Einzelbild herunterladen
 
1. Beilage zumVorwärts" Berliner  Ur. 88. Dienstag, den 17. April 1894. 11. Jahrg. Vcu'lmuenksbevirfjte. Deutscher   Reichstag  . 83. S i tz u n g v o m 16. A p r i l 1894. 12 U h r. Am Bundesrathstische: v. B ö t t i ch e r, N i e b e r d i n g. Zur dritten Berathung steht der vom Zentrum beantragte Gesegentwurf betreffend die Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu   vom 4. Juli 1872. Der beantragte Gesetzentwurf ist in der zweiten Lesung mit 172 gegen 136 Stimmen angenommen worden. In der Generaldiskusston bemerkt Abg. Graf Hompesch(Z.): Unser Antrag hat in zweiter Lesung die Zustimmung einer großen Mehrheit gefunden. Leider aber haben auch große Parteien des Hauses Erklärungen ab- gegeben, aus welchen trotz ihrer milden Form die Be- sorgniß herausklang, daß die Wiederkehr der Jesuiten   eine Störung des konsesstonellen Friedens, einen neuen Kultur- kämpf heraufbeschwöre, diese Besoraniß ist ganz ungerechtfertigt. Wir legen das Hauptgewicht darauf, daß die Fernhaltung der Jesuiten   dem gemeinen Recht widerspricht. Die katholische Kirche  bedarf der Orden, wenn sie ihre segensreiche Wirksamkeit voll entfalten will. Der Reichstag wird hoffentlich seinen Beschluß vom 1. Dezember 1833 aufregt erhalten und die verbündeten Regierungen werden stch hoffentlich endlich dazu verstehen, jenes uns so sehr kränkende, für das Land nutzlose Gesetz aufzuheben. Abg. Lenzmann(Frs. Vp.) erklärt, für den Antrag Graf Hompesch stimmen zu wollen. Er halte das Gesetz für ein Un- recht und könne aus diesem Grunde gar nicht anders.(Lebhafter Beifall im Zentrum.) Die Statuten des Ordens enthielten absolut nichts Staatsgefährliches; die Tausende, welche durch Aufrechterhaltung des Ausweisungsgesetzes durch Petitionen ein- getreten seien, hätten sicher die Statuten nicht gelesen. Wollte man heute alle Korporationen todtschlagen, die angeblich gemein- gefährlich sind, so müßte man auch andere Vereinigungen todtschlagen, wie den Bund der Landwirthe.(Große Heiterkeit.) Das Deutsche Reich   müßte eine erbärmliche Institution sein, wenn es mit den paar Jesuiten   nicht fertig werden könnte. (Sehr gut! im Zentrum.) Das Gesetz sei ein Zeugniß für die Ungerechtigkeit, welche früher im politischen Kampfe obgewaltet habe, es sei aus taktischen Rücksichten gemacht worden; in For- derungen der Gerechtigkeit gebe es aber überhaupt keine Taktik. (Lebhafter Beifall in» Zentrum und links.) Abg. Friedberg(natl.): Wir nehmen nach wie vor für Reich und Staat in Anspruch das Recht, die Orden der staat  - lichen Gesetzgebung zu unterwerfen. Den Jesuitenorden halten wir wegen seiner ganzen geschichtlichen Vergangenheit und feiner propagandistischen Tendenzen für nicht geeignet, den inneren Frieden im Deutschen Reich   zu fördern.(Unruhe im Zentrum.) Abg. Liebknecht(Soz.): Das Jesuitengesetz ist das letzte Gesetz, welches aus der Kullurkanipfzeit übrig geblieben ist, ein Gesetz, welches nicht das Grab der Katholiken, wohl aber des deutschen  Liberalismus geworden ist, indem es dessen ersten Grundsatz: gleiches Recht für Alle mit Füßen trat. Schon 1883 beantragten wir die Abschaffung des Jesuitengesetzes. Das war zur teit des Sozialistengesetzes. Aber wir stimmen für den ntrag nicht etwa aus Opportunitätsrücksichten, weil wir selber unter ei»em Ausnahmegesetz gestanden haben und um dem Zentrum einen kleinen Gefallen zu thun, sondern aus prinzipiellen Gründen in Konsequenz unserer Stellungnahme zum Jesuiten  - gesetz im Jahre 1872, wo wir durch den Mund Bebel's unsere Verwerfung des Jesuileugesetzes mit dem Grundsatz unserer Partei: Gleiches Recht für Alle motivirt haben. Man wirft den Jesuiten   eine besondere Moral, den Grundsatz vor: der Zweck heiligt die Mittel. Bis zu einem gewissen Grade ist dieser Grundsatz ganz berechtigt. Wenn Jemand einem Anderen den Arm zerschlägt aus reiner Rohheit, so ist das eine viehische Handlung. Wenn aber ein Arzt einem Kranken den Arm amputirt, um sein Leben zu retten, so ist das etwas heil- sames. Und beweist nicht die Geschichte der letzten 26 und 30 Jahre, daß jenen Grundsatz in seiner schlininisten Bedeutung am eifrigsten gerade diejeuigen bethäligt haben, welche ihn bei den Jesuiten   verwerfen? Ich erinnere an die Art und Weise, wie überhaupt die deutsche Einigkeit zu Stande gekommen ist, an die Geschichte der Eniser Depesche, wie sie von Bismarck   selbst charalteriflrt worden ist(Große Unruhe rechls), an das Zustande- kommen des Sozialistengesetzes. Die Jesuiten   sollen fernerun- patriotisch" sein. Patriotisinus ist ein Wort, hinter welches sich jede volksfeindliche und schlechte Absicht. verstecken läßt. Ich selber stamme aus einer protestantischen Familie und bin in pro- tcstanlischen Anschauungen erzogen, aber das Studium der Ge- schichte hat mich gelehrt, daß das Streben der Jesuiten  , die Reformation wieder rückgängig zu machen, wahrlich nichts Un- patriotisches ist, denn die Reformation hat die Zerreißung Deutschlands  »lud den dreißigjährigen Krieg herbeigeführt, der Teutschland, auch nach dem Urtheil liberaler Ge- schichtsschreibe:, um Jahrhunderte zurückgeworfen hat. Wir wollen gleiches Licht und gleiche Sonne für alle Richtungen, Bestrebungen und Bekenntnisse. Sind die Jesuiten   wirklich so gefährlich? Ich glaube, die schlimmsten sind in Deutschland   und die harmlosesten außerhalb. Nicht aus Liebe zur katholischen Kirche   stimmen wir für diesen Antrag, obwohl sie lauge nicht so fürchterlich ist, wie die sog. Liberalen meinen. Die katholische Kirche   ist international, sie umspannt die ganze Welt, das giebt ihr eine gewaltige Macht, und weil sie das Bewußtsein dieser Macht hat, darum hat sie sich niemals zu einer Dienerin des Staates herabwürdigen lassen. Sie hat bis jetzt die weltliche Macht besiegt. Anders die protestantische Kirche, die stets eine Dienerin der weltlichen Machthaber war. Luther   hat den Fürsten   zu Gefallen gehandelt und von Luther   bis zum längsten Hofprediger hat die protestantische Kirche überhaupt stets die Geschäfte der weltlichen Macht besorgt. Lassen wir der katho- lischen Kirche die Freiheit der Bewegung, so kann sie sich nichl als Märtyrerin ausspielen und der Kampf gegen sie ist dann am leichtesten. Nicht aus Freundschaft gegen die Jesuiten   stimmen wir für diesen Antrag, auch nicht ausBosheit", sondern aus Gerechtigkeitsgefühl. Sollen die Jesuiten  , wie man immer katholischerseits sagt, die Sozialdemokratie todtschlagen, so inögen sie nur kommen, wir fürchten sie ebenso wenig wie die Herren Bachem und Konsorte». Uns hat das Sozialistengesetz nicht auseinander gerissen, ob aber die Aufhebung der letzten Kulturkampfgesetze die Zentrumsparlei intakt läßt, möchte ich nicht entscheiden. Jetzt schon sieht das Zentrum sehr gespalten aus. Wir sind die Partei des positiven Programms, das Zentrum eine Gelegenheitspartei mit dem rein negativen Programm der Abwehr. Wollen Sie den Jesuitismus wirksam bekämpsen, dann erklären Sie die Religion zur Privatsache und trennen die Kirche vom Staate und die Kirche auch von der Schule. Werfen Sre dieses letzte Kulturkampfgesetz über den Hausen und werfen Sie dann das letzte Ausnahmegesetz, den elsap- lothringischen Diktatur- Paragraphen, ihm»ach in die Versenkungsgrube.(Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. v. Stumm(Rp.) beschränkt sich aus die Erklärung. daß die Reichspartei auf dem Boden der in der ersten Lesung vom Abg. Merbach abgegebenen Erklärung unverändert ver- harre. Abg. Schröder(Frs. Vgg): Herr Lenzmann hat keine Ver- anlasfung gehabt, sich zu der ungeheuerlichen Erklärung zu ver- steigen, daß von der ungeheuren Schaar evangelischer Mitbürger, die das Ausweisungsgesetz beibehalten wissen wollen, nur die allerwenigsten die Statuten des Ordens kennen gelernt hätten. Wie kommt Herr Lenzmann dazu, eine solche Behauptung diesen Tausenden von ehrenwerthen Männern ins Gesicht zu schleudern? Schon die große Zahl evangelischer Geistlicher, welche die Petitionen unterschrieben haben, beweist, daß die Unterzeichner nicht blos aus unwissenden und politisch ununterrichteten Leuten bestehen. Das staatliche Hoheitsrecht muß von der Kirche an- erkannt werden; der Staat hat den konfessionellen Frieden als ein werthvolles Gut zu schirmen. Ob ihm das noch möglich ist. wenn das Gesetz von 1872 zurückgenommen wird, müssen wir stark bezweifeln. Wir werden deshalb dem Antrag Hompesch unsere Zustimmung nicht geben. Abg. v. Manteuffel(dk.): Seit dem I. Dezember 1893 haben sich die Verhältnisse in keiner Weise geändert uud wir werden deshalb auf dem Standpunkte stehen bleiben, den wir damals eingenommen haben. Abg. Hilpert(bayerischer Bauernverein): Nur die national- liberale Presse und Partei will den Kulturkampf noch aufrechter- halten, darum sträuben sie sich mit aller Kraft gegen die Zurück- berufung der Jesuiten  . Ich stimme als protestantischer Christ für diese Zurückweisung. Abg. Dr. Haas(Elsaß-Lothringer) erklärt für seine Partei- genossen gleichfalls die Zustimmung zum Antrage Hompesch. Nachdem Abg. von Jazdzetvski für die Polen   eine gleiche Erklärung abgegeben, schließt die Generaldiskusston. In der Spezialdiskusion werden die drei Paragraphen des Gesetzes ohne Debatte angenommen. Ueber den Entwurf im Ganzen wird auf Antrag v. Marquardsen und Genossen nainent- lich abgestimmt. Persönlich bemerkt Abg. Liebknecht(Soz.): Herr von Manteuffel hat gesagt. ich hätte die hehre Gestalt Luthers   angebellt. Ich glaube über dieselbe etwas bester informirt zu sein. Ich bin auch bereit, in einer Versammlung seiner eigenen Parteigenossen aufzutreten und mit Ihnen über Luther   zu diskutiren. Was den Ausdruck anbellen" anbetrifft, so muß ich dem Herrn von Manteuffel sagen: Ein jeder Mensch nimmt seine Gleichniste aus der Ge- sellschaft, die ihm am nächsten liegt. Abg. von Manteuffel: Ich werde mich freuen, wenn Herr Liebknecht im Kreise meiner politischen Freunds einen Vortrag über die hehre Gestalt Luthers   halten wird. Im übrigen enl- gegne ich ihm, daß man seine Beispiele so anwendet, wie sie am passendsten sind. Mit 163 gegen 145 Stimmen wird der Gesetzentwurf nach dem Antrage Hompesch angenommen. Für denselben stimmen Zentrum, Polen  , Welsen, Elsaß-Lothringer, Bauern- bündler und Sozialdemokraten geschlossen; ferner dre süddeutsche Volkspartei mit Ausnahme des Abg. Schnaidt und etwa die Hälfte der anwesenden Freisinnigen beider Richtungen. Gegen den Entwurf stimmen geschlossen die Nationalliberalen und die beidem konservativen Parteien; ferner die Hälfte der Freisinnigen. Völlig gespalten ist die Deutsche   Neformpartei; ein Theil der- selben stimmt mit Ja, ein Theil mit Nein, und die Abgg. Böckel und Werner enthalten sich der Abstimmung. Der wildkonser- vative v. Buddenbrock. der in zweiter Lesung für den Z 1 des Gesetzes gestimmt hatte, giebt heute seine Stimme gegen den Ent­wurf im ganzen ab. Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs zum Schutz derWaarcnbezeich nungen nach den Beschlüsten der XI. Kommission. Berichterstatter ist Abg. Schmidt- Elberfeld. Die Kommission hat den Entwurf in einzelnen Punkten amendirt und außerdem folgende Resolution vorgeschlagen: Die verbündeten Regierungen aufzufordern, dem Reichstage baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch dessen Bestim- münzen dem unlauteren Wettbewerb im Handel und Verkehr im weiteren Umfange entgegengetreten wird." Nach§ 1 können besondere Waareuzeichen zur Unterscheidung der Waaren von Waaren eines andern Erzeugers zur Eintragung in die Zeichenrolle angemeldet werden. Die Zeichenrolle wird beim Patentamt geführt. Abg. Roeren(Z.): Unter den obwaltenden Umständen werde ich mich auf die Empfehlung einiger Abänderungsanträge von weniger prinzipieller Bedeutung beschränken. Abg. Hammachcr(nl.) betrachtet die Vorlage als einen großen Fortschritt auf den, Gebiete des Musterschutzes nament- lich auch für landwirthschaflliche Betriede, zumal die Anmel- dungsberechtigung sich jetzt nicht mehr aus eingetragene Firmen beschränken soll. § l wird angenommen, ebenso ZZ 2 und 3. Nach§ 4 soll die Eintragung in die Rolle den Freizeichen sowie u. a. solchen Waareuzeichen untersagt werden, welche ärgernißerregende Darstellungen oder solche Angaben enthalten, die ersichtlich den thatsächlicheu Verhältnissen nicht entsprechen und die Gefahr einer Täuschung begründen. Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgg. Beckh, Hammacher und Rösicke, sowie der Bundeskommissar Geheimer Rath Haust betheiligen, wird ein Antrag Beckh, das Wort ersichtlich"' zu streichen, abgelehnt,§ 4 unverändert an- genommen. Die§ß 514 gelangen nach unerheblicher Debatte unter Ab- lehnung einiger vom Abg. Beckh gestellten Amendements ebenfalls unverändert zur Annahme. Nach§ 13 der Vorlage, von der Kommission unverändert angenommen, wird mit Geldstrafe von 130 bis 3000 Mark oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestrast, wer Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung oder Ankündigung, Preis- listen, Geschästsbriefe, Einpfehlungeu, Rechnungen oder'der- gleichen fälschlich mit einem Staatswappen oder Wappen eines Ortes oder Kommunalverbandes zu dem Zweck versteht, über Beschaffenheit- und Werth der Waaren einen Jrrthum zu erregen. Derselben Strafe soll versallen, wer solche Waaren rn Verkehr bringt oder seilhält. Die Verwendung von Namen, welche nach Handelsbrauch zur Benennung gewisser Waaren diene», ohne deren Herkunst bezeichnen zu wollen, fällt unter diese Bestim- mung nicht. Abg. Roere» will den letzten Satz des Z 15 streichen. Außerdem schlägt derselbe Antragsteller einen neuen ß 13d vor, nach welchem mit Geldbuße bis zu 3000 M. oder Gefängniß bis zu 3 Monaten bestraft werden soll, wer zum Zweck der Täuschung, in, Handel und Verkehr über den Ursprung und Erwerb, über besondere Eigenschaften und Auszeichnungen von Waaren, über die Menge der Vorräthe, den Anlaß zum Verkauf oder die Preisbemessung falsche Angaben macht, welche geeignet sind, über Beschaffenheit, Werth oder Herkunft der Waaren einen Jrrthum zu erregen. Das Gericht soll erforderlichenfalls auch zu Anordnungen im Wege der einstweiligen Verfügung befugt sein, die hierher gehörigen Veranstaltungen und An- kündigungen zu verhindern. Der Antragsteller will auf diesem Wege die Resolution der Kommission gegenstandslos machen und dementsprechend auch die Ueberschrijt der Vorlage durch den Zusatzund zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Waarenverkehr" erweitern. Abg. Roeren: Nach§ 15 der Vorlage würde ein in Berlin  fabrizirtes Kölnisches Wasser straflos als Eau de Cologne  , jeder irgendwo im Deutschen Reich oder außerhalb desselben fabrizirte Weißwein als Rüdesheimer  , Zelträger u. f. w. bezeichnet werden können. Damit werde die gute Absicht des ersten Theiles des 8 15 wieder aufgehoben. Was die Weinproduktion betreffe, so sei eingewendet worden, daß die Straffälligkeit solcher Bezeich- nungen auch den redlichen Weinhandelsbetrieb zu sehr schädigen würde; die Ortsbezeichnungen hätten in dieser Beziehung ihren ursprünglichen Charakter verloren und seien Gattungsbegriffe geworden, ebenso wie Thorner Pfefferkuchen, Schweizer Käse, Teltower Rübchen u. s. w. Für de» Wein würde damit etwas Gesetzliches sanktionirt, was in Wirklichkeit Lug und Trug sei. Dem solle 8 15b entgegen arbeiten, der ja auch die in betrügerischer Absicht angewendeten Orts- bezeichnungen unter Strafe stellen wolle. Ueber ein solches Verbot in solcher Begrenzung könnten weder red- liche Weinhändler, noch redliche Zigarrenhändler sich irgendwie aufregen. Redner bittet, seinen Antrag auf Streichung des letzten Satzes des 8 15 anzunehmen. Abg. Förster-Ncustettin(Ant. Ref.» Partei) beanstandet die Wortenach Handelsgebrauch" als zu unbestimmt. WennSchein- wein" zulässig sein soll,Rüdesheimer" aber nicht, so dürfte damit eine große Unsicherheit im Geschäftsverkehr hervorgerufen werden. Der Sprachgebrauch sei keineswegs konstant. Er beantragt dem- gemäß, daß in allen Fällen, wo solche Namen verwendet werden, der wahre Name und Wohnort des Verkäufers angebracht werden soll. Geh. Rath Haust tritt für die unveränderte Annahme des 8 15 ein. Abg. Braubach  (Z.) spricht sich für den Antrag Roeren und gegen den Antrag Förster aus. 8 13 wird unverändert angenommen, desgl. 8 15a, welcher von der Kommission eingefügt ist und ausländische Waaren. welche mit einer deutschen   Firma oder Ortsbezeichnung oder mit einem eingetragenen Waarenzeichen widerrechtlich versehen sind, auf Antrag des Verletzten der Beschlagnahme und Ein- ziehung unterwirft. Die Diskussion wendet sich zu dem vom Abg. Roeren be, antragten 8 15 d. Abg. Rören(Z.): Die Kommission hat gegen meinen An- trag eingewendet, daß er der concurroncs deloyale nicht ge­nügend entgegentrete. Diesen Zweck hat er aber keineswegs ge- habt; nur den gefährlichsten und bedenklichsten Ausschreitungen, den allerschlimmsten Schwindeleien soll er vorbeugen. Abg. Jacobökötter(dk.) tritt mit seiner Fraktion für den Antrag ein. Geh. Rath Haust: Innerhalb der Reichsverwaltung besteht durchaus Sympathie für die Bestrebungen, dem unlauteren Welt- bewerb Abbruch zu thun. Es handelt sich hier blos um den Schutz der Waarenbezeichnungen, nicht um die Verhältnisse des gesammten Waarenverkehrs. Auch ist die Frage noch keineswegs genügend geklärt und spruchreif, das Bedürfniß in solcher All- genieinheit, wie es der Antrag Roeren darstellt, ist durchaus nicht nachgewiesen. Abg. Gescher  (dk.) vertheidigt diesen Ausführungen gegen- über ebenfalls den Antrag Roeren. Geh. Oberregierungsrath v. Seckeudorff spricht sich als Kommissar des Reichsjustizamts aus juristisch-technischen Gründen ebenfalls gegen den 8 15 b aus. Staatssekretär v. Bötticher: Die verbündeten Regierungen sind durchaus von der Nothwendigkeit der Bekämpfung des un- lauteren Wettbewerbes namentlich des Reklamewesens durch- drungen. Aber bei dieser Gelegenheit ohne Nachprüfung und Korrektur den Antrag Ztoeren, der mit der Vorlage nur in losem Zusammenhange steht, anzunehmen, würde ein ganz unzweck- mäßiges Vorgehen sein. Abg. Hammacher(natl.) steht mit allen seinen Freunden aus dem Boden des Antrages Roeren, lehnt ihn aber dennoch für heute ab. Abg. Kauffman»(Freis. Vp.) führt aus, daß diejenigen Delikte, welche die Antragsteller und ihre Freunde mit dieser Be- stimmung getroffen wissen wollen, auf Reichsgerichts- Entschei- düngen unter den Betrugsparagraphen fallen. Abg. Förster-Neustettin spricht sich für den Antrag aus. Staatssekretär v. Bötticher: Wenn es mit den letzteren Auskunstsmitteln gethan wäre, so könnte man den Antrag Roeren auch ins Seuchengesetz hineinschreiben.(Heiterkeit.) Abg. Bachem(Z): Der ganze Reichstag ist mit der Tendenz des Antrags einverstanden, ein Schade kann also aus der An- nähme nicht erwachsen. Der Antrag Roeren wird mit 131 gegen 112 Stimmen an- genommen. Der Rest des Gesetzes wird ohne Dsbatte nach den Beschlüssen der Kommission genehmigt, die Ueberschrist nach dem AntragefRoeren gestaltet. Zur dritten Berathung deS Gesetzentwurfs nach dem Antrage Schröder betreffend die Kündigungsfristen der Handlungsgehilfe» u. f. w. hat Abg. Spahn(Z.) einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Beschlüste zweiter Lesung im Handelsgesetzbuch anders gruppirt und materiell diese Beschlüsse insofern ändert, als die gleiche Kündigungsfrist von 4 Wochen auch dann Anwendung finden soll, wenn das Dienstverhällniß für bestimmte Zeit ein- gegangen und dabei vereinbart ist, daß dasselbe mangels einer Kündigung als verlängert gelten soll. Außerdem soll nach dem Antrag Spahn der Beschluß zweiter Lesung, soweit er den Anspruch auf Gehalt in Krankheitsfällen betrifft, dahin geändert werden: Vereinbarungen, welche diesen Anspruch ausschließen oder einschränken, sind ungiltig. Verhandelt wird zunächst über diesen Theil der Beschlüsse zweiter Lesung.(Art. 60 des Handelsgesetzbuches.) Abg. Singer(Soz.): Die Ausführungen des Vorredners haben mich nicht überzeugt, daß es absolut nothwendig ist, von den Beschlüssen zweiter Lesung abzuweichen; ich kann mir kaum den Unterschied zwischen den Beschlüssen zweiter Lesung und diesem Antrag klar niachen, indessen legen wir keinen so großen Werth daraus und werden im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes und bei der Geschäftslage des Hauses für den An- trag Spahn stimmen. Bedauern muß ich aber, daß bezüglich der Minimalkündigungsfrist nicht ein anderer Termin fest- gesetzt ist, als in zweiter Lesung beschlossen wurde. Das Zentrum vertrat damals auch den Standpunkt, daß die Kündigung nur vom Letzten zum Letzten oder vom Ersten zun. Ersten des Monats erfolgen soll, und erst am Widerspruch der Konservativen scheiterten die Bemühungen, dies festzusetzen. In der Zwischenzeit haben sich indessen die Jnter- estenten, sowohl Prinzipale wie Gehilfen, auf den Standpunkt gestellt, daß bei Beibehaltung einer vierwöchentlichen oder monatlichen Minimalkündigungsfrist der Termin aus einen be- stimmten Tag, den Letzten oder Ersten, gelegt werde. Der deutsche Privat- Beamtenverein hat schon bei der Enquete über das Haudelsgewerbe sich für den Ersten als bestimmten Kündigungstermin ausgesprochen; mehrere Versammlungcu in Berlin   haben die Kündigung von Ultimo zu Ultimo gewünscht; der Ortsverein der Kaufleute Berlin III bittet die Abgeordnelen, auf den Kündigungstermin zum Ersten hinzuwirken; der große Hamburaer Verein für Handlungskommis von 1838, der 43 000 Mitglieder hat. hat eine Enquete unter 300 kaufmännischen Vereinen an. gestellt und es für eine schwere Schädigung für die Handlungs- gehilsen angesehen, wenn statt der monatlichen eine vlerwöcheut.