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Arbeiter- Jugend".

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Aus der Frauenbewegung.

Frauentag in Desterreich.

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nommen. Ohne Debatte genehmigt die Versammlung auch die Stats für die Taubst ummenschule, die Blinden­anstalt, den Wahl- und Pflichtfortbildungsunter­richt, den gewerblichen Unterricht und die Beuth­schule.

Stadtb. Manaffe( Soz.) ist Ausschußreferent für die die Armenpflege betreffenden Etatsteile. Die Etats für die offene Armenpflege, für die Hospitäler, die Waisen­pflege, die Fürsorgeerziehung, die Arbeitshäuser und Arbeitsanstalten, das Obdach, die Desinfek tionsanstalt II, die Silfsstation für Geschlechts­trante, das Obdachhospital und die Nachlaßberwal­tung werden ohne Diskussion nach dem Etatentwurf festgestellt. Referent für die städtische Kranken- und Frrenpflege, für die Badeanstalten, Heimstätten, für das Medizi nalamt, die Zentrale Buch, das Wohnungsamt ist Stadtb. Körte( Fr. Fr.).

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Für die Erhöhung der Bezüge der ständigen Chemiker, Bak­teriologen, Botaniker usw. im Medizinalamt verwendet sich Stadtv. Dr. Ritter. Stadtrat Hamburger: Nach dem Kriege wird der Magistrat der Frage nähertreten.

Stadtv. Dr. Weyl( Soz.) erklärt gleichfalls diese Bezüge für ganz unzulänglich und ersucht den Magistrat, nach dem Kriege den betreffenden Assistenten wie den in ähnlicher Lage befindlichen Beamtentategorien volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Die Etats werden genehmigt. Damit ist für heute die Etat­beratung abgeschlossen.

Wehrbeitragsgefes vom 3. Juli 1913 gegebenen Bestimmungen. Der 1 Die weiteren Mitteilungen der Bekanntmachung find geschäft- Der Etat wird genehmigt, die angeführte Resolution ange­Teil des Vermögens, der von dem Kriegsgewinnsteuergesetz erfaßt licher Natur. Unter anderem wird daran erinnert, daß die Zahl der wird, soll der Wehrbeitragspflicht nicht unterliegen. Die Veranlagung Delegierten jeder Föderation sich nach den Mandaten richtet, die ihr des Vermögens- und Eintommensstandes mit dem 31. Dezember beim legten Parteitag, dem Kongreß von Amiens im Januar 1914, 1916 als Stichtag muß für die Zwecke der Berechnung der Kriegs- zugestanden waren. gewinnsteuer ohnedies erfolgen. Eine besondere Veranlagungsarbeit Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Partei ist also mit der Wiederholung des Wehrbeitrags nicht verbunden. die Reisekosten für je einen Delegierten jeder Föderation trägt. Für die Fortschrittliche Volkspartei hat der Abg. v. Payer er flärt, daß sie die Erhebung des Wehrbeitrags für stedmäßig und Sozialdemokratischer Stadtrat in Forst. notwendig halte. Für die Nationalliberalen hat der Abg. Stresemann Die letzte Stadtverordnetenversammlung wählte den Geuoffen zwar keine bestimmte Zusage gegeben, aber auch keine Ablehnung Karl Delor mit 13 Stimmen zum unbesoldeten Stadtrat. Der bes Kriegswehr beitrages ausgesprochen. Das Zentrum hat sich zu bürgerliche Kandidat erhielt 10 Stimmen. Außerdem wurden noch der Frage überhaupt nicht ausgesprochen. Dagegen haben die Kon- 5 weiße Zettel abgegeben. fervativen durch den Grafen Westarp erklären lassen, daß sie unter teinen Umständen für weitere Besizsteuern als die Kriegsgewinne zu haben seien. Die Konservativen drohen sogar mit dem Kampf gegen Die soeben erschienene Nr. 7 des achten Jahrgangs hat u. a. bie Striegsgewinnsteuer, wenn die Frage der Erhebung weiterer folgenden Inhalt: Ihr lebt für eine große Zeit. Bon Roland. Befizsteuern ernstlich aufgerollt werde. Arbeitsverträge und Tarifverträge. Von A. Ellinger. Eine Die sozialdemokratische Fraktion wird sich durch eine solche Winterwanderung. Von C. A. Seidel.- Shakespeares geschichtliche Drohung in der Vertretung ihres Standpunktes selbstverständlich Bedeutung. Von Franz Diederich.( Mit Abbildungen.)-Aufblid. nicht beirren lassen. Sie wird, wie ihre Redner weiter angefündigt Gedicht von Mar Barthel. Vom Reden und Zuhören. Von haben, einen Ausbau des Erbichaftssteuergefeges w. Sollmann. Der Hamburger Jugendbund zeitweilig auf beantragen, der geeignet ist, der Reichstasse Hunderte von Millionen gelöst. Aus der Jugendbewegung. neuer Einnahmen zuzuführen. Der bereits vorbereitete Antrag fordert zunächst die Ausdehnung der Erbschaftssteuer auf das Gatten­und Kindeserbe, die, wenn auch mit bescheideneren Sägen, im Regierungsentwurf bon 1908 schon vorgesehen war, da­mals aber am Widerstande der Konservativen und des Zentrums scheiterte. Befreit bleiben soll das Gatten- und Kindeserbe in den Fällen, in denen der Erblasser während des Krieges dem Heere oder der Marine angehörte und der Tod Der Beschluß der österreichischen Genossinnen, in diesem Jahre während des Krieges oder als Folge einer Dienstbeschädigung im Sinne des Militärhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907 eintrat. eine besondere Agitation für die Abhaltung des Frauentages zu ent­Im übrigen soll das Gatten- und Kindeserbe nur von der Erb- falten, hat sich als sehr gut bewährt. Es haben bisher gegen hundert schaftssteuer betroffen werden, wenn die Erbschaft unter Hinzurechnung Bersammlungen stattgefunden, die alle bis auf wenige außerordent­bes etwaigen bisherigen Vermögens des Erben den Betrag von lich gut besucht waren. Die Tagesordnung lautete in allen Ver­50 000 M. übersteigt. Der Grundbetrag der Steuer für das Gatten- fammlungen:" Der Frauentag im Kriegsjahr". Wo die und Kindeserbe sol 2 Proz. betragen, er soll aber mit der Zunahme Kräfte zur Verfügung standen, sangen zuerst Arbeiterchöre dem Tage der steuerlichen Leistungsfähigkeit ansteigen bis zum Fünf- angepaßte Lieder. Einen Beifallssturm entfesselte Otto Erich Hart­fachen dieses Sages, also bis zu 10 Proz. Dieser Höchst- lebens Weltenfriede" und Josef Scheus Hoffnung". Die Reden faz soll vom Gatten- und Kindeserbe dann erhoben werden, wenn der der Genossen und Genossinnen bewegten sich in dem Gedankengang, Erbschaftsbetrag unter Hinzurechnung des bisherigen Vermögens des daß sie den Ursprung der Idee des Frauentags feststellten, um dann Erben den Betrag von 500 000 m. übersteigt. zu erörtern, daß der Krieg die Berechtigung der Frauentagsforde- Stadtv. Heimann( Soz.): Was lange währt, wird gut", sagt Es wurde die Stellung der Der Antrag unserer Fraktion sieht ferner eine Verschärfung rung erhärtet und bekräftigt hat. Der Erbschaftssteuer bei den Verwandtschaftsgraden, die heute schon Frau während des Krieges als Arbeiterin, Frau und Butter Servorragendes werden müssen, denn seit fünf Monaten, seit No­der Beſteuerung unterliegen, in dreifacher Richtung vor. Er will den besprochen und ausgesprochen, daß die Arbeiterinnen feſter denn je bember v. J., hat eine so hervorragende Körperschaft wie der Ber­bom Grbichaftsbetrag zu erhebenden Steuersag nicht lediglich von der überzeugt find, daß ihre Forderung nach dem Mitbestimmungsrechtliner Magistrat eine relativ so einfache Angelegenheit beraten und Höhe der Erbschaft, sondern von der Höhe der Erbschaft und der Höhe des bisherigen Vermögens des Erben abhängig machen. Er Arbeiterinnen schon jetzt vorzubereiten haben, um nach Friedensschluß erwogen. Leider aber trifft das Sprichwort nicht zu. Der Ma­gistrat hat den ganzen Winter verstreichen lassen und ist nun geht davon aus, daß ein erbender Better von einem Erbichaftsbetrag wirksam teilnehmen zu können an der sogenannten Neugestaltung bereit, ab 1. April den Kindern die Hälfte der Erhöhung der Ben 100 000 mt. einen weit größeren Prozentiaz an Steuern zahlen wurde erörtert. Die Reden klangen dahin aus: Es werde nicht ge Reichsunterſtühung mit 75 Pf. monatlich für die gute Jahres­fann, wenn er zubor schon einige Hunderttausend Mark Vermögen nügen, den Arbeiterinnen- und Muiterſchuh darin zu erschöpfen, daß zeit" und erst nachher, vom 1. November ab, die ganzen 100 Broz. besaß, als wenn er zuvor besiglos war. Zweitens soll der Grund- man die jetzt aufgehobenen Geseze wieder herſtellt und den Müttern mit 1,50 M. monatlich zubilligen. Gewiß ist die Hälfte besser als betrag der Steuer in der Weise erhöht werden, daß er 5 Pro3. für eine längere Schußfrist einräumt, sondern das Ziel müsse weiter ge- gar nichts, aber weshalb hat der Magistrat damit so lange ge­leibliche Eltern und Geschwister( bisher 4 Proz.) beträgt. 8 Proz. steckt sein. für Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern( 5 Broz.), Alle Versammlungen verliefen ohne Störung und Zwischenfall. zögert? Er hätte sich sehr wohl unserm einstimmigen Votum anschließen und gleich jetzt die volle Erhöhung bewilligen können, 10 Proz. für Großeltern, entferntere Voreltern, Schwieger- und Manche trugen festlichen Charakter. Es haben Versammlungen in ohne die schuldige Rücksicht auf die städtischen Finanzen, für die wir Steiermark , Salzburg , doch ebenso verantwortlich sind wie er, irgend zu vernachlässigen. Stiefeltern sowie Schwieger- und Stiefkinder und an Kindes Statt Niederösterreich , Oberösterreich , Böhmen , angenommene Personen und deren Abkömmlinge( 6. Proz.), 12 Proz. Tirol, Vorarlberg , Mähren und Schlesien stattgefunden. Nur in Die hier gemachte Ersparnis kann doch den Kämmerer nicht glüd­( 8 Proz.) für Abkömmlinge zweiten Grades von Geschwistern, Kärnten konnte wegen des engeren Kriegsgebietes keine Frauen- lich machen, während die volle Erhöhung den Kindern sehr zu paz für Geschwister der Eltern und für Verschwägerte im zweiten Grade tagsveranstaltung stattfinden. Die Festschrift, Der Frauentag" wurde gekommen wäre. Zwanzig Monate haben Magistrat und Ver­der Seitenlinie, 15 Broz.( 12 Proz.) in den übrigen Fällen. Schließ- in allen Versammlungen verbreitet und mit Begeisterung auf- fammlung auf dem Gebiet der Kriegsfürsorge einträchtig zu­lich soll die Steigerung des Steuersages, die nach dem geltenden genommen. Alles in allem war der Frauentag 1916 eine würdige fammengearbeitet und können mit Genugtuung sagen, daß Berlin lich soll die Steigerung des Steuerfazes, die nach dem geltenden Erbschaftssteuergesetz allen Verwandtschaftsgraden mit dem Anwachsen Stundgebung und hat der Partei einige Hunderte neuer Mitglieder barin an allererster Stelle steht; da hätte der Magistrat doch auch des Erbschaftsbetrags eintritt, eine Verschärfung erfahren. Die oben gebracht. genannten Grundbeträge sollen nur dann Anwendung finden, wenn die Erbschaft unter Hinzurechnung des schon vorhandenen Vermögens nicht mehr als 20 000 m. beträgt. Uebersteigt die Erbschaft unter Hinzurechnung des bisherigen Bermögens des Erben den Betrag von 20 000., so soll an Erbschaftssteuer erhoben werden, falls die Erbschaft und das bisherige Vermögen zusammen betragen

30 000 M., vom Erwerb das 1½fache

bis zu

50 000

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75 000

100 000

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150 000

2

17

200 000

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300 000

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400 000

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500 000

mehr als 500 000

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11/3

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13/4 2 21/2

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3

31/2

4

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412

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der Grundbeträge.

Der Höchste Steuersaß, der nach diesem Tarif zur Anwendung kommen tann, beträgt 75 Proz. Drei Viertel der Erbschaft sollen

den Geschicken der Völker berechtigt ist. an

Alles, was die

Stadtverordnetenversammlung.

8. Sizung vom Donnerstag, den 23. März, nachmittags 5 Uhr. Vorsteher Michelet eröffnet die Sizung nach 5% Uhr. Auf der Tagesordnung steht die Einzelberatung des Stadthaushaltsetats für 1916.

Die Vermehrung der Zahl der Versammlungsmitglieder in der Wasserwerksdeputation um fünf auf zehn hat die Versammlung am 20. Januar d. J. beschlossen. Der Magistrat ist grundsäßlich mit der Vermehrung einverstanden, hält aber die Vermehrung um drei Stadtverordnete und ein Magistratsmitglied für ausreichend, so daß die Deputation künftig aus acht Stadt­verordneten, vier Stadträten, zwei Bürgerdeputierten und dem juristischen Dezernenten bestehen würde. Die Versammlung tritt diesem Vorschlage bei. Nunmehr kommen die oben genannten Nachtragsvor. lagen zur Beratung. Zu der Vorlage betr. die Kinderzulage bemerkt das Sprichwort. Danach hätte aus dieser Vorlage etwas ganz

auf uns etwas mehr Rücksicht nehmen sollen. Natürlich nehmen wir, was wir kriegen können, aber wir bedauern, daß der Ma­gistrat hier eine Sparsamkeit hat walten lassen, die wohl nicht ganz angebracht war.

Stadv. Ladewig bedauert für seine Person ebenfalls, daß der Magistrat für den Sommer auf halbem Wege stehen geblieben ist; in einer Zeit, wo tagtäglich die Lebensmittelpreise steigen, wäre auch die volle Erhöhung wirklich nicht zuviel gewesen. Auf die eine Million hätte es auch nicht ankommen dürfen, wo so viel ausgegeben werden müsse. Die für den November vorgesehene Es sind der Versammlung noch drei Nachtragsvorlagen zu Erhöhung werde hoffentlich nicht mehr in Kraft zu treten brauchen. Die Vorlage wird darauf angenommen; ebenso werden ohne gegangen, durch welche 320 000 M. zur Weiterzahlung der er- Debatte die beiden anderen Nachforderungen bewilligt. höhten Pflegegelder für in Familienpflege unter­Schluß 7 Uhr. gebrachte aijentinder sowie 78 000 M. zur Weiterführung der Armenspeisung bis zum 15. Mai d. J. angefordert wer den. Mit der dritten Borlage entspricht der Magistrat dem seit langem einstimmig gefaßten Versammlungsbeschlusse, die

Kinderzulage für Kriegerfamilien

Soziales.

Wahrsagen verboten.

von 6 auf 7,50 M. monatlich für jedes Kind zu erhöhen, aber nur Das Dberberwaltungsgericht hat in einem jetzt erlassenen in diesem Falle der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. insoweit, als vom 1. April bis 1. November die Zulage nur 75 Pf., Das ist ein Steuerfaß, den man als tonfiskatorisch bezeichnen kann. erst vom 1. November ab bis Ende März 1917 1,50 M. betragen Urteil das Recht der Polizeiverwaltung anerkannt, dem Aber man darf nicht übersehen, daß diefer Höchstsaß nur Anwendung soll; auch ist die Zahlung dieser Zulage an die Vorausseßung ge- gemeingefährlichen Unfug der Wahrsagerei und einer An­finden funn, wenn eine Erbschaft auf einen ganz entfernten Verbunden, daß sie nur während der Zeit geleistet wird, in der Kriegs- fündigung des Wahrsagens zu verbieten. wandten oder einen blutfremden Menschen übergeht, und wenn unterstüßungen gezahlt werden. Eine weise Frau" in Neuß fagte für 50 Pfennig wahr. Sie Die Versammlung beginnt mit der Etatberatung und hatte einen großen Zulauf von abergläubischen Mädchen und Frauen, dieser Erbe sich in glänzenden Vermögensverhältnissen befindet. Für Erbfälle dieser Art, und zwar nicht nur bei leistungsfähigen, sondern genehmigt ohne Diskussion die Spezialetats für die städtischen denen ihr bißchen Geld für solch tolles Zeug aus der Tasche geholt auch bei minderbemittelten Erben, sahen die Gefeßentwürfe der Ver- Grundstücke, für Dotationen, Renten und Abgaben, wurde. Die Polizeiverwaltung von Neuß verbot nun der Frau das bündeten Regierungen von 1908 und 1913 über das Erbrecht des Reichs für die Kosten der Ortspolizei, für das Feuerlösch- Wahrsagen und jede Ankündigung des Wahrsagens unter Androhung noch höhere Steuersäge vor, nämlich 100% ẞroz.Erbschaften der entferntesten wesen, für das Gewerbe- und Kaufmannsgericht, bon 150 Mart Strafe für jede Zuwiderhandlung. Die weise Frau Verwandten sollten nach diesen Vorlagen in ihrem bollen Be für die Berwaltung des Ordonnanzhauses, für Militär- flagte dagegen, hatte aber mit ihrer Weissagung, die Gerichte frage der Neichstasie zufallen, wenn nicht ein Testament vor 3Dede, für die öffentliche Beleuchtung, für Straßen- würden der Bolizei Unrecht geben, Bech. Der Bezirksausiuß Tag. Leider sind die beiden Vorlagen im Reichstage nicht zustande reinigung und Besprengung, bl a dewesen, für die Be- zu Düsseldorf und jezt das Oberverwaltungsgericht gekommen. Sie beweisen aber, daß der jetzige Antrag unserer dürfnisanstalten, die Part- und Gartenberwal- wiesen die Klage ab. In den Gründen führt das Oberverwaltungs­Fraktion, der 75 Proz. von einer Erbschaft als Steuer verlangt, tung, die Gemeindefriedhöfe und das krematorium. gericht aus: Das Wahrsagen verstoße gegen die guten Sitten. Dem Auch die Etats für den Hoch- und Tiefbau hat der Etats- unerfahrenen und leichtgläubigen Publikum würden über die zu­wenn die Erbschaft an einen ganz entfernten Verwandten fällt, der einschließlich der ihm zufallenden Erbschaft über mehr als 500000 m. ausschuß zu unveränderter Genehmigung empfohlen. Die Re- fünftigen Schidiale offenbar baltlofe und willkürliche Angaben ge­berfügt, nichts Uebertriebenes fordert. Bürgerliche Steuerfachmänuer solution aus dem Vorjahre, die Brüde über die Ringbahn macht, die geeignet seien, zu schweren Schädigungen und Beunruhi sind derselben Ansicht, von der sich unsere Frattion leiten lägt, daß be- im Zuge der Dunderstraße in den Etat für 1916 zum Bau gungen zu führen, dem Aberglauben Vorschub zu leisten, Mergernis fonders in der jetzigen Kriegszeit eine schärfere Erfassung der einzustellen, ist vom Magistrat abgelehnt worden. Stadtv. Gronewaldt( Linke) befürwortet diese Resolution mit zu erregen und das ſittliche Gefühl zu verlegen. Dazu komme, daß Erbschaften entfernter Verwandter fich nahelegt. Der national Publikum geschädigt werde, indem der liberale Justizrat Bamberger in Aschersleben spricht in seiner der Maßgabe, zu wiederholen, daß die erforderlichen Mittel in den Einzelne für die wertlofen Enthüllungen unnüz sein Geld der Etat für 1917 eingestellt werden. bergeude. Alles das treffe auf die Schrift: Kriegsgewinn- und Kriegserbschaftssteuer" von der Tätigkeit der feltsamen Rechtsordnung", die dem Einzelnen uner- Der Tiefbauetat wird genehmigt, die Resolution im Gegen Klägerin zu. Ganz besonders groß feien aber die Schädigungen wartet das Vermögen eines im Striege fallenden Seitenverwandten sah zur Beschlußfassung des Ausschusses angenommen. in der Aufregung der Kriegszeit. Es müsse§ 10 Teil 2 Titel 17 Die Etats für das Märkische Museum, Volts des Allgemeinen Landrechts zur Anwendung kommen, wonach es zuführt, auf das er in Friedenszeiten niemals hätte rechnen dürfen. Bon diesen lachenden Erben der Kriegszeit eine Sondersteuer zum bibliotheken und Lesehallen, Gehälter der Ma- Aufgabe der Polizei fei, das Publikum oder einzelne Mitglieder des allgemeinen Besten zu verlangen, das bezeichnet Bamberger als eine gift ratsmitglieder gelangen ohne Debatte zur Feststellung. felben vor Gefahren zu bewahren. Das Verbot des Wahrsagens Bei den Personalbesoldungen wird vom Ausschuß war berechtigt. Es habe aber auch zugleich das Verbot der An Forderung der Gerechtigkeit. einstimmig beantragt, die Zahl der Oberstadtsekretäre um fündigung des Wahriagens erlassen werden können, da anzunehmen fünf zu vermehren, gleichzeitig aber fünf Stadtsekretärstellen ab- fei, daß die Frau auch dazu schreiten würde, ihren Betrieb öffent­zujeßen. Gine Veränderung in den Etatausgabesummen wird das lich anzufündigen. durch nicht bewirkt. Noch besser als verständiges Verbot der Wahrsagerei

Aus der Partei.

Der Nationalrat der französischen Partei wird durch eine Bekanntmachung, die der Parteisekretär Louis Dubreuilh in der Humanité" veröffentlicht, zum 9. April nach Paris zu einer Plenarsigung berufen, der folgende Tagesordnung vorgelegt werden soll:

1. Bericht der Permanenten Verwaltungskommission;

2. Bericht der Delegierten, die die Partei in die Verwaltung und die Direktion der Humanité" entiandt hat; 3. Propaganda zugunsten der Humanité"

bas

Art

Die Versammlung erhebt die Resolution zum Beschluß und wäre eine Beseitigung der törichten Gläubigkeit zu Wahr­genehmigt auch diesen Etat sowie die Ausgaben für Ruhe- fagereien. Die fann nur durch Bildung und Aufklärung herbei­gehälter, Witwengelder und Unterstübungen, für das Statistische Amt, für die Verwaltung der Dienst- geführt werden. gebäude und Bureaus, für Geschäftsbedürfnisse, und Prozeßkosten.

Die rechtliche Stellung des Zahlkellners.

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Ueber den Gtat für das städtische Schulwefen referiert In dem Gewerbegerichtsprozeß, über den wir unter der vor­Stadtv. Söteland( Linke). Die Spezialetats für die Gym- stehenden Ueberschrift am Dienstag berichteten, wurde angegeben, nasien, Oberrealschulen, Studienanstalt, Real daß der Kläger als Zahlfellner im Café Bauer bon feiner Ge schulen, höhere Mädchenschulen( Lyceen), Turn- famteinnahme worunter wir die Einnahme aus Zeche und hallen, Spielpläße, Turnwesen werden nach dem Ent- Trinkgeld verstanden- 4 Proz. an die Firma abzugeben hat. Wie wurf festgestellt. uns der Kläger mitteilt, ist die Abgabe nur von für Rechen verein nahmten Beträgen zu leisten. Hiernach stellt sich das Ergebnis für den Zahl­fellner also ein wenig günstiger, als wir annahmen. Die Berech nung, welche wir in unserer Betrachtung über den Prozeß anführten, soll natürlich nicht, wie der Kläger zu glauben scheint, die im Prozeß

4. Die Resolution der allgemeinen Politit, des Parteitags und ihre Anwendung.( Da wird daran erinnert, daß diese Refo- Zum Etat für die Gemeindeschulen wird vom Ausschuß lution sich u. a. auf die Verantwortlichkeit der Nationen bezieht, eine Resolution empfohlen, den Magistrat zu ersuchen, die Löhne die den Krieg provoziert haben, ferner auf die Bedingungen eines der Schulheizer einer Nachprüfung zu unterziehen, um evtl.

gerechten und dauerhaften Friedens, auf die Voraussetzungen, an eine Erhöhung derfelben herbeiführ bafür ein, daß die den Be- gar nicht erwähnte Söhe feines Einkommens angeben, sondern es

die die Partei die Wiederaufnahme der internationalen Be- Stadtv. Dr. Ritter( Fr. Fr.) tritt ziehungen inüpft und auf die Mitarbeit der Partei beim Werke amten mit bis zu 2500 M. Gehalt gewährte Striegszulage ist ein willkürlich aufgestelltes Erempel, an dem wir die Verteilung der nationalen Verteidigung); auch den Lehrpersonen unter der gleichen Voraussetzung ge- der Trinkgelder zahlenmäßig darlegen wollten. Mit dem Fall des währt wird. Klägers hat dies Exempel nichts zu tun.

5. Fragen der Kontrolle.