Der Verkauf ist bei folgenden Waren beschräntt: Rartoffeln 10 Pfund, Heringe 10 Stüd, Eier 5 Stüd je Familie und Tag.
Kartoffeln werden neben den städtischen Verkaufsstellen den hiesigen Grünframgeschäften durch Vermittelung der Großhändler und des Obst- und Gemüsehändlervereins Neukölln zum Zwede des Weiterverkaufs zugeführt. Ebenso wird weißkohl an die Händler abgegeben. Die Schlächtermeister erhalten frisches Schweinefleisch, von dem fie zurzeit 50 Broz. zu Wurst oder Fleischwaren verarbeiten dürfen, während 50 Proz. in frischem rohem Zustande abgegeben werden müssen. Die Lieferung soll im allgemeinen wöchentlich zweimal erfolgen; bestimmte Tage lassen sich jedoch nicht festlegen.
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Die Vorräte an Sped find nahezu ausverkauft. Mit dem Vers die Arbeit schon nach drei Monaten niedergelegt, er könnte also Grubenunglüd. Auf der Zeche Graf Schwerin 1/2 bei Castrop , lauf von Schmalz wird demnächst auf Grund der Brotkarten be- teinen Schadenersatz verlangen. Die Legitimationspapiere gab sind Mittwoch morgen beim verbotswidrigen Fahren in einen gonnen; Näheres wird noch bekannt gemacht. der Stadtsekretär dem Kläger im Termin zurüd. Bremsberg durch Steinfall drei Leute schwer und 3ur 3uständigkeitsfrage bemerkte der Vorsitzende, fünf leicht verlebt. Magistratsrat Dr. Schallhorn: Es sei keine VerDer Mord bei Boizenburg . Am 26. Mai 1915 wurde bekanntordnung bekannt, aus der sich ergebe, daß für die während des lich die Schauspielrin Martha Thies aus Berlin- Charlottenburg Krieges nach hier vermittelten polnischen Arbeiter die auf das in Viertrug bei Boizenburg durch einen Schuß in den Kopf Arbeitsverhältnis bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen aufge- ermordet und dann in die Elbe geworfen. Als der Tat drinhoben seien. Die rechtlichen Verhältnisse könnten für die polni- gend verdächtig wurden der Kommis Kallies und wegen Beihilfe schen Arbeiter nicht anders liegen wie bei den anderen ausländischen deſſen Schwester Olga verhaftet. Während bei der VorunterArbeitern, die in Deutschland ein Arbeitsverhältnis eingehen und suchung beide jede Schuld in Abrede stellten, legte Sallies in der dadurch unter die hierauf bezüglichen Bestimmungen des deutschen Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht in Güstrow i. Mdlbg. ein Rechts fallen. Hievan werde auch dadurch nichts geändert, daß Geständnis dahin ab, daß er an der Tat insofern beteiligt sei, als der Freizügigkeit der polnischen Arbeiter durch die Militärbe- er einen dänischen Koppeltnecht namens Christian hörden weitgehende Beschränkungen auferlegt seien und daß sie Christiansen zu dem Morde veranlaßt habe. Dieser sollte für abgeschoben würden, wenn sie gegen diese Vorschriften verstoßen. eine Summe von angeblich 10 000 Mart, die feine Schwester von Jeder Ausländer könne ja, wenn er sich lästig mache, ausgewiesen ihrem Geliebten, dem Mann der Ermordeten, erhalten habe, die werden. Dadurch würden aber seine Rechte aus dem Arbeitsver- Frau erschossen haben. Rallies verübte noch an demselben Tage trage nicht berührt. Selbstmord, indem er sich in seiner Zelle erhängte. Die Ver= Das Gericht erklärte sich für zuständig, weil handlung mußte deshalb ausgesetzt werden, und das Gericht ordnete ein gültiger Arbeitsvertrag des Klägers mit dem Gewerbebetrieb die Verhaftung des Kaufmanns Thies an. Die Behörden stellten Der Schadenersabanspruch das ist die des Beklagten vorliegt. nun in Hamburg und Berlin eingehende Ermittelungen nach dem einzige Forderung des Klägers wurde aus folgenden Gründen angeblichen Christiansen an, der auch in Vierkrug und Boizenabgewiesen: Ob der Beklagte verpflichtet war, dem Kläger die burg von niemandem gesehen worden war. Alles Suchen nach dem Legitimationspapiere sofort herauszugeben, brauchte das Gericht Koppelfnecht ist bisher ohne Erfolg geblieben, so daß man annicht entscheiden, weil die Herausgabe der Papiere durch die Klage nimmt, der Verdächtige sei nur in der Phantasie des Kallies vornicht gefordert wird. Der Anspruch auf Schadenersah ist nicht handen gewesen. Es soll demnächst auch ohne ihn verhandelt werberechtigt. Der Kläger hatte kein Recht, das Arbeitsverhältnis zu den. Als Angeklagte werden der Kaufmann Otto Thies und Olga lösen, weil er sich dem Beklagten für mindestens vier Monate allies vor den Geschworenen erscheinen. nicht nur zu Schloffer-, sondern auch zu anderen Arbeiten verDer Kläger hat das Arbeitsverhältnis nicht Seehunde im Belt. Von der Insel Alfen wird gemeldet, daß pflichtet hatte. ordnungsgemäß gelöst. Der Beklagte konnte also in der Legiti- dort die Seehunde überhandnehmen. In großer Wenge treten ste mationsfarte die ordnungsmäßige Lösung nicht bescheinigen. Ohne nach einer Mitteilung der Jagdzeitschrift St. Hubertus" im diese Bescheinigung konnte der Kläger , gemäß den für ihn geltenden Wenningsund und der Außenförde zwischen dem Festlande und der Bestimmungen der Militärbehörde, teine Arbeit finden, ihm ist Insel Alsen auf. Die Neße der Fischer find in ſteter Gefahr, da also durch Verschulden des Beklagten kein Schaden entstanden. die Seehunde sie zerreißen, um an die darin gefangenen Fische Nachdem das Urteil verkündet war, gab das Gericht dem gelangen zu können. Auf das starte Auftreten der Seehunde wird Kläger den Rat, er möge versuchen, wieber bei den Ga 3- es auch zurückgeführt, daß die Dorsch- und Heringsfischerei in der werfen in Arbeit zu treten, denn er habe ja nun gehört, Förde zurzeit jo geringe Erträge liefert, daß z. B. manchmal in was er zu befürchten habe, wenn sein Austritt, der Vorschrift Sonderburg überhaupt keine Fische auf den Markt kommen. Viclentsprechend, dem Oberkommando gemeldet werde. Inspektor leicht hat die außergewöhnlich starke Kälte in den nordischen LänGüldner bemerkte, daß von seiner Seite der Wiedereinstellung dern die Seehunde südwärts getrieben. An der Ostküste Dänemarks des Klägers nichts im Wege stehe, doch nicht er der Inspektor find kürzlich ebenfalls zahlreiche Seehunde festgestellt, die an vielen sondern die Direktion habe darüber zu entscheiden. Stellen reiche Nahrung an den zahlreichen an die Küste geworfenen erfrorenen Heringen finden.
3 200 000 M. Mietbeihilfen in Neukölln. Unter den der Stadtgemeinde Neukölln durch den Krieg erwachsenden Ausgaben nehmen die Mietbeihilfen die zweithöchste Stelle ein. Es famen bisher insgesamt über 3 200 000 m. zur Auszahlung, von denen auf das verfloffene Kalendervierteljahr OftoberDezember v. J. allein rund 1 000 000 m. entfielen. Die Familienunterstützungen betrugen bis Ende Januar d. J. 15 200 000 m., zu denen noch ein weiterer Betrag von 150 000 M. für die Lieferung von Brennmaterialien an die Kriegerfrauen hinzukommt. Für Zwecke der freiwilligen Kriegswohlfahrtspflege wurden ferner 625 000 m. und für die Kriegswochenhilfe 15 000 M. berausgabt. ***** Neuregelung des Butterverkaufs in Steglit. Während bisher in den hiesigen Geschäften der Verkauf von Butter zu den verschiedensten Tageszeiten, je nach dem Eingang der Ware stattfand, wird hinfort Butter und Margarine nur noch Montags, Mittwochs und Freitags verkauft werden, und zwar in allen Geschäften gleichmäßig von morgens 8 Uhr ab. Wenn auch die löbliche Absicht, hierdurch den Hamstern das Gewerbe zu legen, schwerlich erreicht werden wird, so wird doch die Wartezeit der Käufer durch den gleichzeitigen Verkauf wesentlich abgekürzt werden.
Städtischer Reisverkauf in Spandan.
In den nächsten Tagen wird ein Teil der dem Magistrat zur Berfügung stehenden Reisvorräte durch eine große Anzahl von Geschäften, welche durch Aushang als städtische Reisverkaufsstellen tenntlich gemacht, an die Bevölkerung abgegeben werden. Beim Einkauf ist wiederum die Lebensmittelfarte vorzulegen. Gegen Abtrennung von Feld 12 der Lebensmittelfarte wird je 1, Pfd. Reis zum Preise von 65 Pf. für ein Pfund abgegeben. Mit dem 15. März berliert Feld 12 seine Gültigkeit.
Städtischer Gemüseban auf den Gatower Rieselfeldern. Seit Kriegsbeginn hatte die Charlottenburger städtische Park verwaltung auf einem Teil der Rieselfelder in Gatow mit gutem Erfolge Gemüse angebaut und eine ansehnliche Ernte an Gemüsen erzielt, die sie auf den Charlottenburger Wochenmärkten zur Verteilung an die Bevölkerung gelangen ließen. In diesem Jahre wird nunmehr die doppelte Fläche auf den Riefelfeldern mit Gemüse bebaut werden. 90 Morgen Ackerland in Gatow sollen für den
Gemüseanbau hergerichtet werden.
wald 1 733 129 Personen.
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Zuständigkeit des Gewerbegerichts und zahnärztliches Standesbewußtsein.
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Vor der Kammer 8 des Gewerbegerichts wurde gestern eine Zuständigkeitsfrage behandelt, die in letter Linie auf eine Frage des Standesbewußtseins hinauslief und deshalb für den unbeteiligten Zuhörer etwas Zopfiges hatte. Den Anlaß zu den Erörterungen bot die Klage eines Zahntechnifers Kallmann gegen den approbierten Bahnarzt Professor Dr. Sachs. Dieser bestritt die Zuständigkeit des Gewerbegerichts. Infolgedessen kam es zu längeren Erörterungen, die im wesentlichen dahin gehen:
wenn
Gehilfe bei einem approbierten Zahnarzt arbeitet. wie im vorliegenden Falle ein Zahntechniker als
J
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Ent
Funde aus römischer Zeit. Bei Wegebauarbeiten in der Nähe des luxemburgischen Grenzstädtchens Echternach fand man die leberreste einer römischen Villa, in der man bereits tunstreiche römische Estricharbeiten bloßgelegt hat. Es steht zu erwarten, daß weitere interessante Funde folgen.
Verlustlisten.
Die Verlustliste Nr. 450 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:
Stappen- Inspektion der 12. Armee.
Gewerbegehilfen sind und das Gewerbegericht für sie zuständig ist. Unbestritten ist, daß die Zahntechniker Gewerbetreibende bzw. Ebenso ist unbestritten, daß die Zahnärzte nicht als Gewerbe- Infanterie usw.: Garde: 6. Garde- Inf.- Reg.; 1. Garde Ref.Berkehrszunahme der Teltower Kreisbahuen. Die Teltower Streis- treibende anzusehen sind und das Gewerbegericht für sie nicht zu- Reg.; Garde- Gren.- Reg. Franz; Garde- Landst.- Inf. Bat. Zornbahnen mit der Straßenbahn Steglitz- Grunewald haben im Kriegs- ständig ist. Fraglich ist die Zuständigkeit des Gewerbegerichts, dorf( s. Landst.- Juf.- Reg. Nr. 24). Gren.- bzw. Inf.- bzw. Füs. jahr 1915 eine Zunahme ihres Verkehrs gegen die Gesamtergebnisse Regimenter Nr. 1, 2, 3, 4( s. auch 1. Garde- Ref.- Reg.), 5, 6, 9, 18 Wenn der bis einschl. 21, 23, 24, 26, 28, 30, 31, 34, 35, 37, 51( s. Inf. Reg. des Vorjahres aufzuweisen. Die Zahl der beförderten Personen stieg von 9 243 149 auf 9 429 421. Davon kommen auf die Strecken Bahnarzt die Zahntechnik in der Weise betreibt, daß sie neben Nr. 353), 56, 78, 88, 147( i. Inf.- Reg. Nr. 372), 153, 161( 1. Res. von Steglitz nach Lichterfelde und Mariendorf 5 174 781, auf die feiner zahnärztlichen Praris einen besonderen Gewerbebetrieb dar- Inf.- Reg. Nr. 65), 172, 175, 176, 334, 352, 353, 357, 358, 359, 364, stent was im vorliegenden Falle nicht zutrifft Linie zur Machnower Schleuse 1933 451, auf die Strecke Alt- für diesen Betrieb das Gewerbegericht zuständig fein. Der Be- 3, 7, 8, 18, 19, 20, 22, 23, 24( f. auch Kav.- Reg. Nr. 89), 25, 27, 29, dann würde 369, 372, 373, 375, 377, 378, 380, 381. Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 1, glienide- Adlershof 568 060 und auf die Strede Steglitz - Gruneund auf Betriebs Hagte Dr. Sachs beftritt die Zuständigkeit des Gewerbegerichts 30, 31, 35, 37, 49, 65, 74, 79, 82, 92, 111, 203, 206, 208, 220,+ 222. die Betriebseinnahmen sind etwas gestiegen, und zwar von 858.313 auf 865 419 M. Sugenommen hat füz einen Fall lediglich von dem Standpunkt aus: Für die Zahn- Erf.- Inf.- Regimenter Nr. 29, Königsberg Nr. 1( f. Juf- Neg. Nr. auch die Ausgabe von Fahricheinen zu 10 und 15 Bf., und zwar Gewerbetreibende angesehen werden. Deshalb haben sie sich immer gimenter Nr. 3( f. auch Inf.- Reg. Nr. 378), 4( f. auch Landw.- nf.bei den Fahrscheinen zu 10 Pf. von 5 073 970 auf 5 123 631 Stüd, Reg. Nr. 379), 6, 6, 9, 12( letztere beide f. Landw.- Inf.- Reg. Nr. bei denen zu 15 Pf. bon 860 992 auf 866 051 Stüd. Die Zahl der gegen die Zuständigkeit des Gewerbegerichts gesträubt. Fahrscheine mit höheren Preisen hat sich etwas vermindert. Es scheidungen letzter Instanz über die Zuständigkeitssvage konnten 379), 18 bis einschl. 23, 25, 27, 29, 34, 36, 37, 39, 49, 75( f. Inf.nicht beigebracht werden. wurden ausgegeben zu 20 Pf. 477 478 Stüd, zu 25 f. 78 116, Sachverständigen für zahnärztliche Angelegenheiten, Dr. Hahn aus Ers.- Inf.- Reg. Nr. 2. Landst.- Inf. Regimenter Nr. 3, 7 bis einschl. Der Beklagte hatte einen gerichtlichen Reg. Nr. 378), 87( s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 30), 350, 379, 382. Landw.. zu 30 f. 22 173 Stüd. Auf Zeit- und Freikarten wurden Breslau , mitgebracht, der informatorisch gehört wurde. Er legte 10, 20, 23, 24, 25, 109, 115. 2 861 992 Personen befördert. Die Wagen legten 2404 015 Kilo- ein Urteil des Gewerbegerichts Breslau vor, welches vor zehn 10, 12( alle drei siche Inf.- Regiment Nr. 359), 32( fiche Brigade- Erf:-Bataillone Nr. 9, meter zurück, davon die Motorwagen 2278 049 Stilometer, die An Jahren sich als unzuständig für Zahnärzte erklärt hat. Ein Bei- Inf. Regiment Nr. 364), 50( siehe Inf.- Regiment Nr. 358), 55, 58, hängewagen 125 965 Kilometer. Die Länge des Nezes beträgt nach fiber warf die Frage auf, ob ein bekannter Berliner Zahntechniker, 84( letztere beide f. Erf.- Inf.- Reg. Nr. 29), 86( f. Inf.- Reg. Nr. 364). wie vor 34 Kilometer. Zur Verfügung stehen 43 Motor- und der zahnärztliche Arbeiten in bedeutendem Umfange und ebenso Landw.- Brigade- Ers.- Bat. Nr. 13( 1. Landw.- Ers.- Juf.- Reg. Nr. 2). 23 Anhängewagen. gut wie ein Zahnarzt auch für Strankenkassenleistet, vor dem Bandst.- Inf.- Batillone: 1. Andernach, Bartenstein , 1. Braunsberg, Gewerbegericht verklagt werden könnte. Dr. Sachs und Dr. Hahn Brieg, Briesen , Burg, 5. Darmstadt , 1. und 2. Deutsch- Eylau , Forsagten, dieser Herr sei nicht als Zahnarzt approbiert, also sei das bach, 1. Frankfurt a. O., Gnesen , 2. Görlitz , 1. Hagenau , Kattowi ,. Gewerbegericht für ihn zuständig. Ebenso für die in Amerika 1. Rauban, 2. Liegnik, Marburg , Marienburg, 1. Marienperder approbierten, in Deutschland tätigen Zahnärzte. Die studierten, in Deutschland approbierten Zahnärzte halten es für unvereinbar mit ihrer Standesehre, wenn sie als Gewerbetreibende betrachtet würden. Nach Ansicht des Vorsitzenden würde aber ein junger Zahnarzt, der von einem Zahntechniker beschäftigt wird, diesen beim Gewerbegricht verklagen fönnen. Schließlich erklärte fich das Gericht für unzuständig, weil Zahntechniker, die von einem Zahnarzt beschäftigt werden, als zahnärztliche Gehilfen, aber nicht als Gewerbegehilfen anzusehen seien.
Soziales.
Freier oder unfreier Arbeiter?
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Aus aller Welt.
Versteckte Getreidevorräte.
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( Inf.- Reg. Nr. 380), Meiningen , Meschede , 1. und 3. Mek, 3. und 4. Münster , 1. Schrimm , 1. Schroda und Nr. 52( f. Inf.- Reg. Nr. 334). Landſt.- Erf.- Bataillone: 2. Aurich , 2. des 7. Armeeforps( Effen), 1. Limburg , Lübed, Mainz , 1. Merzig . Erf.- Depot korps( Effen), 1. Limburg, Lübeck , Mainz , 1. Merzig . Erf.- Depot des 40. Reservekorps. Garnison - Bat. Lößen. Jäger- Reg. Nr. 3; Bataillone Nr. 9 und 14; Ref.- Bat. Nr. 15. Festungs- RadfahrerKomp. Neubreisach. Maschinengew.- Abt. Nr. 5; Maschinengew. Komp. Nr. 1 Ribau; Ers.- Maschinengew.- Kompagnien: Nr. 4 des General- Gouvernements Belgien , 2. des 2. und 1. des. 9. ArmeeKomp. Nr. 1 Libau; Ers.- Maschinengew.- Kompagnien: Nr. 4 des torps; Feld- Maschinengew.- Züge Nr. 95( s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 111) und 144( s. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 27).
Kavallerie: Leib- Garde- Husaren( 5. Garbe- Sav.- Neg. v. Maffow); Garde- Rab.- Reg. v. Massow, Kürassiere Nr. 1; Dragoner Nr. 21 und 24; Husaren Nr. 1 und 17; Res.- Husaren Nr. 5; lanen Nr. 3, 7, 8, 11, 12( f. auch Feldfliegertruppe). Jäger zu Pferde Nr. 8 und 13. Kav.- Reg. Nr. 89; Landw.- Kab.- Reg. Nr. 92. Kab.- Eskadr. der 4. Ers.- Division. 6. Zandst.- Eskadr. des 4., 2. des 5., 5. dcs 7. und 1. des 14. Armeekorps.
des 3. Armeekorps.
Seit Monaten sind in Berlin Arbeiter in größerer Zahl beschäftigt, die aus den besetzten polnischen Gebieten, namentlich aus Lodz , hierher gekommen sind. Bei der Vermittelung dieser Arbeiter haben die zuständigen deutschen Polizei- und Militärbehörden mitgewirkt, auch stehen diese Arbeiter hier unter polizeilicher Kontrolle. Aus diesem Umstande folgern manche Arbeitgeber, daß für die betreffenden Arbeiter weder die Reichsgewerbeordnung noch sonstige auf das Arbeitsverhältnis bezügliche Gesezesbestimmungen gelten. In besonders frasser Weise wurde diese Ansicht am Mittwoch vor der Kammer 8 des Gewerbegerichts vom Beklagten vertreten. Der Beklagte war in diesem Falle der Magistrat von Während in den Städten der Bevölkerung die Brotrationen Berlin , als dessen Prozeßbevollmächtigter ein Stadtsekretär gekürzt werden, verheimlichen manche Landwirte ihre Vorräte. Wir erschienen war. Als Kläger trat ein Schloffer aus Lodz auf, ein haben bereits verschiedene derartige Fälle mitgeteilt; es fommen gut deutschsprechender, gewandter junger Mann, der bei den Feldartillerie: 4. Garde- Reg. Regimenter Nr. 8, 20, 21, 37, städtischen Gaswerken in Arbeit stand. Er hat bei seiner An- aber noch täglich aus allen Landesteilen Nachrichten über vernahme in Lodz einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, wodurch er sich heimlichte Getreidevorräte. Der Mannheimer „ Generalanzeiger" 50, 67, 70, 74, 75, 84( f. Ref.- Feldart.- Reg. Nr. 57), 112, 213; Rcs.dem Arbeitgeber auf 4 bis 6 Monate verpflichtet, und zwar sollte berichtet, daß in zahlreichen Orten des Odenwaldes durch die Regimenter Nr. 19, 20, 49 bis einschl. 52, 57, 64. 2. Landst- Batterie er als Schlosser oder mit anderen für ihn geeigneten Arbeiten be- Gendarmen nicht angemeldete Getreidevorräte entdeckt worden Fußartillerie: 2. Garde- Reg.; 2. Garde- Res.- Reg. Regimenter schäftigt werden. Der Mäger ist mit mehr als 100 Arbeitern sind. In einzelnen Gemeinden wurden Hunderte von Nr. 1, 3, 6, 11( f. Fußart.- Batterie Nr. 212 und Art.- Meßtrupp gleichzeitig angenommen worden. Alle unterzeichneben das ihnen 8entnern in Versteden aufgefunden. Nr. 7); Res.- Regimenter Nr. 11, 15, 16, 20. Bataillon Nr. 29; borgelegte Schriftstück ohne es zu lesen. Der Kläger wußte aus Im Landbezirk Hannover wurden im Kreis Diep. Landst.- Bat. des 5. Armeekorps. Fußart.- Batterien Nr. 212, 217, den mündlichen Abreden nur, daß er in Berlin als Schloffer be- holz etwa 38 000 8entner unangemeldetes Brot- 219, 257, 264, 500, 555. Art.- Meßtrupps Nr. 7, 18, 55. schäftigt werden solle, aber nicht, daß er auch zu anderen Arbeiten getreibe vorgefunden. Bisher hat der Landrat 14 Land- I. Nr. 7, I. Nr. 9, I. und II. Nr. 14, I. Nr. 26; Ers.- Bataillone der Pioniere: Regimenter Nr. 24 und 35; Bataillone: II. Nr. 1, berpflichtet war. Der Kläger wurde hier von den städtischen Gaswerken bei der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung beschäftigt wirten, darunter allein 7 Landwirten aus Hann.- Ströhen , wegen Pionier- Bataillone Nr. 8 und 17. Pionier- Komp. Nr. 99; Res.und bekam den für Schlosser und Rohrleger in diesem Betriebe ihrer Unzuverlässigkeit die Selbstversorgung mit Brotgetreide ent- Stompagnien Nr. 52 und 90. Garnison - Pionier- Kompagnien Nr. geltenden Stundenlohn von 66 Pf. Der Kläger meint, er habe zogen. 255 und 270( lettere s. Minenwerfer- Schule Unterlüß ). Res.Arbeiten verrichten müssen, die keine Schlosserarbeiten seien. Des- Den Bogel abgeschoffen hat bis jetzt aber der westfälische Scheinwerferzug Nr. 42; Schwerer Festungs- Scheinwerferzug halb machte er dem Beleuchtungsinspektor Güldner Vorhaltungen Streis Wartburg. Hier erbrachte die kürzlich abgeschlossene Nr. 38. Minentwerfer- Komp. Nr. 305; Mittlerer Minenwerferzug Nr. und berlangte, man solle ihn als Schlosser beschäftigen. Inspektor neuerliche Bestandaufnahme der Getreidevorräte 104 000 8ent- 111. Minenwerfer- Schule Unterlüß. Armee- Pionierpart ber Güldner wies den Kläger ab und dieser verließ deshalb die Arbeit. ner Mehrborrat gegen Monat November 1915. 9. Armee. Pionier- Fuhrparkkolonne Nr. 9 der Njemen- Armee. Da er seine Legitimationspapiere nicht bekam und infolgedessen Verkehrstruppen: Mobile Bahnhofs- Kommandantur, Nr. 5 des Hoffentlich legt die Regierung dem Reichstag eine Statistik Beine Arbeit fand, fordert der Kläger Schadenersab. Der Ver= 2. Armeekorps. Militär- Maschinenamt Antwerpen . treter des Befon bejimit die Buſtändigkeit des Gevor, aus der, nach Provinzen geordnet, zu ersehen ist, wieviel Ge- Reg. Nr. 2( f. Feldfliegertruppe). Eisenbahn - Hilfs- Bat. Nr. 3. werbegerichts mit der Begründung: Die aus Lodz hierher ver- treide von den Landwirten verschwiegen worden ist. Schwere Kraftwagen- Funkenstation Nr. 3. Feldluftschiffertruppe. mittelten Arbeiter feien feine freien Arbeiter, sondern eine Art Feldfliegertruppe. Kav.- Kraftwagenkolonne Nr. 37. Etappen
von Zivilgefangenen. Sie ständen nicht unter der Gewerbe- Schweres Brandunglück in einer Zuckerfabrik. Infolge Ex- Kraftwagenpart der Njemen- Armee. ordnung, fönnten also auch nicht vor dem Gewerbegericht flagen. plosion in der Staubkammer der 8uderfabrik Frankens Train: Feld- Proviantamt der 5. Res.- Div. Proviantkolonne Diese Arbeiter hätten gar nicht das Recht, ihre Arbeitsstelle be- thal( Pfalz) entstand Mittwoch früh ein Brand, dem leider auch Nr. 6 des 5., Nr. 2 des 7. Armeekorps und Nr. 1 der 52. Inf.liebig zu wechseln. Nur wenn der Arbeitgeber in der amtlichen Menschenleben zum Opfer gefallen find. Von den Div.; Leichte Proviantkolonne Nr. 1 der 50. Inf.- Div. und. Nr. 4 Legitimationskarte des Arbeiters vermerke, daß das Arbeitsver- sofort im städtischen Krankenhaus Eingebrachten 17 Schwerverletzten der Landw.- Div. v. Bredow; Res.- Proviantkolonnie Nr. 21. Fuhrhältnis ordnungsgemäß gelöst sei, könne sich der Arbeiter eine parkfolonnen Nr. 2 und 6 des 2., Nr. 5 des 11., Nr. 3 des 14., Nr. 6 andere Stelle suchen. Werde das Arbeitsverhältnis nicht sind drei ihren Verlegungen erlegen. Außerdem er. des 20., Nr. 4 des 21. Armeekorps, Nr. 27 ber 1., Nr. 43 und 45 ordnungsmäßig gelöst, dann sei der Arbeitgeber verpflichtet, dies litten noch mehrere Personen leichtere Verlegungen. Der Brand der 83., Nr. 41 der 89., Nr. 2 ber 113. Inf.- Div. sowie Nr. 236, bem Oberkommando zu melden und der betreffende Arbeiter werde tonnte durch sofortiges Eingreifen der Feuerwehr nach etwa zwei 267, 303, 318; Ref.- Fuhrparkfolonnen Nr. 123 der 10., Nr. 71 der 11. abgeschoben. Auch sachlich sei die Alage unbegründet, denn der Stunden gelöscht werden. Der Betrieb wird in beschränkter Weise Festungs- Fuhrparkfolonnen Nr. 4 Königsberg i. Pr. und Marienzur Arbeitsleistung auf 4 bis 6 Monate verpflichtete läger habe fortgefest. burg. Magazin- Fuhrparkfolonnen Nr. 123 der 10., NZ ber 11,