Gegen die Teuerungszulage im Baugewerbe. Der Vorstand des Arbeitgeberbundes für das deutsche Baugewerbe hat bekanntlich seinen Mitgliedern die Gewährung von Teuerungszulagen verboten mit der Begründung, eine solche vorübergehende Erhöhung der Löhne über die tarifmäßigen Mindestsätze sei ein Verstoß gegen den Tarifgedanken.
Nun hat auch der Verband der Baugeschäfte von Groß Berlin folgendes Rundschreiben an seine Mitglieder versandt:
Mit dieser Bereitwilligkeit vergleiche man die fühl ablehnende Haltung des Fürstlichen Verwaltungsamtes in Brake . Hoffentlich gelingt es auch, die Hohenhauser und Braker Tabatarbeiter mit Petroleum zu versorgen.
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Es scheine
Striegslieferung, hatte dann am 2. August eine Aussprache mit der daß ihnen die Papiere ausgehändigt wurden und sie deshalb an ein gemeinsamen Kommission der Tabatarbeiter. Es wird nunmehr eine Einverständnis der Firma glauben konnten. Feststellung der Petroleum brennenden Hausarbeiter durch die Fabri- dem Gericht zweifelhaft, ob eine Bestimmung im Lehrverfanten stattfinden und, soweit irgend möglich, das erforderliche Quan- trage, welche den Lehrling zur Ableistung eines Arbeitstum beschafft werden. jahres nach beendeter Lehrzeit verpflichtet, überhaupt berechtigt sei. geschlossen werden, seien sich doch nicht klar über die Tragweite einer Die jungen Leute, mit denen Lehrverträge derartigen Verpflichtung. Es sei ein unberechtigter Zwang, wenn jemand beim Abschluß des Lehrvertrages zugleich für die Zeit nach der Lehre verpflichtet werde. Es sei auch aufgefallen, daß der im Vertrage festgesetzte Lohn dem Tarif nicht entspreche. Wenn das auch bei Abschluß des Vertrages nicht zutraf, so hätte bei der Erhöhung des Tarifes der Vertrag entsprechend geändert werden müssen. Da das nicht geschah, seien ja die Kläger vertraglich verpflichtet gewesen, unter dem Tarif zu arbeiten.
Die Arbeitslosigkeit im Textilarbeiterberuf hat zugenommen. Bei der Julizählung im Textilarbeiterverbande wurden 1105 männ liche, 3737 weibliche, zusammen 4842 Arbeitslose festgestellt. Im Vormonat waren die entsprechenden giffern 819, 3018 und 3837, und im Juli des Vorjahres 630, 283 und 913. Die Arbeitslosengiffer in Prozent betrug im männl. weibl. zusammen
Juli 1915.. 3,0 Juni 1915
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9,5
6,4
2,2
7,7
5,5
Juli 1914.. 1,2
0,7
1,0
Gegen das Vorjahr beträgt die Steigerung mehr als das
In letzter Zeif mehren sich die Vorgänge, daß Arbeitnehmer, besonders Bauarbeiter, einen höheren Lohn fordern, als ihnen tarifmäßig zusteht. Diese Forderungen werden mit der Behauptung begründet, daß bei anderen Arbeitgebern ein höherer Lohn bezahlt würde. Dadurch soll der eigene Arbeitgeber veranlaßt werden, ebenfalls eine Zulage zu bewilligen. Wir sind den Behauptungen der Arbeitnehmer, soweit sie uns zur Kenntnis gebracht worden sind, nachgegangen und fonnten bisher in feinem Falle feststellen, daß die Angaben der Arbeitnehmer den Tatsachen entsprachen. 77 857, davon waren 40 207 weibliche. 45 Filialen mit 2163 MitDie Julizählung des Verbandes ergab eine Mitgliederziffer von Gegen derartige Behauptungen der Arbeitnehmer ist daher die gliedern haben nicht berichtet. Die Zählung umfaßt 97,2 Proz. der größte Vorsicht am Blaze. hältnissen im Gewerbe geben. Mitglieder, dürfte also ein ziemlich anschauliches Bild von den Ber
Immer aufs neue ersuchen wir die Verbandsmitglieder, unter allen Umständen die Tariflöhne innezuhalten. Auf Grund der Beschlüsse des Gesamtausschusses darf keine Zulage, weder direkte Lohnerhöhungen, noch Erhöhungen des Arbeitsverdienstes in irgendeiner anderen Form gewährt werden. Es ist die Pflicht jedes einzelnen, durchzuhalten. Die Schwierigkeiten müssen ertragen werden und wenn sie auch noch so unbequem sind.
Fünffache.
Aus der Partei.
Weitere Einstellung von Berichterstattung. Wir wollen helfen, soweit es uns nur irgend möglich ist. Der Zeiger Boltsbote" teilt mit: In der Wiedergabe der BeJeder muß sich indessen darüber klar sein, daß durch die Gewäh- richte über die Stellungnahme in den Parteiorganisationen zu den rung von Zulagen oder Lohnerhöhungen der Mangel an Arbeits- fchwebenden Fragen( die Verteidigung der Ansicht des Genossen fräften nicht im geringsten gehoben wird. Sind die Tarifverträge Haase) wird ein Bruch des Burgfriedens gesehen. Wir sind deshalb erst einmal durchbrochen, dann ist kein Ende mit den Zuschlägen nicht mehr in der Lage, Urteile und Forderungen von Kreisorganiund Lohnerhöhungen abzusehen. Wir haben noch nie vergeblich fationen zu veröffentlichen, wenn wir nicht einseitige Berichte die Verbandstrene unserer Mitglieder angerufen und rechnen auch bringen wollen. in dieser schweren Zeit bestimmt darauf, daß die Beschlüsse des Verbandes von jedem Mitgliede im eigenen wie im allgemeinen Interesse durchgeführt werden.
Mit follegialem Gruß
Der Vorstand.
Heuer. Fiedler. Schröter.
Soziales.
Gleichzeitig Soldat und gewerblicher Arbeiter.
Zur Entscheidung eines eigenartigen, durch den Krieg geborenen Rechtsstreites hat ein Monteur das Gewerbegericht angerufen. Der Kläger befindet sich sozusagen in einer Bwitterstellung. Er ist seit verhältnismäßig furzer Zeit zwar Soldat, tatsächlich arbeitet er aber in seinem Beruf bei seinem bisherigen Arbeitgeber und beansprucht deshalb auch von diesem seinen Arbeitslohn, der ihm von der betreffenden Firma verweigert wird. Die Sache liegt so:
Auch hier wird ganz unberechtigterweise von einer Durch brechung der Tarifverträge durch die Teuerungszuschläge gesprochen. Was darüber zu sagen wäre, haben wir größtenteils bereits zu dem Borgehen des Arbeitgeberbundes für das deutsche Baugewerbe gesagt. Aber der Verband der Baugeschäfte verzapft in seinem Rundschreiben auch eine hübsche Portion nationalölonomischer Weisheit, indem er behauptet, daß durch die Gewährung von Zulagen oder Lohnerhöhungen der Mangel an Arbeitskräften nicht im geringsten Die beklagte Firma stellt funtentelegraphische Anlagen für gehoben wird". Das sieht doch aus, als wenn der Vorstand des militärische 3mede her und beschäftigte hierbei den Kläger als Verbandes der Baugeschäfte über die Verhältnisse im eigenen Ge- Monteur. Im Dezember 1914 schloß die Fliegerinspektion namens werbe recht wenig unterrichtet ist. Das Baugewerbe leidet bekannt- des Reichsfiskus einen Vertrag mit dem Kläger ab, wonach dieser lich seit Jahren an einer chronischen Krise, die durch den Ausbruch für die Dauer von Versuchsarbeiten als Monteur in den Dienst des des Krieges naturgemäß noch verschärft wurde. An der Neu- Arbeitsverhältnis bei der Firma fortzusehen. Ferner heißt es in mobilen Heeres tritt, aber gleichzeitig die Erlaubnis erhält, sein ortientierung der Industrie für die Kriegsarbeit hatte das Bau- dem Vertrage, daß der Monteur in militärischer Hinsicht dem gewerbe selbst nur einen verhältnismäßig geringen Anteil, sodaß die Militärkommando, in technischer Hinsicht aber der Firma unterAussicht, im eigenen Beruf Unterkommen zu einigermaßen den Versteht und daß die Kriegsgeseze und Kriegsbräuche auf ihn Anwenhältnissen angepaßten Bedingungen zu finden, für die Bauarbeiter dung finden. Vom Reichsfiskus erhält der Monteur während der nur recht geringfügig war. Während deswegen um Vertragsdauer außer anderen, den Soldaten zustehenden Bezügen paar Beispiele herauszugreifen-, der Fleischer - eine Vergütung von 15 M. täglich und ist berechtigt, von der Firma beruf zahlreiche berufsfremd gewordene Arbeiter wieder an sich zog, die ihm auf Grund seines Anstellungsverhältnisses bei ihr zuSattlerei und Metallindustrie sogar dem Beruf Fernstehende in Massen stehenden Gebühren zu beziehen. Dieses Verhältnis, wo sich der Kläger halb in einer militäri
nur ein
Aus Industrie und Handel.
Zu viel Gold in Amerika ? Eigenartige Schmerzen haben die Amerikaner: eine der New Yorker Banten erklärt, es drohe dem Lande eine große Gefahr, weil führen, daß die Preise steigen, die Produktionskosten erhöht werden; zu viel Gold hereinkommt! Das würde, so wird behauptet, dazu find aber diese hoch, so stockt schließlich die Ausfuhr und das Land erstickt gewissermaßen im eigenen Reichtum. Die ganze Konstruktion ist erfünstelt, denn in Wirklichkeit nimmt der Verkehr nicht mehr Geldzeichen auf, gleichviel ob es Goldmünzen oder Banknoten sind, als die Warenumsäge bedingen, die überschüssigen Geldzeichen strömen den Banken zu, werden dem Verkehr entzogen. Es kommt aber freilich in Betracht, daß das amerikanische Bankwesen recht rückständig ist und dieser Prozeß der Abstoßung von überflüssigem Geld sich daher in den Vereinigten Staaten weniger prompt vollzieht, als in den europäischen Ländern. der anderen Seite dürfte auch wohl dem Zuflug von Gold ein Abfluß entsprechen, da es unter den gegebenen Verhältnissen für die amerikanischen Kapitalisten vorteilhaft sein dürfte, amerikanische Wertpapiere, insbesondere Eisenbahnaktien und Obligationen, die in großen Mengen sich im Besitz der europäischen Kapitalisten befinden, zu kaufen. Erstens find die letzten bereit die Papiere zu verkaufen, weil sie Geld brauchen, zweitens ist der Wechselkurs dem amerikanischen Käufer günstig, die Pfund Sterling , Franken, Mark und Rubel sind dem Dollar gegenüber entwertet. Daher dürfte es nicht gar so gefährlich mit dem Goldüberfluß werden, Europa wird vielmehr amerikanische Waren mit amerikanischen Wertpapieren zahlen, was im Resultat dazu führt, daß die Union aufhört ein Schuldnerland zu sein, daß in Zukunft weit weniger von dem in Amerika angehäuften Profit an die europäischen Gläubiger abgegeben zu werden braucht.
intereffantes Zeichen dafür, wie sehr die Länder der kapitalistischen Jedenfalls ist diese Furcht vor dem Goldüberfluß ein recht interessantes Zeichen dafür, wie sehr die Länder der kapitaliſtiſchen Wirtschaftsweise aufeinander angewiesen sind.
Die Eroberungen des amerikanischen Geldmarktes. Eine Aufstellung in der New Yorker„ Evening Post" zeigt den wachsenden Einfluß, den die New Yorker Börse im Weltkrieg erobert hat. Seit dem Herbst sind folgende ausländische Anleihen in Amerika untergebracht worden:
Kanadische Regierungsanleihe. Gemeindeanleihen u. a.
Franz. einjähr. Noten.
45 000 000 Doll.
90 000 000
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30 000 000 30 000 000
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Anleihe gegen Unterpfand Besondere Anleihe der franz. Regierung 10 000 000 Russische Schatzscheine. Argentin. Noten
5 proz. Anleihe
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25 000 000 15 000 000 25 000 000 15 000 000 10 000 000
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5 000 000
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3 000 000
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3 000 000
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1 000 000 500 000 Summa 307 500 000 Doll.
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an sich heranzogen, gingen Tausende von Bauarbeitern vom Bauschen, halb in einer bürgerlichen Stellung befand, währte längere beruf ab. Sie suchten Unterkommen in Munitionswerkstätten und Zeit. Dann wurde er tatsächlich als Soldat eingezogen und zur anderen Kriegsbetrieben, wo sie eine gesichertere und lohnendere Arbeit bei der Funkermontageabteilung der Firma kommandiert. Eristenz als in ihrem erlernten Beruf fanden. Die Aushebungen Die Frau des Klägers, welche denselben vor dem Gewerbegericht haben die Reihen dieser Leute gewiß in mindestens demselben Um- vertrat, behauptet, ihr Mann sei auf Veranlassung der Firma als fange gelichtet, wie die der im Beruf verbliebenen Bauarbeiter. Soldat eingezogen worden. Er sei gar nicht militärtauglich. Das 3072 Millionen Dollar, d. i. etwa 1 Milliarde und 400 Millionen Daß aber noch zahlreiche Bauarbeiter in anderen Berufen tätig sind, Bezirkskommando habe von seiner Einziehung nichts wissen wollen, Mark, haben also die Kapitalisten der Vereinigten Staaten zu hohen das kann keinem Zweifel unterliegen. Was sie dort festhält, sind aber die Firma habe wiederholt ihren Einfluß geltend gemacht, bis Zinsen an andere Staaten geliehen, zum weitaus überwiegenden lediglich die besseren Lohn- und Arbeitsbedingungen. Und insofern der Kläger eingezogen wurde. Der Vertreter der Firma, Dr. Erich Teil an die Kriegführenden. Was nicht verhindert, daß noch immer hat die Theorie des Verbandes der Baugeschäfte ein gewaltiges Suth, behauptet dagegen, seine Firma habe keinen Einfluß auf die illusionskräftige Leute glauben und Animierjournalisten hüben und Loch, daß durch die Gewährung von Zulagen oder Lohnerhöhungen Nach einer dem Gewerbegericht vorliegenden Auskunft der drüben deklamieren, daß dieser Krieg, der abgesehen von seinen Verder Mangel an Arbeitskräften nicht im geringsten gehoben wird. Militärbehörde hat der Kläger am 19. April 1915 einen Ge- wüstungen von Gütern jeder Art, Europa und das heißt die arIm Gegenteil, die abweisende Haltung der Unternehmer stellungsschein mit Rückwirkung bis zum 16. Februar bekommen und beitenden Boltsmassen Europas zu Schuldnern des nordim Baugewerbe gegen die Gewährung von Teuerungszulagen ist am 16. Juli als Soldat eingezogen. Am 3. August hat der amerikanischen Kapitalismus macht, zu irgend einer„ Befreiung“ fann höchstens dazu beitragen, diese Leute dem Bau- Kläger, wie seine Frau angab, den Fahneneid geleistet, aber führen werde. berufe dauernd zu entfremden, während die Verbesserung der Lohnund Arbeitsbedingungen das beste Mittel für jeden Beruf ist, demselben wirklich tüchtige Arbeitskräfte entweder zurückzuführen oder sogar auch neu zu gewinnen.
Einziehung des Klägers ausgeübt.
während der ganzen Zeit der Firma, zu der er nunmehr kommandiert war, zur Verfügung gestanden und beansprucht seinen Arbeitslohn. In dieser Hinsicht beruft sich der Kläger auf seinen Vertrag mit dem Fiskus, wonach er auf die Bezüge aus seinem Arbeitsverhältnis bei der Firma Anspruch erheben kann."
Zum Zweck der Beweiserhebung beschloß das Gericht, vom Kriegsministerium amtliche Auskunft darüber einzuholen, ob der Kläger in der Zeit, für die er Lohn beansprucht, in einem Militärverhältnis stand, welches das gleichzeitige Bestehen eines gewerblichen Arbeitsverhältnisses ausschloß.
Bedenkliche Lehrverträge.
Sollen wir zum Ueberdruß uns auch noch einmal mit der Behauptung befassen, daß die Gewährung einer Teuerungszulage die Tarifidee gefährde? Wir erinnern nur daran, daß der Arbeitgeber verband für das Transportgewerbe in Groß- Berlin seine Mitglieder trotz der Tarifvertragsverhältnisse aufforderte, ihren Arbeitern eine Teuerungszulage zu gewähren. Auch in der Textilindustrie sind die Lohn- und Arbeitsverhältnisse tariflich geregelt. Nach den Feststellungen des Tertilarbeiterverbandes waren aber bis zum Juni in Die Firma Hagelberg( Lithographie und Steindruckerei) forderte 57 Orten für rund 64 000 Arbeiter und Arbeiterinnen Teuerungs- als Klägerin vor dem Gewerbegericht von vier Steindruckern Verzulagen bewilligt worden. Im Berliner Bezirk sind 1500 Arbeiter tragsbruchstrafen von je 24 M., dem Betrage eines Wochenlohnes. und Arbeiterinnen an den Zulagen beteiligt, die durchschnittlich 2,50 durchgemacht. Die Lehrverträge enthalten eine Bestimmung, wonach Die Beklagten hatten bei der Klägerin eine vierjährige Lehrzeit bis 3 M. wöchentlich betrugen. Daß die Verhältnisse in der Textil- die Kläger verpflichtet waren, nach beendigter Lehrzeit noch ein industrie soviel rosiger wären als die im Baugewerbe, wird man weiteres Jahr als Gehilfen gegen einen Wochenlohn von 21 M. bei nicht gut behaupten können. Warum also die arge Scheu vor der Firma zu arbeiten. Zur Zeit, als die Verträge geschlossen Teuerungszulagen im Bauberuf? wurden, war ein Wochenlohn von 21 M. der tarifliche Mindest= lohn für Ausgelernte. Inzwischen ist der Tariflohn auf 24 M. erhöht worden. Dieser Lohnsaz wurde auch den Beklagten nach zurückgelegter Lehrzeit gezahlt. Der Lohn war ihnen aber unter den heutigen Verhältnissen zu niedrig. Bei anderen Unternehmern Eine Kommission aus Mitgliedern des Deutschen Tabatarbeiter- desselben Berufs fonnten sie 27 M. bekommen. Sie erklärten desverbandes und solchen des christlichen Verbandes hat, wie wir be- halb dem Oberdrucker der Firma Hagelberg, daß sie ihr ihre Papiere. reits meldeten, für das östliche Westfalen und Fürstentum Lippe an Arbeitsverhältnis lösen wollten, und forderten die zuständigen Behörden eine Eingabe wegen Sicherstellung des Darauf wurden den Beklagten ihre Arbeitsbücher und Zeugnisse nötigen Quantums Petroleums für die gewerblichen Zwecke der übergeben, aber sie wurden darauf aufmerksam gemacht, daß sie Zigarrenhausarbeiter gemacht. Die Antwort des fürstlichen Ver- mit dem Austritt einen Vertragsbruch begehen und die Firma sich waltungsamts zu Brake lautet: das weitere vorbehalte. Demgegenüber behaupten die Beklagten, davon die Rede gewesen, daß die Firma wegen des damals von Vertragsbruch sei ihnen nichts gesagt. Vor ihrem Austritt sei fich doch die Firma durch Aushändigung des Arbeitsbuches und leistung des fünften Vertragsjahres lege. Uebrigens habe Ausstellung eines Zeugnisses mit der Lösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt. In der Verhandlung kam noch zur Sprache, daß die Vertragsklausel, nach der Lehrzeit noch ein weiteres Jahr bei der Lehrfirma zu arbeiten, in allen Lehrverträgen, welche die Mitglieder des Schutzverbandes der Steindruckereibesitzer abschließen, aufgenommen werde.
Petroleum für die Tabakarbeiter.
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Wir sind nicht in der Lage, für die Hausarbeiter des hiesigen Bezirks Petroleum oder andere Beleuchtungsmittel zu beschaffen. herrschenden schlechten Geschäftsganges teinen Wert auf die AbEs muß der Kommission des Tabatarbeiterverbandes überlaffen bleiben, den Bedarf an Petroleum festzustellen und eine Eingabe an die zuständige Stelle wegen der Beschaffung der ers forderlichen Menge zu richten. ( Unterschrift.)
Der Landrat des Kreises Minden dagegen antwortete: Auch ich halte die Eingabe vom 27. v. M. um ausreichende Versorgung der Zigarrenarbeiter mit Petroleum für gerechtfertigt. Ich habe den Herrn Regierungspräsidenten hier gebeten, die deswegen bereits vom Herrn Landrat in Herford unterbreiteten, m. E. sehr zweckmäßigen Vorschläge dringend zu unterstützen.
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Auf Vorschlag des Gerichts verglichen sich die Parteien dahin, daß jeder der Beklagten 3 M. an die Firma zahlt und diese ( Unterschrift.) erklärt, daß sie den Beklagten keine weiteren Schwierigkeiten in ihrem Fortkommen machen werde.
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Denkt
an uns sendet
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Salem Aleifum Galem Gold
3igaretten
Willkommenste Liebesgabe! Preis No 3½ 4 5 6 8 10
3% 4 5 6 8 10 PfgdStck. 20 Stck.feldpostmässigverpackt portofrei! 50Stck.feldpostmässig verpackt 10 Pf. Porto! Orient. TabakuCigaretten- Fabr. Yenidze Dresden Jnh Hugo Zietz, Hoflieferant S.Md.Königsv.Sachsen Trustfrei!
Die Vorschläge der gemeinsamen Tabatarbeiterkommission sind also von den Herren Landräten dem Herrn Regierungspräsidenten Der Vorsitzende, Magistratsrat Dr. Schalhorn, beunterbreitet worden. Der Herr Regierungspräsident hat sich mit der merkte: Bei dem Vergleichsvorschlage habe das Gericht berückZentrale für Kriegslieferungen von Tabakfabrikanten ins Einver- sichtigt, daß die Beklagten aufmerksam gemacht wurden, daß sie Vernehmen gesetzt. Herr Hindenberg, der Vorsitzende der Zentrale für tragsbruch begingen. Andererseits spreche zugunsten der Beklagten , Berantw. Redatt.: Alfred Wielepy, Neukölln, Inseratenteil verantw. Th. Glode, Berlin , Drudu. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsbl