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auf Antrag der Delegierten der Vereinigten Staaten und Argentiniens | Blattes beibehalte; eine andere Berflon besagt, die Breßtommiffion Irufungskammer, 2 andgerichtsdirektor Arnold, folgende festgestellten Datum zusammentreten wird. habe ihn auf die Richtung der Gruppe der Internationale( Gruppe Entscheidung: Mit der Frage, was unter einer Anordnung Genossen! Liebknecht") festlegen wollen; May sei entlassen worden, weil er sich politischer Festlegung auf die Haltung der Minderheit oder der Gruppe Liebknecht geweigert habe.

Wenn der Krieg zwischen den sozialistischen und Arbeiterpartelen Konflitte hervorgerufen hat, so wird es immer deutlicher, daß er den Kapitalismus befestigt hat. Um dieses System zu überwinden und die Freiheit zu gewinnen, ist es nötig, daß sich die ganze Arbeiterklasse ohne Unterschied der Nasse und der Nationalität wieder zusammenfinde!

Die Jahreskonferenz der Unabhängigen Arbeiterpartei.

Aus Amsterdam schreibt man uns:

Die Preßtommission stellt demgegenüber feft:

1. Die Preßkommission hat niemals für den Fall der Ein ziehung des Genossen Thalheimer den Genossen May für bie poli­tische Leitung des Blattes in Aussicht genommen; bielmehr sollte Genosse Wese meier fie in diesem Falle übernehmen.

schädigender Umtriebe gegen den Bestand des Geschäfts und gegen 5. Die sofortige Entlassung Mays erfolgte wegen schwer die politische Unabhängigkeit des Blattes. Die Breßlommission: J. A.: Pläßmann. Eine Saalsperre.

wiesen.

( z)

Weiterbeschäftigung nach beendeter Lehrzeit. Das Lehrverhältnis eines Retuscheurlehrlings in der Licht­druckerei von Strn u. Schiele war am 14. April beendet. Da gehändigt wurden, nahm er an, er werde, wie es allgemein ihm weder der fällige Lohn ausgezahlt noch die Papiere aus­üblich ist, dom nächsten Tage ab als Gehilfe beschäftigt werden. Der junge Mann erschien auch am 15. April, stellte sich dem Werkmeister und dem Buchhalter als Gehilfe vor, wurde von diesen beglückwünscht und nahm seine Arbeit auf. Drei Stunden später erschien der Chef und ordnete die sofortige Ent­lassung des jungen Gehilfen an.

der vollziehenden Gewalt im Sinne des§ 4 des Belagerungsgesetzes zu verstehen ist, hat sich das Reichsgericht ausführlich in seinem im 49. Bande der Entscheidungen abgedruckten Urteil befaßt, das gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen vom 14. Januar 1915 Stellung nimmt. Der Ansicht des Reichsgerichts tritt das Gericht bei. Da nach find Anordnungen einer vollziehenden Gewalt nur auf Grund bestehender Gesetze möglich. Das ist z. B. bei der Polizeistunde der Fall. Hier, wo es sich um nichtöffentliche Versammlungen politi­2. May war nur für die Redaktion des lokalen und provinzialen scher Vereine handelt, besteht ein solches Gesetz nicht.§ 4 des Be­Leils in Aussicht genommen. lagerungsgesezes fann daher als Grundlage der 3. Es find May für die Nebernahme der Lokal- und Provinziale Berordnung nicht in Frage kommen.§ 9b des Be­rebattion von der Breßkommission teinerlei besondere lagerungsgesetes erteilt dem Oberbefehlshaber die Ermächtigung politische Richtlinien vorgeschrieben worden, zum Erlaß von Verordnungen im Interesse der öffentlichen Sicher­weder im Sinne der Gruppe der Internationale heit. Ein Zuwiderhandeln gegen eine solche Verordnung stellt ein noch in irgendeinem anderen Sinne. Vergehen, nicht nur eine lebertretung dar. Die erkennende Die 24. Jahrestonferenz der Unabhängigen Arbeiterpartei Hat 4. In der gemeinsamen Sigung der Breßkommission und des Straffammer ist aber nur für Berufungen in Uebertretungs­am 23. und 24. April in Newcastle on Tyne getagt. Es Bezirksvorstandes, in der die Entlassung May 3 beschlossen wurde, sachen zuständig. Sie beschließt deshalb: die Sache wird zur waren 240 Delegierte antvesend. Die Eröffnungsrede hielt Genoffe hatte ein Mitglied des Bezirksvorstandes beantragt, May zu ver- Entscheidung an die erste Straftammer über­Jowett, der betonte, daß die Partei ihre Stellung zum Krieg pflichten, die Politit der Partei, wie sie vor dem 4. Auguft bestand, nicht verändert habe. Sie habe diejenigen nicht gehindert, die und auf Grund deren er angestellt worden ist, fortzusetzen. die Unterstügung der Regierung für nötig halten. Wenn die Dieser Antrag ist aber von Breßtommission und Bezirksvorstand militärischen Operationen wirklich nur auf den einen, der abgelehnt worden. Er war also von keinerlei Einfluß auf die Deffentlichkeit vorgestellten Zwed, Belgien von der Invasion Beschlußfaffung. zu befreien, beschränkt geblieben wären, hätte es an den nötigen Mannschaften nicht gefehlt. ber", fuhr Jowett fort, wir glaubten an den Krieg nicht und glauben heute nicht an ihn. Wir wollen ihn durch Verhandlungen, am liebsten heute schon be­enden". Der Redner wies dann auf die Verfolgungen der Oppo fition, besonders der Arbeiterpresse hin und sagte: Herr Lloyd George , der Dienstzwvangminister ist soweit gegangen, fich die Kapi­talisten vom Rand in Südafrika zum Muster zu nehmen. Er läßt Arbeiter ohne gerichtliches Verfahren deportieren. Die Profit­macher bereichern sich schamlos, während die große Mehrzahl der Arbeiter In Hamburg war von den Vorständen der Bartel- und der Dieser flagte bei der Kammer 8 des Gewerbegerichts auf Bah­unter den Löhnen aus der Zeit vor dem Strieg arbeiten muß. Gewerlichaftsorganisationen die Jugendorganisation aufgelöst worden, Wenn die Arbeiter aus dem Krieg heimkehren werden, werden sie angeblich aus Mangel an Geldmitteln. Daraufhin hatte sich eine lung von 48 M., weil er ohne Kündigung entlassen worden sei. finden, daß die Wagschale der Macht sich unterdes zu ihrem Nach neue Organisation der Jugendlichen gebildet, die selbst die Mittel Der Vertreter der beklagten Firma meinte, der Kläger und sein teil stärker geneigt hat. Wenn das Bolt durch den Dienstzwang au ihrem Bestehen aufbringt. Wie ihr Mitteilungsblatt nun bekannt Bater hätten wissen müssen, daß die Firma den jungen Mann nicht zu Wenn das Volk durch den Dienstzwang gibt, haben die Hamburger Kontrollkommission und der Parteivor- als Gehilfen beschäftigen würde, denn sie habe während der Lehr­bersilavt werden kann, wird es den Kapitaliſten biel leichter werben, stand beschlossen: an die neugegründete Freie Jugendorganisation seit viel an ihm auszulegen gehabt. Der Kläger fei nicht als Gehilfe das während des Krieges erbeutete Geld festzuhalten. Durch ihre von Hamburg- Altona und Umgegend sind die Räume des eingestellt worden, also habe ein zur Kündigung verpflichtendes Opposition gegen den Krieg und gegen Beschränkung der Meinungs. Opposition gegen den Krieg und gegen Beschränkung der Meinungs. Gewerkschaftshauses zu Beranstaltungen nicht Arbeitsverhältnis nicht bestanden. Dagegen meinte der Vertreter freiheit hat die J. 2. P. im besten Interesse des ganzen Volles ge­au bermieten". handelt."( Beifall.) sei in der Branche allgemein üblich, Es wurde hierauf eine Resolution angenommen, die die Die Volkszeitung" bemerkt dazu: Hatten wir eigentlich ein daß die Ausgelernten als Gehilfen weiter beschäftigt werden. Mitglieder der J. S. P. auffordert, ihren Drud auf die Re- Recht, uns über die Behörden und die bürgerlichen Parteien zu ent- Wenn im Einzelfalle von diesem Brauch abgewichen werden solle, seitdem find wir dann werde dem jungen Mann am Tage der Beendigung des Lehr­gierung fortzusehen, um diese zu zivingen, ihre Bereitwilligkeit rüften, wenn fie uns bis zum 4. August 1914 zum Friedensschluß durch Verhandlung zu erklären. ja gleichberechtigt-die Vereins- und Versammlungslotale ab berhältnisses gesagt, daß man ihn nicht als Gehilfen beschäftigen Genosse Philpp Snowden referierte über die Haltung trieben? Wie konnten wir uns doch so schön über die Leute mit wolle. Das Gericht berurteilte die beklagte Firma der parlamentarischen Vertreter der Partei, besonders über ihr den Spaßenhirnen luftig machen, die des Glaubens waren, fie Verhältnis zur Politik der Labour Party . Die lehte tebe des fönnten mit solchen Mitteln der unbequemen Oppofition Herr aur Bahlung von 48 Mart. Begründend führte es mit Recht aus: Es ist allgemein üblich, den Ausgelernten als Gehilfen weiter deutschen Reichstanzlers habe gezeigt, daß das, was Deutsch­zu beschäftigen. Da dem Kläger bei Beendigung seines Lehrver­land und England trenne, nicht das Opfer auch nur eines einzigen Menschenlebens wert fei. hältnisses seine Papiere nicht ausgehändigt wurden, so durfte er werden würde. nach Treu und Glauben annehmen, daß er weiter beschäftigt Das Arbeitsverhältnis als Gehilfe hat am 15. April begonnen und konnte nur nach 14tägiger Kündigung gelöst

Die Vertreter von Glasgow beantragten eine Resolution des Inhalts, daß die Fortsetzung der Politit gewisser parlamentarischer Vertreter( gemeint waren Clynes und Parker) in der Striegs­frage und gegenüber dem Dienstzwvang es ausschließen würde, fie weiterhin als Barteikandidaten aufzustellen. In der Debatte berwarf Macdonald wohl die Taktik der gerügten Barlamentarier, erklärte sich aber für die Meinungsfreiheit. Das Eintreten für den Dienstzwang sei die logische Folge der Teilnahme an der Rekrutierungscampagne. Sobald man die Militärpolitik einmal angenommen hatte, sei es unvermeidlich gewesen, die dazu not wendigen Mittel zu bewilligen und vom Freiwilligenprinzip, wenn es sich als unzureichend erwies zum Zwangsprinzip über­zugehen. Gben aus diesem Grunde habe er selbst an der Wahl campagne nicht teilgenommen. Aber er wolle nicht jene Männer, deren Anschauungen er entschieden widerstrebe, aus der sozialisti­ schen Bewegung ausschließen.

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit von der Tages­ordnung abgefekt.

Hierauf fam eine Resolution der Organisation von Ipswich zur Verhandlung, die erklärte, daß die Zeit gekommen sei, die Frage der weiteren Zugehörigkeit zur Arbeiter partei in Erwägung zu ziehen. Nach einer sehr lebhaften Debatte wurde die Resolution mit überwältigender Mehrheit ab­gelehnt.

Am zweiten Sigungstage präfidierte Bruce Glafter. Die Verhandlung war hauptsächlich durch die Diskussion über den Buntt Internationalismus und Krieg" ausgefüllt. Genosse Dr. Salter brachte folgende Resolution ein: Die Konferenz ist der Meinung, daß die Sozialisten aller Bänder übereinkommen sollen, daß die sozialisti schen Parteien fünftig jeder Regierung die Unterstützung jedes Krieges verweigern, was immer auch der sicht­bave Zweck des Krieges sein mag und selbst wenn der Krieg dem Namen nach defensiven Charakter hat."

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Die Leipziger Boltszeitung" berichtet:

"

werden...

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Stellungnahme zu den Parteidifferenzen.

des

Klägers, es

freises( Kirchbach- Auerbach) wurde nach Erstattung des Jahresberichts In der Generalversammlung des 22. sächsischen Wahl ein Referat des Abgeordneten des Kreises, Genossen Dr. Lensch über: Die Vorgänge in der Partei" entgegengenommen. Folgende werden. Resolution wurde mit 86 gegen 49 Stimmen angenommen: Tung des Sozialdemokratischen Vereins für den 22. fächsischen Die am 30. April 1916 in Nezfchfau tagende Generalversamm Reichstagswahlkreis erklärt zu den Vorgängen in der Partei: Spaltungen, wie sie jetzt in der Gründung der Sozialdemo tratischen Arbeitsgemeinschaft vorliegen, find nur geeignet, die Macht und den Einfluß der Sozialdemokratie im Parlament wie im Wolke zu vernichten. Sie sind daher aufs schärffte zu bekämpfen. Der nächste Parteitag ist die Instanz, die alle Streitfragen der Partei zu schlichten und zu regeln hat. Bis dahin ist es Pflicht aller Ge­noffen, die Partei zusammenzuhalten und alles zu vermeiden, was die in mübevoller Arbeit aufgebauten Drganisationen der deutschen Arbeiterklasse gefährden könnte."

Eine Wahlkreistonferenz für ben Wahlkreis Grinberg­Freystadt nahm nach einem Referat des Genossen David. fohn folgende Resolution an:

Die am 30. April 1916 tagende Streistonferenz für Grünberg­Freystadt hofft, daß ein baldiges Kriegsende der deutschen Sozial demokratie die Möglichkeit schaffe, die schwebenden Parteilonflifte Die Kon auf breitester Grundlage zu erörtern und zu erledigen. ferena mißbilligt alle Absplitterungen von Minoritäten innerhalb der Partei, ihrer Fraktion und Organisation.

Die Konferenz macht es den Genossen und Genoffinnen des Wahlfreises Grünberg- Freystadt zur Pflicht, der altbewährten Bartei­disziplin treu zu bleiben und weiterer Parteizerrüttung durch festes Zusammenhalten vorzubeugen."

Soziales.

habers.

Kriegswirkungen auf das Lehrverhältnis.

Der Inhaber einer fleinen Buchdruckerei, der seinen Be­trieb persönlich Tettete, gehört seit längerer Zeit dem Heere an. Seine Frau seht das Geschäft fort, so gut es gehen will. b und zu kommt auf furze Zeit ein Fachmann, der ein wenig nach dem Rechten sieht. Im übrigen sind die Lehrlinge sich selbst überlassen, so daß von einer Anleitung und Aus­bildung derselben keine Rede sein kann.

Lösung des Lehrverhältnisses. Von seiner auf 4 Jahre festgesetzten Ein Buchdruckerlehrling flagte deshalb beim Gewerbegericht auf Lehrzeit hat er 2 Jahre hinter sich. Der junge Mann hat gut gelernt. Er fann deshalb die Druckmaschine selbständig bedienen und ersetzt zurzeit den Maschinenmeister im Betriebe seines Lehr­herrn. Wenn der junge Mann auch die hier jetzt vorkommenden Arbeiten verrichten fann, so ist seine Ausbildung doch noch nicht bollendet. In diesem Betriebe tann er aber, wie die Verhältnisse liegen, auf eine weitere Ausbildung nicht rechnen und will deshalb eine andere Gelegenheit zum Weiterlernen suchen. Auf die Erzielung eines höheren Lohnes ist es, wie der Vater des Lehrlings betonte, durchaus nicht abgesehen. Nur auf die ordnungsmäßige Ausbildung werde Wert gelegt. Auf der anderen Seite wehrt sich die Frau des Beklagten mit aller Kraft gegen die Freigabe des Lehrlings, denn er ist ja für sie eine wertvolle Arbeitstraft. Der Betriebſagte der Vertreter des Beklagten fönne nicht aufrechterhalten werden, wenn der Lehrling, der die Maschine bedient, entlassen werden sollte.

Dagegen wurde vom Richtertische die Bemerkung gemacht, die Behrlinge seien doch nicht dazu da, um den Betrieb aufrecht zu er halten, sondern um ausgebildet zu werden. Wenn die Möglichkeit hierzu fehle, dann sei die Lösung des Verhältnisses berechtigt. Die

In der Debatte meinte Toole( Gorton), daß der Einfall in Belgien einen Widerstand gerechtfertigt habe. Palin( Bredford) warf die Frage auf, was aus England geworden wäre, wenn Nochmals eine Versammlungsverordnung des Oberbefehls. bedrängte Lage des beklagten Geschäftsinhabers sei ja zu bedauern, die Arbeiter in diesem Land die Teilnahme an der Verteidigung berteigert hätten, die der anderen Länder aber- freiwillig oder unfreiwillig zu den Fahnen geeilt wären. Horsfell( Halifar) meinte: Wenn wir die Resolution annehmen, folgt daraus, daß wir gegen den Strieg unter allen Umständen sind; also auch gegen den Bürgerkrieg?" Alle diese Nebner fanden indes nicht viel Beifall und starten Widerspruch. Zum Schluß wurde die Re­solution mit 285 Stimmen ohne Gegenstimmen an großem Jubel, Hochrufen auf die Internationale und dem Ab­singen der Roten Fahne" begrüßt.

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Im Schlußwort sagte der Borsigende: Wenn das Dienst pflichtgesetz einen neuen Ausbau bekommt, wird wahrscheinlich die halbe unabhängige Arbeiterpartei im Ges fängnis sein, bevor wir uns wieder treffen."

Die Straf

fie,

Gerichtszeitung.

auf der anderen Geite sei doch zu bedenken, daß ein Lehrling, der nicht genügend ausgebildet werbe, für sein ganzes Leben ge­Mit der vom Oberbefehlshaber in den Marken am 8. No- fchädigt sei. Mit Rücksicht auf die schwierige Lage des Beklagten bember 1915 erlassenen, von ihm selbst bereits am 19. März gab sich das Gericht die größte Mühe, einen beide Teile be­Ein als Beisitzer 1916 aufgehobenen und durch eine neue Verordnung ersetzten friedigenden Vergleich zustande zu bringen. Verordnung beschäftigte sich gestern abermals eine Straf- fungierender Buchdruckereibefizer erbot sich, der Frau des Beklagten kammer des Landgerichts Berlin . einen Maschinenmeister für ihren Betrieb zu überweisen, damit der Als die Frau Die Verordnung verlangte, ebenso wie die neuere, auch für hörte, sie würde dem Maschinenmeister 55 bis 60 Mart Lehrling weiter ausgebildet werden könne. genommen. Die Verkündigung des Resultats wurde mit nichtöffentliche Versammlungen politischer Vereine die Anmeldung, hörte, sie würde dem Maschinenmeister 55 erklärte Wochenlohn zahlen müssen, drohte aber als Strafe Geldstrafe bis 100 m. an. bas tönne fie fammer 2 des Landgerichts Berlin III in Uebereinstimmung mit nicht. Sie sagte aber, fie habe sich an eine militärische Stelle un dem Schöffengericht in der Straffache gegen den Rebatteur Ge- Suweifung eines Striegsbeschädigten gewandt, den sie als Waschinen­nossen Karl Leib am 17. März 1916 diese Verordnung für nicht meisters beschäftigen könne. Die Frau scheint darauf zu gültig erklärt. Gestern handelte es sich um die Straffache gegen beschädigten wesentlich niedriger bezahlt werben rechnen, daß die Arbeitsleistung eines Kriegs­den Genossen Formstecher Brinkmann, zweiten foll als die Leistung eines anderen Arbeiters. Die bürgerliche Presse fuht begreiflicherweise die Bedeutung Borsigenden des Wahlsereins Neukölln. Das der Konferenzbeschlüsse möglichst gering erscheinen zu lassen. So Schöffengericht Neukölln hatte sich auf den Standpunkt ge- ling noch bis zum 15. Mai im Betriebe bleibt und die Beklagte sich Schließlich fam ein Vergleich dahin zustande, daß der Lehr­fagt der Daily Telegraph ", bie 235 Stimmen repräsentierten mur stellt, die Strafandrohung sei allerdings ungültig, statt derselben bemüht, bis dahin eine zur Ausbildung von Lebelingen befugte Kraft 11 750 Parteimitglieder. Daß die Propaganda gegen den Krieg trete aber eine Strafe aus§ 9 des Belagerungsgesehes ein. Die indes doch nicht so ganz unbedeutend ist, wird dadurch gekenn- ungültige Strafandrohung sei als eine überflüssige, vielleicht un- vom 15. Mai ab gelöst. zu gewinnen. Gelingt ihr das nicht, dann ist das Lehrverhältnis zeichnet, daß der Präsident des sogenannten Arbeiterministeriums zulässige, aber für die Anwendbarkeit des§ 9b des Belagerungs­von Australien , Hugh, der sich jetzt vor der englischen Bourgeoisie gefeßes unerhebliche Rechtsbelehrung zu erachten. Mit Rücksicht in überpatriotischen Kletterkünften produziert und dafür mit darauf, daß der Angeklagte nicht vorbestraft ist, es sich aber anderer­Banketten, Bürgerdiplomen und sogar Ehrendoktoraten gefüttert seits um einen der größten politischen Vereine handelte, war der wird, in Winburgh eine an Snowdens Wort von der Geringfügig Angeklagte am 11. februar zu 15 Mark Geldstrafe verurteilt. feit der jetzigen deutsch - englischen Gegenfäße polemisch anknüpfende Gegen bas Urteil hatten sowohl der Angeklagte durch seinen Ber­Neberschreitung der Höchstpreise um 51 000 Mark. Rede losgelassen hat, die nichts als eine mit Anrufungen des teidiger, Rechtsanwalt Dr. Hugo Heinemann, wie Wegen Ueberschreitung der Höchstpreise für Wollwaren Simmels garnierte gemeine Schimpferei über die degenerierten" der Staatsanwalt Berufung eingelegt. Der Ange- war der Kaufmann Heyden, der einen Vertrag mit der Internationalisten und eine wüste chauvinistische sehpredigt war,( z) Iagte beztrat die Anficht, daß die Verordnung nach Maßgabe der Militärbehörde wegen Lieferung von Militärmänteln hatte, bekannten Entscheidung des Reichsgerichts in dem ein Görliber angeklagt worden. Er hatte bei Beschaffung der Tuche, die er Landgerichtsurteil betreffenden Falle rechtsungültig sei; es könne benötigte, insgesamt 51 000 m. mehr gezahlt, als die Höchst­nicht der Oberbefehlshaber auf Grund des§ 9b des Belagerungs- preise ausmachten. Nach den maßgebenden gesetzlichen Vor­gefebes eine Verordnung erlassen und zugleich eine Zuwiderhand­Eine Erklärung zur Braunschweiger Redakteurentlassung. lung mit einer anderen, wenn auch mitberen Strafe als§ 9b felbst schriften vom 17. Dezember 1914 verwirkt eine Strafe bis zu 9b einem Jahr Gefängnis oder bis zu 10 000 M., wer die Höchft­vorschreibt, bedrohen. Der Angeklagte sei daher freizu= Wir berichteten vor einigen Tagen, daß der Nedakteur des sprechen. Der Staatsanwalt hatte mit dem Antrag, die preise überschreitet, sowie wer andere zum Abschluß eines Braunschweiger Bollsfreund", Genoffe Mah. fich ge- Strafe auf 60 Mart zu erhöhen, Berufung eingelegt und weigert babe, nach der Ginberufung des leitenden Redakteurs, diese dahin begründet: Allerdings lasse die Verordnung sich durch Genossen Dr. Thalheimer, die bisherige Politik des Volksfreund" den§ 9b des Belagerungsgefehes nicht halten. Sie spreche auch Das Amtsgericht als erste Instanz verurteilte Heyden zu einer fortzusetzen und daß infolgedessen die Breßkommission Genossen May nicht von dem§ 9b, man müsse annehmen, sie sei auf Grund des Geldstrafe von 500 Mart. Die Staatsanwaltschaft, der sofort seines Amtes enthoben habe. § 4 des Belagerungsegsebes erlassen, der dem Oberbefehlshaber das diese Strafe viel zu niedrig erschien, legte Berufung ein, ebenfalls Recht der vollziehenden Gewalt gebe. Wenn die neue Verordnung der Angeklagte erhob Berufung. Das Landgericht verwarf auch auf§ 9 des Belagerungsgesetzes hinweise, so sei das unerheb- beide Berufungen. Die Strafe für den mitangeklagten lich; es müsse vom Gericht selbständig geprüft werden, ob der§ 4 Lieferanten Börner wurde auf 3000 W. festgesetzt. Es führte das die Verordnung trage. Das sei aber zu bejahen, das Stvafmaß Landgericht unter anderem aus: Heyden habe mit der Militär­liege im Rahmen der Polizeibefugnis eines Ministers. behörde einen Vertrag gehabt, wonach er verpflichtet gewesen sei

Aus der Partei.

Demgegenüber gibt jetzt die Breßkommission folgende Feststellung.

In der Parteipresse zirkuliert die Behauptung, der frühere Re­dakteur Genosse May sei für den Fall der Einziehung des leitenden Redakteurs des Vollsfreund" mit der Leitung des Blattes beauf­tragt worden, unter der Bedingung, daß er die radikale Haltung des

Bertrages auffordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden oder sich zu solchem Vertrage erbietet.

i Nach längerer Beratung verkündete der Vorsitzende der Be- zu bestimmten Preisen bestimmte Mengen von Militärmänteln zu be