lichen Gehilfenjahres nicht entlasse. Nicht in ihrem Interesse, 1 er aber in feine Wohnung zurüd. Er stieg bis zum dritten Stodfondern im Interesse der Ausgelernten, die sich im ersten Gehilfen- mert empor, wo die Leute wohnen, die gegen ihn die Anzeige erjahr weiter ausbilden sollen, habe die Firma diesen Passus stattet hatten. Er drückte die Glastür ein, und als die beiden Ehein den Vertrag aufgenommen. Nachdem Herr Scholem den leute sich aus ihren Betten erhoben, frachten zwei Schüsse, Vertrag noch genauer durchgesehen hatte, sagte er zu dem Vertreter durch die das Ehepaar sofort getötet wurde. Dann jagte der Firma W. Hagelberg, der Lehrvertrag sei, abgesehen von der auf das Gehilfenjahr bezüglichen Klausel, noch in den ver- sich der Chauffeur selbst einen Schuß in die Schläfe, der seinen Tod schiedensten Punkten einseitig und deshalb gefezwidrig. Der Firma nach wenigen Minuten zur Folge hatte. fet eine Aenderung ihrer Lehrverträge zu raten.
"
Eine schreckliche Bluttat. Mittwoch nachmittag schlitte der Das Gericht unter Borsiz des Magistrats rats 35 jährige Kaufmann Robert Pollak, Mitinhaber der KurzwarenDr. Shalhorn kam zu folgendem Urteil: Den Lehrvertrag großbandlung Louis Beer in Elberfeld , dem 18 jährigen Sohn hatte der Widerbeklagte mit Beendigung der Lehrzeit erfüllt. Die feines Teilhabers Beer, nachdem er ihn gefnebelt hatte, den Leib Vertragsbestimmung, daß er noch ein Jahr als Gehilfe arbeiten auf und tötete sich dann selbst durch Durchschneiden der Kehle. Beer sollte, ist nicht beiderseits bindend, denn sie verpflichtet nur den wurde in hoffnungslosem Zustande dem Krankenhaus zugeführt. Widerbeklagten ein Jahr zu arbeiten, während von einer Der Beweggrund zu der schrecklichen Tat ist noch vollständig in Pflicht der Firma, ihn nicht zu entlassen, keine Rede Dunkel gehüllt. ist. Diese Bertragsbestimmung widerspricht da her dem§ 122 der Gewerbeordnung und ist des Zum Brand im Bon- Marché . Die Lyoner Depèche" erfährt halb ungültig. Die Firma fonnte also nicht verlangen, daß über das große Brandunglück im Bon- Marché noch folgende Einzelder Widerbeklagte ein Jahr als Gehilfe bei ihr arbeitet. Es ist heiten: Der brennende Bon- Marché bot ein tragisch grandioses aber dadurch, daß er tatsächlich drei Wochen als Gehilfe bei der Schauspiel dar. Nur der Kaltblütigkeit des Spitalpersonals, der Firma arbeitete, ein Arbeitsverhältnis eingegangen, für das die in dem Haus untergebrachten Verwundeten und der Energie der Gewerbeordnung da nichts anderes vereinbart war- eine Feuerwehr ist es zu verdanken, daß eine Katastrophe vermieden Kündigungsfrist von 14 Tagen festsetzt. Der Widerbeklagte wurde. Die Verwundeten waren im zweiten und dritten Stockwerk hat ohne Kündigung aufgehört, er ist dadurch vertragsbrüchig gelagert. Die Sanitätsmannschaften beschlossen sofort deren Räugeworden. Zur Forderung einer Buße im sechsfachen Betrage des mung, da die schnelle Ausbreitung des Feuers jede Verzögerung ge= ortsüblichen Tagelohns, der sich im vorliegenden Falle auf 3 M. fährlich machte. Glücklicherweise waren unter den 200 Verwundeten beläuft, ist die Firma nicht berechtigt. Denn sie hat diesen Betrag nur wenig Schwerverlette. Die letzteren wurden mit dem Fahrnicht vom Lohn einbehalten und kann deshalb nur Ersatz des nachstuhl in das Erdgeschoß gebracht. Von den Leichtverwundeten gewiesenen Schadens beansprüchen. Dieser beträgt da der für konnten viele ohne Hilfe das in der Nähe gelegene Spital Laennec den Widerbeklagten eingestellte Griaßmann 30 M. Wochenlohn er- erreichen. Der Rauch war derartig dick und beißend, daß die hielt 12. M. Der Widerbeklagte wird deshalb verurteilt, 12 M. Rettungsmannschaften Rauchmasken benußen mußten. Einige an die Firma zu zahlen. fühne Feuerwehrmänner wurden Opfer von Erstickungsanfällen. Nach sechsstündigem harten Kampfe konnte die Feuerwehr schließlich des Feuers Herr werden.
-
Arbeit, aber kein Lohn.
--
--
Wie der Agent Haase, Morißstr. 4, unbezahlte Arbeitskräfte auf der Straße zu finden weiß, zeigte sich in einer Verhandlung vor der Kammer 2 des Gewerbegerichts.
-
"
"
-
=
Die Klägerin, der man auf den ersten Blick die mit Berliner Verhältnissen nicht vertraute Provinzialin ansieht, kam nach Berlin , um sich hier Arbeit und Brot zu suchen. Auf der Straße knüpfte ein freundlicher Herr Bekanntschaft mit der Klägerin an. Als er hörte, sie sei in Berlin nicht bekannt und suche Arbeit, machte er ihr die erfreuliche Mitteilung, daß sie gerade an den rechten Mann gekommen sei. Er habe Arbeit für sie. Erfreut über das glückliche Zusammentreffen ging die Klägerin auf das Anerbieten des Unbekannten es war der Beklagte Haase- ein. In seiner Wohnung beschäftigte er die Klägerin mit Arbeiten an Berhaftung einer ,, Engelmacherin". Die Lemberger Polizei Lederriemen für Militärausrüstung. Ohne daß über Lohn und verhaftete dieser Tage eine Frau namens Viktoria Bodzinska Arbeitsbedingungen etwas vereinbart war, schaffte die Klägerin drei wegen mehrfachen Kindesmordes. Die Verhaftete hat in den bis vier Tage. Als sie am Sonnabend um ihren Lohn bat, vertröstete leßten fünf Monaten nicht weniger als zehn un fie Haase auf Dienstag. Nun erfuhr die Klägerin von anderen eheliche Kinder, die ihr von den unehelichen Müttern zur Leuten, daß sie gut tue, den Versprechungen und Vertröstungen Pflege übergeben worden waren, auf berbrecherische Weise Haases nicht zu trauen. Als die Klägerin dann etwas bestimmter beseitigt. Auch ihr eigenes sechsjähriges Mädchen hat die Verihren Lohn verlangte, wurde sie von Haase zunächst abgewiesen und haftete getötet; sie sperrte das Kind in einen leeren Keller und ließ schließlich bot er ihr für die von ihr in drei Tagen es dort elend zugrunde gehen. fertiggestellten Arbeiten vierzig Pfennig an. Vor Gericht behauptete Haase, er habe die Klägerin nicht als Arbeiterin, sondern als Lehrmädchen angenommen und ihr in Aussicht gestellt, daß sie nach beendeter Rehrzeit 20-24 m. wöchentlich verdienen könne. In der Lehrzeit habe sie keinen Lohn zu beanspruchen. Dagegen fagte die Klägerin, von einem Lehrverhältnis sei gar keine Rede gewesen. Sie habe die Arbeit richtig und brauchbar ausgeführt, Haase habe nur müßig dabeigesessen.
Parteiveranstaltungen.
Eingegangene Druckschriften.
--
Bon der Neuen Zeit ist soeben das 9. Seft vom 1. Band des 34. Jabrgangs erschienen. Aus dem Inhalt des Heftes beben wir hervor: beorie der Parteispaltung. Bon Otto Braun . Die leberzeugung als„ Allerheiligstes"? Von Hans Mardwald.- Dic Fraktion und Partei. Bon K. Kautsky. Brauchen wir eine andere Internationale? Bon Ed. Bernstein.( Schluß.) Literarische Rundschau: F. Müller- Lyer, Soziologie der Leiden. Von Gustav Eckstein . Notizen: Deutschlands und Englands Außenhandel im zwanzigsten Jahrhundert. Von ebn. Anzeigen: Dester reichischer Arbeiterkalender für das Jahr 1916. Jahrbuch der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des Schweizerischen Grütlivereins für 1914. bandlungen, Bostanstalten und Kolporteure zum Preise von 3,25 M. pro Quartal zu beziehen; jedoch kann dieselbe bei der Post nur pro Quartal abonniert werden. Das einzelne Heft loftet 25 Pfennig.
Die Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Buch
Probenummern stehen jederzeit zur Verfügung.
Bon der„ Gleichheit", Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen, ist uns soeben Nr. 5 des 26. Jahrganges zugegangen. Aus dem Inhalt dieser Rummer heben wir hervor: Der Krieg gegen die Teuerung. Parteivorstand und Parteiausschuß zur Zebensmittelteuerung. Bon Luise Bieb. Die sozialistische Frauenbewegung in Bulgarien im Jahre 1914/15. Bon Tina Kirtow. Aus der Bewegung: Von den Organisationen. Gewerkschaftliche Rundschau. Genossenschaftliche Rundschaut. Von H. F. Notizenteil: Für den Frieden. Arbeitslosigkeit der weiblichen Erwerbstätigen. Frauenstimmrecht. Frauenarbeit. Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 P. Durch die Post bezogen beträgt der Abonnementspreis vierteljähr lich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahresabonnement 2,60 Mart.
"
Bom Wahren Jacob ist socben die 24. Nummer des 32. Jahrganges erschienen und bringt eine Würdigung des vormärzlichen Wialers Starl Epigweg aus der Feder John Schilowsti, der zwei Bilder Spitzwegs„ Der Friede“ und„ Am Bosporus donnert's" beigegeben find.
Der Preis der Nummer ist 10 Pf. Probenummern sind jederzeit durch den Verlag J. H. W. Die Nachf. G. m. b.. in Stuttgart sowie von allen Buchhandlungen und Kolporteuren zu beziehen.
-
Briefkasten der
Briefkasten der Redaktion.
wendet werden.
-
-
-
-
Vom Sturm überrascht. Daily News" meldet: Der britische Dampfer„ Wythbum", der in Queenstown ange kommen ist, berichtet, daß er südlich von dem Skerries( Klippen an der Nordküste von Irland ) vor dem gleichnamigen Hafen an der Jrischen See ein Rettungsboot aufgefischt hat, auf das die Worte Penna Augustina Santander" aufgemalt waren. Die 2. 100. Die Ründigung muß schriftlich per cingeschriebenen Brief er. folgen. G. Sch., Moabit . 1. Ja. 2. Arbeitsverwendungsfähig. 3. Za. Benna Augustina" hat den Clyde am 11. November verlassen, um nach Bordeaur zu fahren; sie muß unterwegs vom Sturm fann gepfändet werden. .1. Ja. Fritz, Pankow . 1. Ja. 2. Das Eigentum der Frau 3. Darüber fann jede Gemeinde besondere Be überrascht worden sein. Während der letzten Woche wurden stimmungen treffen. K. B. 67. Ja. Charvat. Zitronensäure kommt 50 Schiffer infolge des dichten Rebels veranlaßt, sich bei Greenod nicht als Desinfektionsmittel, sondern, mit Wasser vermengt, als Erzusammenzuziehen, so daß jeder Verkehr unterbrochen ist. frischungsmittel in Betracht. Hann allerdings auch als Heilmittel vers G.. 18. 1. Diese Firma hat mehrere Betriebe in den verschiedenen Stadtgegenden. Im I. Band des Berliner Adreßbuchs, Seite 30005, und auch im Fernsprechverzeichnis finden Sie die Adresse. 2. Besser wohl schriftlich, mit dem Bemerken, Ihnen persönliche Vorstellung J. B. 1. 180 Quadratruten. 2. 2553 Quadratmeter. gestatten zu wollen. P. H. 1879. Unterstüßungsberechtigung liegt vor, nur fragt es sich, ob unterstützung geleistet wird, da die Schwägerin arbeitet. J. S. 35. 1. Nein. 2. Ja. M. H. Sie müssen sofort Antrag auf Mietsents schädigung bei der Gemeinde stellen. Die Unterstützung wird Ihnen sicher gemährt werden. A. F. 11. Geringe Formfehler der Beine, X- oder O- Beine, dienstfähig. K. R. 50. 1. ArbeitsverF. B. 10. Ja. wendungsfähig. 2. Sie müssen das Vermögen angeben. Wenn es nicht so erheblich ist, daß Sie namhafte Zinsen daraus beziehen, so hat das leine Einwirkung auf die Unterstüßung. 21. G. 38. 1. Sa, das hat aber feine Einwirkung auf die Unterstüßung. 2. Die Behörde fann Nachfrage halten. H. 11. Es ist Ihnen dringend zu empfehlen, die Versicherung fortzusehen. Um die Anwartschaft auf die Bezüge aus der Invalidenversicherung aufrecht zu erhalten, genügt es, wenn Sie innerhalb zweier Jahre mindestens zwanzig Marten fleben. Die Lohnklasse steht Ihnen frei; Sie können die niedrigste Lohartlasse flebeit. M. 16. Sie tönnen die Beschwerde ohne Hilfe eines Anwalts bein Oberverwaltungsgericht einlegen. Zwar kennen wir den näheren Tatbestand der Sache nicht, es will uns aber nach Ihrer Schilderung scheinen, als ob eine weitere Berfolgung der Sache für Sie zwecklos wäre. Die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht kann nur darauf gestükt werden, daß die angefochtene Entscheidung auf der Nichtanwendung oder auf der unrichtigen Anwendung des bestehenden Rechts, insbesondere auch der von den Behörden innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Verordnung beruhf, oder daß das Verfahren an wesentlichen Mängeln leidet. 5. 100. Sie find allerdings zur Einhaltung des Mietsvertrages verpflichtet. Der Wirt Arbeiter Radfahrerbund Solidarität". Mitgliedschaft Berlin tann Ihnen Sachen einbehalten. Vielleicht versuchen Sie eine Einigung Die Gemeindevertretung von Friedenau bei Berlin hatte be- und Umgegend. Sonntag, den 28. November, fahren sämtliche Abteilungen mit ihm vor dem Mietseinigungsamt. M. 2. 1. Landsturmpflichtig. Die Besichtigung der Wohl- Krampfadern. schlossen, die Fürsorgestelle eines Vereins zur Bekämpfung der nach Wannsee , Fürstenhof*. Start 1 Uhr. 23. B. 100. Sie müssen an den für Sie bestimmten Lungentuberkulose auf die Gemeinde zu übernehmen. Es wurden fahrts- Ausstellung fann umständehalber nicht stattfinden. Auskunft Tagen die Unterstügung abheben. Das geschieht doch auch im Interesse der über Touren erteilt Otto Hante, Zentralfahrwart, Neukölln, Lichtenrader Striegerfrauen. Wenn alle Unterſtügungen an einem Tage ausgezahlt auch die Bezüge des ärztlichen Leiters, der durch Privatdienst- Straße 31. würden, müßten doch die Frauen unnötig lange warten. A. 6. 22. vertrag angestellt werden sollte, bestimmt. Gleichzeitig beschloß Heute Freitag, abends 8%, Uhr: Start: An der Stralauer Brüde 3. Für das Kind könnte nur Armenunterstügung beantragt werden. Wenden die Gemeindevertretung, daß der ärztliche Leiter durch sie angestellt Pflicht sämtlicher Fahrwarte. Sie sich an den Armenvorsteher Ihres Bezirks. Münz 23. a. werde. Allgemeine Familiensterbekaffe. Sonntag, den 28. November: Nein. 7. R. 204. 1. Nein. 2. Nach Kriegsbeendigung. Diesen letzteren Beschluß beanstandete der Gemeinde- Bahl- und Aufnahmetag von 3-6 Uhr im Restaurant Gerichtstr. 12/18. K. N. 200. Der Vormund beſtimmt über das Kind. J. 1. Ja. vorsteher, weil diese Anstellung nur ihm zukomme. Dieser Be- und Budower Str. 14. anstandungsbeschluß wurde nicht angefochten. Darauf stellte der Allgemeine Kranken und Sterbekasse der Metallarbeiter Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland Gemeindevorstand einen Arzt als Leiter der Fürsorgestelle durch( V. a. G.) zu Hamburg . Filiale Baumschulenweg. Etwas tälter, zeitweise heiter, jedoch sehr ver= Privatdienstvertrag an. Nunmehr beschloß die Gemeindever Sonnabend, den 27. November, abends 8 Uhr: Mitgliederversammlung Sonnabend mittag. im Lokal von Boche, Baumschulenstr. 67. änderlich mit wiederholten Niederschlägen, hauptsächlich Schneefällen. tretung ihrerseits, den Mann anzustellen.
Das Gericht hielt für erwiesen, daß die Klägerin nicht als Lehrling, sondern als Arbeiterin vom Beklagten angenommen wurde. Da kein Lohn vereinbart fei, so habe sie Anspruch auf an= gemessenen Lohn. Der Beklagte wurde verurteilt, Der Klägerin die von ihr als Lohn für drei Tage geforderten 10 Mart zu zahlen.
Beanstandung eines Beschlusses der Friedenauer Gemeindevertretung.
Der Gemeindevorsteher beanstandete diesen Beschluß der Gemeindevertretung. Er machte geltend, die Anstellung habe nur er allein zu vollziehen, da nach§ 88 der Landgemeindeordnung der Gemeindevorsteher die Obrigkeit der Landgemeinde sei und ihre Verwaltung führe. Auch sei im§ 88 Abs. 4 Ziffer 5 noch ausdrücklich bestimmt, daß der Gemeindevorsteher die Gemeindebeamten anzustellen habe. Was für die Gemeindebeamten gelte, müßte erst recht für die zur Leitung einer Gemeindeeinrichtung bestimmten Personen gelten, welche durch Privatdienstvertrag angestellt würden. Die Gemeindevertretung habe also bei der fraglichen Anstellung nicht mitzuwirken. Mit jenem Beschluß habe sie ihre Befugnisse überschritten.
Die Gemeindevertretung flagte auf Aufhebung der Beanstandungsverfügung. Der Kreisausschus wies ihre Klage ab und der Bezirksausschuß bestätigte das Urteil. Er führte aus, der Gemeindevorsteher sei zur Anstellung des Leiters einer Gemeindeeinrichtung auch dann nur allein befugt, wenn es sich um eine Anstellung durch Privatdienstvertrag handele.
Das Oberverwaltungsgericht als lette Instanz hob aber am 18 d. Mis. die Vorentscheidungen auf und setzte die Beanstandungsverfügung des Gemeindevorstehers außer Kraft. Gründe wurden leider nicht verkündet, so daß nicht erkennbar ist, ob das Gericht der Gemeindevertretung das von ihr verlangte Recht der Mitwirkung bei der Anstellung zuerkannt hat oder ob es aus einem anderen Grunde die Beanstandungsverfügung mißbilligte. Letzteres ist immerhin möglich, da Entscheidungen des höchsten Gerichtshofes bestehen, wonach solche Beschlüsse, die keine Rechtswirkung äußern können, nicht zu beanstanden seien.
- Ost. Zum Besten unserer im Felde stehenden Genossen refp. deren Familien veranstaltet der Bildungsausschuß am Sonnabend, den 27. November, abends 8, Uhr, in den ubertus falen, Provingstr. 77/79, einen Geselligen Abend. Einlaßkarten bei den Bezirksführern. in der Vorwärts" spedition sowie in den Verkaufsstellen der Konsumgenossenschaft erhältlich.
"
Jugendveranstaltungen. Reinickendorf
- Oft. Sonntag, den 28. November: Besuch des Bau und Verkehrsmuseums. Treffpunkt mittags 1 Uhr am Neuen Tor. Deutscher
Holzarbeiterverband.
Den Mitgliedern zur Nachricht,
daß unser Kollege, der Tischler Robert Scheffel
Neukölln, Walterstr. 14a
im Alter von 63 Jahren ge
storben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Freitag, den 26. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, von der Halle des Gemeinde Friedhofes, Neutöln, am Mariendorfer Weg, aus 90/18 Um rege Beteiligung ersucht Die Ortsverwaltung.
statt.
Danksagung.
Für die Beweise herzlicher Teilnahme und die Kranzspenden bei der Beerdigung meiner lieben Frau
Herren
Am
Mäntel Ulster, Paletots.. Anzüge verkauft große Herren- Kleider- Fabrik jetzt auch an Private. Stralauer Str. 42/43, 1Tr. Sonntags 12-2 Uhr geöffnet.
Weihnachtsbäume,
jekt Normalpreis, alle Größen,
2913b
Franziska Münchebergchönhauser Allee 148.
geb. Barthmann
sage allen Verwandten, Freunden und Bekannten sowie dem Intereffenverein der Produktenhändler und Händlerinnen Berlins und Um
In Freien Stunden
Die
-
-
-
-
für Hausgebrauch und für den Erwerb.
Zu haben in den Läden mit neben
ORIGINAL stehendem Schild oder durch deren
SINGER
CAHMASCHINES
Agenten.
Singer Co. Nähmaschinen Act. Ges.
Filialen in allen Stadtteilen.
Kause jeden Posten Kanarienhähne
in den Tagen v. 28.- 30. Nov. Offert. m. Stückzahl u. Preis angabe bitte einzuschicken an Frau Schröter, Fransedistr. 4.
Stiefelsohlen,
Paar 95 Pf.
zum Selbstuntermachen. Komplett aufgemacht mit Gummiabsäßen: Herren 2,95, Damen 2,50, Bankstraße 10, Schöneberg , Akazienitr. 29, Neukölln, Hermannstr.17.
Herren- u. Burschen- Ulster und Anzüge.
Serie I
II
Im Einzelverkauf: M. 19.50 M. 24,50
III
M. 29.50 Berkauf von 10 Uhr morgens bis 7 Uhr abends. Sonnabend bis 8 Uhr. Sonntags 12-2.
Dreifacher Mord und Selbstmord. Der Stuttgarter Vorort geglichen Damen der Hinterbliebenen Wochenschrift für Arbeiterfamilien
Kleiderfabrik Königstr. 49 im
Heinrich Müncheberg,
Figur
Ostheim war Mittwoch nachmittag und Donnerstag früh der Schauplatz entsetzlicher Bluttaten. Ein junger verheirateter nebst Kindern, Schwester u. Mutter. Chauffeur, gegen den von einem Ehepaar Anzeige wegen eines Sittlichkeitsverbrechens erstattet worden war, begab sich Mittwoch Schlanke nachmittag mit mehreren Schußwaffen auf eine benachbarte Anhöhe in einen Garten und feuerte dort eine Anzahl Schüsse ab. Als Reiche, Graziana"-Enffettungsein 2andjäger den Chauffeur verfolgte und ihn wegen dieser tee, rein natürlicher aus MeeresSchießerei zur Rede stellte, erklärte er, die Schüsse seien in einem pflanzen( Fucus vesiculosus), deren anderen Garten abgegeben worden. Nachdem sich der Landjäger fettzehrende Wirkung wissenschaftl. andaraufhin eine Strede weit entfernt hatte, eröffnete der Chauffeur ohne strenge Diät jede unschöne und erkannt ist, beseitigt ohne Nachteil u. plößlich aus einem französischen Infanteriegewehr, das er sich aus schwerliche Korpulenz, starten Leib, dem Schüßengraben mitgebracht hatte, ein rasendes Feuer auf den breite Hüften, Doppeltinn usw. Effetahnungslos sich entfernenden Landjäger, der wenige Sekunden tive Erfolge laut glänzender Anerspäter tot zusammenbrach. Dann ergriff der Chauffeur die Flucht kenningen. Balet 2,50 M. und hielt sich die Nacht über verborgen. Donnerstag früh kehrte
Wöchentlich 1 Heft für 10 Pf.
Gegründet 1876
Versand nach allen Plätzen Deutschlands . Wertpapiere und Kriegsanleihe nehme zum vollen Wert anstatt bar in Zahlung.
1952*
F ( Fahrstuhl)
Wohnz. 134-196, 203.50, 255.75, 293, 363, 446, 534 Schlafzimmer
Speisezimmer
°
242, 322, 360, 429, 495, 853 323, 447, 715, 748, 935, 1395 Herrenzimmer... 205, 337, 473, 503, 576, 823 Küchen 37,25, 47, 60, 79, 94, 105, 121, 138, 193 Einrichtungen bis 10 000 M. Besichtigung ohne Kaufzwang gestattet. Illustrierter Katalog Nr. 13 gratis und franko!