Nach einer kurzen Aussprache faßte Dr. Bolligkeit. Frankfurt a. M. die Ergebnisse der Tagung zusammen.
Die
Sonntag, 10. Oktober 1915.
Kriegstagung der Deutschen Zentrale Rotwendigkeit der Neuprientierung in der Jugend Zeit eine wadere skampagne gegen die Ausbeutung geführt, der die
für Jugendfürsorge.
Frankfurt a. M., 8. Oktober 1915.
Der Krieg mit seinen furchtbaren Wirkungen hat rauh in das Familienleben eingegriffen. Mehr denn je ist darum der Ruf nach größerer Fürsorge für die Jugend, für die fleinen Kinder und Säuglinge begründet. Zwingen doch die Folgen des Krieges manche Mutter, dem Erwerbsleben nachzugehen, wodurch sie sich nur wenig um die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder kümmern kann. Pflicht des Staates und der Gemeinde ist es, die Jugendfürsorge zu pflegen und geeignete Einrichtungen dafür zu schaffen. Beide haben bisher auf diesem Gebiete sehr wenig getan, es in der Hauptsache der privaten Fürsorge überlassen. Das zeigte erneut die Tagung für Jugendfürsorge, die von der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge veranstaltet, gestern und heute im Bürgersaale des hiesigen Rathauses abgehalten wurde.
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In der liberalen Turiner „ Gazetta del Popolo" wird seit einiger fürsorge sei allgemein anerkannt worden. Man brauche weitere Heimarbeiterinnen für Militärlieferungen in Italien zum Opfer Sozialpolitik zur Förderung kultureller Werte, der Erziehung der fallen. So wird z. B. festgestellt, daß der Staat für das Sticken Familie. Wenn gefagt werde, alles für das Volk, so müsse es der militärischen Abzeichen, der Krone und der Regimentsnummer heißen: alles durch das Volt. In gemeinsamer Arbeit müßten alle Sträfte zusammengefaßt werden. der Infanterie je 48 Cent, bezahlt. Dem Unternehmer erwächst eine Materialausgabe von 8 Cent. für den Goldfaden; die Arbeiterin erDer Vorsitzende, Amtsgerichtsrat Dr. Köhne Berlin schlug zum Schluß vor, um eine engere Verbindung der in der Kinder- hält 7 bis 8 Cent., der Rest wird als Profit eingestrichen. Bei einem Auftrag von 10 000 Abzeichen stellt sich fürsorge Tätigen zu erzielen, einen deutschen Ausschuß für Klein- also die Rechnung so: die Arbeiterinnen erhalten für ihre Arbeit tinder fürsorge mit dem Sitz in Berlin zu schaffen. Der Kongreß 800 Lire, während der Unternehmer einer Unternehmerprofit von stimmte diesem Vorschlag zu und wählte einen solchen Ausschuß, 8200 Lire„ berdient". Man bedenke, daß manche Firmen bis der das Recht hat, weitere Personen hinzuzuziehen. Vorsitzender 40 000 Abzeichen in der Woche herstellen lassen, wobei die Betriebsdes des Ausschusses ist Dr. Bolligkeit- Frankfurt a. M., als Vertreterin der Arbeiterschaft gehört ihm Gertrud Hanna - fosten für Licht, Lokal, Heizung usw. ganz den Heimarbeiterinnen Berlin an. zur Last liegen! Die Zeitung schlägt vor, diese Ausbeuter von allen Damit war die Tagung beendet. Militärlieferungen auszuschließen und die Arbeiterinnen durch Mindestlöhne sicher zu stellen. Mit welchen Mitteln will man aber die Einhaltung dieser Mindestlöhne gewährleisten, solange die Arbeiterinnen unorganisiert sind?
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Soziales.
Alfo: die Unterfchrift unter die Stammrolle zieht niemals den Verzicht auf Rechte nach sich.
Gerichtszeitung.
Kakaoverfälschung.
Die Tagung war von zahlreichen Vertretern staatlicher und städtischer Behörden besucht. Auch sozialdemokratische Kinderschutz- Wer die Stammrolle unterschreibt, verzichtet auf nichts. tommissionen waren eingeladen und vertreten. Die Tagung beAnfragenden haben wir wiederholt mitteilen müssen, daß ihre gann gestern mit Vorträgen über die Aufgaben der Jugendfürsorge Auffassung eine irrige ist, nach der sie durch Unterschrift auf ihnen Eine interessante Beleuchtung erfuhr die Verfälschung von nach dem Kriege vom Standpunkt der Volkserziehung. Der erste Redner, Stadtrat Dr. Biehen Frankfurt a. M., gab einen zustehende Rechte hätten verzichten sollen. Jedenfalls sei solch Ver- Nahrungsmitteln in einem Strafprozeß vor dem Potsdamer historischen Ueberblid über die etwa 100jährige Entwickelungs- zicht nichtig. Dieselbe Auffassung finden wir in einem Erlaß des Schöffengericht. Der Hoflieferant Adolf Dahlenburg war wegen fortgesetter geschichte in der Kleinkinderfürsorge. Er verwies auf die Verdienste Kriegsministers. Das preußische Kriegsministerium hat nämlich in wissentlicher Nahrungsmittelverfälschung angeklagt, weil er im der evangelischen und katholischen Kirche auf diesem Gebiete, hob einem Erlaffe darauf hingewiesen, daß in teinem Falle zu Jahre 1915 Kakao, der durch Schalenzusatz verfälscht war, verkauft Fröbels Bedeutung hervor und betonte dann, die Forderungen der lässig ist, eine Verzichtleistung auf gesetzlich zustehende Militär- batte. D. lieferte an das Garnisonlazarett größere Mengen.. Sozialdemokratie hätten eine Politisierung der Kleinkinderfürsorge versorgungsgebührnisse zu fordern. Vielmehr sei selbst Bei der Probe wurde der Schalenzusatz, der 8 Prozent gebracht. Das letzte Stadium der Entwickelung dieser JugendfürTruppenteile und Behörden, für betrug, beanstandet. Zur Lieferung war garantiert reiner forge gehe von der Sozialdemokratie aus, deren Eintreten neue Ge- berständliche Pflicht der fichtspunkte eröffnet habe. Die Sozialdemokratie verlange die die Bubilligung etwa zustehender Versorgungsgebührnisse auf e ata o der Firma Bensdorfu. Cie in Cleve verwendet Kinderfürsorge von dem Gesichtspunkt der Erfüllung einer un= fein. Weitgehendste besorgt zu Die in 8iffer 352 worden. Den tatao bezog der Angeklagte unter der Garantie der erläßlichen Pflicht der Gesellschaft. Ihre Forderung der Pensionierungsvorschrift bom 16. März 1912 vorgesehene Reinheit und die Firma versicherte ihm, daß in ihrem Betriebe war ein Notschrei der wirklich Bedrängten. Die Mitarbeit dieser Unterzeichnung der Stammrolle oder des Aus- Stakaoichalen überhaupt nicht verwendet würden. Sie erbot sich Partei könne und solle nicht entbehrt werden. Die Mitwirkung der zuges aus ihr( Muster b zu§ 3 der Anlage 9 zur Heerordnung) schäftigt sind, das nachzuweisen. Eine später entnommene Probe auch, durch Zeugen, die mit der Herstellung des Kakaopulvers besozialdemokratischen Kinderschußkommissionen habe gezeigt, wieviel man von diesen Leuten lernen fönne. Auch für die Zukunft müsse bat lediglich den Zweck, die Richtigkeit aller vorgeschriebenen Ein- von Katao der Firma Hartwig u. Bogel enthielt fogar die Losung sein: auf gemeinsamen Boden zusammenzuarbeiten; tragungen, insbesondere von Dienstbeschädigungen, Verwundungen 15 Broz. Schalenzusaz. Der Direktor des Nahrungsmittelunterman schaffe diesen Boden, indem man eine Voltserziehungswissen und sonstigen Krankheiten von den zu Entlassenden bestätigen zu suchungsamtes Prof. Dr. Beyer bestätigte diese Angaben und erschaft in fulturpolitischem Sinne ausbaue. Nötig sei eine praktische laffen. Sie hat keinerlei Einfluß auf etwaige Versorgungsansprüche, flärte, daß 1-8 Proz. Busaz geduldet würden, darüber hinStätte gegenseitiger Verständigung für diese Frage, ein Parlament für die nur die nachteiligen Folgen solcher Gesundheitsstörungen in aus müsse man mit einer Verfälschung rechnen. der Kleinkinderfürsorge, in dem es nur darauf ankomme, sich gegen Frage kommen. Diese täme jetzt im Kriege sehr häufig vor. Aus Holland seien große seitig zu verstehen, die Arbeit zu fördern. Der Redner erhob im weiteren die Forderung nach einem Reichsamt für Voltserziehung. engen Stafao salen eingeführt worden, um sie zu pulvern und dem Kakao zuzusetzen. Der Schalenzujazz mache den Kakao zur Der zweite Redner, Pastor Schule Berlin , betonte, Jugend: menschlichen Nahrung ungeeignet und als Genußmittel unverwertbar. fürsorge und Jugendpflege müffe mehr miteinander verbunden Allerdings könne man den Zusatz dem Katao nicht ansehen und die fein, auch gehöre Jugendfürsorge und Familienfürsorge zusammen, Eine Ausstellung von Arbeitshilfen für Verstümmelte. Verfahren, die zur Feststellung des Busages angewendet würden, da der Einfluß auf die Jugend nach der Schulentlassung verloren Die ständige Ausstellung für Arbeiterwohlfahrt in Charlotten- feien nicht völlig zuverlässig. Für den Angeklagten lag nach den gehe. Er flagte über die Verwahrlofung der Großstadtjugend burg wird demnächst durch eine Sonderausstellung von Arbeits- Versicherungen der Lieferanten keine Veranlassung vor, die Ware und schlug für die Knaben von 12 bis 14 Jahren Jungenklubs vor. Hilfen( Prothesen) in den Dienst der Kriegsbeschädigtenfürsorge nochmals untersuchen zu lassen, zumal er selbst Proben vorAm zweiten Verhandlungstage sprach Fräulein Dr. Duen gestellt werden. Um solchen Kriegsbeschädigten, die gewisse Glieder genommen hat. Der zweite Sachverständige bekundete, daß die fing- Berlin über„ Die Not der kleinen Kinder in und nach dem verloren haben, die Ausübung ihres alten oder eines ähnlichen Lazarettprobe 10 Proz. Schalenzusatz enthalten habe. Es wurde Kriege". Die Kleinkinderfürsorge sei bisher vernachlässigt worden. Berufes zu ermöglichen, ist es notwendig, dem besonderen Swede dann auf die interessante Tatsache hingewiesen, daß je nach G3 werde oft vergessen, daß das kleine Kind schon Erziehung ver- angepaßte Grjakglieder zu schaffen. Daß diese Aufgabe eine der Feinheit der Vermahlung der Schalen in einer und derselben langt, daß sein Geist wißbegierig ist, sein Charakter sich entwideln schwere ist, braucht kaum betont zu werden. Aber in Deutschland Sorte verschiedene Feststellungen sich ergäben. müsse. Für das förperliche Werden sei das Säuglingsalter, für sind dafür schon bedeutungsvolle Vorarbeiten gemacht worden, die Bufagmenge finde fich in der Feinmahlung nur 1 Proz., in der Wefensart und Auffassung aber das Kleinkinderalter entscheidend. insbesondere der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge zu mittleren Mahlung 8 und in der Grobmahlung 14 Proz. mittels Es sei erschreckend zu hören, daß bon 15 000 Strüppeln in Deutsch danken sind. In einer Reihe von Berufen find daher schon seit des Filfingerschen Schlemmverfahrens. Der Staatsanwalt land nur ein Fünftel von Geburt an Krüppel feien. Notwendig Jahren Strüppel beschäftigt, die nur mit Silfe solcher besonders beantragte wegen fahrlässiger Nahrungsmittelverfälschung 10 Mart fei es, Maßnahmen zu ergreifen zur Pflege und zum Schuße der Kinder zwischen dem Säuglings- und dem schulpflichtigen Alter. fonstruierter Ersatglieder ihren Beruf auszuüben vermögen. Dar- Geldstrafe. Das Schöffengericht sprach den AnDas Thema: Wie sollen und können Tagesheime dem Er. unter find nicht nur Personen, die als Krüppel geboren oder durch geklagten frei, weil er alles getan habe, um sich zu sichern, ziehungsnotstand von Kleinkindern abhelfen?" behandelte Fräulein Krankheiten oder Unfälle in der Kindheit verkrüppelt wurden, und ihm eine anderswo vorgekommene Verfälschung durch Schalen Droescher- Berlin. Sie verlangte die Schaffung von Tages- sondern in vielen Fällen handelt es sich um durch Berufsunfälle zusetzung nicht zur Last gelegt werden könne. Ursprünglich habe das Berfahren gegen den Inhaber der Firma Bensdorf u. Cie. geschwebt, heimen, die durch familienhafte Erziehung und Berücksichtigung der verletzte Arbeiter. einzelnen Individuen in förperlicher, geistiger und fittlicher Bedas sei aber eingestellt worden. Vielleicht sei das Umgekehrte das giehung den Kindern das geben, was ihnen durch mangelnde Richtige gewesen. Elternforge fehlt. Freilich werde die Errichtung solcher Heime nur bei tatkräftiger und einfichtsvoller Beteiligung der Städte möglich sein. Die Familienheime müßten so beschaffen sein, daß der große Haushalt Mittelpunkt für die Stinder werde, wie der leine es für die Familie ist. Bei der Durchführung dieser Aufgabe komme es darauf an, daß Persönlichkeiten mit mütterlichem Sinn die Kleinkinderfürsorge leiten und ausführen, bie für diese Arbeit genügend vorgebildet sind.
In der Aussprache über die beiden Vorträge betonte StadtSchulrat Dr. Sidinger Mannheim, daß man die Kinderfürsorge nicht behandeln könne, ohne gleichzeitig die Wohnungs- und Bodenreformfrage zu erörtern. Reichstagsabgeordneter Genosse Dr. Quard- Frankfurt a. M. begrüßte die Forderung an die Städte, die in den Vorträgen erklungen sei, mehr als bisher die Kinderfürsorge zu pflegen. Einmal müsse doch die Zeit fommen, wo die Vereins- Kinderfürsorge überwunden sei. Nicht im Aeußeren dürfe das deutsche Wollen und können hängen bleiben. Beffere Lohn und Arbeitsbedingungen für die Mütter ließen manche üble Erscheinung verschwinden. Quard empfahl den Anschluß der Kleinfinderanstalten an die Volksschulen.
Die Bedeutung der Mütterberatungsstellen für die Kleinkinder erörterte Professor Langstein- Charlottenburg. Unter den Fürforgestellen der Säuglingsberatung seien die Mütterberatungsstellen unstreitig die wirkungsvollsten. Die Säuglingsfürsorge könne aber nur halbe Arbeit leisten, wennn sie ihre Tätigkeit mit dem ersten Geburtstag des Kindes abbreche. Die Säuglingsfürsorgestellen müßten zu kleinkinderfürsorgestellen ausgebaut werden.
Für die Sonderausstellung in der Charlottenburger Reichsanstalt ist es von größtem Werte, wenn alle bisherigen Erfahrungen mit solchen Ersaßgliedern der Sache dienstbar gemacht werden fönnen. Denn die Ausstellung soll nicht nur darstellen, was schon vorhanden ist, sondern ihr größter 3wed wird sein, Anregungen für weiteres Schaffen auf diesem jetzt infolge des Krieges so wichtig gewordenen Gebiete zu geben. Was hier in erster Linie zunächst ben Kriegsbeschädigten zugute kommen soll, wird für alle im Dienste der Berufsarbeit Berstümmelte einen dauernden Wert erhalten. Es ist aus allen diesen Gründen notwendig, daß die Arbeiterschaft selbst der Ausstellung das größte Interesse entgegenbringt und sich an den Vorarbeiten ernsthaft beteiligt.
Das kann dadurch geschehen, daß der Verwaltung der Ausftellung, Herr Geheimer Oberregierungsrat Dr. Heymann, Char lottenburg, Fraunhoferstraße 11/12, die Adressen solcher Personen mitgeteilt werden, die Ersatzglieder, Arbeitshilfen oder andere, ähnlichen Zwecken dienende Einrichtungen bei ihrer Berufsarbeit benußen. Diese Einrichtungen und Arbeitshilfen würden dann von Sachkundigen in Augenschein genommen werden. Eine Nach bildung oder gute Abbildung würde dann in vielen Fällen für die 3wede der Ausstellung nüßlich sein und vielfach die Anregung zu verbesserten Konstruktionen geben.
Der vorläufige Arbeitsplan der Ausstellung lautet: Die Ausstellung gliedert sich in
I. eine allgemeine Abteilung,
II. Abteilungen für die einzelnen Berufe. In allen Abteilungen werden ausgestellt:
1. die persönliche Ausrüstung der Invaliden mit Behelfsgliedern, dauernden Ersakgliedern, Arbeitsansatzstücken und Arbeitshilfen;
2. Vorkehrungen, welche dazu bestimmt sind, die Bedienung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Apparaten durch In validen zu ermöglichen oder zu erleichtern;
Bei gleicher
Vom Reichsgericht freigesprochen. Gegen überspannte ausdehnende Auslegung der Tat und des Gesezes wendete sich das Reichsgericht in einer am Freitag ergangenen Entscheidung.
Wegen fahrlässiger Gefährdung eines Telegraphenbetriebes ( Bergehen gegen§ 818 St.- G.-.) sind von der Straftammer beim Amtsgerichte Neustadt( D.- Schl.) am 1. Juli drei Schulknaben im Alter von 12 Jahren namens Eisner, Hoffmann und Rehnert, zu einem Verweise verurteilt worden. Am 25. März d. J. warfen die drei Angeklagten auf der Landstraße in der Nähe des Dorfes Wiese zum Vergnügen mit Steinen nach der Telegraphenleitung, wobei fie die Borzellanglocke an einer Telegraphenstange zertrümmerten. Wer von den drei Knaben diesen Stein geworfen hat, durch den die Glode zerschlagen wurde, ließ sich nicht genau feststellen. Deshalb erklärte das Gericht alle drei Angeflagte für schuldig, indem es u. a. fagte, es besteht die Möglichkeit, daß R. die Zeitung getroffen. Der Bater des R., der gegen das Urteil Revision eingelegt hatte, behauptete, diese Vermutung genüge nicht. Auch sei zu Unrecht angenommen worden, daß durch das Verhalten des R. der Betrieb gefährdet worden sei. Das Reichsgericht hielt die Revision für begründet, es hob deshalb das Urteil auf und sprach den Angetlagten frei.
Vom Impfzwang.
Der im August 1910 geborene Sohn des Lehrers Albrecht in Eiserfeld ( Regierungsbezirt Arnsberg) war im Februar 1918 noch nicht geimpft. Er sollte um die Beit geimpft werden. Da der Water aber ein Zeugnis eines Privatarztes vorlegen fonnte, daß das Kind an Strophulose in Behandlung sei, fo bescheinigte am 8. März 1918 der Jmpfarzt, das Kind müsse von der Impfung bis zum 15. September 1918 zurückgestellt werden. Die Behörde wartete nun bis Aum 15. September 1914 und verlangte verlangte dann die Vorlegung eines Zeugnisses über erfolgte Impfung. Was 5. Uebersicht über die gewerblichen und landwirtschaftlichen den Zeitablauf betrifft, so ging fie vom§ 2 des ImpfArbeiten, die von Invaliden bereits ausgeführt werden oder aus- gesetzes aus, wo bestimmt ist:„ Ein Impfpflichtiger, welcher nach ärztgeführt werden können. lichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder für seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist binnen Jahresfrist nach Aufhören des diese Gefahr begründenden Zustandes der Impfung zu unterziehen."
4. Ausbildungskurse;
Die Frage, inwieweit in der Kleinkinderfürsorge freie Liebestätigkeit, städtische und staatliche Behörden an der Erhaltung der Familie mitwirten und die Erfaherziehung beeinflussen können, behandelten drei Referenten. Die beiden ersten Redner, Pastor Alberts Halberstadt und Mons. Dr. Werthmann, er= 3. Einrichtungen von Werkstätten für die Berufsausbildung örterten die Frage vom rein religiösen Standpuntt aus. Der von Invaliden. evangelische Redner flagte über religiöse Gleichgültigkeit, die Verachtung der höchsten Autorität. Glaubend, in Liebe müsse man arbeiten. Dr. Werthmann stellte als erstes Ziel, die sittliche und soziale Bedeutung der Familie für Gegenwart und Zukunft allüberall wieder in das hellste Licht zu sehen. Hierbei müßten mit- 6. Literatur über die Organisation und Durchführung der wirten: die Rirche, die Müttervereine, Frauenbund, Arbeiterverein Invalidenfürsorge, insbesondere technische Maßnahmen und Eine und Veranstaltungen der Pfarrgemeinde. Das zweite Biel sei die richtungen. Die Frau des inzwischen zum Militär eingezogenen Lehrers Unterstützung der elterlichen Erziehungstätigkeit durch besondere Die unter 1 und 2 bezeichneten Einrichtungen werden möglichst bat um Aufschub und zeigte dann im Januar 1915 an, daß der charitative Anstalten und Vereine: Kinderbewahrungsanstalten, in arbeitsmäßiger Ausführung, andernfalls in Modellen, Plänen, Jmpfarzt jegt das Kind untersucht und erklärt habe, der Impfung Kindergärten, Rinderhorte. Konstruktionszeichnungen, Photographien und dergleichen vorgeführt. stehe nichts mehr im Wege. Nun erhielt die Frau am 18. Januar 1915 Bürgermeister Luppe Frankfurt a. M. untersuchte, was Den Invaliden selbst sowie den an der Kriegsbeschädigten- eine polizeiliche Verfügung, durch die ihr aufgegeben wurde, binnen Staat und Gemeinde in der Kleinkinderfürsorge tun können. Man fürsorge beteiligten Streifen wird Gelegenheit gegeben werden, in acht Tagen nach Empfang den Nachweis zu erbringen, daß das müsse weiter bauen an dem Borhandenen: Kleinkinderbewahrungs- den von der Ausstellung dafür eingerichteten Werkstätten oder auf Kind geimpft worden sei; wenn sie dem nicht genüge, werde das anstalten, Kleinkindergärten. Dabei folle man aber den einen dem Ausstellungsgelände die Verwendung der verschiedenen Arten Seind zur zwangsweisen Impfung vorgeführt werden. Gedanken berücksichtigen: diese Aufgaben dürften nicht dem Zufall von Arbeitshilfen bei der Berufsarbeit zu sehen und zu verüberlassen, sondern müßten als soziale Bflicht anerkannt fuchen. werden. Bei den bisherigen Beratungen habe der eine gesagt, man Außerdem ist in Aussicht genommen, durch Vorträge mit Licht müsse die Kinder, der andere, man müsse die Eltern erzieher; beides bildern oder kinematographischen Aufnahmen die Benutzung der fei aber notwendig. Die Aufgabe der Jugendfürsorge sei so ausgestellten Gegenstände zu erläutern. wichtig, daß fie nicht nach dem Krieg aus finanziellen Gründen In Verbindung mit der Ausstellung wird eine Auskunftszurüdgehen, sondern noch vorwärts schreiten müsse. Die Säuglings- ftelle eingerichtet werden, die mit Hilfe einer Kartothek und kurz beratungsstellen sollten zu kleinkinderberatungsstellen ausgebaut gefaßter, mit Abbildungen versehener Beschreibungen Auskunft Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage werden, und die Krankenversicherung müsse so ausgedehnt werden, über die ausgestellten Gegenstände und was damit zusammenhängt, damit sie die Hauspflege in vollem Maße übernehme. Die Ge- erteilt. meinden hätten die Aufgabe, Kleinkinderbewahungsanstalten, Tages- Jeder verstümmelte Arbeiter, der für seine Berufsarbeit Erheime, zu errichten. Aufgabe des Staaks sei es, die Gemeinden fahglieder bereits verwendet, sollte sich sofort mit der obigen zu unterstützen, Mittel zur Verfügung zu stellen, die Aufsicht aus Adresse in Verbindung setzen. Eine Beteiligung an der AusBuüben. ftellung liegt im Interesse der Arbeiter und der Gesamtheit.
Nach vergeblichen Beschwerden beim Landrat und beim Regierungspräsidenten flagte die Frau beim Oberverwaltungsgericht und machte geltend, es sei falsch, wenn die Behörde das im§ 2 erwähnte Jahr vom 15. September 1913 ab rechne, also seinen Ablauf auf den 15. September 1914 annehme. Das Jahr müsse erst ab Januar 1915 gerechnet werden, wo der Impfarzt erklärt habe, der Impfung stehe nichts mehr im Wege.
jest ab und schloß sich der Auffassung der Bebörden an, weil nach der Erklärung des Impfarztes der gefährliche Zustand nur bis zum 15. September 1913 bestanden habe. Die Behörde habe mit Recht von da ab das Jahr gerechnet. Auch habe die polizeiliche Verfügung an die Frau gerichtet werden können, da der Vater im Felde stehe. Die Berfügung sei gerechtfertigt.