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2101 odmara A Hätten, well fie bei der Beratung wichtiger Fragen von der sozial 1 demokratischen Rathausfraktion nicht eingeladen worden seien.
Zur Kriegsgewinnsteuer.
Mit dem, was ich Ihnen hier geschrieben habe, till ich nicht] Rumänisches Getreide für die Zentralmächte. Die für den Ber etwa über die Landwirtschaft im allgemeinen den Stab brechen, fauf an die Mittelmächte in Frage kommenden 50 000 denn es wird anderweitig in diesem Kriege vielleicht noch mehr ge- Waggons Getreide verteilen sich wie folgt: 20 000 Waggons fündigt, aber das Zurückbehalten und das Verleugnen Weizen, 10 000 Waggons Mais, 7500 Waggons Gerste, 5000 von Lebensmittelprodukten fann zu schweren Krisen Waggons Hafer, 2500 Waggons Erbsen, 5000 Waggons Bohnen. führen."
Der Entwurf eines Gesezes über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung eines Striegsgewinns ist in erster Lesung in der Diese Mitteilungen bestätigen nur das, was schon wiederholt Kommission durch beraten. Es sind bei der Beratung eine Reihe Ge- von uns erörtert worden ist, von der Presse des Bundes der Landsichtspunkte geltend gemacht, die die Minderung der Sonderrücklage wirte aber immer wieder bestritten wurde. Was die eigenartige verhindern sollen. Auf eine Lücke des Gesetzes ist jedoch nicht hin- Methode bei der Aussaat von Roggen betrifft, so wird ja die gewiesen, die zur Sicherstellung des Effekts einer Skriegsgewinnsteuer Statistik über die Anbaufläche von Roggen im Jahre 1915/16 näheren dringend erforderlich ist. Das Gesetz bezieht sich nur auf Aktien Aufschluß geben. gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aftien, Bergwerkschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und ein
Soziales.d20
Von der Gemeindegewerbesteuer.
Die Diskontoaesellschaft( Siz Berlin ) führte gegen die Stadt Frankfurt a. Oder und gegen die Gemeinde BerlinStegliz Prozesse auf Freistellung von der sogenannten Filialsteuer. Bei dem Prozeß gegen Frankfurt handelte es sich um ein Jahresobjekt von 5229 M. und bei dem Prozeß gegen Steglitz unt ein Objekt von 1457. Beide Gemeinde ziehen solche Unter nehmungen, deren Sig in emer anderen Gemeinde ist, die aber in ihrem Gemeindebezirk ein Zweiggeschäft( Filiale) haben, zu einer besonderen Gemeindegewerbesteuer heran, eben der sogenannten Filialsteuer. Die Diskontogefellschaft machte in ihren Klagen geltend, die an gewandten Steuerordnungen seien ungültig. Das Bestehen eines Gegen eine weitere Zuckerverteuerung. Zweigbetriebes außerhalb der Siggemeinde( Gemeinde, wo das geDer Verein der Deutschen Zuckerindustrie hat beim Reichsamt werbliche Unternehmen seinen Siz hat) tönne nicht als objektives des Innern beantragt, den Robzuckerpreis für 1916/17 schon jetzt Merkmal angesehen werden, das die besondere Besteuerung der Filiale auf 15 M. ohne Sad für 50 Kilogramm festzusetzen. Die Erfüllung rechtfertige. Der Bezirksausschus in Frankfurt a. D. der Forderung würde den Rohzucker trog der reichlichen Bestände und der Bezirksausschus in Potsdam wiesen die gegenüber dem jetzt geltenden Preise von 12 M. für den Zentner se I agen der Diskontogefelliaft ab. um weitere 25 Broz, gegenüber dem legten Friedenspreise sogar beiden Fällen die Vorentscheidungen. Begründend wurde ausgeführt: Das Oberverwaltungsgericht bestätigte jetzt in um 50 Proz. verteuern! Die fraglichen Steuerordnungen über die Erhebung einer besonderen
Die Butterknappheit in Berlin getragene Genossenschaften, nicht aber auf stille Gesellschaften. rührt zum Teil daher, daß die Höchstpreise der Provinz so hoch find, Und doch sind es recht häufig„ stille Gesellschaften", die sich zur daß die Frachtkosten für die Versendung nach Berlin nicht durch die Ausführung einer Kriegslieferung bilden. Es übernimmt A. einen Differenz zwischen Berliner und Provinzhöchstpreis ausgeglichen Auftrag für 10 Millionen und sucht dann Teilnehmer vielleicht für werden. Die Ermäßigung der höchstpreise für die Prodie gesamte Summe oder für etwa 8 Millionen. Erfolgt keine vinz wäre daher dringend erforderlich, um die Produzenten zur VerSicherstellung des erzielten Kriegsgewinnes, so ist dieser später sendung der Butter nach Berlin anzuregen. höchstens in Form der Einzelbesteuerung faßbar und kommt, falls eine Staffelsteuer zur Durchführung gelangt, bestenfalls nur zu einem Teile zur Hebung. Allerdings soll nach§ 10 des Gesetzes der Bundesrat ermächtigt werden, die Vorschriften des Gesetzes auf alle Arten juristischer Personen auszudehnen. Diese Vorschrift genügt aber nicht, weil sich die Existenz der stillen Gesellschaften der Deffent lichkeit entzieht, einer Anmeldungspflicht nicht unterliegt. Es müßte zur Ausfüllung dieser Lüde den stillen Gesellschaften eine An meldungspflicht auferlegt werden. Eine Ausdehnung der Sicherungspflicht auf stille Gesellschaften erscheint dringend erforderlich.
1918/14
-
Die
Gerichtszeitung.
Aus Anlaß von Heereslieferungen.
Im Interesse der deutschen Verbraucher muß gegen diese Ver- Gemeindegewerbesteuer feien gültig. Die Tatsache der Unterteuerungsbestrebungen ganz energisch protestiert werden. Die behaltung eines Zweigbetriebs in einem Drte außerhalb des Sizes Gegen die Militärpflicht des Klerus antragte enorme Preissteigerung des Zuckers, der in unserer Volts des Betriebes sei ein dem Gesamtbetriebe entnommenes objektives wendet sich die„ Germania ". Im Tone des Vorwurfs erzählt ernährung gegenwärtig eine so bedeutende Rolle spielt, besonders Merkmal. In der Stegliger Sache wurde es außerdem noch für sie, daß in Frankreich schätzungsweise 20 000 Priester unter auch deswegen, weil er das wichtigste Ersatzmittel für Fett ist, zulässig erachtet, daß die Miete dem Anlage und Betriebskapital den Waffen stünden. Es seien schon eine Menge Priester und müßte die schlimmsten Folgen nach sich ziehen. Dazu liegt aber für den Zweck der Steuerberechnung hinzugerechnet werde. Seminaristen gefallen. Aus der Zahl der verwaisten Pfarreien nicht der geringste Zwang vor, denn die verhältnismäßig nur gering entnimmt das klerikale Blatt, daß 1340 Pfarrer gefallen oder gestiegenen Herstellungskosten sind durch die sehr fühlbare Erhöhung gestorben sind. 200 Geistliche hätten als Invaliden ihre pfarr- der Zuckerpreise mehr wie reichlich ausgeglichen worden. amtliche Tätigkeit wieder aufgenommen. Die Germania" Buckerfabrikation hat schon, bevor die jetzt geltenden Höchstpreise zur schließt ihre Klage: Aber es wird niemand behaupten, daß vollen Wirkung famen, überaus glänzende Gewinne erzielt. die Militärpflicht des Klerus an und für sich einem Lande Dividenden der Zuckerfabriken find durchweg ganz erheblich, teil- Eine Privatklage, welche schon viel Staub aufgewirbelt, zum besonderen Segen gereichen könne." Wir können nicht weise um das Doppelte und Dreifache gestiegen. Manche Fabriken, zu öffentlichen Erklärungen und Drohungen mit Klagen wegen einsehen, warum für die Geistlichen Sonderrechte gelten sollen. die bisher keine Dividenden verteilten, haben diesmal 6 und 8 Proz. Schadenersazes u. dgl. Anlaß gegeben hat, stand gestern zur Wenn die allgemeine Dienstpflicht jeden Staatsbürger zwingt, Gewinn abgeworfen. Nachfolgend dafür einige Beispiele. Neben Verhandlung in zweiter Instanz vor der Strafkammer des am Striege teilzunehmen und sein Leben in die Schanze zu vielen anderen haben nach den letzten Abschlüssen an Dividenden Landgerichts II. an. schlagen, darf vor den Staatsbürgern, die zufällig den geist- verteilt die Zuckerfabriken: Die Privatklage hatte der Kaufmann Martin Buhrbant int lichen Beruf ergriffen haben, nicht Halt gemacht werden. 1914/15 1914/15 1913/14 Cunnersdorf i. Schl. gegen den Kaufmann Wilhelm ar fun fel. Trachenberg.. 4% 15% 9% ftein in Schöneberg angestrengt. Beide hatten früher gemeinLandtagserfahwahl. An Stelle des verstorbenen Landtags- Bahnhof Marien11% fchaftliche Interessen bei Heereslieferungen, waren dann in abgeordneten Brinzen zu Löwenstein- Wertheim- Freudenberg wurde burg A.-G. 5% 14% Streit geraten und hatten sich brieflich mit allerhand beleidigenden 80 einstimmig der Rittergutsbefizer Dr. Sarbe auf Kurtsch( Deutsch - Jülich Redensarten bedacht, die Herrn Bubrbant Anlaß zur Erhebung 10 0/ der Privatklage gaben. Das Verfahren vor dem Schöffen Konservativ) für den Wahlkreis 3üllichau Schwiebus 3üllichau- Schwiebus Dirichau gericht endete damit, daß der Privatkläger Buhrbank zu Krossen gewählt. 300 Mart, der Angeklagte und Wiederkläger Sarfunkelstein zu 100 Mart Geldstrafe verurteilt wurde. Herr Buhrbank gab in vielen Zuschriften an Zeitungen und auch an uns feinem Unmut darüber Ausdruck, daß der Borjizende des Schöffengerichts bei der Begründung des Urteils auch einige deutliche und in der Presse, wiedergegebene Bemerkungen über gewisse Leute machte, die die ungeheure, durch nichts gerechtfertigte Vorteile durch Vermittlung von Heereslieferungen zu erlangen. Gestern fam es ohne große Schwierigkeiten und ohne daß der springende Bunft weiter berührt wurde, zu einem Vergleich. Herr Starfunkelstein hatte durch weitere Stellungnahme gegen den Kläger schon wieder drei neue Verfahren beranlaßt. Alle diese Verfahren wurden aus der Welt geschafft. In Für den Großhandel mit Schweinefleisch sind Höstpreise bem Vergleiche nahm Herr Karfunkelstein alle Beleidigungen in Sicht. Die Allg. Fleischerzeitung" teilt mit, daß diese Höchst mit Bedauern zurück, ebenso der Privatkläger die feinigen. Der preise auf Grund der bestehenden Höchstpreise für lebende Schweine, Angeklagte verpflichtete sich, den Privatkläger weder mündlich noch und zwar fowohl für den Verkauf ganzer als auch halber ge- fchriftlich, noch sonstwie zu behelligent. Die gerichtlichen Stoften in geber zur Verhandlung anberaumten Sache übernehmen die Parteien schlachteter Schweine, festgesezt sind und in den nächsten Tagen be- je zur Hälfte, in den übrigen Sachen der Angeklagte allein. tanntgegeben werden.
Landtagsabgeordneter Schmidt- Forst
Der nationalliberale Landtagsabgeordnete für Guben - Soraus Forst, Stadtältester Oswald Schmidt in Forst, ist im Alter von 70 Jahren gestorben.
Das tägliche Brot.
Regelung der Beschlagnahmevorschriften für Kartoffeln. Amtlich. Berlin , 3. Dezember. ( W. T. B.) Auf Grund des Artikels 1 Abjaz 3 Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 29. November 1915 über eine weitere Abänderung der Befanntmachung über die Regelung der Kartoffel preise vom 28. Oftober 1915 bestimmt eine am 1. Dezember 1915 ergangene Anordnung der preußischen Randeszentralbehörden im einzelnen:
1. durch die Uebertragung des Eigentums und die Aufforderung zum Verkauf darf vorbehaltlich der Einschrän fungen der Biffer 2 über die gesamte Kartoffelernte eines Kartoffelerzeugers verfügt werden;
2. dem Kartoffelerzeuger sind jedoch in allen Fällen zu belassen:
a) die zur Fortführung der eigenen Wirtschaft, insbesondere auch zur Verwertung in eigenen oder in genossenschaftlichen Brennereien, Stärkefabriken, Trocknungsanlagen und ähnlichen Betrieben, zur Fütterung des eigenen Viehs und zur Aussaat erforderlichen Kartoffeln, b) die auf Grund von Verträgen, die vor dem 30. November 1915 geschlossen sind, an Brennereien, Stärkefabriken, Trocknungsanlagen und ähnliche Betriebe zu liefernden Kartoffeln,
c) zum Verkauf als Saatgut bestimmte Kartoffeln in solchen Wirtschaften, die sich in den lezten zwei Jahren mit dem Vertrieb von Saatkartoffeln befaßt haben. Erfahrungen eines praktischen Landwirtes. Der Befiger eines mittleren Gutes im Hirschberger Kreise sendet dem Boten aus dem Riesengebirge " folgende in mehr wie einer Hinsicht interessante und für weite Kreise der Bevölkerung sehr lehr reiche Zuschrift:
18% 20% 25%
0% Kruschwig Fröbeln
•
.
10%
•
61/200
0% Wreichen. 0% Glauchzig
·
8
0% Halle
•
.
9%
0
Körbisdorf. 12%
•
.
Neuwert
•
.
29% 30%
6% Stujavien. 15% 42% Truczuo 15% Brühl ...14% 4% Schroda .. 45% 24% Angesichts solcher Getvinnergebnisse ist eine weitere Erhöhung des Zuckerpreises völlig unberechtigt. Sie würde zu einer überaus schädlichen Einschränkung des Zuderverbrauchs führen müssen, troßdem wir reichlich mit Zuder versehen sind. Eine vernünftige, den augenblickliche Lage des Staates dazu benutzen, um ganz Interessen der großen Massen des Voltes gerechtwerdende Preispolitik müßte vielmehr auf eine Herabjegung der viel zu hohen Preise hinarbeiten. Es darf wohl erwartet werden, daß die Regierung bie maßlosen Forderungen der Zuderinteressenten gebührend zurüd weist.
Aus der Partei.
Erfolge der Frauenagitation.
Unterschlagung von Lieferungen für ein Lazarett. Erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Besorgung von Fleischlieferungen für ein Lazarett führten den Arbeiter Josef Richter gestern unter der Anklage des Betruges In acht Frauenversammlungen, die Genoffin 8ies in Drten und der Unterschlagung vor die erste Strafkammer des Landdes Niederrheins abgehalten hat, wurden insgesamt 408 neue weib- gerichts I liche Mitglieder gewonnen, in Düsseldorf 123, in Solingen 60, in Der schon mit Gefängnis und Zuchthaus vorbestrafte AngeJierlohn 40, in Elberfeld 40, in Barmen 35, in Strefeld 32, in flagte war bei dem Fleischermeister Pantnin als Kutscher beziv. M.- Gladbach 25 und in Hagen 23. In mehreren Versammlungen Austräger angestellt. Der Ehemann B. steht im Felde, Frau Pantnin wurden Deputationen gewählt, die den Gemeindebehörden die hatte die Fleischlieferung für das Verwundetenlazarett des Xaverius Wünsche und Forderungen der Frauen zu überbringen haben. Da stifte in der Kaiserstraße übertragen erhalten. Die Fleischwaren die Deputationen wiederum in Frauenversammlungen Bericht zu hatte der Angeklagte im Stift abzuliefern und hat sich dabei grobe erstatten hatten, die sämtlich gut besucht waren, ist an vielen Orten Beruntreuungen durch fingierte Bestellungen, Veränderungen der neues Leben in die Frauenbewegung gebracht worden. Diefen Lieferzettel usw. zuschulden kommen lassen. Es scheint, als ob diese Erfolg zeitigten auch mehrere Mitgliederversammlungen, die Genossin Beruntreuungen in großem Umfange betrieben worden sind. Doch Bieß in Drten des Niederrheins abhielt, wo öffentliche Versamm gab der Angeklagte nur einige zu und verließ sich darauf, daß über lungen nicht möglich waren. verschiedene Unstimmigkeiten in den Aufzeichnungen der Lieferantin und des Stifts volle Klarheit nicht geschaffen werden konnte. Dies gelang auch nicht durch die Vernehmung der Schwester Bonifacia. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Gefängnis.
Betrugsprozeß Jacoby.
Jm Handelsteil der„ Morning Post" vom 26. November schreibt In dem Armeelieferungsprozeß wider die Kaufleute Artur der Börsenmitarbeiter: Augenscheinlich wollen die Vereinigten Jacoby und Genossen wegen Betruges gegen den österreichisch- ungariDaß die Landwirtschaft, besonders die kleineren Besiger, unter Staaten teine Zeit verlieren bei den Vorbereitungen, den Welt- fchen Staat und wegen Nichterfüllung von behördlichen Liefe der Futtermittelnot sehr zu leiden hat, ist wohl nicht zu bestreiten. Handel nach dem Kriege zu erobern. Laut telegraphischen Nach- rungsaufträgen für die Armee begannen gestern die Plaidoyers. Nun tommt noch die diesjährige Mißernte an Heu und Stroh hinzu, richten wurde eine Gesellschaft mit einem Kapital von Der Staatsanwalt beantragte gegen Jacoby und den Kaufmann und so ist der Ertrag des Viehes nicht derfelbe wie in normalen 10 Millionen Pfund Sterling gegründet, um den Vereinigten Karl Kohn aus München , daß der Gerichtshof sich für unzuständig Beiten. Aber daß es gar so schlecht um die Landwirt Staaten unter den führenden Nationen der Welt in Handel und erkläre und die Angelegenheit an das Reichsgericht nach Leipzig fchaft bestellt sei, ist doch wohl mit Recht anzu- Finanz einen Platz zu verschaffen". Die Gesellschaft soll Unter- verweist, da diese Angeklagten sich des Landesverrats schuldig zweife In.... nehmungen in allen Teilen der Welt finanzieren und überwachen. gemacht hätten. Sollte der Gerichtshof diesen Antrag ablehnen, Mit den Mehlfarten fährt der Landwirt auch besser, Aus weiteren Drahtmeldungen geht hervor, daß die zu grün- fo beantrage der Staatsanwalt gegen Jacoby wegen Betruges und denn er bekommt für alle Personen seines Haushaltes die vollen dende Gesellschaft äußerst ernst zu nehmen ist; die einfache Tat- Nichterfüllung von behördlichen Lieferungsaufträgen für die Armee Karten, während die andere Bevölkerung, wenigstens bei uns, für fache, daß die National City Bant an ihrer Gründung be- 6 Jahre Gefängnis, 4000 W. Geldstrafe und 5 Jahre Ehrverlust, Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahre nichts und dann teiligt ist, bietet hierfür Garantie. Es wird jest gemeldet, daß das gegen Kohn 5 Jahre Gefängnis, 3000 M. Geldstrafe und 5 Jahre noch in zwei Stufen bis zu zehn Jahren nur einen Teil Hauptkapital den Aktionären der National City Bank angeboten Ghrverlust, gegen den Kaufmann Schmidt 2 Jahre Gefängnis der vollen Brotration erhält. Und so schwer wie der Landwirt muß werden soll. Das Direktorium besteht aus ersten Bankiers der Ver- und 3 Jahre Chrverlust, gegen den Bruder des Angeklagten Kohn, der Steins und Industriearbeiter auch arbeiten, und deren Kinder einigten Staaten. Joseph Kohn, 6 Monate Gefängnis, gegen den Handlungsgehilfen wollen im ersten Jahre auch essen. Wenn das Hausschlachten der Das finanzielle Ansehen Amerikas wuchs in dem Maße, wie Urler 6 Monate Gefängnis und gegen den Handlungsgehilfen Schweine etwas geregelt würde, so könnte dies auch nichts schaden, die Bankiers imstande waren, die Bedürfnisse europäischer und Ettler 4 Monate Gefängnis. denn einer sizt in dieser Hinsicht im vollen, während der andere anderer Länder zu finanzieren. Nichts ist daher natürlicher, als daneben seine Kartoffeln troden essen möchte, denn es ist ja manch- daß die Bankiers und Geschäftsleute in Amerifa vorwärts blicken mal Schmiere für Geld gar nicht erst zu bekommen. und Schritte tun, um diesen finanziellen Handelswohlstand nach
Erhöhung der Branntweinproduktion.
Bei uns im Orte ist der höchstpreis für Kartoffeln dem Kriege aufrechtzuerhalten. Der eigentliche Grund für die auf 2,75 M. festgesezt, ich möchte aber wetten, daß zu diesem Preis Bildung dieser Gesellschaft, die den Namen American Interfein Besizer freiwillig welche verkauft, denn vor Festsetzung des national Corporation tragen wird, ist nicht bekannt, aber Höchstpreises tostete z. B. bei einem hiesigen Gutsbesiger der Zentner möglicherweise ist er darin zu suchen, daß ein solcher Konzern 4 M. Meiner Ansicht nach müßten es die maßgebenden Stellen den größere Aktionsfreiheit hat als die gewöhnlichen Bankinstitute in breiten Schichten des Volkes auch in der Zukunft niemals vergessen, Amerika . wie geduldig diese ausgehalten haben in der langen schweren Zeit. Sehr zu wünschen wäre es, wenn die Methode, die ich jetzt schildere, nicht zu häufig angewendet würde. Zwei mittlere Besizer, Die durch die Bekanntmachung über Freigabe von Branntwein bie 80 bis 50 Morgen haben, säten in diesem Herbst nur jo biel Roggen aus, wie sie für ihren eigenen Haus- aur Versteuerung im Oktober, November und Dezember 1915 vom halt brauchen, weil z. B. Hafer, Gerste usw. viel höher 25. September 1915 zur Versteuerung freigegebene Menge im Preise stehen als Roggen. Ein Besizer deutete mir an unverarbeitetem Branntwein wird für diese drei Monate von den Grund seines Verhaltens nur indirekt an, der andere, der im 12 auf 15 Proz. der im Betriebsjahr 1913/14 verkauften Menge Felde steht, hat es direkt gesagt. erhöht.
Kriegsklausel und Bühne.
Aus dem Bureau der Bühnen genossenschaft wird uns gestern geschrieben: In der Prozeßsache der Mitglieder des Residenz- Theaters zu wiesbaden gegen Herrn Direktor Dr. Rauch hat heute das Reichsgericht der Berufung der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehörigen Folge gegeben, das Urteil des Oberlandesgerichts zu Frankfurt a. M. aufgehoben und die Berufung des Dr. Rauch berworfen. Danach darf Dr. Rauch die Kriegsklausel nochmals nicht anwenden und die gekündigten Berträge bestehen zu Recht.
Der Bund für Jrrenrecht und Irrenfürsorge E. V. hält seine 29. Monatsversammlung am Dienstag, 7. Dezember, abends 8 Uhr, im Belvedere " an der Jannowizbrüde ab. Vortrag des Herrn Riebeling von der Fürsorgestelle für Alkoholtrante in der Charité über„ das Arbeitsfeld der Trinterfürsorgestellen". Gäste haben Zutritt.