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den Borderschinken 2,60 m. je fund. Die Karten haben Gültigkeit[ es zunächst verneint und als der Beamte weiter noch Vorhaltungen bis Ende Mai d. J.

Die Ausgabe der Karten findet wie folgt statt: für die Buch staben A- M am Mittwoch, den 1. 8. 1916, für den Buchstaben N- Z am Donnerstag, den 2. 8. 1916, vormittags 9-12 Uhr, im Rathauskeller, Vereinszimmer.

Soziales.

Ein unbedachter Vergleich.

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Wegen dieser Forderung Hlagte B. nun beim Gewerbegericht. Sier berief sich der Beklagte Löffmann auf das schöffengerichtliche Ginigungsprotokolf, wonach alle schwebenden Differenzen als er= ledigt erklärt worden sind. Er würde das Protokoll nicht unter­zeichnet haben bemerkte der Beklagte wenn dadurch der Kläger nicht auch auf seine Lohnforderung verzichtet hätte als Ausgleich für die Sachbeschädigung, die der Kläger dem Beklagten zugefügt habe. Der Kläger war nach dieser Erklärung seines Gegners sehr erstaunt. Er versicherte wiederholt, er habe gar nicht davan gedacht, durch den Vergleich auf seinen verdienten Lohn zu Er verzichten. Davon sei auch gar nicht die Rede gewesen. habe aus den Vergleichsverhandlungen nichts anderes entnommen, als daß nur die strafrechtlichen Differenzen zwischen ihm und feinem früheren Chef erledigt sein sollten.

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Der Dresdener Rat versendet zu diesem aufsehenerregenden Prozeß eine Berichtigung, die lediglich besagt, daß nicht nur Ge­müse von der armen Bevölkerung, sondern von jedermann bezogen werden konnte. Die in dem Prozesse genannten Ratsbeamten usw. haben Gemüse nur gegen Abgabe ihrer Karten und gegen Zahlung erhalten. Es wird indessen zugegeben, daß den im Speicher beschäftigten Arbeitern Gelegenheit geboten worden ist, sich vorzu­versorgen, um so also den zeitraubenden Umweg über die städtische Markthalle, wo die Bevölkerung oft stundenlang warten mußte, zu vermeiden. Der starke Andrang hat dazu geführt, daß im Januar die Verkaufsstellen der Stadt geschlossen und sämtliche Kleinhandels­geschäfte zur Verteilung der Waren herangezogen wurden, so daß der Andrang überall weggefallen ist.

Was aber Ent­

Der Dresdener Rat gibt also zu, daß von den für die ärmere Bevölkerung bestimmten Lebensmitteln ein großer Teil schon vor­her von hinten herum" abgegeben wurde. Daß die Natsherren und Beamten die Waren nicht umsonst erhielten, wurde ja in dem Prozeß gar nicht behauptet, das Gegenteil brauchte also vom Dresdener Rat nicht besonders betont werden. rüstung hervorrufen mußte, ist die nunmehr unbestrittene Tatsache, daß die Bevorzugten auf bequeme Art in den Besitz von Lebens­mitteln gelangten, während die arme Bevölkerung, für die sie be= stimmt waren, bei faltem und nassem Wetter auf der Straße stehen mußte und vielleicht noch nicht einmal etwas bekam.

Schweres Unglüd auf einem Gußstahlwerk. Auf dem Saar­brüder Gußstahlwert wurden durch die Explosion einer Sauerstoffflasche von den umberfliegenden Sprengstücken bier Arbeiter getötet und drei schwer verletzt.

Raubmord in Pommern . In Dölih wurde Dienstag früh tot aufgefunden. Die Leiche trägt Würgmerkmale am Halse. In der Wohnung waren die Fächer des Schreibtisches und die Schränke durchwühlt. Es scheint Raubmord vorzu­liegen.

pie 70jährige Frau v. Alvensleben im Flur ihres Hauſes

Vier Kinder erstickt. In einem Dorf in der Nähe von Hof ( Bayern ) ließ die Frau des Schmiedes Polidar feuchtes Holz auf dem Ofen trocknen und begab sich zu einer Nachbarin, während­dessen sie ihre vier Kinder im Alter von drei Monaten bis zu sechs Jahren in dem verschlossenen Zimmer ließ. Das Holz geriet in Brand, und alle vier Kinder fanden den Erstickungs­to d, ehe Hilfe gebracht werden konnte.

Das Lawinenunglück im Hochkönigsgebiet. Die Nachforschun­gen nach den letzten drei Vermißten, die bisher noch nicht geborgen werden fonnten, werden erst zur Zeit der Schneeschmelze wieder aufgenommen. Von den lebend geborgenen Verunglüdten ist einer seinen Verlegungen erlegen.

Opfer des Eissports. Auf dem gefrorenen Fabrifteich in Mühlau ( Sachsen ) brachen Sonntag nachmittag vier junge Mädchen ein. Die dreizehnjährige Tochter des Kaufmanns Heinze und die gleichaltrige Schuhmacherstochter Lindner erfranken. beiden andern Mädchen wurden gerettet, doch ist das eine schwer er­

Iranft.

Verlustlisten.

Die

Die Verlustliste Nr. 467 ber preußischen Armee enthält Berluste folgender Truppen:

Infanterie usw.: Garde: 3. Garde- Regiment 3. F.( 5. Res.- Inf.­Stegt. Nr. 204); Garde- Grenadier- Regimenter Franz( s. Res.- Inf.­auch Ref.- Inf.- Regt. Nr. 204); Garde- Reserve- Jäger- Bataillon. Regt. Nr. 204), Augusta und Nr. 5; Garde- Füfilier- Regiment( 1. Lehr- Infanterie- Regiment. Grenadier-, Infanterie- oder Füfilier­Regimenter Nr. 1 bis einschl. 6, 8, 10, 22, 23, 24, 31, 32( 1. Res.

machte, habe sie Rektor Bock fälschlich beschuldigt. Der Beamte habe durchaus wissen wollen, wer der Vater sei, sie wollte mit der Polizei nichts zu tun haben, da habe sie den Namen Bock ge­nannt. Zum Widerruf habe ihr Gewissen sie getrieben. Der schriftliche Widerruf lautet: Ich erkläre hiermit, daß ich in der Angelegenheit des Rektors Bock die Unwahrheit gesagt habe; der selbe hat mir nichts zuleide getan." Sie sei damals ins Kloster Bum guten Hirten" gebracht worden. Da sei ein Geistlicher ges kommen und habe sie gefragt, ob Rektor Bock wirklich schuldig sei. Das habe sie verneint. Da habe sie der Geistliche zu dem Widerruf beranlaßt. Ob der Geistliche diesen Widerruf diftiert oder ob sie ihn selbst geschrieben, wisse sie nicht mehr. Niemand habe in irgend Die Firma Kurzweg u. Löffmann beschäftigte einen Bu- einer Form auf sie eingewirkt, um den Rektor Bod zu schonen. Die schneider B. Das Arbeitsverhältnis muß wohl mit einem Beugin hat in einer früheren Vernehmung angegeben: alles, was sie großen Krach zu Ende gegangen sein, denn B. verklagte gegen Bock ausgesagt habe, sei erfunden; sie habe es angegeben, weil seinen derzeitigen Chef Löffmann wegen Beleidigung. Von ihr auf der Polizei gesagt worden sei, fie fäme nicht aus der Polizei feiten des letteren hatte B. ein Strafverfahren wegen Haus- heraus, wenn sie nicht den Namen des Mannes nenne, mit dem sie friedensbruch und Sachbeschädigung zu erwarten. Als die Umgang gehabt. Nebenkläger Toussaint erklärte u. a.: Die Zengin Beleidigungsklage vor dem Schöffengericht verhandelt wurde, habe, als sie nach dem Namen des Mannes befragt wurde, zunächst schlossen die streitenden Parteien auf Anraten des Richters gesagt, daß sie den Namen nicht kenne, aber durchblicken lassen, daß es eine besondere Persönlichkeit wäre. Er habe ihr dann vor einen Vergleich, durch den auf der einen Seite die Be- gehalten, daß die Hedwig Sawaita eine Aussage gemacht habe, wo leidigung, auf der anderen Seite die Klage zurückgenommen nach die Zeugin diese eines Abends aufgefordert habe, mit zum wurde und die Parteien alle zwischen ihnen schwebenden Rektor Bod zu kommen und da habe sich die Zeugin bewogen ge­Differenzen als erledigt erklärten. Zu den schwebenden fühlt, selbst den Namen Bock zu nennen. Sie sei auf weitere Be Differenzen gehörte auch eine Forderung von 45 m., die B. fragungen über Einzelheiten sehr bedrückt gewefen und gesagt, fie als Lohn für seine letzte Arbeitswoche bei der genannten tönne die Einzelheiten gar nicht erzählen, fie geniere fich. Sie habe Firma zu bekommen hatte. dann teils einzelne Episoden selbst erzählt, durch seine Zwischenfragen fei dann noch dieses und jenes festgestellt worden. Die Behauptung des Nebenklägers Toussaint, er habe der Zeugin gesagt, fie tönne noch abändern, was etwa unwahr fei, gibt bie Beugin als möglich zu. Die bereits vernommenen Zeuginnen Frau Zimmermann und Frau Pfennig blieben dabei, daß sie den Frau Pfennig wies darauf Sektor zu Unrecht beschuldigt hätten. bin, daß sie außerordentlich Schweres durchzumachen, den Bater und bald darauf auch die Mutter verloren gehabt habe und außerdem in anderen Umständen gewesen sei. Lezieren Umstand machte auch Frau Zimmermann geltend, die wiederholt betonte, daß sie jetzt ihr Gewissen entlasten wollte. Als sie vor Gericht vernommen worden, sei fie doppelt ängstlich und doppelt nervös gewesen und babe geglaubt, sie müsse auch vor Gericht dabei bleiben, was sie bei der Polizei unter der Einwirkung des Herrn Toussaint Die Kammer 1 bes Gewerbegerichts unter Bor- ausgefagt hatte; in ihrer Angst und Schüchternheit habe fiz des Magistratsrats Dr. Leo stellte sich auf den sie nicht den Mut gehabt, ihre Beschuldigungen zurückzunehmen. Standpunkt des Beklagten. Bestimmend dafür war die Sie sei sich ihrer Handlungsweise gar nicht recht bewußt gewesen. wie Es traten dann noch mehrere Mädchen auf, die sich mehr oder Hassung des schöffengerichtlichen Protokolls. Davin wird der Vorsigende ausführte erst die Beleidigung und dann die weniger durch die Vernehmung durch Herrn Touffains beschwert ge­Klage zurüdgenommen. Hiermit hätte das Protokoll schließen können, fühlt haben. Baleska Rettenow: Als sie bei ihrer Vernehmung wenn die Parteien nichts weiter wollten, als den Beleidigungs - erklärte, daß zwischen ihr und Bock nichts vorgekommen, habe prozeß aus der Welt schaffen. Wenn dann aber in einem bedies Herr Toussaint absolut nicht glauben wollen und habe auf sie sonderen Absah erklärt wind, daß auch alle anderen einzuwirken gefucht; auch habe er ihr eventuell eine ärztliche Unter­Beugin Müller bekundete, daß awischen den Parteien schwebenden Differenzen erledigt sein sollen, suchung in Aussicht gestellt. fo muß angenommen werden, daß die Parteien alle noch vor- Toussaint auch ihren Worten nicht habe glauben wollen, bei einer handenen Streitpunkte einschließlich der zivilrechtlichen Forderung Gelegenheit ihr auch zugerufen habe: Sie lügen. Sie habe darauf um die des Klägers aus der Welt schaffen wollten. Die Klage wegen der erklärt, daß sie nicht lüge, daß sie gekommen sei, es scheine aber, als ob er versuche, Lohnforderung sei deshalb aussichtslos. Nach langem Zögern ent- Wahrheit zu sagen; einer falschen Aussage zu Beuge zu bewegen. schloß sich hierauf der Kläger auf dringendes Anraten des Gefie richtes zur Zurücknahme der Klage. Küfter bekundete: Seine inzwischen verstorbene Tochter habe sich über die Art beschwert, wie Herr Toussaint sie vernommen babe. So habe er ihr wiederholt zugerufen: Streiten Sie nicht! Ein neues Kinderschutzgesetz in Pennsylvanien. Sie haben ja sogar ein Kind von einem Kaplan! Die Tochter sei Am 1. Januar 1916 ist im Staate Pennsylvanien ein neues über diese ganz unzutreffenden Unterstellungen ganz entrüftet ge­Kinderschutzgesek in Kraft getreten, das die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren verbietet. Junge Leute im Alter von wesen. Beugin Lehmann, die sich im Koster befindet, hat seiner 14 bis 16 Jahren dürfen in der Woche nur 51 Stunden be- Beit schwer belastende Aussagen sowohl gegen Bod, als auch gegen den Lehrer Knöfel, der mit Bock angeklagt war, schäftigt werden. Von diesen 51 Stunden müssen jedoch 8 Stunden aber freigesprochen wurde, gemacht. Sie wiederholte fie im wöchentlich auf den Besuch einer Fortbildungsschule entfallen. gestrigen Termin. Herr Toussaint habe sie nicht zur Abgabe Inf.- Regt. Nr. 204), 33, 35( f. auch Res.- Inf.- Regt. Nr. 35), 36, 43 Männliche Personen, die nachts für die Telegraphengesellschaften einer bestimmten Aussage gezwungen, sondern sie nur gefragt, ob bis einschl. 46, 49 bis einschl. 53, 58, 59, 61, 62, 63, 65, 66, 67, 73, arbeiten, müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Den Unternehmern sie das alles auch beschwören könne und das habe sie bejaht. gingen diese Bestimmungen wider den Strich. Um einen Druck einschl. 138, 141, 142, 144 bis einschl. 158. Reserve- Infanterie- Re­auf die Regierung auszuüben, haben sie die jugendlichen Arbeiter Der Angeklagte berief sich auf den Lehrer nöfel darüber, daß 92, 93, 97, 99, 111 bis einschl. 115, 117, 118, 128, 131, 135 bis von der Beschuldigung der Lehmann tein Wort wahr sei. Beuge entlassen. Gs tommen 20 000 jugendliche Arbeiter und Arbeite- nöfel: Was die Zengin Lehmann ausgesagt, ist von A bis gimenter Nr. 1, 2, 3, 7, 8, 9, 18, 21, 23, 24, 31, 34, 35, 48, 49, 52, 53, 56, 57, 60, 61, 64 bis einschl. 68, 73, 98, 99, 109, 110, 111, 118, 8 erstunten und erlogen. Die Beugin Lehmann 130, 204, 210, 214, 215, 217 bis einschl. 220, 222, 223, 224, 232, blieb bei ihrer Aussage. Für Ausdehnung der Versicherungspflicht. Beuge und Nebentläger Toussaint wurde vereidigt und letz- 236, 238, 255. Reserve- Ers.- Inf.- Regt. Nr. 2. Landwehr- Infanterie­In einem Hauſe in Steglitz war N. als Maschinist und Heizer, terer erklärte, daß er seinen, die Zeugenaussagen richtigstellenden Regimenter Nr. 5, 7, 8, 22, 23, 32, 33, 34, 48, 52, 55, 57, 61, 65, 83, Fahrstuhlführer und Portier beschäftigt. Die Tätigkeit als Maschinist 118. Landwehr- Ersatz- Infanterie- Regt. Nr. 2. Landst.- Inf.- Regt. und Heizer sowie als Fahrstuhlführer war bei der Berufsgenossen- Aussagen nichts hinzuzusetzen habe. Auch die übrigen Zeugen Nr. 23. Landw.- Brigade - Ers.- Bataillone Nr. 13 und 21( beide i. schaft versicherungspflichtig. Am 5. Oftober 1912 wurde R. von einem wurden bereidigt mit Ausnahme der drei Entlastungszeuginnen Landw.- Ers-- Inf.- Regt. Nr. 2). Landsturm- Infanterie- Bataillone: Wiesniewski, Zimmermann und Pfennig. Mieter aufgefordert, im Baden einen Fensterflügel einzusehen, da es zu falt im Raum sei. Diesem Ersuchen kam. nach. Bei der Arbeit Die Verhandlung wurde hierauf auf Mittwoch vormittag 3. Coblenz, 2. Jauer, 1. Liegnib, 2. Magdeburg , 1. Saarlouis ( s. Landst.- Inf. Regt. Nr. 23). Jäger- Regt. Nr. 2. Bataillone Nr. 3, bertagt. stürzte N. von der Leiter und verstarb 6 Stunden später im Kranken­4, 14; Reserve- Bataillone Nr. 1, 3, 14( s. Jäger- Regt. Nr. 2) und haus. Die Hinterbliebenen erhoben bei der Nordöstlichen Eisen- und 20. Infanterie- Nadfahrer- Kompagnie der 1. Kavallerie- Division. Feld- Maschinengewehr- Zug Stahl- Berufsgenossenschaft Anspruch auf Entschädigung. Dieser Maschinengewehr- Abteilung Nr. 4; wurde abgewiesen, weil in das Kataster der Genossenschaft die Fahr Nr. 79( s. Inf.- Regt. Nr. 98). 1. Erfah- Maschinengewehr- Kompagnie stuhl, Warmwasserversorgung, Zentralheizungs- und maschinelle des 10 Armeekorps. Festungs- Maschinengewehr- Abteilungen Nr. 1 Gnistäubungsanlage als versicherungspflichtig eingetragen, der Unfall Sonderbare Gebräuche eines Lebensmittelausschusses. ( Thorn) und Nr. 12( Meh); Festungs- Maschinengewehr- Kompagnie fich jedoch bei Ausübung der Portiertätigkeit zugetragen habe. Gegen Ein Unterschlagungsprozeß vor dem Dresdener Schöffen- Nr. 10( Pofen). den Endbescheid der Berufsgenossenschaft wurde Berufung beim gericht, der sich gegen die Verkäuferin Anna Weise richtete, legte Kavallerie: Leib- Garde- Husaren. Kürassiere Nr. 7. Husaren Oberversicherungsamt Groß- Berlin eingelegt. Die recht bedenkliche Geschäftsgebräuche des Dresdener Lebensmittelaus- Nr. 9 und 15. Reserve- Ersatz- Eskadron des 5. Armeekorps. Berufung wurde zurüdgewiesen. Das Oberversiche schusses bloß. Die Angeklagte wird beschuldigt, einen Posten Erbsen Feldartillerie: Regiment Nr. 40( s. Fernsprech- Abt. Nr. 4 des rungsamt hielt gleichfalls dafür, daß der Unfall bei einer nichtver- von 2736 Pfund von einem Lieferanten in Empfang genommen und 4. Armeekorps). ficherungspflichtigen Beschäftigung passierte. Auf den gleichen Stand­Fußartillerie: Regimenter Nr. 7, 10, 17; Reserve- Regiment punkt stellte sich auf erhobenen Rekurs das Reichsversiche- den Erlös dafür in ihre Tasche gesteckt zu haben. Ermöglicht war ihr Nr. 17. Fußartillerie- Batterien Nr. 380, 522, 558, 559. Pioniere: I. und III. Garde- Bataillon. Regimenter Nr. 23, rungsamt. Gs habe sich nicht um Bauarbeiten oder solche Ar- dies dadurch, daß die Lieferanten von den Filialen des Ausschusses beiten gehandelt, die dem versicherten Aufzugsbetrieb nebst Ent- über ihre Lieferungen keine Empfangsbestätigung erhielten. Die 25, 29, 85. Bataillone: I. Nr. 5, I. Nr. 10, II. Nr. 21; Ersatz- Bat. Stäubungs-, Zentralheizungs- und Warmwasserversorgungsanlage, Angeklagte bestritt nun, die Erbsen empfangen zu haben. Auf die des Pionier- Bataillons Nr. 17. Pionier- Kompagnien Nr. 100, 229, wie er im Kataster vermerkt ist, zuzurechnen sind, sondern um ge- Frage, wo die Menge Erbsen hingekommen sein soll, erklärte die 233, 250, 303; Res.- Kompagnien Nr. 50, 55, 87. Leichter Festungs­Tegentliche Aushilfsarbeiten, wie sie von einem Hauswart verrichtet Angeklagte, daß auf dem Speicher, wo die Waren lagen und ab- Scheinwerferzug Nr. 7. Minenwerfer- Kompagnien Nr. 50 und 121. zu werden pflegen. gepackt werden, schon ein schwunghafter Handel mit den Gemüsen Landsturm- Pionier- Park- Kompagnie Nr. 12. betrieben würde.(!) Verkehrstruppen: Fernsprech- Abteilungen Nr. 3 des 3. und Diese Beschuldigung erschien dem Vorsitzenden unglaublich und Nr. 4 des 4. Armeekorps. Feldfliegertruppe. Train: Garde- Train- Abteilung. Train- Abt. Nr. 6. Staffelstab er ging ihr auf den Grund. Nach seiner Ansicht müßte, wenn sich Nr. 393. das bewahrheitete, alles Vertrauen unter dem Publi­Reserve- Artillerie- Munitionsfolonne Nr. 58. tum zu der Einrichtung schwinden, und er sagte es dem Ge- Sanitäts- Formationen: Sanitäts- Komp. Nr. 3 des 14. Armee­schäftsführer Wara ins Gesicht, daß diese Handlungsweise ein merk- torps. Freiwillige Krankenpflege. würdiges Licht auf seine Geschäftsführung werfe. Es wurde be- General- Inspektion des Militär- Erziehungs- und Bildungs­stätigt, daß 3oll- und Ratsbeamte, größere Gewesens( s. Res.- Inf.- Regt. Nr. 204). schäftsleute, Weinhandlungen, feine Pensionate Bezirks- Kommando Wesel . fünf bis zwanzig Pfund der Gemüse( die für die arme Bevölkerung angeschafft sind) erhielten, zum Teil sogar ins Haus oder in die Bureaus geliefert bekommen.(!) Die Waren wurden meist vom Speicher geliefert, und mit dem Wert wurde die Verkäuferin in der Markthalle am Antonsplage belastet. Diese Verkäuferin trug auch in ihrer freien Zeit die Waren den Be­Die Beleidigungsklage gegen den Rektor Bock. amten ins Bureau und in die Wohnung. Ms sie auf die Frage nach Die Klage gegen den ehemaligen Rettor Bod wegen Be- den Namen der so Bevorzugten nicht mit der Sprache heraus wollte, leidigung des Kriminalkommissars Toussaint wurde gestern wurde sie nach Hause geschickt und mußte das Buch holen, wo sie die fortgesetzt. Der Angeklagte bleibt dabei, daß er durchweg nur Adressen der Bezieher aufgeschrieben hatte. Der Vorsitzende stellte nachweislich wahre Tatsachen über den Kriminalkommissar fest, daß in dem Oktavbuche 15 Seiten mit Adressen von veröffentlicht habe, und zwar zu dem Zweck des Nachweises, berartig Bevorzugten beschrieben waren. daß er zu Unrecht verurteilt sei. ,, Also, arme Frauen stellen sich stundenlang vor die Verkaufs­In der Beweisaufnahme erregt das öffentliche Intereffe die stellen, lassen sich drücken und die Kleider vom Leibe reißen und Vernehmung der Mädchen, die seinerzeit den Angeklagten belastet erhalten dann im günstigsten Falle ein Pfund, und gatbezahlte hatten. Es sagt als Beugin Stanislawa Wisniewski Beamte bekommen fünf bis zwanzig Pfund der Waren, die nur für die Aermsten bestimmt sind, ins Haus geliefert!" So erklärte Sie fei jest 20 Jahre alt. Früher sei fie Schülerin der ersten entrüstet der Gerichtsvorsitzende! Klaffe in der Schule des Rektors Bod gewesen. Als sie noch nicht 14 Jahre alt geweien, habe sie eine Fehlgeburt gehabt, ohne zu In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt: Es sei als festgestellt Das Gericht erkannte auf Freisprechung der Angeklagten. wiffen, wer mit ihr diefen folgenschweren Umgang gehabt hatte. anzusehen, daß die Angeklagte während der in Frage kommenden Als sie dann von Herrn Toussaint vernommen worden, habe sie auf deffen Frage zunächst erklärt, sie wisse nicht, wer der Zeit teine Erbsen verkauft und keine fortgebracht hat. Die Art Bater sei. Touffaint habe dringend sie aufgefordert, den Namen zu der Ablieferung der Waren widerspreche allen kaufmännischen Ge- beiter. Sm Westen langsame Zunahme der Bewölkung, ohne erhebliche nennen und als er sie gefragt, ob es Neftor Bod sei, da habe sie bräuchen.

rinnen in Betracht.

Dieser Fall zeigt wie so viele ähnliche die Berechtigung der Forderung nach Ausdehnung der Versicherungspflicht. Um diese und ähnliche Streitfälle würde man ohne weiteres herumfommen, wenn der Kreis der Versicherten erweitert und der alten von der sozialdemokratischen Fraktion seit je aufge­stellten Forderung entsprochen würde, daß jeder gegen Lohn oder Gehalt beschäftigte Arbeiter oder Arbeiterin gegen Un­fall versichert ist. Dem Rechtsempfinden widerspricht es, daß die Beschäftigung, bei der K. verunglückte, nicht versichert sei, weil er Portier war, während sie versichert gewesen wäre, wenn durch einen Unternehmer ein Bautischler mit der Arbeit betraut worden wäre.

u. a. aus:

Gerichtszeitung.

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Aus aller Welt.

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Der Schluß der baherischen Verlustliste Nr. 252 wird veröffentlicht.

Die sächsische Verlustliste Nr. 257 bringt Verluste der Inf.­Regimenter Nr. 100, 102, 106, 183, 178, 179, 181, 182, 346; Nej.­Inf.- Regimenter Nr. 104, 133, 241, 244; Landwehr- Inf.- Regt. Nr. 104; Erjab- Inf.- Regimenter Nr. 24, 32, 40; Rej.- Jäger- Bat. Nr. 26; Ersatz- Feldart.- Regt. Nr. 47; Ersatz- Abt. Felbart.- Regt. Nr. 28; Feldflieger- Truppe.

Die Verlustliste Nr. 67 der Kaiserlichen Marine wird veröffentlicht.

Parteiveranstaltungen. Groß- Lichterfelde

. Der für den 27. Februar geplante Kunst­abend findet am 5. März, im Lokale des Genossen Wahrendorf, Hindenburg- Damm 104, gemeinsam mit den Stegliter Genossen statt.

tage der Sitzungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. Rosenthal. Donnerstag, den 2. März, abends 6 Uhr, im Sigungs­rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen. saal des neuen Verwaltungsgebäudes, Hauptstr. 94. Diese Sigungen sind öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist be

Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Donnerstag mittag. Am Tage überall mild und im Osten vielfach Niederschläge.