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Verlustlisten.

Die Verlustliste Nr. 340 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:

Gaskommission, soll vom 1. Oktober ab der Preis des der letzten Sigung des Innungsschiedsgerichts zur| sahen dann die Hand aus der Erde herausragen. Der Mörder war Gajes von 15 auf 18 f. pro Kubikmeter erhöht werden. Sprache. mittlerweile mit einem Zuge nach Merseburg gefahren, wo er beim Begründend wurde vom Magistrat ausgeführt, daß die Erhöhung Ein Konditor hatte seit 1904, also länger als 10 Jahre, bei Aussteigen verhaftet wurde. sich zunächst aus der Steigerung der Kohlenpreise von 19 M auf Hillbrich gearbeitet. Er war als Ladengehilfe und Kellner tätig und Die Wirbelstürme auf Jamaika . Aus Kingston wird gemeldet, 23 M. pro Tonne ergeben habe. Dadurch seien zirka 30 000 m., erhielt einen Monatslohn von 20 m. nebst halber Kost. Beim Aus- daß auf der Iniel Jamaika in der Nacht zu Freitag abermals starle weiter für Mehrausgabe bei der Anfuhr 9000 M., für Erhöhung der bruch des Strieges erklärte die Firma, daß sie wegen des schlechten Wirbelstürme getobt haben. Der westliche Teil der Insel ist von Löhne 9000 M. und an Unterstützung für die Angehörigen der zum Geschäftsganges feinen Lohn mehr zahle, sondern nur noch die so- jeder Verbindung abgeschnitten, da die Telegraphen­Heeresdienst einberufenen Arbeiter weitere 8600 M. notwendig genannte halbe Kost gewähre. Der Gehilfe war damit einverstanden linien völlig zerstört sind. gewesen. Insgesamt sind bisher im Etatsjahr 57 000 M. Mehr unter der Vorausseßung, daß er während des Krieges nicht entlassen ausgaben vorhanden, so daß von dem eingestellten Ueberschuß von werden würde. Er wurde aber im April entlassen und 75 000 M. nur noch etwa 15 000 M. übrig bleiben. Da die Gastlagte nun auf Nachzahlung des Lobnes für neun Monate. anstalt aber ein kaufmännisches Unternehmen sei, müsse sie auch Der Stläger ist inzwischen Soldat geworden. Seine Frau, die ihn faufmännisch vorgehen. Von unseren Vertretern Blum, Silber vor dem Schiedsgericht vertrat, sagte, ihr Mann habe gleich seinen schmidt und Stühmer wurde dagegen eingewendet, Kollegen nicht nur feinen Lohn bekommen, sondern die Firma habe daß sie es nicht billigen fönnten, wenn eine geordnete Stadt- ihm und den anderen Gehilfen sogar das Ansinnen gestellt, von Inf.-, bezw. Füs.- Regimenter Nr. 2, 6, 7, 9, 11, 14, 18, 20, 21, 22 Infanterie usw.: Garde: 7. Garde- Inf.- Reg. Gren.-, bezw. verwaltung mitten im Etatsjahr einen städtischen Betrieb den Trinkgeldereinnahmen, die infolge des schlechten. auch Res-- Inf.- Reg. Nr. 51), 23( 1. Res.- Inf.- Reg. Nr. 51), 26, herausgreife, um dessen gewerbliche Erzeugnisse zu verteuern. Da Geschäftsganges bedeutend zurückgegangen waren, täglich 27, 30 bis einschl. 34, 36, 38, 41 bis einschl. 47, 48( 1. auch Feld­es sich nicht ettpa um eine Unterbilanz des Werkes handle, sondern fünfzig Pfennig an das Geschäft abzugeben. fliegertruppe), 49, 51, 54, 55, 56, 59, 62( 1. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 51), einzig und allein nur um eine Erhöhung des Kommunalzuschlages Aus diesen Beträgen sollten andere bei Hillbrich beschäftigte Perfonen 66, 67, 68, 72, 73, 74, 77, 78, 82, 86, 87, 89, 91, 94, 99, 117, 128, zu vermeiden, so könnten die sozialdemokratischen Vertreter diefes entlohnt werden. Der Vertreter des Beklagten gab an, der Kläger 130, 136, 138, 141, 148, 148, 149, 151, 152, 154, 155, 156, 157, 162, Verfahren nicht billigen, denn in erster Linie würden durch die Er- sei deshalb entlassen worden, weil er das Personal gegen die Firma 163, 164, 165, 167, 168, 171, 174, 175, 176, 352, 354, 357 bis einschl. böhung des Gaspreises nicht die leistungsfähigen Schultern, sondern aufgehezt habe. Anscheinend hat das Aufhezzen" darin bestanden, 361, 368, 369, 371, 374, 375. Res.- Inf.- Regimenter Nr. 1, 2, 3, 5 die unbemittelte Bevölkerung, auch die kleinen Handwerker und daß der Kläger seinen Kollegen gegenüber der Unzufriedenheit mit( f. Inf.- Reg. Nr. 375), 15, 18, 19, 20, 24, 25, 29, 30, 34, 35, 36, Geschäftsleute belastet. Im übrigen sei die Gasanstalt auch kein den derzeitigen Arbeitsbedingungen Ausdruck gab. Im übrigen 38, 46, 48, 49, 51, 56, 69, 76, 78, 79, 80, 83, 88, 202, 203, 205, Privatunternehmen, welches ohne Rücksicht auf die Konsumenten recht meinte der Vertreter des Beklagten, der Kläger sei mit dem Verzicht 206, 208, 209, 211, 212, 216( lettere beiden f. Schavere Minenwerfer hohe Ueberschüsse erübrigen müsse, auch sei der Ausfall beim Ueberschuß auf Lohn einverstanden gewesen, er habe also nichts zu bean- Abt. Nr. 39), 219, 223, 232, 249, 252, 253. Ers.- Inf.- Regimenter der Gasanstalt, gegenüber den Ausfällen bei der Lebensmittelbeschaffung spruchen. Nr. 29, Königsberg Nr. 1, Keller( s. Inf.- Reg. Nr. 375) und vor nur eine Bagatelle. Während eine 10prozentige Erhöhung der Ein- Der Vorsitzende gab der Ansicht Ausdruck, der Kläger bätte Nußbaum. Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 4, 7, 9, 18, 19( j. auch kommensteuer für die Betreffenden jährlich nur 5-8 M. Mehraus- doch aufhören können, wenn er mit dem Verzicht auf Lohn nicht ein- Grs.- Inf.- Reg. v. Nußbaum), 20 bis einschl. 24, 26 bis einschl. 32, gabe verursachen würde, müssen die Abnehmer bei Erhöhung des verstanden gewesen wäre. Es wurde kein Beweis darüber gefordert, 34, 39, 46, 47, 49, 51, 57, 77, 81, 83. Landw.- Ers.- Inf.- Reg. Nr. 1. Gaspreises von 3 Pf. jährlich mindestens 12 M. mehr zahlen. daß der Kläger nur unter der Voraussetzung, während des Krieges Brig.- Ers.- Bataillone Nr. 11( f. Inf.- Reg. Nr. 300), 40( 1. In Unsere Vertreter beantragten darauf, die Frage der Gaspreis- nicht entlassen zu werden, auf den Lohn verzichtet hatte. Anscheinend Reg. Nr. 368), 78( s. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 51), 82( 1. Gri.- In­erhöhung bis zur Beratung des Haushaltsplanes für 1916 zu ver- stand auch das Schiedsgericht auf dem von der Rechtsprechung des Reg. Nr. 29). Landw.- Brig.- Erj.- Bat. Nr. 27( s. Landw.- Erſ.- Inf tagen, um dann die Verteilung der Ausfälle in gerechter Weise auf Gewerbegerichts abweichenden. irrigen Standpunkt, daß der Reg. Nr. 1). Landst.- Inf.- Bataillone: Mustau, II Ostrowe, die tragfähigen Steuerzahler zu verteilen. Dieser Antrag wurde Kläger , indem er zu den verschlechterten Bedingungen weiterarbeitete, II Saarbrücken und 16. des 1. Armeekorps. gegen die Stimmen unserer Genossen abgelehnt und mit der gleichen fich des Rechts auf Nachforderung des Lohnes begeben habe. Nach bataillon Sondershausen . Landst.- Inf.- Erf.- Bataillone: I Meschede Stimmenmehrheit der Magistratsantrag angenommen. der Beratung des Schiedsgerichts machte der Borsigende den 12. des 4. und 2. des 20. Armeekorps. Garnison - Bat. Soldar. Einigungsvorschlag, der Beklagte möge dem Kläger , weil Jäger- Bat. Nr. 5; Res.- Bataillone Nr. 3 und 5. Gebirgs- Maschinen­er doch 10 Jahre im Geschäft gearbeitet hat, 50 M. zahlen. Auf gewehr - Abt. Nr. 202; Feld- Maschinengewehr- Zug Nr. 212( f. diesen Vorschlag ging die Vertreterin des Klägers denn auch ein. Reg. Nr. 141). Kavallerie: 1. Garde- Dragoner: Schwere Res.- Reiter Nr. 3; Kommunale Uniformenwerkstätten in der Schweiz . Dragoner Nr. 16; Husaren Nr. 12 und 13; 2. Landw.- Eskadron des 3. und 4. Landst.- Eskadron des 1. Armeekorps. Res.- Kav.­Der Lausanner Stadtrat hat für die Uniformenlieferungen an Abteilungen Nr. 50 und 52. Feldartillerie: 5. Garde- Reg.; Regimenter Nr. 2, 5( s. auch die schweizerische Militärverwaltung eine Fabrik errichtet, die in vier großen Sälen über 200 Personen beider Geschlechter beschäftigt. An Res.- Feldart.- Reg. Nr. 50), 6, 8, 10( f. auch Ref.- Feldart.- Reg. den ersten fünf Wochentagen beträgt die Arbeitszeit 91%, am Sonn- Nr. 50), 15, 19, 22, 23( s. Res.- Feldart.- Reg. Nr. 50), 25, 34, 43, abend 82 Stunden. Anfängerinnen erhalten einen Minimallohn 44, 52, 53, 54, 58( s. Feldart.- Reg. Nr. 43), 79, 80; Ref.- Regimenter von 2 Fr., nach 14tägiger Probezeit arbeiten sie im Afford mit Nr. 7, 13, 47, 50; Landw.- Reg. Nr. 15. Fußartillerie: Ref.- Regimenter Nr. 1, 7, 15( f. Feldart.- Reg. Tagesverdiensten von 4,5 Fr. Die Schneider erhalten einen Anfangs Nr. 15); Fußart.- Batterien Nr. 103, 111, 824. John von 5 Fr., mit Stüdarbeit können sie es auf 7 bis 8 r. täg- Pioniere: Versuchs- Komp. Regimenter Nr. 18, 23, 24, 25, lich bringen. Jeden Sonnabendnachmittag vor 5 Uhr wird der Lohn 29, 31; Bataillone: I. Nr. 6, I. Nr. 8, I. Mr. 9, I. Nr. 11, I. und II. ausbezahlt. Auch in Genf ist eine solche Uniformenfabrik oom Stadt- Nr. 15, I. und III. Nr. 16, I. und II. Nr. 21; Ers.- Bataillone rat errichtet worden. Das ist endlich einmal eine vernünftige soziale Nr. 21 und 27; Pionier- Kompagnien Nr. 209, 241, 247, 250; Res.­Tat, die zugleich wieder die vollständige Ueberflüssigkeit und Ent- Kompagnien Nr. 47, 50, 52. Mittlere Minenwerfer- Abt. Nr. 39. Pionier- Belagerungs- Train Nr. 11. behrlichkeit von Zwischenelementen Unternehmer, Zwischenmeister Agenten, Spekulanten usw.

Ausschuß- Ersatzwahlen zur Neuköllner Orts­frankenkasse.

Jn nächster Zeit finden die Ersazwahlen zum Ausschuß der Neuköllner Ortsfrankenkasse statt. Zweds Aufstellung der Vorschlags­liste werden die Vertrauensleute der einzelnen Betriebe ersucht, bis 6. Oftober an untenstehende Adresse geeignete Vorschläge zu machen. Wählbar ist jedes großjährige, bei der hiesigen Ortskasse versichertes Kassenmitglied. Berliner

Gewerkschaftskommission, Bezirk Neukölln, A. Hendrischke, Obmann, Thomasstr. 26.

Soziales.

beweist.

Gerichtszeitung.

Schlagen von Schülern.

Gehaltskürzung und Entlassung in der Kriegszeit. Bei der Firma Dr. Mar Goldschmidt, Zeitungs ausschnittbureau, war ein Fräulein als Leserin und Stemplerin seit sechs Jahren gegen ein Monatsgehalt von 80 M. beschäftigt. Als der Krieg ausbrach, wurde das Gehalt auf 60 M. gefürzt, später wieder auf 65 M. erhöht. Nachdem das Fräulein plötzlich entlassen worden war, flagte sie beim Gewerbegericht auf Zahlung des Gehalts für zwei Wochen wegen fündigungsloser Entlassung und Nachzahlung der Differenz zwischen dem vollen und dem gekürzten Gehalt im Gesamtbetrage von 260 Mark. In der Verhandlung vor der Gegen den Gymnasiallehrer Paulik in Schöne Kammer 8 berief sich die beklagte Firma auf eine schriftliche berg bei Berlin hatte der Amtsgerichtsrat a. D. Büchsenstein Vereinbarung mit der Klägerin, wodurch diese sich mit der aus Schöneberg Privattlage wegen Körperverlegung seines Gehaltskürzung ohne Vorbehalt einverstanden erklärt hat. Ferner Sohnes erhoben, der seinerzeit Pauliks Schüler in der 3. Borschul­machte die Firma geltend, sie sei berechtigt gewesen, die Klägerin klasse des Prinz- Heinrich- Gymnasiums war. Der Privatkläger be­ohne Kündigung zu entlassen, weil sie sich wiederholt geweigert habe, hauptete, Baulit habe seinem Sohn an einem Oftobertage des Zeitungen, die nicht mehr gebraucht wurden, wegzuräumen. Hier vorigen Jahres in der Unterrichtsstunde eine solche Ohrfeige gegeben, gegen wandte die Klägerin ein, daß diese Arbeit seit fünf Jahren daß der Junge beim Verlaffen der Schule eine hoch aufgelaufene nicht mehr zu ihren Obliegenheiten gehöre. Es könne nicht von ihr dicke Backe gehabt habe, auf der sich die Finger einer Männerhand verlangt werden, daß sie bei dem gefürzten Gehalt noch mehr abgezeichnet hätten. arbeiten übernehme. Hinsichtlich der Gehaltsfürzung berief sich die Klägerin auf eine neben dem schriftlichen Abkommen getroffene mündliche Vereinbarung. Der Inhaber der Firma habe die Gehalts fürzung angeboten mit den Worten: Damit ich Sie während des Krieges behalten kann, muß ich Ihnen das Gehalt fürzen." Hieraus folgert die Klägerin, daß bei einer Entlassung während des Krieges ihr Einverständnis mit der Gehaltskürzung hinfällig geworden sei und sie Anspruch auf Nachzahlung der Differenz habe.

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Das Provinzial Schulkollegium in Berlin er bob zugunsten des Lehrers den Konflikt und ver langte Einstellung des Verfahrens. Es sei dem Lehrer seine bei amtlicher Vernehmung gemachte Erklärung zu glauben, daß er den Schüler Büchsenstein überhaupt nicht förperlich gezüchtigt habe. Andererseits sei festgestellt, daß am fraglichen Tage ein anderer Schüler den Sohn des Privatklägers mit einem nassen Baumzweige ins Gesicht geschlagen habe.

Nach der Beratung der Kammer bemerkte der Vorsitzende, Das Oberverwaltungsgericht nahm ein non liquet es sei sehr zweifelhaft, ob die fündigungslose Entlassung berechtigt( unaufgeklärt) an und erkannte demgemäß auf Verwerfung des Kon­fei. Es sei fraglich, ob die Klägerin verpflichtet war, die verweigerte flifts des Provinzial- Schulkollegiums, so daß dem Privat­Arbeit zu leisten. Hinsichtlich der Forderung der Gehaltsdiffe= renz ständen verschiedene Kammern auf dem Standpunkt, baß bei lageverfahren gegen den Lehrer Fortgang zu geben ist. Gründe:" Der Fall mit dem Schüler, der in der der Entlassung während des serieges die Differenz nachge- Bause mit dem Zweig geschlagen habe, müsse ausscheiden, denn da­zahlt werden muß. Aus diesen Gründen schlage die Kammer vor, neben könne der fleine Büchsenstein auch noch in der Lesestunde daß die Firma im Vergleichswege der Klägerin 50 M. zahle, einen Backenstreich erhalten haben. Hier, wo der beschuldigte Lehrer das sei etwas mehr, als für die Kündigungszeit gefordert werden einen Schlag seinerseits und einen Anlaß dazu bestreite, könnte der Die Klägerin ging auf diesen Vergleich ein.

tönne.

Ein hartnäckiger Lehrmeister.

Landst.- Inf.- Halb

Verkehrstruppen: Eisenbahn- Reg. Nr. 3( 5. Feldfliegertruppe). Fernsprech- Abteilungen des 7. Meservekorps und Nr. 31. Feldluft= schiffer- und Feldfliegertruppe.

Magazin- Fuhrparkkolonne Nr. 10 der 1. Armee. Sanitäts- Formationen: Ref.- Sanitäts- Komp. Nr. 17 des 18. Referveforps. Freiwillige Krankenpflege.

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Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 224 bringt Verluste des 1. Jäger- Bat. Freising ; 1. Maschinengewehr- Abt. Landau ; Res.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11, 13, 14, 17, 18, 19, 20, 21, 22; Landw.- Juf.- Regimenter Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 15; Brig.- Ers.- Bataillone Nr. 4, 11, 12; Landst.- Inf.­Bataillone; Augsburg III, München III, Bakau I, Weilheim ; 2. Schweres Reiter- Neg. Landshut ; 3., 4. und 5. Chevaulegers- Reg.; 2., 5., 6., 11., 20. Feldart.- Reg.; Res-- Feldart.- Regimenter Nr. 1. 5, 6, 10; Landw.- Feldart.- Reg. Nr. 6; 2. und 3. Fußart.- Reg.; Ref.­Fußart.- Regimenter Nr. 1, 2, 3; Pionier- Reg.; Bionier- Bataillone: 1. München , 2. Speyer , 3. Ingolstadt .( Schluß folgt.) Deutscher

Arbeiter Askinenten- Bund. Ortsgruppe Groß- Berlin. Heute Donnerstag, abends 9 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 15, Saal 2: Versammlung mit Vortrag.

Der Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse nimmt am Montag, den 4. Oktober, abends 8 Uhr, in der Neuen Phil harmonie", Köpenider Str. 96/97, seine Vereinstätigkeit mit einem Rezitations und musikalischen Abend wieder auf. Rezitationen von Heine, Lenau , Verhaeren, Eichendorff und anderen wird Nova Zepler vortragen. Mujit: Beethoven , Schumann Klavier: Sajanne Friedburg, Bioline: Paula Bod.- Gäste, Männer und Frauen, willkommen.

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Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenftr. 3, IV. Sof bon 5 bis 6 1hr statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage

rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyt, am Sonnabend ist ein Buchstabe und eine Babl als Merkzeichen beigufügen. Briefliche Antwort wird nich: erteilt. Anfragen, denen feine Abonnements quittung Konflikt nur begründet sein, wenn das Oberverwaltungs- beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der gericht positiv feststellen könnte, daß der Privat- Sprechstunde vor. Verträge, Shriftstücke und dergleichen bringe man in die Beklagte den Schlag dem Schüler nicht versetzt habe. Sprechstunde mit. Für eine B. C. 1. Sie haben Anspruch auf Kriegswitwenrente. Unter Ein­folche positive Feststellung reiche das vorliegende Beweismaterial nicht aus. Einerseits habe der Kleine Büchsenstein reichung der Bescheinigung können Sie beim zuständigen Bezirkskommando S. 100. gegenüber seiner Großmutter und seinem Vater das geschwollene Antrag auf Auszahlung der Gnadengebürniſſe ſtellen. Gesicht auf einen Schlag des Lehrers zurückgeführt, und ein anderer 1. Unter Einreichung der Bescheinigung ist der Antrag auf Auszahlung der Knabe habe auch von einer Ohrfeige gesprochen. Andererseits hätten Gnadengebürnisse beim zuständigen Bezirkskommando zu stellen. Der An­trag auf Kriegswitwenrente wird auf dem Polizeirevier entgegenge zwei Schüler ohne Schwanken bei einer Vernehmung gefagt, nicht nommen. 2. Wenn Ihr Mann allein den Versicherungsvertrag unter­zu wissen, daß der Lehrer geschlagen habe. Dazwischen ständen die schrieben bat, io ist er jest gelöst. A. M. 39. Sie haben Anspruch Aussagen zweier Schüler, die erst sagten, B. sei vom Lehrer ge- auf Entschädigung für die volle Zeit. schlagen worden, die aber nachher bei ihrer Vernehmung durch den Geldsummen nach dorthin nicht anweisen sollte, so müßten Sie durch Ber­Direktor nichts mehr davon wußten. Jedenfalls könne der mittelung der Deutschen Bant versuchen, das Geld na dort zu überweisen. M. St. 50. Die Zahlung der Krankenhauskosten wird Ihnen auf Senat bei diesem Material nicht positiv feststellen, daß Be­flagter nicht geschlagen habe. Der Senat nehme ein non liquet Antrag gestundet werden. Wenn Sie die Kosten für die Krankenhaus: A. O. 100. Für eine solche Beleidigung würde mit Sicherheit auf an, so daß er den Konflikt nicht für begründet erklären fönne. behandlung tragen müssen, können Sie auch die Unterkügung beziehen. während der Strafrichter im gleichen Falle zu einer Freisprechung Gefängnisstrafe erkannt werden. Es wäre wohl zu empfehlen, die Frau G. Pf. 13. fommen müßte, führe im Konfliktsverfahren ein non liquet zur auf das Törichte ihres Geredes hinzuweisen.

Bei einem jungen Mann, der seit Oftober 1913 als Lehr­Ting in der Stempelfabrik von Bernhard Köhler tätig ist, stellte sich während der Lehrzeit ein Augenleiden ein, das ihn an der erfolgreichen Ausübung des erwählten Berufs behindert, vielleicht gänzlich unfähig dazu gemacht haben würde. Trotzdem war Herr Bernhard Köhler zur freiwilligen Auflösung des Lehrvertrages nicht zu bewegen. Dem Vater des Lehrlings blieb deshalb kein anderer Weg, als beim Gewerbegericht auf Lösung des Lehrvertrages zu flagen. Er legte ein ärztliches Attest vor, welches die Augenkrankheit des Lehr­lings bescheinigt und deren Verschlimmerung bei weiterer Aus­übung des Berufs in Aussicht stellt. Dem jungen Manue, der eine Brille trägt, kann selbst jeder verständige Laie ansehen, daß seine Augen nicht in Ordnung sind. Herr Köhler aber will trotzdem nicht Verwerfung des Konflikts. an die Augenkrankheit glauben. Er erklärte den Lehrling für einen Simulanten und wollte von einer Lösung des Lehrverhältnisses Der nichts wissen. Bater des Lehrlings bemerkte hierzu, das Verhalten Köhlers sei nur dadurch zu erklären, daß es ihm. Die Gasexplosion in Ardmore. Aus New York wird gemeldet, weniger um die Ausbildung als vielmehr um die Ausbeutung des Lehrlings zu tun sei. Das Gericht riet dem Beklagten, freiwillig daß bei dem durch eine Gasolinerplosion verursachten Brand der in die Lösung des Vertrages zu willigen. Um Herrn Köhler das Stadt Ardmore bis jept 45 Leichen aus den Trümmern der zu erleichtern, gab der Vater des Lehrlings die bindende Erklärung zerstörten Gebäude hervorgeholt worden sind. Der Materialschaden zu Protokoll, daß der Lehrling in einen anderen Beruf übergehen, ist sehr bedeutend. Endlich zeigte also in fein Konkurrenzunternehmen eintreten solle.

Aus aller Welt.

Eine folgenschwere Schlagwetterexplosion ereignete sich Mittwoch sich Köhler zur Lösung des Lehrverhältnisses geneigt, jedoch unter der Bedingung, daß ihm als Schadenersatz das bisher an den morgen auf der Zeche Holland in Wattenscheid bei Eſſen . Lehrling gezahlte Softgeld zurückgezahlt werde. In dieser Hinsicht 3 wei Bergleute sind tot, fünfundzwanzig verletzt. Der berief sich Köhler auf eine Bestimmung des Lehrvertrages, wonach Betrieb ist nicht gestört.

das Kostgeld zurückzuzahlen ist, wenn der Lehrling vor Beendigung Die Typhnsepidemie in Jena. Die Zahl der Typhuserkrankungen der Lehrzeit entlassen werden muß. Das Gericht entschied aber, in Jena ist nach amtlicher Mitteilung bis jetzt auf 393 gestiegen. daß diese Vertragsbestimmung nur auf den Fall anwendbar sei, wo der Lehrling durch schuldhaftes Verhalten Anlaß zur Entlassung gibt. Todesfälle sind auch in den letzten Tagen nicht eingetreten. Der Beklagte wurde auf Grund des ärztlichen Attestes verurteilt, in die Lösung des Lehrvertrages zu willigen, ohne daß ihm ein Anspruch auf Schadenersaz zu­steht.

Der Leichenfund bei Laucha hat zu dem Ergebnis geführt, daß an dem aufgefundenen jungen Mädchen, einer Polin, ein Raub mord verübt worden ist. Der Täter ist bereits verhaftet. Es ist ein galizischer Arbeiter, Vater von drei unerzogenen Kindern. Er hatte dem jungen Mädchen, das mit seinem Bräutigam nach Naum­ burg fahren wollte, auf dem Bahnhof in Laucha vorgeredet, daß der Kein Lohn und noch Abgaben an das Geschäft. Zug bereits abgefahren sei. Dann begleitete er das Mädchen auf Gleich vielen anderen Betrieben nahm die Konditorei dem Wege nach Naumburg , und da er wußte, das es 125 M. Geld bon Hillbrich beim Ausbruch des Krieges eine Kürzung bei sich trug, ermordete er es auf freiem Felde und scharrte die der Löhne ihres Personals vor. Ein Fall dieser Art fam in Leiche dicht am Fußwege ein. Arbeiter, die Blutspuren sahen,

anzumelden.

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D. 6. 129. Wenn die Poit

Ja.

R. B. 89. Das entscheidet zwar der Militärarzt, es ist aber mit ziem licher Sicherheit zu sagen, daß Sie mit eingezogen werden. D. A. 100. Der Chef muß für die Zeit den 2ohn zahlen. Klagen Sie eventuel vorm Gewerbegericht. F. 6. R. 10. Zum Verkauf der Gegenstände find Sie nicht verpflichtet. Sie können bis zum 16. Oftober die Gegenstände verkaufen, bis zum 16. November sind Sie verpflichtet, die Gegenstände M. Landsberger Blats 4. Dagegen wird nichts zu machen sein. Sie müßten den Mietsvertrag auffündigen und lösen. 2. St. 45. 1. Sie haben die Bezahlung für die durch die militärische Gestellung versäumte Arbeitszeit zu verlangen. 2. Unfallrente wird weiter gezahlt, Kriegsinvalidenrente night. 23. 100. Nein. Töns 40. Sie haben feine weiteren Ansprüche, höchstens tönnten Sie Antrag auf B. S. 100. Arbeitsverwendungsunfähig. Armenunterſtügung stellen. B. 14. Unterstügung zahlt die Gemeinde Weißensee. 2. 3. 47. Am sichersten können Sie sich darüber informieren bei der Freien Bolts bühne, Linienstr. 227.

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R. 3. 32. 1. Wenden Sie sich an das Dänische Rote Kreuz in Kopenhagen ". 2. Briefe sind portofrei, müssen offen sein und den Vermert tragen: Kriegsgefangenensendung. 3. Wie oben an­gegeben. 4. Lebensmittel nicht zu empfehlen. Geldsendungen vermittelt, menn Sie im Befit der genauen Adresse sind, die Deutsche Bant. R. G. 32. Das kann als felddienstjäbig gelten. 5. 2. 137. 1. Das ist durch einen Beschluß des Reichstags geregelt worden, der allerdings noch nicht durch Verordnung Gejegestraft erlangt hat. Die Verordnung würde M. K. 300. natürlich für das ganze Reich gelten. 2. Nein. 3. Ja. Wenn Sie später ein Einkommen haben, tann Ihnen die Unterstützung ent­Werkmeister. Sie haben Anspruch auf sechs Wochen zogen werden. M. 2. 32. Wegen dieser sehr geringen Sparsumme wird nicht Gehalt. nachgefragt. Sie hat auch feine Einwirkung auf die Unterstügung. Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland Freitagmittag. Ziemlich fühl, zunächst vorwiegend trübe und im Westen vielfach starfe, im Osten geringere Regenfälle; später im Besten beginnende neue Aufheiterung.

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bis