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Gewerkschaftliches.
Urbeiterfit ift dem Bunde deutscher, österreichischer und schweizer Brauergesellen überlassen worden. Jeder Vertreter im Kriegsfürforgeausschuß hat 2 Ersaßmänner.
Fürsorge für die aus dem Kriege heim- tragsparteien bindend; fie verpflichten sich, die Durchführung der übermitteln. Die Lage der Angestellten ist überaus traurig. Die kehrenden Brauereiarbeiter.
Die Sorge für die aus dem Kriege heimkehrenden Feldzugsteilnehmer hat bereits in mehreren Berufen zu festen Vereinbarungen zwischen Unternehmern und Arbeitern geführt. Diese Vereinbarungen betreffen teils die Wiederbeschäftigung der heimkehrenden gesunden, zum anderen Teile aber auch die überaus wichtige Frage der Unterbringung der kriegsinvaliden Berufsangehörigen.
Jetzt ist über diese Angelegenheit auch zwischen den Unternehmern und Arbeitern des Braugewerbes in Groß- Berlin ein Abkommen getroffen worden.
Nach diesem Abkommen treten die Kriegsteilnehmer, die bei Ausbruch des Krieges in einer Brauerei Groß- Berlins beschäftigt waren, nach Beendigung des Krieges wieder in dieselben oder ähnlichen Stellungen ein, die sie vor dem Kriege innehatten. Leitgrundsatz ist hierbei, daß die Einstellung nur nach Maßgabe der überhaupt vorhandenen Arbeitsgelegenheiten erfolgen kann, wobei erforderlichenfalls die zur Aushilfe und Ersatz für Kriegsteil nehmer eingestellten Arbeitskräfte wieder auszuscheiden haben. Die Wiedereinstellung der Kriegsteilnehmer in ihre früheren Arbeitsstätten geschieht der Dienstaltersfolge nach. Die Weiterbeschäftigung der Kriegsteilnehmer erfolgt unter
Anrechnung der vor dem Kriegsausbruch bzw. vor der Einberufung zurüdgelegten Dienstzeit und der Kriegsdienstzeit, und zivar zu den Tarifbestimmungen des Betriebes, in den der Arbeitnehmer eingestellt wird. Tariflich erworbene Rechte und Vergünstigungen im Lohn- und Arbeitsverhältnis bleiben bestehen, soweit sie in den betreffenden Einzelbetrieben Geltung haben.
Auch Kriegsteilnehmer, welche eine Beschädigung erlitten haben, die sie an der vollen Ausübung ihrer Funktionen nicht wesentlich hindert, werden zu den tariflichen Bestimmungen weiterbeschäftigt. Eine Anrechnung der Renten oder sonstigen Bezüge findet nicht statt.
Solchen Kriegsteilnehmern, deren Erwerbsfähigkeit we sent I ich vermindert ist, darf ein niedrigerer als der in den betreffenden Tarifverträgen vorgesehene Lohn gezahlt werden. Erfolgt zwischen dem Kriegsbeschädigten und seinem Arbeitgeber über die Söhe des Lohnes sowie über die Art seiner Beschäftigungsmöglich feit keine Verständigung, so soll es Aufgabe des Kriegsfürsorgeausschusses sein, hierüber eine Einigung herbeizuführen.
Wenn Kriegsteilnehmer durch Vermittelung des Kriegsfürforgeausschusses bei einem anderen Arbeitgeber des Braugewerbes in Groß- Berlin in Stellung treten, dann wird diesen Kriegsteilnehmern in der neuen Stellung ebenfalls die bis zum Kriegsausbruch bzw. bis zur Einberufung bei dem früheren Arbeitgeber zurüdgelegte Dienstzeit und die Kriegsdienstzeit in bezug auf die
die Gewährung von Urlaub in Anrechnung gebracht.
Die Beschlüsse des Kriegsfürsorgeausschusses find für die VerBeschlüsse mit den ihnen zu Gebote stehenden Machtmitteln herbeizuführen. Eine spätere Nachprüfung der Beschlüsse ist zulässig. Der Kriegsfürsorgeausschuß wird denjenigen Kriegsbeschädigten, deren körperliche Beschaffenheit eine weitere Tätigkeit im Braugewerbe nicht zuläßt, bei Erlangung einer ihren Fähigkeiten entsprechenden Tätigkeit im weitesten Maße behilflich sein. Die Fürsorgetätigkeit des Kriegsfürsorgeausschusses erstrect sich auch auf diejenigen Kriegsbeschädigten aus dem Kreise der Brauereiarbeiter Groß- Berlins , welche
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a) bei Ausbruch des Krieges arbeitslos und in die Listen des paritätischen Arbeitsnachweises für das Braugewerbe in Berlin , und Umgegend eingetragen waren;
b). bei Ausbruch des Krieges infolge Mangels an Arbeit im Braugewerbe in einem anderen Berufe nachweislich vorüber gehend Arbeit angenommen haben;
c) sich zur Ableistung ihrer aktiven Dienstzeit beim Heere
befanden.
Das Abkommen umfaßt alle dem paritätischen Arbeitsnachweis für das Braugewerbe angeschlossenen Betriebe, ohne jedoch mit diesem Arbeitsnachweis in Verbindung zu stehen. Es soll durch gegenseitiges Uebereinkommen der Parteien erst aufgehoben werden, wenn die Aufgaben des Kriegsfürsorgeausschusses als erledigt an
zusehen sind.
Hoffentlich erfüllt es feine Aufgabe zum Segen der heimfehrenden Krieger und des ganzen Gewerbes.
Lohnbewegung der Leipziger Straßenbahner. Das Personal der beiden Leipziger Straßenbahngesellschaften hat in einer Versammlung die Leitung des Transportarbeiterverbandes beauftragt, den Direktionen eine Reihe Forderungen zu Entlohnung erfolgt im wesentlichen nach einer im Jahre 1910 aufgestellten Stala, die für die ständigen Angestellten Anfangslöhne von monatlich 100 bis 125 M. vorsicht, die nach 19jähriger Dienstzeit bis auf 110 resp. 160 M. steigen. Die Hilfsführer und Schaffner erhalten Wochenlöhne von 22,50 bis 29,75 M. Die zahlreich eingestellten Schaffnerinnen werden zum Teil mit Wochen löhnen von 10,50 M. abgespeist, wofür sie bei der einen der Gesell schaften noch unbezahlte Ueberstunden leisten müssen. Alle Ver suche des Arbeiterausschusses, eine Besserung herbeizuführen, fanden bei den Direktionen wenig Entgegenkommen und der Antrag, eine Teuerungszulage von monatlich 15 M. zu gewähren. wurde rundweg abgelehnt. Mit dieser Ablehnung wollen sich die Arbeiter aber nicht begnügen, um so weniger, da der Dienst während des Krieges nicht etwa vermindert ist und sich auch eine Reihe weiterer Mißstände eingeschlichen haben. Es wurde beschlossen, von den Direktionen zu fordern:" Eine laufende Teuerungszulage von 15 M. im Monat für alle ständigen Angestellten; für die Aushilfen 50 Pf. für den Tag. Für die weiblichen Angestellten eine Arbeitszeit von täglich 6 Stunden und einen Stundenlohn von 40 Pf. Bezahlung der Instruktionsstunden für das ständige Berfonal. Dem Aushilfspersonal 52 freie Tage im Jahre zu gewähren. Wenn Schaffner oder Führer im Reservedienst die Wagen an den Endstationen verkuppeln müssen, soll dieser Dienst mit 1 M. ertra entschädigt werden. Die Zuggloden der Anhängewagen müſſen durch eine geeignete Vorrichtung mit dem Motorwagen verbunden ein, sonst ist es dem Berſonal unmöglich, bei Unglücksfällen die Verantwortung zu übernehmen."
Ausland.
Teuerungszulagen im Wiener Dachdeckergewerbe.
Bereits im Mai. d. J. waren die Tariflöhne um 10 Proj. Die Berliner Tapezierer- Jnnung hat in ihrer Quartalsver- erhöht worden; nunmehr ist nach gemeinsamer Vereinbarung sammlung vom 13. Oktober beschlossen, allen im Tapeziererberuf zwischen Arbeiter- und Unternehmervereinigung ab 4. Oftober arbeitenden Gehilfen sowohl wie auch den Näherinnen eine Teue- eine weitere Erhöhung um 5 Proz. erfolgt, so daß insgesamt die Eine verhältnismäßig rungszulage zu gewähren. Die Höhe der Lohnzuschläge ist durch Tariflöhne um 15 Pros. erhöht wurden. Verhandlungen zwischen Vertretern der Unternehmer und solchen recht ansehnliche Teuerungszulage, die sich wohltuend von den geder Arbeiter in der Schlichtungskommission festgesetzt. Es erhalten ringen Beträgen unterscheidet, die unter diesem Titel den Arbeitern nach diesen Festlegungen alle verheirateten Gehilfen, ganz gleich in vielen anderen Gewerben bewilligt werden und die auch nicht ob Lohn- oder Affordarbeiter, auf jede geleistete Arbeitsstunde im entferntesten geeignet sind, die entsetzliche Teuerung, unter der einen Teuerungszuschlag von 10 Pf. Die Ledigen und Näherinnen die Arbeiterschaft jeki so viel zu leiden hat, zu paralysieren. erhalten 5 Pf. pro Stunde. Diese Abmachungen treten, nachdem die Verbandsfunktionäre ihnen zugestimmt haben, sofort in Kraft. Alle Gehilfen und Näherinnen haben diese Zuschläge auf ihren bisherigen Lohn sowie Afford zu verlangen. Wo die Zahlung verweigert wird, ist dies sofort dem Verbandsbureau zu melden.
Zur Petroleumversorgung der Heimarbeiter. Da das Kreisamt in Pyrmont ( Walded) auf die Eingabe der Bestimungen der betreffenden Tarife zu§ 616 BGB. und über Tabatarbeiter wegen Beschaffung von Petroleum feine Antwort erteilt hatte, fühlte sich eine Versammlung von Mitgliedern des Der„ Kriegsfürsorgeausschuß ist, wie wir mitteilen fönnen. Tabakarbeiter- Verbandes veranlaßt, zur Förderung der Sache eine bereits gebildet worden. Er besteht aus 5 Vertretern der Unter- Kommission einzusehen. Diese wandte sich an den Landesdirektor nehmer und 5 Vertretern der Arbeiter, die sich zusammenseßen in Arolsen mit dem Erfolg, daß für das Gebiet Pyrmont einstaus zwei Delegierten des Verbandes der Brauerei und Mühlen - weilen 1200 Liter überwiesen wurden. Die eingesetzte Kommission arbeiter, einem Delegierten des Transportarbeiter- Verbandes und hat die Verteilung an die Hausarbeiter übernommen. einem Delegierten der Handwerkerorganisationen. Der fünfte|
Tischleraussperrung in Zürich .
Die Tischler in Zürich haben während des letzten Jahres als empfindliche Kriegswirtung einen Lohnausfall von 600 bis 700 Fr. infolge von Lohnreduktionen sowie gänzlicher oder teilweiser Arbeitslosigkeit erlitten und sie richteten deswegen kürzlich an die großen und kleinen Unternehmer ihres Gewerbes die Forderung einer 10prozentigen Lohnerhöhung oder Teuerungszulage, die diese aber nicht bewilligen wollten. Der Möbelfabrikant Steller wollte nur 8 feiner Arbeiter die Stundenlöhne um zusammen 24 Cts. erhöhen, zog dann aber auch dieses Angebot wieder zurück. Am Morgen darauf wurde vor dem Fabriktor den Arbeitern das Angebot wiederholt mit der Erklärung, wer es nicht annehmen und zu diesem Lohn arbeiten wolle, haben keinen Zutritt zu der Fabrik. gesperrt wurden. Keller und der Tischlermeisterverband bezeichnen Die Arbeiter lehnten diese Erpressung ab, worauf 44 von ihnen ausDie Arbeiter als Streifende und haben deren Namen in ihrer Meisterzeitung veröffentlicht. Inzwischen ist aber von mehreren Tischlermeistern die verlangte Teuerungszulage bewilligt worden.
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