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Gewerkschaftliches.

Der verhaßte Gewerkschaftsgeist".

Aus der Partei.

Vom Sturmgesang der Arbeiterfeinde".

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1 Kläger meinte, er fei damit einverstanden gewesen unter der Vor­aussetzung, daß die Ueberschreitung der Arbeitszeit nur kurz sein und längere Ueberzeitarbeit bezahlt werden würde. Nachdem der Kläger   die Gewißheit erlangt hatte, daß er für die Ueberstunden er hatte öfter 1 bis 1% Stunden und Bom Genossen Konrad Hacnisch werden wir um Auf- keine Bezahlung bekam manchmal noch länger nach Geschäftsschluß arbeiten müssen-, In Dingolfing  ( Niederbayern  ) haben in einer Wagen- nahme der folgenden Zuſchrift gebeten: In Berliner   Arbeiterkreisen wird in großen Massen eine weigerte er sich natürlich, nach Feierabend zu arbeiten, auch als der fabrik sieben Arbeiter und eine Arbeiterin gestreift, weil ein Flugschrift Zwangswidrige Blätter" verbreitet, die sich in Prosa Beklagte Silberstein es ausdrücklich verlangt hatte. Herr Silber­beurlaubter Strieger in einer vierzehntägigen Urlaubszeit in und in Versen( und in was für Versen!) ausführlich mit meinem ſtein hielt das für eine Gehorsamsverweigerung und glaubte fich der Abteilung der Streifenden beschäftigt werden sollte. fürzlich im Verlage von Schwetschke u. Sohn, Berlin  , erschienenen deshalb zur kündigungslosen Entlassung berechtigt. Er bezeichnete Näheres wurde nicht mitgeteilt. Vermutlich sollte die Be- uche Die deutsche Sozialdemokratie in und nach dem Welt- das Verlangen des Klägers, keine unbezahlte Ueberarbeit zu leisten, schäftigung des Striegers unter Umständen erfolgen, welche friege" beschäftigt. In dieser Flugschrift werde ich mit ganzen als äußerst rigoros, und die ausdrückliche Weigerung, nach Feier­die Interessen der Streifenden stark gefährdeten; sonst wäre Stübeln von Unrat übergossen. Ich werde ein Gesinnungsathlet" abend zu arbeiten, ist nach der Auffassung Silbersteins eine es unverständlich, daß in einem kleinen bayerischen   Landort genannt, ein Rostgänger besonderer Art", ein Gesinnungsgenosse Frechheit. Des Hurrapatriotischen Reichsverbändlers", der gegen seine innere Vom Vorsitzenden, Justizrat Marcuse, wurde der sich Arbeiter zum letzten und schwersten gewerkschaftlichen leberzeugung jchreibe, ein hurratoller Don Quichote", ein Schmock, Beklagte dahin belehrt, daß Gehorsamsverweigerung kein in der Ge­Stampfmittel entschließen. Die Sache ist an und für sich auch der vorzüglich rechts und" links schreiben kann, ice, wie es der jewerbeordnung vorgesehener Entlassungsgrund ist. Ein solcher Grund belanglos; fie verdient nur Erwähnung, weil der Vorgang weilige Auftraggeber verlangt." Es wird von meinem abge- würde vorliegen, wenn der Kläger   die Erfüllung der durch den einer konservativen Seele Anlaß gab, ihre innersten Herzens- stumpften politischen Ehrgefühl" gesprochen, von meinem Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten beharrlich verweigert triebe zu offenbaren. Der Bayerische Volksfreund" schreibt Klammern an das Mandat", von meiner" Verdösung", von meinem hätte. Davon könne aber keine Rede sein, denn wenn der Kläger zu dem Streif": wackelnden Gemüt" und was dergleichen Liebenswürdigkeiten sich damit einverstanden erklärt habe, daß die Arbeitszeit nicht mehr sind. Nach einer fast fünfundzwanzigjährigen Tätigkeit in pünktlich ende, so denke man dabei an eine Ueberschreitung von der Arbeiterbewegung habe ich es nicht nötig, mich gegen solche etwa einer Viertelstunde, aber nicht daran, daß ganze Stunden Anwürfe auch nur mit einem Worte zu verteidigen. Es genügt ohne besondere Vergütung länger gearbeitet werden solle. Hiernach mir, sie niedriger zu hängen. schlossen die Parteien einen vom Vorjizenden vorgeschlagenen Vergleich.

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" Von gewerkschaftlicher Seite wird man gerade jetzt, da dem Reichstag   eine die Gewerkschaften sehr stark fördernde Novelle zu­gegangen ist, dieses Vorgehen zweifelsohne micht billigen, aber trotzdem bleibt nichts anderes übrig, als legten Endes doch den Gewertschaftsgeist dafür verantwortlich zu machen. Beachtenswert ist dabei noch, daß sich dieses Vorkommnis nicht einem großstädtischen Industriezentrum, sondern in einer niederbayerischen Kleinstadt mit vorwiegend ländlichem Charakter ereignete. Ist dieser Streit schon aus allgemein mensch lichen Gründen zu verurteilen; weil er zeigt, daß die Streifenden jedes vaterländischen Danfgefühls bar sind, so beteist er aber auch, daß die Arbeiterschaft noch lange nicht so erzogen ist, daß man ihre, im Vergleich zu anderen Ländern ohnehin schon fast unbeschränkten Soalitionsrechte noch mehr erweitern kann. Wenn man glaubt, politische Geschenke machen zu sollen, so wird man wohl bald inne werden, daß die erweiterten Frei­heiten recht häufig zum Verdruß der Geschenkgeber mißbräuchlich

werden verwendet werden."

Gerichtszeitung.

Betrugsklage gegen Krawatten- Steinberg.

Das

Ein paar Worte aber möchte ich sagen zu dem einzigen, sozu­sagen sachlichen Angriffe, den die Flugschrift gegen mich richtet. Es wird da nämlich auf Grund meines Buches behauptet, ich sei zurückgekehrt zum verhaltenen Sturmgefang der fanatischen Feinde der Arbeiterklasse". Damit wird auf die Stelle meines Buches an= gespielt, in der davon die Nede ist, daß ich mich nach dem Striegsausbruch, als Deutschland   von allen Seiten her von über- Der Geschäftsbetrieb des vielgenannten Kaufmanns mächtigen Feinden bedroht wurde, auch meinerseits rückhaltlos zu Adolf Steinberg und seiner Ehefrau Gertrud Steinberg der Losung bekannt habe: Deutschland  , Deutschland   über alles! wurde gestern nochmals von einem Strafgericht geprüft. Dies Licd also soll der fanatische Sturmgejang der Arbeiter- Steinberg und Frau waren angeklagt, bei ihrem Unterricht in feinde" sein. Nun weiß ich natürlich sehr gut, wie oft und in der Krawattennäherei sich des Betrugs schuldig gemacht zu haben. welcher Weise Deutschland  , Deutschland   über alles" von den Ne- Sie sollen durch verlockende Annoncen im Lokalanzeiger" und in aktionären aller Schattierungen mißbraucht worden ist. Aber der Morgenpost  " den Anschein zu erwecken gesucht haben, daß sie in dem Liede selbst steht, wenn man es unbefangen liest, kein den Schülerinnen später aus ihrer eigenen kleinen Strawaltenfabrik Wort, dessen sich ein Sozialdemokrat zu schämen braucht. Es reichliche Arbeit und guten Verdienst geben könnten. Das uneingeschränkte Koalitionsrecht für die Gewerk- stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, als in Deutschland   Schöffengericht Berlin- Mitte verurteilte im März d. J. den Ange­schaften ist eine Forderung, die in Deutschland   längst erfüllt noch gar keine Arbeiterbewegung cristierte, es gab dem Sehnen flagten Steinberg zu 2 Jahren Gefängnis und seine mitangeklagte und Drängen des deutschen   Wolfes nach Einheit und Freiheit be- Ehefrau zu 3 Monaten Gefängnis und beschloß die sofortige Ver­sein müßte, und es ist eine Schande, daß man es wagen redten Ausdruck und hat niemanden anders als den braven alten Haftung Steinbergs. Es sah als erwiesen an, daß es Steinberg darf, die Erfüllung dieser selbstverständlichen Forderung noch Demokraten Hoffmann v. Fallersleben   zum Verfasser. Lange und seiner Frau nur um das Lehrgeld der Schülerinnen zu tun als besonderes Geschenk anzugeben, vor dessen mißbräuchlicher Zeit hindurch galt es sogar als ein umstürzlerisches" Lied und, gewesen sei und kennzeichnete Steinbergs Geschäftspraktiken als Verwendung gewarnt wird. Die Arbeiter müssen offenbar wenn ich mich nicht sehr irre, war es- der Genosse Artur gemeingefährlich. Gegen das Urteil legten die Angeklagten noch viel nachdrücklicher ihre Rechte vertreten, ehe Politikern Stadthagen  , der sich im Jahre 1878 das Verdienst erwarb, die und auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, die Ange von diesem Schlage die Erkenntnis dämmert, daß das Volk öffentliche Anerkennung dieses Sturmgesangs der Arbeiterfeinde" klagten mit dem Antrag auf Freisprechung, die Staatsanwaltschaft durchzusehen. Anspruch auf Rechte hat. zur Erzielung einer noch schärferen Bestrafung. Zu der Verhand­Im übrigen: ist nicht auch Rouget de lysles unsterb- lung vor dem Landgericht Berlin I( Straffammer 5 unter Vorsitz liche Marseillaise schon oft und schamlos mißbraucht wor- des Landgerichtsdirektors Lampe) waren 29 Zeugen und zwei Sach­den? Ich erinnere mir daran, daß sie bei großen Haupt- und verständige geladen, die sämtlich vernommen wurden. Die Beweis­Staatsaftionen mehrfach vor dem Zaren aller Neußen   gespielt aufnahme ergab im wesentlichen dasselbe Bild wie vor dem worden ist und daß dieser sie stehend und entblößten Hauptes an- Schöffengericht. Durch die Annoncen waren viele Frauen und gehört hat. Ist dadurch eliva das große Kampfeslied der französi- Mädchen verlockt worden, den Eheleuten Steinberg ihre 20 Mart schen Revolution plötzlich auch zum Sturmgesange Lehrgeld hinzugeben. Den Vertrag lasen die meisten entweder gar des Kojakentums" geworden? Konrad Haenisch  . nicht oder nur sehr oberflächlich; sie verließen sich auf die münd­liche Versicherung, daß selbstverständlich auch reichlich Arbeit zu haben sei. Erst nachher, wenn sie Arbeit haben wollten, gingen ihnen die Augen auf. Es wurden ihnen zunächst nur ein paar lungen und wiederholte Aenderungen, die ihnen Zeitverlust und Krawatten in Arbeit gegeben und nachher gab es oft Bemänge abgenommenen Staution von 5 M. und behielten dafür die be­Fahrgeldausgaben verursachten, so daß sie schließlich die ganze Sache aufgaben. Manche verzichteten sogar auf Rückforderung der ihnen mängelten Krawatten zurück. Die Sachverständigenver­nehmung war wieder vernichtend für Steinberg. Die bei ihm übliche Lehrzeit von 14 Tagen wurde als viel zu kurz bezeichnet, auch sei es unmöglich, mit Krawattennäherei einen Wochenverdienſt von 30 M. zu erreichen. Der Verteidiger beantragte Ladung noch anderer Zeuginnen, die bei Steinberg gelernt haben und mit ihm zufrieden gewesen sein sollen. Diesem Antrag wurde stattgegeben; abgelehnt wurde dagegen der Antrag auf Ladung anderer Sachverständigen. Nach achtstündiger Verhandlung mußte vertagt werden. Der Antrag, den Angeklagten Steinberg aus der Haft zu entlassen, wurde ab­gelehnt.

Deutsches Reich  .

Der Fleischerverband im Jahre 1915. Der Fleischerverband hat im Jahre 1915 eine rege Tätigkeit entfaltet. Zur Aufrechterhaltung der Organisation im verflossenen Jahre hat vor allem die teilweise gute Konjunktur des Jahres beigetragen, wo Wurst und Konservenfabriken noch mit guten Aufträgen ver­fehen waren. Die Agitationsmöglichkeit war deshalb auch im Be­richtsjahre gegeben und ist in jenen Orten, wo die Organisation noch lebensfähig war und über eifrige Kollegen verfügte, voll aus­genutzt worden. Das beweisen die 8828 Neuaufnahmen, die 1915 noch gemacht wurden. Das sind zwar 662 Aufnahmen weniger als 1914, doch darf dabei nicht außer acht bleiben, daß 1914 nur im zweiten Halbjahre unter den Einwirkungen des Krieges stand.

Die fortgesetzten Einberufungen zum Heeresdienst und die un­gleiche Beschäftigung in den Konservenfabriken, welche teilweise ihre Betriebe schlossen, teils mit größerem, teils mit wenigerem Personal arbeiteten, je nachdem, wie Aufträge vorhanden und Rohprodukte zur Verfügung standen, haben auch 1915 wieder eine Verminderung der Mitgliederzahl herbeigeführt. Ant Beginn des Jahres 1915 hatte der Verband noch 3519, am Schlusse desselben 2610 Mitglieder. Daß das trotz der vielen Neuaufnahmen möglich war, wird erklärlich, wenn man die fast unglaubliche Tatsache vernimmt, daß gegen wärtig einige Hundert mehr Mitglieder zum Heeresdienst ein­gezogen sind, als der Verband vor dem Kriege überhaupt Mitglieder hatte.

Der Duisburger   Parteistreit. Duisburg  - Mülheim  ( Ruhr  ) geht dem Prejsebureau eine längere Bom Sozialdemokratischen Parteisekretariat des Wahlkreises Darstellung zu, der es folgendes entnimmt:

teure Minster und Schoch sowie das Kreisvorstandsmitglied Roji Unmittelbar nach ihrer Entlassung haben die beiden Redat. Unmittelbar nach ihrer Entlassung haben die beiden Redat Wolffstein unter der Mitgliedschaft unseres Kreises cine Agitation für Abbestellung der Niederrheinischen Arbeiterzeitung" und Sperrung der Parteibeiträge unternommen. Ihre Absicht, die ganze Wahlkreisorganisation nach Stuttgarter Wuster von der Seutschen Gesamtpartei abzusprengen, geht daraus hervor, daß sie einer Filialleiterkonferenz( erweiterter Streisvorstand) einen An­trag vorlegten und für Annahme desselben sich einſezten, der im zweiten Absah folgenden charakteristischen Wortlaut enthält:

Um der Gewaltpolitik des Parteivorstandes in dieser und in anderen Fragen und dem Mißbrauch der Gelder, die auch von den zur Minderheit gehörenden Genossen gesammelt werden, zu begegnen, sind die Beiträge zu sperren, falls nicht innerhalb vierzehn Tagen wieder geregelte Verhältnisse einge­kehrt und die gemaßregelten Redakteure wieder eingestellt sind."

Der Antrag wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt, nachdem

Der Markenumfaß im Jahre 1915 betrug 113 542 gegen 181 865 Marfen im Vorjahre, das sind 68 323 Marken weniger. Dieser Ausfall ist etwas start gegen die Verminderung der Wit- den Filialleitern die Konsequenzen eines solchen Beschlusses vor gliederzahl und hat seine Ursachen in dem Mangel an geeigneten Augen geführt worden waren. Namentlich war es auch der auf der Bezirks- und Hilfstassierern. Eine Hauskassierung ist aus diesen Konferenz amvejende Vorsitzende der Bezirksleitung, der den Ge­Grüuden nur in einigen Orten noch möglich. In den Großbetrieben nossen   auseinanderseßte, daß, im Falle ein solcher Beschluß gefaßt bat bet Berband bis heute noch fait restlos die Betriebskajsierung und danach gehandelt würde, die Mitglieder sich damit selbst außer burchzuführen vermocht, worauf die Kraft der Organisation wesentlich halb der Partei gestellt und aller Rechte an die Organisation be­geben hätten. Nun gingen fie in die Mitgliederversammlungen. Es stellt dem gesunden Sinn der hiesigen Parteigenossenschaft ein gutes Zeugnis aus, daß sie in ihrer übergroßen Mehrheit es ab­lehnte, sich aus der Parteiorganisation drängen zu lassen. Nur drei Filialen von 22 haben die Resolution betr. die Beitrags­sperrung angenommen, und auch da dürfte es zu einem solchen Rejultat kaum gekommen sein, wenn die in Betracht kommenden Mitglieder sich über die Folgen einer solchen Handlungsweise von vornherein im klaren befunden hätten.

beruht.

Die finanzielle Entwickelung fann ebenfalls als zufriedenstellend bezeichnet werden. Der Barbestand der Hauptkasse stieg von 47 310,36 M. am Schluß des Jahres 1914 auf 65 393,88 2. Da die Einnahmen und Ausgaben für den Kriegshilfssonds, soweit die selben durch die Zahlstellenabrechnungen hindurchgehen, auch in der Abrechnung der Hauptkasse erscheinen, so ist trotz des verminderten Markenumiages die Einnahme der Hauptkaffe im Jahre 1915 noch 8961,33 M. höher als 1914. Gewiß ein Zeichen, daß die Mitglieder in diesen schweren Tagen opferfreudig genug waren, um dieses Resultat erzielen zu können, wenngleich auch ein kleiner Teil seinen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachfam.

Bei den Ausgaben stehen die Ausgaben für Unterstüßung wie immer an erster Stelle. 39 364,16 M. wurden an Unterstützungen ausgezahlt. Das sind 8636,72 M. mehr als 1914 und somit die höchste Unterstügungssumme, die bisher überhaupt im Verband aus­gezahlt wurde in einem Jahre.

Die Organisation hat es auch im Berichtsjahre nicht daran fehlen lassen, energisch für die Verbesserung der Lohn- und Arbeits­bedingungen einzutreten. Leider ließen sich nicht alle durch die Drganisation erreichten Erfolge statistisch erfassen, weil das Material dazu durch die fortgesetzten Einberufungen der Funktionäre nicht überall zu beschaffen war.

Soweit einwandfreies statistisches Material vorliegt, ist festge­stellt, daß 34 Bewegungen in 18 Orten mit 5053 Beschäftigten ge­führt wurden. Die Bewegungen verliefen durchweg erfolgreich.

Erreicht wurde 1915: an Arbeitszeitverkürzung für 3280 Be­schäftigte 18 1761 Stunde pro Woche; an Lohnerhöhung insgesamt Außerdem sonstige für 4668 Beschäftigte 14 705 M. pro Woche. Verbesserungen, höhere Ueberstundenbezahlung. Beseitigung Sonntagsarbeit usw. für 2874 Beschäftigte. Diese Erfolge sind zu meist tariflich festgelegt und bedeuten einen gewaltigen Fortschritt und Gewinn für die Mitglieder des Fleischerverbandes.

Es mag noch vermerkt werden, daß vor kurzem ein großer Teil unserer Funktionäre in einer Entschließung zum Ausdruck brachte, daß sie die erwähnte Agitation gegen Partei und Presse aufs schärfste verurteile und es als im Interesse der Organisation liegend erachte, wenn die entlassenen Redakteure, statt zu solchen Mitteln zu greifen, den vom Parteistatut vorgeschriebenen Beschwerdeweg beschreiten würden.

Auf einen Sprengungsversuch, der von den obengenannten Personen in einer Filialleitersizung vorgenommen wurde, reagierte die Mehrheit der Filialleiter mit folgender scharfen Abwehr:

" Die Mitgliedschaften verpflichten sich, von einer Verwen dung der früheren Redakteure Minster und Schoch und des frühe­ren Kreisvorstandsmitgliedes Roji Wolffstein als Referenten Abstand zu nehmen, da sie, wie feststeht, systematisch auf Partei­spaltung hinarbeiten und als nicht mehr zur Partei gehörig be­trachtet werden können.

Die Aussprache über den Redaktionskonflikt in den Ver­sammlungen soll erst dann erfolgen, wenn der Parteivorstand seine Gründe und das Material, das ihm zu seinem Vorgehen Veranlassung gab, der hiesigen Parteimitgliedschaft unter­breitet hat."

Soziales.

Der rigorose" Hausdiener.

Zum Butterverkauf.

Eine den Butterhandel und das Necht des Publi­kums auf den Bezug von Butter betreffende Frage führte gestern vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte zu längeren Erörterungen.

In der Verordnung der Preisprüfungsstelle für Groß- Berlin

vom 28. Januar 1916 ist u. a. beſtimmt, daß die Abgabe der Butter in der im Kleinverkauf üblichen Menge an den Verbraucher zu dem angekündigten Preise gegen Bezahlung nicht verweigert werden darf. Gegen diese Bestimmung verstoßen zu haben, war der Inhaber der bekannten Butterhandlung in der Leip ziger Straße Georg Wien struck angeklagt. Von mehreren Personen, darunter von der Gattin eines Senatspräsidenten, war bei der Polizei Beschwerde darüber erhoben worden, daß sie in dem Geschäft des Angeklagten auf ihre Butterfarten hin keine Butter erhalten hätten, sondern von den Verkäufern abgewiesen worden Personen, die einen Zettel vorzeigten, Butter erhalten hätten. wären, obwohl Buttervorräte vorhanden gewesen wären und andere Der Angeklagte erklärte demgegenüber, daß, als der Butter­mangel die Frauenansammlungen vor den Buttergeschäften gezeitigt hatte, er der Ansicht gewesen sei, daß man diesem Uebelstande durch Einführung eines Bonsystems am besten abhelfen könnte. So habe er jedem, der Butter haben wollte, wenn solche nicht vorhanden war, einen Bon gegeben und ihm gesagt, daß Butter bis dahin nicht geliefert sei; sobald aber der Magistrat eine Anweisung gegeben, daß Butter vorhanden sei, der Betreffende, soweit der Vorrat reiche, auf diesen Bon sein Quantum Butter erhalten könne. Diese Methode, die eine bessere Abwickelung der Geschäfte gestatte, habe er als nicht im Widerspruch mit der Verordnung vom 28. Januar stehend erachtet, habe dies auch dem Regierungsrat Dr. Lehmann vom Polizeipräsidium unterbreitet, ebenso dem Magistrat, von beiden Stellen aber keine strikte Auskunft darüber erhalten, wie die Verordnung auszulegen sei. Die Nachfrage nach Bons sei stets größer gewesen als Butter vorhanden war, Ueberschuß sei also nie dagewesen. Es handle sich nicht um ein Zurückhalten der Butter oder gar um Scheinverkäufe oder ähnliches, denn daran hätte er nicht das geringste geschäftliche Interesse, sondern nur um eine geregeltere Abfertigung der Käufer und Vermeidung der Ansamm lungen auf der Straße. Das Gericht erklärte: der Angeklagte mußte Butter auch an solche Personen abgeben, die nicht im Besize von Bons waren. Es erkannte auf 20 M. Geldstrafe eventuell 4 Tage Haft.

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Eingegangene Druckschriften.

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Auch die Versuche, der Arbeiterzeitung Abonnenten abzu­treiben, können als gescheitert bezeichnet werden. Was verloren ging, ist zum größten Teil wieder durch Neubestellungen wettge­macht, und durch planmäßige Agitation gedenken wir den frühe­Die Aussichten für das Jahr 1916 sind leider recht betrübende. ren Stand recht bald überholen zu können. Das Schlächtergewerbe hat einige für den Beruf tiefeinschneidende Verordnungen des Bundesrates bekommen, wonach die Konserven­fabrikation gänzlich untersagt wird sowie eine bedeutende Ein­Bon der Neuen Zeit ist soeben das 6. Heft vom 2. Band des 34. Jahrgangs erschienen. Aus dem Inhalt des Hestes beben wir hervor: Irland schränkung der Wurstfabrikation im allgemeinen. Nur wo feste Liefe­eine Lehre. Von Ed. Bernstein. Um die Zukunft der deuts rungen für das Heer in Frage kommen, sind Ausnahmen zuge­schen Arbeiterbewegung. Von R. H. Zur Industrialisierung Ditasiens. Die Angestelltenbewegung während der lassen. Das hat sofort in jenen Orten, wo Konserven- und Wurst­Gin im Hutgeschäft von Silberstein u. Aschheim   Von D. Jenssen.( Schluß.) industrie vorhanden ist, zu erheblicher Arbeitslosigkeit geführt. Eine beschäftigt geweſener Hausdiener wurde plötzlich entlassen, weil er Striegszeit. Von Friß Dolhof. Literarische Rundschau: Luise Zieb, Zur Belebung des Arbeitsmarktes ist vor der Hand nicht zu erwarten. ad. br. St. Bittel, Eduard Pfeiffer   und die deutsche Konsumgenossenschafts, Noch ungünstigere Verhältnisse werden sich aber erst bei Einstellung sich weigerte, Ueberstunden zu machen, die ihm nicht bezahlt worden. Frage der Frauenerwerbsarbeit während des Krieges und nachher. Bon des Krieges ergeben, wenn die Zehntausende von Berufskollegen Er klagte beim Gewerbegericht auf Schadenersatz wegen bewegung. Bon. Fleißner. Surt glöride, Bulgarien   und die Bulgaren  . und Bezahlung von Bon E. G. Anzeigen: Konrad Haenisch  . Die deutsche Sozialdemotratie nach der Heimat zurückkehren. Hoffentlich zeigt sich der Verband 18 Ueberstunden. Der Beklagte Silberstein berief sich darauf, in und nach dem Weltkrieg.- Notizen: Zur Entwickelung der Elektrizitäts­auch diesen Anforderungen gewachien. daß er dem Kläger bei der Einstellung gesagt habe, er könne nicht industrie in Deutschland  . Von-etz-. pünktlich Feierabend machen. Das Geschäft werde um 6 Uhr ge= schlossen, aber dann müsse noch die Post expediert werden. Der gangs erschienen Berantw. Rebatt.: Alfred Wielevy, Neukölln. Inicratenteil verantw. Zb. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin   SW. Qierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsbl

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Vom Wahren Jacob ist soeben die 10. Nummer des 33. Jahr