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Aus aller Welt.

Zurückbehaltene und verdorbene Lebensmittel.

Der Milchhandel im allgemeinen und unser Unternehmen im| könne vom Arbeiter wieder entfernt und dann dieselbe Arbeit besonderen leidet stark durch die Höchstpreise, zumal Höchstpreise zum zweitenmal abgeliefert und bezahlt werden. Solche Schie nur für den Handel, nicht aber für den Erzeuger festgesezt bungen feien öfter, besonders auch vom Kläger , gemacht worden. wurden. Es bleibt zwischen dem Einkaufspreis der Milch und Derartige Unredlichkeiten würden erst entdeckt, wenn sich bei der dem Verkaufspreise eine genügende Spannung zur Montage des Flugzeuges herausstelle, daß einzelne Teile, die den Zu den Fleischhinterziehungen des Fleischermeisters Sommer Deckung der Unkosten. Um der Milchknappheit einigermaßen zu betreffenden Arbeitern als fertig gebucht und bezahlt seien, fehlen. in Köln wird noch mitgeteilt, daß die Fleischmengen doppelt so steuern, schafften wir Auslandsmilch heran, die aber infolge Der Kläger erklärte dagegen das Fehlen von Teilen so: Von den groß find, als angenommen wurde. Bisher wurden aus den ver ihres über den Höchstpreis hinausgehenden Einkaufspreises einen auf dem Platz des Arbeiters liegenden abgenommenen fertigen schiedensten Aufbewahrungsräumen Sommers 25 000 Pfund gute weiteren Verlust für unser Unternehmen brachte. Wir werden im Teilen würden nicht selten welche zu Reparaturarbeiten verwandt. Leif waren, 5000 Pfund minderwertige und 9000 Laufe des Jahres 1916 die Auslandsmilch wahrscheinlich abschaffen Natürlich müßten diese Teile dann bei der Montage des neuen Pfund total verdorbene Fleischwaren behördlicherseits herausgeschafft; müssen." Apparats, zu dem sie bestimmt waren, fehlen. Ein Einzelfall über 18 Zenmer Fleisch mußten dem Zoologischen Garten zur Fütte­Dieser Fall zwingt die Der Lokal- Anzeiger" stellt gegenüber diesen Ausführungen fest, dieser Art wurde auch von einem Zeugen bestätigt. Aber trob ein- rung der Raubtiere überwiesen werden. daß der den Landwirten nach dem letzten Abkommen zufließende gehender Verhandlung gelang es dem Gericht nicht, die Art des Behörden, die Lagerräume genau zu durchsuchen, um die so not­Preis von 22 Pf. für den Liter selbst von den landwirtschaftlichen Kontrollsystems und die etwaige Möglichkeit von Betrügereien wendigen Nahrungsmittel vor dem Verderben zu retten! aufzuklären. Die Klage wurde deshalb durch einen Vergleich Storporationen, wie z. B. Landwirtschaftskammer, für ange erledigt, wonach der Kläger etwa die Hälfte seiner Forderung be­messen gehalten wird. Da der Wiederverkaufspreis in Berlin zahlt bekommt, falls der Vergleich nicht in drei Tagen widerrufen 30 Bf. beträgt, so wird diese Preisspannung auch wohl dem Zwischen wird. handel genügenden Verdienst lassen.

Die Fleischversorgung in Sachsen .

Die fächsische Regierung hat eine Verordnung erlassen, durch die die Behörden ermächtigt werden, den Verkauf von Fleisch oder Wurstwaren in der Weise zu regeln, daß eine bestimmte Menge auf den Kopf und die Woche sichergestellt wird. Jedermann muß von ein und demfelben Fleischer seine Fleisch und Wurstwaren beziehen und hat den Bedarf vorher anzumelden. Wird Fleisch nicht abgeholt, so verfällt der Anspruch darauf. Im Intereffe der Heranmästung von Vieh soll möglichst gespart werden, und der Stadtrat sowie die Hauptmannichaften Dresden- Altstadt und Dresden- Neustadt haben daher angeordnet, daß bis auf weiteres auf den Kopf und die Woche ein halbes Pfund Fleisch oder Wurst sichergestellt wird. Das Publikum kann aber darüber hinaus auf seine Fleischkarte noch Konservenfleisch, Dauerwurstwaren oder Wild kaufen.

Die rapide Zunahme der Frauenarbeit.

Eine Sigung der Gewerkschaftsvorstände in Köln beichäftigte fich I mit der gewerkschaftlichen Frauenorganisation. Gewerkschaftssekretär Haas führte in seinem Vortrage an, daß die Zahl der weiblichen Mitglieder in den Krankenkassen Kölns wie folgt gestiegen ist: Von 46 634 im Januar 1914 auf 60 194 im Januar 1915 und auf 75 319 im Januar 1916. Das ist eine Zunahme von 28 685 oder 60,1 Proz Jm einzelnen stiegen die Zahlen der weiblichen Versicherten in den Krankenkassen der Gemeindebetriebe von 411 auf 2956 619,2 Proz., in den privaten Betriebstrantentassen bon 6155 auf 14 322= 132,6 Brog, in den Ortstranten tassen von 36 830 auf 58 150 57,9 Proz. Nur die Innungs­trantentassen hatten eine Abnahme der weiblichen Mitglieder, und zwar um 10,1 Proz.

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Die Frauen und Mädchen wurden auch zu sehr verantwortungs­vollen und körperlich sehr schweren Arbeiten herangezogen. So gab es Chauffeurinnen, Straßenbahnführerinnen, Kranführerinnen, Stotten­arbeiterinnen, Erdarbeiterinnen, Lastträgerinnen usw. Arbeitsschichten bis zu 14 Stunden sind keine Seltenheit, in manchen Fällen tamen durchgehende Schichten von 30 bis 36 Stunden vor. In vielen Fällen zahlten die Unternehmer für diese Ueberarbeit keinen oder doch nur ungenügenden Zuschlag. In keinem Falle er hielten die Arbeiterinnen für gleiche Leistung eben so viel Lohn wie die männlichen Arbeitsträfte. Reichs, Amts- und Gemeindebetriebe gingen leider mit schlechtem Beispiel voran.

Der rigorose" Hausdiener.

Zu dem unter dieser Ueberschrift in der Freitagnummer ver­öffentlichten Gewerbegerichtsbericht teilt uns Herr Silberstein mit, daß sich seine Bemerkung, der Hausdiener sei rigoros und frech gewesen, nicht darauf beziehen sollte, daß der Hausdiener die lleberstunden bezahlt verlangte. Wegen der Ueberstundenbezahlung würde er sich mit dem Hausdiener verständigt haben. Die Aus­wie Herr Silberstein drücke" rigoros" und" frech" sollten sich jagt- auf das Verhalten des Hausdieners gegenüber dem Ge­schäftspersonal beziehen. Es handle sich um Vorgänge, die sich abgespielt hätten, als Herr Gilberstein auf Reisen gewesen sei und die er selbst nur durch Mitteilungen seines Personals kenne. Die von Herrn Silberstein mit scharfen Worten bezeichneten Vorgänge tannte er danach nicht aus eigener Anschauung. Was die Bereitwilligkeit zur Bezahlung der Ueberstunden betrifft, so hat die Vertreterin des Herrn Silberstein im ersten Termin, wo er selbst nicht antsesend war, behauptet, der Hausdiener habe kei­nen Anspruch auf Bezahlung der Ueberstunden. Bezahlung

pid Genossenschaftliches.

Urteil gegen die Produktion".

Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte am 11. Mai ein gegen die Genossenschaft Produktion" in Hamburg ge­fälltes Urteil.

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Betrug auf allen Gebieten. Minderwertige Sol­daten uhren werden nach einem dem sächsischen Ministerium des Innern von der Gewerbekammer Chemnitz erstatteten Bericht auch in Sachsen vielfach in den Handel gebracht. Das Ministerium hat sich darauf, wie es der Gewerbekammer mitgeteilt hat, wegen einer Warnung der sächsischen Truppenteile mit dem Kriegsministerium ins Vernehmen gesezt.

Eisenbahnunglück.

Düffeldorf, 13. Mai. ( W. T. B.) Amtlich. Heute morgen 3% Uhr stieß auf Bahnhof Derendorf ein von Weddeu kom­mender Güterzug auf eine Rangierabteilung. Hierbei wurden der Monteur Heinrich Buett eus Düſſeldorf und der Hilfsschaffner Johann Breuer aus Speldorf getötet, der Schaffner Ferdinand

Laumanns aus Speldorf schwer und zwei Zugführer leicht verletzt. Drei Gleise auf der Ostseite sind bis auf weiteres gesperrt. Der Betrieb wird über die Westseite des Bahnhofs aufrecht erhalten.

Berurteilte Falschmünzer. In dem Münchener Falschmünzer­prozeß gegen Windler und Genossen, die wegen Herstellung und Ausgabe falscher 50- und 100- Martscheine angeklagt waren, wurde am Freitag folgendes Urteil gefällt: Anton Windler wurde zu fünf Jahren Gefängnis, GIüd zu drei Jahren, Meindl zu zwei Jahren sechs Monaten, Frau. Wucher, die sich an der Ausgabe der Banknoten beteiligt hat, zu zwei Monaten und Ruissing zu einem Jahr Ge­fängnis verurteilt. Die Mitangeklagte Schmidt wurde frei. gesprochen.

Bestrafter Lebensmittelspekulant. Das Schöffengericht Stutt gart verurteilte den Salatölerjabfabrikanten& ling wegen fort gefekter Höchstpreisübersteigung zu einer Geldstrafe von 100,00 Mark und zu einem Monat Gefängnis.

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Briefkasten der Redaktion.

Per­

Der Vorstand der Produtkion" hatte einige Akten der im Jahre 1913 gegründeten und im August 1915 durch den Bundesrat als mur gemeinnützigen Zweden dienend anerkannien Versicherungs­gesellschaft Voltsfürsorge erworben und war deshalb vom Schöf= trafe belegt worden. Das Oberlandesgericht hatte auf eingelegte fengericht und dem Landgericht in Hamburg mit Geld= M. P. 9. Wenn der Fahrerin ein Verschulden nachzuweisen ist, muß - R. V. 7. Ja. A. G. 40. Berufung der Produktion" am 11. Mai Stellung dazu zu nehmen. die Gesellschaft für den Schaden haften. Die Verteidigung legte dar, der Gesetzgeber habe bei Schaffung Ein solches Gesuch wäre an das Generalfommando des X. Armeekorps in Hannover zu richten. D. P. 16. 1. Das Gericht, wenn eine Partei des§ 149 des Genossenschaftsgesezes, wonach der Vorstand einer die gerichtliche Entscheidung anrufen muß. 2. Ja. 23. N. 3. Da Genoffenschaft bestraft werden kann, wenn feine" Sandlungen auf die Wertsachen nicht als wertyafet gedit orden andere als bie im§ 1 erwähnten geschäftlichen Zwede gerichtet nicht dafür. Sie tönnten höchstens Ersatz von der Militärbehörde ver­G., M. 1. Sie haften noch für die Miete bis zur Beendigung find", nur den Mißbrauch der Genossenschaften zu politisch en langen. 3weden verbieten wollte; auch fönne der§ 1 des Genossenschafts- des Vertrages. 2. Sie sind zur Zahlung der vollen te perbilitet. gejekes, der die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft 3. Von der Miete tönnen Sie den Betrag für die Reparatur nicht abziehen. ihrer Mitglieder" als Zwed der Genossenschaft bezeichnet, feiner Sie hätten den Wirt innerhalb einer angemessenen Frist auffordern müssen, M. W. 16. Ja. ganzen Entstehung und der ganzen seithevigen Entwicklung nach den Schaden zu beseitigen. Jekt können Sie den Betrag dafür von nicht so eng ausgelegt werden, daß in dem Erwerbe von Aktien ihm nur einfordern, eventuell durch Silage. A. V. 11. Lohnpfändung kann für Steuern, die nicht seit länger als 2. 5. 96. Wegen Herz­einer gemeinnüßigen Gesellschaft eine strafbare Handlung zu er- drei Monaten fällig geworden sind, erfolgen. blicken sei. leidens borläufig zurückgestellt. Eine nochmalige Musterung und eventuelle Der Oberstaatsanwalt hingegen meinte, daß in allen Hand- Einziehung fann erfolgen. A. S. 100. Sie müßten erst einen Sühne lungen des Vorstandes nicht nur der Zweck, die Förderung des termin vor dem Schiedsrichter beantragen. Nach fruchtlosem Verlauf, des­Für weitere 5 Millionen eisernes Kleingeld. Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder", sondern auch das selben könnten Sie Klage beim Schöffengericht wegen Beleidigung an­M. G. 60. Wenn Ihr Einkommen jährlich 900 M. beträgt, St. 35. Sie müßten dazu die Berlin , 13. Mai. ( W. T. B.) Der Bundesrat hat mit Wittel mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes", wie es der strengen. §1 besagt, eingehalten sein müsse. Der Erwerb von Aktien der sind Sie zur Steuerzahlung verpflichtet. des Genehmigung Gefangenen- Bewachungs- Kommandos haben. Rücksicht auf den starken Kleingeldbedarf des Verkehrs in der Sizung Wolfsfürsorge erfolge nicht mittels gemeinschaftlichen Geschäfts- B. K. 93. Nach einer Verfügung des Polizeipräsidenten ist für bett bom 11. Mai 1916 eine Verordnung erlassen, nach der der Reichs- betriebs" und sei fonach zu bestrafen. Im übrigen habe bei der schneidereien und offene Detailgeschäfte die von Ihnen angegebene Arbeits. fanzler ermächtigt wird, außerhalb der im§ 8 des Münzgesetzes Gründung der Boltsfürsorge Herr v. Elm in einem Vortrage gezeit festgefekt. 100. G. Die Beschwerde wäre an den Oberstaats. bom 1. Juni 1909( Reichs- Gefeßbl. S. 507) für die Ausprägurg fagt:" Die Genossenschaften und Gewerkschaften wollten durch die anwalt zu richten; sie erscheint aber völlig aussichtslos, da die An wegen fahrlässiger Körper­von Nickel- und Kupfermünzen bestimmten Grenze weitere 10- Wolfsfürsorge auch neue Stützpunkte für ihre Bewegungen schaf- gestellten der Omnibusgesellschaft nicht Auch eine Klage auf Schaden­23. N. 644. 1. und 2. Ja. ung 5 Pfennigftü de aus Eisen bis zur Höhe von je fünf fen". Dadurch sei noch auch die politische Betätigung zugegeben. berlegung bestraft werden können. erjah erscheint uns aussichtslos. Millionen Mart herstellen zu lassen. Die Revision sei daher zu verwerfen. 5. M. 812. Anspruch auf Wochenhilfe auf Grund der Krankenver Das Gericht stimmte dem Antrage des Oberstaatsanwalts bei, ohne jedoch seine Begründung zu übernehmen. Es verwarf ſicherung des Ehemannes besteht nur, wenn der Ehemann Striegsteilnehmer G. R. 2. 14. Ja. ist. A. St. Jl. 52. 1..Nein, das Gesek ist die Revision und bestätigte sonach das Urteil der Vorgerichte, daß noch nicht in Straft getreten. 2. Antrag ist an die Landesversicherungs­S. 20. 1. Ja. der Vorstand nach§ 149 bestraft werden müsse. In der münd- anitalt Brandenburg in Berlin , Keithstraße zu stellen. Lichen kurzen Begründung des Urteils führte der Vorsitzende aus, 2. Sie müßte sich mit einer Beschwerde an den Regierungspräsidenten - P. M. 50. Die Ausfuhr von dort ist verboten. J. D. 12. daß der Vorstand der Produktion" mit dem Erwerb der Aktien wenden. der Volksfürsorge nicht der Förderung des Erwerbs oder der Wirt- Die Rente tann nicht erhöht werden. Wenn Ihr Ehemann ein Eintommen schaft ihrer Mitglieder", sondern der Förderung der Volksfürsorge von über 1500 m. jährlich hatte, können Sie einen Antrag auf eine ein­M. B. 15. Die Ein Klempner, der im Flugzeugbau der A. E. G. beschäftigt gedient habe. Die Sagungen der Volksfürsorge beschränken den malige Zuwendung auf dem Bolizeirebier stellen. war, forderte durch Klage beim Gewerbegericht die Bezahlung von Binsfuß, und es sei beshalb der Erwerb der Aktien Kapitalabindung auch für die Striegswitwen ist noch nicht Gesez, die Be­ratungen sind in der Budgetkommission des Reichstags noch nicht beendet. Affordarbeiten, die ihm verweigert war, weil er nach Angabe des der gemeinnüßigen Zweden dienenden Gesell- Wir fönnen Ihnen deshalb keine näheren Angaben machen. Vertreters der Beklagten die betreffenden Arbeiten gar nicht an- fchaft Voltsfürsorge eine tapitalistisch unvor- 1. Jn 15 Jahren. 2. In 10 Jahren. 3. In 3 Jahren. H. Sch. 32. 1. Ja. 2. An die Handwerkskammer. gefertigt habe. Der Vertreter behauptete, der Kläger habe außer teilhafte Geldanlage, und feine Förderung des Erwerbs bem jest streitigen Posten noch in vielen anderen Fällen Lohn für der Mitglieder! Der Vorstand der Produktion" hat zweifellos 1. Nein. 2. Wenn die Witwe dem Sinne des Gesetzes nach für invalid er Arbeiten bekommen, die er gar nicht gemacht habe. Demgegenüber mit der Förderung der Volksfürsorge geglaubt, im höheren Sinne achtet wird, erhält sie die Witwenrente. Antrag ist an die Landes­J. B. 11. Antrag auf Zahlung der konnte sich der Kläger darauf berufen, daß der Akkordlohn doch den Zweden seiner Mitglieder zu dienen. Als er aber die Aktien versicherungsanstalt zu stellen. erst ausgezahlt worden sei, nachdem der Kontrolleur die fertige dieser Gesellschaft kaufte, handelte er nicht im Sinne der Förde- Löhnung ist an das Ersatzbataillon des Regiments, von dem der Sohn ein­Arbeit abgenommen und den Lohn dafür auf der Kontrollfarte rung des Ermerbs oder der Wirtschaft seiner Mitglieder". Er gezogen wurde, zu stellen. Nachzahlung wird nicht erfolgen. angewiesen habe. Der Vertreter der A. G. G. behauptete aber, hat jonach eine Handlung begangen, die auf andere als die im daß troß der Kontrolle Unredlichkeiten der bezeichneten Art an der§ 1 erwähnten geschäftlichen Zwede" gerichtet war, und war des­Tagesordnung seien. Die kontrollierten fertigen Arbeiten würden halb nach§ 149 zu bestrafen. Aus diesen Gründen ist die Re­bom Kontrolleur mit einem Abnahmezeichen versehen. Das Zeichen vision zu verwerfen.

Soziales.

Angebliche Lohnschwindeleien.

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B. 73.

2. P. 1. Ja. 6. 2. 22.

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A. K. 40. eine besondere Unterstügung an den Nationalen Frauendienst wenden. 1: Nein. 2. Nein, ein solches Gesuch ist zwedlos. 3. Sie könnten sich um Sch. 16. 1. Ja, wenn die Eltern Vollmacht vom Sohn haben. 2. Ja. . R. 7. Der Vater fann durch ein neues Testament das Vermächtnis zurüd­ziehen.

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