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Soziales.

Wegen Hunger entlassen.

Daß eine Firma ein junges Mädchen entläßt, weil es seinen Hunger zu stillen suchte, fam in der Klage der 14 jährigen Elise M. zur Sprache, die in der letzten Sizung am 5. Januar des Berliner Kaufmannsgerichts gegen das Kinderkonfektionsgeschäft Wertheim ( in der allstraße) verhandelt wurde.

des Rumpfes und Fiel zwischen die Schienen. Er hatte Berheerungen durch eine Windhose. Die Orle Steinfels, eine Bertrümmerung der Milz und eine Berreißung der Leber er- Treppendorf und Wiesenfels in Franken in der Nähe litten und verstarb alsbald an Verblutung. Außerdem wurde von Bamberg wurden am Montag nachmittag durch eine Winda eine junge Dame, die im Augenblick des Zusammenstoßes gerade hose schwer heimgesucht. Der Schaden ist außerordentlich einen Wagen dritter Klasse besteigen wollte, leicht verlegt. Das Gericht hielt den Angeklagten im Sinne der Anklage für schuldig Einige Dorfbewohner wurden tödlich verlegt. groß. Hunderte von Bewohnern sind obdachlos. und dessen Fahrlässigkeit für eine recht grobe. Das Urteil lautete Steinfeld wurden etwa 50 Häuser abgedect, in Treppendorf steht auf 5 Monate Gefängnis.

In

nur noch ein Haus. Viele Tausende von Bäumen wurden ab­geknickt. Zu Unrecht beschuldigte Kriegerfrauen. Bei der Anstellung des jungen Mädchens war eine Tischzeit Einer durchaus unberechtigten Ausdehnung des Betrugs- Explosionsunglück in cinem französischen Artilleriedepot. Die vereinbart worden, die es bis zum Entlassungstage auch immer begriffs, die auf Veranlassung des Schweidniger Magistrats französische Militärbehörde veröffentlicht die folgende Mitteilung: wahrnehmen konnte. An dem fraglichen Tage sollte jedoch im Ge- von der Anklagebehörde versucht wurde, trat das Schöffen. Am 3. Januar ereignete sich infolge der Explosion einer schäft bis um 1/25 Uhr durchgearbeitet werden. Da die Klägerin gericht in Schweidnitz entgegen. Granate im Artilleriepark ein Unglüdsfall. Dieser ist lediglich nur eine Stulle von Hause mitgenommen hatte, so fragte ihre Mutter Zwei Arbeiterfrauen, deren Männer seit Beginn des Krieges im einem Zufall zuzuschreiben. Die Untersuchung ergab feinerlei An­telephonisch bei der Geschäftsleitung an, ob die Tochter nicht Felde sind, waren beschuldigt, das Deutsche Reich um 38 M. und haltspunkte für das Bestehen eines Anschlages. Neun Menschen, wenigstens zum Einnehmen der Mittagsmahlzeit schnell nach Hause die Stadtgemeinde Schweidnitz um 25,20 m. betrogen zu haben. Darunter ein Zivilist, wurden getötet, 20 verwundet. Die kommen tönne. Dies Verlangen wurde abgelehnt. Das junge Beide sollen die Wehr unterstügungen und den Zuschlag Munitionserzeugung erleidet keine Unterbrechung. Mädchen war schon am Vormittag mehrere Wege geschickt worden und der Stadt erhoben haben zu einer Zeit, wo nach Ansicht des Magi­wurde nach der telephonischen Absage an die Mutter nochmals zur strats die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorhanden gewesen sein Räuberischer Ueberfall in Polen . Bei einem Besuch mehrerer Erledigung von Gängen fortgefchickt. Diese Gelegenheit benutte es, follen, weil beide angeklagten Frauen im Laufe der Zeit Arbeit und Gutsnachbarn auf dem Gut Lutoborze im Kreise Wlozlawet um nach Hause zu fahren und das Mittagessen einzunehmen. Als Verdienst erhalten hatten, aber der Behörde hiervon keine führten fünf mastierte Banditen einen Ueberfall es wieder im Geschäft eintraf, wurde es wegen Verlegung des Ver- Mitteilung gemacht. Hierauf hatte denn auch der Magistrat aus. Der Rittergutsbesitzer Johann Karpinski aus Wola­botes entlassen. Wie die Klägerin in der Verhandlung aus- feinen Strafantrag gestügt. Das Schöffengericht, vor dem sich die Adamowa wurde durch einen Schuß getötet. Die Räuber er­führt, wurde sie durch die vielen Besorgungen mit leerem Magen beiden zu verantworten hatten, war jedoch anderer Meinung. Es beuteten über 5000 M. und flüchteten. vom Hungergefühl derartig übermannt, daß sie sich nicht anders erfannte auf Freisprechung, weil für die Krieger­zu helfen wußte und schnell nach Hause lief. Auch die Mutter be- frauen feine Rechtspflicht bestehe, nach der fie stätigt, daß Elise in aller Eile das Essen heruntergeschluckt habe Aenderungen in ihren Einkommens und Fa­und ohne Aufenthalt wieder von Hause fortgegangen sei. Der Ver- milienverhältnissen von selbst, wie es der Magistrat treter der Beklagten verfocht den Standpunkt, daß die Klägerin verlangt, zu melden hätten. Soweit die Angeklagten über fich gegen das ausdrückliche Verbot, nach Hause zu gehen, vergangen ihre Verhältnisse befragt worden seien, hat die Beweisaufnahme hat. Habe mal eine Angestellte nicht ausreichend Butterbrot bei sich, nichts Belastendes für sie ergeben. Beide Angeklagten wurden frei- Verluste folgender Truppen: dann gebe man ihr etwas ab. Die Frage der Beisiger, gesprochen. ob man denn der Klägerin etwas abgegeben oder auch nur etwas Brot angeboten habe, muß in­dessen der Vertreter verneinen. Das Kauf mannsgericht empfahl dem Vertreter der Firma, die geforderten 15 M. ohne Urteil zu zahlen, denn der Fall sei doch nach seiner ganzen Sachlage sehr dazu angetan, milder beurteilt zu werden, als irgend ein anderer Ungehorsam. Die Klägerin habe schließlich tat­fächlich nur ihren Hunger stillen wollen. Es tam denn auch ein Vergleich in Höhe von 15 M. zustande.

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Berstöße gegen den Malertarif.

Aus aller Welt.

Verlustlisten.

Der Verlustliste Nr. 421 der preußischen Armee enthält

Infanterie usw.: Garde: 2., 3. und 4. Garde- Reg. 3. F.; 2. Garde- Ref.- Reg.; Garde- Gren.- Regimenter Alexander, Franz, Elisabeth, Augusta und Nr. 5; Garde- Füs.- Reg. Gren.-, bezw. Inf.-, bezw. Füs.- Regimenter Nr. 1, 2, 4, 9, 11, 12, 16( f. Rej.­Inf.- Reg. Nr. 88), 17 bis einschl. 20, 22, 23, 26, 48, 49( 1. auch Der Krieg als Mittel zur Schuldentilgung. Res- Inf.- Reg. Nr. 227), 54( 1. Res.- Inf.- Reg. Nr. 227), 65, 66 Bor wenigen Tagen trat im Reichsboten" ein im Felde auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 227), 72(. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 227), stehender Pfarrer dafür ein, die Gehälter dieser Geistlichen in der 75, 84, 88, 90 bis einschl. 93, 95, 96, 97, 111, 113, 114, 117, 118, gleichen Weise zu bemessen, wie jetzt die Gehälter der in Heeres- 149( 1. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 227), 150, 151, 153, 155 bis einschl. Diensten stehenden Beamten abgestuft sind. Der Mann hatte hinzu- 158, 161, 162( f. auch Zusammenges. Inf.- Reg. Sid), 163( 1. Rej.­gefügt, er schäme sich, doppeltes Gehalt zu beziehen. Gegen diesen Vorschlag wendet sich nun ein Pfarrer, ebenfalls im Reichsboten" Inf.- Reg. Nr. 212), 164 bis einschl. 169, 170( f. auch Res-- Inf.­Der Reichstarif der Maler bestimmt, daß Vereinbarungen,( Nr. 7 vom 5. Januar), indem er eine Reihe von Gründen anführt, Reg. Nr. 227), 171, 172, 331, 335, 344, 346. Zusammengesetztes Inf. Reg. Sick. Res.- Inf.- Regimenter Nr. 1, 5, 9, 11, 16 his welche den tariflichen Arbeitsbedingungen zuwiderlaufen, nichtig von denen auch nicht ein einziger als stichhaltig anerkannt werden einschl. 19, 21, 22, 31( 1. Zuſammengi. Inf.- Reg. Sid), 46, 66. find. Trotz dieser klaren Bestimmung hat es der beim Maler- fann. Recht bezeichnend ist aber der folgende Grund: Und fünftens sollte man den Pfarrern, die jetzt endlich die 110, 118, 205, 212, 216 bis einschl. 219, 221, 223, 226, 227( 1. auch 74, 77, 78, 83, 86( s. auch Zusammenges. Inf. Reg. Sid), 88, 99, meister Hauser tätige Polier Schmidt verstanden, die auf dem Neubau der Pulverfabrik in Blaue beschäftigten tom men, dadurch, daß fie freiwillig die schwere Kriegsarbeit 251, 264( i. Res.- Inf.- Reg. Nr. 227), 267, 269. Landw.- Juf.- Regi­Möglichkeit sehen, aus ihren Schulden herauszu Gebirgs- Maschinengew.- Abt. Nr. 218), 228, 230, 232, 233, 249, 250, Maler zur Leistung von Ueberstunden und Sonntagsarbeit übernehmen, das gönnen. Bei dem Minimalgehalt von 2400 M., menter Nr. 2, 3, 6, 8, 11, 22, 23, 25, 46, 47, 48, 65, 66, 75, 110, ohne den tarifmäßigen Zuschlag zu veranlassen. Schmidt stellte das erst nach neun Dienstjahren 3700 M. beträgt, und noch immer 118, 349. Landw.- Erf- Inf.- Reg. Nr. 1. Landst.- Inf.- Regimenter es nämlich den Malern frei, nach Feierabend und Sonntags nicht an das Minimalgehalt der anderen höheren Beamten heran- Nr. 3, 7, 8, 9, 17. Landw.- Brig.- Erf.- Batl. Nr. 27( j. Landw.. zu arbeiten, erklärte ihnen aber, daß ein Zuschlag für die reicht, find zahllose Pfarrer in große Schulden geraten. Wenn ein Ers.- Inf.- Reg. Nr. 1). 4. Garnison - Batl. des 6. Armeekorps. Ueberzeit nicht bezahlt werde. Wer damit nicht einverstanden Pfarrer mit acht Dienstjahren und fünf Kindern ein Beispiel aus Schneeschuh- Batl. Nr. 2. Gebirgs- Maschinengew.- Abt. Nr. 218; fei, brauche feine Ueberstunden machen. Aber es wurden der Wirklichkeit nur 3200 M., außer Wohnung, Gehalt hat wie Feld- Maschinengew.- Züge Nr. 148( f. Inf.- Reg. Nr. 170) und 317 Ueberstunden gemacht, umsomehr, als der Polier manchen soll er in solchen Zeiten damit feine Familie ernähren und außerdem( s. Busammenges. Inf.- Reg. Sid). Maler direkt fragte, ob er Ueberstunden machen oder am ohne Schulden zu machen?" noch standesgemäß alle herantretenden Anforderungen befriedigen, Sonntag arbeiten wolle. Ganz offen wird hier der Krieg als Erwerbsquelle in Anspruch Sechs Maler, welche auf diese Weise um ihren tarifmäßigen genommen, wenn behauptet wird, der einzelne Pfarrer habe nur Ueberstundenzuschlag gekommen waren, flagten beim Innungsdeshalb Kriegsdienste genommen, um seine Schulden bezahlen zu fchiedsgericht auf Nachzahlung des Zuschlages. Die Stläger fönnen. Eine Erwerbsquelle soll der Krieg aber nicht sein- am forderten zusammen 26 M. Dem Polier Schmidt, der seinen wenigsten für einen Pfarrer. Meister vor dem Innungsschiedsgericht vertrat, wurde hier flar gemacht, daß sein Verhalten ein Verstoß gegen den Tarif und der Anspruch der Kläger begründet sei. Andererseits war aber die Zahl der Ueberstunden streitig. Unter diesen Umständen be­gnügten sich die Kläger mit einem Vergleich, wonach ihnen die Hälfte ihrer Forderung bezahlt wird.

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Die Wurzel alles Uebels.

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Feldartillerie: Regimenter Nr. 14, 15, 37, 57. Pioniere: Reg. Nr. 25; Bataillone: II. Nr. 4, I. und II. Nr. 8. Feldfliegertruppe. Armierungsbataillone Nr. 35, 37, 47, 83.

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Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 244 wird veröffentlicht, deren Inhalt wir bereits gestern mitteilten.

Briefkasten der Redaktion.

W. S. 4. Sie müssen sich melden.

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A. S. 1886. 1. Die

Drt an der französischen Riviera, von einer merkwürdigen letzt Italienischen Zeitungen wird aus Mentone , einem Kleinen willigen Handlung eines reichen Mannes berichtet, der sich dadurch 5. 2. 106. 1. Sie fönnen, der Mühe enthob, irgendwelche lettwillige Verfügung zu treffen. ohne Benachteiligungen zu befürchten, sofort Antrag auf Rente stellen. Wir wissen nicht, ob und wie viele Malergehilfen in der- Der 58jährige Rentier Besano wurde dieser Tage in seiner Woh- 2. und 3. Nein. 4. Das bängt vom ärztlichen Gutachten ab, darüber selben Weise geschädigt worden sind wie die Kläger , ohne den nung tot aufgefunden. Er hatte offenbar durch Gift seinem Leben können wir Ihnen nichts Genaueres sagen. Zuschlag nachzufordern. Wenn was wahrscheinlich ist ein Ende gesetzt. In einer Kristallschale fand man Papierasche Wirtin kann von dieser Verpflichtung zurüdtreten; wenden Sie sich event. auf dem betreffenden Bau eine größere Anzahl Gehilfen und einen Bettel, auf dem zu lesen war, daß der Besizer hier an das Miets einigungsamt. 2. Es entsteht dadurch weiter kein Nachteil, 888. längere Zeit ebenso wie die Kläger beschäftigt wurden, dann für 42900 Franten Staatsscheine berbrannt hätte. als daß Ihr Ehemann zur Zahlung der Reſtmiete verpflichtet ist. Sie tönnen Antrag auf Waisenaussteuer beim Versicherungsamt Berlin , muß Malermeister Hauser durch die tarifwidrige Schlauheit" Weitere 39 900 Franken in Gold hätte er in anderer Weise beseitigt, lofterstr. 63/67, ſtellen. A. N. 104. Der Mann hat kein Anrecht feines Poliers und J. F. 25. Sie können den Schadenersaz vom Vermieter nicht die mangelnde Rückgratfestigkeit der in der festen Ueberzeugung, daß das Geld die Hauptursache darauf. betreffenden Arbeiter einen ansehnlichen Extraprofit erzielt der Uebel sei, unter denen die Menschheit leidet. haben.

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Aus einem Nachtlokal.

Gegen einen Bericht vom 2. November über eine gewerbe­gerichtliche Verhandlung wendet sich Frau Kunze durch den Rechts­anwalt Dr. Hammerstein. Sie ersucht unter Berufung auf§ 11 des Breßgesetzes um folgende Berichtigung:

" Frau Kunze hat niemals an die Klägerin das Ansinnen ge­stellt, sie solle sich vor die Tür des Lokals stellen, um Gäste an­zulocken. Ebensowenig entspricht es den Tatsachen, daß im Lokal der Beklagten Gäste gerupft" worden sind. Tatsächlich hat die Klägerin eine derartige Behauptung auch gar nicht gestellt. Wenn sie dieses getan hätte, so würde der Tatbestand des Urteils diese Behauptung enthalten. Das Gericht hat nur deshalb der Klägerin einen Teil­betrag zugesprochen, weil es zu der Ansicht fam, es liege feine ordnungsmäßige Kündigung vor. Eine solche sei nicht in der Aeuße rung der Beklagten zu erblicken, sie könne das Lokal nicht mehr weiter betreiben, wenn das Schnapsverbot fäme. Gegen dieses Urteil hat die Beklagte im übrigen das Rechtsmittel der Berufung eingelegt."

Diese Berufung entspricht weder dem Preßgefeß, noch ist sie, soweit sie sich auf unseren Bericht bezieht, zutreffend. Tatsächlich hat die Klägerin die von uns wiedergegebene Behauptung im Termin aufgestellt. Durchaus falsch und willkürlich ist die Annahme, weil das schriftliche Urteil die Behauptung nicht widergibt, sei sie nicht gefallen.

Gerichtszeitung.

Ein Eisenbahnunglüd.

Ein Eisenbahnzusammenstoß auf dem Bahnhof Erkner , der fich am 1. Oftober ereignete und ein Menschenleben zum Opfer forderte, hatte gestern sein Nachspiel vor der 1. Straffammer des Landgerichts III.

Unter der Anklage der fahrlässigen Tötung und Körperberlegung hatte sich der Reservelokomotivführer Hermann Dünze zu verantworten. Am 1. Oktober nachmittag war der Berliner Vorortzug auf dem nördlich des Bahnsteigs gelegenen Gleise Nr. 3 des Bahnhofs Erkner , seiner End- und Umschlagsstation eingefahren. Der Angeklagte, der der Führer der Lokomotive war, war nach Ab­Tuppelung der letzteren bis hinter eine Handweiche gefahren und sollte nach Umstellung der Handweiche dann über das Nebengleise zur Befohlungsanlage zurückfahren. Der Angeklagte war nun schon reglementswidrig ohne einen Auftrag eines Aufsichtsbeamten Tos­gefahren, er hatte die Steuerung verlegt und fuhr wieder zurück, in der Meinung, daß die Weiche inzwischen umgestellt worden sei. Dies war aber nicht der Fall und so fuhr denn die Lokomotive auf demselben Gleis 3, welches sie eben verlassen hatte und auf welchem ein Zug stand, zurück. Der Angeklagte bemerkte erst im letzten Augenblick das Versehen, der Heizer auf der Lokomotive griff sogleich nach der Handbremse, während der Angeklagte den Dampf­regulator abstellte. Das Unglück ließ sich aber nicht mehr ver­meiden: die Lokomotive fuhr mit großer Gewalt in den Zug hinein und der letzte Wagen wurde zur Entgleisung gebracht. Der Wagen­puzer Liedholz, der zwischen dem letzten und vorletzten Wagen damit beschäftigt war, die Gashähne zur Beleuchtung zu öffnen, geriet Deutscher

Metallarheiter- Verband

Verwaltungsstelle Berlin . Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Schmied Wilhelm Beyer

Prinz Eugenstr. 2, am 3. d. M. gestorben ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Freitag, den 7. d. M., nach mittags 3 Uhr, vom Trauer­hause aus nach dem neuen Nazareth - Kirchhof statt.

Um rege Beteiligung wird ersucht.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Drüder

Richard Fischer

Grüner Weg 34, am 2. d. M. gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 6. d. M., nach: mittags 2 Uhr, von der Leichen­halle des Andreas- Markus- Kirch­hofes in Wilhelmsberg aus statt. Rege Beteiligung wird erwartet.

Nachruf.

zur

Den Kollegen ferner Nachricht, daß unser Mitglied, der Mechaniker

Fritz Frobeen am 12. Dezember gestorben ist. Den Kollegen ferner zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Maschinenarbeiter

Oskar Kurth

Soldiner Str. 69, am 31. De­zember gestorben ist.

Den Kollegen ferner zur Nach richt, daß unser Mitglied, der Maschinenarbeiter

Robert Wagner

Gürtelstr. 31, am 28. Dezember gestorben ist.

Ehre ihrem Andenken! 110/3 Die Ortsverwaltung.

infolge des Zuſammenſtoßes zwischen die beiden an den Stirn Münzen ünzenbandlung,

seiten des Wagens befindlichen Laufbretter, erlitt eine Quetschung

Wilhelmstr. 46/47 Deutscher

Holzarheiterverband.

Zahlstelle Berlin .

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Tischler

Karl Lugscheider

Neukölln, Kaiser Friedrich- Str. 236, im Alter von 46 Jahren ge­storben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet morgen Freitag, den 7. Januar, nach­mittags 3, 1hr, auf dem neuen Neuköllner Gemeinde Friedhof, Mariendorfer Weg, statt.

Um rege Beteiligung wird ersucht.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Tischler

Joseph Kocwarek

Forster Straße 37 im Alter von 51 Jahren ge storben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet morgen Freitag, den 7. Januar, nach­mittags 32 Uhr, von der Leichen halle des neuen St. Michael­Stirchhofes in Mariendorf aus statt. 81/4 Die Ortsverwaltung.

Verein der für Feuer­Freidenker bestattung

zu Berlin . Am 1. Januar verstarb unser Mitglied, Herr

Adalbert Zimmermann

Gerichtsvollzieher a. D. zu Tegel im 65. Lebensjahre. Ehre seinem Andenken! Die Einäscherung findet morgen Freitag, den 7. Januar, nach­mittags 4 Uhr, im Krematorium in der Gerichtstraße statt. Um zahlreiche Beteiligung bittet 281/2 Der Vorstand.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines geliebten Mannes sage ich allen Be­feiligten meinen innigsten Dank. Die trauernde Gattin Frau Rothkirch und Töchterchen.

88A

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verlangen.

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Sozialdemokratischer Wahlverein Neukölln

.

Am 31. Dezember verstarb unser Parteigenoffe

Karl Lugscheider

Kaiser- Friedrich- Str. 236, 3. Bez. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 7. Januar, nach­mittags 3, Uhr, auf dem Neu­töllner Gemeindefriedhof, Marien dorfer Weg, statt.

Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

236/1

Danksagung.

Für die Beweise herzlicher Teil­nahme und Kranzspenden bei der Be­erdigung meines lieben Mannes

Ernst Wiedemann sage ich hiermit den Genossen des 4. Reichstagswahltreises, Bez. 237 II, Abt. 22, meinen herzlichsten Dant. Pauline Wiedemann nebst Kindern.

112

Danksagung.

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Ungeahnte Erwerbs­

Möglichkeiten

bletet die nächste Zukunft. Eine tief­greifende Änderung unseres gesamten Wirtschaftslebens, ein gewaltiger Auf­schwung unserer Industrie u. des Han­dels steht bevor, und es werden überall

geschulte

Kräfte gesucht

seln. Angehörige technischer Berufe u. Handwerker sollen nicht versäumen, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten der kommenden Zeit anzupassen, um teil­zunehmen an den wirtschaftlichen Er­folgen, die naturgemäß das Ergebnis des gewaltigen Ringens sein müssen. Das beste Mittel, rasch und gründlich, ohne Lehrer, durch einfachen Selbst­unterricht eine gründliche Ausbildung in technischen Wissenschaften zu er­werben, sind die technischen Selbst­unterrichtswerke ,, Syst. Kornack­Ausführliche 80 Seiten starke Broschüre kostenlos versenden gern Bonness& Hachfeld, Potsdam . Postfach 167

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Stomplett Für die herzliche Teilnahme bei zum Selbstuntermachen. aufgemacht mit Gummiabjäßen: der Beerdigung meines lieben Mannes, Herren 2,95 Damen 2.50. unseres guten Vaters, sagen wir Alexanderstr. 8, Elisabethstr. 64 allen Verwandten und Bekannten,( Ede Baßmannstr.), Brinzenstr. 69, insbesondere den Genossen und Ge Kaiserstraße 2, Nonnendamm nossinnen des 6. Wahlkreises, den Allee 5, Kantstr. 118. Pestalozzi Kollegen und Kolleginnen der Bergstraße 88( Cblbg.), Paukstr. 10, mann- Werke, Abteilung Franke, den Grüner Weg 83( am Andreasplab); Borabeitern der Wickelei Rosenthal Schöneberg, Akazienstr. 29; sowie dem Gesangverein Gesund Steglis, Albrechtstr. 110; Neu­brunner Harmonie unseren verbinde kölln, Hermannstr. 17. lichsten Dant. Frau Elisabeth Kurth nebst Kindern.

Danksagung.

124A

Für die zahlreichen Beweise auf­richtiger Teilnahme bei der Einäiche­rung meines lieben Mannes, Bruders und Schwagers, insbesondere Ge­nossen Manasse für die trostreichen Worte und dem Sozialdemokratischen Wahlverein für den fünften Streis sage ich meinen herzlichsten Dank.

Frau Wwe. Niemann. Reuters

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