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Meranderplates einen Kraftwagen zu einer Fahrt nach dem Hause Schwere Brandwunden erlitt am Dienstagnachmittag die fieben und Nr. 14 Thorn; Reserve- Festungs- Maschinengewehr- Abteilung Lehderstr. 96 zu Weißensee  , dem Eckhause an der Rölckestraße, in dem der jährige Hedwig Kretschmar in der Wohnung ihrer Eltern, Detmolder   Nr. 2. Mord verübt wurde. Zwei Häuser vorher, unmittelbar an der Hase- Straße 48 in Wilmersdorf  . Als die Wilmersdorfer   Feuerwehr an Kavallerie: Regiment der Gardes du Corps( jf. auch Offiziere schen Fabrik, ließ er halten und bezahlte mit einem Fünfmarkschein. Der Brandstelle erschien, brannten in der Wohnung Betten, Gardinen à la suite der Armee); 3. Garde- Ulanen; Kürassiere Nr. 2, 4, 6, 7; Dem Chauffeur fiel es auf, daß sein Fahrgast jetzt eine blaue Brille trug. und anderes. Das Feuer konnte bald gelöicht werden. Das schwer- Dragoner Nr. 1, 2, 4, 6, 15, 16, 18, 19, 21, 24( s. auch Offiziere verletzte Kind mußte gleich nach dem Augusta- Krankenhaus in à la suite der Armee); Husaren Nr. 5 und 13; Ulanen Nr. 6( f. Kav.­Der junge Mann muß mit dem Kraftwagen nicht allzu lange nach Schöneberg   gebracht werden. Es soll den Brand durch Spielen mit Reg. v. Kaufmann), 8, 9; Reſerve- lanen Nr. 1 und 3; Jäger zu Ladenschluß angekommen sein. Die Spur des Fahrgastes ist mit Streichhölzern verursacht haben. Pferde Nr. 1, 2, 6, 9, 11; Regimenter Nr. 84 und v. Kaufmann; seinem Aussteigen aus dem Wagen in der Nähe des Mordhauses Landwehr- Regimenter Nr. 1 und 2; 1. Landsturm- Eskadron( Deutz) bisher vollständig verschwunden. Es wäre nun dringend erwünscht, Vanselow aus der Aderstr. 16. Der Mann hatte für einen Kauf­Bei der Arbeit tödlich verunglückt ist der 38 Jahre alte Otto Küraffier- Regiments Nr. 8; Reserve- Abteilungen Nr. 43, 47, 48. über ihn und seinen Verbleib mehr zu erfahren. Nach der Be­Feldartillerie: 1., 3.( s. auch Feldart.- Reg. Nr. 86) und 6. Garde­mann in der Uferstr. 18 Kohlen geholt, die er auf einer Leiter nach Regiment; 1. Garde- Reserve- Regiment; Regimenter Nr. 3, 4, 6, 8, schreibung, die der Fahrer von ihm gibt, machte er den Eindruck dem Staffboden bringen wollte. Als er fast oben war, glitt ihm der 10, 11, 16, 17, 23, 34, 38, 40, 42, 55, 56, 57, 61, 63, 67, 68, 72( 1. auch eines jungen Kaufmanns im Anfang der zwanziger Jahre. Er ist schwere Kasten auf dem Rüden zur Seite und rig ihn von der Leiter Feldart.- Reg. Nr. 86), 73, 75, 79( 1. Feldart.- Reg. Nr. 86), 81, 86, 99, nicht sehr groß, etwa 1,60 Meter, und trug einen dunklen Schlapp- hinab. Der Unglückliche fiel ungefähr 4 Meter tief auf den ge- 205, 209, 213, 220; Reserve- Regimenter Nr. 49, 61, 62, 67, 68; Land­Hut, einen dunklen Sommerüberzieher und weiße Wäsche. Wer pflasterten Hof hinab und zog sich einen Schädelbruch zu, an dem er wehr- Regiment Nr. 9; 1. Landsturm- Feldbatterie des XVII. Armee­etwas über ihn mitteilen kann, sollte sich unverzüglich bei der sofort starb. forps. Ballonabwehr- Kanonen- Zug Nr. 18. Kriminalpolizei melden. Kleine Nachrichten. An der Ede der Harzer und Elsenstraße in Fußartillerie: 2. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 4( j. Res.. Treptow   fuhr Montagnachmittag gegen 2 Uhr ein Kohlenwagen der Fußart.- Batl. Nr. 40), 5, 6, 9, 10, 11, 17; Reserve- Regimenter Nr. 4, Kohlenfpeditions- Gesellschaft m. b. H. so dicht an einen Straßen- 6, 17; Reserve- Bataillon Nr. 40; Landwehr  - Bataillone Nr. 6 und 8; bahnwagen der Linie 19 heran, daß die Wagenrunge gegen eine 2. Landsturm- Bataillon des VIII. Armeekorps; Batterie Nr. 101. Seitenscheibe des Bahnwagens stieß und sie zertrümmerte. Drei Artillerie- Bataillon Nr. 4. Fahrgäste erlitten durch umberfliegende Glassplitter Verlegungen Pioniere: Versuchs- Kompagnie; Bataillone: I. und II. Nr. 2, und mußten nach ihren Wohnungen gebracht werden.

Zu dem Mord bei Berkenbrück   wird noch mitgeteilt, daß die Kriminalpolizei bei einer Durchsuchung des Zimmers in der Edison­straße 20 zu Ober- Schöneweide  , das der verhaftete Schlosser Otto Göttfchau bewohnte, interessante Funde machte. Hier entdeckte man eine Müge, einen Lederriemen und verschiedenes Handwerkszeug, und alle diese Sachen erkannte Frau Krause sofort als die ihres Sohnes. Aber selbst angesichts dieser Funde bleibt der Verhaftete bei feinem Zeugnen.

Betriebsunfall.

Montag früh ereignete sich in dem Betriebe der Firma Julius Pintsch A.-G., Andreasstraße 71-73, ein Unfall. Ein Arbeiter tam beim Umkleiden seiner Garderobe mit dem einen Arm in eine auto­matische Revolverdrehbant, wobei ihm die Hand vollständig abgeriffen wurde.

Das Kaffenvermögen der Ruhegehaltskaffe der B. E. W. beträgt, tvie uns von der Geschäftsstelle der Maschinisten und Heizer mit­geteilt wird, zurzeit 1 036 052 Mark. Für die Uebernahme der Ver­forgungsansprüche der Arbeiter und Angestellten wird an die Stadt Berlin   eine Abfindung von rund 647 000 M. gezahlt. Der Rest des Stassenvermögens der Ruhegehaltstasse beträgt nach Abzug dieser Summe rund 389 000 Mart.

I. Nr. 4.

Vor dem Hause Oranienstraße 54 wollte gestern nachmittag Verkehrstruppen: Eisenbahnbau- Kompagnie Nr. 17. Etappen Fernsprech- Abteilung des gegen 1/46 Uhr ein Herr Mar Scent einen Straßenbahnwagen Telegraphendirektion der 8. Armee. der Linie 47 während der Fahrt besteigen. Er glitt XXXXI. Reserveforps. Feldluftschiffertruppe. Etappen- Kraft­jedoch ab und kam zu Fall, wobei er Hautabschürfungen wagenpark der 11. Armee. am linken Schienbein, linken Ellbogen und im Gesicht erlitt. Train: Garde- Train- Erjazz- Abteilung; Train- Abteilungen Nr. 2 Außerdem wurde ihm der linke Arm ausgerenkt. Der Verunglückte und 5; Train- Ersatz- Abteilungen Nr. 2 und 10. Proviantkolonne erhielt auf der nächsten Unfallstation ärztliche Hilfe und wurde von Nr. 1. Magazin- Fuhrparkfolonne Nr. 128. Zentral- Pferdedepot dort nach der Wohnung gebracht.- Gestern nachmittag brach der auf Darmstadt  . dem Vorderperron eines Straßenbahnwagens der Linie 89 ſtehende Postschaffner Richard aus der Lehniner Str. 5 plötzlich bewußtlos zusammen. Ein herbeigerufener Arzt konnte nur noch den Tod infolge eines Herzschlages feststellen.

Aus den Gemeinden.

Erhöhung der Familienunterstützungen für Charlotten­ burger   Kriegerfamilien.

Munitionskolonnen: Infanterie- Munitionsfolonnen Nr. 1 und 2 der 1. Infanterie- Division; Reserve- Munitionsfolonne Nr. 101 des XXXXI. Reservekorps.

Sanitäts Formationen: Sanitäts- Kompagnien Nr. 1 der Garde- Infanterie- Division und Nr. 3 des II. Armeekorps; Etappen- Sanitäts- Kraftfahrabteilung Süd.

3.

Armierungs- und Straßenbau Formationen: Armierungs­Bataillone. Straßenbau- Kompagnie Nr. 5. Kriegsbekleidungsamt des X. Armeekorps. Feldpostamt des XVII. Reservekorps.

Soziales.

Eine ländliche Arbeiterwohnung.

Bom 1. Oktober ab werden die Unterstützungen für Krieger­Wenn man einen Arzt braucht! Der Kürschner Nolle( Neukölln, familien in Charlottenburg   etwas erhöht werden. Abgesehen von Pflügerstr. 2), über den wir am Dienstag berichteten, daß er in der den Mietsbeihilfen erhielten bisher Frauen ohne Kinder voraus­Nacht vom Sonntag zum Montag vor dem Hause Kottbuser Damm 69 gesetzt, daß sie keinen eigenen Arbeitsverdienst haben und auch nicht bewußtlos zusammengebrochen war, ist einem Herzschlag erlegen. von dritter Seite unterstützt werden monatlich einen Normaljaz Schon in der Nacht wurde auf der Straße der Tod zwar nicht von von 24 M., Frauen mit einem Kinde 32, mit zwei Kindern 40, mit einem Arzt, aber von den herbeigerufenen Schußleuten festgestellt, 3 Kindern 46 M. und dann für jedes weitere sind 6 M. mehr. Für Schaar, der die Milchproduktion des Gutes Augustenau bei Der Milchkühler Rulice stand in Arbeit beim Milchhändler doch hat man der schonungsbedürftigen Frau zunächst nur etwas finderlose Frauen soll die Unterstützung auch ferner 24 M. betragen, Müncheberg   gepachtet hat. Da der Milchkühler seine Arbeit von einer Erkrankung des Mannes gesagt und ihr erst für Frauen mit einem Kind dagegen wird sie auf 36 M., bei zwei am Dienstag den Tod gemeldet. Nolle hinterläßt die Kindern auf 45. bei drei Kindern auf 54 und für jedes weitere Kind um auf dem Gute Augustenau zu verrichten hatte, mußte er dort Witwe mit drei kleinen Kindern im Alter von 8, 6 und 9 M. erhöht. Eine Frau mit sechs Kindern z. B. erhält heute 64 M., wohnen und erhielt vom Gutsbefizer Kerkow einen Schlaf­2 Jahren. In der Unglücksnacht mußte die von einer Fehlgeburt vom 1. Oftober ab 81 M. Hierzu kommt vom 1. November ab raum zugewiesen. Ueber die Beschaffenheit dieses Schlaf­überraschte Frau, für die der Mann um 3/411 einen Arzt fuchen ge- eine besondere Feuerungszulage von monatlich 3 M. in raumes machte der Milchkühler Kulice   vor dem Berliner   Ge­gangen war, infolge seiner Berunglückung bis gegen 3 Uhr auf die allen Fällen, wo dem Unterstügungsempfänger feine freie Feuerung werbegericht, wo er gegen seinen seitherigen Arbeitgeber notwendige Hilfe warten, die schließlich ein vom Urban- Krankenhaus zusteht. Eine Aenderung erfahren die Grundfäße über die Anrech- Schaar flagte, folgende Angaben: Der Raum, den er mitgekommener Arzt ihr leistete. Für den Verunglückten war, wie wir daß nur eine erhebliche des nung des Arbeitsverdienstes. Die Erfahrung hat ergeben, im vergangenen Winter bewohnen sollte, im Hause Kottbuser Damm 69 wohnende Arzt Dr. Stamel wurde eftfegung der Unterſtügung einen Anreiz gibt, Arbeit zu suchen. war nicht verschließbar, die Fenster hatten in seiner Wohnung nicht angetroffen. Der Berunglückte lag dann während bisher ein Arbeitsverdienst bis zu 10 M. monatlich auf die keine Scheiben, der Ofen war nicht heizbar, drei Stunden lang bewußtlos oder wohl längst tot vor bezw. in unterstützung überhaupt nicht und nur der 10 M. übersteigende Bees wimmelte von Ratten.

dem Hause, ohne daß ein Arzt ihn sah.

Die neue Polizeiverordnung über den Branntwein­

ausschank.

Das Berliner   Polizeipräsidium teilt jetzt die neue Polizei­verordnung über den Ausschank und Verkauf von Branntwein

oder Spiritus mit:

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Kriegerfiedlungen.

Landrat v. Laer   in Paderborn  , auf dessen Anregung der Kreis Paderborn   Senne  - Dedland durch Kriegsgefangene hat umbrechen lassen, behandelt die Frage der Ansiedelung von Kriegern im Westf. Wohnungsblatt" von einem neuen Gesichtspunkte aus. Er führt aus, daß bisher allen Anfäßen der Siedelung und Kolonialisation die rechte Lebenskraft gefehlt habe. Das sei auf zu wenig Handeln zurückzuführen. " Im Kernpunkt steht die Frage: Wer ist der geeignete Unter­nehmer für den An- und Verkauf des Siedelungslandes?" Das erste Erfordernis fruchtbringender Siedelung sei Anschluß

trag mit der Hälfte angerechnet wurde, soll jezt, um arbeitsfähigen Der Kläger   hat sich deshalb einen anderen Schlafraum Frauen einen erhöhten Anreiz zum Arbeiten zu geben, die Grenze gemietet und beansprucht Ersatz der hierfür sowie für Heiz­von 10 auf 20 M. erhöht werden, so daß beispielsweise einer Frau material aufgewandten Kosten, ferner Schadenersatz für fün­mit einem Arbeitsverdienst von 30 M. monatlich statt bisher 10 m, digungslose Entlassung. Das Gewerbegericht be M, fünftig nur noch 5 M. angerechnet werden. Schließlich werden auch schloß, durch Zeugenvernehmung beim Amtsgericht die Mietbeihilfen neu geregelt. Jezt werden Mietbeihilfen bon 20 bis 30 m. und im Falle des Verzichts des Bermieters auf Müncheberg   Beweis über die Beschaffenheit des betreffenden 30 Proz. Beihilfen bis zu 40 M. monatlich gewährt. In Zukunft Schlafraumes zu erheben. § 1. Der Ausschank von Branntwein oder Spiritus ist wird bei Mieten bis zu 20 M. ebenso wie jest die volle Miete verboten: a) in der Zeit von 9 Uhr abends bis 9 Uhr von der Stadt gezahlt; beträgt die Monatsmiete mehr als morgens; b) durch Automaten; c) in Wirtschaften mit weib- 20 M., so werden außer den 20 M. noch 25 Proz. des 20 M. über­licher Bedienung( Kellnerinnen, Bardamen usw.); d) in Wirt- steigenden Betrages gewährt, im Falle des Verzichts auf mindestens schaften, die eine Erlaubnis aus§ 33a der Reichsgewerbe- 30 Proz. der Miete bezw. den geringeren verbleibenden Teil der ordnung ausüben; e) an angetrunkene Personen.§ 2. Der Reſtmiete dagegen 20 M. und außerdem noch 50 Proz. gemäߧ 1 unter a zulässige Ausschank von Branntwein oder des 20 M. übersteigenden Teils der Miete, doch soll im großen Spiritus darf nur gegen bare Bezahlung und zum Genuß an Drt ganzen die Mietbeilfe höchstens 30 und in Fällen des Verzichts höchstens 40 M. monatlich betragen. Angenommen, die Miete macht und Stelle erfolgen.§3. Die Begriffe Branntwein und Spiri- 32 M. aus, so erhält der Wirt, wenn er nicht verzichtet, 23 M. und tus im Sinne dieser Verordnung umfassen alle Flüssigkeiten, wenn er verzichtet, 26 M.; bei 40 M. Monatsmiete erhält der Wirt die durch Gärung und Destillation aus Pflanzenstoffen ge- 25 beztv. 30 M. wonnen werden und aus Wasser und Alkohol bestehen, sowie Die Gesamtkosten, die die Kriegsunterstügungen veran vorhandene Gemeinden oder Neugründung von Gemeinden, und die Flüssigkeiten, welche hieraus hergestellt und hiermit ge- uriachen, belaufen sich heute für Charlottenburg   monatlich auf daraus ergebe fich, daß die Gemeinden felber in erster Linie mischt werden, insbesondere auch Liköre, Kognat, Grog usw. 540 000 M. aus städtischen Mitteln, darunter 230 000 M. Miet- Unternehmer bei der Ansiedlung sein müßten: bri Erweiterung Der Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus unter- beihilfen; hierzu kommen 328 000 m., die monatlich zu Lasten des bestehender Gemeinden die Stammgemeinde, bei Neugründungen der liegt denselben Beschränkungen wie der Ausschank durch voraussichtlich eine Mehrausgabe von monatlich 54 700 M. für eines bestimmten Enteignungsrechtes und in der Hergabe von billigen liegt denselben Beschränkungen wie der Ausschant durch Reiches gezahlt werden. Die Neuregelung verursacht für die Stadt Kreis. Die Unterstützung fönne u. a. bestehen in der Gewährung § 1 dieser Verordnung. Ausgenommen ist der Klein- direkte Unterstützungen, von 40 200 M. für Feuerungszulagen und Gelddarlehen. Handel mit vergälltem Branntwein und die Ab- 20 000 M. für Mietbeihilfen. Bemerkenswert ist, daß der Staat der Der Vorschlag geht dahin: Kreise und Gemeinden gabe von Branntwein zu Heilzwecken in Apotheken. Stadt anfänglich 50-60 Broz, heute aber nur noch 40 Proz. ihrer möchten die Ansiedelung von Kriegern gleich praktisch versuchen, § 5. Als Kleinhandel ist jeder Vertrieb anzusehen, der anders Aufwendungen erstattet. als in Mengen von mindestens einem halben Anker( 17,175 Der neue Schöneberger Markt auf dem Rudolf- Wilde- Plak, un­Liter) erfolgt.§ 6. Das durch das Oberkommando in den Marten erlassene Verbot des Ausschants von Spirituosen anmittelbar vor dem neuen Rathause Schönebergs, iſt geſtern früh er­öffnet worden. Militärpersonen wird durch diese Verordnung nicht berührt. § 7. Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 m. wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt(§ 3 der Bundesratsverordnung). § 8. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Straft.

Verlustlisten.

wobei es fördernd wirken würde, wenn für die besten Siedelungen Preise bereitgestellt werden könnten.

Die Verlustliste Nr. 321 der preußischen Armee ent- und in der Beziehung liegen die Bedingungen der Lebensfähigkeit­hält die Verluste folgender Truppenteile: Offiziere à la suite der Armee. Etappen- Inspektion der 4. Armee. Kommandantur Wesel  .

wird dann allerdings eine dankenswerte Aufgabe besonders der Ge­meinden sein können.

Gerichtszeitung.

Grog- Würfel vor Gericht.

Es ist sicher richtig, daß bei einer derartigen Siedelungstätigkeit die Aussichten auf guten Erfolg besser sein werden, als sie bei der bisher vielfach üblichen direktionslosen privaten Ansiedelungsbestrebung gewesen sind. Aber auch so darf die Sache nicht leicht genommen werden, wenn den Kriegern und Kriegsinvaliden schwere Ent­täuschungen erspart bleiben sollen. Es tommt weniger darauf an, die Siedelung zu schaffen, als darauf, fie lebensfähig auszugestalten, wie hier früher ausgeführt worden ist nicht nur in der Siedelung, sondern auch in ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu einer fauf­Lohndrückerei durch Zwischenunternehmer. träftigen Umgebung. Die anzusiedelnden Kriegerfamilien follen nicht nur ihr Bom Charlottenburger Magistrat erhalten wir nachfolgende Zu Infanterie usw.: Garde: 1., 2. und 5. Garde- Regiment 3. Austommen haben, sie sollen auch ihres Lebens froh schrift: 1. und 2. Garde- Reserve- Regiment; Garde- Füsilier- Regiment; werden. Das halte man sich vor Augen, auch im Vergleich mit Die Heeresverwaltung vergibt große Aufträge zur Anfertigung Garde- Grenadier- Regiment Nr. 5. Lehr- Infanterie- Regiment. Den bestehenden ländlichen Kleinsiedelungen; danach zu handeln, von Sandsäcken an Unternehmer. Diesen ist die Bedingung auf- Grenadier-, bzw. Infanterie-, bzw. Füfilier- Regimenter Nr. 1, 3, erlegt, Heimarbeiterinnen einen Nählohn von mindestens 5 Pf. für 7, 9, 11, 12, 26, 27, 34, 40 bis einschl. 49, 53, 54, 56, 59, 66, 67, das Stück zu gewähren. Außer Beiträgen zur Kranken- und In- 69, 76, 79, 80, 84, 85, 88, 94, 98, 111, 112, 117, 130, 146( f. auch validenversicherung dürfen den Frauen Abzüge nicht gemacht werden. Inf.- Reg. Nr. 59), 147, 150, 151, 153, 154, 156, 159, 162, 176( 1. auch Alles Material, also auch das Nähgarn, ist von den Unternehmern Res.- Inf.- Reg. Nr. 5), 190, 361, 369. Reserve- Infanterie- Regimenter zu liefern. Wie nun aber der Magistrat der Stadt Charlotten- Nr. 3, 5, 7, 22, 24, 26, 28, 35, 38, 39, 46, 51, 52, 55, 61, 65, 67, 69, burg   festgestellt hat, zahlen einzelne Unternehmer den Näherinnen 70, 71, 76, 77, 80, 81, 87, 91, 93, 99, 109, 111, 205, 221, 222, 223, 224, nur einen Nählohn von 3, 5 Pf. für den Sandsack, was sich als eine 257, 258, 271. Ersatz- Infanterie- Regimenter Nr. 9, 28, Königs= Durchkreuzung der guten Absichten der Militärverwaltung und als berg. Nr. 1 und v. Nußbaum. Reserve- Ersatz- Infanterie- Regiment Die in erster Reihe für unsere Feldgrauen bestimmten eine Lohnbrückerei darstellt. Es iſt dringend wünschenswert, daß Nr. 4. Landwehr- Infanterie- Regimenter Nr. 7, 9( f. Landwehr- Grog Würfel" des Fabrikbefizers Dr. Alfred Oppen­alle Umgebungen der Mindestlohn- Vorschriften des Kriegsministeriums Inf.- Reg. Tiek), 10( s. Ers.- Inf.- Reg. Nr. 9), 12, 18( s. Landwehr­den zuständigen Stellen gemeldet werden, um derartigen Lohn- Inf.- Reg. Nr. 84), 24, 31, 37, 46, 47, 48, 52( 1. Inf.- Reg. Nr. 59), beim haben gegen den letzteren eine Anflage wegen Ver­brüdereien fünftig einen Riegel vorzuschieben. 53, 66, 68, 78, 80, 84, 93, 99 und Tieb. Landwehr- Ersatz- Infanterie- gehens gegen das Nahrungsmittelgeset(§ 10) beranlaßt, die Regimenter Nr. 2 und 5. Landsturm- Infanterie- Regimenter Nr. 9 gestern das Schöffengericht Berlin- Tempelhof beschäftigte. Aus dem Fenster des dritten Stockes auf den Hof gestürzt hat und 109. Infanterie- Bataillon Gr. v. Schwerin  . Feld- Bataillon Bei Beginn des Krieges brachte Dr. D., der bis dahin Glüh­fich am Montag das bei einer Frau Gras in der Wartburgfir. 23 Schwarz des Detachements Plantier. Ueberplanmäßiges Landwehr- förper fabrizierte und ein chemisches und elektrotechnisches Labora­bedienstete aus Ostpreußen   geflüchtete Dienstmädchen Martha Vogel. Infanterie- Bataillon Nr. 1 des IV. Armeekorps. Brigade- Ersatz- torium betrieb, Grog- Würfel" in den Handel, die nach der An­Ein herbeigerufener Arzt stellte fest, daß die Bedauernswerte Bataillone: Nr. 15( f. Inf.- Reg. Nr. 361), 25, 26( beide. Inf.- Reg. fündigung aus feinstem Rum" hergestellt sein sollten. Diese Würfel den rechten Oberschenkel gebrochen, Verlegungen am Becken, Nr. 369), 56, 57( beide f. Eri- Inf.- Reg. Nr. 28). Landwehr- Brigade  - wurden in großen Mengen als Liebesgaben ins Feld geschickt. Hier der Wirbelsäule und des linken Armes davongetragen hatte. Die Ersatz- Bataillon Nr. 13( s. Landwehr- Ers.- Inf.- Reg. Nr. 2). Land- in Berlin   wurden fie polizeilich nicht beanstandet, dagegen hatte das Vogel wurde nach dem Schöneberger Krankenhause gebracht. Als sturm- Infanterie- Bataillone: III Flensburg, Goldap  , 2. Heidelberg   Münchener   Nahrungsmittelamt eine Untersuchung der Würfel ver­Grund zu der Tat gibt sie an, daß ihr Vater von den Russen ver-( s. Landst.- Inf.- Reg. Nr. 109), Montjoie  , II Ostrowo, Paderborn  , anstaltet und den Standpunkt vertreten, daß sie nur einen schleppt und getötet, die Mutter aus Gram darüber gestorben und II Stolp, II Tiljit( s. Ers.- Inf.- Reg. v. Nußbaum). Landsturm- Alkoholgehalt bon weniger als 6 Pro3. haben und Es wurde die Strafverfolgung bei der der Bruder in Galizien   gefallen sei. Hierzu feien noch die Zwiftig Infanterie- Ersatz- Bataillon Guben  . Etappen- Hilfstompagnie Nr. 35. daher minderwertig seien. feiten mit ihrer Dienstherrin getreten, die sie beschuldigt habe, fie Jäger- Regiment Nr. 2; Bataillon Nr. 10( 1. Jäger- Reg. Nr. 2); Staatsanwaltschaft beantragt, und darauf die Anflage wegen betrogen zu haben. Das alles hätte zu dem Entschluß beigetragen, Reserve- Bataillone Nr. 3, 7, 20. Reserve- Radfahrer- Kompagnie Nahrungsmittelfälschung bezw. Rachmachung von Genußmitteln zum sich das Leben zu nehmen. Nr. 30. Maschinengewehr- Abteilung Nr. 6; Res.- Maschinengewehr- Zwecke der Täuschung erhoben. Zu dem gestrigen Termin hatte Bemerkt sei noch, daß der Verzweiflungstat eine Auseinander Abteilung Nr. 1; 1. Ersatz- Maschinengewehr- Komp. des I. Armee- Juftigrat Dr. Löwenstein den bekannten bereideten chemischen setzung mit der Dienstherrin vorhergegangen war, welche das Mädchen forps; Feld- Maschinengewehr- Zug Nr. 241( f: Landst.- Inf.- Reg. Sachverständigen Dr. Aufrecht und den Handelsfammer­veranlaßte, fich auf dem Polizeirevier zu beschweren. Nr. 9); Festungs- Maschinengewehr- Abteilungen Nr. 6 und 8 Posen Sachverständigen Kaufmann Senf, der den zu den Würfeln be­