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Er lautete:

Der

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Wunsche nachzukommen. Aus seinem in großen Zügen erstatteten| Frage herbeizuführen, von wann ab im Kriege der Friftbeginn zu seine Wohnung entsandte Kriminalbeamte fand an dem Körper der Bericht ist hervorzuheben, daß die Mehl- und Kartoffelversorgung berechnen ist, insbesondere ob eine nicht amtliche Verständigung dafür Toten die deutlichen Spuren der dem armen Kinde zugefügten bisher ganz gut geklappt hat. Die Stadt hat sich für den Notfall maßgebend sein kann. Für viele Kriegerfrauen ist die Berechnung fürchterlichen Mißhandlungen und daraus ergab sich die mit einer größeren Menge Erbsen vorgesehen, ebenso wurde ein Ab- der Anspruchsfrist eine Frage von einschneidender Bedeutung. Erhebung der Anklage. Nach dem Gutachten des Medizinalrats schluß in Grieß getätigt sowie für Heringe vorgesorgt. Die Fleisch- In den beiden vorliegenden Fällen wird ja das Reichs- Dr. Störmer ist das Mädchen gestorben an einer Kom­versorgung läßt allerdings zu wünschen übrig; die Gründe hierfür versicherungsamt wohl zugunsten der Witwen erkennen. Es bination der Verbrühung mit den schweren, mit größter find in Ursachen zu suchen, die außerhalb der örtlichen Kriegskom- wäre aber für andere Fälle dringend wünschenswert, daß Brutalität ihr zugefügten frischen Verlegungen. Nach umfang mission liegen. Er hofft jedoch, daß in Kürze eine Besserung ein- durch Bundesratsverordnung§ 1300 dahin geändert würde, reicher Beweisaufnahme beantragte Staatsanwalt Aſſeſſor Erich treten wird. An Stelle der in Aussicht gestellten staatlichen Schweine­gegen den Angeklagten vier Jahre Gefängnis. Das Gericht zufuhr soll gefrorenes Rindfleisch eingeführt werden. Auf Antrag des daß die Frist bis zum Ablauf eines Jahres nach Aufhebung unter Vorsiz des Landgerichtsdirektore klusemann hielt den Gen. Woid wurde in eine Besprechung der Anfrage eingetreten und nahm des Kriegszustandes erstreckt würde. Angeklagten nicht der fortgesetzten Körperverlegung, sondern nur in Genosse Stühmer in längeren Ausführungen hierzu das Wort. dem einen Falle des 28. Januar für überführt, dagegen nicht den Unser Redner anerkennt die Tätigkeit der Kriegskommission, jedoch Ein Arbeitsvertrag mit poluischen Schlächtergesellen. Todeserfolgung der Körperverletzung für vorliegend. Mit Nücksicht wären dieser bestimmte Grenzen gesteckt. Es ginge nicht an, daß Daß Versprechen und Halten zweierlei ist, selbst wenn das auf die unmenschliche, das Leben des Kindes gefährdende Be die einzelnen Streise einen Weitlauf um die Lebensmittel ver- Versprechen in Form eines schriftlichen Vertrages gegeben ist, handlung verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einem anstalten und er verlangte demgegenüber eine gerechte Verteilung der haben zu ihrem Schaden eine Anzahl polnischer Schlächter- Jahr fechs Monaten Gefängnis und rechnete ihm drei erzeugten und vorhandenen Lebensmittel. Außer unseren Genossen gesellen erfahren, die vor dem Berliner Gewerbegericht gegen Monate als verbüßt an. Herbst, Woid und Blum beteiligten sich noch einige bürgerliche die Firma Deutsches Handelskontor" klagten. Stadtverordnete an der Debatie, bei deren Abschluß die vom Prozeß Schiffmann. Genossen Stühmer vorgelegte Resolution einmütig angenommen mittlung der Deutschen Arbeiterzentrale in Polen eine größere Bahl Die Firma hatte für ihre Fleischkonservenfabril durch Ber­Vor der Straffammer des Landgerichts I unter Vorsik wurde. Zum Schluß stand noch eine Anfrage sanitärer Natur, die Schlächtergesellen engagiert. In Ostrowo wurde mit den Gesellen des Landgerichtsdirektors Geier begann geſtern die Ver­Magistrat erkannte die Beschwerde als berechtigt an und will Ab- ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, der ihnen einen Wochenlohn handlung gegen den Grundstücksspekulanten Leo Schiff­hilfe schaffen. von 60 M. zusichert. Die Kläger haben aber diesen Lohn nicht be- mann, dessen wirkliche Vornamen nach Behauptung der An­tommen, sondern nur 45 bis 50 M. und forderten durch die Klage flagebehörde Leib Wolf" lauten sollen. Stellungnahme zu den Parteidifferenzen. Nachzahlung der Differenz für die ganze Arbeitsdauer, die sich auf Der jetzt 45 Jahre alte Angeklagte sigt seit dem 27. Februar In der am 1. Mai tagenden Mitgliederversammlung des mehrere Monate belief. Die beklagte Firma behauptete, die Kläger 1918 in Untersuchungshaft. Er ist im Jahre 1871 in Drohobycz in Wilmersdorfer Wahlvereins entspann sich eine längere Schlächtergesellen erwartet werde. Deshalb habe die Firma den ver- Esther Rechel geb. Weinberg und Water zweier Kinder im Alter von hätten erheblich weniger Arbeit geleistet als in Berlin von einem Galizien geboren, österreichischer Staatsangehöriger, verheiratet mit Diskussion über einen vom Vorstand eingebrachten Antrag. tragsmäßigen Lohn nicht zahlen können. Sie habe bei der Deutschen 18 und 20 Jahren. Die Anflage beschuldigt ihn, in drei felb­Der Wahlverein begrüßt den Austritt der achtzehn Genossen Arbeiterzentrale angefragt, ob sie die Schlächter zurückschicken oder ständigen Handlungen 1. in den Jahren 1908-1910 die aus der Reichstagsfraktion und hofft, daß die nunmehr gesammelte einen anderen Lohn mit ihnen vereinbaren dürfe. Die Deutsche Vereinsbant in Frankfurt a. D. A. G. durch fozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft wieder wahre, proletarische, Arbeiterzentrale habe geantwortet, eine andere Lohnvereinbarung sei betrügerische Handlungen um 1600 000 m. gefchädigt zu unserm Programm entsprechende Politik treiben werde; dies Unterſtatthaft. Dann habe die Firma mit den Schlächtergesellen berein haben, insbesondere durch die Vortäuschung: die von ihm bei der bart: Wer täglich wenigstens 18-20 Viertel ausschneide, bekomme Bant als Pfand hinterlegten Hypotheken seien eine ausreichende fangen werden wir eifrig unterstützen." 60 M. Bei geringerer Arbeitsleistung werde weniger bezahlt. Die Kläger Sicherheit für die ihm gewährten Darlehen; 2. einen Betrug in hätten sich mit dieser Vereinbarung und dem für sie feſtgeſetzten niedrigen Höhe von mindestens 25 000 M. gegen die Bank dadurch begangen Lohn einverstanden erklärt.- Diese Angabe wurde von einem Zeugen zu haben, daß er ihr vorspiegelte, die Zinsen für drei in Frage Schlapskt bestätigt. Da er Polnisch und Deutsch ſpricht, hat er ben stehende Hypotheken aus eigenen Mitteln bezahlt zu haben; 3. einen Dolmetscher zwischen seinen sollegen und dem Vertreter der Firma Betrug gegen die Bank ausgeführt zu haben, indem er ihr vor­gemacht. Die Kläger behaupteten dagegen, sie hätten ihren spiegelte, die der Vereinsbant abgetretenen mieten in Höhe von Kollegen Schlapski beauftragt, der Firma mitzuteilen, daß fie mit 14 000 m. im Falle ihrer Freigabe zur Zahlung fälliger Hypotheken­der Lohnherabsetzung nicht einverstanden seien. Schlapski habe zinsen verwenden zu wollen. diesen Auftrag jedenfalls nicht ausgeführt und die Firma über den Standpunkt seiner legen falsch berichtet. Eine Anzahl von Klägern wurden in früheren Terminen mit ihrer Forderung ab­gewiesen. Die Urteile stügten sich einerseits auf die Aussage des Zeugen Schlapski, andererseits auf den Umstand, daß die Kläger viele Wochen Die Aufnahme der deutschen Antwortnote in New York den herabgesetzten Lohn genommen hatten ohne Einwendungen gegen spiegelt sich vielleicht am besten an der Börse wieder. W. T. B. denselben zu machen. Gestern wurde vor der Kammer 6 des Gewerbegerichts wieder New York , Sonnbend, 6. Mai. ( lub ein gleichliegender Klagefall verhandelt. Dieser führte aber notierungen.) Die anhaltend günstige Auffassung der polili- zu einem entgegengesetzten Urteil. Der Zeuge Schlapski blieb auch schen Lage tam auch heute in dem zweistündigen Verkehr der diesmal wieder bei seinen früher gemachten Angaben. Aber jetzt konnte Effektenbörse in dem ziemlich erheblichen Umsatz von 580 000 Aftien der Kläger einen Gegenzeugen stellen, der auch Polnisch und Deutsch zum Ausdruck. Die gute Kauflust, die sich auf allen Marktgebieten verstand, während die Kläger nur des Polnischen mächtig sind. Dieser zeigte, führte überall zu Kursbesserungen, die bei einigen von der Zeuge befundete, daß der gegenwärtige Kläger sich nicht mit der Spekulation bevorzugten Spezialpapieren etwas erheblicher waren. Lohnherabsetzung einverstanden erklärt habe. Beide Beugen wurden Von letteren waren die Aktien der International Mercantile Marine vereidet. Das Gericht verurteilte die beklagte Co. und Kupferattien besonders begehrt. Eisenbahnwerte fonnten Firma zur Zahlung der geforderten 160 M. Das ihren Kursstand bis um zwei Dollar bessern. Von Industrieaktien Urteil wurde so begründet: Durch schriftlichen Vertrag ist dem gewannen Bethlehem Steels 5 und Stahltrustanteile 1 Dollar. Seläger ein Wochenlohn von 60 M. zugesichert. Zu einer American Smelters erhöhten sich heute um weitere 2 Dollar im nachherigen in beiderseitigem Einverständnis erfolgenden Aenderung Kurse und Kupferterte besserten sich bis um 118 Dollar. Der des Vertrages sind die Parteien berechtigt. Da die Beklagte aus Schlußverkehr vollzog sich in strammer Haltung. der von ihr behaupteten Menderung des Vertrages Rechte Herleitet, so muß sie beweisen, daß eine solche Aenderung erfolgt ist. Dieser Beweis ist nicht geglückt, da sich die Aussagen der Zeugen wider­sprechen. Die Beklagte war also verpflichtet, den im Vertrage aus­bedungenen Lohn zu zahlen. Da sie es nicht tat, hat sie die ge­forderte Nachzahlung zu leisten.

Ein aus der Versammlung gestellter Nachtrag lautete: Gleichwohl sei der Wunsch ausgesprochen, daß zu gegebener Zeit eine Annäherung beider Fraktionen wieder stattfindet, um die Einheitlichkeit der Sozialdemokratie unter allen Umständen zu wahren." Der Vorstandsantrag wurde mit großer Mehrheit angenommen, der Nachtrag hingegen fand wenig Unterstügung und wurde daher der Nachtrag hingegen fand wenig Unterstützung und wurde daher abgelehnt.

Aus Industrie und Handel.

meldet darüber:

U- Boot- Politik und Börse.

160 Prozent Dividende.

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Gerichtszeitung.

Die Kölnische Zeitung " berichtet in ihrer Nr. 454 vom 4. Mai über ein faum glaubliches Bilanzierungskunststück, das die Ver­waltung der Sprengstoffwerfe Gludauf, alt. Ges. in Hamburg , versucht hat, um die Tatsache zu verbergen, daß die Gesellschaft geradezu fabelhafte Gewinne erzielt Chat". Die Gesellschaft arbeitete mit einem Grundfapital von 300 000 m. Damit erzielte sie im Geschäftsjahre 1914 einen Betriebsgewinn von 810 857. 1915 erhöhte sich dieser Betriebsgewinn auf 1711148 M. ( eigentlich sogar auf 2 033 366 M., da 1915 für allgemeine Unkosten" bom tatsächlichen Betriebsgewinn vorab 322 218 M. abgefeßt Ein Seitenstück zu dem kürzlich verhandelten Prozeß gegen wurden 1914 nur 62 594 M.). Als Reingewinn erscheint eine Summe von 1 383 040 W.( 1914 nur 182 524 M.). 1914 wurden 40 Proz. Dividende verteilt.

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Deffentlichkeit.

Kindermishandlung.

Nach längeren Verhandlungen über formale Dinge erklärte der Angeklagte, daß er das gesamte Kollegium wegen Befangenheit aus fachlichen Gründen ablehne. Eine längere mündliche Be­gründung schnitt der Vorsitzende als unzulässig ab, da aber Rechts­anwalt Dr. Halpert die Zulässigkeit auf Grund der Bestimmungen der Strafprozeßordnung behauptete, zog sich der Gerichtshof noch einmal zur Beratung zurfid. Es wurde dann dem Angeklagten gestattet, die Gründe seines Antrages vorzutragen. Hierauf wurde die Verhandlung bis Dienstag 10 Uhr unterbrochen.

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Parteiveranstaltungen.

Borsigwalde- Wittenan. Der Zahlabend für sämtliche Bezirke findet Mittwoch, den 10. d. M., abends 8%, Uhr, bet Woitschach statt. Tages­ordnung: Kaffenbericht und Neuwahl des Borstandes. Monatsversammlung. Tagesordnung: Abrechnung vom 1. Mai. Vereins­Groß- Lichterfelde. Mittwoch, den 10. d. M., abends 8, Uhr: angelegenheiten. Verschiedenes. Köpenik. Mittwoch, den 10. Mai: Gemeinschaftlicher Bahlabend beim Gen. Rob. Rick, Grünauer Str. 7.

Aus aller Welt.

Wie es gemacht wird.

Co

Bei der Untersuchung des Kriegswuchers kommen, so schreibt die Deutsche Tageszeitung", allerhand Dinge ans Licht, von denen man bisher zwar munkelte, die man aber doch auch wieder kaum für möglich hielt. So wurde z. B. festgestellt, daß gepöfeltes Fleisch, Konserven und dergleichen, die schon lange fertig vorhanden waren, schon in fünf und sechs Hände ge­kommen sind und immer noch in ihrem ursprüng= lichen Lagerraume liegen. Sie sind eine sehr gesuchte Frau Koh bildete die Anklage gegen einen entmenschten Bater, Handelsware, bleiben aber ruhig liegen, wo sie sind, und werden der seine eigene Tochter in so barbarischer Weise verprügelt nur von einer Hand zur anderen immer teurer. Zu hat, daß diese ungewöhnlichen Mißhandlungen bei dem ein- den Steigerungen des Kaufpreises an sich kommen immer neue Die Abschlußziffern für 1915 verschwieg die Verwaltung der getretenen Tode des Mädchens mitgewirkt haben. Vermittlergebühren, die auch noch draufgeschlagen werden. Sie ließ auch ihre Generalversammlung geheim tagen. In die Breffe gab fie lediglich die Mitteilung, daß die Dividende 1. Straffammer des Landgerichts III unter der Anklage, feine 1900 Werbraucher zu kommen. Unerlaubte Preiserhöhungen haben be Der 43jährige Weichensteller Johann Sahl stand vor der werden die Sachen gehandelt und verteuert, ohne jemals an die auf 30 Proz, festgesezt worden sei. Zu diesem Dividendensatz ist geborene Tochter Erna fortgesetzt und insbesondere am 28. Januar sonders auf dem Gebiete des Seifenhandels durch besondere Kniffe die Verwaltung auf folgende Weise gekommen. Die außerordent dieses Jahres vorsätzlich förperlich mißhandelt und an der Gesund­liche Generalversammlung der Geſellſchaft vom 16. Dezember 1915 heit geschädigt und sich der lebensgefährlichen und grau- stattgefunden. Großhändler haben es so einzurichten gewußt, bah daß hat beiloffen, das Kapital um 300 000 W. zu erhöhen. Am samen Behandlung schuldig gemacht zu haben. Der seit dem die Verbraucher auch diese Waren, die noch billiger hergestellt 81. Dezember 1915 hat die Geſellſchaft dieſe Summe als Einzahlung 1. Februar in Untersuchungshaft sigende Angeflagte ist feit waren und billiger abgegeben werden konnten, nur zu neuen auf die neuen Aftien berbucht. Am 28. April 1916 hat aber die 1897 bei der Eisenbahn angestellt. Seine erste Frau ist 1903 höheren Preisen in die Hände bekamen. Sie haben Meinver­Generalversammlung befchloffen, 300 000 m. vom Reingewinn auf gestorben; aus diefer Ehe stammen vier Töchter, die neuen Aktien einzuzahlen und diese den Aktionären zu schenken. zweiten Ehe drei Söhne. Das jüngste Kind, erster Ehe, die Tochter ihnen gleich Bettel zum Ueberkleben der alten aus der fäufern entweder nur geringe Vorräte zur Verfügung gestellt oder So seltsam diese Tatsachen an sich schon sind, sie werden noch Berta ist so schlecht behandelt und in jeder Beziehung vernachläffigt Breise mitgesandt, so daß sie zu bestimmten Zeiten in der eigentümlicher durch das, was weiter folgt. Die General­bersammlung vom 28. April 1916 bat nämlich außerdem be- worden, daß ihre Lehrerin. Anzeige erstattete. Das hatte zur Folge, Lage waren, bie billigeren angemessenen Preise durch neue, nicht daß das Mädchen der väterlichen Gewalt entzogen und der Anstalt berechtigte zu ersetzen. Die Kleinhändler mußten diesen stillen schlossen, die neuen Attien( die nach der Buchung am des Vereins gegen Ausbeutung und Mißhandlung von Kindern in Letzten Tage des Jahres 1915 bezahlt worden find, deren Bezahlung aber nach dem Generalversammlungsbeschluß Behlendorf überwiesen wurde. Nachbarsleute wollen bemerkt haben, Abmachungen nachkommen. Jetzt kommen immer mehr derartige alio am 28. 4. 16- erst noch erfolgen sollte!) boll an der Divi- daß die Töchter erster Ehe immer schlechter behandelt worden sind, unlautere Machenschaften auch zur Kenntnis der Behörden." dende des Jahre 1915 teilnehmen zu lassen. Die Altionäre erhalten haben auch wiederholt Geräusche gehört, die zweifellos von als die Söhne, daß sie schlechter angezogen gingen, als jene, und sie Ein vornehmer Steuerhinterzieher. Vor der Dortmunder demnach: 30 Proz. auf ihren tatsächlichen Aktienbefiz, Gratisaftien Schlägen herrührten. Insbesondere soll auch die kleine Berta, Strafkammer sollte sich Sonnabend der Bergwerksdirektor in der Höhe ihres Attienbefizes und nochmals 30 Proz. auf die die schlecht genährt und oft ohne Frühstück in die Schule a. D. Felix Bruchausen, zuleht in Bonn wohnhaft, wegen Gratisaftien das sind alles in allem 160 Proz. ihres nominellen geschickt worden sein soll, nachdem sie vorher schon damit fortgesetter Steuerhinterziehung verantworten. Da Bruchausen Aktienbesitzes. beschäftigt worden war, Knöpfe an Blusen anzunähen oft mit dem nicht erschienen war, das Gericht ihn auch der Tat für hinreichend Rohrstod und einem Knieriemen verprügelt worden sein, so daß sie verdächtig hielt, wurde gegen ihn ein Haftbefehl erlaffen. Wie es fürchterlich geschrien habe. Auch die verstorbene Tochter Erna hat nach der Frankfurter Beitung" heißt, hat Bruchausen sich in die viel unter Züchtigungen des Vaters zu leiden gehabt, wie die nach Schweiz begeben. ihrem Tode festgestellten und photographisch festgehaltenen furchtbaren Unfall des Oberbürgermeisters von Köln . Der Kölner Ober­Verlegungen an ihrem Körper beweisen. Am 28. Januar hat der bürgermeister Wallraf wurde auf der Jagd von einem Unfall Angeklagte das Mädchen wegen Mädchen wegen einer fleinen Näscherei in betroffen. Beim Abgeben eines Schusses zersplitterte sich das an unmenschlicher Weise so geschlagen, daß eigentlich fein dem Gewehr befindliche Fernrohr und verlegte ihm das Auge so, Fezzen der Haut an ihrem Körper mehr heil war.

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Es paßt ganz und gar zu diesem Versteckenspiel, daß die Ge­winnanteile der Verwaltung, die im Vorjahre mit 34 982 M. beson­ders ausgewiesen wurden, diesmal ohne Angabe ihrer Höhe in dem bon 62 594 auf 822 218 M. gestiegenen Posten allgemeine Unkosten" berborgen worden sind.

Soziales.

Das Witwengeld der Kriegerwitwen. Eine außerordentlich wichtige Frage beschäftigte die letzte Sigung des Oberversicherungsamts in Potsdam . Eine höchſtinſtanzliche Entscheidung über die Auslegung des § 1300 der Reichsversicherungsordnung, der bestimmt: Der Anspruch auf das Witwengeld verfällt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Ehemannes geltend gemacht wird,

Sturmverheerungen auf Sizilien . Wie aus Lugano depeschiert wird, melden die norditalienischen Blätter aus Palermo , daß sowohl im Hafen an dort verankerten Schiffen als auch in der Umgebung der Stadt sehr bedeutenden Schaden angerichtet haben. Fast sämtliche Zitronen wurden zu Boden geworfen, alle Gemüse­arten vollständig vernichtet und Tabakpflanzungen zerstört. Großfeuer in Wilne. Ein Großfeuer äscherte in Wilna zwölf Wohnhäuser ein, zum Teil auch das Gefängnis.

Vater hat in der unbarmherzigsten Weise zugehauen, er muß nach daß der Verlust der Sehfraft zu befürchten ist. dem Befunde etwa hundertmal losgedroschen haben, ganz gleich wo- Eifersuchtstat eines italienischen Hauptmanns. In Spezia hin er traf. Es sind etwa 40 bis 50 Verlegungen am Halse, an erschoß der Hauptmann Bettolo, der Neffe des Admirals Bettolo, der Brust, an den Schultern, auf dem Rüden, den Hinterbaden, aus unbegründeter Eifersucht seine Frau, eine geborene Mar­den Oberschenkeln, am Gesicht usw. nachgewiesen worden, von denen quise Renedi, und einen Geistlichen, den er für den ein großer Teil ganz frisch war. Nach dem förperlichen Befunde Geliebten seiner Frau hielt. Nach Ausführung der Tat tötete muß der Angeklagte - was er auch zugab- häufig das mehr als sich der Hauptmann durch einen Revolverschuß. 15jährige Mädchen so gezüchtigt haben, daß er in seiner Wut auch den entblößtem Hinterteil verdrosch. Die barbarische Büchtigung am liegt bisher hinsichtlich solcher Kriegerwitwen nicht vor, die den Tod 28. Januar hat das Mädchen unter leisem Wimmern ertragen dort zwölf Stunden lang furchtbare Stürme gewütet und ihres Mannes in offizieller Form nicht gleich erfahren haben. In und man hat sich damit begnügt, lauwarme Umschläge zu beiden in Potsdam verhandelten Streitfällen handelte es sich darum, machen. Der Vater hat sich weiter gar nicht um das Mädchen daß die Frauen schon im Herbst 1914 ihre Männer im Felde ver- bekümmert, sondern ist am nächsten Morgen ruhig in seinen Dienst loren haben. Die eine erlangte die Gewißheit über den Tod gegangen. Nun hatte das arme Mädchen am nächsten Morgen des Mannes erst einige Zeit nach der Benachrichtigung durch den möglicherweise infolge des als Folge der Mißhandlungen ein­Feldwebel. Die Antragstellung erfolgte einige Tage zu spät, wenn getretenen Schwächezustandes noch einen bedauerlichen Unfall er­bie erste Mitteilung als maßgebend angesehen wird, legt man die litten. Als es mit einem Eimer heißen Wassers sich an die Arbeit offizielle Todesnachricht für den Friſtbeginn zu Grunde, gilt die Frist des Reinemachens machte, fiel es zur Erde, das heiße Wasser ergoß als gewahrt. Die andere Frau, die ebenfasis Nachricht erhalten sich über sie und verbrühte ihr in erheblicher Weise den Arm. Als hatte, ließ die Verfallzeit verstreichen, da sie noch Hoffnungen hegte der Angeklagte abends nach Hause fam, fand er das Mädchen im Bett und von Kameraden des Mannes Bestätigung erwarten wolte. Das liegend, nahm aber gar keine Veranlassung, schleunigst ärztliche Hilfe Potsdamer Oberversicherungsamt erachtete zwar in in Anspruch zu nehmen. Nachts um 2 Uhr lag das Kind im Barbus. 20 Pf. Berlag für Sozialwissenschaft, München . beiden Fällen den Zeitraum eines Jahres als ausreichend Sterben, der Angeklagte hat aber auch diese Tatsache nicht zum Grund zur Anmeldung des Anspruches, gab aber bei der Wichtig- irgend welcher Erregung angesehen. Erst als er zur Polizei ging, der Frage für viele Kriegerfrauen beide Berufungen um einen Totenichein einzufordern und der Arzt einen solchen zur Entscheidung an das Reichsversicherungs- Ermöglichung des Begräbnisses nicht ausstellen wollte, ging ihm amt ab, um eine grundsägliche Entscheidung über die wohl ein Verständnis dafür auf, was er angerichtet hatte. Der in

feit

zur

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Eingegangene Druckschriften.

Die Glocke. Heft 6.

Sozialistische Wochenschrift. Herausgeber:

Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis

Mittwoch mittag. Zunächst fühl und veränderlich mit öfter wieder. holten Regenfällen. Später von Westen nach Diten sortschreitende Auf­heiterung und wieder etwas wärmer.