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werden. Hedwig W. 25. 1. Benden Ele fich zunächst an das Post­emt, auf dem Sie das Geld eingezahlt haben, nachdem eventuell an das Rote Kreuz in Bern . 2. Die Unterstügungen gehören nicht zum steuer­pflichtigen Einkommen, aber die Zuwendungen des Unternehmers. Sertha. Eine Auskunft würde etwa 5 M. fosten, die Uebernahme der Prozeßführung etwa 50 M. Sie brauchen aber dazu gar keinen Rechtsanwalt.

stimmten Zeiten zu liefern. Bei der damaligen Knappheit an Tuchen habe spricht dem allgemeinen Rechtsempfinden und der ständigen er zu den Höchstpreisen Tuche nicht auftreiben können. Er sei wegen Rechtsprechung des Kammergerichts, nach der nur schuld. der vertraglichen Verpflichtungen in eine Zwangslage versezt ge- hafte Schulversäumnis gegen die Eltern strafbar ist. Hier, wesen. Das sei dem Angeklagten zu glauben, daß er dies annahm. Er habe die Tuche nur zu höheren als den Höchstpreisen bekommen wo es sich um eine Kriegerfrau handelt, wäre es wohl besser fönnen. Das Interesse des Staates an der fristzeitigen Lieferung gewesen, statt die Anklage zu erheben, Schuhzeug für das der Militärmäntel sei hier größer gewesen, als das Jnteresse an der Kind zu beschaffen. Hierzu ist der Lieferungsverband ver- ghre Fragene Sprechstunde kämen.. 8. 23. 30. Der Kriegs­

Beachtung der Höchstpreise im gegebenen Falle. Es genüge darum pflichtet. die Strafe von 500 M.- Anders lägen die Dinge bei seinem Lieferanten, der feinen Vertrag mit der Militärbehörde gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft legte Revision in der Sache Heyden ein, weil der Begriff der Zwangslage verkannt worden sei. Sie betonte auch, daß der Angeklagte die Höchstpreise um 51 000 M. überschritten und trotzdem einen sehr großen Verdienst erzielt habe. Die Oberstaatsanwaltschaft am Stammergericht schloß sich der Revision an, weil die Möglichkeit vorliege, daß der Vorder­richter die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Un­möglichkeit der Leistungen verkannt habe und auf Grund dieses Rechtsirrtums zu der niedrigen Strafe von 500 m. gelangt sei.

worten.

in

Ueberflüssige Auflage.

Das Breslauer Schöffengericht gelangte in einer Straf­fache wegen Schulversäumnis zu einer Freisprechung. Die Sache hat wegen der auch im Reichstag von verschiedenen Geiten betonten Notwendigkeit allgemeines Interesse, über­flüssige Anklagen zu vermeiden. Um eine solche handelte es sich nach dem Urteil des Gerichts.

Arbeiter- Samariterbund. Kolonne Groß- Berlin. Lehr­stunde haben nächste Woche abends 8 Uhr: 1. bis 6. Abteilung: Montag, den 8. Mat, Köpenider Str. 62 Vortrag: Emil Stein. ( Restaurant). Nach dem Vortrag praktische Berbandübungen. Donnerstag, den 4. Mai, 9 Uhr: Vortrag Dr. Moses über Geschlechtstrankheiten( mit Lichtbildern). Laut behördlicher Ver­fügung dürfen an diesem Vortrag Damen nicht teilnehmen. Sonntag, den 7. Mai: Spielausflug nach Friedrichsfelde . Treffpunkt nachmittags 3 Uhr Lindenpark an der Kirche.

Briefkasten der Redaktion.

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ES

G. M. 33. Ohne Anga be, ob ein Testament vorliegt, können wir Es würde sich sehr empfehlen, wenn Sie

gefangene hat feinen Anspruch auf Löhnung, nur seine Familienmitglieder. Die Eltern können doch aber, wenn der Sohn zu ihrem Unterhalt_bei­getragen hat, bei dem Ersatzbataillon des Regiments, von dem der Sohn eingezogen wurde, einen Antrag auf Zahlung der Löhnung stellen. R. G. 11. Antrag auf Auszahlung des Eparguthabens müssen Sie bei dem Magistrat in Neukölln einreichen, unter Angabe der Sparkasse und der Nummer des Sparkassenbuches.- 8. P. 21. Herzleiden; garnison­H. W. 5. Sie dienstverwendungsfähig. Herzleiden, zurückgestellt. fönnen weder sofort ziehen. noch würde es sich empfehlen, dieser Bagatelle tegen eine Klage wegen Beleidigung anzustrengen; lassen Sie die Sache doch auf sich beruhen. N. E. 16. Zurüdgestellt; Nervenleiden. Zurüd gestellt wegen Herzleiden. No. 10. Sie sind zur Herausgabe des Sastens verpflichtet und können event. nur von dem ungetreuen Kutscher Ersatz verlangen. Vielleicht handelt es sich hier aber um einen Frrium, da unseres Wissens immer Vfand erhoben wird. Verständigen Sie sich 2. R. 11. Mein. doch zunächst einmal telephonisch mit der Brauerei. 2. Die Impfung mung bis zum Schluß dieses S. Wt. 10. 1. Ja. *. 9. Nein. Weißenburg 68. Das Lehrzeugnis muß mit Beendigung der Lehr­zeit ausgestellt werden. Klagen Sie evtl. beim Kaufmannsgericht. A.. 19. Wenn Bedürftigkeit als vorliegend erachtet wird, so wird die Unterstügung gezahlt. Daß die Unterstügung vom 1. März ab in Wegfall gekommen ist, ist unrichtig.

Eingegangene Druckschriften.

And cinem Tagebuch 1915. 7. Mappe, 6 Bilder. Bon A. Hengeler. 4 M. C. Schnell, München . Geschäftsbericht der Großeinkaufs gesellschaft Deutscher Konsums vereine 1915. 46 S. Selbstverlag in Hamburg 1. Das Münchener Schulwesen und die Gefährdung der deutschen Boltsschule überhaupt. Von Dr. Emeram Leitl. 80 Pf. E. Neinhardt,

München .

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Das Kammergericht verwarf am 2. Mai die Re­vision der Staatsanwaltschaft. Es rechnete zwar mit der Möglichkeit eines Schadenersatzanspruchs des Staates gegenüber Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. So Heyden, falls er nicht vertraglich lieferte. Diese Frage müßte aber rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend hier ausscheiden, weil das Landgericht, wie aus seiner Begründung bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage Jahres erfolgen. 3. Reißhaus- Erfurt, Berlin , Reichstag . ist ein Buchstabe und eine Bahl als Merkzeichen beizufügen. Briefliche hervorgehe, gar nicht eine wirkliche Zwangslage des Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen Teine Abonnements quittung Angeflagten angenommen habe. Es sei vielmehr bei seiner beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen frage man in der tatsächlichen Wertung nur dabon ausgegangen, daß An- Sprechstunde bor. Verträge, Schriftstüde und dergleichen bringe man in die geflagter glaubte, einer Zwangslage zu sein. Sprechstunde mit. Hinzu komme, daß der Hauptgrund des Landgerichts für Wohnung 399. 1. Sie fönnen die Miete deshalb nicht einbehalten. die Strafhöhe das Abmessen des Interesses des Staats an auch den Vertrag nicht ohne weiteres lösen, Sie müßten auf Lösung des der fristzeitigen Lieferung der Militärmäntel und des Interesses Bertrages flagen und könnten dann erst ausziehen. 2. Sie können vom Hauswirt an der Innehaltung der Höchstpreise im gegebenen Falle gewesen die Erfüllung der vertraglichen Pflichten innerhalb einer angemessenen Frist, sei. Somit liege ein Frrtum über das Recht der Straffeftſegung wird dem Wirt aber in der Striegszeit nicht möglich sein, diesen Pflichten die in diesem Fall mindestens 14 Tage betragen müßte, verlangen. micht zugrunde, so daß die Revision der Staatsanwaltschaft scheitern nachzukommen und hätte deshalb eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg. müsse. Daß der Angeklagte Heyden für seine Tat mur die lächerlich 3. Bum Schadenersatz des Kleidungsstückes ist die Waschanstalt verpflichtet, Kleine Strafe von 500 m. erhielt, habe das Landgericht zu verant aber nicht in Höhe des Anschaffungswertes, für die Abnubung muß ein an­gemessener Betrag in Abzug gebracht werden. Paris 100. Wir würden Ihnen in Ihrem Interesse raten, von einer Klage Abstand zu nehmen, Sie müßten bei dem Ünvermögen der Gegenpartei die Gerichtstoften tragen. Ein Armenatteft werden Sie in diesem Falle nicht erhalten. K. A. 1. Eine nochmalige Einziehung kann erfolgen, die Entscheidung darüber A. D. 100. 1. Der Verkäufer fann liegt beim Militärarzt. 2. Nein. die Zahlung zur festgesetzten Frist verlangen. Wenn er darauf dringt, können Sie ihn vor das Amtsgericht laden, um dort eine Ginigung wegen der Zahlung herbeizuführen. 2. Wenden Sie sich mit einer Beschwerde an M.. 50. Die Todeserklärung für verschollene den Landrat. Kriegsteilnehmer fann nach einer Bundesratsverordnung schon nach Jahresfrist beantragt werden. Der Antrag ist an das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verschollene zuletzt seinen Wohnsiz hatte, einzureichen. W. R. 250. Sie sind verpflichtet, die Ratenzahlungen trotz des Sparzwanges weiter zn leisten.-H. 5. 86. 1. Wenn der Bruder zum Unterhalt der Mutter überwiegend beigetragen. hat, kann die Mutter An­trag auf Striegselterngeld beim Polizeirevier einreichen. 2. Sie erhalten K. 3. 79. darüber Bescheid im Gewerkschaftssekretariat, Engelufer 15. 1. In diesem Falle kann der Sohn zum Unterhalt der Mutter nicht ver­lichtet werden, zumal er den Berdienst für seinen eigenen Lebensunter­halt wird beanspruchen können. 2. und 3. Ja. 3. N. 82. 1. Ein Ge­2. und iuch an das Generalfommando wäre in diesem Falle zwedlos. 3. Ihre Frau sollte sich unter Darlegung der Berhältnisse um eine Unter­5.. 80. 1. Sa; auf stüßung an die Kommunalbehörde wenden. Grimd des durch den Krieg geschaffenen Notgefezes. 2. Die Kranken­3. Eine Klage gegen die Krankenkasse ist aus. kasse ist dazu berechtigt. Die Deutsche Flagge im Stillen Ozcan. Bon v. Grapow, N. 150. Nein. W. W. Neichenberger Straße. Nein. fichtslos. E. P. 70. Der Möbelhändler ist zum Ersak des Fuses verpflichtet, Admiral z. D. 1. M. D. Heimer, Berlin SW 48. Besteuerung der Kunstwerke. Von Dr. G. Jahn. 80 Pf. N. Schid Sie tönnten ihn aber nur durch Klage zu dieser Verpflichtung zwingen, was bei der Geringfügigkeit des Objektes aber faum zu empfehlen ist. t. Co., Leipzig . Eine Dichterlicbe. Joseph Viktor v. Scheffel und Emma Hein. G. F. 3500. Es würde fich empfehlen, mit Ihrer Angelegenheit per­5. G. 10. Für die An- Von E. Borschel. Geb. 3 M. Hesse u. Beder, Leipzig . sönlich in unsere Sprechstunde zu kommen. Technik für Alle. 1916/17. Heft 1. Technische Monatshefte. Viertelj. sprüche an den Lieferungsverband ist die Steuerkasse zuständig, Sie müssen C. R. 45. 1. Nein. 2. Sie müssen beim 1,25 M. Frands, Stuttgart . dort einen Antrag stellen. Der Neue Merkur. Februarheft. Monatsschrift für geistiges Amtsgericht Klage auf Herausgabe der Nähmaschine einleiten. 1. Sa, wenn Bedürftigkeit vorliegt. 2. Die Trauung muß vorher beim Leben. Herausgegeben von E. Frisch. Jährlich 15 M. G. Müller, Standesamt angemeldet werden. Nähere Auskunft über das Stattfinden München . der Trauung erhalten Sie beim Standesamt. Bertrag ist auf die Erben übergegangen, es muß von diesen im Juli ge­fündigt werden. 2. Wenn monatlicher Mietspreis vereinbart ist und monat lich Miete gezahlt wird, muß am 15. zum letzten des Monats gekündigt

Eine Malersfrau, deren Mann im Felde steht, befand sich im vergangenen Winter längere Zeit in empfindlicher Not. Sie bezieht zwar monatlich 45 M. Kriegsunterstützung, hat aber davon sich und ihre vier Kinder zu erhalten. Bei der ständig zunehmenden Teuerung reichte das Geld schon lange nicht aus, und sie mußte von früh bis abend fleißig nähen, um das Fehlende selbst zu verdienen. Ms es ihr dann viele Wochen lang trotz aller Bemühungen nicht möglich war, Arbeit zu erlangen, fehlte es in ihrem Haushalt oft am Nötigsten. So war es ihr nicht möglich, für ihr jüngstes Kind, einen achtjährigen Jungen, neue Schuhe zu beschaffen, als die alten vollständig ab­getragen und nicht mehr zu fliden waren. Sie konnte da her den Jungen nicht in die Schule schicken und tci Ite dem Rektor zu Anfang des Februar schriftlich den Grund mit. Denn auch vom Nationalen Franendienst, an den sie sich gewandt, war sie abschlägig be­schieden worden. Trotzdem maß man ihr die Schuld an der Schul­versäummis ihres Sohnes bei und sie erhielt einen Straf befehl über 25 Mart. Sie erhob dagegen Einspruch und wies vor dem Schöffengericht nach, daß sie den Jungen den Februar über wirklich nur zu Hause behalten hatte, weil es ihr trok redlichster Bemühung nicht möglich gewesen war, Rat für ihn zu schaffen. Das Gericht erkannte an, daß sie sich in einem Notstande befunden habe, für den sie nicht verantwortlich gemacht werden könne, und sprach sie frei. Die Entscheidung des Breslauer Schöffengerichts ent­

Deutscher Metallarheiter- Verband

Verwaltungsstelle Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Schlosser

August Kleist

Rostocker Str. 10

am 30. April gestorben ist. Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet heute Donnerstag, den 4. Mai, nach­mittags 3 Uhr, von der Leichen­halle des Reformations- Kirchhofs in Stahnsdorf aus statt.

Um rege Beteiligung wird ersucht.

Nachruf.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Schloffer

Fritz Riemann Bohenstr. 8

am 28. April gestorben ist. Ehre seinem Andenken! 116/3 Die Ortsverwaltung.

Sozialdemokratischer Wahlverein für Berlin- Schöneberg, Bezirk 8.

Den Mitgliedern zur Nachricht, infolge Unfalls verstarb unser lang= jähriges Mitglied, der Arbeiter Wilhelm Krüger.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitagnachmittag 22 Uhr von der Halle des Gemeinde- Fried­hofs Berlin- Wilmersdorf, Berliner Straße, aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand. Treffpunkt für Mitglieder des Schöneberger Frauenchors" um 2 Uhr auf obigem Friedhof.

Allen Freunden, Bekannten und Parteigenossen die traurige Nach­richt, daß mein lieber, unvergeß-| licher Mann und guter Vater

Wilhelm Krüger

infolge Unfalls verstorben ist. Dies zeigen tieibetrübt an Frau A. Krüger nebst Kindern.

Die Beerdigung findet am Freitag, den 5. Mai, nachmittags 22 Uhr, von der Halle des Gemeinde- Friedhofs Berlin- Wil­mersdorf, Berliner Str., aus statt.

Sozialdemokratischer Wahlverein f. d. 2. Berl. Reichstagswahlkreis.

Bezirk 121/122.

Am 2. Mai verstarb unser Mitglied, der Gastwirt Bruno Petermann

( Gneisenaustr. 45)

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Frei­tag, den 5. Mai, nachmittags 42 Uhr, von der Halle des Hellig- Kreuz- Kirchhofes, Marien­ dorf , Eisenacher Straße, aus statt. 203/20 Der Vorstand.

Hiermit die traurige Nachricht, daß mein innigftgeliebter Mann, der gute Bater meiner Rinder, der Gastwirt 6485

Bruno Petermann am 2. d. M. plöglich entschlafen ist. Die tiefbetrübten Hinter­bliebenen.

Die Beerdigung findet am Freitag, nachmittags 4, Uhr, auf dem Heiligen Kreuz- Kirchhof in Mariendorf , Eisenacher Str., statt.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und Kranzspenden bei der Beerdigung meines lieben Mannes Robert Stabenow

sage ich hiermit allen Verwandten und Bekannten, dem Sozialdemo tratischen Wahlverein des IV. Reichs­tagswahlkreises sowie Herrn Melle für die trostreichen Worte und den Sängern meinen innigsten Dank. Witwe Erneftine Stabenow geb. Schmidt. Danksagung.

Für die herzliche Teilnahme und die zahlreichen Stranzspenden bei der Beerdigung meiner geliebten Frau, unserer lieben Tochter, Schwester, Schwägerin

Martha Staehr sagen wir allen Bekannten und Ver­wandten, der Bäckerinnung, dem Bezirksverein, dem Bäckermeister= verein Neu- Nord, der Schulkom­mission 39c, den Laubenkolonisten Nordwacht, dem Gesangverein Wed­ding- Gesundbrunnen meinen herz: lichsten Dank.

Heinrich Staehr, Bäckermeister. Triftstr. 66.

6475

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Zur Erinnerung.

Ms Opfer dieses Krieges ficl bor Jahresfrist am 4. Mai unser A lieber Freund

Artur Pahl.

Du wirst uns unvergeßlich bleiben. Deine Wanderfreunde. J. A.: Erich Schröder.

Danksagung.

Für die vielen Beweise ehrender Teilnahme bei der Beerdigung unseres lieben Baters und Schwiegervaters

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G. W.

K. Sch. 210. 1. Der

Danksagung.

Für die herzliche Teilnahme und schönen Blumenspenden beim Hin­scheiden unseres lieben Bruders

Wilhelm Höhnow

sagen wir allen Verwandten und Bes fannten, dem Holzarbeiterverband, dem Sozialdemokratischen Wahlverein des vierten Kreises und den Arbeits­follegen unseren innigsten Dant.

Die trauernden Schwestern.

Hugo Lüderitz Stoffe

sagen wir allerseits herzlichen Dank. Für die Hinterbliebenen: Hermanu Lüderitz.

Danksagung.

Für die herzliche Teilnahme und schönen Blumenspenden bei der Be­erdigung meiner geliebten Grau, unferer guten Mutter

Emma Stargardt

A

jagen wir allen Verwandten und Bekannten sowie Herrn Waldeck Manasse für seine trostreichen Worte und den Sängern unseren innigsten Dank.

Wilhelm Stargardt nebst Kindern.

Rester.

Handlung.

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Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes, des Gastwirts

Emil Kappler sage ich allen Verwandten, Freunden imb Bekannten, besonders dem Sängers Quartett meinen aufrichtigsten Dank. Frau Margarete Kappler, 6166 Küftriner Platz 9.

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Berantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für den Inferatenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin , Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.