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Möglichkeit Sorgen erspart, wie eS jetzt für sie alle gelte, das, was die Eltern als Samenkorn in ihre Herzen gelegt, zu Früchten ent« wickeln zu helfen, durch ernste Arbeit an sich selbst, damit die Jugendlichen von heute dereinst fortsetzen könnten, was die Elteru begonnen. Verständnis für die Ziele der Eltern werde ihnen jetzt erst aufgehen, da sie selber mit dem heuligen Tage eingereiht werden in das mächtige Heer der Arbeiter. Sich als Arbeiter fühlen immerdar, stolz darauf sein, sich Arbeiter nennen zu dürfen, sei es. mit Kopf oder Hand. Frei und rein sich halten mit Kopf und Herz und Hand, das ist es, was der Jugend als Ideal erscheinen müsse. Feierlich klangen die frischen Jugendstimmen durch den Raum, als sie am Schluß von Wissells Rede einstimmig das Gelöbnis ab« legten: Wir wollen die Wahrheit ehren I Dem Schlechten wehren I Das Gute üben I Das Schöne lieben! Mit einem kurzen Schlußwort an die Eltern, ihren heran- wachsenden Kindern mit Milde und Verständnis entgegenzukommen, besonders in den schweren Stunden innerer Kämpfe, die keinem Jüngling und keinem Mädchen erspart bleiben, in ihren Kindern immer und zu allen Zeiten die Vollstreckerin unseres Strebens und die Erfüllung unseres Wollens zu sehen, schloß Wissest seine An- spräche. Unter den Klängen des Harmoniums entleerte sich langsam der Saal.

Gefrierfleischvcrkauf. Der städtische Verkauf von Gcfrierschweinefleisch in den Markthallen erhält in dieser Woche eine Erweiterung, indem eine Anzahl neuer Stände dafür eingerichtet wird. In den neuen Verkaufsständen wird auch Rindfleisch zu ivohlfeilen Preisen feilgehalten werden. Die Höhe der Preise ist aus den Aushängen an den Ständen ersichtlich.

Belohnung aus Anlaß der Ergreifnug flüchtiger Kriegs- gefangener. Das Oberkommando in den Marken teilt mit: Es ist öfters vorgekommen, daß entwichene Kriegsgefangene von Beamten der Polizeibehörden oder von Privatpersonen unter solchen Umständen wiederergriffen und eingeliefert worden sind, die entweder Gefahren für Leib und Leben dieser Personen in sich schloffen, oder besondere Umsicht und Uner- schrockenheit, bisweilen auch Aufwendungen erforderten. Künftig werden daher ini diesseitigen Befehlsbereich den Personen, die sich um die Ermittlung oder Festnahme entwichener Kriegs- gefangener besonders verdient gemacht haben, neben öffent- licher Belobigung auch Belohnungen zuteil werden.

Sandsäckenähcrei. Schlechte Löhne der Zwischenmeister sind, wie nnS mitgeteilt wird, zum Teil auch darauf zurückzuführen, daß Lieferanten den Zwischenmeistern nicht die Sätze zahlen, die sie zahlen müßten und die zur Folge haben, daß Zwischcnmeister ihrerseits geringere Löhne zahlten als die festgesetzten. So ist es auch den Eheleuten Henseleit in der Soldincr Straße ergangen. Wie diese uns aus ihren Lohn- büchern nachweisen, haben sie selber niir 2 s/z 3 Pfennige pro Sack von ihrem Auftraggeber erhalten, was zu der von uns mitgeteilten Entlohnung der Arbeiterinnen ge- führt habe. Bei dieser Bezahlung hätten sie durchaus T-ii�rc sebr erheblichen Gewinn erzielt, wie sie auch ' �Klrch Vorlegung einer UnkostenberechnuNg belegten. Im übrigen halten sie keine Kenntnis gehabt von den von ihnen zu fordernden und zu zahlenden Stückpreisen. Jetzt nach Veröffentlichung unserer Mitteilungen hätten sie sofort einen anderen Auftrag von einem anderen Lieferanten erhalten, der diese festgesetzten Lohnsätze ent- halte. Damit seien wohl die Bedingungen erfüllt, die gestellt wurden. Wir haben uns auch von dieser Angabe überzeugen können. Somit hat unsere Veröffentlichung den Zweck erreicht, den sie erreichen sollte. Sie hat einen argen Mißstand beseitigt und auch den Zwischenmeister belehrt, daß er die Pflicht hat, sich genau über die zu zahlenden Lohnsätze zu unterrichten: Die neue amiliche An- kündigung, eventuell die Betriebe zu schließen, in denen die Ar- beiterinnen nicht den ortsüblichen Tagelohn verdienen, dürfte ge- eignet sein, die Arbeiterinnen in dieser Branche allgemein vor der Ausnutzung zu schützen. Allerdings soll es auch Unternehmer geben, die ohne Auftrag auf Lager arbeiten lassen, um dann der Militärverwaltung große Posten Sandsäcke anzubieten, und die glauben, ganz willkürlich die Löhne zu zahlen, die ihnen behagen.

Beschwerden wegen Ltriegsarbeiten. Infolge vielfacher Klagen wegen der schlechten Bezahlung der Saudsäcke, Sanitätstaschen, Patronengürtel usw. hat der V e r« band der Schneider die in Frage kommenden Arbeiterinnen zu einer Sitzung am Dienstag, den 28. Septenrber, abends S'/z Uhr, nach dem Gcwerkschaftshause, Engelufer 14/13, Saal 3, geladen. Wir machen auf diese Versammlung aufmerksam, damit die mit diesen Arbeiten beschäftigten Frauen sich au derselben beteiligen.

Viehzählung. Auf Beschluß des Bundesrats findet im Deutschen Reiche am 1. Oktober 1915 eine Viehzwischeuzählung statt. Sie erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen und Federvieh. Die Ausführung der Zählung liegt in Berlin dem Magistrat und dem Königlichen Polizeipräsidium ob. Die Zählung selbst wird durch vom Magistrat beauftragte Zähler vorgenommen. Die Ergebnisse der Viehzählungen dienen lediglich den Zwecken der Staats- und Gemeindeverwaltung und der Förderung wissenschaftlicher und gemeinnütziger Aufgaben, wie der Hebung der Viehzucht. Insbesondere soll dadurch ein Einblick in die Fleischmengen gcivonnen werden, die durch die heimische Viehzucht für die Volksernährung verfügbar werden. Ueber die in den Zählbezirkslisten enthaltenen, den Vichbesitz des einzelnen betreffenden Nachrichten wird das Amtsgeheimnis geivahrt. Es wird noch besonders bemerkt, daß die Zählung keinerlei Steuerzwccken dient, sondern ledig- lich amtliche statistische Zwecke im Auge hat. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund der Verordnung des Bundesrats aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvoll st ändige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geld st rase bis zu zehntausend Mark bestraft: auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen wird, im Urteilfür dem Staate verfallen" erklärt werden.

Hinterblicbenen-Ffürsorge in Berlin . UnS wird geschrieben: Unter dieser Ucberschrift enthielt die Nummer 256 desVorwärts" einen Hinweis auf die Zentrale für private Fürsorge, Flott well st r. 4. Eine Genossin, deren Mann im August gefallen ist, suchte nun die genannte Zentrale auf, hauptsächlich weit sie nach den Angaben der Notiz des Glaubens war, daß ihr vielleicht dort die Möglichkeit zu einer Existenz und auch die Möglichkeit zu einer beruflichen Ausbildung ihrer Tochter gegeben werden könnte. Sie erstattet mir über ihren Besuch in der genannten Zentrale folgenden Bericht: Na, das hätte ich wissen müssen! Ausgefragt haben sie mich bis auf's Hemd und noch darunter und gescheid bin ich jetzt genau so wie vor dem. Alles wollten sie wissen: Was er vor zehn Jahren, als er noch auf seinen Beruf arbeitete, verdient habe, warum er damals seine Stellung aufgegeben habe, ob er gewerk- schaftlich und politisch organisiert gewesen sei und wo, ob meine Tochter eingesegnet worden wäre und warum nicht. So haben sie gefragt eine ganze halbe Stunde lang und ein paar Seiten voll- geschrieben. Und zuletzt haben sie mir gesagt, daß sie eigentlich nur Auskünfte erteilen und mehr nicht; ich würde jedoch auf jeden Fall von ihnen hören; es könne aber längere Zeit dauern. Nun sagen Sie mir einmal, was haben alle diese Fragen mit der Frage zu tun, ob sie mir, nachdem mein Mann gefallen ist, Rat oder Hilfe gewähren können, damit ich eine neue Existenz mir gründen und damit ich mein Mädel etwas lernen lassen kann?" Ich konnte auf diese Frage keine Antwort geben, denn auch ich kann nicht einsehen, was der Verdienst des Gefallenen, den er vor zehn Jahren halte, was die Organisationszugehörigkeit, was die Einsegnung der Tochter damit zu tun habe. Vielleicht weiß es die Zentrale für private Fürsorge. Ich aber möchte ihr den Rat geben, wenn sie Kriegerwitwen helfen will, dann tue sie es ohne über- flüssig zu fragen. Dann wird die Hilfe schmackhafter. Einer Frau, deren Mann draußen auf dem Schlachtfelde fiel, soll man, wenn man es kann, helfen, bald, teilnehmend und möglichst ohne bureau- kratisches�Ausgefrage. WaS hier über das Notwendige hinausgeht, wirkt kränkend und verletzt.

Die Liebcstragödie im Pfarrhans. Eine LiebcStragödie, der ein blühendes Menschenleben zum Opfer fiel und deren Schauplatz ein Pfarrhaus war, hat sich am Montag in Obcrschöncwcide abgespielt. Dort hat der 27 jährige Bahnarbeiter Otto Monzel das Dienstmädchen Marie Wiggert durch zwei Revolverschüssc verletzt und sich dann erschossen. Wir erfahren über die Bluttat, die in dem Vororte große Auf- regung verursacht, folgende Einzelheiten: Bei dem im Pfarrhause in der Lahnsteiner Straße wohnenden Pfarrer Ehrhardt war seit etwa Jahresfrist die 20 jährige Marie Wiggert aus Ketschendorf in Stellung. Das junge Mädchen war außerordentlich tüchtig, fleißig und ordentlich und erfreute sich allge- meiner Achtung. Vor mehreren Monaten hatte die W. den 27 Jahre alten Bahnarbeiter Otto Manzcl aus Obcrschöncwcide kennen gelernt, der zu dein Mädchen eine tiefe Zuneigung gefaßt hatte. Da M. ein ordentlicher, strebsamer und solider Mann war, kam es bald zur Verlobung. In letzter Zeit jedoch erlitt da? Verhältnis der beiden jungen Leute zu einander eine Trübung. Montag früh erhielt Monzel von der W. einen Abschiedsbrief. Durch diese Mitteilung wurde Manzcl, der sehr an dem Mädchen hing, in große Aufregung versetzt. Er begab sich nach dem Pfarrhause und versuckite nochmals durch eine Aussprache eine Versöhnung herbeizuführen. Dieses Vor- haben scheiterte jedoch an dem Widerstände der Wiggert und M. mußte unverrichtetcr Sache umkehren, nachdem er noch seiner ehe- maligen Braut die ihn, geniachtcn Geschenke zurückgegeben hatte. Am?!achmittag ging.Pfarrer Ehrhardt mit seiner Frau aus, um Besuchs zu machen. Diese Gelegenheit benutzte Monzel, um aber- mals den Versuch zu machen, seine Geliebte umzustimmen. Er stieg durch ein Fenster im Erdgeschoß in das Pfarrhaus ein und traf schon im ersten Zimmer auf die W., die, nichts Gutes ahnend, flüchten wollte. Nun geriet Monzel in große Wut und gab auf das Mädchen aus einem Revolver zwei Schüsse ab. Eine Kugel durchbohrte die Wange der W., die zweite drang ihr in die linke Hand. Als die Getroffene um Hilfe rief, richtete Monzel die Waffe gegen sich selbst und schoß sich zwei Kugeln in den Kopf und eine in die linke Brust. Schwerverletzt und be- stnnungslos brach er zusammen. Inzwischen waren Straßenpassanten hinzugeeilt, die einen Arzt und die Polizei benachrichtigten. Die beiden Verletzten wurden nach dem Königin-Elisabcth-Hospital ge- 'chafft, wo Monzel unmittelbar nach der Aufnahme starb. Die Ver- letzungen der Wiggert stellten sich glücklicherweise als leicht heraus, das Befinden des Mädchens hat sich bereits gebessert und gibt zu Befürchtungen keinen Anlaß. Die Bluttat hat in Oberschöneweide allgemeines Aussehen erregt, da der Täter in dem Vorort als ein anständiger, ruhiger Mann bekannt war, dem niemand eine derartige Tat zugetraut hätte.___

Das neue Kinovcrbot für Kinder. Das vom Berliner Polizeipräsidenten angeordnete Kinderverbot 'ür die Kinos tritt am 1. Oktober in Kraft. Nach der Verordnung dürfen die Groß-Berliner Lichtbildtheater die vor dem 31. Dezember 1912 zensierten Bilder nach dem i. Oktober d. I. nicht mehr in Kindervorstellungen zeigen, wenn sie nicht nachzensiert sind. Der Verein der Lichtbildtheaterbesitzer Groß-Berlins und der Pro- vinz Brandenburg hat sich, da die Kinos gegenwärtig nur über eine geringe Anzahl von Kinderfilmen verfügen, an das Berliner Polizeipräsidium gewandt, wo ihm mitgeteilt wurde, daß die alten Kinderfilme mit möglichster Beschleunigung gebührenfrei nachgeprüft werden sollen. Um die neue Prüfung zu beschleunigen, hat der Ver- ein ferner auf Anregung des Polizeipräsidiums zur Nachzensierung dieser Filme eine Zentralstelle in seiner Geschäftsstelle, Münzstr. 19, eingerichtet, in der die Filmverleiher eine Aufstellung über ihre vor dem 31. Dezember 1912 geprüften Kinderfilme und die dazu ge- hörigen Zensurkarten einzureichen haben. Wer von den Verleihern diese Aufstellung und die Erlaubniskarte nicht einreicht, hat zu ge- wältigen, daß vom 1. Oktober ab die nicht nachgeprüften Kinder- bilder von den Groß-Berliner Lichtbildtheaterbcsitzern zurückgewiesen werden, da die Polizei von diesem Tage ab eine ganz besonders Ueberwachung der Kinos angeordnet hat.

Kleine Nachrichten. Auf der Straße vom Tode überrascht wurde gestern nachmittag der 41 Fahre alte Stadisekrctär Paul Lichtblau auS der Prenzlauer Straße 33. Man fand ihn vor dem Hause Charitöstraße 4 besinnungslos auf dem Bürgersteig liegen und brachte ihn nach dem Krankcnhause. Hier konnte aber der Arzt nur noch feststellen, daß er schon gestorben war, vermutlich am Herz- schlag. Die Leiche wurde nach dem Schauhause gebracht. Im Gcschäftskeller seines Arbeitgebers erhängt hat sich der 53 Jahre alte Hausdiener Paul Janz aus der Andrcasstraße 13, der in der Wilhelmstraße tätig war. Am Hafenplatz aus dern� Wasser ge­landet wurde gestern eine unbekannte Frau von etwa 3349 Jahren. Die Tote, die nach dem Zustand der Leiche nur kurze Zeit im Wasser gelegen haben kann, trug eine weiße Bluse, einen dunkelgestreiften Kostümrock, schwarze Strümpfe, hohe schwarze Schnürschuhe und als Schmuck eine goldene Halskette mit einem Medaillon.

den Gemeinöen. Aus der Steglitzer Gemeindevertretung. Die bisherige Regelung des Diensteinkommens bezw. der Lohn« Verhältnisse der im Felde stehenden Beamten und Arbeiter der Gemeinde wurde bis zum 1. April 1916 mit der Maßgabe ver- längert, daß die auf Grund der Hinterbliebenenfürsorge vom Reich gezahlten Beträge angerechnet werden. Gleichfalls verlängert, und zwar um ein Jahr, wurde der Nachtrag zur Lustbarkeitssteuer- ordnung. Um den im Felde stehenden Mitbürgern das Gemeinde« Wahlrecht nicht zu schmälern, wurde beschlossen, von der Neuauf« stellung und Auslegung der Gemeindewählerlisten für das Jahr 1916 abzusehen. In der geheimen Sitzung wurden u. a. 3999 Mark für bauliche Reparaturen des Heims unserer Ferienkolonie in P r e r o w bewilligt. Städtische Fürsorge für Geschlechtskranke in Charlottcnburg. Nach den Erfahrungen aus den jetzigen, wie aus früheren Kriegen, wird eine große Anzahl von Soldaten mit ansteckenden Geschlechtskrankheiten nach Hause zurückkehren. D?r außerordent« lich großen Gefahr, die hierdurch für das Volkstum, besonders durch die bedeutende Herabsetzung der Geburtenziffer und die viel größere Säuglingssterblichkeit erwächst, ist durch die gewöhnliche ärztliche Tätigkeit, wie sie nach dem Kriege zur Verfügung steht, kaum vor- zubeugen. In Charlottenburg hält man deshalb ärztliche Fürsorge« stellen für Geschlechtskranke erforderlich, die nach Art der Tuber- kulose-Fürsorgcstellcn für ausgiebige und rechtzeitige Be« Handlung und für die Durchführung einer späteren Nach- behandlung sorgen sollen. Durch Belehrung der Kranken soll zugleich eine Weiterübertragung verhütet werden. Aber auch für alle freiwillig Rat Suchenden müßte eine solche Fürsorgestelle offen stehen, die so gedacht ist, daß sie mit den Aerzlen der Stade Hand in Hand arbeitst, daß die Kassenärzte, die Privatärzte und die Stadtärzte durch Ueberweisung der Kranken an sie möglichst frühzeitig in der Lage sind, die Behandlung einzuleiten, und daß ferner über die Behandlung eine gewisse Kontrolle durch die Für- sorgestelle erfolgt. Die städtische Deputation für Gesund« heitspflege in Charlottenburg hat demgemäß beschlossen, der Errichtung einer solchen Fürsorgestelle für Geschlechtskranke zuzu« stimmen, die schon vor Beendigung des Krieges in Tätigkeit treten und gegebenenfalls als dauernde Einrichtung bestehen bleiben soll. Zwcckmäßigerweise dürfte die Fürsorgestelle in das städtische Kranken« Haus Westend verlegt werden. * Das städtische Wohnungsamt in Charlottenburg . da§ bei Aus­bruch des Krieges seine Tätigkeit sehr erheblich einschränken mußte, wird seine Arbeit wieder aufnehmen. Vor allem wird die früher geübte sorgfältige Ueberwachung des Schlafstellenwesens wieder Platz greifen. Die in Cbarlottenburg vorgeschriebenen Schlafstellen« anzeigen, die man seit Kriegsbeginn nicht mehr gefordert hat, werden von jetzt ab wieder von den Schlafstcllenvermietern unbedingt ver« laugt. Auskünfte über die Meldepflicht uiw. erteilen die zuständigen Polizeireviere, die auch die vorgeschriebenen Meldeformulare abgeben.

Musterung der Dienstuntauglichen im Kreise Nicdcrbarnim. Die Musterung der Dienstuntauglichen der Jahrgänge 1893 bis 1376 beginnt bereits am heutigen Tage früh 8 Uhr. Wir ersuchen daher, die örtlichen Bekanntmachungen genau zu verfolgen.

Kindcrveranstaltung in Neukölln. Heute nachmittag 2 Uhr: Ausflug nach dem Turnplatz der freien Turnerschaft. Treffpunkt 2 Uhr an der Wildenbruchbrücke (Elsensteg)._ Jugendweihe in Adlershof . Sonntag, den 26. September, vormittags 19 Uhr, findet im Jugendheim, Bismarckstr. 31. die Jugendweihfcier für die schul« entlassene Jugend stall. Wcihrede, Gesangs- und Harmonium­vorträge. Verteilung von Andenken. Kinder über 12 Jahre sowie deren Angehörige find willkommen. Nachnriltags 3 Uhr im Jugendheim : Gemütliches Bei« sammensein. Festrede, Rezitationen, Lieder zur Laute, Aufführung der Jugendlichen, Musik und Gesang._

Soziales. Keine Verpflichtung zur Sonntagsarbeit. Die Frage, ob mit Kriegsarbeitcn beschäftigte Arbeiter ver- pflichtet sind, auf Verlangen auch Sonntags zu arbeiten, spielte eine Rolle in einem vor der Kammer 5 des Gcwcrbcgerichts verhandelten Prozeß. Die Firma Biedermann u. Czarnikow hatte mehrere Arbeiter, als sie Montag früh zur Arbeit kamen, entlassen, weil dieselben der Aufforderung, am Sonntag zu arbeiten, nicht nachgekommen waren. Die Arbeiter klagten auf Zahlung des Lohnes für den Entlassungstag und auf Ersatz des Schadens, der ihnen dadurch eulstanden ist, daß ihnen die Firma den Kriegs schein verweigerte. Die beklagte Firma bestritt ihre Zahlungspflicht und machte geltend, die Entlassung sowie die Verweigerung des Kriegsscheins sei berechtigt gewesen, weil die Arbeiter trotz Aufforderung nicht zur Arbeit am Sonntag erschienen seien. In der Fabrik sei ein Erlaß der Militär- behörde augeschlagen, worin die Arbeiter aufgefordert werden, im vaterländischen Jntercsie auch Sonn« und Feiertags zu arbeiten, wenn es erforderlich sei. Da die Firma ein übernommenes Quantum von Munition nicht anders als mit Hilfe von Sonntagsarbeit habe fertigstellen können, wären die Arbeiter zur Sonntagsarbeit ver- pflichtet gewesen. Durch T e i l u r t e i l erkannte das Gericht den Klägern den Lohn für den Entlassungstag zu. Der Vorsitzende, Magistratsrat Schultz, begründete das Urteil so: Die Aufforderung des Kriegs« Ministeriums, welche von den auf Heeresbedarf beschäftigten Arbeitern erwartet, daß sie erforderlichenfalls auch Sonntags arbeiten, wendet sich au das patriotische Gefühl der Arbeiter. ES ist nicht schön, in solchen Fällen die Sonntagsarbeit zu verweigern, wo es sich um die nationale Verteidigung handelt. Eine andere Frage ist es, ob für die Kläger eine gesetzliche Verpflichtung zur Sonntagsarbeit bestand. Das ist nicht der Fall, denn nach der Gewerbeordnung können gewerbliche Arbeiter nicht verpflichtet werden, Sonntags zu arbeiten. Die sofortige Entlassung wegen Ver- Weigerung der SonutagSarbeil war rechtlich nicht zulässig. Den Klägern steht deshalb da die Kündigung ausgeschlosien war der Lohn kür den Entlassungstag zu. Wie weit die Kläger Schadenersatzansprüche aus der Ver- Weigerung des Kriegsscheins haben, hängt davon ab,� ob sie alle für die nachträgliche Erlangung des Scheines vorgeschriebenen Be« stimmuugen erfüllt haben. Ueber diesen Punkt soll noch Beweis erhoben werden. Zentrale für Volkswohlfahrt. Die Tagung für die Erhaltung und Mehrung der deutschen Volkskraft, die die Zentralstelle für Volkswohlfahrt veranstaltet, wird unter dem Vorsitz von Staatsminister von Möller vom 26. bis 28. Oktober d. I. ini großen Sitzungssaale des Reichstages statt- finden. Folgende Tagesordnung wird zur Verhandlung kommen: Einleitung: Die deutsche Volkskraft und der Weltkrieg. Geheimer Obermedizinalrat Prof. Dr. Abel, Jena. 1. Die Mehrung des Nachwuchses. Prof. Dr. Olden« berg , Götlingen, Stabsarzt a. D. Dr. Christian, Berlin . 2. E r« Haltung und Kräftigung des Nachwuchses, a) Säug« lings- und Kleinlindesalter. Kabinettsrat a. D. Dr. von Vehr-