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Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend.

treffenden Arbeiter die Arbeit wieder aufnahmen. Tröger] Schmuggelb auf 6,20 m. erhöht. Andererfeits berbienen aber warnte im Anschluß an diesen Fall in seinem Quartalsbericht vor Tausende von Hilfsarbeitern nur 8,80 M. am Tage. Versuche, durch Kontraftbruch. Es sei ordnungsmäßig die Kündigung einzuhalten. Teuerungszulagen die Löhne in der Kriegszeit in etwas den Die Teuerungszulage ist von den Berliner Brauereien boiläufig enormen Breissteigerungen folgen zu lassen, wurden mit dem Hin auf weitere vier Monate bewilligt worden. weis auf den Tarifvertrag beantwortet, der nicht durchbrochen werden dürfe.

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Aus Industrie und Handel.

Kriegsgewinne.

Einer, dem's auf 50 Mark nicht ankommt. Mit einer merkwürdigen Vergleichsgeschichte hatte sich die Die Bildhauer nahmen am Montag den Geschäftsbericht für das Schlichtungskommission für das Schneidergewerbe in ihrer letzten dritte Vierteljahr entgegen. Aus demfelben geht hervor, daß die Sigung zu beschäftigen. In einer früheren Klagefache wurde der Mitgliederzahl der Verwaltungsstelle Berlin von 441 auf 878 u Unternehmer Warschauer durch Vergleich verpflichtet, an den rückgegangen ist. Einem Zugang von 22 steht ein Abgang von 85 Zwischenmeister Niemand eine Nachtragsleistung in Höhe von Mitgliedern gegenüber, darunter viele zum Militär eingezogene. Da 800 M. zu leisten. An diesen 800 m. partizipierte auch unze immer noch ein erheblicher Teil der Bildhauer in anderen Berufen Die A.-G. Karl Budlers u. Co.( Mechanische Weberei von vom Schneiderverband, der die Forderungen von Arbeiterinnen vertrat. beschäftigt ist, so ist die Zahl der Arbeitslosen nicht bedeutend. Sie Dbne Kunze zu unterrichten, schloß nunmehr angeblich ein junger betrug am Schluß des Vierteljahres 33. Er Leinen) in Düren verteilt im Kriegsjahr die bisher höchste Dividende Die Mann von Barschauer mit Niemand einen Privatvergleich, wonach wartung, daß die in der Holzindustrie seit dem 1. Juli( 14 Proz. gegen 8 Proz. im Vorjahre). Der Betriebsüberschuß stieg von 223 100 auf 535 200 M. dieser nur 250 m. zu erhalten hatte. Wie Niemand vor Gericht er vertragsmäßig eingetretene Verkürzung der Arbeitszeit um flärte, habe er dies getan, weil er herausgehört habe, er würde eine Stunde pro Woche auch den in Tischlereien beschäftigten Die Trachenberger Zudersie berei hatte im Vorjahre leine Arbeit mehr erhalten, sofern er auf diesen Untervergleich nicht Bildhauern gewährt werden würde, ist nur im Betriebe von Pfaff einen Verlust von 218 335 M., diesmal verbleibt ein Reingewinn einginge. erfüllt worden Ein Schreiben der Organisation an die Freie Ver- von 223 800 m., woraus nach großen Rücklagen 4 Proz. Gewinn Sunze machte nunmehr die Sache nochmals bei der Schlichtungs- einigung der Holzindustriellen, die Bildhauer hinsichtlich der Arbeits- anteil verteilt werden. Die 8uderraffinerie Braunschweig erhöht ihre fommission anhängig, indem er ausführte, weder Warschauer noch zeit den Tischlern gleichzustellen, ist unbeantwortet geblieben. Niemand feien berechtigt gewesen, ohne seine Zustimmung eine Mit lebhaftem Bedauern wurde festgestellt, daß einzelne Kollegen Dividende von 10 auf 20 Proz. folche Abmachung abzuschließen. Auch die Kommission ließ ohne Benutzung des Arbeitsnachweises Arbeit angenommen baben. Buchdruckereien im Kriege. Bei der Straßburger feinen Zweifel darüber, daß die beiden unter Ausschaltung des Nach den geltenden Grundiäßen müßten diese Kollegen ausgeschlossen Druderei und Verlagsanstalt vorm. R. Schulz u. Co. ist der britten Kontrahenten einen solchen Vergleich nicht abschließen durften, werden. Man erklärt ihr Verhalten aber aus der gegenwärtigen Robgewinn um 116 000 m., der Reingewinn um 87 000 M. zurück­es sei denn, daß Herr Niemand nunmehr den Schaden trage. Dieser Notlage und sieht von ihrem Ausschluß ab. Um andere Kollegen, weigerte sich jedoch, die 50 M. aus seiner Tasche zu bezahlen, zumal die in gleicher Lage auf eigene Hand Arbeit suchen könnten, nicht in einen gegangen. Die Dividende wird von 4 auf 3 Proz. ermäßigt. er ja für sich gar nichts beanspruche, es bandle sich ja nur um den Konflikt mit der Organisation zu bringen, beantragte der Vorstand, Betrag, der den Arbeiterinnen zustehe. Es fommt mir gar nicht während der Kriegszeit die für die Stellenbermittelung bestehende auf die 50 M. an", beteuerte Herr Warschauer ein über das Firmenliste aufzuheben. Das hat die praktische Folge, daß Um­andere Mal. Warum haben Sie denn dann die 50 M. ab- gehungen des Arbeitsnachweises nicht mehr mit dem Ausschluß be­gehandelt?" wurde ihm geantwortet. Der Nachforderung gegen straft werden. Der Antrag wurde nach langer Debatte an­über, dann doch die 50 M. zu bezahlen, bersteifte sich genommen. Es wurde ausdrücklich betont, daß dieser Beschluß als der Unternehmer auf die prinzipielle juristische Seite der Angelegen eine Ausnahmemaßregel für die Kriegszeit anzusehen ist und daß heit. Wenn Niemand damit einverstanden sei, so tönne er mit der Arbeitsnachweis selbst durch diesen Beschluß nicht berührt wird. diesem sehr wohl einen derartigen Vergleich abschließen. Die Sache Die Arbeitsvermittelung wird in der bisherigen Weise weiter be hatte zuleẞt nur noch theoretische Bedeutung, da Kunze von einer trieben. anderen Summe, die Warschauer zufam und durch seine Hände ge­Deutsches Reich. gangen war, einfach 50 m. einbehalten hatte.

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Die Angelegenheit endete im Vergleichswege, indem Warschauer die 50 M. Kunze uberläßt. Der Betrag wird an beteiligte Arbeite­rinnen ausgezahlt und soweit noch ein Ueberschuß verbleiben sollte, dieser für Kriegshunde zur Verfügung gestellt.

Unzureichende Teuerungszulage.

Von der Arbeit im Hamburger Hafen .

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Soziales.

Kriegseinberufung ein unverschuldetes Unglück im Sinne des§ 63 H. G. B.

Nach§ 63 H. G. B. behält der Handlungsgehilfe, wenn er durch unverschuldetes Unglück an der Leistung der Dienste verhindert wird, seinen Anspruch auf Gehalt und Unterhalt, jedoch nicht über die Dauer von sechs Wochen hinaus. Von einigen Gerichten und Juristen ist bestritten, daß die Einberufung zum Kriegsdienst ein unverschuldetes Unglüd" im Sinne des§ 63. G. B. sei, Recht auf Im allgemeinen macht sich der Binnenländer eine durchaus uns die überwiegende Zahl der Gerichte steht mit Das entgegengesetztem Standpunkt. Von einer Anzahl Ver zutreffende Vorstellung von den Verhältnissen in den Häfen. hat sowohl für die Friedenszeit als auch jetzt für die Kriegszeit einigungen ist bem Bundesrat der Antrag zugegangen, Geltung. So wird vielfach angenommen, daß gegenwärtig eine die Streitfrage durch Bundesratsverordnung zu regeln. wahre Totenstille im Hamburger Hafen herrschen müsse. Das ist Ein Teil wünscht die Anwendbarkeit des§ 63 H. G. B. auszusprechen, Die Kistenmacher haben mit den Fabritanten wegen einer feineswegs der Fall. Der Kriegsausbruch hat allerdings den großen ein anderer das Gegenteil, ein dritter wünscht, daß der Ungewißheit Teuerungszulage verhandelt. Die Unternehmer unterbreiteten deutschen Häfen den Ueberseeverkehr genommen. Die Zahl der arbeits­folgendes Angebot: Arbeiter unter 20 Jahren erhalten nichts. losen Arbeiter steigerte fich rasch, obwohl noch viele Wochen lang auf diesem Gebiet ein Ende bereitet werde. Magistratsrat Dr. Neu­Die Ledigen über 20 Jahren 8 Proz. und die Verheirateten über eine größere Babl von Arbeitern beim Entladen der noch auf- mann( Berlin ), der für die Anwendbarkeit des§ 63 H. G. B. auf die 20 Jahren 5 Bros. Bulage. Im übrigen meinten sie, die Arbeiter gekommenen Schiffe, bei notwendigen Verrichtungen in Speichern Kriegseinberufung ist, widerlegt in der neuesten Nummer der tönnten sehr leicht einen Ausgleich herbeiführen zwischen der Teuerung und Lagerhäusern Beschäftigung fand. Aber auch in späterer Deutschen Juristenzeitung" eingehend die für eine Ausschließung und ihrem Einkommen, indem sie täglich einige Ueberstunden machen. Seit wurde es nicht vollkommen still im Hamburger Hafen . Die des§ 68. G. B. geltend gemachten Gründe und hebt dann hervor, Darauf erklärten die Arbeiter, daß sie diese Angebote ablehnen äußerst günstige Verbindung mit dem Hinterlande, die Hamburg zu in einigen Fällen ziehe die Anwendbarkeit des§ 63 Unbilligkeiten müßten; das mindeste, was als Zulage in Betracht fäme, wären feiner überragenden Stellung berhalf, tommt ihm auch in der nach sich. So bei Minderkaufleuten, die schwer um ihre 10 Proz. und zwar ohne Unterschied der Person. Die Unternehmer Kriegszeit zu statten. Im Jahre 1912 wurden werftäglich 18 636 gaben an, diese Forderung nicht akzeptieren zu können, da sie ein Arbeiter im Hamburger Hafen beschäftigt, und in den folgenden Existenz zu ringen geben, ferner, wenn ein Angestellter erst furze gebundenes Mandat hätten. Jahren waren es noch mehr. Doch auch jetzt werden noch einige Zeit in Stellung ist oder infolge Kündigung schon vor seinem Aus­tausend Arbeiter beschäftigt. Wer allerdings die der Deffentlichkeit tritt steht. Auch sei zu erwägen, ob nicht ein Teil des militärischen Endlich hebt Dr. Neumann zugänglichen Zahlen über die Vermittlungstätigkeit des Arbeits- Unterhalts in Abzug zu bringen sei. nachweises als Grundlage für die Beurteilung des Beschäftigungs- hervor, daß manche Geschäfte, die nur dem Krieg ihre Begründung im Hafen nimmt, muß ein noch grades noch günstigeres verdanken, schwer belastet bleiben. Hier tönnte ein Entgegenkommen So wurden im Mai dieses Jahres 3399 Bild gewinnen. Arbeiter vermittelt, darunter allein 1259 Arbeiter der wichtigsten der Militärbehörden durch entsprechende rechtzeitige Benachrichtigung Kategorie, der Schauerleute. Im Monat Juni wurden insgesamt vor der Einziehung Abhilfe schaffen. Das trifft zu. Würde all­4060 und im Juli fogar 5215 Arbeiter für Hafenbetriebe ver- gemein sechs Wochen vor der Einberufung den Einzuziehenden von mittelt. Diefe Zahlen befommen jedoch einen anderen Inhalt, wenn feiner Einstellung Kenntnis gegeben, so würden unseres Erachtens man weiß, daß die Arbeit im Hafen sehr häufig auf furze und die doch nur in sehr beschränktem Maße anzuerkennenden Klagen fürzeste Beit bermittelt wird, so daß Taufende von Hafenarbeitern, über die Anwendbarkeit des§ 68 auf Kriegseinberufungen wohl dem Wortfinne nach, tatiächlich als Gelegenheitsarbeiter angesehen vollständig verstummen. werden müssen. Haibe und ganze Tage und Nächte der an gestrengtesten Arbeit

Die Versammlung nahm das Ergebnis der Verhandlungen mit großem Unwillen entgegen. Es wurde einmütig zum Ausdrud ge­bracht, daß die jetzigen Lebensmittelverhältnisse eine größere Lohn­zulage durchaus rechtfertigten. Die Versammlung nahm nach längerer Debatte einstimmig eine Resolution an, durch welche die Kommission beauftragt wird, einen Teuerungszuschlag von 10 Bros. durchzu­brücken. In Werkstellen, wo schon eine Teuerungszulage in höheren Brozenten besteht, darf selbige nicht gefürzt werden.

Der Brauerei und Mühlenarbeiterverband hat befchloffen, auch in diesem Jahre den Kriegerfrauen ein Weihnachtsgeichent von 5 M. zu gewähren. Die Berliner Drtsperwaltung faßte hierauf, wie Tröger an Stelle Sodapps, der erfranft ist, in der Quartalsver Stoner an Stelle Soap bub, fich biefer U Unterstügung anzu­fliehen und zwar in folgender Form: bei einer Verbandszugehörig feit bis 12 Wochen erhält die Frau insgesamt 6 M., bei 18 bis 25 Wochen insgesamt 7.50 M. und bei 26 Wochen und darüber 10 M. Diese Unterstüßung allein kostet der Lokaltasse ins gefamt 12 000 m. Ein Antrag, zur Weihnachtsunterstügung Sammel­listen auszugeben, wurde abgelehnt, der Vorschlag der Ortsverwaltung einstimmig angenommen.

nedDie Hundestener des Kriegsteilnehmers.

unter den Hafenarbeitern erschwerende Ein Kriegsfreiwilliger batte seinem in Berlin lebenden Vater, d gelöst. Diese die lig werden bon tagelanger Arbeitslosigkeit ab­Erscheinung muß übrigens mit in Rechnung gestellt werden, wenn dem Schneider Hartwig, seinen Hund bei Kriegsausbruch zur Auf die Organisationsverhältnisse der Hafenarbeiter zur Beurteilung stehen. bewahrung übergeben. Der Berliner Magistrat zog nun Hartwig, Neuerdings werden, was man nie für möglich gehalten, auch den Vater, für die Zeit vom 1. Oftober 1914 bis zum 1. April 1915 Frauen in den Hafenbetrieben beschäftigt. Die Zahl der Arbeit mit 15 M. zur Hundesteuer heran. Auf H. Klage stellte der Be fuchenden ist jedoch trop der vielen Einziehungen zum Heer immer girtsausschuß den läger von der Steuer frei. noch sehr start. So überwog die Zahl der Arbeitsuchenden die der Er führte aus: In Betracht könnte die Bestimmung der Hunde­vermittelten Stellen in den Monaten Mai, Juni und Juli dieses steuerordnung lommen, wonach ein Haushaltungsvorstand selbst­Jahres ganz erheblich; 12 674 Stellen" wurden vermittelt und ichuldnerisch für die Steuer für einen Hund hafte, den ein 16 014 Arbeiter, also 3340 mehr, boten ihre Arbeitskraft an. Familienmitglied hält. Der Sohn, der Eigentümer des Hundes, Was schließlich die Entlohnung im Hamburger Hafen be- fei nun aber zum Heer eingetreten, er gehörte somit nicht zum trifft, fo haben die organisierten Hafenarbeiter gewiß alles Hausstand des Klägers. Deshalb könne jene Vorschrift hier keine getan, ihre Lohnverhältnisse zu verbessern. Wie weit Anwendung finden. aber die Wirklichkeit hinter den berechtigten Wünschen der Hafen Der Magistrat legte Revision ein. Er machte geltend, die arbeiter zurückbleibt, ist aus vergangenen Lohnbewegungen nur zu Vorentscheidung berube auf einem Rechtsirrtum, und zwar auf einer erinnerlich. In der Kriegszeit liefen die Tarife ab und der Hafen- Verkennung des Begriffs halten des Hundes". Wer einen Hund betriebsverein traf mit dem Deutschen Transportarbeiterverband halte, sei steuerpflichtig. Unter dem Halten eines Hundes sei die­die Abmachung, die bestehenden Tarife sollten bis ein Jahr nach jenige Aufnahme eines Hundes zu verstehen, die mit der Absicht dem Friedensichluß mit England Wenn England weiterlaufen. bon verbunden sei, den Hund für eine gewisse Zeitdauer zu behalten, Da der In einem anderen Falle verlangten Arbeiter in einer Brauerei der Entlohnung im Hamburger Hafen gesprochen wird, so gleichgültig, ob als Eigentümer oder nur als Besizer. mehr Lohn. Als sie das Verlangte nicht erhielten, legten sie die werden mit Vorliebe die Löhne der wohl am schwersten Kläger den Hund tatsächlich über sechs Monate im Besiz habe, so Arbeit nieder. Die Unternehmerorganisation beschwerte sich hierauf arbeitenden Schauerleute in den Vordergrund gestellt. 8war ist es balte er ihn. bei der Arbeiterorganisation und drohte mit Gegenmaßregeln. Die richtig, daß die Schauerleute 5,40 m. täglich bekommen und daß sich Das Dberberwaltungsgericht bestätigte indes jezt die Organisationsleitung griff auch fofort ein und erzielte, daß die be- diefer Lohn bei geinndbeitsschädlichen Arbeiten durch das sogenannte Vorentscheidung.

Das vom Vorwärts" bereits mitgeteilte Abkommen über die Weiterbeschäftigung der Kriegsteilnehmer im Berliner Braugewerbe foll jeder Kriegerfrau in einem Exemplar ausgehändigt werden, das mit sie es ihrem Mann ins Feld nachsende. Die Beschäftigung von Frauen im Flaschenfeller einer Berliner Brauerei führte zu einem Konflikt, weil die Frauen den tariflichen Lohn nicht erhielten. Daraufhin griff die Verbandsleitung ein mit dem Erfolg, daß den Frauen 21 M. Wochenlohn zugebilligt wurde. Dagegen ist die Nachzahlung des fehlenden Betrages vom Tage der Anstellung schon abgelehnt worden, jedoch hofft die Verbands leitung, daß auch diese strittige Frage noch zur Zufriedenheit er­ledigt wird.

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