* perbots. Dieses wurde wenige Tage nachher aus
Gejührt.
Anfang August hatte der Wahlverein Mül hausen der Kreisdirektion ein Gesuch um Genehmigung einnereicht. Anfang Dezember(!) tam ablehnender Bescheid.
Am 23. Dezember lehnte der Bezirkspräsident von Straßburg das Gesuch eines Straßburger Genossen um Ausstellung eines Erlaubnißscheines zum Kolportiren a b. Fünf Barteigenoffen, welche Probenummern der Els. Lothr. Wolfs zeitung" austheilten, wurden sistirt und von der Kriminalpolizei verhört. Die Polizei fucht in sämmtlichen Wirthschaften, ob die Beitung aufliegt. Bei den fünf Inkriminirten wird Hau 3- suchung veranstaltet.
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29. Dezember. Dem Wahlverein Sagenheim wird ohne Angabe der Gründe die Genehmigung verfagt.
1891.
Am 11. Januar werden sämmtliche Häuser in Bühl von Gendarmen nach der Zeitung durchsucht.
12. Januar. Der Arbeiter Wahlverein in Mez wird nicht genehmigt.
Am 6. Februar wurde Redakteur Bueb wegen Beleidigung in zwei Fällen sowie wegen Ausstoßens des aufrührerischen Rufes vive la France! zu einer Gesammtstrafe von acht Monaten Gefängniß und 16 Mart Geld= strafe verurtheilt. Er wurde gleich in Haft behalten.
8. September. Giner Boltsversammlung in Kolmar] wird die Genehmigung versagt.
4. November. Redakteur Martin wird zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt- wegen Beleidigung. 5. November. In Straßburg finden Saal abtreibungen in zwei Fällen statt. 7. November. Zwei Genossen werden wegen Anklebens von Wahlprogrammen zu je 40 M. Geldstraje verurtheilt. 15. November. In Kolmar wird eine öffentliche Boltsversammlung untersagt. In einer weiteren, die statt finden sollte, wurde der Saal mit allen Mitteln der Polizeichifane abgetrieben.
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21. März. Militärverbot über die Eremitage" in Straßburg.
25. März. Genoffe Redakteur Martin zu 8 Mo= naten, Redakteur Bueb zu 1 Monat Gefängniß verurtheilt.
8. April. Redakteur Martin tritt eine dreiwöchent liche Gefängnißstrafe an.
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13. April Versammlung zu Mülhausen verboten. 1. Mai. In Gebweiler und Bühl werden zwei Wirthschaften geschlossen. In Mülhausen eine Versammlung verboten. Desgleichen in Markirch. Desgleichen in Straßburg. In Gebweiler und Bühl wird die Schließung wei terer Wirthschaften angedroht. Rothe Kravatten und Maizeichen mußten entfernt werden. 2. Mai. Genosse Böhle- Straßburg wegen Gen Darmenbeleidigung zu 10 M. Geldstrafe verurtheilt.
6. Ma 1. Versammlungsverbot in Straßburg. 18. Mai. Militärboykott über zwei Wirthschaften in Straßburg. 19. Mat. Eine Wahlversammlung in Dornach aufgelöst. 25, Mai. Gaalabtreiberei in Wittenheim. 26, Mai. Sämmtlichen Wirthen in Oberehnheim wird verboten, ihre Lokale den Genoffen zu geben bei Konzessions- Straßburg. Dem Wirth Hoslin in Neudorf entziehung! wird die wirthschaft gefchloffen.
6. Januar. Militärverbot in Straßburg über das Bigarrengefchäft von Böhle und die Deutsche Bierhalle". Tags darauf über die Wirthschaft Schuhmacherstube". 9. Januar. Redakteur Martin zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt wegen Beleidigung( Sedanfeier). 15. Januar. Bauchklub„ Einigkeit" in ebmeiler nicht genehmigt. 9. Februar. Oeffentliche Versammlung in Edbo13. heim untersagt. 25. Februar. In Rufach wird ein Genosse, welcher einige Lieder aus dem Arbeiter- Gesangbuch gesungen, ge= schlossen in Untersuchungshaft abgeführt und, nachdem er dort drei Wochen gefeffen, zu einer Gefängnisstrafe von 29. Mai. Die Wählerversammlung in St. Ludwig vi er 23 och en verurtheilt. Am 4. Februar wird dem Textilarbeiter- Verband in 7. März. Die Wirthe in Straßburg müssen Winzenheim, Türkheim, 2uttenbach u. f. f. unterschriftlich versprechen, in ihren Lokalen Bühl der Bescheid, daß Versammlungen nicht mehr ge- etne Gespräche über Politit, Religion u. f. f. abgetrieben.
An demselben Tage werden zwei Arbeiter Mülhausens, welche die Zeitung ohne behördliche Erlaubniß ausgetheilt hatten, zu je 40 Mart Geldstrafe verurtheilt.
nehmigt werden.
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pier Wochen ebefdmgnth trafe vo wirb verboten. Gaalabtreibereien in 211-2 hau,
des zu dulden.
A m 15. Februar wurde eine Bersammlung Zimmerer- Berbandes Mülhausen nicht genehmigt. Der Gründung eines Arbeiter Wahlverein Straßburg wird die Genehmigung verfagt- ohne Begründung nach 2 Monaten! Desgleichen in Bühl nach 11/2 Monaten!
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1. März. Der Zertilarbeiter Verband von Bühl und Umgegend wird aufgehoben.( Geses aus dem Jahr 1884) 1. März. In St. Ludwig werden acht Arbeiter, welche das Gefuch zur Abhaltung einer Versammlung unterschrieben hatten, zu Geldstrafen von je ein hundert Mart verurtheilt, ( Gesetz vom 22. Mai 1771!)
4. März. Den streifenden Zegtilarbeitern in Bühl wird verboten, in Gruppen von mehr als zwei oder drei zusammen zu stehen oder zu gehen, Am 6. März ist der Streit beendigt! 31 Arbeiter werden geniaßregelt!
In Straßburg wird die Abhaltung einer Versammlung nicht genehmigt. Es ist dies die fünfte seit 1. Oftober!*) In Colmar werden verschiedene Genoffen wegen Stol portage( Verbreitnng der Elf. Lothr. Wolfs- 8tg.") zu fe 40 m. Geldstrafe verurtheilt,
16. März. In Straßburg finden Sanssuchungen nach der Volts- Zeitung", dem" Boltsfreund" und dem Vorwärts" statt.
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Das Ministerium verwirft die Beschwerde wegen der abgelehnten Genehmigung zur Gründung eines Arbeiter- Wahlvereins Straßburg, desgleichen die Beschwerde wegen des aufgelösten Textilarbeiter- Fachvereins Bühl.
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6. Juni. In Mülhausen wird ein Flugblatt 14. März. Gine Versammlung von Straßburger tonfiszirt. Hausfuchungen in der Redaktion und den Genossen in Kehl()( Baden) wird von dem überwachenden Privatwohnungen der Redakteure, sowie bei fast sämmtlichen bekannten Parteigen offen. Rommiffar aufgelöft.
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6. April. Ein Genosse in Sula, Austräger der Zeitung, wegen Vertheilung an Nichtabonnenten zu 40 m. Geldstrafe verurtheilt. 10. Juni. In Mulhausen wird ein in Basel Versammlung abgetrieben. 14. April. In Kolmar wird der Sa al furz vor der Während der ganzen Wahlzeit wurden allerorts in Elsaß- Lothringen die Ver 23. April. In Thau wird ein Genoffe, welcher einem ge brudtes Flugblatt am Bahnhof tonfiszirt. Polizisten auf dessen Verlangen eine Beitung geliehen, beiler fosialistischer Stimmzettel und Wahlflugblätter von Gendarmen und Polizeimit 20 m. Geldstrafe belegt. 24. Mai. Raffinirte Saalabtreiberei in Geb- fommissaren verhaftet, oft gefesselt, transportirt, protokollirt und in jeder Weise be 9. Juli, Gine öffentliche Versammlung in Didenheim lästigt. Die Drudsachen wurden häufig genug beschlagnahmt und erst nach großem Beit. untersagt, verlust wieder herausgegeben.
weiler.
Anfang September Redakteur Martin zu 300 m. Gelbftrafe verurtheilt. 8. Ottober. Haussuchungen in Straßburg. Ver fammlungsverbot in Mey.
14. Oftober. In Colmar wird einem Textilarbeiter Fachverein die Genehmigung versagt. 12. November. In Bühl wird einem Turnverein die Genehmigung versagt.
15. November. Die Versammlung in Mülhaufen über die Militärvorlage" wird nicht genehmigt.
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In Straßburg werden. einer Austrägerin von der Polizei die Zeitungen abgenommen.
16. November. Redakteur Martin zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt.
7. April. Das Ober- Landesgericht Colmar bestätigt die Verurtheilung der wegen Kolportagevergebens appellirenden 6. Dezember. Eine Versammlung in Mülhausen, Genoffen. In Me waren die Genoffen turz zuvor frei in welcher Genoffe Bueb über den Verlauf des Berliner Parteitags referiren soll, wird verboten.( Ein Jahr zuvor gesprochen worden. 10. April. In Bühl wird eine Versammlung verwar sie genehmigt worden!) boten.( Nach dem bestehenden„ Necht" können die Kreis- In Straßburg wird Genosse Böhle ver direktoren die Versammlung nicht verbieten, sondern nur ver haftet. tagen.)
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25. Juli. Dem Reichstagsabgeordneten Bueb wird die Genehmigung einer Versammlung mit dem Thema: Berichterstattung über meine Thätigkeit im Reichstag"-verweigert. Auch der Rekurs an das Bezirkspräsidium blieb erfolglos. 27. Juli. Genosse Karl Louis in Bischweiler aus ElsaßLothringen ausgewiesen. Ebenso Genosse Bernastoni am 8. Auguft. 29. Juli. Die Feuerwehr Mufitkapelle Straßburg wird aufgelöst, weil sie bei der Maifeier die Musik gestellt.(!) 30. Juli. Genosse Ries in Metz wegen Vertheilung von Bebel's Reichstagsrede zum Zukunftsstaat" zu 1 Monat Gefängniß und 20 M. Geldstrafe verurtheilt. 2. September. Voltsversammlung in Mülhausen 16. September. Volksversammlung in Mülhausen auf, 3. Oftober. In Grafenstaden wird eine Wirth schaft geschlossen. Als Vorwand muß der nicht einmal zutreffende Grund dienen, daß die Wirthin schon einmal in 7 Jabren wegen Ueberschreitung der Polizeistunde ein Protokoll von 3 M. bekommen babe!! 10. Ottober. In Martirich wird eine wirthschaft 14. Oftober. In Saargemünd werden zwei Genossen Mart, eine Anzahl weiterer Genossen zu solchen von je wegen Rolportage zu Geldstrafen von je hundert vierzig Mart verurtheilt.
abgelehnt.
gelöst.
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In St. Ludwig und Gebweiler werden Wirthe und Privatpersonen, welche den Klubs ihre Lokale geben, mit Strafbefehlen bis zu 16 Frants(!) bedacht. 8. Dezember. In Kehl wird der Saal ab. getrieben, in welchen eine Protestversammlung gegen die geschloffen.( Sammelplay unzufriedener Glemente") Militärvorlage stattfinden soll.
17. Mai. Vier Parteigenossen werden zu je 40 Mart Geldstrafe wegen unerlaubter Rolportage verurtheilt 20. Mai. Der Wirth in Schiltigheim, bei welchem die Maifeier abgehalten worden war, wird mit Militärbie Rebatteure Bueb und Martin verhaftet. 21. Dezember. Die Voltszeitung" tonfiszirt, verbot belegt. Haussuchung.
22. Mai. Die Beschwerde wegen der in Bühl verbotenen Versammlung wird vom Bezirks Präsidium vev= worfen.
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22. Dezember. Volksversammlung in Met ver boten. 14. Juli. In Gebweiler wird eine Versammlung jätsbeleidigung zu 2 Monaten Gefängniß verurtheilt. 30. Dezember. Genosse Beusterwicz wegen Maje 31. Dezember. Die legte Nummer der Bolts16. Juli. Die Gründung eines Arbeiter. Bildungs- Beitung" wird beschlagnahmt.
Derboten.
1893.
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21. Juli. Bwei Angestellte( Geschäftsführer und Komb missionär) der Zeitung wegen Verbreitung derfelben mit 40 m. 26. Januar. Genosse Spingler wegen eines Hochs Geldstrafe belegt. auf die revolutionäre" Sozialdemokratie beim Schließen einer 31. Juli. Jn Bühl werden zwei Wirthschaften während Versammlung zu 4 Tagen Gefängniß verurtheilt. der Ginquartirung mit Militärverbot belegt. 18. Februar. Genosse Böhle wegen Verächtlich19. August. Dem Arbeiter- Fortbildungsverein" in Rigmachung von Staatseinrichtungen zu einer Woche Ge heim wird die Genehmigung versagt. Desgleichen dem fängniß veurtheilt. Fachverein der Steinhauer Mülhausen. 22. Februar. Versammlung in Straßburg ohne Grund4. Geptember. Bei einem Schriftfeßer in Schiltigangabe verboten. heim wird eine Haussuchung vorgenommen.
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Die theilweise Unvollständigkeit des Berichts gründet sich auf die mangelnde Information der Zeitung.
mir gleichviel. Mich ernährt fürder der Altar, und ein faules Chorherrnleben ist eben nicht das Schlimmste."
verboten
Vergiffest Du, daß des Kaisers Majestät selbst sich alle Mühe gab, das Konzil zu stande zu bringen? daß der beredtfame Prediger aus Böhmen daselbst seine Lehre vertheidigen, sieghaft vertheidigen wird?"
" Gott erhalte Eure Lustigkeit, Junker Frosch!" rief Gerhard: Mit Euren Schwänken helft Ihr Euch über alles hinüber. Ünd Recht habt Ihr beim Donner.. Aber' s" Sieghaft?" lachte Gerhard:" Ihr habt so viel gelernt fommt nur darauf an, wie man die Sache nimmt. Seid und tappt im Dunkeln? Wie macht's der Jäger einem Ihr einmal Stiftherr, hat's teine Noth. Die beste Tafel, störrigen Rüden, der die Zähne weit? Er lockt ihn mit die süßesten Weine stehen Euch zu Gebot. Den Morgen Schmeichelworten, und kommt der dumme Hund heran, verträumt Ihr im Chor, oder schwänzt die Kirche, habt bethört von trügerischer Freundlichkeit, so liegt ihm der Ihr gerade nicht Lust zum Singen und Plärren. Für die Maulforb vor der Schnauze, ehe er sich's versieht, und der Besper mögen die Kapläne sorgen, während Ihr in Edel- Kuüttel auf dem Kreuz.- Wollt Ihr wissen, wie ich's einem tracht zu Pferde fitzt, oder hinter'm Brettspiel, oder im Gegner mache, dessen Fechterkünfte mir gefährlich scheinen? fühlen Keller. Die Seelsorge fümmert Euch nicht; Ihr Ich lüfte den linken Arm, und während er nach der klaffenhabt nur die Mühe, das was Ihr gelernt, zu vergessen, den Schiene stößt, und auf dem schnell gekehrten Schild und wenn Euch dann nach einem Tage voll Last und Plage Euer seidenes Lager aufnimmt, so finden sich auch wohl ein Baar schöne Arme, die Euch umfangen, ohne daß der Leutpriester den Segen darüber sprach."
„ Ei Gi Du ruchloser Gauch!" lachte der Junker:„ Also verunglimpsst Du das geistliche Leben?"
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16. Ottober. Deffentliche Boltsversammlung in Mül hausen polizeilich aufgelöst. 20. Ottober. Genosse Martin Mülhausen zu Monaten Gefängniß, ein Buchdrucker 31 1600 Mark Geldstrafe verurtheilt wegen Nichterfüllung von Druckformalitäten.( Gesez vom 21. Oft. 1814!!) 4. November. Bueb zur Abbüßung einer Gefängnißftrafe von 1 Monat im Redaktionsbureau verhaftet. Am felben Tage wird Bueb zu 8 Monaten Gefängniß ver urtheilt.
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6. November. Ausweisung eines Genossen in Me. 8. November. Wirthschaftsschließung in Mez. Zugleich Verbot einer Versammlung.
13. November. In Met dringen Gendarmen in eine Privatwohnung ein, in welcher Klubfizung abgehalten wird, und durchstöbern das Haus.
14. November. Saalverbot in Mülhausen. 20. November. In Colmar wird eine Volksversanımlung aufgelöst. 26. November. In Kolmar wird eine Versammlung verboten.
23. Dezember. Haussuchung in der Redaktion der „ Bolts Zeitung"." 28. Dezember. Dem Textilarbeiter- Fachverein in Kol mar wird die Genehmigung versagt. 31. Dezember. Beschlagnahmung einer Nummer Bolts- Zeitung". ved enn
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1894.
6. Januar. Redakteur Martin zu einer Gefängniß. strafe von 2 Monaten verurtheilt. 9. Februar. In Mülhausen In Mülhausen wird eine Bolts. versammlung aufgelöst.
15. Januar. In Metz werden einige Genoffen, welche Agitationsmarken verkaufen, verhaftet.
15. Februar. Genosse Martin zu einer Geldstrafe von 80 m. verurtheilt. 22. März. Genosse Haug wegen Ausstoßen aufdie Lanze bricht, spießt ihu meine Glene zwischen Halsberge rührerischer Rufe"( er hatte eine von ihm geleitete Boltsund Krebs. Mein Roland schlägt seinem Pferde den Huf versammlung mit einem Hoch auf die internationale rein die Seite, und im Sande liegen Roß und Reiter.volutionäre" Sozialdemokratie geschlossen) zu 14 Tagen Ge Was übrigens den Kaiser angeht, der wie ein Büttel fängniß und 16 M. Geldstrafe verurtheilt. deutscher Nation durch alle Ländee fuhr, um Gottes willen auf grund des Tiktaturparagraphen verboten. 24. März. Die„ Elsaß- Lothringische Volfa- Zeitung"
die Fürsten einzuladen... Straft mich Lügen, wenn Ihr könnt," rief Gerhard Schweig, Läfterzunge!" fiel ihm scherzend der andere in Eifer:" Tretet nur einmal in ein vornehm Geſtift und in die Rede: Den Kaiser taste mir nicht an. Dagobert! Ihr werdet mehr noch sehen. Machen's doch die Pfaffen sagte mein Vater beim Abschiede: Ich werde Deine Tage auf dem platten Lande auch nicht beffer. Der Pfarrherr fegnen, so ich Dich einmal in den Würden unseres Borhält sein Lieb im Hause, der Vikar sucht es außerhalb. Der fahrers sehe, des berühmten Wicker Frosch, der Haustaplan Domherr fieht keine zehnmal im Jahre seinen Chorstuhl des höchstseligen Kaisers Caroli des Bierten und dessen und der Bischof hat das Uebermenschliche gethan, wenn er rechte Haud gewesen! Da ich nun also, diesen Zweck zu die Weihen empfing, und vielleicht am Osterfeste das Hoch- erreichen, mich freundlich mit dem Mehrer des heiligen amt mit anhört, auf seinem Throne sizend." römischen Reichs halten muß, so verbiete ich Dir jeden Ausfall gegen Seine Majestät."
Leider haft Du Recht", erwiderte der Begleiter. Unfug ist eingerissen, aber ihn zu beseitigen, ist ja die Kirchenversammlung angeordnet. Du wirst sehen.
Taß eine Krähe der andern die Augen nicht aus hackt", unterbrach ihn Gerhard. Laß nur die Wälschen hinein plandern, so ist von vornherein alles verkehrt."
Nun in Gottesnamen!" versetzte Gerhard: Go sei denn Friede zwischen uns, und ich empfehle Euch, als zu fünftigen Kanzler des wackeren Herrn, Euren unterthänigen Knecht von Hülshofen zu beliebigerer Versorgung. ( Fortsegung folgt.)
24. Januar. Saalabtreiberei in Kolmar. 26. Januar. Deffentliche Volksversammlung in Mil. hausen verboten.
fammenstellung, daß die Ausnahmegefeße lediglich als SozialistenMan sieht aus dieser, bei weitem nicht vollständigen Zugeseh verwendet werden. Es besteht in einer Proving des Deutschen Reiches noch ein Zustand, in welchem die oberste Verwaltungsbehörde diktatorisch vorgehen kann, und jeder Bezirkspräsident, Kreisdirektor, Polizeikommiffar und Nachtwächter ein fleiner Diktator ist. In Elsaß- Lothringen besteht die nämliche Rechtsunsicherheit wie in Rußland. Mit der Devise zur Sicher beit des Staats" werden Wirthschaften gefchloffen, Versammgulegt verboten. Dieses dem Reichstag zur gefälligen Kenntniße fungen verboten, Vereine aufgelöst, Zeitungen beschlagnahmt und nahme!