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Es ergab sich, daß Junge kaum berechtigt ist, das Mädchen, das in Oberschöneweide wohnt und in Berlin arbeitet, seine Braut zu nennen. Es hat ihn bei einem Ausflug flüchtig kennen gelernt und dann nur ebenso flüchtig mit ihm verkehrt. Junge holte es ein paarmal von der Arbeitsstelle ab und schrieb auch einige Briefe, seit dem Morde aber keinen mehr. Seit dem 30. Juni war das Mädchen nicht mehr mit ihm zusammen.

Aus dem Fenster gestürzt.

Gestern früh gegen 6 Uhr wurde im Hofe des Hauses Müllenhof­straße 9 die Schuhmacher- und Bförtnersfrau Schmidt tot auf­gefunden. Ermittelungen ergaben, daß die sehr nervöse Frau in der Nacht aufgestanden und 5 Treppen hoch gestiegen war, von wo aus sie sich auf den Hof stürzte. Die schlafenden Angehörigen hatten von dem Vorgange nichts bemerkt.

Das Baden von Obfttuchen unter Verwendung von Hefe und in einem Zumpel. Der Versuch, zwei ältere Männer und eine Backpulver hat der Magiftrat Charlottenburg bis zum Greisin zu ertränken, wurde im lebten Augenblid vereitelt.

bis

31. Dezember 1915 weiter gestattet. Bu solchem Dbfituchen darf Die Alhambra gefährdet. Das Journal" melbet aus Madrid , Bäder dürfen derartigen Obstkuchen auch abbaden, wenn der Teig welche die weltberühmte Alhambra zu Granada bedroht. Der zu 20 Proz. des Kuchengewichts Mehl Verwendung finden. Die daß eine gefährliche Erbverschiebung stattgefunden hat, im Hause des Kunden hergestellt ist. Das Verbot, Hefe und Bad- Hauptpfeiler des Gebäudes ist gewichen, so daß die Gefahr besteht, pulver zur Kuchenbereitung zu benußen, bleibt für anderen Kuchen daß das Gebäude einstürzen könnte. bestehen, ebenso das Verbot, mehr wie 10 Proz. Mehl zum Kuchen zu verwenden.

Kinderveranstaltungen in Steglit.

Verlustlisten.

gemeinsamer Spaziergang der Kinder nach dem Grunewald statt. Berluste folgender Truppen: Die Verluftliste Nr. 339 der preußischen Armee enthält

heim.

Heute Mittwoch sowie am Mittwoch, den 6. Oktober, findet ein Mundvorrat ist mit­

Vereinen.

Soziales.

Her mit einem Reichsknappschaftsgefeh.

Treffpunkt 122 Uhr am Bahnhof Steglit. zubringen. Bei schlechten Wetter bleiben die Kinder im Jugend- Reg. Nr. 207); 1. und 2. Garde- Ref.- Reg.; Garde- Gren.- Regimenter Infanterie usw.: Garde: 3. Garde- Reg. z. F.( s. Res.- Inf.­Alexander, Franz und Elisabeth; Garde- F.- Reg.; Garde- Jäger­Zwei geheimnisvolle Todesfälle beschäftigen die Kriminalpolizei Bat.; Garde- Schüßen- Bat.( f. auch Inf. Reg. Nr. 53). Lehr.- Inf.­in Neukölln. Am 25. d. Mts. starb plötzlich die 39 Jahre alte Frau Reg. Gren., beziv. Inf.-, bezw. Füs.- Regimenter Nr. 1, 3, 9, 12 ( 1. Res.Inf.- Reg. Nr. 52), 13, 14, 15( f. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 67), Elisabeth des Bureauvorstehers Mar Matschte aus der Schudoma­16, 26, 28, 34( s. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 210), 37, 40, 41( f. auch Inf.­straße 50, anscheinend an Herzschwäche. Als man gestern nachmittag Reg. v. Kurnatowski), 42, 43, 47( f. Jnf.- Reg. Nr. 72), 49, 52( siehe die Leiche abholen wollte, fand man neben ihr auch Matschke, einen Gestern hielt in München der Allgemeine Deutsche Knapp- Ref.- Inf.- Reg. Nr. 52), 53( f. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 53), 56( fiehe Mann von 45 Jahren, tot daliegen. Die Kriminalpolizei ist beschaftsverband seine Generalversammlung ab. Nach einem auch Inf. Reg. Nr. 53), 57( f. Res.- Inf.- Reg. Nr. 53), 59, 61, 62, müht, die Todesfälle weiter aufzuklären. In der Gegend behauptet Vortrag des Justizrats Milde Tarnowit über die 63, 65, 66, 67( 1. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 67), 69, 72, 76, 79, 83, man, daß Matschke an dem Tode seiner Frau schuld sei und sich Förderung des Knappschaftswesens in Preußen wurde, wie 84, 85, 87, 88, 89( 1. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 84), 91, 92, 94, 95, selbst aus Reue das Leben genommen habe. 96, 97, 99, 111, 114, 115( f. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 116), 116( j. auch uns telegraphiert wird, folgender Beschluß gefaßt: Die Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen Knapp- Landw.- Inf.- Reg. Nr. 116), 131, 132, 136, 137, 138, 140, 142, 143, Neue Bestandserhebungen. schaftsverbandes ist einig, daß die bisher getroffenen Maßnahmen 145( f. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 67), 146, 149, 151, 152, 156, 159, 160, nicht ausreichen, um bei allen Knappschaftsvereinen die dauernde 161, 164, 169, 171, 172, 173( f. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 67), 175, Amtlich. Am 28. September wird durch die Militär­Erfüllbarkeit der Pensionstassenleistungen zu ermöglichen. Sie 176, 186, 188, 342 362 und v. Kurnatowski. Ref.- Inf.- Regimenter befehlshaber eine Bekanntmachung betreffend Bestandserhebung hält daher weitere Maßnahmen zur Gesundung der Vereine für Nr. 3, 6, 7, 10, 38, 49, 52, 53, 55, 59, 61, 65, 67, 76, 79, 84, 91, erforderlich und erblickt eine solche auch in der berggesetzlich vor- 210, 213, 216, 217, 219, 223, 224, 238, 251, 259, 260, 261, 270, 271. 93, 98, 99, 109, 116, 202( f. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 207), 203, 205, 207, von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen ( Wolle, Baumwolle, Flachs, Ramie, Hanf, Jute, Seide) und gesehenen und mit Nachdruck anzustrebenden Zusammenlegung von Ers.- Inf. Reg. Königsberg Nr. 1( f. Festungs- Maschinengew.- Abt. daraus hergestellten Web- und Strickgarnen veröffentlicht Nr. 10 Königsberg). Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 7, 11, 15, Dieser Beschluß verschließt sich zwar nicht der Erkenntnis 18( i. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 84), 21, 23, 29, 36, 39, 52, 66, 71, 83, werden. Die Bekanntmachung führt eine monatliche Melde­pflicht für die genannten Spinnstoffe und Garne ein und setzt der von uns hervorgehobeneu Nachteile, die aus der Kleinheit 84, 85( f. Res- Inf.- Reg. Nr. 79), 87, 99( f. auch Res-- Inf.- Reg. die Bestimmungen der früheren Bekanntmachungen W. I. 1./6. 15 bon Knappschaftsvereinen entstehen. Er bleibt aber auf halbem Nr. 53), 116. Halb- Bat. Billau des Landw.- Inf.- Regiments Nr. 1 KRA. betreffend Bestandserhebung unversponnener Schaf- Wege stehen. Helfen kann nur ein reichsgesetzlicher Zusammen( f. Inf.- Reg. v. Kurnatowski). Brig.- Erf.- Bat. Nr. 35( f. Inf.­Reg. Nr. 362). Landst.- Inf.- Bataillone: I Deutsch- Ehlau, I Saar­wolle W. I. 621/7115. KRA. betreffends Bestandserhebung von schluß aller Knappschaftsvereine. Louis( 5. Inf.- Reg. v. Kurnatowati). Zusammengesettes Landst. ­Bastfaser - Rohstoffen usw. und 2. II. 384/7. 15. KRA. be­Inf.- Bat. Marienwerder- Rastenburg ( s. Inf.- Reg. b. Kurnatomski). treffend Bestandserhebung für Baumwolle usw. insoweit außer Landst.- Inf.- Ers.- Bataillone: Nr. 7 des 6. Armeekorps Beuthen Die Kammer V des Gewerbegerichts hatte am Dienstag i. Ob.- Schl., II Hamburg, Nr. 9 des 6. Armeekorps Rattomis, Straft, als sie regelmäßig wiederkehrende Bestandserhebungen wieder zwei Klagen zu entscheiden, wo die Auflösung des V Mek, 2. Straßburg , Treuenbrießen. Res.- Jäger- Bataillone Nr. 4 Zu der Bekanntmachung gehören 4 Arten von Melde- Lehrvertrags wegen der durch den Krieg eingetretenen ver- und 18. Radf.- Komp. Nr. 150 sowie die der Landw.- Div. Bredow. änderten Arbeitsverhältnisse gefordert wurde. Ref.- Maschinengew.- Abt. Nr. 4; Feld- Maschinengew.- 8üge Nr. 31 scheinen, und zwar: Im ersten Falle flagte ein Schlosser und Dreber(. Ref.- Jäger- Bat. Nr. 18), 111( f. Inf.- Reg. Nr. 91); Festungs­Meldescheine 1 für Wolle und Garne vorliegend auslehrling, ber seit einem Jahre nur Granaten gedreht hat. Der Maschinengew.- Abteilungen Nr. 8 Graudenz, 10 Königsberg , 15 Met. Lehrmeister behauptete zwar, der Lehrling babe in der fraglichen Kavallerie: Schwere Res.- Reiter Nr. 2; Dragoner Nr. 4 und Beit auch andere Arbeiten verrichtet. Es wurde aber festgestellt, daß 21; Husaren Nr. 4 und 13; Res.- Husaren Nr. 8; Jäger zu Pferde dies nur ausnahmsweise geschehen ist, in der Hauptsache aber nur Nr. 7 und 13; Reg. Nr. 86; 2. mobile Landw.- Estadron des 20. Armeekorps. Granatenarbeit gemacht wurde. Das Gericht ertannte auf Feldartillerie: Regimenter Nr. 44, 53, 55, 58, 72, 99. Lösung des Lehrbertrages, weil unter diesen Umständen von einer ordnungsmäßigen Ausbildung keine Rede sein könne. Es menter Nr. 3, 5, 7, 9, 15; Bat. Nr. 23; Batterien Nr. 221, 238, 262, Fußartillerie: Regimenter Nr. 1, 6, 8, 13, 17; Ref.- Regi­möge nach Lage der Sache dem Lehrherrn unmöglich sein, den Lehr- 36. Revolverkanonen- Kommando des Ers.- Fußart.- Regiments ent- ling ordentlich auszubilden. Die Unmöglichkeit, den Vertrag zu Nr. 13( f. Gren.- Reg. Nr. 89). erfüllen, begründe dessen Auflösung, ohne daß eine der Vertrags­parteien Anspruch auf Schadenersatz habe.

angeordnet haben.

Wolle;

Meldescheine 2 für Baumwolle und Garne vorliegend aus Baumwolle; Meldescheine 3 für Bastfaser und Garne vorliegend aus Bastfasern;

Kriegsarbeit und Lehrvertrag.

Meldescheine 4 für Seidenabfälle und Bourettegarne. Diese Meldescheine sind bei den örtlich zuständigen amt­lichen Vertretungen des Handels( Handelskammern usw.) weder mittels Postkarte( nicht mit Brief) anzufordern oder im Pioniere: Versuchs- Komp.; Regimenter Nr. 19 und 24; Ba­taillone: II. Nr. 1, I. und II. Nr. 6, I. Nr. 11, I. Nr. 28; Grf.­Bureau der betreffenden Handelskammern abzuholen. Im zweiten Falle ist der Lehrherr, der in seinem Uhren- Bat. Nr. 26; 1. Landw.- Komp. des 14. Armeekorps. Mittlere Minen­Eine Nachtragsverordnung zu der Bekanntmachung be- geschäft zwei Lehrlinge beschäftigt, seit Mai Soldat. Als solcher ist werfer- Abt. Nr. 184; Schwere Minenwerfer- Abt. Nr. 31. treffend Bestanderhebung und Beschlagnahme von alten er in einem militärischen Bureau in Treptow tätig. Er erhält fast Verkehrstruppen: Festungs- Fernsprech- Abt. Graubens. Feld­Baumwoll- Lumpen und neuen baumwollenen täglich einen furzen Urlaub, um nach seinem Geschäft zu sehen. Als fliegertruppe( s. auch Inf. Reg. Nr. 53). Stoffabfällen(. II. 285/5. 15. KRA.) vom 1. Juni ſeinen Vertreter den Lehrlingen gegenüber hat der Lehrherr einen Train: Train- Abt. Nr. 7. Etappen- Fuhrparkfolonne Nr. 11 1915 wird mit Gültigkeit vom 29. September 1915 von den in nächster Nachbarschaft ansässigen Uhrmacher bestimmt, der auch des 20. Armeekorps. täglich einmal einen Blick auf die Arbeiten der Lehrlinge wirft. Artillerie- Munitionstolonne Nr. 1 des 18. Armeekorps. Militärbefehlshabern erlassen. Hiernach ist die Meldepflicht Einer der beiden Lehrlinge, der bereits eine zweijährige Lehrzeit Armierungs- und Arbeiter- Formationen: Armierungs- Ba­dahingehend erweitert, daß die Bestandmeldungen, die nach den hinter sich hat, flagte auf Lösung des Lehrvertrages taillone. 1. und 3. Arbeiter- Komp. der 30. Inf.- Div.( f. Inf.- Reg. Meldebestimmungen zum legten Male am 1. August 1915 unter Ein- wegen mangelnder Ausbildung. In diesem Falle Nr. 143). haltung einer Einreichungsfrist bis zum 15. August zu erfolgen tam das Gericht einstimmig, wie der Vorsitzende bemerkte zu hatten, nunmehr allmonatlich stattfinden; die Meldungen der Ansicht, daß ein Grund zur Lösung des Lehr­müssen nach dem Stande der Vorräte am 1. eines jeden vertrages vorliege. Daß die Aufsicht und Ausbildung der 1., 2., 4., 6., 7., 8., 10., 11., 15., 16., 17., 18., 21., 22., 23. und 24. Inf. Die bayerische Verlustliste Nr. 224 enthält Verluste des Monats unter Einhaltung einer Einreichungsfrist bis zum Lehrlinge, wenn der Lehrherr eingezogen ist, nicht so fein tönne wie 1., 2., 4., 6., 7., 8., 10., 11., 15., 16., 17., 18., 21., 22., 23. und 24. Inf.­( Schluß folgt.) 10. des betreffenden Monats erfolgen. Die für die Melbung im Frieden, fei klar. So weit wie möglich ſuche der Lehrherr feinen Regiment och fifchen Berluftliste Nr. 199, deren Verpflichtungen dem Lehrling gegenüber nachzukommen. Wenn zu benutzenden amtlichen Meldescheine werden auf schriftliches es dabei ein wenig hapert, so gebe das dem Lehrling keinen Grund, Inhalt am Sonntag mitgeteilt wurde, wird veröffentlicht. Ersuchen von der Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoff- die Lösung des Vertrages zu fordern. abfällen, Berlin W 35, Lüßowstr. 33/36, postfrei versandt. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizei­behörden einzusehen.

Zengnis mit einem Kennzeichen.

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Die württembergische Verlustliste Nr. 273 bringt Ver­lufte des Brig.- Ers.- Bat. Nr. 52; Inf.- Reg. Nr. 120; Ref.- Inf.­Reg. Nr. 121; Füs.- Reg. Nr. 122; Gren.- Reg. Nr. 123; Inf.- Reg. Nr. 124; Landst.- Inf.- Bat. Biberach; 1. Res.- Pionier- Komp.; 3. Res.­Bei der Firma Medizinisches Warenhaus hörte ein Pionier- Komp.; Art.- Munitionstolonne Nr. 166; Berichtigungen Ein gefährlicher Brand fam in der letzten Nacht im Zentrum Maschinenbauer auf, ohne eine angefangene Affordarbeit fertig zu früherer Verlustlisten. machen. Er erhielt ein Abgangszeugnis auf borgedrucktem Die württembergische Verlustliste Nr. 274 enthält Ver­ von Berlin, in der Zeltfabrik von R. Reichelt, Stralauer Straße 52, Formular, ausgefüllt mit schwarzer Tinte. In dem gedrudten Sag lufte des Landw.- Inf.- Reg. Nr. 119; Jnf.- Reg. Nr. 121; Gren. aus noch unbekannter Ursache zum Ausbruch. Dort stand um 1 Uhr nachts in der Kleinen Stralauer Straße, der früheren Paddengasse, er ist ordnungsmäßig ausgetreten" ist das Wort ordnungsmäßig" Reg. Nr. 123; Inf.- Reg. Nr. 125; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 125; Inf.­die nach der Spree führt, auf dem zweiten Hofe des Grundstüds mit roter Tinte durchstrichen. Bei mehreren Firmen, wo sich der Reg. Nr. 126, 180; llanen- Reg. Nr. 19, 20; Felbart.- Regimenter die nach der Spree führt, auf dem zweiten Hofe des Grundstücks Maschinenbauer um Arbeit bewarb, wurde er nach Worlegung dieses Nr. 13, 49; Mittlere Minenwerfer- Mt. Nr. 187; Verluste durch ein Schuppen mit hölzern der genannten Firma sowie Zelten und Fenstern, Türen, Treppen usw. im rechten Seitenflügel in Flammen. Beugnisses zurückgewiesen. Er lagte beshalb beim Ge- Krankheiten. Diese hatten so reiche Nahrung gefunden, daß die Feuerwehr, die der beklagten Firma habe ihm ausdrücklich gesagt, er solle durch das werbegericht auf Schadenersag und bemerkte, der Betriebsleiter mit mehreren Zügen zur Stelle war, tüchtig Wasser geben mußte, Beugnis gekennzeichnet werden, damit er bei keiner anderen Firma Briefkasten der Redaktion. um die angrenzenden alten Baulichkeiten zu schützen. Der Schaden Arbeit bekomme. Die beklagte Firma erhob Wider- Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Linbenstr. 3, IV. Sof ist durch Versicherung gededt. lage mit dem Antrage, das Gericht möge feststellen, daß der rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend bon 5 bis 6 1hr statt. Jeber für den Brieftasten bestimmten Anfrage Bom Regen unter die Tranfe kam ein Landwirt v. B. durch einen Kläger bertragbrüchig geworden und verpflichtet sei, den ange- ist ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Austausch von Zivilgefangenen. Der junge Mann verübte vor fünf fangenen Afford fertig zu machen. Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnements quittung Jahren im Leichtsinn einige Streiche, die gegen das Strafgesetzbuch Das Gericht erkannte diesen Anspruch der Firma als be- beigefügt ist, werden nicht beantwortet.. Eilige Fragen trage man in der verstießen. Er borgte unter der Vorspiegelung, daß er ein großes gründet, erklärte aber gleichzeitig, daß es un statthaft ist, dem Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Vermögen befize oder zu erwarten habe, andere Leute an, ohne Kläger ein gekennzeichnetes Beugnis zu verabfolgen. diese Darlehne zurüdzahlen zu können. Auch eine kleine Hypo- Hiernach einigten sich die Parteien dahin: Der Kläger thekenschiebung lief mit unter. Um sich den Folgen seiner Straf- macht den angefangenen Afford fertig. Dann ist das Arbeits­taten, bei denen es sich um ziemlich unbedeutende Beträge handelte, verhältnis beendet. Die Firma verpflichtet sich, dem Kläger ein zu entziehen, ging der junge Mann nach England und betrieb dort ordnungsmäßiges Abgangszeugnis auszustellen. weiter die Landwirtschaft. Nach Ausbruch des Krieges wurde er in ein Gefangenenlager gebracht. Als friegsunbrauchbar ausgetauscht, fam er jegt nach Deutschland und Berlin zurück. Hier wurde er, weil das Strafverfahren gegen ihn immer noch nicht erledigt ist, verhaftet und wegen Betruges dem Untersuchungsrichter vorgeführt.

Aus den Gemeinden.

Aus aller Welt.

Sprechstunde mit.

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B. 1. Die eidesstattliche Versicherung in der von Ihnen angegebenen Form genügt. Der Zusatz ist zwedlos. Die Interventionsllage muß nach Ihrer Darstellung zugunsten des Intervenierenden entschieden werden . V. M. Die Unfallrente müßte auf 10-15 Prozent bemessen bleiben. Der Verdienst ist dafür nicht absolut entscheidend.- W. H. Einen weiteren Beschwerdeweg gibt es nicht. Ein absoluter Anspruch auf Reichsunterstützung besteht nicht. Nur wenn Bedürftigkeit vorliegt, wirb Unterstübung gewährt. Sie wird in Ihrem Falle verneint werden. A. M. 100. Bei völliger Erwerbslosigkeit wird die Bollrente gezahlt. Die Vollrente beträgt 66% des Jahresverdienstes. H. W. 2. Wenn feine Kinder vorhanden sind, Ein neuer Unglücksfall auf dem Neubau der New Yorker Unter- erben Sie die Wirtschaft und Hochzeitsgeschente im voraus und von dem grundbahn. Daily News" meldet aus New York: Bei dem Bau baren Gelde und den Versicherungsbeträgen usw. die Hälfte. Die andere des neuen Tunnels für die Untergrundbahn ereignete fich Sälfte erben die Eltern des Ehemannes bezw. deren Abtömmlinge. Sollen Sonnabend abend ein neuer Unglüdsfall. Der Tunnel werden. Anleitung für ein solches bekommen Sie bei uns in der Sprech Sie als alleinige Erbin gelten, so müßte darüber ein Testament gemacht stürzte unter dem Broadway bei der 38. Straße ein. 8 wei stunde . E. M. 44. Bis zum 16. Dktober ist der Berkauf der Metall­Menschen wurden getötet, etwa 12 verletzt. Das Unglück gegenstände freigestellt. Erst später hat die Anmeldung zu erfolgen. Sie geschah, als sich eben die Theater leerten. Hunderte von Menschen soluter Anspruch auf Staatsunterstützung besteht nicht. Wenn feine Be­müssen dann allerdings den Gegenstand anmelden . D. R. 77. Ab­enttamen mit Inapper Not. Die ganze Straße brach in dürftigkeit vorliegt, fann fie verweigert werden. Beschwerde über ver­Der Magistrat der Stadt Charlottenburg veröffentlicht die Pro- der Mitte ein, die Bürgersteige sentten sich. Zum Glüd ent- weigerte Unterstützung ist beim Magiftrat zulässig. O. R. 99. Nein, gramme für das Winterhalbjahr 1915/16 der städtischen Fortbildungs­5. B. 106. 1. Ja. 2. Sie sind nicht gezwungen, den Strafantrag schulen. In der städtischen Gewerbeschule beginnt der stand keine große Panit. Die Straßenbahn auf dem Broadway fuhr auch gegen die Frau zu stellen. Das liegt in Ihrem Ermessen. 3. Der Unterricht am Mittwoch, den 13. Oktober. Es bestehen Tagesklassen über die Straße, als die Senkung eintrat, sie wurde durch die Strafantrag ist auch dann zulässig. 4. Nein. 5. Begen Beleidigung. für die Werkmeisterschulen zur Ausbildung von leitenden Personen Schnelligkeit ihrer Fahrt gerettet. O. B., Pappelallee. Der Verwalter ist verpflichtet, dem Mieter die des Gewerbestandes sowie Abend und Sonntagstlaffen Brandkatastrophe in einer nordamerikanischen Stadt. Nach Tele- Brotfarten zu bringen. Nur wenn er den Mieter nicht antrifft, muß dieser für die Gehilfen- und Meisterfachschulen zur Ausbildung von Ge- grammen aus Nachbarorten von Ardmore ( Oklahoma) steht die 1. Ja. 2. Die Unterstützung wird von Hamburg gezahlt. 3. Ja. 4. Sie sie sich nachdem abholen. J. F. 95. Ja. Frau A. G. 66. hilfen, Vorarbeitern und Meistern und endlich vorbereitende Klaffen für gewerbliche Lehrlinge. Der Besuch der städtischen Stadt infolge Explosion einer Wagenladung Gasolin in Brand. werden sich noch einige Zeit gedulden müssen. Dann müssen Sie beim Bezirksvorsteher noch einmal nachfragen. R. B. 4. An das Dänische Gewerbeschule bereitet den Besuch der Kgl. Maschinenbau- und Bau- Das brennende Gasolin verbreitete sich nach allen Richtungen, wo Rote Kreuz in Kopenhagen unter genauer Angabe der Truppe, welcher er durch eine große Zahl von Gebäuden Feuer fing. Die Station angehört und dem Drt, von welchem Sie zuleht Nachricht erhielten. gewertschule in geeigneter Weise vor. Die Fortbildungsschule für männliche Per wurde durch die Explosion zerstört. Soweit bis jezt bekannt ist, P. S. 26. Genaue Angaben darüber sind bis jetzt noch nicht be­sonen mit beruflicher Fachbildung zerfällt in eine gewerbliche tamen 15 Pesonen ums Leben. Mehr gibt's nachher aber auf keinen Fall, eher weniger.

Charlottenburger städtische Fortbildungsschulen und Gewerbeschule.

Abteilung, eine taufmännische und eine Arbeiterabteilung. Der Brand in einer Feldpostanstalt. Die Räumlichkeiten, in denen Unterricht beginnt am Donnerstag, den 7. Oftober. An demselben Tage beginnen den Unterricht die Pflichtfortbildungs- die Feldpostanstalt der 3. Landwehrdivision untergebracht ichule für weibliche Handlungsgehilfen und Lehrlinge, sowie die war, find fürzlich von einer Feuersbrunst heimgesucht worden. städtische Mädchenfortbildungsschule mit beruflicher während es gelungen ist, die Geld- und Wertsachen sowie die zur Fachbildung. Diese beiden Schulen umfassen eine Handels- und Absendung eingelieferte Post zu bergen, find 51 Beutel mit eine gewerbliche Vorschule, sowie Hauswirtschaftslehre, Kinder- angekommener Post leider berbrannt. Wahnsinnstat einer Tiroler Bäuerin. Die Bäuerin Bürschner pflegerinnenschule und Schneiderinnenlehrlingsschule. Näheres über Anmeldung, Einschulung, Schulgeld, Lehrpläne enthalten die An im Dorfe Urgen im Oberinntal, die plößlich irrsinnig wurde, tündigungen des Magistrats. erträntte ihr Kind und eine alte Frauensperson

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fannt.

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Frauenleseabende. Alt-

Glienicke und Faltenberg. Donnerstag, den 30. Dezember, abends 8%, Uhr, im Jugendheim, Rudower Str. 54.

Wetteraussichten für bas mittlere Norddeutschland bis Donnerstagmittag. Zeitweise heiter, aber noch veränderlich mit im all­gemeinen geringen, im Küstengebiet etwas stärkeren Regenfällen. Außer den Mittagsstunden ziemlich fühl.