließungsring auf dem westlichen Ufer ist geschlossen. Im Raume von Janow fäuberte die Armee des Erzherzogs Josef Ferdinand   das Südufer vom Feinde. An unserer Front in Ost galizien fiel nichts von Bedeutung

vor.

Italienischer Kriegsschauplas.

Auf dem italienischen Kriegsschauplatz wurde gestern an der küstenländischen Front heftig gekämpft, während im Kärntner   Grenzgebiet verhältnismäßig Ruhe herrschte, in Tirol aber das schwere Geschüßfeuer des Feindes anhielt und einige kleinere Infanteriegefechte stattfanden. Im Gver= zischen wurden vier gegen San Martino geführte Angriffe der Italiener abgeschlagen. Vor dem Goerzer Brückenkopf herrscht nach wie vor ziemliche Ruhe, dagegen tobt um den Brückenkopf von Tolmein ein erbitterter Kampf; auch hier scheiterten vier feindliche Angriffe, ebenso mißlangen alle Vor­stöße des Gegners gegen unsere Höhenstellungen nördlich des Tolmeiner Brüdenkopjes. 3m Tiroler Grenzgebiete wurden italienische Angriffe auf den Toblinger Riedel( Drei­zinnengebiet) und gegen Milegna( Plateau von Folgaria) ab­gewiesen.

Gehobenen Sinnes, erbaut durch die Erinnerung an schwere Feuerproben und heißerkämpfte Siege, begeht heute in Nord und Süd die kaiserliche und königliche Armee auf dem Schlachtfeld das Geburtsfest des obersten Kriegs= herrn. Eines Geistes, in stolzer Zuversicht, erneuern die unter den Waffen stehenden Söhne aller Völker des Reiches ihr Treugelöbnis, das in den verflossenen zwölf Monaten so viele der Besten mit dem Blute besiegelt haben.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Höfer, Feldmarschalleutnant.

*

Ereignisse zur See.

Am 17. früh beschoß eine unserer Flottillen zum dritten Male die von den Italienern besette Insel Pelagosa, während zugleich ein Flieger über der Insel mit Bomben, Hierbei Maschinengewehren und Fliegerpfeilen operierte. wurde das seit der letzten Beschießung wieder zum Wohnen hergerichtete Leuchthaus zerstört, Baracken und Zelte wurden in Brand geschossen, ein Geschüßemplacement demoliert, meh­rere Materialdepots, einige am Strande aufgestapelte Mate­rialhaufen und mehrere Boote vernichtet. Die Besatzung hielt sich im Schützengraben und unterirdischen Unterständen ver­steckt und leistete keinen Widerstand. Feindliche Seestreitkräfte wurden nicht gesichtet.

Asla 1626

Flottenkommando.

Upifa

Budy

Haszkance

Uszledzie

Razi

Kaymialka Mieszkinie Brauze

Szabpe

Szaniec

Lopie Kormialow

Wijukizaki Pliebaniszhija,

Borek Slomianka

Piple

iemen

Kareliszki

0

Linkowo

Sergiany Ayguli

Wiliampolskaja Werszwy

Marwian Mironiszki ka Alexata

Dowolgowiczi

Jeseldonic

Petroszuny

KOWNO Brezniki

Wiciuny

Miesz

Pozaysce Pakalnisz Jarmaliszki

"

Nach§ 10 Absatz 5 des Gefeßes betreffend die Unter­stützung von Familien in den Dienst eingetretener Mann­schaften vom 28. Februar 1888, müssen den Familien solcher Kriegsteilnehmer, die verstorben sind oder vermißt werden, die Unterſtügungen solange gewährt werden, bis die Formation, welcher der in den Dienst Eingetretene angehörte, auf den Friedensfuß zurückgeführt oder aufgelöst wird. Diese Vorschrift war, wie die Regierungsmotive erklärten, not­wendig, um die Hinterbliebenen wenigstens nicht in eine un­günſtigere Lage zu bringen, als dieselbe sich ge­ſtaltet haben würde, wenn ihr Ernährer ihnen lebend bis zur Beendigung des Krieges entzogen geblieben wäre." Im Anschluß an das Gebot der Fortzahlung der Kriegsunterstügung an Familien Verstorbener und Vermißter sagt der Schlußsaß des§ 10 Abs. 5: Insoweit jedoch den Hinterbliebenen auf Grund des Gesetzes vom 17. Mai 1907 Bewilligungen gewährt werden, fallen die durch gegen­E3 wärtiges Gesetz geregelten Unterstügungen fort." find also so die Kriegsunterstützungen lange bis die zahlen, und Waisenrenten sächlich zur Hebung gelangt sind. Diese Vorschrift ja erforderlich, um Familien von Kriegsteilnehmern, die den Tod ihres Ernährers zu be­flagen haben und die unmöglich sofort die Witwen- und Waisenrente erhalten können, vor völliger Not zu bewahren. Ueber die Auslegung des angeführten Schlußsages des Ab­jazzes 5 fann nach seinem Wortlaut fein Zweifel sein. Ueber­dies besagen die Motive ausdrücklich:" Die Fassung des Schlußsages bietet Sicherheit dafür, daß die unterstüßungs­pflichtigen Verbände in den dort bezeichneten Fällen bei fort­dauernder Bedürftigkeit der Hinterbliebenen ihre Beihilfe nicht eher einstellen dürfen, als bis die Bewilligungen auf Grund des Militärpensionsgesetzes tatsächlich zur Hebung fommen".

-

war

-

Witwen­

zu

tat­

Den Gesetz entsprechend wurde auch früher verfahren. Jetzt fürzt jedoch in Preußen eine Reihe von Gemeinden, denen die Auszahlung der Renten für die Witwen und Waisen behördlich überwiesen wird, die Renten um erhebliche Beträge und zahlen den Witwen erheblich weniger aus, als diesen nach dem Gesez zukommt. Sind die Renten von den Militärbehörden festgesetzt, so benachrichtigt die Behörde den Regierungspräsidenten. Dieser teilt der Witwe mit, wie­viel ihr und ihren Kindern vom Todestage des Gefallenen ab gerechnet zusteht und daß sie die Beträge von der Ge­meinde( oder dem Kreis) abheben solle. Kommt die Witwe zur Gemeinde, so wird die Zahlung der vollen Summe abgelehnt, es wird um ein Beispiel aus der Praxis heraus­zugreifen der Witwe, die nach der Mitteilung des Re­gierungspräsidenten 836 Mart 76 Pf. zu beanspruchen hat, nur ein Teil dieser Summe( 342 Mart 36 Pf.) gezahlt und für den Rest( 494 Mark 40 f.) eine Quittung dahin ausgestellt, daß dieser Rest auf die Unterstügungen verrechnet sei. Die Gemeinden und Streise berufen sich für dies Vorgehen auf eine Anweisung des preußischen Ministers des Innern vom 28. April 1915. Da­nach sei den Witwen nur für zwei Monate Rückstände zu zahlen, der Rest auf die Unterſtüßungen zu verrechnen. Ist eine derartige Verfügung ergangen, so widerspricht sie nach dem oben Dargelegten dem Gefeß. Die Kriegsunter­stügungen sind feine Armengelder und können nach dem Gesetz nicht zurückgefordert werden. Ueberdies sind die Pensionen der Witwen und Waisen nach§ 850 Ziffer 7 der Živilprozeßordnung unpfändbar, also auch unabtretbar. Die einbehaltenen Beträge müssen, wenn die Witwe flagt, vom Militärfistus sie gezahlt werden, sich wiederum an die Lieferungsverbände halten mag. Es wäre wünschenswert, daß sofort die Verordnung des Ministers des Innern aufgehoben wird oder der Militärfiskus direkt an die Witwen das ihnen Schuldige zahlt. Es geht doch nicht an, daß die Witwen zu Prozessen für sich und ihre Kinder durch falsches Vorgehen von Lieferungsverbänden ge­zwungen werden.

T

an

der

Wie konnte eine ministerielle Anweisung wie die geschil­derte ergehen, wiewohl das Gesetz klar die Zahlung ber­langt und dementsprechend auch bis in den Juni hinein verfahren war? Es scheint ein Saß der Motive zum Gesetz von 1888 Anlaß dazu gegeben haben. Nach den aus den Motiven über den Zwed des Absatz 5§ 10 oben angeführten Worten heißt es dort nämlich: Freilich wird es den Verbänden freistehen, sich durch Benehmen mit den zur Ausführung des Pensionsgeseges berufenen Behörden oder durch Abmachung mit den Hinter­bliebenen dafür Sicherheit zu verschaffen, daß ihnen aus den­Die Festung Kowno.  jenigen Beträgen, welche nach erfolgter Feststellung des Re­Rynkany 6. KAL etwa für die Vergangenheit nach­träglich zu zahlen sind, die für diese Zwischenzeit ge­

Mazliszki

gderyszki

Dembawa

Jesia

Dygry

Auzery

Podejnupie Stanajcie

Telajcie Godlewe

Szancy Zasta Pogiemon Markazy Lysa bura

Fazery

S

liktenanspruchs