ppa. Vorwärts Buchdruckerei und Verlagsanstalt Paul Singer u. Co. ( gez.) N. Fischer.
Butter
wegen
Borwärts" fofort einzustellen und untersagen Ihnen den ferneren und nicht einzelne viel, die anderen nichts erhalten, ist selbst- 1 straft worden, weil er sich geweigert hatte, die im Kleinverkauf Aufenthalt in den Redaktionsräumen. verständlich. Was müßt die Butterkarte, wenn sie zum Be- übliche Menge gegen Barzahlung abzugeben. Hochachtungsvoll zuge von 125 Gramm Butter berechtigt, wenn dieses Quan- 6. Verkäuferin Luise Görth, hier, Buttmannstr. 20 wohnhaft, ist durch polizeiliche Strafverfügung vom 3. Mai 1916 tum nicht angeliefert wird. Und was nügt die Fleischkarte lebertretung des§ 2 der Verordnung der Preisprüfungsstelle Großoder Brotkarte, auf die man bis zu einem Pfund Fleisch pro Berlin vom 28. Januar 1916 mit 5 M. evtl. einem Tage Haft beWoche erhalten kann, wenn nicht genügend Fleisch vor- straft worden, weil sie Butter nicht verabfolgte, obwohl sie solche handen ist. noch besaß. 7. Schlächtermeisterfrau Johanna Trebes geb. Stawiski , Deshalb haben sich auch die neuerlichen Beratungen über hier, Grerzierstraße 25 wohnhaft, ist durch polizeiliche Strafverdie Ernährungsfragen dahin gerichtet, zu verteilen, was wirk fügung vom 3. Mai 1916 wegen lebertretung des§ 2 der Verordlich vorhanden ist. Wenn auf den Kopf der Bevölkerung in mung der Preisprüfungsstelle Groß- Berlin vom 28. Januar 1916 Groß- Berlin beispielsweise nur 70 Gramm Butter pro Woche mit 10 M. evil. einem Tage Haft bestraft worden, weil sie Fleisch angeliefert werden, fragt es sich, ob es nicht praktischer ist, zu nicht berabfolgte, obwohl sie solches noch besaß. Auf Grund des§ 12 des Nahrungsmittelgeiezes war der bestimmen, in dieser Woche gilt die Butterkarte auf 70 Gramm. Fleischhändler Adomat zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden, Dder wenn der Viehauftrieb uns gestattet, wöchentlich ½ weil er im Juni vorigen Jahres auf dem Wochenmarkt in Berlinoder/ Pfund Fleisch auf den Kopf der Bevölkerung zu ver- Lichtenberg aus einer Mulde Hackfleisch verkauft habe, das verdorben teilen, empfiehlt es sich da nicht, zu bestimmen, in dieser und geeignet gewesen sei, die menschliche Gesundheit zu gefährden. Woche gilt die Fleischkarte nur auf 12 oder 3/4 Pfund Fleisch. Das Gericht erachtete für festgestellt, daß das Fleisch eine grau- grüne Mit diesen Ernährungsfragen Groß- Berlins hat sich jetzt eine Färbung gehabt habe und einen Fäulnisgeruch erkennen ließ. Die Konferenz beschäftigt, die im Ministerium des Innern unter Höhe der Strafe wurde für gerechtfertigt erachtet, weil Angeflagter dem Vorsitz des Ministers des Innern Herrn von Loebell schon viermal wegen Nahrungsmittelvergebens vorbestraft sei. Das Kammergericht verwarf die vom Angeklagten eingelegte stattgefunden hat. Revision als unbegründet.
12. Mai 1916. An die Vorwärts Buchdruckerei und Verlagsanstalt 3. H. Herrn Richard Fischer Berlin SW. 68, Lindenstr. 3. Auch gegenüber Ihrer Zuschrift vom 11. d. m. verharre ich auf dem in meinem Schreiben vom 6. d. M. gekennzeichneten Standpunkt. Sie sind zu der von Ihnen ausgesprochenen sofortigen Entlassung nicht berechtigt. Ich verweise Sie ferner auf die im Vorwärts" vom 9. d. M. unter Parteinachrichten abgedruckte Aufforderung der Preßkommission, auf meinem Posten auszuharren. Ich stelle Ihnen anheim, den Parteivorstand von dieser meiner Auffassung in Kenntnis zu sehen.
Hochachtend
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( gez.) Ernst Meyer, Redakteur des„ Vorwärts". Berlin , den 11. Mai 1916. An die Redaktion des Vorwärts", Berlin . In der Anlage überreichen wir Ihnen die Abschrift eines an Herrn Dr. Ernst Meyer gerichteten Schreibens mit dem Ersuchen, in Gemäßheit dieses Schreibens keinerlei Beiträge für den Vorwärts" mehr von Herrn Dr. Meyer anzunehmen.
Wir haben Vorkehrungen getroffen, daß solche Beiträge nicht mehr zum Druck befördert werden.
Hochachtungsvoll
ppa. Vorwärts Buchdruckerei und Verlagsanstalt Paul Singer u. Co. ( gez.) R. Fischer.
12. Mai 1916.
Herrn Richard Fischer, Borwärts Buchdruckerei und Verlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin .
Im Auftrage der Redaktion des„ Vorwärts" habe ich Ihnen in Beantwortung Ihres Schreibens vom 11. Mai 1916 folgendes mitzuteilen:
Die Redaktion des Vorwärts" muß es ablehnen, von Ihnen als dem Drucker der Zeitung irgendwelche Anweisungen über ihre redaktionelle Tätigkeit und das redaktionelle Verfügungsrecht entgegenzunehmen. Die Redaktion untersteht in ihrer Tätigkeit den beiden, im Organisationsstatut vorgesehenen Instanzen: PreßKommission und Parteivorstand. Für ihre redaktionelle Tätigkeit sind nur die Bestimmungen des Organisationsstatuts, das Parteiprogramm und die Beschlüsse der Parteitage maßgebend. Hochachtungsvoll
Die Redaktion des Vorwärts". J. A.: Ernst Däumig . Gegenüber diesen erneuten Vorstößen des Parteivorstandes und des Geschäftsführers Fischer gegen das Parteistatut und den unzweifelhaften Willen der Groß- Berliner Parteigenossen, der Eigentümer des Vorwärts- Unternehmens, beschließt die PreßTommission, unter Erneuerung ihrer Aufforderung an den Redakteur Genossen Meyer, seine Tätigkeit an der Redaktion des„ Vorwärts" nach wie vor fortzusehen,
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beim Zentralvorstand den Antrag zu stellen: dem Genossen Meyer, falls der Verlag des Vorwärts" die Gehaltszahlung rechtswidrig einstellen sollte, das Gehalt aus der Kasse des Verbandes der Wahlvereine Groß- Berlins zu zahlen und die hierfür aufgewendeten Beträge auf die an den Parteivorstand zu zahlenden Pflichtbeiträge anzurechnen.
Ferner erklärt die Preßkommission nochmals nachdrüdlichst, daß dem Geschäftsführer Fischer keinerlei Recht zusteht, eine Kündigung oder Entlassung von Redakteuren auszusprechen, wie er in Redaktionsangelegenheiten hineinzureden überhaupt keine Befugnisse hat.
Die Preßkommission ersucht die Neunerkommission, den Genossen Fischer energisch in seine Schranken zurückzuweisen.
Stellungnahme zu den Parteidifferenzen.
In der ordentlichen Generalversammlung des Kreises Walden burg in Schlesien referierte der Abgeordnete des Kreises Genosse Herm. Each se über die dem Reichstage vorliegenden neuen Gesegesvorlagen und über die inneren Parteistreitigkeiten. Nach Beendigung der Diskussion wurde nachstehende Resolution einstimmig angenommen. Sie lautet:
An dieser Konferenz nahmen teil die Oberbürgermeister bon Berlin, Charlottenburg , Schöneberg , Neukölln und die Landräte von Teltow und Niederbarnim . Es geht uns über die Verhandlungen folgender Bericht zu:
Das gestreckte Bier. Die Einschränkung der Herstellung von Lagerbier suchen einzelne Brauereien dadurch auszugleichen, daß fie den Gastwirten eine Mischung des Lagerbieres durch obergäriges, " Die Besprechung über die Versorgung von Groß- Berlin, die mit Zucker gefüßtes Bier empfehlen und ihnen hierzu neben dem „ Die Besprechung über die Versorgung von Groß- Berlin, die Lagerbier auch solches obergäriges Bier liefern. Die Vermischung unter dem Vorsitz des Ministers des Innern im Ministerium des des Bieres erfolgt beim Ausschant durch die Wirte, vielfach auf Be= Innern stattfand, führte zu Entschließungen, von denen die Bestellung der Verbraucher, denen solche vom Wirte nahegelegt werde. hebung einer Reihe von Mißständen in der Nahrungsmittelver- Gegen diese Art der Abgabe des Bieres erklärt sich jetzt der Finanzsorgung und Verteilung in Kürze erwartet werden kann. Im minister in einer besonderen Verfügung. Sie widerspreche den Mittelpunkt der Erörterungen standen die brennenden Fragen der Brausteuer- Ausführungsbestimmungen, solange die Vermischung nicht Butter- und Fleischversorgung. Der Minister des Innern wies vom Verbraucher selbst, sondern vom Wirt vorgenommen wird. Sie mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, unverzüglich durchgreifende würde auch eine vermehrte Herstellung von Süßbier zur Folge haben, die wegen der knappen Zuckervorräte verhütet werden muß. Regelungen nach einheitlichen Grundsäßen in den Gemeinden Die Brauereien sollen durch die Aufsichtsbeamten auf die Unzulässig Groß- Berlins eintreten zu lassen. Es sei Sorge zu treffen, feit des Verfahrens hingewiesen werden. daß Sicherheit geschaffen werde, daß der Verbraucher das ihm Eine Vermischung des Bieres kann der Verbraucher in einem durch Butter- beziehungsweise Fleischkarte zugewiesene Quantum Lokal nur dann vornehmen, wenn er sich gleich zwei Glas Bier, tatsächlich und ohne die bisherigen Schwierigkeiten erhalte. Die Lagerbier und Süßbier, bestellt. Das führt aber nicht zur BierButterkarte und die Fleischkarte seien variabel zu gestalten, je streckung. Auch vor dem Kriege hat es eine ganze Anzahl Leute nach dem vorhandenen Butter- bezw. Fleischborrat. Das in ver- gegeben, die sich ihr Halb und Halb" bestellten und niemand hat schiedenen großen Städten bewährte System der Bedarfs- dagegen etwas eingewendet. anmeldung beim Butterhändler und des Verkaufes nach der An
feiten bedient werden fönnen.
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Das Verbrechen in der Waffertorstraße aufgeklärt. meldung sei zweckmäßig auf Groß- Berlin zu übertragen. Es sei Der Kriminalpolizei ist es gelungen, die Bluttat an der Witwe unerläßlich, den Verkauf von Butter und Fleisch derart Cervo in der Wassertorstraße 65 aufzuklären. Als Täter kommen zu regeln, daß die Käufer ihren Bedarf in bestimmten in Betracht der 17 jährige Fürsorgezögling Karl v. Klopotet und sein Läden decken, in denen sie ständig und ohne Schwierig. 15, jähriger Bruder Willi v. Klopotel. Letzterer wohnt bei seinen Nach dem Ergebnis Eltern in der Wassertorstraße 65, Seitenflügel 3 Treppen, und der der Besprechungen kann für die nächsten Tage mit der Einführung erstere war von seiner Fürsorgeanstalt zu den Eltern beurlaubt. der Fleischkarte in allen Gemeinden Groß- Berlins gerechnet Beide sind bei getrennter Vernehmung geständig, am Sonntag, den werden. Uebereinstimmend wurde die Schwierigkeit anerkannt, 30. April 1916, vormittags zwischen 9 und 9½ Uhr, in die Wohnung in der nächsten Zeit den Fleischverbrauch auf das der Frau Cervo gegangen zu sein, diese getötet und dann beraubt äußerste einzuschränken, um die Fleisch- und Milch zu haben. Sie wußten, daß die Frau im Besitz einer namhaften versorgung für den Herbst und Winter sicherzustellen. Geldsumme war. Sie teilten sich dann das Geld, schlossen die Küchentür von außen zu und warfen den Schlüssel später am Maybachufer in den Landwehrkanal.
Anschließend wurde die Milchversorgung erörtert. Es fonnte festgestellt werden, daß in den meisten Groß- Berliner Gemeinden bereits zweckmäßige Organisationen ins Leben gerufen oder im Im einzelnen wird dazu noch mitgeteilt: Die beiden Söhne des Entstehen begriffen sind. Wo man bisher mit Maßnahmen noch Malers besuchten Frau Cervo wiederholt. Die beiden Flurnachbarn zurückgehalten hat, ist es in dem Wunsche geschehen, die best- konnten das beobachten. Dabei spielte wohl die Uhr des gefallenen möglichen zu finden. Der Minister des Innern gab der gemein Straßenreinigers eine Rolle. Der Fürsorgezögling wollte diese famen Ueberzeugung mit der Feststellung Ausdruck, daß die be- faufen. Auch war einmal die Nede davon, daß Frau Cervo sie ihm sprochenen Regelungen unverzüglich einzuleiten seien." habe schenken wollen. Jedenfalls hat Karl v. Klopotel dieser 1hr
So war er nicht
Welche Maßnahmen auf Grund dieser Besprechungen ge- wegen öfter mit Frau Cervo verhandelt. Bei einer solchen Gelegentroffen werden, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Nach heit scheint er auch am Sonntag, dem 30. April, als er auf Urlaub dem Bericht dürfte aber auf eine größere Viehzufuhr nach hier war, entdeckt zu haben, wo die Frau ihr Geld aufbewahrte, Berlin faum gerechnet werden können. Einzig und allein das er ihr dann raubte, nachdem er sie mit Hilfe feines wird immer der Schwerpunkt auf die Verteilung gelegt als Bruders Willi erwürgt hatte. Der Fürsorgezögling hat es nach der auf die Produktion selbst. Und so lange nicht eine größere Tat so einzurichten gewußt, daß er noch rechtzeitig an dem selben Produktion eintritt, dürften auch die Schwierigkeiten in der Sonntag in die Anstalt Bruchmühle zurüd tam. Verteilung bestehen bleiben, wenn lettere auch besser organi- mehr in Berlin , als die Leiche gefunden wurde und er rechnete wohl damit, daß man an ihn nicht denken werde. Nach dem Auffinden fiert werden kann, als das heute noch der Fall ist. der Leiche zeigten sich aber bald Unstimmigkeiten zwischen den Ausfagen der Klopotek und anderer Hausbewohner. Der jüngere Willi wollte Frau Cervo auch am Montag noch gesehen haben. Sie sollte Montag auch noch in einem Butterladen gewesen sein. Die Verfäuferin konnte sich bei der Fülle der Kundschaft erst nicht erinnern, befann sich dann aber, daß Klopoteks Vorgänge vom Sonnabend auf den Montag verlegt hatte. Der Verdacht verdichtete sich immer mehr und findet sich jetzt durch das Geständnis bestätigt.
Die allgemeine Fleischkarte in Berlin . Wie wir hören, beabsichtigt der Berliner Magistrat zur Vorbereitung für die Ausgabe der Fleischkarte, welche binnen furzem an Die heute am 14. Mai im Gasthof Zum goldenen Stern" in Stelle der provisorisch benutten Brotfarte treten soll, die sämtlichen Altwasser tagende Kreisgeneralversammlung nimmt Kenntnis von Berliner Einwohner aufzufordern, sich bei denjenigen Schlächtern, den neuen Steuervorlagen der Regierung und bedauert auf das von denen sie das Fleisch beziehen wollen, in die Kunden lebhafteste, daß auch die gegenwärtigen Verhältnisse nicht vermocht liste einzutragen. Die Eintragung muß voraussichtlich in der Zeit baben, die Regierung von ihrem bisherigen Steuersystem, die Haupt- vom 19.- 23. Mai erfolgen, und zwar gegen Vorlegung der Brotkarte, lasten auf die Schultern der breiten Massen zu legen, abzubringen. Die Versammlung legt dagegen den schärfsten Protest ein und welche für die betreffende Woche gültig ist. Auf Grund der so fordert die sozialdemokratische Reichstagsfraktion auf, dieser Steuer- gewonnenen Kundenlisten erfolgt dann die Zuteilung des Fleisches politik der Regierung den größtmöglichsten Widerstand entgegen- an die einzelnen Fleischer. Der angemeldete Kunde ist an den zusetzen und alle Steuern abzulehnen, die eine weitere Fleischer, bei welchem er sich hat eintragen lassen, für die GeltungsBelastung der breiten Massen zur Folge haben. dauer der ersten Fleischkartenperiode, die vermutlich einen Monat betragen witd, gebunden. Die Veröffentlichung des Wortlautes der Berordnung steht in allernächster Zeit bevor.
Zu den inneren Parteistreitigkeiten erklären die Versammelten, daß sie nach wie vor mit der Haltung ihres Abgeordneten und der Mehrheit der Reichstagsfraktion einver standen sind. Die Behauptung, daß die Haltung der Mehrheit eine Verlegung der Parteigrundsätze sei, weist die Versammlung als heit wird auf das schärfste verurteilt, da es geeignet ist, den Bestand der unter so großen Opfern aufgebauten Partei zu gefährden und somit der Arbeiterklasse den größten Schaden zuzufügen.
Eröffnung der städtischen Flußbadeanstalten. Der Magistrat teilt mit, daß am Dienstag, den 16. Mai 1916, morgens 6 Uhr, folgende städtische Flußbadeanstalten eröffnet worden sind:
A. für männliche Personen: a) im Werderschen Mühlengraben an der Jungfernbrücke, b) an der Ebertsbrüde, c) an der Lessingbrücke, d) an der Inselbrücke. B. für weibliche Personen: e) an der Ebertsbrücke, f) an der Lessingbrücke, g) an der Inselbrücke.
Die städtischen Flußbadeanstalten an der Cubrhstraße, hinter Keine Gulaschkanonen in Wilmersdorf . In der nächsten Stadtverordnetenjigung in Wilmersdorf wird auch eine Eingabe zur Be- Mühlenstr. 50 und an der Fruchtstraße können erst später in Betrieb wird noch besonders bekannt gegeben. ratung gelangen, in der die Inbetriebnahme fahrbarer Volksküchen genommen werden; der Tag der Eröffnung auch dieser Anstalten nach dem Muster Lichtenbergs gefordert wird. Der Petitionsausschuß, der sich bereits mit dieser Angelegenheit beschäftigt hat, ist jedoch zu Bäder, Schwimmunterricht und Badewäsche ergeben die bei allen Das Nähere über die Benutzungszeiten, über die Preise der Die Mißstände in der Lebensmittelfrage haben in den verordnetenversammlung vorschlagen, der Anregung nicht statt zugeben. einem ablehnenden Standpunkt gekommen und wird der Stadt- Anstalten aushängenden Tarife. Kinder unter 10 Jahren werden breiten Massen die schädlichsten Zustände ausgelöst, die eine Steige- Die Einführung fahrbarer Stadtküchen dürfte daher von den Wilmers- nur in Begleitung Erwachsener zugelaſſen. rung nicht mehr zulassen. Die Fraktion wird deshalb aufgefordert, dorfer Stadtvätern abgelehnt werden, wobei die Erfahrungen, die in von der Regierung die Abstellung der Mißstände zu ver- Charlottenburg mit der Inbetriebnahme der Gulaschkanonen gemacht Tangen und alle ihre Kräfte aufzubieten, um dieses Verlangen bei wurden, sicherlich mitsprechen werden. der Regierung durchzusetzen. Auch bei der Zensur muß die Fraktion auf Abstellung der Mißstände mit aller Energie drängen.
Aus Groß- Berlin.
Die Butter- und Fleischversorgung
Der weibliche Standesbeamte.
Wie der Schöneberger Magistrat befannt gibt, ist die Kanzleigehilfin Erna Heinemann mit Genehmigung des Herrn RegierungsBestrafungen von Lebensmittelverkäufern. präsidenten zu Potsdam für die Dauer des Krieges zum stellDas Polizeipräsidium teilt folgende Straffälle mit: 1. Schlächter- vertretenden Standesbeamten des ersten Bezirks in Berlin- Schöneberg meister Ernst Klewis, hier, Belle- Alliancestr. 25 wohnhaft, ist durch ernannt worden. Fräulein H. war mehrere Jahre hindurch unter polizeiliche Strafverfügung vom 3. Mai 1916 wegen Uebertretung dem ersten Standesbeamten, Oberstleutnant a. D. Gremler, als der§§ 2 und 3 der Verordnung der Preisprüfungsstelle Groß- Berlin Stanzleigehilfin im ersten Standesamtsbezirk tätig. Unseres Wissens vom 28. Januar 1916 mit sechs Mark evtl. zwei Tagen Haft hat mit der Ernennung eines weiblichen Standesbeamten die Stadt bestraft worden, weil er Knochen nicht verabfolgte, obwohl er solche noch besaß. 2. Bäckermeister Richard Bienert , hier, Romintener Schöneberg unter den Gemeinden Groß- Berlins und wohl auch des Straße 25 wohnhaft, ist durch Strafbefehl des königl. Amtsgerichts Reiches den Anfang gemacht.
Es gibt kaum eine dringlichere Aufgabe, als eine ge- Berlin- Mitte vom 12. April 1916 tegen Vergehens gegen das Auf dem Heimwege vom Tode überrascht wurde gestern abend ordnete Versorgung und Regelung des Groß- Berliner Lebens- Kuchenback- und-Verkaufsverbot des Oberkommandos( Amtsbl. S. 141) die Arbeiterin Franziska Marzahn aus der Reichenberger Str. 129. mittelmarktes. Die Ausgabe von Butter, Fleisch- und anderen mit 50 Mark evtl. 10 Tagen Gefängnis bestraft worden. Karten hat nur die Wirkung, daß niemand mehr als die auf 3. Kaufmann Karl Pannwig, hier, Kurfürstenstr. 4 wohnhaft, ist Sie brach gegen 9½ Uhr vor dem Hause Weichselstraße 32 in Neuden Karten vorgeschriebene Menge erhält, nicht aber die, daß durch polizeiliche Strafverfügung vom 6. Mai wegen llebertretung fölln plötzlich zusammen. Schußmänner und andere Leute nahmen sich der Kranken an, sie starb aber schon auf dem Wege nach der der Verordnung der Preisprüfungsstelle Groß- Berlin bom der Karteninhaber überhaupt Butter oder Fleisch bekommt. 28. Januar 1916 mit 5 M. evtl. einem Tage Haft bestraft worden, nächsten Rettungsstelle. Auf der Arbeitsstelle gestorben ist die Die Karten stellen lediglich Sparkarten dar. Es sind schon weil der Preisaushang im Verkaufsraume fehlte und verschiedene Wäschenäherin Martha Draws aus der Görliger Straße 35. Als die verschiedensten Vorschläge gemacht und die verschiedensten Warengruppen nicht mit Preisen versehen waren. 4. Schlächter- sie gestern nach der Mittagspause um 1 Uhr ihre Arbeit in dem Möglichkeiten erörtert worden, um die immer länger werdenden meister Riegler, bier, Usedomstr. 21 wohnhaft, Hause Rottbuser Ufer 33 wieder aufnehmen wollte, brach sie, vom 28. April 1916 Herzschlag gerührt, plöglich zusammen und starb auf der Stelle. Reihen der Frauen vor den Butter- und Fleischerläden ver- ist durch polizeiliche Strafverfügung vom der Preisprüfungsstelle Zweimal in drei Tagen von Einbrechern heimgesucht wurde der schwinden zu lassen. Aber alle diese Vorschläge scheitern an wegen Uebertretung der Verordnung der Tatsache, daß nicht genügend Lebensmittel nach Groß- Groß- Berlin vom 28. Januar 1916 mit 5 M. evtl. einem Tage Eiergroßhändler Rösler in der Gneisenaustraße 52. Rösler benut der Tatsache, daß nicht genügend Lebensmittel nach Groß- Saft bestraft worden, weil er den Verkauf von Fleisch verweigert als Lagerraum einen Laden mit Stube in dem Nebenhauſe Nr. 51. Berlin kommen. Und mehr können nicht zur Verteilung ge- hatte.- 5. Kaufmann Albert Mateke hier, Badftr. 16, wohnhaft, Dort drangen Diebe in der Nacht zum Montag ein, indem sie eine langen, als tatsächlich vorhanden sind. ist durch polizeiliche Strafverfügung vom 3. Mai 1916 wegen Ueber- Fensterscheibe zertrümmerten, und stablen 50 Schock Eier. In der Daß bei einer Verteilung des Vorhandenen Sorge getragen tretung des§ 2 der Verordnung der Preisprüfungsstelle Groß- Nacht zu heute wiederholten fie ihren Besuch und nahmen noch werden muß, daß alle Streife der Bevölkerung bedacht werden Berlin vom 28. Januar 1916 mit 10 M. evtl. 2 Tagen Haft be- 15 Schod mit.
Andreas