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LuSsvraLe, an welcher sich zahlreiche Genosien auZ dem Kreise beteiligten, wurde folgende Resolution mit 41 gegen 13 Stimmen «ngenommen: -.Die am 6. Februar 1916 in Fürstenwalde versammelten Partei- genosien und-Genossinnen des Wablkreises Frankfurt-Lebus billigen die Haltung der Mehrheit der ReichStagsfrallion in bezug auf die Bewilligung der Kriegskredite; sie verurteilen das Sondervorgehen der 29 Abgeordneten bei der letzten Abstimmung, indem sie der Ileberzeugung sind, das; nur ein einheitliches und geschlosiencS Vor- gehen der Parteivertrelungen der gesamten Arbeiterbewegung dienen und uns den Zielen des Sozialismus näher bringen kann.*

Wieder einer von de» Alten gestorben. In Apolda starb im Alter von 79 Jahre» der Genosie Ernst L a ch n e r. Er kam nach Ausbruch des Sozialistengesetzes, das ihn in seinem Wirkungskreise Meerane in Sachsen mit der Polizei in Konflikt gebracht halte, in seinen jungen Jahren nach Thüringen , wo er zuerst im Dienste der roten Feldpost und dann in allen Klein- arbeiten der Partei läng war. Mit regem Jnteresie verfolgte er bis in die letzten Tage seines Lebens die Vorgänge auf politischem Gebiete. In schwerer Zeit hat er in Thüringen viel für die Partei- fache geleistet; dies sichert ihm ein ehrendes Andenken.

Opfer des Weltkrieges. In Schwäbisch-Gmllnd starb in einem Reservelazarett Genosie Franz Wanner, Angestellter des Deutschen Metallarbeiler-Ver- bandes, im Alter von 49 Jahren an einem Herzleiden. Vor einigen Monaten war er als ungedienter Landsturm eingezogen worden. Der Verstorbene hat sich um die Arbeiterbewegung in Gmünd sehr verdient gemacht. Besonders die Organisation der Arbeiter der Edtlmetallindustrie, aus der er hervorgegangen war, hat durch Wanner eine rasche Förderung erfahren. Auch als Agitator für die Partei stellte er seinen Mann. Bei den letzten Landtagswahlen war Wanner Kandidat der Sozialdemokrane für den Bezirk Welzheim . Parteiliteratur. Im Verlag von I. H. W. Dietz Nacks. G. m. b. H. in Stuttgart ist soeben erschienen: Die vereinigten Staaten Mitteleuropas von Karl Kautsky . Preis 69 Pf. Inhaltsverzeichnis: 1. Naumanns Ziel. 2. Grostdeutschland. »V Oesterreichs Zusammenhang mit Deutschland . b) Oesterreichs Trennung von Deutschland. 3. Der übernationale Grosistaat in der Theorie, a) Großbetrieb und Großstaat, b) Militärische und ökonomische Gesichtspunkte, c) Erschwerungen des Handels. 6) Die Gefahren der Trusts. 4. Der übernationale Großstaat in der Praxis, a) Die angelsächsischen Staaten. b> Rußland, c) Oester­reich. 5. Klasse und Nation, a) Die nationale Idee des Proletariats. K) Die nationale Idee der Intellektuellen, o) Die vereinigten Staaten von Europa , ä) Die nationale Idee der Kapitalisten. 6. Nation und Sozialismus.

Gerichtszeitung. Ei» Verstoß gegen das Bclagerungsgesetz. llnter der Anklage des Verstoßes gegen das Verbot des Oberkommandos, Kriegsziele zu erörtern, sowie unter der Anklage, verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltätig- leiten angereizt(K 130 St.-G.-B.) und zum Ungehorsam gegen die Gesetze aufgefordert zu haben(§ 110 Str.-G.-B.) stand gestern der Redakteur desVorwärts" Genosse Dr. Ernst Meyer vor der 6. Strafkammer des Land- gerichts I. Den Vorfitz führte der Geh. Justizrat Dr. Göbel, die An- klage vertrat der Oberstaatsanwalt Chrzeszinski. Die Ver- teidigung lag in den Händen der Rechtsanwälte Dr. Hugo Haase und Dr. Siegfried W e i n b e r g. Als Zeugen waren der Buch- drucker Wiegand und Rechtsanwalt Dr. Liebknecht zur Stelle; der ebenfalls von der Slaatsanwallschaft geladene Kriminalwachtmeister Schwarz war nicht erschienen; der Polizeipräsident hat, wie der Ooerstaatsanwalt mitteilte, ihm die Erlaubnis zur Aussage dienst- licher Angelegenheiten nicht erteilt. Der Angeklagte bat zwei Broschüren in Druck gegeben. In dem Inhalt der BroschüreWer hat die Schuld am Kriege" wird das Vergehen§Z 119 und 139 Str.-G.-B. erblickt, ferner soll diese Broschüre und eine weitere BroschüreDer Annexions- w. ahnsinn" gegen das Verbot des Oberkommandos, Kriegsziele zu erörtern, verstoßen. Der Oberstaatsanwalt beantragte Ausschluß der Oeffentlichkeit. Die Verteidiger protestierten auf das entschiedenste gegen diesen Antrag. Der An- geklagte habe nichts getan, was das Lickt der Oeffentlichkeit zu scheuen habe, die Möglichkeit einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der Slaatssicherheit liege nicht vor. Gerade aus dem Ausschluß der Oeffentlichkeit könne man zu ganz irrigen Folge- rangen kommen. Der Angeklagte schließt sich dem Antrage auf Ablehnung des Antrages der Staatsanwaltschost aus persönlichen und sachlichen Gründen an. Er habe als Journalist ein Interesse an vollster Oeffentlichkeit, sowie daran, daß nicht allerlei Gerüchte eMstehen, die völlig haltlos seien. Das Gericht verkündet: die Oeffentlichkeit wird aus- geschlossen, weil die Möglichkeit einer Gefährdung der öffent- lichen Ordnung, besonders der Staatssicherheit vorliegt. Die Ver- teidigung beantragt, der Presse die Anwesenheit zu gestatten. Das Gericht beschließt: die anwesenden Vertreter der Presse zu- zulasien, ihnen aber die Geheimhaltung der Tatsachen zur Pflicht zu machen, die durch die Schriftstücke des Prozesses zu ihrer Kenntnis gelangen. In der verantwortlichen Vernehmung gibt der An- geklagte zu, die Broschüren bestellt, den Druck veranlaßt zu haben, den Inhalt habe er gekannt, die Verantwortung_ übernehme er. Seiner Ueberzeugung nach finde sich nichts Strafbares in den- selben. Wenn ein falscher Drucker und Absender angegeben sei, so sei das geschehen, um dem Drucker keine Unannehmlichkeiten zu machen. In der Beweisaufnahme bestätigte der Buchdrucker Wiegand, Geschäftsführer der Nosterschen Druckerei, die An« gaben des Angeklagten. Die eine Broschüre sei in 19 999, die andere in 12 999 Exemplaren gedruckt und in Paketen, in denen sich 69 499 Exemplare befanden, versendet. Auf die Vernehmung des Zeugen Liebknecht wird allseitig verzichtet. Beide Broschüren werden verlesen und ferner aus Antrag der Verteidigung der ArtikelVerständigung" aus Nr. 39 desVor- w ä r t s". Der Oberstaatsanwalt geht zunächst aus die Broschüre.Der Annexionswahnfinn" ein. Hier liege nur ein Verstoß gegen das Verbot des Oberkommandos vor; der Fall liege nicht besonders schlimm, weil die Ausführungen dieser Flugschrift im wesentlichen in der Anführung und Widerlegung von «eutzcrungen, die schon von anderer Seite publiziert waren, be- standen. Drei Tage Gefängnis halte er für angemessen. Die BroschüreWer hat die Schuld am Kriege" verstoße gleich. falls gegen das Verbot des Oberkommandos, erfülle außerdem ober im höchsten Maße die Voraussetzungen der§§ 139 und 119 Str.-G.-B. Die Broschüre sei von einem entsetzlichen Fanatismus getragen, der Inhalt mache einen empörenden Ingrimm lebendig. Der Versuch, den verlesenen Artikel desVorwärts" zur Wider- legung der Auslegung einiger Worte der Broschüre zu benutzen, sei verfehlt. Er lese den. V o r w ä r t s' täglich und lese ihn mit dem lebhaftesten Interesse. Er habe den verlesenen Artikel auch jetzt wieder mit großem Interesse gelesen. In ihm werde in einer ruhigen und sachlichen Art auseinandergesetzt, daß die Mitglieder der sozialdemokratischen Partei aller Länder als Prediger deS Ge- dankens, daß der Krieg ein Ende nehmen müsie, sich unter- «inander zu verständigen haben. Es werde dann dargelegt, Wie diese Idee auf andere übertragen werden solle. Vom Standpunkt der Frage der Gesetzmäßigkeit ist in dem Artikel

nicht da? mindeste zu finden, waZ Anstoß erregen könne. Einem großen Teile seines Inhalts könne man zustimmen und den anderen Teil werde man immer mit Interesse lesen. Ganz anders verhalle es sich aber mit der Broschüre, die eine beispiellose Ver- giftung des Gefühls darstelle. Wegen dieser Broschüre beantrage er l�/z Jahre Gefängnis und bitte, auf eine Gesamt- st rase von 1 Jahr, 6 Monaten und 1 Tag zu er- kennen. Die Verteidiger beantragten in längeren juristischen und tatsächlichen Ausführungen die Freisprechung des An- geklagten von allen Anklagen. Der Angeklagte erklärte noch- mals, er billig« den Inhalt der Schriften auch jetzt noch voll- kommen. Nach längerer Beratung wird das Urteil dahin verkündet: Eine Bestrafung wegen der BroschüreWer hat Schuld am Kriege" konnte nicht stattfinden. Die Voraussetzungen des Z 139 waren nicht gegeben. Es kann dahingestellt bleiben, ob wirklich eine Anreizung von Bevölkerungsklassen vor- liegt. Jedenfalls sind sie nicht zu Gewalttätigkeiten an- gereizt. Aus demselben Grunde konnte eine Verurteilung aus § 119 nicht stattfinden. Dagegen mußte eine Verurteilung des Angeklagten auf Grund des§ 9b des Preßgesetzes erfolgen. Die Veröffentlichung und Verbreitung von Erörterungen über Kriegs- ziele ohne Genehmigung ist verboten. Bei dem' Strafausmaß ist erwogen, daß der Angeklagte zweimal wegen Preßvergehens vor- bestrast ist, daß ferner die Verbreitung in großem Umfang vor- genommen ist, und ferner ist als erschwerend angenommen, daß der Angeklagte bei der Verschleierung des Verlegers und Absenders mit- gewirkt hat. Aus diesen Gründen mutzte auf eine höhere Strafe als der Staatsanwalt wegen des Z 9b des preußischen Preßgesetzes beantragt hatte, erkannt werden. Der Angeklagte wird zu einer Woche Gefängnis verurteilt, die durch die Unter- suchungshaft für verbüßt erachtet wird. Auf die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einziehung der vor- handenen Exemplare und Vernichtung der Platten konnte nicht erkannt werden, da der Inhalt der Broschüren nicht strafbar ist. Die Kosten des Verfahrens, soweit die Paragraphen 139 und 110 in Betracht kommen, wurden der Staatskasse auferlegt.

Revision Walcher. Die von den Angeklagten Genossen Walcher, Götsch und Zet- meher emgelegte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I wurde am Dienstag vom Reichsgericht verworfen. Die Angeklagten waren von der Anklage, durch das Flugblati Hinter den Kulissen einer großen Zeit" gegen§ 139 Sir.-G.-B. verstoßen zu haben, freigesprochen, aber wegen Vergehens gegen das Verbot des Oberkommandos verurteilt, weil sie das Flugblatt ohne Genehmigung deS Oberkommandos verbreitet hatten.

Mus Groß-Serlin. Neue Kleinhandelspreise für Gemüse. Der Magistrat hat gestern eine Verordnung über Kleinhandels- Höchstpreise für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut und eine Ver- orduung über Kleinhandelshöchstpreise für ausländischen Weiß-, Rot- und Wirsingkohl erlassen. Die Äleinhandelshöchstpreise für Gemüse und insbesondere in- ländischen Kohl, sowie für Zwiebeln und Sauerkraut entsprechen den vom Reichskanzler zuqelasienen Kleinhandelshöchstpreisen. Diese betragen für ein Pfund beste(!) Ware: Grünkohl 9 Pf., weiße Kohlrüben 4 Pf., gelbe Kohlrüben 6 Pf., Mohrrüben, lange Speisenröhren, weißfleischige(sogenannte Pferdemöhven) 6 Pf., rotfleischige Speisemöhren 8 Pf., Karotten(kurze, rotfleischige) 11 Pf., Zwiebeln 29 Pf., Sauerkraut 16 Pf., inländischer Weiß­kohl 7 Pf., inländischer Rotkohl 11 Pf., inländischer Wirsingkohl 11 Pfennig. Für ausländischen Weiß«, Rot- und Wirfingkohl hat der Ober- Präsident dem Magistrat die Ermächtigung erteilt, selbst Klein- Handelspreise festzusetzen. Von dieser Ermächtigung hat der Magistrat in der oben mit erwähnten Höchstpreisverordnung Gebrauch gemacht. Donach darf der Preis für beste(!) Ware bei Abgabe im Kleinhandel für 1 Pfund nicht übersteigen: bei ausländischem Weiß- kohl(Weißkraut) 12 Pf., bei ausländischem Rotkohl(Blaukohl) 2l Pf. und bei ausländischem Wirsingkohl(Savoyertohl) 16 Pf. Die Ver- ordnung enthält außer der Höchstpreisfestsetzung auch besondere Be- stimmungen, die eine Gewähr daiür leisten sollen, daß nicht etwa inländische» Gemüse als ausländisches zu höheren Preisen verkauft wird. Die vom Magistrat in dieser Richtung gemachten Vorschriften beziehen sich auf Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen, und beim Großhandel auf bestimmte Anordnungen hinsichtlich der Buchführung. Im Kleinhandel mutz an der Verlaufsstelle ein beut- lich lesbarer Aushang angebracht werden, daß dort Auslandskohl zum Verkauf gestellt ist. Die neuen Preise gelten vom heutigen Donnerstag ab. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 19 999 M. bestraft, auch kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt- zumachen ist. Neben Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bürger- lichen Ehrenrechte erkannt werden. Die Wirkung dieser Verordnung wird abzuwarten sein. Viel Hoffnung auf Besserung der Verhältnisse besteht nach den bis- herigen Erfahrungen mit sicheren Lebensmitteln nicht. Die Schlächtermeister verlangen Erhöhung der Schweiuefleischhöchstpreise. In einer Sitzung der Berliner Fleischerinnung hielt Altmeister Hestert einen Vortrag, in dem er über eine Revision der jetzt bestehenden Höchstpreffe für Fleisch, Wurst und Fleischwaren sprach. Die Versammlung faßte nach der Rede den Beschluß, eine Reso­lution an den Berliner Magistrat zu senden, in der behauptet wird, daß seit dem Inkrafttreten der BundeSratsverordnung vom 4. No- vember 1916 der Austrieb von Schweinen auf dem Berliner Zentralviehhof ein so geringer geworden ist, daß er den Bedarf der Berliner Bevölkerung auch nicht annähernd decke. Lebende Schweine seien für den gesetzlich festgesetzten Preis überhaupt nicht zu kaufen. Der Verkauf von frischem Schweinefleisch in den Fleischer- geschäiten habe daher fast ganz eingestellt werden müssen. Die Fleischerinnung ersucht deshalb den Berliner Magistrat zu veran- lassen, daß die Preise für frisches Schweinefleisch baldmöglichst erhöht werden. DasBerliner Tageblatt" bemerkt dazu: Man wird sich in Koniumentenkretsen mit der Heraufsetzung deS Preises für frisches Schweinefleisch nickt ohne weiteres ein« verstanden erklären können. Die letzte Viehzählung vom 1. Dezember 1916 hat ergeben, daß wir elwa 29 Millionen Schweine im Lande haben. Da die Höchstpreise für die lebenden Tiere reichlich genug bemessen sind, wäre ein Druck der Regierung auf die Züchler wohl das richtige Mittel, um die Grotzstadtbevölkerung ausreichend mit Schweinen zu versorgen." Wir wünschen, daß die Berliner Hausfrauen energisch den Be- strebungen auf Erhöhung der Schweinefleischpreise entgegentreten mögen. Der in der Versammlung ausgesprochene Wunsch auf Er- höhung der Preise, ist wohl vor allem in erster Linie auf das Ver- bot des Oberkommandierenden zurückzuführen, wonach nicht mehr das Fleisch in unbeschränktem Maße zur Wurstfabrikation verwendet werden darf. Glauben die Schlächtermeister nach dieser Verordnung nicht mehr zurechtkommen zu können, dann sollten sie verlangen, daß endlich die Regierung Produzentenpreise ab Stall und Preise für den Zwischenhandel festsetzt.

Anstatt dessen sehen sie ihre Aufgabe dardk, den Konsumenten das Fleisch noch mehr zu verteuern. Von den Groß-Berliner Kommunen erwarten wir, daß sie diesen Bestrebungen nicht nachgeben, aber noch energischer als bisher endlich die Lieferung der vom Reiche zugesagten Schweine ver- langen._ Erleichterung des Bezuges von Schweinefleisch. Der Magistrat Berlin hat seine Verordnungen vom 26. Januar 1916, betreffend den Verkauf von frischem Schweinefleisch, dahin er- gänzt, daß gewisse weniger wertvolle Teile des Schweines, wie zum Beispiel Dickbein vom Vorderbein, Kopf ohne Fettbacke und Spitz- dein bis zu 6 Pfund ohne Abtrennung von Abschnitten der Bezugs- karte abgegeben werden. Aber auch dieser Verkauf darf nur gegen Vorlegung der Ausweiskarte zum Bezüge frischen Schweinefleisches erfolgen._ Konzert des Bezirksbildungsausschusses. Die Karten für das am Sonnabend, den 12. Februar, abends 8'/« Uhr, in der Festhalle des Berliner Stadthauses stattfindende Konzert sind alle vergriffen. Wie bereits mit- geteilt, können auch am Konzertabend keine Karten aus- gegeben werden. Unter den Mitwirkenden, die auf den Karten angegeben sind, ist insofern eine Aendcrung eingetreten, als Herr Thornberg wegen Erkrankung absagen mutzte. An seiner Stelle werden Herr Professor Oskar Schubert(Kla- rinettc) und Fräulein Jenny Schmerzler(Viola) mit- wirken.

Arbeiterbildungsschule. Der Kursus des Genossen Eichhorn über die Nationalitätenfrage findet am Sonnabend trotz des Konzerts des Bezirksbildungsausschusses statt.

Ein Dietcs-Spczialist treibt seit längerer Zeit in verschiedenen Stadtteilen sein Unwesen. Ein junger Mann von etwa 29 Jahren, der sich für einen Angestellten der Deutschen Elektrizitätsgesellschaft ausgiebt und meistens eine Uniformmütze trägt, stiehlt fortgesetzt Schalluhren und Eleknizilätszäbler, die zur Treppenbausbeleuchlung der Häuser gehören. Der Spezialist tral erst im Süden und Süd- osten Berlins auf. in der letzten Zeit batte er jedoch seine Tätigleit auch in andere Stadtviertel verlcgr. Bisher sind schon an 29 Dieb- stähle dieser Art der Kriminalpolizei angezeigt worden. Der Dieb trägt gewöhnlich eine blaue Monteurbluse und ist mit einer Leder- tasche für Handwerkzeug ausgerüstet. Es ist ein blonder, schlanker, mittelgroßer Mann von gesundem Aussehen. Die Hauswirte, die elektriicke Treppenbekeuchlung haben, werden gut tun, vor dem Schwindler und Dieb auf der Hut zu sein, um ihn festnehmen zu lassen, wenn er wieder irgendwo erscheint. Ein Schwindlerpaar, das es auf Wäsche abgesehen hat, sucht seit einiger Zeit in Lichtenberg Zimmervermieter heim. Das Ehepaar" mietet unter irgend einem Vorwande und verschwindet gleich am nächsten Morgen wieder mit allem, was es an Wäscke nur finden kann. Der Mann ist etwa 26 Jahre alt und mittel- groß und bat einen gestutzren Schnurrbart. Seine Begleiterin geht in Trauerkleider. Mit Sublimat vergiftet hat sich die in der Mitte der dreißiger Jahre stehende Frau Katharina Andreß in ihrer Wohnung im Hause Giselastraße 6 in Lichtenberg . Der Gatte befand sich seit Beginn des Krieges im Felde, während die Frau mit ihren beiden Kindern von ein und drei Jahren in der Wohnung zurückblieb. Die lange Trennung scheint die an ein glückliches Familienleben geivöhnie Frau schwermülig gemacht zu haben; in der letzten Zeil stellten sich Spuren von geistiger Umnachtung ein. Als Frau A. sich am Sonn- tag allein in der Wohnung befand, trank sie Sublimat. Die schiver Leidende lvurde bald darauf nach dem Auguste-Viklorw-Kranlcn« Hause geschafft, wo sie gestern abend der schweren Vergiftung erlag. Für 6999 Mark Kleiderstoffe stahlen Diebe in der Spandauer Straße gestern nachmittag von einem Handwagen der Firma Eisner u. Ehrmann au» der Krausenstr. 38/39. Auf die Wieder­beschaffung der gestohlenen Waren und des Handwagens setzt die bestohlene Firma eine Belohnung von 499 M. aus. Die wertvolle Beute der Diebe bestand aus schwarzen und marineblauen Kamm- garnstoffen. Der zweirädrige Handwagen ist braun angestrichen, verschließbar und hat zwei Stoßstangen. Kleine Nachrichten. Hilflos aufgefunden wurde gestern abend auf dem Jnvabden-Friedhof an der Scharnhorststraße eine unbelannle Frau von etwa 69 Jahren. Sie war ganz emkräflet und wurde be- sinnungslos nach dem Virchow-Krankenhauie gebracht. Mit Gas vergiftet hat sich die 23 Jahre alte Ehefrau Marie Walter, die bei ihrer Schwägerin in der Admiralstraße wohnte. Als die Schwägerin sie in der Kucke auffand, war sie schon tot. Wie verlaulet, hat ein Zwist mit ihrem Manne die junge Frau zu dem Schritte ver- anlaßt.

Mus öett Gemeinöen. Leb eusmittelfürs orge in Neukölln. Um der Bevölkerung über die von der Stadt getroffenen Maß- nahmen ein übersichtliches Bild zu geben und um insbesondere es dem Einzelnen zu ermöglichen, sich darüber zu unlerrichlen, wo er nun Nahrungsmittel, die von der Stadt geliefert bzw. vermittelt sind, lausen kann, werden nachstehend die Verkaufsstellen und die Bedingungen und Preise veröffentlicht. Der Verkauf erfolgt in den Verkaufsstellen ohne besondere Ausweiskarle nur an Neuköllner Einwohner. Bedingung ist jedock, daß die gekaufien Waren von den Käufern verbraucht und nicht weiter verkaust werden. In den Verkaufsstellen Steinmetzstr. 12, Richardstr. 61, Wilden- bruchslr. 87. Steinmetzstr. 73, Nogatstr. 12. Hermannstr. 22, Warthe- straße 8, Pannierstr. 68. Jansastr 4, werden verkauft werktäglich von 812 Uhr vormittags und von 38 Uhr nachmittags, Sonntags von 819 Uhr vormittags: Kartoffeln, Gemüse, Fleischkonseiven. Eier, Kunsthonig. Heringe.(Margarine und kondensierte Milch, in- soweit Vorräte vorhanden sind). Kartoffeln werden in den Berkaufsstellen Hermannstr. 22. Warthestr. 8 und Pannierstr. 88 nickt verkauft, ebenso findet in der Verkaufsstelle Jansastr. 4 ein Gemüseverkauf nicht statt. Fettwaren werden abgegeben: Speck oder Schmalz. Kirchhofftraße 29/23(Freibank), Montag. Mittwoch. Donnerstag von 38 Uhr nachmittags. Speck oder Schmalz. Fleischkonserven. Kaiser- Friedrich-Slraße 38(Lindner). Steinmetzstraße 47(Seltmann), Mainzer Straße 8(Schleusener), Montag, Mitlwoch, Donnerstag. Sonnabend von 912 Uhr vormittags und von 47 Uhr nach- mittags. Schweinefleischkonserven. Wissmannstraße 46(Kögel), wie vorstehend. Seefische, Fleischkonserven, Kunsthonig. Fisch- Halle, Hohenzollernplatz 11, werktäglich von 9 1 Uhr vormittags und 33 Uhr nachmittags. _ Die Verkaufspreise sind wie folgt festgesetzt: Kar« t o f f e l n: 19 Pfund 49 Pf.. 6 Pfund 20 Pf. Heringe(Hochsee- fullS); Stück 15 Pf. Konserven: Rindfleisch Büchse 1,39 M.. Mischflcisch Büchse 1.49 M.. Schweinefleisch Büchse 1,69 M. K u n st- Honig: Pfund 36 Ps. Gemüse: Weißkohl Pfund 9 Pf.. Wirsingkohl Pfund 13 Pf.. Rotkohl Pfund 18 Pf.. Kohlrüben Pfund 6 Pi.. Mohrrüben Pfund 8 Pf. Eier: Frische Eier Stück 16 Pf.. Knickeier Stück 14 Ps. Speck: Magerer Speck Pfund 2 M., fetter Speck Pfund 2.20 M. Schmalz: Pfund 2,80 M. Seefische: (Kabliau, Schellfisch, Seelachs) Preise nach der Marktlage