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Gewerkschaftliches. Frauenarbeit im Sergbau. Die Zahl der im preußischen Bergbau beschäftigten Ar- Leiterinnen hat während des Krieges eine Zunahme von etwa 8000 erfahren, so daß im 2. Quartal dieses Jahres die Ge- samtzahl der Arbeiterinnen 10 283 betrug. Augenblicklich dürfte jedoch die Zahl der Arbeiterinnen bedeutend höher sein. So sind im 2. Halbjahr dieses Jahres auch die Unternehmer des Ruhrgebietes dazu übergegangen, weibliche Arbeitskräfte einzustellen. Zwar ist augenblicklich die Zahl derselben statistisch nicht erfaßt, jedoch ist das Ruhrgebiet das größte Bergbaugebiet Preußens und dürfte, wenn erst einmal zur Beschäftigung von Arbeiterinnen übergegangen ist, die Anzahl derselben eine recht beträchtliche werden. Verwunderlich ist diese Erscheinung nicht. Die Entlohnung der Arbeiterinnen in den einzelnen Revieren muß für die Bergwerksbesitzer ein direkter Anreiz sein, möglichst an allen Arbeitspunkten, wo es angängig ist, anstatt männlicher weibliche Arbeitskräfte einzu- stellen. Der Lohn steht nämlich weit unter der am geringsten bezahlten Arbeiterkategorie, mit Ausnahme der jugendlichen männlichen Arbeiter, deren Entlohnung noch geringer war wie die der Arbeiterinnen. Der Lohn betrug für: männliche UeberiagS» arbeitet, ausschliehl. der Arbeiterinnen jugendl. u. weidlichen II. Quartal H Quartal 1914: 1915: ;. 8.24 M. 3.52 M. .. 3.17

1914: 1.80 M. 1.73. 2.39.

QberWesie«.. Ntedericklefien.... 3.17, 3.37 Hall«(fBrounl)... 8.49, 3.76 UnkSrh...... 4,09. 4.43. Halle. Salzbergbau.. 3,86, 3.91, 2,12 Clausthal .... 3,96. 4.03. 3,96 Mansfeld < Erzbergbau). 3.59, 3.97. Oberharzer ,. 3,20, 3,82 1,46 Siegener ,. 4,06, 4,11, 1,80 Nasiau-Wetzlar.. 3,36. 3,60, 1,35 sonst. reckitSrh.,. 8,53, 3,86, 1,55 . lmISrh... 8,05. 3,17. 1,67

1915: 1,44 M. 1,81. 2,38. 2,70, 1,93. 2,55. 2,33. 2,44. 1,78. 1,57. 1.76. 1.72.

Trotz dieser geringen Bezahlung ist der Lohn noch in vier Bezirken gesunken. Am stärksten im ClauSthaler Salzbergbau, wo ein Rückgang von 3,96 M. auf 2,65 M. stattfand. ES handelt sich bei den Arbeiterinnen keineswegs um vorwiegend Jugendliche, sondern in der Hauptsache um Erwachsene. Angesichts der geringen Bezahlung ist es er- llärlich. wenn die Grubenverwaltungen mit beiden Händen zugreifen, sobald sich nur Beschäftigungsmöglichkeiten und die nötige Zahl von so billigen Arbeitskräften darbieten. Die Berg- arbeite? werden gut tun, aus die Beschäftigung und Entlohnung der Arbeiterinnen ihr Augenmerk zu richten. Daß die jetzige Lohnhöhe drückend auf die Löhne der männlichen Arbester wirkt. bedarf keines Beweises._ verlln und Umgegenü. Noch einmal die Zuständigkeit der TchlichtungS« kommisston. In der letzten Sitzung der Militär schneider-SchlicbtungSkommiifion berief sich ein Zwischenmeister wiederum auf das Urteil des Gewerbe- bezw. des Landgericht», daS in einer Sache entschieden hat, wenn

Ott Arbeitnehmer einem vom Tarif abweichende« Lohnsatz zustimmt. nachher nicht»«ehr nachfordern könne. MagiftratSrat d. Schulz erklärte hierzu: E» muß noch einmal gesagt werden, daß diese Entscheidung nicht für die Tarif- k o m m i s s i o n gelten kann. Die Inhaber jener Firma haben dem Bertrag der Tarifkommisfion zugestimmt und die Kommission selbst mitbegründen helfen. Trotzdem hat die Firma sich nachträglich ge* weigert, die Tarifsätze zu zahlen und hat die Zuständigkeit der Schlichtungskommission bestritten. Dieser Sachberholt ist dem Gewerbegericht sowie dem Landgericht nicht bekannt gewesen. Die Firma hat mit ihrem Verhalten zweifellos gegen die guten Sitten verstoßen. Die Tariikommission wirkt nun schon teil einem Jahre im Sinne des Tartfs und die Lohnsätze fanden auch bisher Anerkennung. Die Tarifsätze sind somit zum orts- üblichen Lohnsatz geworden. Di« Kommission hat sich übrigens zur Herbetfübrung einer behördlichen Klärung an das Oberkommando gewendet, besten Entscheidung noch aussteht. Eine einhestliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist somit zu erwarten. Kunze vom Schneiderverband führte zu dieser Sache noch aus: Jener Zwischenmeister hatte mit seiner Klag« schon vorher die Schlichtungskommission angerufen, war aber abgewiesen worden. Darauf klagte er beim Geweibegericht, wo er ebenfabs abgewiesen wurde, ebenso beim Landgericht Berlin . Die Schlichtungskommisfion hotte ihm die Bedingung gestellt, daß. wenn er von seinem Auftraggeber 12 Proz. Unternehmer- gewinn beanspruche, er dann auch nochweisen müste, daß er selbst an seine Arbeiter 75 Proz. des Arbeitsverdienste« gezahlt habe. Das wollte und tonnte der betreffende nicht und darum mußte ihn die Schlichtungskommission abweisen.

Die Berliner Metallarbeiter im dritten Quartal. Au« dem Bureau de» Metallarbeiterverbandes geht uns nach- folgender Bericht zu: Die hiesige Verwaltungsstelle de« Metallarbeiterverbande» hielt am Sonntag, den 21. November, in Obiglos Festsälen ihre General- Versammlung ab. Aus dem Kastenbericht, den der Kassierer Henning für das dritte Quartal 1915 erstattete, geht hervor, daß die Einnahmen für die Hauplkafle inklusive eine» KastenbestandeS am 1. Juli d. I. in Höhe von 103 980 M. 638 413 M. betrugen. Unter den Ausgaben ist besonders hervorzuheben, daß an die Hauptkaste 328 997 M. ge- i'andt wurden. Die Unterstützung bei Arbeitslosigkeit betrug 26 839 M.. beiKrankdeit 14 632 M. Bei dieser letzteren Unterstützungsart ist aber zu beachten, daß Krankenunterstützung erst seit dem 1. August ge­zahlt wird, und auch nur in halber Höhe der statutarischen Sätze und nach einer voraufgegangenen Karenzzeit von 14 Tagen. Alle anderen UnterstützungSauSgaben sind wesentlich geringer. Der Kasten- bestand betrug am 1. Ottober 81 815 M. Für die Lokalkaste beträgt die Einnahme 2 076 328 M. Der Kastenbestand am 1. Juli, der in dieser Summe mit enthalten ist, betrug 1 863 641 M. Die Ausgaben der Lokalkaste betragen ins« gesamt 81 199 M.. so daß am 1. Oktober ein Kastenbestand für die Lokalkaste von 1 995 129 M. vorhanden war. Die starke Vermehrung der weiblichen Arbeitskräfte in der Metallindustrie kommt auch in der Zahl der Aufnahmen zur Geltung. In den 9 Monaten diese« JabreS find insgesamt 82 000 Aufnahmen vollzogen, davon über 12 000 weibliche. Noch der Entlastung de» Kassierer« beschloß die Generalversamm- lung für die neu zu errichtende 50 Pfennig-Beitragsklaste. die mit dem 1. Januar 1916 eingerührt werden soll, einen Lokalbeitrag von 10 Pi. festzusetzen, so daß der wöchentliche Beittag in dieser Klasse 60 Pf. beträgt. Die Lokalzuschläge für Arbeitslosen-, Streik- und Gemaßregellenunterstützung für diese BeitragSklaflen sollen später

festgesetzt werben, und zw« soll die Berwaltung«ine Vorlage dafür ausarbeiten. Dann erstattete E i e r i n g Bericht über den gegenwärtigen Stand der Berliner Verwaltungsstelle. Die Zahl der Arbeitslosen ist in den letzten Wochen ein wenig gestiegen und beträgt insgesamt 431, darunter 199 Arbeiterinnen. Diese Zahl ist ein Beweis dafür, daß das Verlangen vieler Firmen, die Arbeiterinnen sollten eine 11- und l2stLndige tägliche Arbeitszeit leisten, völlig ungerechtfertigt ist. ES ist zu e, warten, daß die Arbeiterinnen in der Metallindustrie zur Selbsthilfe greifen, wenn die Behörden nicht bald für eine ander- loeilige Regelung der Arbeitszeil für die Arbeiterinnen Sorge tragen. Sodann berichtete S i e r i n g über die Errichtung der Zentral« auskunftsstelle der Arbeitsnachweise für Berlin und die Provinz Brandenburg . Aus dem Kasienbericht geht ferner die überaus günstige Finanz« lag« der Berliner Verwaltungsstelle hervor, jedoch müssen wir auch weiter Vorsorge treffen, daß wir bei Beendigung des Krieges ge« rüstet dastehen, um etwaigen Verschlechterungsbestrebungen der Arbeitgeber entgegenzutreten. Für die Unterstützung der Frauen der Kriegsteilnehmer hat die Verwaltung Sammellisten herausgegeben, um durch eine allgemeine Sammlung den Anträgen auf Unterstützung Rechnung zu tragen. Die Herausgabe dieser Sammellisten hat bei einigen Mitgliedern Unwillen erregt, weil man der Auffassung zuneigt, daß die gute Finanzlage der Verwaltungsstelle Berlin die Herausgabe von Sammellrften nicht rechtfertige. Abgesehen davon, daß die Gelder der Verwaltungsstelle für derartige Zwecke nicht zur Verfügung gestellt werden können, dürfte eS auch Ehrenpflicht der Heim« gebliebenen sein, für die Familien der ins Feld Gezogenen durch besondere Sammlungen zu sorgen und ihnen insbesondere durch eine rege Beteiligung an der Sammlung eine SBeihnachtSfreude zu machen. Zum Schluß wurde noch zu einer regen Agitation, insbesondere bei den Arbeiterinnen, ausgeiordert, zugleich mit der Bitte, die Lücken der eingezogenen Funktionäre sofort wieder zu schließen, indem an Stelle der Eingezogenen neue Funktionäre gestellt werden. In der Diskussion wurde insbesondere auf die Sammellisten zur Unterstützung der Kriegerftauen aufmerksam gemacht und ge« wünscht, daß denselben daS notwendige Interesse entgegengebracht werde. Auch die Frage der überlangen Beschäftigung der Arbeilerinnen wurde lebhaft erörtert und die Verwaltung bealiftragl, nochmals mit den Behörden in Verhandlungen zu treten, um diesen Mißstand zu beseitigen. Sollte aber diese Bemühung keinen Erfolg zeitigen, dann soll die OrtSverwaliung mit weiteren Maßnahmen beauftragt werden. Ausland. Teuerung und Lohnreduktioneu im Schweizer Zimmerergewerbe. Der Zenttalverband der Zimmerleute in der Schweiz nimmt alle zwei Jahre eine allgemeine lobnftaltstisch« Erbebung in seinen Settionen vor und er führte sie auch im KriegSjabre 1915 durch. ES beteiligten sich daran 80 Sektionen und 856 Personen in 161 Betrieben. In 21 von 80 Sektionen sind Lohnreduktionen vor« gekommen, die der.Zimmermann� als ein Schandmal für die 'ftmmermeister bezeichnet. Die durchschnittlichen Stundenlöhne chwonken zwischen 48.4 und 74.6 Cts., der Gesamtdurchschnitt de« trägt 67,4 Cts. gegen 67,9 CtS. im Jahre 1918. Die Lohnreduktioneu betragen 3 bis 6 Centime« per Stunde. Den Lohnverichlechterungeu steht eine Verteuerung der Lebenshaltung um 30 Proz. gegenüber. Die tägliche AibetiSzeit ist mit 10 Stunden an den meisten Orten sowie mit Q'/g Stunden an den ersten fünf Wochentagen unb_ dem freien Sonnabendnachmittag in Basel in der Hauptsache unverändert geblieben. In einigen Geschäften ist wegen ungenügender Beschäfli- gung im vetflosienen Sommer nur während 9�/, oder 9 Stunden ge­arbeitet worden. Im Winterhalbjahr beträgt die tägliche Arbeits« zeit nur 8 Stunden.

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