Gewerksthastliches. Serlin und Umgegend. Schneidermeister Nowotny vor der SchlichtungS « kommissiou der Militärschneider. Am 21. September ö. I. schloh Herr Nowotny vor der Kommission einen Vergleich ab, wonach er sich verpflichlete, 85 M. auf dem Vergleichswege qn zahlen und umgebend dem Verband der Schneider zu>usenden. Nachdem der Vergleich geschlossen war, sagte er zu der Klägerin:.Von mir bekommen Sie ja doch nichts". Er hat auch bis heute noch nicht gezahlt. In der letzten Sitzung befaßte sich die Kommission wiederum mit der Angelegenheit. Kunze führte aus: Nowotny habe nach« träglich sich dahin geäußert, daß er den Vergleich nur infolge einer arg« li st igen Täuschung abgeschlossen habe und denselben anfechte- Da Nowotny trotz Ladung nicht erschienen war, beschloß die Kommission, ihn erneut vorzuladen. Auf die An. regung eines Arbeilgeberbeisitzers hin. den Herrn per P 0 st. Zustellung zu laden, meinte Herr v.Schulz:»Nei dem Herrn machen wir das schon immer so." Trotz dieser Kennzeichnung dünkt stch Herr Nowotny die ver» folgte Unschuld. Wegen eines früheren Berichts, im dem sein Ver- halten gekennzeichnet war, hat er gegen den.Vorwärts" eine Klage anhängig gemacht unid dann im Termin bestritten, daß die Arbeite- rinnen bei ihm Grund gehabt hätten, sich über die Löhne zu be- klagen. Ja, Herr Nowotny behauptet« sogar, daß sich bei ihm in der Werkstätte noch nie eine Arbeiterin über zu schlechten oder zu wenig gezahlten Lohn beschwert hätte. Er stellte es so dar, als wenn die Arbeiterinnen erst nachträglich immer m der Erhebung ihrer Klagen veranlaßt worden seien. In dem nunmehr stattfindenden Termin wird ihm das Gegenteil bewiesen werden. In einer andern Sache war der Unternehmer Rätsel nicht erschienen. Die Schlichlungskommission beschloß, der zuständigen Militärbehörde von dieser Tatsache Mitteilung zu machen. Der Betreffende hatte sich am 12. Januar bereits verpflichtet, an Kunz« 1 0 M. zu schicken. Er hat dies nicht getan. Kunze beantragt darum eine Urteilsfällung. Das Gericht beschloß demgemäß.
Wagen-»nd Flugzeagsattler. Ende März 1915 lief in der Branche der Wagensattler der Tarif ab. Die Sattler dieser Branche� traten deshalb Anfang des Jahres zusammen, beschloffen die Kündigung de« Tarifs und die Einbringung einer neuen Tariivorlage. Für selbständig arbeitende Wagensatiler wurde ein Stundenlohn von 90 Bf. und für Helfer ein solcher von 80 Pf. gefordert. Infolge der Weigerung der Unter- nehmer. einen demenlsprechenden neuen Tarif anzuerkennen, trat eine larifloie Zeit ein. Die Tariffrage in der Wagenbranche wurde von den Sattlern bis nach dem Kriege vertagt.— Der Tarif in der Flugzeugbranche war ebenfalls Anfang des Jahres abgelaufen. Hier kam, nachdem ein Vertreter des Kriegs- Ministeriums hinzugezogen war, ein neuer Tarif mit einem Stunden- lohn von 85 Pf. zustande. Die Flugzeugwerke der A. E. G. find nicht daran beteiligt. Der Mitgliederstand der Wagen- und Flugzeugbranche gestaltete sich im Jahre sehr verschieden. Zu Beginn des Jahres 1915 waren 216 Mitglieder und am Schluß des Jahres 295 Mitglieder vorhanden. 19l5 wurden 77 Mitglieder zum Militär eingezogen, wovon 4 zurück« kamen. Die Zahl der mtlitärisch Eingezogenen seit Beginn des Krieges bis zum Schluß des Jahres 1915 betrug 171. von diesen kamen 7 zurück. Während in der Wagenbranche die Verhältnisie danieder lagen, war natürlich in der Flugzeugbranche stark« Beschäftigung. In>der Wagenbranche waren in der Kriegszeit die Verhältnisse für hie Sattler nicht günstig. Wo noch in dieser Branche etwa? zu tun ist, ist die Frauenarbeit vorberrichend und die Lehrlingszüchterei einge« rissen. Die Frauenarbeit wird zum Teil um 59 Proz. und mehr geringer bezahlt, als die Sattler bezahlt wurden. Dieser Frage soll nach dem Kriege, wenn sich in der Wagenbranche die Le» dinaungen bessern, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden; naturlich unter Beachtung des Grundsatzes, daß gegen die Frauen« arbeit an sich nichts einzuwenden ist.— Luch in der Flugzeugbranche find viel Frauen beschäftigt.
veutstbes Neick». Z« den Tarifvcrhandlnngen im Bangewerve. Die Leipziger Bauarbeiter, die schon in emer früheren Versammlung mit Rückficht auf die außerordentliche Verteuerung aller Ledensmiilel eine Zulage von 20 Pf. für die Stunde als das Mindeste gefordert haben, beschättigien sich om Dienstag in einer Generalversammlung mit dem bisherigen Ergebnis der Tarif« verbopdlungen. Das Angebot der Unternehmer wurde als un- annehmbar bezeichnet. Die Veriammlung brachte zum Ausdruck, daß sP die Haltung des Zentralvorstandes billigt und mindestens eine Verdreifachung der von den Unternehmern angebotenen Zulage für notwendig hält. Die Zweigvereine im Gebiet Nürnberg-Fürth und Um- gegend bezeichneten in einer Vertreterversammlung zu Nürnberg das Angebot der Unternehmer ebenfalls als völlig ungenügend und daher für unannehmbar.
Mus der Partei. Opfer des Weltkrieges. Am 23. Februar ist in Rußland der sozialdenwlraiische Stadt- verordnete AntonStang aus Königsberg von einem gegnerischen Artilleriegeschoß getroffen und so schwer verwundet worden, daß der Tod bald eintrat. Stang ist der dritte sozialdemokratische Stadtverordnete unserer dortigen Stadtverordnetenfraktion, der dem Kriege zum Opfer gefallen ist. Er wurde im Jahre 1913 zum Stadtverordneten gewählt und hat bis zum Ausbruch des Kriege? treu und gewissenhaft sein Amt versehen. Der Verstorbene, der im Konsumverein beschäftigt war. ist im besten Mannesalter gefallen; er hat nur ein Alter von 34 Fahren erreicht Um ihn trauern seine Witwe und sechs Kinder. Die sozialdemokratische Arbeiterschaft Königsbergs wird sei» Andenken in Ehren hatten.
Mus Industrie und Handel. Erhöhung der Kokspreise. Das Kohletrkonior erhöhte seine Verkaufspreise für die Zeit vom 1. März bis 1. Juli d. I. für Koks sämtlicher Körnungen um l5 M. sowie für Flammfew-Fett« kohle und Fett-AussiedgrieS um 19 M. die 1000 Kilogramm. Sonst erfahren lue Preise kerne Veränderung.
Soziales. Das Geheimnis deS Armeelleserantrn. Eine Heimarbeiterin, die für den Fabrikanten P. Grünbaum, Pasteurstr. 47. Sanitätstaschen und Atemschützer angefertigt hatte, klagte beim Gewerbegericht auf Lohnnachzahlung, weil sie ihrer Angabe nach weniger als die von der Militärbehörde vorgefchriebenen Löhne er« halten hatte. Der Beklagte Grünbaum erklärte,. er zahle auf keinen Fall etwas nach. Ihm seien keine Löhne borgeschrieben. Er habe bei der betreffenden Arbeit Geld zugegeben. Mit seiner Auftrag« geberin, der zuständigen Militärsanitätsbehörde, habe er über diese Angelegenheit gesprochen und von ihr die Weisung erhalten, nicht öffentlich zu sagen warum er keinen höheren Lohn zahlen konnte. Er sei bereit, seine Gründe darzulegen, wenn die Oeffentlichkeit ausgeschlossen und auch die Klägerin hinauSgeschickt werde. Der Vorsitzende Justizrat Marcus« erklärte die Angabe des Beklagten über ein ihm auferlegtes Schweigegebot als sehr un- wahrscheinlich und fragte, was denn das für ein Geheimnis der Lohnzahlung sei. Der Beklagte Grünbaum antwortete hierauf, es handle sich nicht um ein Geheimnis der Lohnzahlung. Die Gründe, weshalb er an den Sanitätstaschen Geld zugegeben habe, wolle er nicht öffentlich darlegen. Er könne nur sagen, daß er die Samtätstaschen als Ersatz für einen anderen Artikel erkalten habe. Dadurch sei ihm der Verlust entstanden. Zu einer weiteren Verhandlung kam es nicht, da die Klägerin auf Anraten deS Gericht» die Klage zurücknahm, um sie bei der S ch l i ch t u n g S k 0 m- Mission einzureichen. Die Angabe des Beklagten, die den Anschein erwecken soll, als ob zwischen ihm mtd der Militärbehörde eine ge-
schäftliche Geheimniskrämerei obwalte, ist in der Tat mebr als unwahrscheinlich. Das Verhalten der Militärbehörde bei der Festsetzung der Arbeitslöhne ist, wie bekannt, so ein» wandsrei, daß sie nichts zu verbergen hat. Die Schlichtungs- kommission wird wohl des Beklagten Geheimnistuerei richtig würdigen._
Gerichtszeitung. Folgen von Schundlektüre. Zu einem echten Dummesungenstrsich ist ein Arbeits» bursche, der gestern vor der 3. Strafkammer� des Land- gerichts II stand, durch die Lektüre von Schauerromanen und Detektivgeschichten verleitet worden. Der Angeklagte war in Stellung bei dem Kaufmann L-, dem Inhaber einer großen Handlung mft photographischen Artikeln. Eines Tagcs erhielt Herr L. einen merkwürdigen Brief folgenden Inhalts: In jetziger Zeit sei doch wohl jeder, froh, wenn er nicht Soldat zu werden brauche. Der Briesschreiber sei nun in der Lage, ihn vom Militärdienst zu befreien; er verlange für sich nichts dafür, da er sich in guter Vermögenslage befinde, mache aber zur Vorbedingung, daß er fernen in den Packräumen bescktäf- tigten Arbeitern, die viel zu schlecht bezahlt würden, den doppelten Lohn bewillige. Unterzeichnet war der Brief: Oberstabsarzt v. Kroner. Der Empfänger hielt den Brief für einen schlechten Scherz und legte ihn beiseite.— Nicht lange darauf erhielt er � einen zweiten Brief mit der Unterschrift:„Der Geheimklub der 15." Tarin stand, baß er seine Arbeiter schlecht bezahle, ob« wohl fein Geschäft sehr gut ginge. Da habe denn der„Geheimklub der 15" beschlossen, ihm aufzugeben, 699 M. an seine Arbeiter zu bezahlen, jedem eine Wochenzulage von 2 M. zu bewilligen und jedem ein anständiges Weihnachtsgeschenk zu machen. Auch dieser Brief wurde nicht weiter beachtet. Der„Klub der 15"- ließ aber keine Ruh«, sondern es folgte noch ein Schreiben, in welchem es hieß: Dieses ist der letzte Brief, und wenn Sie nüfit ausführen, was Ihnen aufgegeben ist, wird Ihre Fabrik und sämtlich« Filialen in Flammen aufgehen. Es folgt kein dritter Brief mehr, sondern nur Tod und Verderben 1"— Nun übergab der Adressat die freundlichen Schriftstücke der Polizei zur Kenntnisnahme und diese ermittelte sehr bald den Angeklagten als den Schreiber, der allein den �Klub der 15" darstellte und wohl der Ansicht war, daß er durch diese Form der Nötigung eine Heldenat verrichtete. Dts Gericht verurteilte ihn zu 3 Monaten Gefängnis.
Eine Straßeuränierin. In erschreckendem Umfange hat die Arbeiterin Erna Martens, die gestern vor der 4. Strwjkammer des Land- gerichts I stand, die Berliner Straß«! m chrer Weise unsicher gemacht. Sie begab sich in 14 Fällen immer des Sonnabends„auf die Tour", das heißt sie fahndete auf Kinder, die, zur Ablieferung von Heimarbeit oder zur Abholung von Arbeitsmaterial ausgeschickt waren und nahm ihnen in der verscklagensten Weise ihre Ware oder ihre Handtaschen, in denen sie ihr Geld bewahrten, ab. Ge- wöhnlich beschwatzte sie mit Erfolg die jungen Menschen, denen sie ihre mit leerem Portemonnaie ausgestattete Handtasche„atwer- traute", in das vierte Stockwerk irgend eines Hause? zu steigen und dort für sie Geld in Empfang zu nehmen. AIS Pfand ließen ihr die Kinder ihre eigene, mit Gellt gefüllte Handtasche oder die Ware; wenn sie dann unverrichteter Sache aus dem vierten Stock- werk wieder herunterkamen, war die Gaunerin verschwunden. Die auf diese Weife erlangte fremd« Handtasche benutzte sie dann immer bei- dem-•nächsten Sonnabendunternehmen in derselben Weise. In einem Fall« hat sie einem vertrauensseligen Lauf« burschen, der auf einem mit der Firma seines Arbeitgebers ver- sehnenen Handwagen Kleiderstoffe an Kunden des Geschäfts ab- zuliefern hatte, 39 M. in folgender Weise abgenommen: sie hatte die Firma vom Wagen abgelesen, trat auf den jungen Mann kühn und sicher zu und erklärte ihm, daß sie von seinem Chef ihm nach- gesandt sei und ihn aufzufordern habe, ihr das bis dahin von ihm einkassiert« Geld au» irgend eine« Spezialgrunde abzuliefern und dann die weiteren Aufträge zu erledigen. Und so geschah es. — Das Gericht oerurteilte die gemeingefährliche Schwindlerin, die schon 2lh Jahre Gefängnis verbüßt, zu zwei Jahre» Zuchthaus.
JKan verlange ausdrücklich:
Ilnderberg
-Boonekamp Semper idem
oder einfach:
ßß
Ilnderberg
a
VI« Worte„ÜDderberg",„Underberg-Boonekamp" sowie die Oertse„Semper Iden" sind lür mleb gesetzllcb geschlitzt und bürgen lür die von mir soll oabozn 70 Jabron TCrlrUbene vorzügliche Qnalitül UM H. Underberg-Aibrecht fiSt RHEINBERG(Rhld.) Gegründet 1846.
IlMiWvUagn.