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Gerichtszeitung.

Gewässerte Margarine.

Guben ,

Der Ausschuß des Abgeordnetenhauses hat den Entwurf e in.) Rr. 29), 86( 13nf.- Seg. Nr.364). Landft. Inf.- Bataillone: 1 und 3. Bromberg , 2. Bruchsal , Burg, 2. Cassel, Celle , 1. und 3. Coblenz, ftimmig angenommen. In demselben ist auf freitonfer 1. Göln, 1. und 2. Cottbus , 2. Cüstrin , 1. Danzig, 2., 3. und vativen Antrag hin die Verlängerung der Amtsdauer eines Knapp­5. Darmstadt , Dessau , 1. und 2. Deutsch- Eylau , 2. Deuz, Düren , schaftsältesten, eines Vorstandsmitgliedes und eines Mitgliedes von Der Inhaber der Butter und Schmalzgroß. Gisenach, 2. Effen, 1. Flensburg , Frankfurt a. M., 1., 2. und Ausschüssen oder der Generalversammlung für die Dauer des Krieges beschlossen. Angenommen wurde ferner eine von sozialdemo- handlung Germann Slotow sin Söhne, der dieser Tage 3. Frankfurt a. O., Friedberg i. Sess., Gera , Gießen , 1. Gleiwit, wegen Verwässerung der Margarine zu fünf Monaten Gefängnis 2. Glogau , Gnesen , Goldap , 1. und 2. Görlig, 5. Gotha , Hagen , fratischer Seite gestellte Resolution, die Regierung aufzufordern, ihre und 1000 m. Geldstrafe verurteilt worden ist, ersucht uns um die 1. Königsberg i. Pr., Landsberg a. W., 1. Lauban , Lennep , 2. und Bemühungen für die Verschmelzung preußischer Snappichafts- Mitteilung, daß er gegen das schöffengerichtliche Urteil Be- 3. Biegnis, Limburg , Lingen , 3. Lörrach , 1. Lögen, Lübed. Landſt.­vereine behufs Sicherstellung der ausreichenden Leistungsfähigkeit rufung eingelegt habe. Er will in der zweiten Instanz burch Inf. Grs.- Bataillone: Cöln , 5. Diedenhofen , 3. Elberfeld , 8. des der betreffenden Kasseneinrichtungen mit allem Nachdruck fort zahlreiche Zeugen den Nachweis führen, daß er die Margarine in 6. Armeekorps( Freiburg i. Schles.), 12. des 7. Armeekorps zusetzen und dem Landtage möglichst bald entsprechende demselben Zustande verkauft, wie er sie von dem Fabrikanten be-( Friedrichsfeld), 8. des 4. Armeekorps( Gardelegen ), gesetzgeberische Vorschläge zu unterbreiten, wenn die gegen zogen habe und daß ein Wasserzusatz durch ihn völlig ausge- 3. Seidelberg, 2. und 3. Königsberg i. Pr., 2. Limburg , 18. des 7. Armeekorps( Wesel ) sowie 11. des 6. Armeekorps. Landst.- Inf.­wärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen Bestimmungen für die Aus- schlossen sei. Ausbildungs- Bataillone: Crefeld , Darmstadt , 2. Königsberg i. Pr., übung eines behördlichen Zwanges zwecks Vereinigung leistungs­Kredow. Jäger- Bataillone Nr. 5, 7, 9; Ref.- Bataillone Nr. 4, 6, 18. unfähiger Knappschaftstassen nicht genügen sollten. Ferner wird die Radfahrer- Komp. Nr. 58. Maschinengew.- Komp. Nr. 5 fönigliche Staatsregierung ersucht, ihren Einfluß weiter für die Posen( f. Inf. Reg. Nr. 332). Bildung eines den versicherungstechnischen Erfordernissen genügenden Inappschaftlichen Rüdversicherungsverbandes geltend zu machen, der nicht nur die preußischen Knappschaftskassen, sondern auch die gleichen Kasseneinrichtungen in den anderen deutschen Bundesstaaten umfaßt."

Die Urlaubsklagen gegen die B. E. W. Gestern standen vor der Kammer 5 des Gewerbegerichts wieder 27 Klagen gegen die frühere Direktion der Berliner Elektrizitätswerte an. Gefordert wurde, wie in den früheren Fällen, Bezahlung der Urlaubszeit, weil den Klägern der ihnen zustehende Urlaub in der Kriegszeit nicht gewährt worden ist. Bis jetzt hat das Gewerbegericht in allen früheren Klagefällen die Beklagte zur Zahlung verurteilt. Eine der früheren Klagen, die durch Zusammenlegung von drei Einzel­fällen berufungsfähig geworden ist, schwebt zurzeit beim Land­gericht.

Gelingt der Beweis, so würde der Fabrikant anzuflagen sein.

Aus aller Welt.

Rüffen ist keine Sünd'!"

Kavallerie: Leb- Garde- Husaren. Husaren Nr. 7( f. Feld­fliegertruppe); lanen Nr. 4. Kav.- Eskadr. der 10. Ers.- Div.

Felbartillerie: 1. Garde- Reg. Regimenter Nr. 4, 8, 15, 17, 18, 20, 26, 40, 82, 111, 112, 233; Res.- Regimenter Nr. 7, 15, 17, 19, 20, 22, 86; Landw.- Reg. Nr. 9.

Wegen Beleidigung zweier Lehrerinnen hatte sich der Stadt sekretär Albert B. in Sterkrabe vor dem Schöffengericht in Pioniere: Regimenter Nr. 20, 23, 24, 30; Bataillone: I. und Oberhausen zu verantworten. Der Angeklagte war auf dem II. Nr. 1, I. und II. Nr. 2, I. Nr. 3, I. Nr. 4, I. und II. Nr. 6, städtischen Schulbureau tätig. Eines Tages tam die erst provi- I. und II. Nr. 9, I. Nr. 14, I. Nr. 16, I. 9r. 17, II. Nr. 26. forisch angestellte Lehrerin B. in das Amtszimmer. She fie es sich II. Nr. 27. Pionier- Komp. Nr. 107 und 112; Res.- Romp. Nr. 89, bersah, wurde sie von dem Angeklagten umarmt und gefüßt. Bu 2. Landw- Komp. des 10. und 1. des 18. Armeekorps. Schein einer anderen Lehrerin, deren endgültige Anstellung bevorstand, werferzug A. S. Posen 3; Leichter Festungs- Scheinwerferzug begab sich B. ins Haus, um ihr die frohe Botschaft mitzuteilen. Nr. 43. Minenwerfer- Kompagnien Nr. 33, 34, 235. Minen­Bei dieser Gelegenheit zeigte er ihr die gleichen Beweise seines werfer- Schule Markendorf . Verkehrstruppen: Militär- Eisenbahn- Direktionen I, IV, V; Wohlwollens wie der Lehrerin B. Beide Lehrerinnen sahen von einer Strafanzeige ab, jedoch erzählte eine der beiden den Vorgang Militär- Eisenbahn- Betriebsamt Lodz I. Gijenbahn- Betriebs- Komp. einem ihr bekannten Geistlichen. Die Sache fand weitere Ber- Nr. 42. Telegr.- Bat. Nr. 2. Fernspr.- Abt. des 4. Armeekorps. breitung und die Regierung stellte Strafantrag. Das Schöffen- Feldfliegertruppe. Train: Train- Abteilungen Nr. 1 und 4. Etappen- Pferde­gericht erkannte auf Einstellung des Verfahrens mit der Be­gründung, daß die Beleidigungen sich nicht auf die Ausübung depot Nr. 10 der 10. Armee. Rej.- Bäderei- Kolonnen Nr. 6 und des Lehrerinnenberufs bezogen. Da die Beleidigten selber feinen 27. Korps- Brüdentrain des Gardekorps. Munitionskolonnen: Strafantrag gestellt hätten, jei die Regierung gar nicht zu diesem Inf. Munitionskolonne Nr. 3 Schritte berechtigt gewesen. Nüssen außerhalb des Dienstes tann also so lange nicht bestraft werden, als die Gefüßten teinen Straf­antrag stellen. Der Strafantrag der Regierung war also in diesem Falle schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil sie selbst gar nicht gefüßt worden ist.

In dem gestrigen Termin beantragte Dr. Bolzani als Ver­treter der Beklagten die Zusammenlegung aller anstehenden Klagen, oder Bertagung bis nach der Entscheidung des Landgerichts in der Berufungssache. Nach dem berufungsfähigen Urteil seien 117 Slagen gegen die Firma angestrengt. Zum Teil habe sie die Forderungen der Kläger bezahlt, ohne den Gewerbegerichtstermin abzuwarten, in anderen Fällen sei sie vom Gewerbegericht verurteilt. Von den Arbeitern werde die Zwischenzeit vor der Entscheidung des Landgerichts Schweres Automobilunglüd. In der Nähe von Braubach ausgenugt, um in möglichst vielen Einzelflagen beim Gewerbegericht( Hessen- Nassau ) stürzte ein Automobil auf der Straße um Verurteilungen der Firma zu erzielen. Das sei ein unhaltbarer Zukand. und fiel die Böschung hinab. Der Chauffeur Karl Die Firma habe keineswegs die Absicht, die Angelegenheit zu ver- au st aus Gltville erlitt schwere Verlegungen, an denen er kurz schleppen. Sobald das Landgericht sich auf den Standpunkt des Ge- darauf star b. Ingenieur Gaarde aus Oberlahnstein wurde werbegerichts gestellt haben sollte, würde sie ohne weiteres auch in Lebensgefährlich verlebt. Die übrigen Insassen kamen allen anderen Fällen zahlen. Jatobi vom Zentralverband der mit leichten Verlegungen davon. Maschinisten und Heizer, der eine Anzahl der Kliger vertrat, wider­

sprach der Zusammlegung und meinte, das Landgericht habe Die Tat einer Jrrsinnigen. In Hannover gab Dienstag fich bereits grundsäglich auf den Standpunkt früh die 45 Jahre alte Ehefrau des Kaufmanns Heimbach des Gewerbegerichts gestellt. Nur über die Höhe auf ihren Hauswirt, den 53jährigen Wagenfabrikanten Brinde, der Forderung wolle das Gericht noch Beweis erheben. zwei Revolverschüsse ab, die beide in den Kopf drangen Unter diesen Umständen sollte doch die Firma die Forderungen der und den Tod des Getroffenen herbeiführten. Frau. litt an jetzigen Kläger ohne weitere Umstände bezahlen. Dr. Bolzani Verfolgungswahn und zertrümmerte in einem Anfall die Tür­bestritt, daß das Landgericht durch Urteil die Forderung der Kläger scheiben einer Wohnung. Als der Hauswirt dazutam, richtete dem Grunde nach als berechtigt anerkannt habe. die Unglückliche nach kurzem Wortwechsel die Waffe auf ihn. Die Geistestranke wurde verhaftet und wird nun wohl einer Anstalt überwiesen werden.

Das Gewerbegericht lehnte den Antrag auf Zusammenlegung ab, weil derselbe nach der Sachlage nicht begründet sei.

Zur Sache selbst führte Dr. Bolzani hierauf aus: Das Landgericht stehe auf dem Standpunkt, daß die Kläger wegen des nicht gewährten Urlaubs Anspruch auf Schadenersatz haben, dessen Höhe von ihnen nachzuweisen sei. Dagegen habe das Gewerbegericht feine Urteile so begründet: Ein nach Länge der Dienstzeit ver­schieden bemessener Urlaub stehe nach einer Verfügung der Direktion den Arbeitern zu, welche regelmäßig Sonntagsarbeit geleistet haben. Also sei der Urlaub eine Ertravergütung für die Sonntags­arbeit, die andernfalls nach dem herrichenden Brauch mit einem Lohnzuschlag hätte vergütet

Bier Kinder erstickt. In Jd stein im Taunus find vier Kinder des Fabrifarbeiters August Engel im Alter von brei­viertel bis sieben Jahren durch stohlengafe erftiďt.

Stürme an der norwegischen Küfte. Längs der ganzen nor wegischen Küste haben in der letzten Woche furchtbare Stürme mit Schneetreiben gewütet. Sie haben besonders in Nordnorwegen großen Sachschaden an Fischerbooten, Gebäuden und Staden an­gerichtet. Der Fischfang und aller Schiffsverkehr war zeitweise unmöglich gemacht; dazu kommt Minengefahr, da an mehreren werden müssen. Mit Stellen losgeriffene Minen im Fahrwaffer beobachtet werden,

Verlustlisten.

diesem Standpunkt fet es nicht vereinbar, daß das Gewerbegericht den Klägern den Lohn für so viele Tage aufprad, als sie Urlaub hätten erhalten müssen. Nach diesem Modus würde ein Arbeiter, dem wegen seiner längeren Beschäftigungsdauer ein längerer Urlaub zusteht, der aber nur wenige Sonntage gearbeitet hat, eine weit höhere Vergütung für die Sonntags Die Verlustliste Nr. 449 der preußischen Armee ent­arbeit erhalten, als ein anderer, der jeden Sonntag gearbeitet, auf hält Verluste folgender Truppen: Grund fürzerer Beschäftigungszeit aber nur auf einen fürzeren Infanterie usw.: Garde: 2. und 5. Garde- Reg. 3. F.; 6. und Urlaub Anspruch hat. Wenn der Urlaub als Entichädigung für nicht 7. Garde- Inf. Reg.; 1. Garde- Ref.- Inf.- Reg.; Garde- Gren.- Re­mit Lohnzuschlägen bezahlte Sonntagsarbeit angesehen werde, dann müßten die Forderungen der Kläger nicht nach der ihnen zustehenden Urlaubszeit, sondern nach der Zahl der Sonntage bemessen werden, wo sie gearbeitet haben.

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des

4. Armeekorps und solche der 54. Inf.- Div. Art.( F)-Munitions­folonne Nr. 3 des 10. Referveforps und Art.- Munitionsfolonne Nr. 1 der 56. Inf.- Div.; Res.- Art.- Munitionskolonne Nr. 57.

Sanitäts- Formationen: Ref.- Sanitäts- Stompagnien Nr. 18 und 58; Landw.- Sanitäts- Kompagnien Nr. 15 und 19. Feldlazarett Nr. 8 des Gardekorps. Kriegslazarett- Abt. des 2. Armeekorps. Straßenbau- Rompagnien. Kriegsbekleidungsämter.

Bezirkskommandos Braunschweig und Göttingen .

Die Fortsetzung der bayerischen Verlustliste Nr. 249 wird mitgeteilt, deren Inhalt wir gestern angaben. Die Verlustliste Nr. 64 der Kaiserlichen Marine wird veröffentlicht.

Sigungstage der Stadt und Gemeindevertretungen. Reinickendorf . Donnerstag, abends 5 Uhr, im Rathaus, Haupt. ftraße 38 II( großer Sizungsjaal). Diefe Sigungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist be rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.

Parteiveranstaltungen.

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Mittwoch, den 9. Februar, bet Rathmann, Wilhelmstraße 118. Zweiter Wahlkreis, Friedrichstadt , 3. Abteilung. Sablabend: 8abl­morgen: Donnerstag, den 10. Februar, bei Strüger, Jerufalemer Strake 63. Schöneberg. Donnerstag, den 10, Februar, abends 9 Uhr, im Klub­baus, Hauptftr. 7: Außerordentliche Mitgliederversammlung des Wahlvereins. Tagesordnung: Referat des Landtagsabgeordneten Genossen uc über: Krieg und Voltswirtschaft" Reinickendorf

- Oft. Heute, abends 8, Ur, bei Hernowski, Residenz ftraße 109( Ede Bantower Allee) Mitgliederversammlung des Wahlvereins. Bortrag des Genossen Wissell: Der Kampf gegen Lebensmittelverteuerer uud berfälscher in früherer Zeit".. Groß- Lichterfelde

. Der Zahlabend findet nicht wie üblich, sondern erst am Mittwoch, den 16. Februar, statt.

Borfigwalde- Wittenau. Der heutige Bablabend für sämtliche Be­girte findet bei ottschach, Borsigwalde , statt. Bortrag des Genossen Sepp Derter.

Briefkasten der Redaktion.

fosten übernimmt.

D. 8. 133. Der Ehemann ist verpflichtet, die Arztkosten und die gimenter Elisabeth und Augusta; Garde- Schüßen- Bat. Lehr- Inf. Arznei zu zahlen. Ist er und die Frau mittellos, fo müßte die Frau zu Reg. Gren.- bzw. Inf.- bzw. Füs.- Regimenter Nr. 3, 4( f. auch ihrer Heilbehandlung jezt einen Armenarzt von der Gemeinde beanspruchen. Inf.- Reg. Nr. 374), 5, 9, 13, 16, 19( f. Inf.- Reg. Nr. 332), 21, auf einen Fall kommt der Staat für die Stoften auf. Es tönnte höchstens 25 bis einschl. 28, 30, 94, 97, 142( f. Feldfliegertruppe), 155( fiehe bei der Gemeinde beantragt werden, daß fie einen Teil der jetzigen Aerzte­Gamma 100. Unter Borlegung der Steuerein Auf diesen Einwand ging das Gericht ein und Inf.- Reg. Nr. 376), 329, 331, 332, 333, 335, 336, 341, 843, 346, fchätzung oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers über den Verdienst des suchte deshalb festzustellen, wieviel Sonntagsarbeit jeder der 347, 353, 354, 357, 359 bis einschl. 365, 368, 369, 370, 873 bis Ehemannes ist der Antrag auf Buſagrente beim Polizeirevier zu stellen. Kläger geleistet hat. Die Angaben, welche die Kläger hier einschl. 376, 378, 381. Res.- Inf.- Regimenter Nr. 3( f. Inf.- Reg. Martha 1916. 1. Ja, beim Truppenteil. 2. und 3. Wenden Sie sich über machten, bestritt Dr. Bolzani. Er lehnte aber den Gegen Nr. 376), 5( s. Inf.- Reg. Nr. 375), 9, 11, 13, 18, 19, 20, 23, 25, mit einem Gesuch an den Landesdirektor der Provinz Brandenburg in Togoftr. 2. Wenn es sich um eine beweis ab und erklärte, die Kläger seien beweispflichtig. Die 27 bis einschl. 30, 69, 201( f. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 11), 268, 271, Berlin , Matthäilirchstr. 19/21. Disziplinarstrafe handelt, fönnte der Bestrafte instanzenmäßige Be Aläger behaupteten, daß sie fast jeden Sonntag im Jahre gearbeitet 272. Grf.- Inf.- Regimenter Nr. 28, 29 und Königsberg Nr. 1( siehe ichwerbe einlegen. Nach Ihrer Sachdarstellung könnte unseres Er­M. M. 1000. Natürlich fonnte teiner von ihnen im Augenblick den Inf.- Reg. Nr. 381). Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 6 bis einschl. achtens eine Bestrafung nicht erfolgen. baben. Nein. Beweis dafür erbringen. Das Gericht vertag te deshalb die Ver 9, 12, 15, 18, 21 bis einschl. 24, 26, 28, 29, 349, 350, 382. Landst. N. 100. Torgemann. Nein, Sie erhalten eine Aufforderung zur Ab. M. K. 30. Ja. Das ist sehr gut gemeint von der Firma, handlung und setzte zur Beweiserhebung über die Sonntagsarbeit Inf.- Reg. Nr. 109. Feld- Erf.- Bat. Nr. 1 des 7. Armeekorps. Inf. lieferung. einen neuen Termin an. Grs.- Truppe Beverloo. Brig.- Erf.- Bataillone Nr. 8( f. Inf.- Reg. ¡ n der Praxis besteht die Ansicht leider nicht.- H. K. 87. 1. und 2. Nein. Die B. E. W. hat es also erreicht, daß die gegen sie gerichteten Nr. 357), 10( f. Jnf.- Reg. Nr. 359), 11, 14( beide. Inf.- Reg. mittlere Wetterausfichten für das Klagen nunmehr auf einer neuen Basis verhandelt werden. Mehrere Mr. 360), 16( f. Inf.- Reg. Nr. 361), 29( s. Inf.- Reg. Nr. 363), 32 Norddeutschland bis Kläger nannten das Verhalten des Vertreters der Beklagten ein( i. Inf. Reg. Nr. 364), 38( f. Inf.- Reg. Nr. 368), 42, 49( beide Donnerstag mittag. Bielfach beiter, jedoch unbeständig und welt ver­Berschleppungsmanöver. Hiergegen verwahrte sich Dr. Bolzani i. Inf.- Reg. Nr. 365), 58( f. Erf.- Inf.- Reg. Nr. 29), 80( f. Inf. breitete, meiit geringe, nur im Nordwesten etwas stärkere Regenfälle; in Reg. Nr. 364), 81( s. Inf.- Reg. Nr. 362), 82( s. Ers.- Inf- Reg. den Mittagsstunden überall mild. Buttermangel und Fleischnot sind zurzeit wirtschaftlich üble Dinge, jedoch wird legterer durch die Konjum Fleischerei, Zentral- Martthalle I, Reihe 11, Stände 109-111, für die geehrten Hausfrauen Groß­Berlins abgeholfen. Dortselbst find Montag. Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend in größter Auswahl billigit Pa.- Rinderzungen, Brägen, Schwänze, Nieren, Lungen, Lebern, Euter, wie Baden, Zur Bermeidung von Irrtürmern achte man auf die fleisch Inochenfrei", als auch gute Fleischknochen das Pfund zu 15 Pf. und 2 Pfund für 25 Pf. zu haben und führt ein Versuch zu dauernder Kundschaft. Standnummer 109-111 und Firma Konsum- Fleischerei.

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