1. Beilage zum„Vorwärts" BerlinerUr. 88.Dienstag, den 17. April 1894.11. Jahrg.Vcu'lmuenksbevirfjte.Deutscher Reichstag.83. S i tz u n g v o m 16. A p r i l 1894. 12 U h r.Am Bundesrathstische: v. B ö t t i ch e r, N i e b e r d i n g.Zur dritten Berathung steht der vom Zentrum beantragteGesegentwurf betreffend die Aufhebung des Gesetzesüber den Orden der Gesellschaft Jesu vom4. Juli 1872. Der beantragte Gesetzentwurf ist in der zweitenLesung mit 172 gegen 136 Stimmen angenommen worden.In der Generaldiskusston bemerktAbg. Graf Hompesch(Z.): Unser Antrag hat in zweiterLesung die Zustimmung einer großen Mehrheit gefunden. Leideraber haben auch große Parteien des Hauses Erklärungen ab-gegeben, aus welchen trotz ihrer milden Form die Be-sorgniß herausklang, daß die Wiederkehr der Jesuiten eineStörung des konsesstonellen Friedens, einen neuen Kultur-kämpf heraufbeschwöre, diese Besoraniß ist ganz ungerechtfertigt.Wir legen das Hauptgewicht darauf, daß die Fernhaltung derJesuiten dem gemeinen Recht widerspricht. Die katholische Kirchebedarf der Orden, wenn sie ihre segensreiche Wirksamkeit vollentfalten will. Der Reichstag wird hoffentlich seinen Beschlußvom 1. Dezember 1833 aufregt erhalten und die verbündetenRegierungen werden stch hoffentlich endlich dazu verstehen, jenesuns so sehr kränkende, für das Land nutzlose Gesetz aufzuheben.Abg. Lenzmann(Frs. Vp.) erklärt, für den Antrag GrafHompesch stimmen zu wollen. Er halte das Gesetz für ein Un-recht und könne aus diesem Grunde gar nicht anders.(LebhafterBeifall im Zentrum.) Die Statuten des Ordens enthieltenabsolut nichts Staatsgefährliches; die Tausende, welche durchAufrechterhaltung des Ausweisungsgesetzes durch Petitionen ein-getreten seien, hätten sicher die Statuten nicht gelesen. Wollteman heute alle Korporationen todtschlagen, die angeblich gemein-gefährlich sind, so müßte man auch andere Vereinigungentodtschlagen, wie den Bund der Landwirthe.(Große Heiterkeit.)Das Deutsche Reich müßte eine erbärmliche Institution sein,wenn es mit den paar Jesuiten nicht fertig werden könnte.(Sehr gut! im Zentrum.) Das Gesetz sei ein Zeugniß für dieUngerechtigkeit, welche früher im politischen Kampfe obgewaltethabe, es sei aus taktischen Rücksichten gemacht worden; in For-derungen der Gerechtigkeit gebe es aber überhaupt keine Taktik.(Lebhafter Beifall in» Zentrum und links.)Abg. Friedberg(natl.): Wir nehmen nach wie vor fürReich und Staat in Anspruch das Recht, die Orden der staat-lichen Gesetzgebung zu unterwerfen. Den Jesuitenorden haltenwir wegen seiner ganzen geschichtlichen Vergangenheit undfeiner propagandistischen Tendenzen für nicht geeignet, deninneren Frieden im Deutschen Reich zu fördern.(Unruhe imZentrum.)Abg. Liebknecht(Soz.): Das Jesuitengesetz ist das letzte Gesetz,welches aus der Kullurkanipfzeit übrig geblieben ist, ein Gesetz,welches nicht das Grab der Katholiken, wohl aber des deutschenLiberalismus geworden ist, indem es dessen ersten Grundsatz:gleiches Recht für Alle mit Füßen trat. Schon 1883 beantragtenwir die Abschaffung des Jesuitengesetzes. Das war zurteit des Sozialistengesetzes. Aber wir stimmen für denntrag nicht etwa aus Opportunitätsrücksichten, weil wir selberunter ei»em Ausnahmegesetz gestanden haben und um demZentrum einen kleinen Gefallen zu thun, sondern aus prinzipiellenGründen in Konsequenz unserer Stellungnahme zum Jesuiten-gesetz im Jahre 1872, wo wir durch den Mund Bebel's unsereVerwerfung des Jesuileugesetzes mit dem Grundsatz unsererPartei: Gleiches Recht für Alle motivirt haben. Man wirft denJesuiten eine besondere Moral, den Grundsatz vor: der Zweckheiligt die Mittel. Bis zu einem gewissen Grade ist dieserGrundsatz ganz berechtigt. Wenn Jemand einem Anderen denArm zerschlägt aus reiner Rohheit, so ist das eineviehische Handlung. Wenn aber ein Arzt einem Kranken denArm amputirt, um sein Leben zu retten, so ist das etwas heil-sames. Und beweist nicht die Geschichte der letzten 26 und30 Jahre, daß jenen Grundsatz in seiner schlininisten Bedeutungam eifrigsten gerade diejeuigen bethäligt haben, welche ihn beiden Jesuiten verwerfen? Ich erinnere an die Art und Weise,wie überhaupt die deutsche Einigkeit zu Stande gekommen ist, andie Geschichte der Eniser Depesche, wie sie von Bismarck selbstcharalteriflrt worden ist(Große Unruhe rechls), an das Zustande-kommen des Sozialistengesetzes. Die Jesuiten sollen ferner„un-patriotisch" sein. Patriotisinus ist ein Wort, hinter welches sichjede volksfeindliche und schlechte Absicht. verstecken läßt. Ichselber stamme aus einer protestantischen Familie und bin in pro-tcstanlischen Anschauungen erzogen, aber das Studium der Ge-schichte hat mich gelehrt, daß das Streben der Jesuiten, dieReformation wieder rückgängig zu machen, wahrlich nichts Un-patriotisches ist, denn die Reformation hat die ZerreißungDeutschlands»lud den dreißigjährigen Krieg herbeigeführt,der Teutschland, auch nach dem Urtheil liberaler Ge-schichtsschreibe:, um Jahrhunderte zurückgeworfen hat. Wirwollen gleiches Licht und gleiche Sonne für alle Richtungen,Bestrebungen und Bekenntnisse. Sind die Jesuiten wirklich sogefährlich? Ich glaube, die schlimmsten sind in Deutschland unddie harmlosesten außerhalb. Nicht aus Liebe zur katholischenKirche stimmen wir für diesen Antrag, obwohl sie lauge nicht sofürchterlich ist, wie die sog. Liberalen meinen. Die katholischeKirche ist international, sie umspannt die ganze Welt, das giebtihr eine gewaltige Macht, und weil sie das Bewußtsein dieserMacht hat, darum hat sie sich niemals zu einer Dienerin desStaates herabwürdigen lassen. Sie hat bis jetzt die weltlicheMacht besiegt. Anders die protestantische Kirche, die stets eineDienerin der weltlichen Machthaber war. Luther hat denFürsten zu Gefallen gehandelt und von Luther bis zumlängsten Hofprediger hat die protestantische Kirche überhaupt stetsdie Geschäfte der weltlichen Macht besorgt. Lassen wir der katho-lischen Kirche die Freiheit der Bewegung, so kann sie sich nichlals Märtyrerin ausspielen und der Kampf gegen sie ist dann amleichtesten. Nicht aus Freundschaft gegen die Jesuiten stimmenwir für diesen Antrag, auch nicht aus„Bosheit", sondern ausGerechtigkeitsgefühl. Sollen die Jesuiten, wie man immerkatholischerseits sagt, die Sozialdemokratie todtschlagen,so inögen sie nur kommen, wir fürchten sie ebenso wenigwie die Herren Bachem und Konsorte». Uns hat dasSozialistengesetz nicht auseinander gerissen, ob aber dieAufhebung der letzten Kulturkampfgesetze die Zentrumsparleiintakt läßt, möchte ich nicht entscheiden. Jetzt schon siehtdas Zentrum sehr gespalten aus. Wir sind die Parteides positiven Programms, das Zentrum eine Gelegenheitsparteimit dem rein negativen Programm der Abwehr. Wollen Sieden Jesuitismus wirksam bekämpsen, dann erklären Sie dieReligion zur Privatsache und trennen die Kirche vom Staateund die Kirche auch von der Schule. Werfen Sre diesesletzte Kulturkampfgesetz über den Hausen und werfen Sie danndas letzte Ausnahmegesetz, den elsap- lothringischen Diktatur-Paragraphen, ihm»ach in die Versenkungsgrube.(Beifall beiden Sozialdemokraten.) �Abg. v. Stumm(Rp.) beschränkt sich aus die Erklärung.daß die Reichspartei auf dem Boden der in der ersten Lesungvom Abg. Merbach abgegebenen Erklärung unverändert ver-harre.Abg. Schröder(Frs. Vgg): Herr Lenzmann hat keine Ver-anlasfung gehabt, sich zu der ungeheuerlichen Erklärung zu ver-steigen, daß von der ungeheuren Schaar evangelischer Mitbürger,die das Ausweisungsgesetz beibehalten wissen wollen, nur dieallerwenigsten die Statuten des Ordens kennen gelernt hätten.Wie kommt Herr Lenzmann dazu, eine solche Behauptung diesenTausenden von ehrenwerthen Männern ins Gesicht zu schleudern?Schon die große Zahl evangelischer Geistlicher, welche diePetitionen unterschrieben haben, beweist, daß die Unterzeichnernicht blos aus unwissenden und politisch ununterrichteten Leutenbestehen. Das staatliche Hoheitsrecht muß von der Kirche an-erkannt werden; der Staat hat den konfessionellen Frieden alsein werthvolles Gut zu schirmen. Ob ihm das noch möglich ist.wenn das Gesetz von 1872 zurückgenommen wird, müssen wirstark bezweifeln. Wir werden deshalb dem Antrag Hompeschunsere Zustimmung nicht geben.Abg. v. Manteuffel(dk.): Seit dem I. Dezember 1893 habensich die Verhältnisse in keiner Weise geändert uud wir werdendeshalb auf dem Standpunkte stehen bleiben, den wir damalseingenommen haben.Abg. Hilpert(bayerischer Bauernverein): Nur die national-liberale Presse und Partei will den Kulturkampf noch aufrechter-halten, darum sträuben sie sich mit aller Kraft gegen die Zurück-berufung der Jesuiten. Ich stimme als protestantischer Christ fürdiese Zurückweisung.Abg. Dr. Haas(Elsaß-Lothringer) erklärt für seine Partei-genossen gleichfalls die Zustimmung zum Antrage Hompesch.Nachdem Abg. von Jazdzetvski für die Polen eine gleicheErklärung abgegeben, schließt die Generaldiskusston.In der Spezialdiskusion werden die drei Paragraphen desGesetzes ohne Debatte angenommen. Ueber den Entwurf imGanzen wird auf Antrag v. Marquardsen und Genossen nainent-lich abgestimmt.Persönlich bemerktAbg. Liebknecht(Soz.): Herr von Manteuffel hat gesagt.ich hätte die hehre Gestalt Luthers angebellt. Ich glaube überdieselbe etwas bester informirt zu sein. Ich bin auch bereit, ineiner Versammlung seiner eigenen Parteigenossen aufzutretenund mit Ihnen über Luther zu diskutiren. Was den Ausdruck„anbellen" anbetrifft, so muß ich dem Herrn von Manteuffelsagen: Ein jeder Mensch nimmt seine Gleichniste aus der Ge-sellschaft, die ihm am nächsten liegt.Abg. von Manteuffel: Ich werde mich freuen, wenn HerrLiebknecht im Kreise meiner politischen Freunds einen Vortragüber die hehre Gestalt Luthers halten wird. Im übrigen enl-gegne ich ihm, daß man seine Beispiele so anwendet, wie sieam passendsten sind.Mit 163 gegen 145 Stimmen wird der Gesetzentwurf nachdem Antrage Hompesch angenommen. Für denselbenstimmen Zentrum, Polen, Welsen, Elsaß-Lothringer, Bauern-bündler und Sozialdemokraten geschlossen; ferner dre süddeutscheVolkspartei mit Ausnahme des Abg. Schnaidt und etwa dieHälfte der anwesenden Freisinnigen beider Richtungen. Gegenden Entwurf stimmen geschlossen die Nationalliberalen und diebeidem konservativen Parteien; ferner die Hälfte der Freisinnigen.Völlig gespalten ist die Deutsche Neformpartei; ein Theil der-selben stimmt mit Ja, ein Theil mit Nein, und die Abgg. Böckelund Werner enthalten sich der Abstimmung. Der wildkonser-vative v. Buddenbrock. der in zweiter Lesung für den Z 1 desGesetzes gestimmt hatte, giebt heute seine Stimme gegen den Entwurf im ganzen ab.Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs zumSchutz derWaarcnbezeich nungen nach den Beschlüstender XI. Kommission. Berichterstatter ist Abg. Schmidt-Elberfeld.Die Kommission hat den Entwurf in einzelnen Punktenamendirt und außerdem folgende Resolution vorgeschlagen:„Die verbündeten Regierungen aufzufordern, dem Reichstagebaldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch dessen Bestim-münzen dem unlauteren Wettbewerb im Handel und Verkehr imweiteren Umfange entgegengetreten wird."Nach§ 1 können besondere Waareuzeichen zur Unterscheidungder Waaren von Waaren eines andern Erzeugers zur Eintragungin die Zeichenrolle angemeldet werden. Die Zeichenrolle wirdbeim Patentamt geführt.Abg. Roeren(Z.): Unter den obwaltenden Umständen werdeich mich auf die Empfehlung einiger Abänderungsanträge vonweniger prinzipieller Bedeutung beschränken.Abg. Hammachcr(nl.) betrachtet die Vorlage als einengroßen Fortschritt auf den, Gebiete des Musterschutzes nament-lich auch für landwirthschaflliche Betriede, zumal die Anmel-dungsberechtigung sich jetzt nicht mehr aus eingetragene Firmenbeschränken soll.§ l wird angenommen, ebenso ZZ 2 und 3.Nach§ 4 soll die Eintragung in die Rolle den Freizeichensowie u. a. solchen Waareuzeichen untersagt werden, welcheärgernißerregende Darstellungen oder solche Angaben enthalten,die ersichtlich den thatsächlicheu Verhältnissen nicht entsprechenund die Gefahr einer Täuschung begründen.Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgg. Beckh,Hammacher und Rösicke, sowie der Bundeskommissar GeheimerRath Haust betheiligen, wird ein Antrag Beckh, das Wort„ersichtlich"' zu streichen, abgelehnt,§ 4 unverändert an-genommen.Die§ß 5—14 gelangen nach unerheblicher Debatte unter Ab-lehnung einiger vom Abg. Beckh gestellten Amendements ebenfallsunverändert zur Annahme.Nach§ 13 der Vorlage, von der Kommission unverändertangenommen, wird mit Geldstrafe von 130 bis 3000 Markoder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestrast, wer Waarenoder deren Verpackung oder Umhüllung oder Ankündigung, Preis-listen, Geschästsbriefe, Einpfehlungeu, Rechnungen oder'der-gleichen fälschlich mit einem Staatswappen oder Wappen einesOrtes oder Kommunalverbandes zu dem Zweck versteht, überBeschaffenheit- und Werth der Waaren einen Jrrthum zu erregen.Derselben Strafe soll versallen, wer solche Waaren rn Verkehrbringt oder seilhält. Die Verwendung von Namen, welche nachHandelsbrauch zur Benennung gewisser Waaren diene», ohnederen Herkunst bezeichnen zu wollen, fällt unter diese Bestim-mung nicht.Abg. Roere» will den letzten Satz des Z 15 streichen.Außerdem schlägt derselbe Antragsteller einen neuen ß 13dvor, nach welchem mit Geldbuße bis zu 3000 M. oder Gefängnißbis zu 3 Monaten bestraft werden soll, wer zum Zweck derTäuschung, in, Handel und Verkehr über den Ursprung undErwerb, über besondere Eigenschaften und Auszeichnungen vonWaaren, über die Menge der Vorräthe, den Anlaß zum Verkaufoder die Preisbemessung falsche Angaben macht, welche geeignetsind, über Beschaffenheit, Werth oder Herkunft der Waareneinen Jrrthum zu erregen. Das Gericht soll erforderlichenfallsauch zu Anordnungen im Wege der einstweiligen Verfügungbefugt sein, die hierher gehörigen Veranstaltungen und An-kündigungen zu verhindern. Der Antragsteller will auf diesemWege die Resolution der Kommission gegenstandslos machen unddementsprechend auch die Ueberschrijt der Vorlage durch denZusatz„und zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs imWaarenverkehr" erweitern.Abg. Roeren: Nach§ 15 der Vorlage würde ein in Berlinfabrizirtes Kölnisches Wasser straflos als Eau de Cologne, jederirgendwo im Deutschen Reich oder außerhalb desselben fabrizirteWeißwein als Rüdesheimer, Zelträger u. f. w. bezeichnet werdenkönnen. Damit werde die gute Absicht des ersten Theiles des8 15 wieder aufgehoben. Was die Weinproduktion betreffe, sosei eingewendet worden, daß die Straffälligkeit solcher Bezeich-nungen auch den redlichen Weinhandelsbetrieb zu sehr schädigenwürde; die Ortsbezeichnungen hätten in dieser Beziehung ihrenursprünglichen Charakter verloren und seien Gattungsbegriffegeworden, ebenso wie Thorner Pfefferkuchen, Schweizer Käse,Teltower Rübchen u. s. w. Für de» Wein würde damit etwasGesetzliches sanktionirt, was in Wirklichkeit Lug undTrug sei. Dem solle 8 15b entgegen arbeiten, derja auch die in betrügerischer Absicht angewendeten Orts-bezeichnungen unter Strafe stellen wolle. Ueber einsolches Verbot in solcher Begrenzung könnten weder red-liche Weinhändler, noch redliche Zigarrenhändler sich irgendwieaufregen. Redner bittet, seinen Antrag auf Streichung des letztenSatzes des 8 15 anzunehmen.Abg. Förster-Ncustettin(Ant. Ref.» Partei) beanstandet dieWorte„nach Handelsgebrauch" als zu unbestimmt. Wenn„Schein-wein" zulässig sein soll,„Rüdesheimer" aber nicht, so dürfte damiteine große Unsicherheit im Geschäftsverkehr hervorgerufen werden.Der Sprachgebrauch sei keineswegs konstant. Er beantragt dem-gemäß, daß in allen Fällen, wo solche Namen verwendetwerden, der wahre Name und Wohnort des Verkäufers angebrachtwerden soll.Geh. Rath Haust tritt für die unveränderte Annahme des8 15 ein.Abg. Braubach(Z.) spricht sich für den Antrag Roeren undgegen den Antrag Förster aus.8 13 wird unverändert angenommen, desgl. 8 15a, welchervon der Kommission eingefügt ist und ausländische Waaren.welche mit einer deutschen Firma oder Ortsbezeichnung odermit einem eingetragenen Waarenzeichen widerrechtlich versehensind, auf Antrag des Verletzten der Beschlagnahme und Ein-ziehung unterwirft.Die Diskussion wendet sich zu dem vom Abg. Roeren be,antragten 8 15 d.Abg. Rören(Z.): Die Kommission hat gegen meinen An-trag eingewendet, daß er der concurroncs deloyale nicht genügend entgegentrete. Diesen Zweck hat er aber keineswegs ge-habt; nur den gefährlichsten und bedenklichsten Ausschreitungen,den allerschlimmsten Schwindeleien soll er vorbeugen.Abg. Jacobökötter(dk.) tritt mit seiner Fraktion für denAntrag ein.Geh. Rath Haust: Innerhalb der Reichsverwaltung bestehtdurchaus Sympathie für die Bestrebungen, dem unlauteren Welt-bewerb Abbruch zu thun. Es handelt sich hier blos um denSchutz der Waarenbezeichnungen, nicht um die Verhältnisse desgesammten Waarenverkehrs. Auch ist die Frage noch keineswegsgenügend geklärt und spruchreif, das Bedürfniß in solcher All-genieinheit, wie es der Antrag Roeren darstellt, ist durchausnicht nachgewiesen.Abg. Gescher(dk.) vertheidigt diesen Ausführungen gegen-über ebenfalls den Antrag Roeren.Geh. Oberregierungsrath v. Seckeudorff spricht sich alsKommissar des Reichsjustizamts aus juristisch-technischen Gründenebenfalls gegen den 8 15 b aus.Staatssekretär v. Bötticher: Die verbündeten Regierungensind durchaus von der Nothwendigkeit der Bekämpfung des un-lauteren Wettbewerbes namentlich des Reklamewesens durch-drungen. Aber bei dieser Gelegenheit ohne Nachprüfung undKorrektur den Antrag Ztoeren, der mit der Vorlage nur in losemZusammenhange steht, anzunehmen, würde ein ganz unzweck-mäßiges Vorgehen sein.Abg. Hammacher(natl.) steht mit allen seinen Freundenaus dem Boden des Antrages Roeren, lehnt ihn aber dennoch fürheute ab.Abg. Kauffman»(Freis. Vp.) führt aus, daß diejenigenDelikte, welche die Antragsteller und ihre Freunde mit dieser Be-stimmung getroffen wissen wollen, auf Reichsgerichts- Entschei-düngen unter den Betrugsparagraphen fallen.Abg. Förster-Neustettin spricht sich für den Antrag aus.Staatssekretär v. Bötticher: Wenn es mit den letzterenAuskunstsmitteln gethan wäre, so könnte man den AntragRoeren auch ins Seuchengesetz hineinschreiben.(Heiterkeit.)Abg. Bachem(Z): Der ganze Reichstag ist mit der Tendenzdes Antrags einverstanden, ein Schade kann also aus der An-nähme nicht erwachsen.Der Antrag Roeren wird mit 131 gegen 112 Stimmen an-genommen. Der Rest des Gesetzes wird ohne Dsbatte nach denBeschlüssen der Kommission genehmigt, die Ueberschrist nach demAntragefRoeren gestaltet.Zur dritten Berathung deS Gesetzentwurfs nach dem AntrageSchröder betreffend die Kündigungsfristen der Handlungsgehilfe»u. f. w. hatAbg. Spahn(Z.) einen Abänderungsantrag eingebracht, derdie Beschlüste zweiter Lesung im Handelsgesetzbuch andersgruppirt und materiell diese Beschlüsse insofern ändert, als diegleiche Kündigungsfrist von 4 Wochen auch dann Anwendungfinden soll, wenn das Dienstverhällniß für bestimmte Zeit ein-gegangen und dabei vereinbart ist, daß dasselbe mangels einerKündigung als verlängert gelten soll.Außerdem soll nach dem Antrag Spahn der Beschluß zweiterLesung, soweit er den Anspruch auf Gehalt in Krankheitsfällenbetrifft, dahin geändert werden: Vereinbarungen, welche diesenAnspruch ausschließen oder einschränken, sind ungiltig.Verhandelt wird zunächst über diesen Theil der Beschlüssezweiter Lesung.(Art. 60 des Handelsgesetzbuches.)Abg. Singer(Soz.): Die Ausführungen des Vorrednershaben mich nicht überzeugt, daß es absolut nothwendig ist, vonden Beschlüssen zweiter Lesung abzuweichen; ich kann mir kaumden Unterschied zwischen den Beschlüssen zweiter Lesung unddiesem Antrag klar niachen, indessen legen wir keinen so großenWerth daraus und werden im Interesse des Zustandekommensdes Gesetzes und bei der Geschäftslage des Hauses für den An-trag Spahn stimmen. Bedauern muß ich aber, daß bezüglichder Minimalkündigungsfrist nicht ein anderer Termin fest-gesetzt ist, als in zweiter Lesung beschlossen wurde.Das Zentrum vertrat damals auch den Standpunkt,daß die Kündigung nur vom Letzten zum Letzten odervom Ersten zun. Ersten des Monats erfolgen soll, und erst amWiderspruch der Konservativen scheiterten die Bemühungen, diesfestzusetzen. In der Zwischenzeit haben sich indessen die Jnter-estenten, sowohl Prinzipale wie Gehilfen, auf den Standpunktgestellt, daß bei Beibehaltung einer vierwöchentlichen odermonatlichen Minimalkündigungsfrist der Termin aus einen be-stimmten Tag, den Letzten oder Ersten, gelegt werde. Derdeutsche Privat- Beamtenverein hat schon bei der Enquete überdas Haudelsgewerbe sich für den Ersten als bestimmtenKündigungstermin ausgesprochen; mehrere Versammlungcu inBerlin haben die Kündigung von Ultimo zu Ultimo gewünscht; derOrtsverein der Kaufleute Berlin III bittet die Abgeordnelen, auf denKündigungstermin zum Ersten hinzuwirken; der große HamburaerVerein für Handlungskommis von 1838, der 43 000 Mitgliederhat. hat eine Enquete unter 300 kaufmännischen Vereinen an.gestellt und es für eine schwere Schädigung für die Handlungs-gehilsen angesehen, wenn statt der monatlichen eine vlerwöcheut.