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erklärt.

Gemeindevertreterwahlen.

Burgfriedliche Wahlen in Tempelhof ?

Die Gemeindevertreterwahlen finden am Sonntag, den 26. März, statt. In der dritten Klasse scheiden die Genossen Martin Müller und Franz aus. Außerdem steht das unbesetzte Mandat im 4. Wahl­bezirk mit zur Wahl. In diesem Bezirt war im März 1914 Genosse Ewald gewählt. Infolge eines Formfehlers wurde die Wahl von den Bürgerlichen angefochten, vom Bezirksausschuß für ungültig Die Bürgerlichen scheinen bei den bevorstehenden Wahlen aber geneigt zu sein, dieses der Sozialdemokratie zugefallenen Mandates wegen den Burgfrieden zu opfern. Es ist daher voraussichtlich mit einem Wahlkampf in allen drei Bezirken zu rechnen. Die Partei genossen werden infolgedessen alle Kräfte einfegen müssen, damit die fozialdemokratischen Kandidaten den Sieg dabontragen. Wahl berechtigt find diejenigen, die in den Wählerlisten des Jahres 1915 stehen, wenn sie auch im Laufe der Zeit verzogen sind. Auch Ur­lauber fönnen ihr Wahlrecht ausüben.

wegen fündigungsloser Entlaffung forderte. Der Beklagte er- gebrannt. Dagegen find die übrigen Gebäude der großen widerte, er habe die Klägerin nicht entlassen. fondern sie nur aus Mühlenetablissements unversehrt geblieben. Man befürchtet, daß bei dem Schanklofal in die Privatwohnung verwiesen. Aber selbst wenn den Rettungsarbeiten eine Person ums Leben gekommen ist. er sie ohne Kündigung entlassen haben würde, so wäre er dazu be­

rechtigt gewesen, denn die Klägerin habe ihn ja blamiert, in- Aufschub der neuen Zeitrechnung in der Türkei . Aus Konstan­dem sie ihm in Gegenwart von Gästen fagte, er habe mit ihr ge- tinopel wird gemeldet: Der von der Kammer in erster Lesung ge­schlechtlich verkehrt. Die Tatsachen eines solchen Verkehrs gaben nehmigte Gesezentwurf über die Einführung des Gregoriani . beide Parteien vor Gericht ungeniert zu. Da die Klägerin nicht ichen Kalenders ist wegen gewisser Abänderungen in der zu­beweisen konnte, daß sie entlassen worden ist, so erklärte das Gericht ständigen Kommission der Kammer geblieben und konnte nicht de­ihre Klage für aussichtslos. Der Vorsigende bemerkte, das Gericht finitiv angenommen und dem Senat überwiesen werden. Daher könne das Verhalten des Beklagten nicht billigen, aber was fich fonnte diese Reform der türkischen Beitrechnung mit dem neuen, am zwischen ihm und der Klägerin abgespielt habe, gehöre eventuell 14. d. M. begonnenen Finanzjahr nicht in Anwendung gebracht bor ein anderes Gericht. Wenn die Klägerin mit dem Verkehr nicht werden. einverstanden war, hätte sie die Arbeit ohne Kündigung verlassen und Schadenersatz beanspruchen tönnen. Die Klägerin zog hierauf die Klage zurüd.

Gerichtszeitung.

Vom Wert einer Rekognition.

Reinickendorf . Am Sonntag, den 26. März, finden für die Vor dem Schwurgericht des Landgerichts Berlin III, dritte Klasse die Gemeindevertretermahlen statt. Bon den sozialdemokratischen Wahlvereinen find als Kandidaten die Gezeigte sich wieder, wie vorsichtig man mit der Bewertung von noffen Franz Bahr( im 1. Bezirt Reinidendorf- West), StarI Aussagen sein muß, die glauben, eine Person bestimmt wieder Höpfner und Mag Beising( im 2. Bezirk Reinidendorf- Mitte) zu erkennen. aufgestellt worden.

Niederschöneweide . Die Gemeindewahl zur britten Abteilung findet am Donnerstag, den 23. März 1916, von vormittags 11 Uhr bis nachmittags 8 Uhr in der Schulaula, Berliner Str. 81, statt. Zur Besetzung des Wahlbureaus ist es nötig, daß unsere Wähler schon pünktlich um 11 Uhr erscheinen.

Soziales.

Er war

Parteiveranstaltungen.

Marienfelde . Sonntag, den 26. März, abends 7 Uhr, findet im Lokal des Herrn Geride, Berliner Str. 114, ein Lichtbildervortrag statt über: Indien , ein Stützpunkt der englischen Weltpolitit." Vortragender Genoffe Emil Unger. Eintritt 30 Pf. Der Ueberschuß ist für unsere Märker im Felde bestimmt.

Sigungstage der Stadt und Gemeindevertretungen. Treptow . Freitag, den 24. März, abends 6 Uhr, im Rathaus. Beratung des Boranlages für 1916. Diese Sihungen sind öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige is be rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.

Eingegangene Druckschriften.

1789 und 1914. Die symbolischen Jahre in der Geschichte des politischen Geiftes. Von Prof. Dr. J. Plenge. Brosch. 3,60 m. 3. Springer, Berlin W 9.

Die Kreditgefährdung beim großstädtischen Grundbest. Bon Th. Hamacher. 4 M. Buttfammer u. Mühlbrecht, Berlin W 56. Die Geschichte des Kriegsausbruches. Dargestellt nach den amts lichen aften der Königl. Großbrit. Regierung. Von Dr. J. Ruchti. 48 S. ., Bern . Karte des öfterreichisch italienischen Grenzgebietes. 1 M. 3. Freytag u. Berndt. Bien, 7. Auf 300 Quadratmeter den Bedarf eines Haushalts zu ziehen. Bon A. Janson.( Pratt. Wegw. Bd. 4.) 1 M. Berlag des Prattischen Wegweisers in Würzburg .

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten 2indenftr. 3, IV. Sof

tst ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche

Der Wirt

Auf der Anklagebant stand ein holländischer Arbeiter. beschuldigt, eines Abends in der menschenleeren Stralauer Allee einen ihm Uhr und Kette geraubt zu haben. Die Räuber waren unerkannt Fleischergesellen mit einem Romplicen überfallen, geschlagen und entkommen. Einige Tage darauf fah der Beraubte den Angeklagten, einen vollständig unbescholtenen Mann, in der Koppenstraße. Da er der festen Ueberzeugung war, einen der Räuber vor sich zu haben, ver­anlaßte er feine Verhaftung. Der Holländer beteuerte mit vollster Entschiedenheit seine Unschuld. Auch vor dem Gericht versicherte der Beuge, in bestem Glauben und mit vollster Bestimmtheit an der ganzen Haltung, den Gesichtszügen, der Kleidung und der Sprache den Angeklagten wiederzuerkennen; ein Irrtum set ausgeschlossen. Folgen eines Vertrags gegen Koalitionsrecht. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Mag Kantorowicz: Der§ 152 Abs. 1 der Gewerbeordnung gewährt gewerb- Würden Sie auch den Komplicen des Räubers wiedererkennen?" lichen Unternehmern und Arbeitern Roalitionsfreiheit: fie Beuge: Gewiß, sofort mit vollſter Bestimmtheit." Bert: Dann fönnen Verabredungen und Vereinigungen zur gemeinschaft- blicken Sie einmal in den Zuhörerraum." Der Beuge drehte sich lichen Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, nach dem Zuhörerraum um und rief sogleich: Dort, dieser fleine insbesondere auch mittels Arbeitseinstellung oder Aus- Mann mit der fahlen Platte ist der Stomplice, ich erkenne ihn mit Bestimmtheit wieder." Borsigender Landgerichtsdirektor sperrung der Arbeiter treffen. Indessen steht nach Abs. 2 des effe: Gerichtsbiener, führen Sie einmal den Mann aus rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyr, am Sonnabenb § 152 jedem Teilnehmer der Rücktritt von solchen Vereini- dem Buhörerraum vor den Richtertisch." Der Gerichtsdiener bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage gungen und Verabredungen frei und es findet aus den letz- führte den Herrn aus dem Zuhörerraume bor. Der Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnements quittung teren weder Alage noch Einrede statt; derartige Verein- Beuge versichert nochmals:" Der Mann ist der Komplice". Er er- beigefügt ist, werben nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der barungen sind also zwar erlaubt, aber rechtlich unverbindlich. tannte ihn mit vollster Bestimmtheit wieder. Allein, der Herr Sprechstunde bor. Berträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in bie Sind solche Abreden in einem Vertrage enthalten, dessen legitimierte sich einwandsfret als ein bei einer Sprechstunde mit. A. Sch. 26. Sie haften jest als Erbe für die Mietschuld. Liefe- töniglichen Behörde befchäftigter Oberfefretär, Hauptzwed an sich ein anderer ist( z. B. die Liefe- in geheimer Rechnungsrat, der zu dem Straßenraube in feiner fann gegen Sie Klage auf Bahlung der Miete erheben und ebentl. die rung von Baumateria), so kann dadurch der ganze lei Beziehung stand. Er bemerkte: er sei Refonvaleszent, Sachen pfänden. Georg 32. Die Frau haftet als Erbe für die Miete. Vertrag hinfällig werden, dann nämlich, wenn anzu- beshalb dienstfrei und sei zum ersten Male in einem Gerichtssaale. Sie kann die Kündigung laut Bundesratsverordnung jekt zum nächsten nehmen ist, daß die Parteien den Vertrag ohne den unwirk- Der Vorgang veranlaßte selbstverständlich allgemeine Heiterfeit. gefeßlich zulässigen Termin einreichen, das heißt, fie fann bis zum 3. April zum 1. Juli fündigen. Die Kündigung zum 1. Mai ist nicht zuläffig. ſamen Teil überhaupt nicht abgeschlossen haben würden. In Angesichts dieses Wiedererkennens" war es dem Verteidiger leicht, M. 1. 11. Für den ältesten Sohn besteht kein Alimentationsanspruch, nur diesem Sinne hat das Reichsgericht jetzt den folgenden Streit- die Geschwornen zu überzeugen, daß auf Grund des Zeugnisses des für Sie und den jüngeren Sohn.- Rokmann, Ackerstraße. Nicht um fall entschieden: Beraubten eine Verurteilung nicht erfolgen fönne. eine Extraunterstüßung bei der Steuertasse müssen Sie einkommen, sondern stellen Sie einen Antrag beim Magistrat, wonach der Sparzwang gegen Ihren Sohn nicht in Wirksamkeit treten soll. K. B., Neukölln. Dienst­untauglich wegen ichwerer Nervenerfrantung.- C. 5. 15. Sie können die Sartoffeln nur als Saattartoffeln schiden lassen, wenn Sie auch wirklich den Nachweis erbringen, daß fie zur Aussaat Verwendung finden. Sonst müssen Sie die Kartoffeln anmelden und es wird Ihnen entsprechend die Karte entwertet. E. F. 3. Wenden Sie sich unter Darlegung des Sachverhalts mit einer Beschwerde an das Militärbureau des Magistrats, Berlin , Kloster­2. 67. Der Antrag ist an den Bezirksfeldwebel zu ftraße 67/68. richten. Wir würden aber dazu nicht raten, wenn nicht zwingende Gründe vierteljährliche Stündigung, das heißt Sie können jedesmal sechs Wochen vor Quartalsschluß die Sündigung erhalten. 94. 5. Die Strafe ist nach dem Gnadenerlag gelöscht, wenn Sie in der Zeit vom 27. Januar 1906 bis 27. Januar 1916 nicht mehr bestraft worden find. Richten Sie aber zur Vorsicht an den Vorsitzenden des Gerichts ein Schreiben, worin Sie bitten, von Ihrer Strafe im öffentlichen Gerichtsverfahren nichts zu erwähnen. E. R. 100. Ihr Mann hat Anspruch auf die Leistungen der Strantentasse. Er soll vom Lazarett aus seine Strankmeldung bei der Kasse fofort vollziehen. E. 2. 27. Sie müssen jedenfalls damit rechnen, in nächster Beit Order zu bekommen. Anspruch fönnen Sie noch nachträg 9. M. 53. In einem Vierteljahr. lich stellen. Der Rentenantrag ist beim Bezirkskommando einzureichen.

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Der Angeklagte wurde, entsprechend dem Wahrspruche der Ge­schwornen, freigesprochen.

Aus aller Welt.

Geheimnisse der Wurstfabrikation. Der Fleischermeister Bert hold Linz in Eisenach wurde von der dortigen Straflammer wegen vorfäglicher fortgesetter Nahrungsmittelfälschung zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Er hatte verdorbene Kälberfüße bei der Zubereitung von Leberwurst verwandt und das Fleisch ber schimmelter Wurstwaren in Wasser aufgeweicht und erneut unter Beimengung frischen Fleisches zur Wurstfabrikation gebraucht. Die Frau des Angeklagten, die eine verdorbene Gänsebruft verkauft hatte, wurde zu 50 M. Geldstrafe verurteilt.

Der Bauarbeitgeberberband im Bezirke der Amts­hauptmannschaft Birna und die 8iegeltonvention für Birna und Umgegend schlossen am 1. Oktober 1910 einen Vertrag, durch den sich die Konvention verpflichtete, den ganzen Bedarf der Mitglieder des Verbandes an 8iegeln unter bestimmten Bedin­gungen zu liefern, während andererseits die Verbandsmitglieder zur Deckung ihres ganzen Bedarfs mur bei der Konvention verpflichtet sein sollten. An Nichtmitglieder sollte die Konvention nur zu höheren Preisen liefern dürfen. In den§§ 9 bis 11 des Vertrags verpflichtete fich die Konvention zur Unterstübung des Ber­bandes bei Streits und Aussperrungen: fie durfte solchenfalls an Baumeister im Bezirk des Verbandes ohne dessen Ge­nehmigung teine Biegel liefern und feine streifenden oder ausge­sperrten Arbeiter auf ihren Ziegeleien beschäftigen. Bei Zuwider­handlungen gegen Bestimmungen des Vertrags sollte eine Vertrags­strafe verfallen sein. Mit der vorliegenden lage verlangt der Verband von der Biegellonvention Bahlung einer Bertrags­Beruntreuungen bei einer Ortskrankenkasse. Bei der Drts strafe von 26 600 Mart, weil die Beklagte wiederholt dem frankenkasse Germersheim find 200000 Mart unter Vertrage entgegen Biegel an Nichtmitglieder des Verbandes zu anderen als den vereinbarten Preisen und Bedingungen geliefert lagen. Der Geschäftsführer Suber, der im Verdacht steht, habe. Die Beklagte wandte dagegen ein: der Vertrag fei wegen mit der Angelegenheit in Verbindung zu stehen, ist verschwunden. der Bestimmungen über Streifhilfe nach§ 152 der Gewerbeordnung rechtsunwirksam.

Das Landgericht und Oberlandesgericht Dres­ben haben die Rlage abgewiesen. In seinen Entscheidungs­gründen führt das Oberlandesgericht aus: Die§§ 9 bis 11 des Ver­trages dienen dem Zwecke der Abwehr von Arbeitseinstellungen und der Durchführung des Aussperrung von Arbeitern des Klägers ober seiner Mitglieder. Mit Rücksicht hierauf stellt sich der Vertrag der Parteien als eine unter§ 152 Abs. 1 G.O. fallende Berabredung dar. Beteiligen sich die Erzeuger von Baustoffen an den Kämpfen, die zwischen den Bauarbeitgebern und Bauarbeitern entstanden sind, durch Unterstützung der Arbeitgeber mittels Lieferungssperre oder Aussperrung der Arbeiter von ihren Betrieben, so ist das ein Ausschluß des durch§ 152 G.0. anerkannten Rechts der Koalition. Soweit der Vertrag diese Vereinbarung betrifft, ist er daher für feinen Teil bindend, jedem Vertragsteile steht der Rücktritt dabon frei. Die Vereinbarung von Strafen ist unwirksam. Der Vertrag enthält nun freilich auch Bestimmungen, die nichts mit den Lohn­tämpfen der Bauarbeitgeber zu tun haben, vielmehr das Interesse beiber Vertragsparteien an der Biegellieferung betreffen. Die jest eingeklagte Vertragsstrafe wird auch lediglich wegen Buwiderhand­lungen gegen diese an sich rechtsverbindlichen Vereinbarungen ber­langt. Der Vertrag enthält deshalb teilweise gültige, teilweise un­gültige Bestimmungen. Er muß aber als ein einheitliches Ganzes angesehen werden. Nach der Abficht der Parteien sollten die über­nommenen Leistungen derart voneinander abhängig sein, daß beim Wegfall der einen auch die anderen unterbleiben sollten. falls muß angenommen werden, daß für den Kläger gerade die Unterstüßung der Biegeleien bei Lohntämpfen fo wesentlich war, daß sie sich als eine Gegenleistung für die von ihm übernommenen Vertragspflichten darstellt, und daß der Kläger daher ohne die 8u­fage der Streithilfe den ganzen Vertrag nicht eingegangen wäre. In entsprechender Anwendung des§ 139 B.G.B. muß daher der gange Vertrag als unverbindlich angesehen werden.

Jeden­

Das Reichsgericht hat am Freitag dieses Urteil be­stätigt und die Revision des Klägers zurüdgewiesen. ( Attenzeichen: III. 892/15.) 000010

Unberechtigter Lohnabzug.

Einer Arbeiterin, die als Anfängerin Granaten schruppte, ge rieten die Arbeiten nicht. Deshalb zahlte ihr die Firma den Lohn für die ganze auf die Arbeit verwandte Beit nicht aus. Die Kammer 5 des Gewerbegerichts verurteilte die Firma zur Zahlung des Lohnes mit der Begründung: Wenn eine Anfängerin, die noch nie Granaten gearbeitet hat, in der ersten Zeit Ausschuß macht, so fann nicht gesagt werden, daß sie das durch Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit verschuldet hat. Erst nach einer gewissen Zeit der Uebung kann tadellose Arbeit verlangt werden.

Blamier mich nicht, mein schönes Kind..

Mühlenbrand in Budapest . Jm Warenmagazin der Hungaria­Dampfmühle in Budapest , welches seit einigen Wochen als Fabrit für Pferdefuttermittel eingerichtet war, brach Montag abend ein Brand aus. Die neue Fabril ist vollständig nieder

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Als die erwachsene Tochter des Schankwirts Gustav Sch. an läßlich eines Streites ihrem Vater seine engsten Beziehungen zu feinem Dienstmädchen zum Vorwurf machte und das Dienstmädchen das Vorhandensein solcher Beziehungen bestätigte, wies Sch. das Dienstmädchen in einer Form hinaus, die das Mädchen als Ent­laffung anfab und deshalb beim Gewerbegericht Schadenersat Verantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für den Inseratenteil verantto.: Th. Glode, Berlin , Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderei u. Berlagsanstalt Paul Singer& Germ SW

Treptow. Robert Gramenz, Stejbolastr. 412, Raden Weißensee. Gustav Rokkopf, Berliner Allee 11. Wilmersdorf. Paul Schubert, Bilbelmsaue27.