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Handelsminister Sydow:

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lassen:

Beschlagnahme von Kartoffeln.

" " Jeder Kartoffelerzeuger hat auf Erfordern alle Vorräte anzugeben, die zur Fortführung seiner Wirtschaft bis zur nächsten Ernte nicht erforderlich sind. Im Falle der Ent­eignung sind dem Kartoffelerzeuger, sofern der Bedarf nicht geringer ist, zu belassen:

Außerdem sollen im Falle der Enteignung dem Kartoffel­erzeuger die zur Erhaltung des Viehs bis zum 31. Mai 1916 unentbehrlichen Vorräte belassen werden."

Wollten die Genossen Bernstein und Rautsth unter allen Um

Berlin , 25. Februar 1916.

Sozialdemokratischer Stadtrat in Stettin . Die Stadtverordneten- Bersammlung wählte Donnerstag mit

Aus Industrie und Handel.

Die wirtschaftliche und ideelle Bedeutung der Schaffung einer Amtlich. Berlin , 26. Februar.( W. T. B.) Die Reichs- ständen einen Vergleich ziehen, dann hätte ihnen ein anderer viel näher gelegen. Intime Freunde der beiden Genossen gehen bis deutschen Mode erkenne ich an. Es soll versuchsweise der Magde- leitung hat, um alle etwaigen Widerstände bei der Abliefe auf den heutigen Tag haufieren mit der Behauptung, daß Deutsch­burger Kunstgewerbeschule ein Kursus angegliedert werden, in dem rung von Kartoffeln brechen zu können, eine Bekanntmachung land schon im März vorigen Jahres den Frieden hätte haben weibliche Berfonen im Entwerfen von Damenkleidern ausgebildet werden. Die Tertilfachschulen sind schon jetzt bemüht, unser Stunst- erlassen, die die Startoffelerzeuger veranlassen soll, alle in fönnen, wenn es ein Friedensangebot Englands nicht abgelehnt gewerbe geſchmadvoll zu gestalten. Das, was der Antrag Hammer will, ihrer Wirtschaft nicht erforderlichen Kartoffelvorräte auf Er- hätte. Die absolut unwahre Behauptung gehört zu den zugkräftig­burch ein Reichsgesetz zu regeln, wird schwer sein. Vielleicht genügt es fordern abzugeben und es nicht auf die Enteignung ankommen sten Agitationsmitteln bekannter oppofitioneller Genossen. Ich bedaure dem Antragsteller, wenn die Behörden entsprechende Anordnungen treffen. zu lassen. Sie hat zu diesem Zweck folgende Verordnung er- sehr, daß die beiden Genossen nicht auf den Gedanken verfallen find, unter Hinweis darauf Vergleiche mit bem Verhalten der Der Fortbildungsschulunterricht ist während des Krieges aus Mangel an Lehrkräften vielfach unterbrochen. Da bieten die militärischen Bataille" zu ziehen. Ph. Scheidemann.( z) Uebungen einen zweckmäßigen Erjaz. Aber es handelt sich hier nur um einen vorübergehenden Kriegszustand.- Die Wichtigkeit der Arbeitsnachweisfrage verkenne ich nicht. Die Regierung erkennt an, daß die Arbeitsnachweise der Arbeitgeber und die der Arbeitnehmer Gutes geleistet haben, aber sie gibt den Arbeitsnachweisen, die von Unparteiischen geleitet werden, doch den Vorzug. Die Beschwerden 1. Für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft einschließlich 42 von 48 Stimmen( 6 Stimmzettel waren weiß) unferen Genoffen des Abg. Leinert über die Lage der Kleinschiffer gehören zum des Gefindes sowie der Naturalberechtigten, insbesondere Stadtv. Alex. Kunze zum Stadtrat. Damit zieht der erste Sozial­demokrat in das Magistratskollegium ein. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Die Arbeiterschutzgesetzgebung Altenteiler und Arbeiter, soweit sie fraft ihrer Berech­besteht in Deutschland nach wie vor. Von der Befugnis, tigung oder als Lohn Kartoffeln zu beanspruchen haben, für den Verurteilung. allgemeine Ausnahmen zu erlassen, ist nirgends Kopf und Tag einuneinhalb fund bis zum 15. August 1916. In St. John in Kanada wurde Genosse Wilfred Gribble Gebrauch. gemacht worden. Fe find nur Aus- 2. Das unentbehrliche Saatgut bis zum Höchstbetrage zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er schuldig befunden nahmen inbezug auf die Beschäftigung bon bon 20 Doppelzentnern für den Hektar Kartoffellandbaufläche wurde, eine ungebührliche Sprache geführt zu haben, um die Leute Frauen und Jugendlichen von Fall zu Fall des Erntejahres 1915, insoweit die Verwendung zu Saat- au verbindern, sich zum Kriegsdienst zu melden. Die Aeußerungen tat zugelassen worden, und dabei ist in Preußen er in einer Versammlung am 5. Dezember. durch eine ministerielle Verordnung die unbedingte Not- zwecken sichergestellt ist. wendigkeit solcher Ausnahmen zur Voraussetzung ihrer Zulassung ge­macht worden. Daß der Ausnahmezustand, der durch die Ein­berufungen der Männer notwendig wurde, über den Krieg hinaus nicht fortbestehen darf, ist klar. Die Ueberwachung der Betriebe auf Diese Bestimmung, die in einschneidender Weise diejenigen Durchführung des Arbeiterschutzes durch die Gewerbeaufsichtsbeamten benachteiligt, welche es zur Enteignung kommen lassen, wird, hat praktisch dadurch eine gewisse Einschränkung gefunden, daß wie zu erwarten steht, den gewünschten Erfolg haben. Als etwa 40 Broz. aller Gewerbeaufsichtsbeamten zu Ergänzung hierzu sind weitere verschärfende Maßnahmen in den Fahnen einberufen worden ist, und viele andere zu militärischen leberwachungsarbeiten gebraucht werden, zum Beispiel Aussicht genommen. werden sie gutachtlich gehört bei Reklamationsanträgen. Sie sind Staatliche Unterstützung von Arbeiter- Turnvereinen. aber insbesondere angewiesen, sich ein Bild darüber zu machen, wie weit die Ausnahmen von den Vorschriften über die Frauen- und Wie die Arbeiter- Turn- Zeitung" in ihrer Nummer 4 1916 mit Jugendlichen- Arbeiten gesundheitlich nachteilig wirken und sollen teilt, haben die Arbeiter- Turnvereine Dresden- Löbtau und Dresden­darüber nach dem Kriege berichten. Der Wunsch, daß ihre Striefen aus dem staatlichen Fonds für Jugendpflege Unterstüßungen Berichte während des Krieges erscheinen, ist nicht in Höhe von 300 m. und 200 m. erhalten. Das Organ des Ar­erfüllbar. Mit dem Abgeordneten Reinert sage ich: Die Arbeiter- Turnerbundes bemerkt dazu:" Die Unterstügung ist auf er­beiterschußgesetzgebung bleibt bestehen und die Vorschriften werden gangenes Gesuch gewährt worden, worin hervorgehoben worden gewissenhaft beachtet, soweit es die Kriegsverhältnisse irgend zulassen. war, daß die Tätigkeit der Arbeiter- Turnvereine auch ein Stüd ( Beifall.) Jugendpflege ist. Wir erwarten selbstverständlich, daß noch mehr. Nach den Feststellungen des statistischen Amtes in Bern ist im Vereine in den Genuß einer solchen Unterstügung gelangen werden." Jahre 1914 die Bahl der schweizerischen Attiengesellschaften um 276 Vor dem Kriege erhielten nur die Vereine ans dem staatlichen auf 5418 mit einem Aftienfapital von 33 Milliarden Frank ge­ändert seinen Antrag in dem von dem Minister gewünschten Sinne. Fonds für Jugendpflege Unterstüßung, die der staatlichen Organi- ftiegen. Im Jahre 1904 wurden erst 2570 Attiengesellschaften mit sation angeschlossen waren. Sämtliche Arbeiter- Jugend- und Turn einem Kapital von über 134 Milliarden Frank gezählt. Unter den Abg. Dr. Levy( natl.): vereine hatten den Anschluß an diese Organisation bekanntlich 1914 neugegründeten Aktienunternehmungen waren 108, die vorher grundsäglich abgelehnt. Wenn nun die Verteilung staatlicher Mittel Privatunternehmungen waren. In den letzten zehn Jahren hat sich für die Jugendpflege nach einem gerechteren Modus erfolgt, so ist sowohl die Zahl der Aktiengesellschaften als auch ihr Stavital mehr diese Aenderung gewiß zu begrüßen und hoffentlich überbauert fie als verdoppelt, sie sind also eine Beit starter Kapitalstonzentration den Strieg; denn daß jene Arbeiter- Turnvereine der Unterstützung gewefen. egen der staatlichen Jugendpflege- Organisation beigetreten sind, darf ja nicht angenommen werden.

Abg. Hammer( f.):

Bei den Ausnahmen von den Arbeiterschutzbestimmungen han delt es sich nur um Kriegsmaßnahmen. Die Bestrebungen auf Schaffung einer deutschen Mode müssen sich von Uebertreibungen fernhalten, denn unser Export in Modeartifeln ist viel größer als die Einfuhr. Damit fließt die Debatte. Der Etat wird bewilligt, der abgeänderte Antrag Hammer einstimmig angenommen. Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Nächste Sigung Mittwoch 11 Uhr.( Anträge und

Fortsetzung der Etatsberatung.) Schluß 3 Uhr.

Politische Uebersicht.

Handels- und Gewerbeverwaltung.

Aus der Partei.

Wirtschaftliches aus der Schweiz .

private und öffentliche Anleihen zusammen 380 Millionen Frank Jm Kriegsjahre 1915 wurden in der Schweiz für Gründungen, beansprucht gegen 348 Millionen Frank in 1914. An der Summe

von 1915 waren mit 53( 1914: 75) Millionen Frank beteiligt die Industrie, mit 81( 30) Millionen Frank die Banken und mit 248 ( 240) Millionen Frank der Bund, sechs Kantone und verschiedene Ge­meinden. Dazu kommt noch die Anleihe des Bundes von 75 Millionen Frank in Amerifa, mit der der gesamte Geldbedarf der Schweiz im Jahre 1915 auf rund 450 Millionen Frant steigt. Der Zinsfuß be­wegte sich zwischen 4%, Proz. und 6 Proz., die die Aktiengesellschaft Solumbus" für elektrische Unternehmungen zahlen muß. Im neuen Jahre hat befanntlich der Bund eine abermalige Anleihe von 100 Millionen Frant aufgenommen.

Kriegsgewinne.

Die Leipziger Wertzeugmaschinenfabrik vorm. . von Bittler A. G. in Wahren- Leipzig zahlt wie im Vorjahre 25 Broz. Dividende. Der Geschäfsbericht für 1915 enthält folgende Ausführungen:" Die durch den Krieg hervorgerufene anhaltend starte Nachfrage in unseren Erzeugnissen fonnten wir durch Aus­nugung aller zur Berfügung stehenden Räume und Einlegen von Doppeliichten in einigen Abteilungen zum großen Teile befriedigen, um so mehr, da wir uns nach Kriegs­ausbruch ausschließlich dem Bau unserer eingeführten Maschinentypen gewidmet haben. Hierdurch und durch weitsichtige Anordnung bei Materialbeschaffung fonnten wir die Auslieferung um reichlich 60 Broz. steigern und damit den höchsten Umsatz seit Bestehen unserer Fabrit erzielen." Die Hubertus- Braunkohlen- A.- G. in Brüggen ( Rheinland ) erhöht die Dividende von 5 auf 6%, Proz. Das Eisenwert Wülfel zu Hannover Wülfel er höht die Dividende von 6 auf 8 Proz. Der Reingewinn stieg von 115 130 auf 278 675 M.

Die schweizerische Uhrenproduktion hat im Kriegs­jahr 1915, wie das zu erwarten war, einen weiteren Rückgang er­fahren. Die schweizerische Konturs statistit weist für das Musterung der Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege. Die neueste Nummer des Armee- Verordnungsblattes" enthält Jahr 1915 eine Zunahme der geschäftlichen Zusammenbrüche auf. eine faiserliche Verordnung, nach der die kriegsverwendungsfähigen Die Gesamtzahl der Konkurse stieg von 592 auf 656. Dabei zeigt männlichen Personen der freiwilligen Krankenpflege in den Etappen aber das legte Vierteljahr 1915 einen erheblichen Nüdgang der Kon­und in den Gebieten der Generalgouvernements zunächst bis furse gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres. höchstens 50 bom Hundert der gesamten Stopfstärke für den Waffen­dienst verfügbar gemacht und durch militärisches Personal ersetzt werden soll. Das Kriegsministerium bestimmt dazu, daß sämtliche im Stappen­Das Preußische Abgeordnetenhaus beriet gebiet und im Bereich der Generalgouvernements tätigen wehr­am Sonnabend vor fast leeren Bänken den Etat der Handels- pflichtigen Personen der Jahrgänge 1876-1897 und die in einem und Gewerbeverwaltung. Die Debatte drehte sich wesentlich früheren Erlaß als dienstuntauglich bezeichneten Angehörigen der um Mittelstandsfragen, um die Errichtung von Kleinhandels- Freiwilligen Krankenpflege zu mustern sind und später für den Waffendienst verfügbar gemacht werden sollen. Ersetzt werden soll ausschüssen, um die deutsche Mode und um die Kriegshilfs das friegsverwendungsfähige Personal der Lazarett, Transport fassen. Irgendwelche Gegensäge zwischen den bürgerlichen und Begleittruppen der Freiwilligen Krankenpflege durch Militär­Parteien und der Regierung traten hierbei nicht zutage. Von frankenwärter. besonderem Interesse dürfte die Rede des Genossen einert sein, der sich ausführlich über die Sozialpolitik im Kriege verbreitete und die Frage des Arbeitsnachweises anschnitt. Der Handelsminister fonnte nicht umhin, zu den Anregungen unseres Genossen Stellung zu nehmen, aber das, was Herr Sydow sagte, ist nicht allzu erfreulich. Wie es scheint, will er von einer gesetzlichen Regelung des Arbeitsnachweises Die Genossen Bernstein und Kautsky , veröffentlichen im Vors nichts wissen. Auch zu der von Leinert angeschnittenen wärts" vom 25. d. M. eine Erklärung, in der sie feststellen, daß Frage der Frauenarbeit und ihrer nachteiligen Wirkungen ein angebliches Interview, das ein Vertreter des New Yorker in gesundheitlicher Beziehung nahm der Minister Stellung, Outlook" mit ihnen gehabt haben will, niemals stattgefunden hat. er erklärte, daß die Arbeiterinnenschutzbestimmungen, die Es heißt dann weiter: bekanntlich durch den Krieg außer Straft getreten sind, mit Beendigung des Kriegszustandes wieder voll durchgeführt werden sollen. Bedauerlich ist es, daß nach Auskunft des Ministers die Berichte der Gewerbeinspektoren erst nach dem Kriege erscheinen sollen. Auf die weitere Frage, die Leinert an ihn gerichtet hatte, und die den Zwang von Fortbildungs­schülern zur Teilnahme an den Uebungen der Jugend­fompagnien betraf, blieb der Minister die Antwort überhaupt schuldig. Das Ergebnis der Debatte war die Annahme eines tonservativen Antrages auf Berücksichtigung der Handwerker und ihrer Vereinigungen bei der Uebertragung von Heeres­und Marinelieferungen.

Ein hinkender Vergleich.

Vom Genossen Scheidemann werden wir um Abdruck der nachfolgenden Zuschrift gebeten.

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Soziales.

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Der Urlaubsprozeß gegen die B. E. W.

Allerdings, wenn die Bataille" ein Interview" eines un­genannten Berichterstatters dazu benutzt, ohne weiteres die deutsche Mehr als 90 Einzelflagen gegen die Direktion der Ber­Sozialdemokratie famt ihrer Minderheit herabzusehen, so tann fie liner Elektrizitätswerke wurden gestern vor der Kammer 5 fich für dieses Vorgehen darauf berufen. daß unser Chemniger des Gewerbegerichts unter Vorsitz des Magistratsrats Schulz Barteiorgan und ihm folgend Genosse Scheidemann in jüngster verhandelt. Wegen der ungewöhnlich starken Zahl der Kläger , Zeit angebliche Aeußerungen des französischen Ministers Sembat

worden.

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an die große Gloce hängten, die nicht in der Deffentlichkeit die meistens persönlich erschienen waren, wurde die Sizung gefallen find, für die fein Dhrenzeuge die Gewähr übernimmt im großen Saale abgehalten. Die nicht persönlich anwesenden und die den Stempel der Unwahrscheinlichkeit auf der Stirn Aläger waren zum Teil durch Jakobi vom Zentralverband der tragen." Maschinisten und Heizer, zum Teil durch Müntner vom Ge­Die Sembat nachgesagten Aeußerungen feien von der meindearbeiterverband vertreten. Humanité" wiederholt als lächerliche Erfindungen gekennzeichnet Bei der Behandlung des ersten Klagefalles wurde der Sach­verhalt sowie der rechtliche Standpunkt der Parteien eingehend Ich finde es sehr auffällig, daß die beiden Genoffen das Ver- erörtert. Der Standpunkt der Beklagten ist in der Hauptsache Um den Kommissionen Zeit zur Erledigung ihrer Ar- halten der Bataille" in Vergleich stellen mit den Mitteilungen, die der: Die Direktion habe den Urlaub vor einigen Jahren aus beiten zu geben, finden am Montag und Dienstag keine von der Chemnizer Volksstimme und unter Hinweis darauf dann freien Stüden bewilligt, sie habe den Urlaub in der Kriegszeit Plenarsigungen statt. Am Mittwoch soll die Vorlage be- auch von mir gemacht worden sind. Daß in der" Humanité" die wegen Arbeitermangel nicht gewähren können und dies durch treffend Beihilfen für Kriegswohlfahrtszwecke an die Ge- Auslaffungen Sembats als lächerliche Erfindungen bezeichnet worden Anschlag am 1. August 1915 bekanntgemacht. Hierdurch sei die meinden beraten werden. Außerdem stehen fleinere Etats auf sind, finde ich begreiflich, denn daß es in sozialistischen Kreisen Urlaubsgewährung in aller Form zurückgezogen, also hätten die Frankreichs nicht gerade angenehm empfunden wird, wenn ein Kläger feine Ansprüche wegen des nicht erhaltenen Urlaubs. Wenn der Tagesordnung. sozialistischer Minister offenherzig ausspricht, was vermutlich für aber ein Anspruch anerkannt werden sollte, dann könne die Höhe nahezu alle tattisches Leitmotiv, ist für mich sehr wahrscheinlich. der Forderung nicht nach der Zahl der den Klägern vor dem Keine Erhöhung der Postgebühren für Feldpostsendungen. Den Genossen Bernstein und Stautsky dagegen ist es unwahrschein- Kriege zugestandenen Urlaubstage bemessen werden, sondern nur nach der Zahl der Sonntage, die sie gearbeitet haben, denn die Berlin , 26. Februar.( W. T. B.) Im Zusammenhang lich, daß Sembat im September 1915 gefagt haben soll: Wenn die deutsche Sozialdemokratie ihre Politik bei Kläger ständen ja auf dem Standpunkt, der Urlaub sei ein Ersaz mit den Kriegssteuergesehentwürfen ist in der Bresse die Ver- behält, müssen wir sehen, sobald wie möglich den Krieg zu dafür, daß ihnen kein Zuschlag für die Sonntagsarbeit gezahlt mutung aufgetaucht, daß der geplante Kriegszuschlag zu den Postgebühren auch auf die Feldpostsendungen An- und daß er im November 1915( etwas mehr als Bernstein und wendung finden solle. Diese Vermutung ist, wie wir an tautsty zitieren!) erklärt haben soll: zuständiger Stelle erfahren, unzutreffend. Die Portofreiheit und die ermäßigten Gebühren für Feld post­fenoungen werden durch den geplanten Kriegszuschlag nicht berührt.

beenden"

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" Jezt hat sich die Situation wesentlich geändert! In Deutsch land geht die Einigkeit in die Brüche und die Hungersnot nimmt zu nun müssen wir den Krieg nach Möglichkeit in die Länge ziehen! Je länger er dauert, um so schlimmer wird es in Deutschland , um so mehr steigen unsere Aus­sichten auf den Sieg!"

wurde.

Jakobi, als Vertreter der Kläger , führte demgegenüber aus: Es ist richtig, daß der Urlaub seinerzeit eingeführt wurde anstatt des sonst üblichen Zuschlages für die Sonntagsarbeit. Aber nicht aus freien Stüden hat die Direktion den Urlaub bewilligt, sondern infolge einer Vereinbarung mit den Arbeitern. Diese Verein­barung konnte nicht durch eine einseitige Verfügung der Direttion aufgehoben werden. Wollte sie eine Aenderung eintreten laffen, dann mußte fie fich deswegen mit dem Arbeiterausschuß in Ber Aufhebung der Zuschläge für die Getreidepreise. Die Weihnachtsbeschlüsse des französischen bindung setzen. Das ist aber nicht geschehen. Die Kläger haben Berlin , 26. Februar.( W. T. B.) Vom 1. April 1916 arteifongrefies stehen doch im vollkommenen übrigens den Anschlag, durch den die Direktion den Urlaub zurüd­Gintlang mit diesen Erklärungen, die Sembat selbst zog, nicht gesehen. Aber selbst wenn der Anschlag erfolgt sein ab gelten für Brotgetreide wieder die Höchstpreise vom unseres iffens bisher nicht dementiert hat. Die deutsche follte, so tann er aus den angeführten Gründen für die Kläger Dezember 1915. Es fallen also von diesem Zeitpunkte Sozialdemokratie soll die Strebite ablehnen und Opposition nicht rechtsverbindlich sein. Wenn die Beklagte jagt, fic habe in ab die für die Zwischenzeit gewährten geseglichen im ganzen ande machen. Die französischen der Krieszeit den Urlaub wegen Arbeitermangel nicht gewähren Zuschläge weg. Hiernach liegt es im eigensten Interesse Sozialisten aber sollen die Kredite gemäß den fönnen, so trifft bas nicht zu. Die Arbeit der Beurlaubten wurde der Landwirte, ihr Getreide bis spätestens zum 31. März an Prinzipien", als Mittel zum Sieg annehmen ftets von den nicht in Urlaub befindlichen Arbeitern mitgemacht. den Kommunalverband bezw. den Kommissionär der Reichs- und mit der Regierung, der sie drei Minister gestellt haben, Das hätte auch in der Kriegszeit ohne Störung des Betriebes durchgeführt werden können. In anderen Betrieben, namentlich getreidestelle abzuliefern. Das Direktorium der Reichsgetreide- weiter boII! ommene Solidarität üben! Wenn die deutsche Sozialdemokratie diese Forderung dankend in den Brauereien, ist den Arbeitern der Urlaub, den sie wegen stelle wird den Leitern der Kommunalverbände bis zum 10. März die genauen Zahlen für die von ihnen auf Grund ablehnt, was dann? Dann wird eben aus der von uns verdes Krieges nicht erhielten, anstandslos bezahlt worden. Auf Be­langten Tattit, die den Sieg Frankreichs , Englands und Ruß fragen des Vorsibenden gaben die Bertreter der der nachgeprüften Vorratserhebung vom 16. November 1915 lands berbürgen soll, nichts, und dann müssen doch endlich die Kläger an, daß in verschiedenen Großbetrieben der Metall­an die Reichsgetreidestelle mindestens noch abzuliefernden Sozialisten des feindlichen Auslandes einsehen, daß ihre Tattil industrie die Sonntagsarbeit mit einem Zuschlag von 50 Prog. Getreidemengen mitteilen. falsch und ihr Anfinnen an uns gelinde gesagt- unbillig ist. bezahlt werde. Auch in städtischen Betrieben werde die Sonntags­