Nr. 14. 33. Jahrg.
Bezirks- Beilage des„ Vorwärts" für
Soziales.
Lehrlingsklagen.
Eine lange Reihe von Klagen wegen Auflösung des Lehrberhältnisses, die vor dem Innungsausschuß für Lehrlingsangelegenheiten verhandelt wurden, lieferte lehrreiche Beispiele dafür, wie sich die Einwirkung des Krieges auf das Erwerbsleben bemerkbar macht.
Süden- Westen.
15. Januar 1916.
tag, Mittwoch, Freitag, Sonnabend 10-6, am Donnerstag 1-6, am Sonntag ( auch an den zweiten Weihnachts, Oster, Pfingstfeiertagen) 12-6; an märz nur bis 5, im November und Februar bis 4, im Dezember und Wochen- und Sonntagen( auch den zweiten Feiertagen) im Oktober und Sanuar bis 3. Geschlossen: an Feiertagen( außer den zweiten Weihnachts-, Oster-, Pfingstjeiertagen). Zutritt unentgeltlich, nur am Donnerstag 1 M., am Freitag und Sonnabend 50 Pf.
Naturkundemuseum. ( Invalidenstraße 43.) Montag, Mittwoch, Donnerstag, Sonnabend 10-4, im Oktober bis März nur bis 3. An Sonntagen und zweiten Feiertagen wie beim Alten Museum . tag, Freitag 10-2, Sonntag und an den zweiten Feiertagen 12-9 Bochentagen 10-4, im Oktober bis März nur bis 3.
Postmuseum.( Leipziger Straße 16/18.) Montag, Dienstag, Donnerss
Nauch- Museum.( Werke von Christian Rauch. Klosterstraße 76.) An
war sic damit beschäftigt, die Treppe mit dem aus der Heizungs- National Galerie.( Museumsinsel ). Geöffnet: am Montag, Diens anlage entnommenen Wasser aufzuscheuern, wobei sie feststellte, daß das Wasser nicht übermäßig warm war. Ihre Gedanken weilten dabei bei ihrem Manne, von dem sie auffallend lange nichts gehört hatte, so daß sie in Sorge um ihn war. Da stellte sich die Notwendigkeit he aus, das kleine Pflegefind, welches sich beschmutzt hatte, an den Füßen zu reinigen. Ohne damit zu rechnen, daß das Wasser in der Heizanlage inzwischen einen wesentlich höheren Wärmegrad angenommmen haben könnte, ließ sie unbedachtsam Wasser in einen Eimer und stellte das Kind mit beiden Füßen Fälle, wie wir sie vor dem Gewerbegezicht öfter beobachtet hinein. Das Kind schrie alsbald jämmerlich auf und nun erit jah haben, zeigten sich auch vor dem Innungsaussauß: Es gibt Ge- die Angeklagte, daß das Wasser siedeheiß war und die Beine des werbetreibende, die, weil sie nur Kriegsarbeiten haben, nicht in Kindes bis zum Knie hinauf furchtbar verbrüht hatte. Die Ander Lage sind, ihre Lehrlinge ordnungsmäßig auszubilden. Aber geklagte wandte in iheer Verzweiflung alle es klagen auch Lehrlinge, die mangelhafte Ausbildung und leber- möglichen Mittel gegen Brandwunden an; sie schreitung des Züchtigungsrechts ohne hinreichenden Grynd vor- hatte aber keinen Erfolg, denn das Kind starb am schüßen, um von dem lästigen Lehrvertrage loszukommen, damit sie nächsten Tage infolge Serzlähmung. Nach dem Gutein Arbeitsverhältnis eingehen tönnen, das ihnen einen verhältnis- achten des leider zu spät hinzugerufenen Arztes Dr. Thomas ist mäßig guten Verdienst verspricht. Es ist meist recht schwer, solchen der Tod eine Folge der Verbrühung gewesen. jungen Leuten und auch ihren Eltern flar zu machen, daß 13 hielt die Fahrlässigkeit der Angeklagten für eine so grobe, daß er die Zukunft des Lehrlings besser ist, wenn er das Lehrverhältnis sechs Monate Gefängnis beantragte. Das Gericht hielt aushält, anstatt eine vorübergehende Gelegenheit zu besserent Ber - Eine mildere Strafe am Plake, erkannte aber immerhin auf einen dienst als ungelernter Arbeiter zu ergreifen. Ronat Gefängnis. Doch es gibt auch Fälle, wo das Verlangen, die lästige Fessel des Lehrvertrages abzustreifen, wohl zu verstehen ist, obgleich ein rechtlicher Grund dazu nicht vorliegt.
Verlustlisten.
Der Staatsanivalt
Die Verlustliste Nr. 429 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:
Rathaus.( Königstraße.) Täglich( außer Donnerstag und Freitag) 10-3. Reichstagsgebäude.( Königsplay.) An Wochentagen vormittags 9 Uhr, wenn Plenarsizungen stattfinden; vormittags 9, 9, 12, 2%, Uhr, wenn feine stattfinden; an Sonntagen und zweiten Feiertagen I und 1½ Uhr; an anderen Feiertagen geschlossen. Eintrittsgeld 25 Bf. Stadthaus.( Jüdenstraße.) Wochentags 10-3, Sonntags 11-2. am Montag und Donnerstag unentgeltlich). Zutritt zum Stadthaus täglich unentgeltlich, zum Turm gegen 20 Pf.( nur
Sternwarte im Treptower Park. Täglich von 2 Uhr nachmittags, im Sommer bis 12 Uhr nachts, im Winter bis 10 Uhr abends. Für Besichtigung der Sternwarte und des Astronomischen Museums 50 Pf. für Beobachtung mit dem großen Fernrohr 1 M. Sternwarte der„ Urania".( Invalidenstraße 57/62 .) Täglich 7 bis 7/62.) Täglich 11 Uhr abends. 50 Pf..
Urania, Sammlungen und wissenschaftliches Theater.( Taubenstr. 48.) Zäglich von 10 Uhr vormittags ab. Eintrittsgeld 50 Pf.( jür Abendvor stellungen von 1 M. an).
Verkehrs- und Baumuseum.( Invalidenstr. 51.) Dienstag, Mitt Feiertagen geschlossen, an zweiten Feiertagen geöffnet wie Sonntag, an woch, Donnerstag, Freitag 10-4, Sonnabend 2-7, Sonntag 11-4. An darauf folgenden Tagen geschlossen.
Völkerkunde- Museum.( Königgräßer Straße 120.) Besuchszeit wie beim Alten Museum . Zeughaus.( An der Schloßbrüde.) Geöffnet: an Sonntagen und ateiten Feiertagen 12-3, an Wochentagen( außer Sonnabend) im Sommer 10-3, im Winter 10-2. Geschlossen: Sonnabend und an Feiertagen ( außer zweiten Feiertagen). Sonn- und gefttagen 50 Pf.; Stinder die Hälfte. Am ersten Sonntag Zoologischer Garten. Eintrittsgeld an Wochentagen 1 Mart, an jedes Monats 25 Pf.
Briefkasten der Redaktion.
Eilige Fragen trage man in der Verträge, Schriftstüde und dergleichen bringe man in die
So wollte ein. Schlosserlehrling, veranlagt durch seine Mutter, das Lehrverhältnis lösen, um zur Post überzugehen. Die Mutter sagte:„ Ich bin Witme. Mein ältester Sohn steht im Felde, aber weil er aktiver Soldat ist, befomme ich keine Kriegsunter- Infanterie usw.: Garde: 1., 3. und 4. Garde- Reg. 3. F.; stützung. Ich fanr meinen Unterhalt nicht selbst verdienen. Darum 7. Garde- Juf.- Reg.; 2. Garde- Res.- Reg.; Garde- Gren.- Reg. Augusta; muß mein zweiter Sohn, der Schlosserlehrling, einen Beruf er- Garde- Füj. Reg. Gren.-, beziv. Inf., bezw. Füs.- Regimenter Nr. 1, greifen, wo er sosiel verdient, daß er mich unterstüßen kann. Aber 2, 4, 7, 9, 13, 15, 16, 17, 19( s. Inf.Reg. Nr. 154), 31, 33, 34, mit diesem Argument kam die Frau beim Innungsausschuß nicht 36, 38, 39, 41, 42, 43, 46, 48, 49, 53, 54, 55, 57, 61, 62, 65, 66, durch, um so weniger. als der Meister sagte, er gebe dem Lehrling 67, 69, 70, 76, 77, 78, 81, 84, 88, 89, 92, 95, 97, 98, 99, 110, 111, außer dem vertragsmäßigen Kostgeld von 4,50 M. eine Teuerungs- 117, 118, 129, 131, 135, 136, 140, 142, 146 bis einschl. 151, 153, zulage von 3 M. wöchentlich und sei bereit, außerdem der Mutter 154, 157, 160, 161, 163, 165 bis einschl. 170( letzteres s. auch Res.eine wöchentliche Unterstützung von 5 M. zu gewähren. Dem Inf.- Reg. Nr. 78), 171 bis einschl. 176, 184, 185, 187, 335, 343, dringenden Rat des Ausschusses, unter diesen Umständen ihren 344, 347. Res.- Inf.- Regimenter Nr. 5, 7, 15, 17, 35, 38, 40, 46, Sohn in seinem eigenen Interesse in der Lehre zu lassen und sich 48, 60, 64, 65, 66, 72, 74, 78, 81, 82, 83, 88, 92, 99, 110, 111, 203, selbst um eine Unterstübung zu bemühen, die sie von der Kriegs- 204, 209, 210, 213, 214, 218, 219, 222 bis einschl. 226, 229, 230, wohlfahrtspflege sicher erhalten werde, gab die Frau kein Gehör. 252, 255, 256, 257, 259, 260, 264, 265, 268 bis einschl. 272. Res.Die Alage wurde schließlich abgewiesen. Die Mutter des Lehr- Ers.- Inf.- Reg. Nr. 4. Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 3, 4, 11, 13, lings versicherte, sie werde weitergehen, nötigenfalls bis an den 16, 17, 31, 35, 38, 46, 51, 66, 80, 99, 109. Landw.- Ers.- Inf.- Reg. Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof Kaiser. Das wäre ja noch schöner, wenn der Lehrvertrag nicht Nr. 2. Brig.- Ers.- Batl. Nr. 78( 1. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 51). rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend aufgehoben werden sollte. Landw.- Brig.- Ers.- Batl. Nr. 21( s. Landw.- Ers.- Inf.- Reg. Nr. 2). bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage Aehrlich lagen die Verhältnisse hei einem Schneider- 2. Landst.- Inf.- Batl. Posen. 14. Landst.- Inf.- Erf.- Batl. des 7. Ar- tft ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Lehrling. Sein Vater, ein kleiner Zigarrenfabrikant, steht im meeforps( Münster ). Jäger- Bataillone Nr. 4, 5, 7, 11; Res.- Bataillone Antwort wird nich: erteilt. Anfragen, denen feine Abonnementsquittung Felde, die Mutter führt das Geschäft so gut es gehen will, weiter, Nr. 3 und 19. Festungs- Radf.- Komp. Neubreisach. 2. Ers.- Ma- Sprechstunde vor. beigefügt ist, werden nicht beantwortet. sie bedarf aber dabei der Hilfe des Sohnes und möchte deshalb das schinengew.- Komp. des 2. und 2. des 21. Armeekorps; Gebirgs- Sprechstunde mit. Lehrverhältnis lösen. Der Ausschuß hielt diesen Grund nicht Maschinengew.- Abt. Nr. 236; Feld- Maschinengew. Züge Nr. 181 für ausreichend. Auch der Meister wollte den Lehrling nicht frei- und 191( f. Inf.- Reg. Nr. 150); Festungs- Maschinengew.- Komp. geben. Schließlich kam ein Vergleich zustande, wonach der Meister Straßburg Nr. 1. in die Lösung des Vertrages willigt, während ihm die Mutter des Kavallerie: Reg. der Gardes du Corps. 2. Garde- Ulanen. Lehrlings 100 M. ratenweise zahlt. Dragoner Nr. 2, 4, 22, 23; Husaren Nr. 1, 3, 4; Ulanen Nr. 3, In einem anderen Falle wollte eine Damenschneiderin, 10, 13; Jäger zu Pferde Nr. 2. die Innungsmitglied ist, den Vertrag mit ihrem Lhrmädchen lösen, Feldartillerie: 7. Garde- Reg. Regimenter Nr. 3, 14, 40, 43, weil sie wegen des Krieges feine Arbeit für das Mädchen hat. Ten 70, 74, 75, 95, 100, 104, 213, 217, 233, 241; Res.- Regimenter Nr. 17, größeren Teil der dreijährigen Lehrzeit hat das Mädchen bereits 51, 66, 69. Abteilungen Nr. 89 und 185. hinter sich. Die Handwerkskammer hat die Ablegung der Gesellenprüfung vor Beendigung der Rehrzeit bewilligt. Da aber der Prüfungstermin Lurch ein Versehen versäumt wurde, hat das Mädchen, das nach Angabe der Meisterin schon über leidliche Kenntnisse verfügt, feinen Gefellenbrief und findet deshalb in besseren Damenschneiderwerkstätten keine beit. Die Prüfung kann erst beim Ostertermin abgelegt werder Nun ist die Frage: Was soll geschehen? Einstweilen hat der noch nicht zum Gesellen beförderte weibliche Lehrling Arbeit in einer Konfektionswerkstatt. Aber das gefällt ihm nicht und Innungsmeister im Ausschuß bedauern das ebenfalls, weil in der Konfektion die gute Schneiderarbeit verlernt würde. Schließlich kam eine Verständigung dadurch zustande, daß ein Mitglied des Ausschusses versprach, dem Mädchen durch Vermittelung der Innung eine Stelle in einer guten Werkstatt zu verschaffen.
Abweisung einer Klage auf Rücknahme der Approbation als Apotheker.
Die fächsische Verlustliste Nr. 244 meldet Verluste der Inf.- Regimenter Str. 103, 104, 139, 177, 182, 381; Ref.- Inf. Regimenter Nr. 100, 101, 103, 133, 241; Ers- Inf.- Regimenter Nr. 23, 24, 32, 40; Jäger- Bataillone Nr. 12, 13; Ref.- Jäger- Bataillone Nr. 12, 13; Feld- Maschinengem.- Zug Nr. 388.
Die württembergischen Verlustlisten Nr. 329 und 330 veröffentlichen Verluste des Ers.- Inf.- Reg. Nr. 51; Ref.- und Bandw.- Inf. Reg. Nr. 120; Inf.- Regimenter Nr. 121, 124, 126, 127, 180; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 247; Landſt.- Inf.- Batl. Biberach. lanen- Reg. Nr. 20; Res- Dragoner- Reg.; 1. Landw.- Eskadron. Felbart.- Reg. Nr. 13; Res.- Feldart- Reg. Nr. 26. 2. und 4. FeldPionier- Komp. Verluste durch Krankheiten. Verzeichnis Nr. 4 der aus Frankreich zurückgekehrten Austauschverwundeten, zugleich Berichtigung der betreffenden früheren Verlustlisten. Berichtigungen früherer Verlustlisten.
Gren. und Landw.- Inf.- Reg. Nr. 119; Inf.- Reg. Nr. 120; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 121; Füs.- Reg. Nr. 122; Gren.- Reg. Nr. 123; Inf. und Landw.- Inf.- Reg. Nr. 124; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 125, 126; Landst.- Inf.- Batl. Biberach . Res.- Feldart.Reg. Nr. 26. 1. und 2. Feld- Pionier- Komp. Armierungs- Batl. Nr. 59. Verluste durch Krankheiten. Berichtigungen früherer
§ 53 Abiaz 1 der Gewerbeordnung bestimmt: Die im§ 29 bezeichneten Approbationen können von der Verwaltungsbehörde nur dann zurückgenommen werden, wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargetan wird, auf Grund deren solche erteilt worden sind, oder wenn dem Inhaber der Approbation die bürgerlichen Ehrenrechte Verlustlisten. aberkannt sind, im letzteren Falle jedoch nur für die Dauer des Ehrverlustes." Die bier bezeichneten Approbationen sind die der Apotheker und der Aerzte.
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Museen, Sammlungen, Sehenswürdigkeiten. Der Polizeipräsident in Königsberg hatte nun( Butritt ist unentgeltlich, wenn nichts anderes vermerkt ist. Als Feier auf Grund des§ 53 Abiaz 1 gegen den Apotheker H. auf 3utage gelten Weihnachten, Ostern. Pfingsten, Neujahr, Karfreitag, Himmelsrüdnahme der Approbation als Apotheker ge fahrtstag, Bußtag.) Ilagt, weil ein Nachweis im Sinne des§ 53 unrichtig gewesen Altes und Neues Museum.( Luftgarten.) Geöffnet: an Wochensei. Es handelte sich hierbei um eine Bescheinigung der Polizei- tagen( außer Montag) 10-4, im Oftober bis März nut bis 3 Uhr; an verwaltung eines früheren Aufenthaltsorts des Beklagten, worin Sonntagen( auch an den zweiten Weihnachts, Ostern-, Pfingstfeiertagen) ihm bescheinigt worden war, daß er sich dort mehrere Jahre 12-6, im Oftober und März nur bis 5. im November und Februar bis lang aufgehalten habe und daß Nachteiliges über ihn dort nicht be. 4, im Dezember und Januar bis 3. Gefchloffen: an Montagen und Feiertagen( außer den zweiten Feiertagen). kannt geworden sei. Um die Approbation durch den Minister zu erhalten, hatte. dieies Führungszeugnis eingereicht. Der Polizeipräfi ent in Königsberg machte nun geitend, diefer Nachweis fei un richtig, denn es sei dem Kläger jetzt bekannt geworden, daß H. als junger Menich zweimal Geld unterschlagen habe. Zu einem Strafverfahren war es nicht gekommen, da der Vater die Angelegenheiten in der Stille durch Erstattung der Beträge erledigt hatte..
Der Bezirtsausichuß wies die Alage des Polizeipräsidenten ab. Das Oberberwaltungs. gericht bestätigte jegt das Urteil mit folgender Begründung: Allerdings iei das fraglide polizeiliche Führungsattest als ein Nachweis anzusehen, wie ihn§ 53 meine. Er fei aber nicht als unrichtiger Nachweis anzusehen. Wenn die Polizeibehörde bescheinigte. daß ihr nichts Nachteiliges bekannt geworden sei, so sei das durchaus nicht unrichtig. Denn was nachträglich bekannt wurde, seien Borgange, die nie angezeigt worden feien, sondern privat geregelt wurden. Es sei davon auch nichts ins Bublifum gedrungen. Und daß die Unrichtigkeit des Nachweises bei der ihn ausstellenden Polizei auch nur vermutet werden konnte, sei auch nicht anzunehmen. Der vom Polizeipräsidenten geltend gemachte Grund scheide also aus. Da ein anderer nicht vorliege, so war die Klage auf Entziehung der Approbation abzuweisen.
Gerichtszeitung.
Eine unglüdliche Pflegemutter.
Unter der Anklage der fahrlässigen Tötung stand gestern die Pförtnersfrau Klara Kirsch vor der 1. Straffammer des Landgerichts II.
Architektur- Museum.( Charlottenburg . Berliner Straße 171/172, Technische Hochschule,) Geöffnet: Montag und Freitag 10-3, Dienstag und Donnerstag 12-3, Mittwoch 10-12. Geschlossen: Sonnabend und Sonntag.
Ausstellung für Arbeiterwohlfahrt.( Charlottenburg , Fraunhoferftraße 11/12.) Geöffnet: an Sonn- und Feiertagen 1-5, an Wochentagen ( außer Montag) 10-1, am Dienstag und Donnerstag auch abends 6-9. Geschlossen: an den ersten Weihnachts-, Oster-, Pfingstfeiertagen.
Aquarium. Eintrittsgeld 1 M., vom Zoologischen Garten aus 50 Pf. Berg- und Hüttenmuseum.( Invalidenstr. 44.) An Wochentagen ( außer Sonnabend) 12-2, an Sonntagen 12-6, im Oktober und März nur bis 5, im November und Februar bis 4, im Dezember und Januar bis 3. Botanischer Garten .( Dahlem , Stönigin- Luise- Straße 6/8.) Geöffnet nur vom 1. April bis 15. Oftober: unentgeltlich Sonntag, Dienstag, Mitt woch, Freitag 2-7; außerdem an Wochentagen vormittags gegen Eintritts geld, wofür der gedrudte„ Führer" gegeben wird. Botanisches Museum.( Dahlem , Königin- Luise- Straße 6/8.) Mittwoch 10-5, im Oftober bis März nur bis 4.
Baumuseum. Siche Verkehrsmuseum. Eisenbahnmuseum, siehe Verkehrsmuseum.
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Felsmann. Brief erhalten. Hans Winter u. Gen. Das halten wir nicht für möglich. C. R. 23. Nein. Marie 4. Nein. E. S. 25. 1. Die Probezeit fann unmöglich auf 4 Monate gerechnet werden, Sie gelten als feit angestellt. 2. Nein. 3. 49. Herzleiden; zurückgestellt. Os. 22. Ehe Sie Klage auf Schadenersatz einleiten, verlangen Sie zunächst vom Hauswirt durch eingeschriebenen Brief den Schaden ersetzt.. A. B. 34. 1. Der Wirt reip. Verwalter ist verpflichtet, dem Mieter die Brotkarten zuzustellen. Nur wenn er Sie nicht antrifft, müssen Sie sich die Karten vom Wirt in der von diesem anzugebenden Zeit abholen. 2. Nein, Sie könnten nur Beschwerde beim Vorsitzenden der Brotfommission einreichen. Kriegerfrau M. A. 1. Nein. 2. Ja. G. 2. 24. Ja. R. N. 8. 1. und 2. Nein. Otto 260. Nein. A. P. 8. Auf Grund einer Bescheinigung, die Sie sich auf dem Bolizeirevier ausstellen lassen müssen, wird Ihnen am Fahrkartenschalter der Fahrpreis ermäßigt. 12. G. F. 1. Die Erlaubnis fann auf trag erteilt werden. 2. Wenn Sie nicht selbst Strankenkassenmitglied find, müſſen Sie auf der Steuertasse Antrag auf Wochenhilfe stellen. P. H. Der Mann ist zur Zahlung der Kirchensteuer für die Frau verpflichtet. G. 11. 51. Sie werden nicht für felddienstfähig erachtet.- A. R. F. 19. 2. Nein, wenn die Kasse 1. Sie haben Anspruch auf Verpflegungsgeld. nur als Zuschußfasse galt. 3. Die Bollrente beträgt 540 M., dazu kommen event. monatlich 27 M. Berstümmelungszulage und 15 M. Kriegszulage Der Arbeitsverdienst hat keinen Einfluß auf die Höhe der Rente. Es fann n diesem Falle nur Antrag auf eine einmalige Zuwendung gestellt werden.
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Zeitgemäße Literatur
Die deutsche Sozialdemokratie und der Weltkrieg
Eine politische Studie von Dr. Paul Lensch. Preis 1 Mark, Vereinsausgabe 40 Pf.
Diese Schrift nimmt Stellung zu den Problemen des Weltringens. Die bedeutendsten Zeitungen haben in ausführlichen Abhandlungen zu der Schrift Stellung genommen. Inhalt: Imperialistische Politik der Großmächte in den letzten 15 Jahren Die englische Weltherrschaft und ihre Erschütterung durch den Krieg- Der russische Zäsarismus Frankreich und der Krieg- Deutsche Vergangenheit und deutsche Zukunft.
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Die Internationalität und der Krieg
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Preis 50 Pf., Vereinsausgabe 20 Pf. Inhalt: Internationalität und Neutralität. Parteidifferenzen im Kriege. a) Von 1854-1866. b) Das Jahr 1870. c) Nad) 1870.Gegenfäße des Friedens und Gegensätze des Krieges. Die Einigkeit in der Internationale seit dem Burentrieg. Die Schwierigkeiten der jetzigen Situation. Die Schrecken der Invasion.- Die Gefährdung der Internationale. Die Grenzen der Internationale.
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Partei- Zusammenbruch?
Kaiser Friedrich Museum.( Monbijoustraße.) Geöffnet: an den Wochentagen( außer Montag) 10-6, an Sonntagen( auch an den zweiten Beihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertagen) 12-6; an Wochen- und Sonntagen( auch zweiten Feiertagen) im Oktober und März nur bis 5, im No- Ein offenes Wort zum inneren Parteistreit von Heinr. Cunow vember und Februar bis 4, im Dezember und Januar bis 3. Geschlossen: air Montagen und Feiertagen( außer den zweiten Feiertagen). Zutritt unentgeltlich, nur am Dienstag und Mittwoch gegen 50 Pf.
Kunstgewerbe- Museum.( Prinz- Albrecht- Straße 7.) Besuchszeit wie beim Alten Museum .
Landtagsgebäude. Wochentags 9-12, außerhalb der Tagung. Landwirtschaftsmuseum.( Invalidenstr. 42.) Geöffnet: an Wochentagen( außer Mittwoch) 10-3, an jedem dritten Sonntag im Monat 11-3. bes britten Sonntags im Monat). Geschloffen; am Mittwoch und an Sonn- und Feiertagen( mit Ausnahme Märkisches Museum
.( Wallstr. 50/54.) Geöffnet: an Wochentagen ( außer Sonnabend) und an Sonntagen( auch den zweiten Weihnachts-, Geschlossen: am Sonnabend und
Diters, Pfingstfeiertagen) 10-3, an den Bortagen vor Weihnachten, Ostern, Pfingsten und am Silvester nur bis 1. an Feiertagen( außer den zweiten Weihnachts-, Diters, Bfingstfeiertagen). im
Preis 75 Pf., Vereinsausgabe 30 Pf.
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Aus dem Inhalt:
Ideologie und Gefühle- Wie steht es um die Abwirtschaftung des Kapitalismus? Ist der wirtschaftliche Imperialismus eine geschichtlich notwendige Entwicklungsphase? Entwicklungstheoretisches Klaffengefühl und Nationalgefühl- Jdeologische Verirrung.
Buchhandlung Vorwärts
Berlin SW. 68, Lindenstr. 3
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Sonnabend im Sommer 11-4, im winter 10–3; am Sonntag in Com Durch alle Ausgabeffellen des Vorwärts" zu beziehen
Die Angeklagte gab unter steinerweichendem Weinen folgende Darstellung von dem unglücklichen Vorgang, der sie auf die Anklagebant geführt hat Sie hat, da ihr Mann im Kriege sich befindet, die telle einer Pförtnerin in einem mit Warmwasserheizung ausgerüsteten Hause in Neuköun ungenommen. Sie hatte ein zwei- und im Winter 12-4. jähriges Mädchen in Pflege, das sie nach dem Zeugnis der Mutter Museum für deutsche Volkstrachten und Volkskunde. Klosterdurchaus liebevo und aufmerksam versorgte. Am 25. Oktober straße 36. Besuchszeit wie beim Alten und Neuen Museum.