it. 64. 33. MtMg.
2. SeilM Ks Jormirts" ßttlinft WksblM
Aonnlag. 5. Milrz 1916.
Merkblatt zur vierten Kriegsanleihe.
jVIekr als achtzehn JMonate find verstricken feit Beginn des gewaltigen Krieges, der dem deutfchen Volke von seinen feinden in unerhörtem frevel aus JSeid-, Rack- und Eroberungssucht aufgezwungen worden ist. Rarte Kämpfe waren bei der(leberzahl der feinde zu bestehen. 80 schwer und blutig auch das Ringen war, unsere Cruppen haben das Röckste geleistet und sich mit unvergänglichem Ruhm bedeckt. Huf allen Kriegsschauplätzen in Ödest und Ost haben sie glänzende (Kaffenerfolge errungen, an ihrer todesmutigen Tapferkeit sind die mit allen Mitteln ins Slerk gesetzten Hngriffe der feinde zerschellt. Die feinde find jedoch nock nicht niedergerungen, schwere Kämpfe stehen uns noch bevor, aber wir sehen dielen mit zuversichtlichem Vertrauen auf unsere Kraft und unser reines Gewissen entgegen. Huck das hinter der front kämpfende deutsche Volk hat fick allen durck den Krieg hervorgerufenen wirtschaftlichen Erschwernissen durch fleiß und Sparsamkeit, durck Einteilung und Organisation gewachsen gezeigt; es wird auch fernerhin in Selbstzucht und fester Entschlossenheit durchhalten bis zum siegreichen Ende. Der Krieg hat fortgesetzt hohe Hnforderungen an die finanzen des Reicks gestellt Es liegt daher die Notwendigkeit vor, eine vierte Kriegsanleihe auszuschreiben. Husgegeben werden 41/, prozentige auslosbare Reicks- fchatzan weilungen und 5 proz. Schuldverschreibungen der Reicksanleihe. Die Schatzanweisungen werden eingeteilt in 10 Serien, die von ipza ab jährlich am 1. Juli fällig werden, nachdem die Huslolung der einzelnen Serie 6 JMonate vorher stattgefunden hat Der Zeicknungsprets ist für die Schatzanweisungen auf 95% festgesetzt Da die Schatzanweisungen eine Laufzeit von durchschnittlich tt'/z Jahren besitzen, so stellt sich im Durchschnitt die wirkliche Ver- zinfcng etwas höher als auf 5%. Dabei besteht die Husfickt, im (deg� einer früheren Huslofung und Rückzahlung zum Nennwert nock einen beträcktlicken Kursgewinn, bestehend in dem Onterfchied zwischen dem Kennwert und dem Husgabekurs von 95%»-U erzielen. Dem Inhaber der ausgelosten Schatzanweilung soll aber auck das Reckt zustehen, an Stelle der Einlösung die Sckatzanweifung als 4'� pro- zentige Schuldverschreibung zu behalten, und zwar ohne daß sie ihm vor dem 1. Juli 193z gekündigt werden könnte. Der Zeicknungspreis für die fünfprozenttgen Schuldverschreibungen der Reichsanleihe beträgt 98,50 JMark, bei Sckuldbuck- eintragungen 98,30 JMark für je 100 JMark JSennwert. Die Schuldverschreibungen find wie bei den vorangegangenen Kriegsanleihen bis zum 1. Oktober 1924 unkündbar, d. h. sie gewähren bis zu diesem Zeitpunkt einen fünfprozentigen Zinsgenuß, ohne daß ein Rindernis bestände, über sie auch schon vor dem 1. Oktober 1934 zu verfügen. Da die Husgabe il/2% unter dem Nennwert erfolgt und außerdem die Rückzahlung zum JSennwert nach einer Reihe von Jahren in Hus ficht fteht, so ist die wirklicke Verzinsung höher als 5u/o. Schatzanweifungen und Schuldverschreibungen find nach den angegebenen Bedingungen im ganzen betrachtet als gleichwertig anzusehen. Beide Hrten der neuen Kriegsanleihe können als eine hock- verzinsliche und unbedingt sichere Kapitalanlage allen Volkskreisen aufs wärmste empfohlen werden. Für die Zeichnungen ist in umfasiendster Weise Garge getragen. Sie werden bei dem Kontor der ReichöHauptbauk für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) znd bei allen Zweiganstalteu der ReichSbauk mit Kasseneiurichtuug entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung(Preußische Staatsbank ) und der Preußischen Central-Geuoffenschaftskafie in Berlin , der 5töniglichen Haupt- dank in Nürnberg und ihrer Zweigansralten, sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Lerbände, bei jeder deutschen Lebenöversicherungsgesellschaft und jeder deutschen Kreditgenoffenschaft, endlich für die Schuldverschreibungen der Reichsanleihe bei allen Postanstalteu am Schalter erfolgen. Bei solcher Ausdehnung der Vermittlungsstellen ist den weitesten Volkskreisen in allen Teilen des Reichs die bequemste Gelegenheit zur Beteiligung geboten. Wer zeichnen will, hat fich zunächst eine» Zeichnuugsschein zu beschaffen, der bei den vorgenannten Stellen, für die Zeichnungen bei der Post bei der betreffenden Postanstalt, erhältlich ist und nur der Ausfüllung bedarf. Auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen sind briefliche Zeichnungen statthaft. Die Scheine für die Zeichnungen bei der Post haben, da bei ihnen nur zwei Einzahlungstermine in Betracht kommen, eine vor- einfachte Form. In den Landbestellbezirken und den kleineren Städten können diese Zeichnungs - scheine durch den Postboten bezogen werden. Die ausgefüllten Scheine sind in einem Brief- Umschlag mit der Adresse„an die Post" entweder dem Postboten mitzugeben oder ohne Marke tu den nächsten Postbrisflasten zu stecke«.
Das Geld braucht man zur Zeit der Zeichnung«och nicht sogleich zu zahlen; die Einzahlungen verteilen sich auf einen längeren Zeitraum. Die Zeichner können vom 31. März ab jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: S00/o des gezeichneten Betrages spätestens bis zum 18. April 1916, 20°/«„..„„„ 24. Mai 1916, 23. Juni 1916,
25% 25%
20. Juli 1916
zu bezahlen. Im übrigen sind Teilzahlungen nach Bedürfnis zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen. Auch die Beträge unter 1000 Mark sind nicht sogleich in einer Summe fällig. Da die einzelne Zahlung nicht geringer als 100 Mark sein darf, so ist dem Zeichner kleinerer Beträge, namentlich von 100, 200, 800 und 400 Mark, eine weitgehende Entschließung darüber eingeräumt, an welchen Terminen er die Teilzahlung leisten will. So steht es demjenigen, welcher 100 Mark gezeichnet hat, frei, diesen Betrag erst am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Ter Zeichner von 200 Mark braucht die ersten 100 Mark erst am 24. Mai 1916, die übrigen 100 Mark erst am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Wer 300 Mark gezeichnet hat, hat gleichfalls bis zum 24. Mai 1916 nur 100 Mark, die zweiten 100 Mark am 23. Juni, den Rest am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Es findet immer eine Verschiebung zum nächsten Zahlungstermin statt, solange nicht mindestens 100 Mark zu bezahlen sind. Wer bei der Post zeichnet, muß bis spätestens zum 18. April d. I. Vollzahlung leisten, soweit er nicht schon am 31. März einzahlen will. Ter erste Zinsschein ist am 2. Januar 1917 fällig. Der Zinsenlauf beginnt also am 1. Juli 1916. Für die Zeit bis zum 1. Juli 1916, frühestens jedoch vom 31. März ab, findet der Ausgleich zugunsten des Zeichners im Wege der Stückzinsberechnung statt, d. h. es werden dem Einzahler bei der Anleihe 5% Stückzinsen, bei den Schatzanweifungen 4%% Stückzinsen von dem auf die Einzahlung folgenden Tage ab im Wege der Anrechnung auf den einzuzahlenden Betrag vergütet. So betragen die 5% Stückzinsen auf je 100 Mark be- rechnet: für die Einzahlungen am 31. März 1916 1,25 Mark, für die Einzahlungen am 18. April 1916 1 Mark, für die Einzahlungen am 24. Mai 1916 0,50 Mark. Tie 4%°,« Stückzinsen betragen für die Einzahlungen zu den gleichen Terminen auf je 100 Mark be- rechnet: 1,125 Mark, 0,90 Mark und 0,45 Mark. Auf Zahlungen nach dem 30. Jmü hat der Einzahler die Stückzinsen vom 30. Juni bis zuni Zahlungstage zu entrichten. Bei den Pvstzeichnungen werden auf bis zum 31. März geleistete Vollzahlungen Zinsen für 90 Tage, auf alle anderen Vollzahlungen bis zum 18. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 72 Tage vergütet. Für die Einzahlungen ist nicht erforderlich, das; der Zeichner das Geld bar bereitliegen hat. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkasse oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen. Sparkassen und Banken werden hin- sichtlich der Abhebung namentlich dann das größte Entgegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung vornimmt. Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so eröffnen ihm die Darlehnskassen des Reichs den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten. Für diese' Darlehen ist der Zinssatz um ein Viertelprozeut ermäßigt, nämlich auf 5%, während sonst der Darlehnszinssatz 5%% beträgt. Tie Darlehnsnehmer werden hinsichtlich der Zeitdauer des Tarlehns bei den Darlehnskassen das größte Entgegenkommen finden, gegebenen- falls im Wege der Verlängerung des gewährten Tarlehns, so daß eine Kündigung zu un- gelegener Zeit nicht zu besorgen ist. Die am 4. Mai d. I. znr Rückzahlung füllige» 4 prozentige« Deutscheu Reichsschaüanweisunge» von 1912 Serie II tverden— ohne ZinLschein— bei der Be« gleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug der Ctückzinsen bis 30. April in Zahlung genommen. Ter Einreicher erlangt damit zugleich einen Zinsvorteil, da die ihm zugutekommenden Stückzinsen der Kriegsanleihe 5% oder 4%% betragen, während die von dem Nennwert der Schatzanweisungen abzuziehenden Stückzinsen nur 4% ausmachen. Wer für die NeichLanleihe Schuldbuchzeichunuaen wählt, genießt neben einer KurSvergünstigung von 20 Pfennig für je 100 Mark alle Vorteile des Schuldbuchs, die hauptsächlich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem Verlust durch Diebstahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schuldverschreibungen schützt, mithin die Sorge der Aufbewahrung beseitigt und außerdem alle sonstigen Kosten der Vermögensverwaltung er- spart, da die Eintragungen in das Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebührenfrei erfolgen. Die Zinsen können insbesondere auf Antrag auch regelmäßig und kostenlos einer bestimmten Sparkasse oder Genossenschaft überwiesen oder übersandt werden. Nur die spätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die jedoch nicht vor dem 15. April 1917 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen Gebühr. Angesichts der großen Vorzüge, welche das Schuldbuch gewährt, ist eine möglichst lange Beibehaltung der Eintragung dringend zu raten. Der dargelegte Hnlciheplan läßt erkennen, daß fowohl in den auslosbaren 4'/- prozentigen Schatzanweifungen als auck in den fünfprozentigen Schuldverfchreibungen der Reicksanleihe fiebere und gewinnbringende Vermögensanlagen dargeboten werden. Es ift die Pflicht eines jeden Deutfcken, nach feinen Verhältmffen und Kräften durck möglichrt umfangreiche Zeichnung zu einem vollen Erfolg der Hnlethe beizutragen, der demjenigen der früheren Hnleihen nickt nach fteht. Das deutfehe Volk hat bei diefen Hnleihen glänzende ßewetfe feiner finanz- kraft und des unbeugfamen(Hillens zum Siege gegeben. Es darf daher beftimmt erwartet werden, daß jeder für diele Kriegsanleihe auch die letzte freie JMark bereitf teilt. Im(Hege der Sammelzeichnungen (Schulen, gewerbliche und fonftige Betriebe) können auch geringe Beträge des Einzelnen verfügbar gemackt werden. Huck auf die kleinfte Zeichnung kommt es an. Gedenke jeder der Dankesfchuld gegenüber den draußen kämpfenden Getreuen, die für die Daheimgebliebenen täglich ihr Leben ein fetzen. Jeder f teuere bei, damit das große Ziel eines ehrenvollen und dauernden Friedens bald erreicht werde. Zu folcker Krönung des(Clerkes beizutragen, ift die dringende forderung des Vaterlandes.