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gegen

Betrugsklage

entscheidend. Betrug liege deshalb nicht vor. Die Geprellten Imann als eine durchaus unangebrachte Sparsamkeit, und hätten genauer zusehen sollen. Zur Kritik fordere freilich auch der freisinnige Stadtverordnete adewig stimmte ihm Steinbergs Verhalten heraus. Aber dem Vorwärts" stehe darin bei. Am Magistratstisch schwieg man dazu. Der Antrag des§ 193 Str.-G.-B. nicht zu.

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Krawatten- Steinberg. der Schuß der Wahrnehmung berechtigter Intereſſen im Sinne wurde angenommen.

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Steinberg zu zwei Jahren Gefängnis, seine Ehe- dakteur damals Genosse Davidsohn müsse deshalb zu Die Meldepflicht der Ausländer. frau zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Strafe und, weil durch die Warnung Steinberg geschädigt sei, Berlin , 23. März. Das Polizeipräsidium teilt mit: Gegen den vielgenannten Kaufmann Adolf Steinberg und auch zu einer Buße verurteilt werden. Unser Redakteur wurde Der Polizeipräsident von Berlin weist erneut darauf hin, das feine Ehefrau Gertrud Steinberg, die zusammen eine bom Schöffengericht am 24. Oftober 1908 zu 150 Mart alle Ausländer, also auch die Angehörigen der uns verbündeten & rawattenfabrit in Berlin betreiben, wurde gestern beim Geldstrafe und 300 Mart Buße berurteilt. Staaten, bei jedem Aufenthaltswechsel, selbst wenn es sich nur um Schöffengericht Berlin- Mitte wegen fortgesetten gemeinschaft Dies Urteil wurde vom Landgericht am 27. Januar 1909 eine Besuchs, Erholungs- oder Geſchäftsreise und dergleichen han­lichen Betruges verhandelt. Beide hatten früher neben ihrer bestätigt. Die Strafe mußte gezahlt werden. Auch die Buße. erfaßpapieres auf dem Wohnrevier ab- und anzumelden haben, das delt, sich jedesmal persönlich unter Vorlegung ihres Passes oder Pay­Fabrit eine Lehranstalt für Krawattenarbeiterinnen, die so- Freilich wurde erreicht, daß die Buße ein Maler erhielt, dann den Paz oder das Pazerjakpapier mit entsprechendem Bez­genannte Krawattenakademie", nachdem aber für diese eine dem Steinberg statt Zahlung für Arbeiten zu leisten den mert versieht. Wer von hier abfährt, ohne den Abmeldevermerf des Konzession erforderlich geworden war, die ihnen dann ber- Offenbarungseid geleistet hatte. Steinberg war darüber ent- Reviers, macht sich strafbar und gerät außerdem in die Gefahr. weigert wurde, bezeichneten sie ihr Geschäft nur noch als rüstet, es half aber nichts: seine Buße war rechtmäßig ge- unterwegs angehalten und von der Grenze aus nach Berlin zurüc Fabrit. Das hinderte indes nicht, daß sie in anderer Form pfändet. Auch in der späteren Zeit bis heute haben wir auch den Unterrichtsbetrieb fortsetzten, weil Steinberg, wie er Steinbergs Praktiken beleuchtet und erreicht, daß zunächst beim jekt vor Gericht sagte, selber die nötigen Arbeiterinnen aus Gewerbegericht das Recht gegen Steinberg zur Geltung fam. Vor bilden wollte. Die Anklage legt ihm nun zur Last, daß er wenigen Monaten hatten wir dann die Genugtuung, daß der hierbei in betrügerischer Absicht durch Zeitungsinserate, deren Oberbefehlshaber in den Marken vor Steinbergs Akademie Fassung regelmäßige Heimarbeit und hohen Wochenverdienst warnte und nun endlich hat auch ein Strafgericht die Prat­bis 30 m. habe erwarten lassen, Arbeiterinnen verlockt habe, tiken des Akademiedirektors so bewertet, wie es nötig war. bei ihm Unterricht zu nehmen und dafür 20 M. Lehrgeld Unser Kampf gegen die Unreellität ist also doch schließlich dranzusehen. Er selber sei bei dem geringen Umfang seines ein siegreicher geworden. Fabrikationsgeschäftes gar nicht in der Lage gewesen, dauernde

Arbeit zu geben, und es sei ihm auch gar nicht hierum, son­

hern nur um den Gewinn aus dem Lehrgeld zu tun gewesen. Die Wilmersdorfer Fleischhalle.

Die Lehrdamen habe er nach Beendigung ihrer Lehrzeit mög­

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Es kostete das Kilo:

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geschickt zu werden. Derartige Zurückschickungen sind in letzter Beit wiederholt vorgekommen. Die Angehörigen feindlicher Staaten Marfen vom 30. Oftober 1915, die sich auf russische Arbeiter bezieht, werden ferner auf die Anordnung des Oberkommandos in den und auf die alle feindlichen Ausländer betreffenden Anordnung der selben Behörde vom 21. Januar 1916 aufmerksam gemacht. Beide Anordnungen, erstere auch in polnischer Sprache, hängen in den Revierbureaus zur Einsichtnahme aus. Besonders wichtig ich die Bestimmung, daß feindliche Ausländer zum Verlassen des Landes­polizeibezirks, ja selbst schon zum gelegentlichen Ueberschreiten seiner Grenze einer schriftlichen, beim Revier zu beantragenden Ge­nehmigung der Königlichen Kommandantur Berlin bedürfen. Ohne diese Genehmigung sind sie straffällig. Dagegen dürfen fie sich innerhalb Des Landespolizeibezirks von jegt ab frei bewegen Die Pflicht zu den regelmäßigen Meldungen auf dem Polizeirevier und zum sogenannten Woh­nungszwang bleibt jedoch bestehen. Die beiden vorgenannten An­ordnungen des Oberkommandos sind auch für alle diejenigen Ar­beitgeber von großer Bedeutung, die feindliche Ausländer beschäf­raten, sich dieserhalb mit dem für die Stätte feines Betriebes zu tigen. Es ist daher jedem derartigen Arbeitgeber dringend zu ständigen Polizeirevier in Verbindung zu sehen, zumal den Revieren zur Durchführung dieser Anordnungen nunmehr aus­führliche Anweisung zugegangen ist. Wer einen russischen Arbeiter ohne vorschriftsmäßig umgeschriebene Arbeitslegitimationskarte in

Unerwünschte Wirkung einer Aufhebung von Höchstpreisen.

wunderlich, daß derartige Waren gerade von Händlern feilgehalten Dem steten Beobachter der Verhältnisse erscheint es nicht ver­wurden, die vorher, unter der Herrschaft der Höchstpreise, wochen­lang überhaupt keine ähnlichen Erzeugnisse an den Markt gebracht

hatten.

lichst bald wieder los zu werden gesucht, indem er zunächst Die Frage der Beschaffung von billigeren Lebensmitteln ist jetzt Kaution für das Arbeitsmaterial forderte, nachher die gelieferte für die Gemeinden so wichtig geworden, und wird nach Beendigung Arbeit bemängelte, Einwendungen mit Grobheiten beant- des Krieges ebenfalls noch bedeutende Aufmerksamkeit erfordern, daß wortete und so weiter. es angebracht erscheint, den bescheidenen Einrichtungen der Ge­Der Angeklagte Steinberg, der ohne seinen Verteidiger Rechts- Abgesehen von den Notstandsmaßnahmen, die Groß- Berliner Ge meinden auf diesem Gebiete eine größere Aufmerksamkeit zu widmen. anwalt Goldberg vor Gericht stand, weil dieser soeben zum Heere meinden in Arisenzeiten getroffen haben, über die daher auch nur einberufen worden war, verteidigte sich selber in sehr langen Aus- unzuverlässige Erfahrungen vorliegen, ist die Stadt Wilmersdorf feit führungen mit nicht geringem Geschick. Heftig wehrte er sich gegen Jahren dazu übergegangen, die Beschaffung von Fleisch zur un­den Vorwurf, ein Betrüger zu sein. Eine ihm vorgehaltene frühere mittelbaren Verteilung an die Verbraucher in eigene Regie zu über­Betrugsstrafe, die er vor Jahrzehnten als junger Mann erlitten nehmen. Und die besonderen Erfahrungen, die man mit dieser Arbeit nimmt, kann mit Geldstrafe bis zu 300 M. bestraft werden. habe, stehe in feinem Zusammenhang mit seinem jezigen Geschäft, Einrichtung in der Kriegszeit gemacht hat, find immerhin so wichtig, sondern habe mit einem Anzug zu tun". Daß sein Geschäftsbetrieb daß sie verdienen, einem größeren Kreise bekannt zu werden. Ueber als einwandfrei gelten könne, fei, ihm in wiederholten Prozessen die geschäftliche Entwicklung dieser Wilmersdorfer Fleischhalle ist zu­durch vier Strafkammern bestätigt worden. Auch sei sein Geschäft nächst zu berichten, daß der Umsatz, der im Jahre 1913 die Höhe von nicht, wie der Staatsanwalt behauptete, durch das Oberkommando 486 415 M. erreichte, im Jahre 1914 auf 539 553 M. stieg und im preis für bestimmte Nahrungsmittel aufgehoben hat, so greift auch Kaum daß die eine oder andere Kommunalbehörde den Höchsts geschlossen worden, vielmehr habe das Oberkommando nur eine Striegsjahre 1915 sich auf 1426 936 Mark erhöhte, eine Steige- schon in weniger urteilsfähigen Schichten der Händlerschaft, zumal öffentliche Warnung erlassen, im übrigen aber gestattet, daß seine Beitungsinserate weiter veröffentlicht würden. Er habe den Lern- ung, die allerdings zum Teil auf die erhöhten Fleischpreise zurück bei Hökern und Höfkerinnen, die Auffassung Plak, daß nunmehr Lustigen nichts versprochen, habe ihnen im Gegenteil ausdrücklich er- daß also im Durchschnitt jeder Käufer für etwas mehr als 2 M. gelassen sei. Insbesondere ist für Mohrrüben, Steckrüben und ein­zuführen ist. Dieser Umsat verteilt sich auf 707 744 Käufer, so ihrem Ermessen in der Bestimmung der Verkaufspreise freie Hand flärt, daß sie nach Beendigung der Lehrzeit nicht schon fertige Ar­Ware einkaufte. beiterinnen feien, habe auch in seinem Lehrvertrag das alles schwarz auf weiß gegeben". Das Gewerbegericht, auf dessen merken, daß der 1426 936 m. betragende Umsatz einen Brutto- Sättigungsmittel hauptsächlich in Betracht kommen, ein Preis von Ueber das geschäftliche Ergebnis des letzten Jahres ist zu be- fache Stohljorten, also diejenigen Nahrungsmittel, die in den minder­bemittelten Schichten der Bevölkerung neben der Kartoffel als Urteil gegen Steinberg der Staatsanwalt hinwies, fönne doch gewinn von 289 391 m. antwortete Steinberg 20,3 Proz. abwarf. Nach Abzug der 25 bis 45 f. für das Pfund gefordert und auch bezahlt worden, nicht mit unserem Gericht 207 238 M. betragenden Unkosten verblieb noch ein eingewinn dabei oft für eine nichts weniger als einwandfreie Ware, für zum hier verglichen" werden. Er sei das Opfer einer Zeitungsheze, von 82 152 Mart= 5,7 Proz. Dieses günstige Resultat findet Teil erfrorene und verfaulte, mit viel Blattfraut versehene Rüben, aber von diesem Gericht erwarte er sein Recht. seine Erklärung in den vorteilhaften Geschäftsabschlüssen, die erzielt Die Anklagebehörde hatte eine ansehnliche Zahl Zeuginnen gegen wurden. Die Inanspruchnahme der Halle war so start, daß mehrere daß sich für die brauchbaren Stücke vielfach ein Nettopreis von thn aufgeboten, Frauen und Mädchen, die auf Steinbergs Injerate Erweiterungsbauten vorgenommen werden mußten, und die das gut 50 Pf. für das Pfund ergeben hat. fich gemeldet, gegen hohes Lehrgeld bei ihm gelernt und dann brikation von Wurst in großem Umfange aufgenommen lohnende Heimarbeit von ihm erwartet hatten. Diejenigen, die das wurde. Beschäftigt waren im Geschäft durchschnittlich 70 Personen. Gericht vernahm, sagten übereinstimmend aus, daß sie durch die Erfahrungen, die sie mit ihm machen mußten, bitter enttäuscht der Fleischpreise, die im Kleinhandel und in der Fleischhalle in den worden seien. Eine Zeugin schilderte, wie er auf ihre Weigerung, beiden letzten Jahren gefordert wurden. die geforderte Kaution von 5 M. zu zahlen, sie hinausgeworfen und bedroht und hinter ihr her seine Stehrseite zur Tür hinausgestedt habe. Eine andere Beugin erzählte eine lange Leidensgeschichte darüber, wie sie zwar einige Male Arbeit erhalten habe, zum Beispiel ein halbes Dugend Krawatten für 45 Pf. Arbeitslohn, ein ganzes Dugend Krawatten für 75 Bf. Arbeitslohn, wie sie aber nachher immer wieder hingehalten worden sei. Gegen- Januar. über allen Aussagen der Zeuginnen berief der Angeklagte sich auf Februar. den Wortlaut seines Lehrvertrages und auf ein in seinen Räumen März April. ausgehängtes Plakat. Er könne doch nichts dafür, daß wie ein Mai paar Zeuginnen zugaben diese Schriftstücke nur flüchtig oder gar Juni nicht gelesen worden seien. Eben darauf habe Steinberg gerechnet, Juli meinte der Vorsitzende. Vernommen wurde auch Fräulein Dr. Gaebel August aus der Auskunftsstelle für Heimarbeits- Reform, die vor dem Ge- September 200,0 165,6 werbegericht zwei Klägerinnen gegen Steinberg vertreten hat. Oktober. 193,3 178,6 Sie bekundete unter anderem, ein gegen das Geschäft Stein- November. 200,0 178,6 bergs eingerichteter Ueberwachungsdienst habe ergeben, daß Dezember 200,0 178,6 316,6 259,2 er zu der Zeit nur einzelnen Arbeiterinnen etwas Ar-*) Höchstpreis. beit gegeben habe. Vernichtend für Steinberg waren die Aehnlich liegen die Schwankungen bei Hammel- und Kalbfleisch. 4. März 1915 ihren Buiterbedarf bei ihrer Gemeindeverwaltung an­Bekundungen zweier Sachverständigen aus der Krawattenbranche. Bei dieser Gegenüberstellung fällt sofort auf die geringe Spannung zumelden, von welcher dann die Zuteilung einer angemessenen An­Herr Alfred Lehmann, Borstandsmitglied im Verein Berliner in Friedenszeiten und die enorme Steigerung in den letzten Kriegs- zahl Butterkarten erfolgte. Krawattenfabrikanten, gab sein Gutachten dahin ab, man habe die monaten des Jahres 1915. Während z. B. im Januar 1914 bei von Steinberg ausgebildeten Arbeiterinnen nicht brauchen können. Rindfleisch der Preisunterschied zwischen Kleinhandel und Fleisch­Notorisch habe er durch seine Lehrtätigkeit die Aermsten der Armen halle rund 11,9 Pf. pro Pfund betrug, waren es im Dezember 1915 ausgesaugt, aber ihm sei nicht beizukommen gewesen. Herr Paul schon 28,7 Pf. Noch schlimmer ist aber das Verhältnis beim Sie haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, welcher Unfug Schröter, Prokurist einer größeren Firma der Branche, der gleichfalls Schweinefleisch. Dort betrug die Spannung im Februar 14 und 6 mit dem sogenannten Knochenfleisch" oder" Fleischknochen" getrieben als Sachverständiger vernommen wurde, hielt für undenkbar, daß in Pfennig pro Pfund, im Oktober 15, den letzten Monat vor Erlaß wird. Im Anfang des Krieges wurden die Knochenabfälle aus den so turzer Zeit bei Steinberg etwas Rechtes zu lernen gewesen sei. der Höchstpreise jedoch 68,9 f. Beim Erlaß dieser Höchstpreise Konservenfabriken wenigstens zu angemessen Preisen unter die Bes Drei, sechs, neun, auch zwölf Monate brauche eine Arbeiterin, ehe man mußte die Fleischhalle um 4,4 Pf., der Kleinhandel um 73,3 Pf. pro völkerung gebracht. Seitdem aber das Fleisch so teuer geworden ist, fie für eine gute Krawattenfabrik beschäftigen könne. Steinberg Pfund mit den Preisen heruntergehen. felber hätte gar nicht all die Arbeiterinnen beschäftigen können, die daß die Arbeiterklasse nur selten an diesen Genuß denken kann, er als Lehrlinge annahm. nuten gewiffenlose Händler die Not der armen Hausfrauen aus, um ihnen nunmehr auch die Knochen zu Preisen zu verkaufen, die geradezu eine Herausforderung bedeuten. So wurden auf den Märkten in Groß- Berlin in diesen Tagen 60, 70 und sogar 80 Pf. für das Pfund Knochen gefordert, also ungefähr so­viel als vor einem Jahre das Fleisch gekostet hat.

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Rindfleisch

Schweinefleisch

1914

1915

Klein Fleisch Klein Fleisch handel halle handel halle Pf. Pf. Pf. Pf. 185,3 171,2 226,6 182,6

f. Pf. 181,0 158,2

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1914 1915 Klein Fleisch Klein Fleisch handel halle handel halle Pf. Bf. 213,3 168,9 187,0 158,2 203,3 175,1 187,6 158,2 206,6 187,6 203,3 157,5 220,0 189,7 200,0 157,5 266,6 189,7 186,6 157,5 266,6 195,1 196,6 154,2 266,6 195,1 210,0 165,6 300,0 243,0 286,0 246,4 300,0 246,4 300,0 259,2

183,3 171,3 177,3 161,3

190,0 158,3 186,6 161,0 180,0 161,0 183,3 161,0 196,6 170,0 186,6 170,0 196,6 179,2

Im Jahresdurchschnitt kostete ein Kilo:

Rindfleisch

1914

Klein Fleisch Handel halle 195,4 f. 164,0 f. Schweinefleisch 188,8 168,5 Kalbfleisch 228,8 191,9 157,8 Hammelfleisch 220,2,

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243,3 183,3 260,0 218,3 286,6 250,0

350,0 250,0 373,3 268,3 360,0 268,3 400,0 291,1 413,3 288,8 426,6 288,8

200,0 179,2 280,0* 280,0* 200,0 179,2 280,0 280,0

*) 10 Monate bis Erlaß der Höchstpreise.

1915

Klein- Fleisch handel balle 262,1 Pf. 212,9 Pf. 333,9* 249,2 302,9 246,3 305,0

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244,2

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Der Staatsawalt sah als erwiesen an, daß Steinberg und seine Ehefrau sich des fortgefeßten Betruges schuldig gemacht haben. Durch die verlockenden Inserate seien, die Lernluftigen geworben worden, durch einen Lehrvertrag mit allen möglichen Klauseln habe Steinberg sich den Rücken zu decken gesucht, seine Absicht sei aber von vornherein eine betrügerische gewesen, wie ja auch ein Ge­werbegerichtsurteil ihm arglistige Täuschung zur Last lege, durch die der Lehrvertrag mit der Klägerin zustande gekommen sei. Sein gewissenloses Treiben rechtfertige eine Strafe von zwei Jahren Ge­Diese Gegenüberstellungen beweisen jedenfalls, daß wenigstens fängnis und drei Jahren Ehrverlust und die sofortige Verhaftung; in dieser Frage der Wilmersdorfer Magistrat etwas geleistet hat, gegen die Ehefrau tönne ein Jahr Gefängnis genügen. Der An- das sich sehen lassen kann. Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, getlagte Steinberg bat um Freisprechung. Nachdem vier Straf- daß die dortige Bevölkerung nach der Struktur ihrer sozialen Lage fammern ihm Korrektheit seines Verhaltens bescheinigt hätten, wolle die Kosten für die notwendigen Lebensmittel, auch in Teuerungs­ibn jetzt das Schöffengericht verurteilen? zu ihm seien ja gar nicht zeiten, immer noch eher erschwingen kann, als es in vielen anderen hungernde Personen gekommen, sondern Damen aus beſſeren Kreisen. Groß- Berliner Gemeinden der Fall ist, wo eine wesentlich ärmere Er könne beweisen, daß seine Lehrlinge auch anderswo Beschäftigung Bevölkerung vorhanden ist. Um so mehr sollten diese Gemeinden die gefunden hätten. mertsamkeit als bisher zu widmen. Verpflichtung fühlen, der Lebensmittelfürsorge eine größere Auf­

Das Urteil lautete gegen Steinberg auf zwei Jahre Gefängnis, auch wurde sofortige Verhaftung beschlossen. Frau Steinberg fam mit drei Monaten Gefängnis davon. Der Vorsitzende, Amtsgerichts­rat Prost, bezeichnete in der Urteilsbegründung den Angeklagten Steinberg als einen gemeingefährlichen Menschen. Zweifellos habe er betrügen wollen und nur um das Lehrgeld sei es ihm zu tun gewesen.

Aus Groß- Berlin.

Leider lassen sich die Hausfrauen, die unter einem solchen Ver­halten zu leiden haben, nur schwer dazu bestimmen, ihre Erfahrungen öffentlich zu befunden, weil sie fürchten, sonst vollständig vom Bes zuge bestimmter Nahrungsmittel abgeschnitten und boykottiert zu werden. Um so achtsamer werden die Organe der Deffentlichkeit ein Verhalten wie das geschilderte brandmarken müssen, um der Be­völkerung Schutz vor Ausbeutung zu gewähren.

Keine Butterlieferung ohne Butterkarten.

In der Deffentlichkeit ist vielfach die Meinung verbreitet, daß die Butterhändler an Gastwirte, Anstalten, Konditoren und der gleichen Butter ohne Butterfarten abgeben dürfen. Dies ist unzu treffend. Auch diese Abgabe der Butter darf nur gegen Vorlage von Butterkarten und Abtrennung von Abschnitten erfolgen, gleichviel auch, ob die Abgabe durch den Groß oder den Kleinhändler er­folgt. Andernfalls tritt Bestrafung ein. Gasthöfe, Speisebetriebe, Krankenhäuser usw. hatten entsprechend der Bekanntmachung vom

Man schreibt uns:

Teure Knochen.

Die sogenannte Kraftbrühe", die solche Knochen liefern, ist bes fanntlich eine fromme Selbsttäuschung. Es wäre zu wünschen, daß die zur Prüfung der Preise eingesezten Kommissionen diesem Wucher, der sich auf Kosten der Wermsten unter den Armen breit macht, mit aller Energie zu Leibe gehen.

Arbeiterbildungsschule. Der vierte Vortragsabend im Zyklus Die Bedeutung der Musik für unser Gefühlsleben" findet nicht Sonntag, den 26. März, sondern Sonntag, den 2. April, statt.

Wegen Heiratsschwindels und Erpressung wurde ein früherer Musiker May Witte, der den Strafbehörden schon länger bekannt ist, wieder festgenommen. Witte suchte auf der Straße die Bekanntschaft von heiratslustigen Mädchen und Witwen und führte sich bei ihnen als Masseur, Elektrotechniker oder dergleichen ein. Er wußte sie bes sonders durch das Heiratsversprechen bald so zu betören, daß sie der Ehekandidat" ein anderes Gesicht auf. Statt durch Liebes­beteuerungen versuchte er jetzt durch Drohungen mit Bloßstellung Geld aus den Mädchen herauszuschlagen. Nachdem er so schon

Eine ungewöhnlich stille Etatsberatung. ihm gegenüber die Vorsicht vergaßen. Sobald er so weit war, ſezte

Die Zulage der Kriegerkinder.

So hat denn nun endlich Steinberg Richter gefunden, Die Berliner Stadtverordnetenversam m- mehrere um größere Summen gebracht hatte, fam er jetzt endlich an die sich nicht irre machen ließer. Steinberg war seit nahezu Iung begann gestern mit der zweiten Lesung des die Unrechte. Diese ließ den Geliebten nicht mehr aus den Händen, einem Jahrzehnt Stammgast auf dem Gewerbegericht als Etats für 1916. Der Ausschuß hatte einen großen Teil und so mußte er wohl oder übel den Gang zum Standesbeamten Beklagter. Seine Praktiken legten wir im April 1908 bloß bereits durch beraten und empfahl alles unverändert zur An- antreten. Dafür rächte er sich, indem er nun in wenigen Wochen und warnten die Mädchen und Frauen vor seiner Akademie ". nahme. Auch im Plenum wurde nichts mehr geändert; jeder das ganze Vermögen der jungen Frau durchbrachte. Dann verließ Das trug uns eine Beleidigungsklage ein. Und Steinberg Versuch dazu wäre aussichtslos gewesen. Ohne nennenswerte er die Frau und wandte sich wieder den Bräuten zu, die er noch an hatte in dieser Erfolg, trotzdem in erdrückender Weise durch Debatte wurde eine Reihe von Einzeletats nach dem Entwurf der Hand hatte. Auf Anzeige der betrogenen Frau beschäftigte sich die Aussagen der Magistratsräte v. Schulz und Techow sowie festgesetzt. jetzt die Kriminalpolizei mit dem Schwindler und nahm ihn fest, als Bisher konnte dem Verhafteten nachgewiesen werden, daß er zu

durch eine Anzahl Zeuginnen flar erwiesen wurde, daß die Zu beschließen war auch über den Magistratsantrag, der er wieder zu einem Stelldichein in einem Vergnügungslokal eintraf. armen Arbeiterinnen um ihr Geld geprellt waren. den Striegerfindern endlich ein Mehr an Unterſtüßung gleicher Zeit außer der, die er heiratete, noch vier Bräute hatte. Das Gericht nahm an, allerdings seien Steinbergs Prospette gewährt. Daß es im Sommer pro Monat nur 75 Pfennig Wahrscheinlich sind es aber noch viel mehr. Mitteilungen von Bes nicht einwandfrei, aber der Wortlaut der Lehrberträge sei statt der erwarteten 1,50 Mart sind, rügte Genosse Sei- trogenen nimmt die Kriminalpolizei im Simmer 108 entgegen.