Gewerkschaftliches.
Die Bauunternehmer zu den Tarif
verhandlungen.
In der Eisenmöbel, Schwarzblech- und Möbelschlosserei hat die Frauenarbeit ebenfalls Eingang gefunden. Es kommen leider Arbeiterinnenlöhne von 15 M. vor, Löhne, die sich himmelweit entfernen von dem Grundsah: für gleiche Arbeit der gleiche Rohn. In der Schwarzblechbranche sind Arbeiterinnen namentlich bei der
liche Zulage würde also für jedes Kind 54 Pf. ausmachen. Tie sogenannten Monatslöhner erhalten für jedes Kind eine monatliche Bulage von 3 M.
Lohnbewegung der Speditionsarbeiter in Leipzig . Die Leipziger Speditionsarbeiter haben am Sonnabend bes Unter dem Vorsitz des Architekten Behrens- Hannover Herstellung der eisernen Ofentüren, aber auch sonst beschäftigt. schlossen, Lohnforderungen zu stellen. Sie fordern mit Rücksicht fand gestern im großen Saale des" Rheingold" die sehr zahl- 40 Frauen. Die Eisenmöbelbetriebe, in denen unter anderem 4 M. wöchentlich. Die Forderung ist durch die Zeitung des TransIn einem dieser Betriebe kommen auf etwa 6 Arbeiter mehr als auf die enorme Verteuerung der Lebensmittel eine Lohnzulage von reich besuchte Hauptversammlung des Arbeitgeberbundes für Razarettbetten hergestellt werden, waren nach dem Beginn des portarbeiterverbandes 35 Firmen zugestellt worden. Die Unterdas Baugewerbe statt, in der hauptsächlich zu den Forderungen Krieges die ersten der Metallindustrie, in denen eine Hochkonjunk- nehmer sollen bis Freitag den 3. März mitteilen, ob sie die Lohnder Bauarbeiter Stellung genommen wurde. Die Verhand- tur einsetzte. Es wurden deswegen verschiedentlich Lohn- und Ver- zulage bewilligen wollen. lungen zwischen den Bauunternehmern und Arbeitern im diensterhöhungen erzielt, in einzelnen Betrieben auch in Form Reichsamt des Innern haben zu feiner Einigung geführt, da von Teuerungszulagen. Die Erhöhungen der Akkordpreise konnten die Arbeiter angesichts der großen Teuerung eine Zulage von jedoch, im ganzen genommen, nicht als solche bezeichnet werden, die Eingegangene Druckschriften. 15 bis 20 Pf. pro Stunde verlangten, die Unternehmer diese zeigte sich auch hier wie in anderen Branchen, daß die Erhöhung geb. 1,50 M. Verlag der weißen Bücher, Leipzig . zu der herrschenden Teuerung in dem richtigen Verhältnis standen. Forderung aber ablehnten. Die Hauptversammlung des Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe faßte folgenden Be- nugung der eigenen Arbeitskraft erfolgte. In der Schwarzblech- frieg. Von E. van Dieren . Geh. 1,80 M. Concordia Deutsche Verlagsder Verdienste wenigstens zum Teil auf Kosten intensivster Aus- Hoch in den Lüften. Dokumente aus großer Zeit von F. Mahlke. Be- nuzung m., geb. 2,50 M. Gedanken eines Holländers über den Welt. 1,50 schluß: branche wurden infolge des Krieges eine Anzahl Betriebe ganz anstalt, Berlin SW 11. geschloffen. Einzelne übernahmen Kriegsarbeit. Die Möbelschloßbranche liegt danieder. Die Möbelschlosser sind aus den fraglichen Betrieben so gut wie verschwunden. Sie machen meist andere Arbeiten, keine Schloßarbeiten. Wo noch einige von ihnen tätig sind, wird auch Kriegsarbeit gemacht. Eine Branchenverfammlung für das neue Geschäftsjahr der Eisenmöbel-, Schwarzblech- und Möbelschlosser wählte zum Branchenleiter Berger, sein Stellvertreter wurde Werner.
Die Hauptversammlung beschließt, den deutschen Bauarbeitern vom 15. März ab trotz des Daniederlegens des Baugewerbes freiwillig eine Kriegszulage zu den bisherigen Tariflöhnen zu zahlen und zwar in Tariforten bis zu 5000 Einwohnern für die Stunde 4 Bf., in allen übrigen Tarifgebieten mit neunstündiger Arbeitszeit 6 Pf. für die Stunde, mit über neunstündiger Sommerarbeitszeit für die Stunde 5 Pf. Diese Kriegszulagen entsprechen in ihrer Höhe den bei der Verlängerung der Tarifverträge in anderen Gewerben sowie den von staatlichen und städtischen Behörden durchschnittlich gezahlten Teuerungszulagen. Eine Ver längerung des am 31. März d. Js. ablaufenden Reichstarifbertrages für das Baugewerbe ist bisher an den hohen Forde rungen der Bauarbeitergewerkschaften gescheitert. Da sich diese Gewerkschaften aber zu weiteren Verhandlungen bereit erklärt haben, erscheint eine Einigung noch nicht völlig ausgeschlossen.
Die Versammlung fand unter Ausschluß der Deffentlichkeit statt; nur der Beschluß wurde bekanntgegeben.
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Kinderzulagen für die Werftarbeiter in Riel.
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Der Deutsche Krieg. Heft 72: Imperialismus und Pazifismus in volkswirtschaftlicher Beleuchtung. Bon Dr. K. Kumpmann. eft 73: Ein neuer Staatenbund und das Oitjuden- Problem. Von Dr. M. J. Kodmer. Einzelh. 50 Pf. Deutsche Verlagsanstalt , Stuttgart . Flugschriften des Dürerbundes. 152: Einführung in das poliHausgerät. Cine Anleitung zur Möbelwahl von P. Bröter. 60 1. tische Tenken. Von Dr. A. Grabowsky. 30 Pf. 153: Einfaches S. D. 23. Callwey , München .
Allah il Allah. Mit den Siegesfahnen an den Dardanellen und auf Gallipoli. Von E. Bleeck- Schlombach. 1 M., geb. 2 M.- D. G. Zehrfeld, Leipzig .
Das moderne Zollschutzsystem. Befürworter und Gegner in Deutsch land seit den fiebziger Jahren des 19. Jahrhunderts. Von Dr. F. Mender. 4,20 M. Art. Institut Orell Füßli, Zürich .
richte. 3. Heft: Die zweite Besetzung Oktpreußens und die Wirkung Ostpreußische Kriegshefte auf Grund amtlicher und privater Be des Krieges auf Landwirtschaft und Handel der Provinz. 1 M. S. Fischer, Berlin , Bülowstr. 90.
An die Arbeiter der kaiserlichen Werft in Kiel sollen Teuerungszulagen gezahlt werden, jedoch nur für Verheiratete, die Kinder haben. Ledige und Verheiratete ohne Kinder erhalten nichts. Die Zulagen sollen 1 Pf. die Stunde für jedes Kind unter 15 Jahren betragen, ohne Höchstbegrenzung der Kinderzahl,„ Die Glocke". Heft 13. Sozialistische Halbmonatsschrift. Heraus. aber nur für die 9 Stunden regelrechter Arbeitszeit. Die wöchent- gegeben von Parvus . 25 Pf. Verlag für Sozialwissenschaft, München .
4% Deutsche Reichsschatzanweisungen. 5% Deutsche Reichsanleihe, untundbar bis 1924.
( Bierte Kriegsanleihe.)
Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 7. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach der Zeichnung statt. Ueber die Höhe der Zuteilung 4% Reichsfchahanweisungen und 5% Schuldverschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.
Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oftober 1924 nicht fündbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nit herabgesetzt werden. werden. Die Inhaber können jedoch über die Sa, ldverschreibungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit( durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen.
Bedingungen.
1. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden
von Sonnabend, den 4. März, an
bis Mittwoch, den 22. März, mittags 1 hr
bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin ( Postschecktonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen tönnen aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung( Preußischen Staatsbank) und der Preußischen CentralGenossenschaftskasse in Berlin , der Königlichen Hauptbank in Nüruberg und ihrer Zweiganstalten, sowie
sämtlicher deutschen Bauken, Bankiers und ihrer Filialen,
sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft und
Zeichnungen auf die 5% Reichsanleihe nimmt auch die Post an allen Drten am Schalter entgegen. Auf diese Zeichnungen kann die Vollzahlung am 31. März, fie muß aber spätestens am 18. April geleistet werden. Wegen Zinsberechnung vgl. 8iffer 9, Schlußjazz.
2. Die Schaganweisungen find in 10 Serien eingeteilt und ausgefertigt in Stücken zu: 20 000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mart mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Juli 1916, der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Tert ersichtlich.
Die Reichsfinanzverwaltung behält sich vor, den zur Ausgabe kommenden Betrag der Reichsschazanweisungen zu begrenzen; es empfiehlt sich deshalb für die Zeichner, ihr Einverständnis auch mit der Zuteilung von Reichsanleihe zu erklären.
Die Tilgung der Schaganweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt; die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli. Die Juhaber der ausgeloften Stücke können statt der Barzahlung viereinhalbprozentige bis 1. Juli 1932 unfündbare Schuldverschreibungen fordern. 3. Die Reichsanleihe ist ebenfalls in Stücken zu 20 000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schazanweisungen ausgefertigt.
4. Der Zeichnungspreis beträgt:
für die 4% Reichsschahanweisungen 95 Mart,
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12
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5%
5% Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden, 98,50 Mart, wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis 15. April 1917 beantragt wird, 98,30 Mart für je 100 Mart Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stüczinsen( vgl. Ziffer 9). 5. Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oftober 1917 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner fann sein Depot jederzeit auch vor Ablauf dieser Frist zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehen.
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6. Zeichnungsscheine sind bei allen Reichsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen, Lebensversicherungsgesellschaften und Kreditgenossenschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. Die Zeichnungsscheine für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Postanstalten ausgegeben.
8.
9.
entscheidet die Zeichnungsstelle. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden.
Die Zeichner fönnen die ihnen zugeteilten Beträge vom 31. März d. J. an jederzeit voll bezahlen.
Sie sind verpflichtet:
30% des zugeteilten Betrages spätestens am 18. April d. J.
20% 25% 25%
"
W
"
24. Mai d. I.,
"
"
P
"
23. Juni d. I., 20. Juli d. J.
zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen" sind zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch die Zeichnungen bis zu 1000 Mark brauchen nicht bis zum ersten Einzahlungstermin voll bezahlt zu werden. Teilzahlungen sind auch auf sie jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mart ergibt. Beispiele: Es müssen also spätestens zahlen:
die Zeichner von M. 300: M. 100 am 24. Mai, M. 100 am 23. Juni, M. 100 am 20. Juli; die Zeichner von M. 200: M. 100 am 24. Mai, M. 100 am 20. Juli; die Zeichner von M. 100: M. 100 am 20. Juli.
Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist.
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Die am 1. Mai d. J. zur Rückzahlung fälligen 80 000 000 m. 4% Deutsche Reichsschaganweisungen von 1912 Serie Il werden ohne Zinsschein bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug der Stückzinsen bis 30. April in Zahlung genommen.
Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatzscheine des Reichs werden unter Abzug von 5% Diskont vom Zahlungstage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit in Zahlung genommen.
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Da der Zinsenlauf der Anleihen erst am 1. Juli 1916 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen für Reichsanleihe 5%, für Schazanweisungen 4% Stüdzinsen vom Zahlungstage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum 30. Juni 1916 zugunsten des Zeichners verrechnet; auf Zahlungen nach dem 30. Juni hat der Zeichner die Stück insen bom 30. Juni bis zum Zahlungstage zu entrichten. Wegen der Postzeichnungen siehe
unten.
Beispiel: Von dem in Ziffer 4 genannten Kaufpreis gehen demnach ab: a) bis zum b) am 31. März I
bei Begleichung von Reichsanleihe.
.
.
97,50%
0
c) am
18. April
5% Stüdinjen für
90 Tage
72 Lage
24. Mai 36 Tage
=
1,25%
1.-%
Tatsächlich zu zahlender Betrag also nur
97,25%
97,05%
97,30%
.
d) bis zum 31. März
90 Tage 1.125 0
0,90%
93,875%
94,10%
II. bei Begleichung von Reichsschakanw. 41% Stücfzinien für
0
•
e) am 18. April 72 Tage
0 50%
98,-%
97,80%
f) am 24. Mai 36 Tage
0.4500
94,55° 0
Tatsächlich zu zahlender Betrag alio nur Bei der Reichsanleihe erhöht sich der zu zahlende Betrag für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, um 25 Pfennig, bei den Schaganweisungen für jede 4 Tage un 5 Pfennig für je 100 M. Nennwert.
10.
Bei Postzeichnungen( siehe Ziffer 1, letter Absat) werden auf bis zum 31. März geleistete Vollzahlungen Zinsen für 90 Tage( Beispiel Ia), auf alle andern Vollzahlungen bis zum 18. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 72 Tage( Beispiel Ib) vergütet.
Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden für die Reichsanleihe sowohl wie für die Schatzanweisungen auf Antrag vom Reichsbant- Direktorium ausgestellte Zwischenscheine ausgegeben, über deren Umtausch in endgültige Stücke das Erforderliche später öffentlich bekannt gemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mart, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit größtmöglicher Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im August d. J. ausgegeben werden.
Reichsbank- Direktorium.
Havenstein.
b. Grimm.