Mr. 343.
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Redaktion: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Morigplag, Nr. 151 90-151 97.
Montag, den 13. Dezember 1915.
Expedition: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Morigplak, Nr. 151 90-151 97.
Zur Kriegsgewinnsteuer.
Die Budgetfommission des Reichstages hat dem Entwurf eines Gesezes, über vorbereitende Maßnahmen zur Besteue rung der Kriegsgewinne" in zweiter Lesung ohne wesentliche Menderung zugestimmt. Wer bescheiden und genügsam ist. tann sich also zufrieden geben: das Prinzip ist gewahrt, denn durch diesen Schritt wird bekundet, daß die Kriegsgewinne besteuert werden sollen. Jedoch wird gestattet sein, an der Art, wie sie besteuert werden sollen, einige Kritik zu üben.
Der besagte Entwurf legt bereits feft, was als Kriegsgewinn zu betrachten ist, nämlich:" Der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen früheren Geschäftsgewinn und dem icweils in einem Kriegsgeschäftsjahr erzielten Geschäftsgewinn" (§ 4). Die gefeßgebenden Faftoren scheinen sich nicht bewußt geworden zu sein, welche Konsequenzen sich aus einer solchen Definition ergeben.
Nach der bekannten Auffassung zeigt uns dieser Krieg die unverbrüchliche Solidarität des gesamten Volfes; wie ein Mann ist das deutsche Volk aufgestanden, um seine Existenz zu verteidigen usw. usw. Nun wohl, denken wir uns einmal eine folche Volksgemeinschaft, in der das reale Wirklichkeit ist. In dieser Volksgemeinschaft würde man sich sagen, daß sowohl jene, die mit der Waffe in der Hand die Landesgrenzen verteidigen, als jene, die die wirtschaftliche Tätigkeit fortiegen, nur einem Ziele dienen, eben der Erhaltung des Volfes. Daß jemand in der Zeit der Kriegskatastrophe sich bereichert, müßte als das schwerste Verbrechen am Gesamtinteresse betrachtet werden. Alles was in dieser Zeit an neuen Werten geschafft wird, hat einzig und allein dem gemeinsamen Ziele zu dienen, ist Gemeingut des Volkes. Wenn in normalen Beiten die Früchte der Arbeit einzelnen zufließen, so darf das jetzt nicht sein, denn diese einzelnen können ja nur deshalb der wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, weil Millionen ihr Blut opfern, ihr Leben aufs Spiel feßen. Jeder Gewinn, der in der Kriegszeit gemacht wird, ist daher Kriegsgewinn und gehört der Gemeinschaft, jede Bereicherung einzelner muß ausgeschlossen sein.
Dieses Prinzip kann sich die heutige Gesellschaft nicht zu eigen machen, weil in ihr das Gefühl der Solidarität eben nicht vorhanden ist, sondern als Ansporn zu wirtschaftlicher Tätigkeit fennt diese Gesellschaft nur den Gewinn. Um aber nicht gar zu sehr mit jenen Worten in Widerspruch zu ge raten, fönnte immerhin der Grundsaz aufgestellt werden: wer irgend in Kriegszeiten sich bereichert hat, sei es auch nur, indem er den normalen" Gewinn einheimst, soll von diesem Profit einen wesentlichen Teil hergeben als Kriegssteuer. Indem man aber sagt: der normale Gewinn soll nicht anders besteuert werden als in Friedenszeiten, nur was darüber hinausgeht, soll als Kriegsgewinn betrachtet und besteuert werden, sagt man zugleich: nicht die Solidarität aller Volksgenossen ist das oberste Prinzip, sondern das oberste Prinzip ist das Gewinnstreben. Das wird unter allen Umständen aufrecht erhalten. Wer sich während des Krieges bereichert, handelt normal und patriotisch und nur wer Extraprofite erzielt, dem wird ein Teilchen dieses Profits abgenommen.
daß
Meldung des Großen Hauptquartiers. Sadie Besteuerung der Kriegsgewinne ſich ant beſten Surch
Amtlich. Großes Hauptquartier, den 12. Dezember 1915.( W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplah.
Destlich von Neuve Chapelle( südwestlich von Lille ) scheiterte vor unserem Hindernis der Versuch einer fleineren englischen Abteilung, überraschend in unsere Stellung einzudringen.
In den Vogesen kam es zu vereinzelten Patrouillengefechten ohne Bedeutung.
Deftlicher Kriegsschauplatz.
Schwächere russische Kräfte, die in Gegend des Warsung- Sees( südlich von Jakobstadt) und südlich von Pinsk gegen unsere Stellungen vorfühlten, wurden zurück. gewiesen.
Balkankriegsschauplah.
Den in den albanischen Grenzgebirgen verfolgenden österreichisch- ungarischen Kolonnen fielen in den beiden letten Tagen über 6500 Gefangene und Versprengte in die Hände. Zwischen Rozaj , das gestern genommen wurde, und Jpek hat der Feind 40 Geschütze zurücklassen müssen. Nach entscheidenden Niederlagen, die die Armee des Generals Todorow in einer Reihe fühner und kräftiger Schläge während der letzten Tage den Franzosen und Engländern beibrachte, befinden sich diese in kläglichem Zustande auf dem Rückzug nach der griechischen Grenze und über dieselbe. Die Verluste der Feinde an Menschen, Waffen und Material aller Art sind nach dem Bericht unseres Verbündeten außerordentlich schwer.
Oberste Heeresleitung.
Der österreichische Generalstabsbericht.
Wien , 12. Dezember. ( W. T. B.) Amtlich wird verlautbart: 12. Dezember 1915.
Russischer Kriegsschauplatz. Stellenweise Geschüßfeuer. Keine besonderen Ereignisse. Italienischer Kriegsschauplak.
Im Abschnitte der Hochfläche von Doberdo griff eine italienische Infanteriebrigade unsere Stellungen südwestlich von San Martino an. Sie wurde zurückgeschlagen und erlitt große Verlufte. Sonst herrscht an der ganzen Südwestfront von vereinzelten Geschützkämpfen abgesehen, Ruhe; auch in den Judicarien hat die Tätigkeit des Feindes nachgelassen.
Südöstlicher Kriegsschauplah.
Unsere Offensive gegen Nordost- Montenegro führte gestern zur Besetzung von Korita und Rozaj und zu Nachhutgefechten 12 Kilometer westlich von Jpek. Wir brachten in diesen erfolgreichen Kämpfen 6100 Gefangene ein und erbeuteten im Gelände zwischen Ipek und Rozaj 40 serbische Geschüße.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. v. Hoefer, Feldmarschalleutnant.
"
führen läßt in Anlehnung an das Besizsteuer-( Vermögens zuwachssteuer-) Gesez vom 3. Juli 1913". Dieses Geses hat nach dem Urteil nicht nur der sozialdemokratischen, sondern auch der bürgerlich- liberalen Kritiker den Fehler, daß es den Bermögenszuwachs beim immobilen Besiz, also vor allent dem Bodenbesitz, zu wenig faßt. Nun ist wohl zweifellos, daß die Nuznießer der Kriegswirtschaft in den Reihen der Großgrundbesizer sehr zahlreich sind. Hier kommt in Betracht, daß die Gewinne voraussichtlich dauernd sein werden. Die Preise der Bodenprodukte sind zu schwindelhafter Höhe empor geschraubt worden und werden aller Voraussicht nach nicht sobald fallen. Das bewirkt aber eine Steigerung des Grundwvertes, damit des Bodenpreises; darin liegt der Hauptgewinn der Bodenbesizer. Diefer Gewinn wird durch die Vermögenszuwachssteuer ungenügend erfaßt und somit dürften die landwirtschaftlichen Nuznießer des Krieges sehr zufrieden sein, wenn die Kriegsgewinnsteuer an jene angelehnt wird. Das Interesse der Allgemeinheit ist durchaus entgegengesett und erfordert eine Besteuerung gerade dieser Gewinne sehr starf, weil das Steigen der Bodenpreise sicher ein sozialer Schaden ist. Es ist daher schon aus diesem Grunde eine andere Form der Besteuerung der Kriegsgewinne, als sie die Regierung plant, durchaus geboten.
Griechenland und der Vierverband.
Athen , 12.. Dezember.( W. T. B.)( Meldung der Agence Havas.) Die Lage zwischen Griechenland und den Berbandsmächten läßt sich folgendermaßen fennzeich nen: In militärischer Hinsicht verlangen die Verbandsmächte eine dringende Lösung bezüglich der Defensive sowie der anderen durch den Rückzug notwendig gewordenen Maßregeln. Griechenland wird die erforderlichen Erleichterungen bewil ligen müssen. Die Besprechungen finden in Saloniki zwischent den Generalen Sarrail und Pallis statt. Die Diplomatie der Verbandsmächte unterstüßt nachdrücklich die von Sarrail vertretenen Anschauungen.
Der neue französische Generalstabschef.
Paris , 12. Dezember. ( W. T. B.) General Joffre bestimmte für das Amt des Chefs des Generalstabes General Castelnau, der den Rang als Kommandant einer Armeegruppe beibehält.
Der russische Generalstabsbericht.
Petersburg, 12. Dezember. ( W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 11. Dezember 1915.
Westfront: Auf der ganzen Front ist die Lage underändert. Am Tage des 10. Dezember versuchte der Feind in der Gegend von Kupozhnce an der Strypa( 20 Kilometer südwestlich Tarnopol ) einen Angriff. Er wurde abgewiesen und auf seine Gräben zurückgeworfen.
Jm Schwarzen Meer, bei der Insel Airpe( 100 Kilometer östlich des Bosporus ) vernichteten am 10. Dezember drei unserer Zerstörer nach Kampf zwei türkische Kanonenboote und einen Segler. Wir hatten keine Verluste.
Verurteilung des Kommandanten
der Gestung Kowno wurde vom Dünaburger Kriegs. gericht unter Annahme mildernder Umstände zum Verluste aller militärischen Ehren und persönlichen Rechte sowie des Adels und in der Festung nicht aufrechterhalten und die Festung zu früh verlassen habe.
Einmal das Prinzip aufgestellt, daß mur der Extraprofit als Kriegsgewinn besteuert werden soll, schafft man dann freilich eine Situation, bei der die steuertechnischen Schwierigfeiten sich gewaltig steigern. Würde man sagen, jeder der in der Lage ist, während des Krieges sein Einkommen zu steigern, sein Vermögen zu mehren, soll besteuert werden, dann wäre die Erfassung dieses Einkommens und Vermögens sehr einfach. Man brauchte dann nur von einer bestimmten Grenze diert, wie es so schön heißt, dies schließlich einmal doch den ab die Einkommen, die mehr als das Eristenzminimum ge- Afionären zugute kommt. Wir werden daher nicht erstaunt währen, während des Krieges schärfer zu besteuern. So aber sein dürfen, wenn die Aktiengesellschaften, die jest wissen, ist erst einmal die über alle Maßen komplizierte Frage zu woran sie sind, bei der Aufstellung ihrer Bilanzen dafür zu fünfzehnjähriger Zwangsarbeit verurteilt, weil er die Ordnung lösen, was denn eigentlich jener Extraprofit ist. Man müht sorgen, daß die Gewinne in den Kriegsjahren sich hübsch im fich in dem vorliegenden Gefeßentwurf ab, Normen dafür auf- Rahmen des Durchschnitts der lezten Jahre halten. zustellen, soweit die Aktiengesellschaften in Betracht kommen. Bei Einzelunternehmern, die der Oeffentlichkeit keine Was in den Kriegsjahren an Gewinn erzielt wird über den Rechenschaft zu legen haben, ist die Verschleierung selbstverDurchschnittsgewinn der letzten fünf Geschäftsjahre, das wird ständlich noch viel leichter. Es ist notorisch, daß es nicht gerade besteuert. Nun ist die Aufstellung einer Bilanz um den Ge- die soliden" Geschäftsleute sind, die bei den Kriegslieferunwinn auszuweisen ein Kunststück, bei dem die gewiegten gen und bei der Spekulation auf Teuerung sich in den VorderPraktikusse eine wahre Virtuofität entfalten. Auf Grund der grund drängten. Die angenehme Spezies, die der Berliner Bestandaufnahme fann man je nach Bedarf Riesengewinne als Schieber" bezeichnet, war da reichlich vertreten und sicher in Ukas des Baren ordnet an, daß die im Jahre 1897 ge= herausrechnen oder ganz minimale Gewinne, ia, wenn nötig, find Millionen und aber Millionen in den nicht übermäßig auch Verluste, ohne irgend mit den gefieblichen Bestimmungen sauberen Händen dieser Ritter des leichten Verdienstes gein Konflikt zu geraten. Freilich stehen bei Aktiengesellschaf- blieben. Es ist wohl selbstverständlich, daß Leute, die sich kein ten vielfach die Interessen einzelner Gruppen sich mehr oder Gewissen daraus machten, den Staat übers Ohr zu hauen minder schroff gegenüber und dank diesem Widerstreit der und die notleidende Bevölkerung zu schädigen, sich erst recht Intereffen erfährt dann oft die Deffentlichkeit und damit nicht zartfühlend zeigen werden der Steuerbehörde gegen auch die Steuerbehörde die Wahrheit. Wenn es aber darauf über. Wir wollen hoffen, daß das Gesez recht streng ausankommt, die Bilanz speziell mit Rücksicht auf den Seuer- fällt, aber wir machen uns feine Illufionen, daß es gelingen Rom , 12. Dezember. ( W. T. B.) Amtlicher Bericht von einnehmer zu frisieren", dann ist die Sache ziemlich verein- fönnte, in diesem Spezialfalle die Steuermogelei im aller- gestern: Auf der ganzen Front Artillerietätigkeit. Einem Anfacht, weil halt niemand gerne Steuern zahlt. Der Wis ist größten Maßstabe zu hintertreiben. griff unserer Infanterie auf dem Karst verdanken wir die Grobę dabei, daß, wenn eine Gesellschaft niedrige Gewinne für ein Schließlich kommt folgendes in Betracht: in der Dent- rung eines fleinen Schanzwerkes und die Erbeutung von Gewehren oder einige Jahre ausweist, fich aber dabei innerlich fonfoli- schrift zur Begründung des vorliegenden Geseges wird gesagt, und Manition und eines Minenwerfers. Cadorna