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durch die Heranziehung von Arbeitern in ihren Bestand, durch die ihnen gewährte Selbständigkeit des Handelns(bekanntlich setzten es die Arbeiter in den meisten Ausschüssen durch, daß sie selbständige Sektionen bilden dursten) den Sozialisten die Möglichkeit geboten hätten, gestützt auf die Ausschüsse eine sozialistische Pro« paganda zu entfalten, die revolutionären Elemente im Lande zu sammeln, ja sogar Arbeiterausstände hervorzurufen und zu leiten. Die Quintessenz der Anklage lautet dahin, daß die Kriegsindustrie- Ausschüsse durch die Aufnahme der Arbeiter in ihren Bestand sich in .Stützpunkte der revolutionär-sozialistischen Arbeiterbewegung" der« wandelt hätten. Dieser Bericht des Polizeidepartements, dessen tendenziösen Charakter nachzuweisen sich wohl erübrigt, hat auf die Regierungs - kreise einen solchen Eindruck ausgeübt, dah er den Erörterungen über dieReform" der Kriegsindustrie-Ausschüsse zugrunde gelegt wurde. Wie verlautet, sollen nun Mahnahmen ergriffen werden, um die Arbeitergruppen auf irgendeine Weise aus den Kriegs- industrie-Ausschüssen zu entfer neu. Es wird beabsichtigt, eine besondere Regierungskundgcbung zu veröffentlichen, in der dargetan werden soll, daß die Regierung den Nutzen der Kriegsindustrie« Ausschüsse für die Landesverteidigung durchaus anerkenne, und ihre Tätigkeit keineswegs einzuschränken gedenke, es aber als ihre Pflicht detrachte, gegen die zu Tage getretene.schädliche Tätigkeit" der Arbeilervemetungen in den Ausschüssen Mahnahmen zu ergreifen. Sollten sich, was durchaus anzunehmen ist, diese Mitteilungen des gut unterrichteten Moskauer Blattes bestätigen, so würde die russische Regierung vor aller Welt das Zeugnis erbringen, dah es ihr nicht gelungen ist, die russische Arbeiterklasse, auf deren .Loyalität" die offiziellen und inoffiziellen Regierungsmänner sonst hinzuweisen lieben, vor den Wagen der russischen Kriegspolitik

zu spannen,

(z)

politische Ueberslcht. Ein zweifelhafter Vergleich. ImTag" zieht der bekannte Nationalökonom Professor Dr. H e r k n e r eine Parallele zwischen dem bürgerlichen Liberalismus der sechziger Jahre des vergangenen Jahr- Hunderts und der heutigen Sozialdemokratie. Derartige Ver- gleiche haben sich in den letzten Jahren wohl häufig den Kennern der Geschichte des deutschen Liberalismus auf- gedrängt, da in der Tat die Haltung weiter Parteikretse gegenüber der Regierung in gewissen Beziehungen an die Wandlung eines Teils des bürgerlichen Liberalismus zum Nationallibcralismus erinnert. Professor Herkner bringt diese Aehnlichkeit in geradezu grausamer Deutlichkeit zur Dar- stellung. Nach einem kurzen Rückblick auf die Vorgänge im Jahre 1866, dem Geburtsjahr der nationalliberalen Partei, schreibt er: Es ist nicht die blohe Freude an parteigeschichtlichen Er- inneningen, welche diesen Rückblick veranlaht. Er soll vielmehr die grohe Aehnlichkeit zum Bewuhtsein bringen, welche in Hinsicht der inneren Politik zwischen 18S6 und 1916 besteht. Auch heute stehen die Regierung und eine grohe Volkspartei vor der Frage, ob sie den erbitterten Kampf, in dem sie vor dem Kriege ihre Kräfte gegeneinander aufgerieben haben, einstellen oder nach Friedensschluh von neuem, vielleicht mit noch größerer Eni- schlossenheit wieder aufnehmen sollen. Auch heute zeigen die Gruppen, auf die sich die Regierung bisher allein stützen konnte. nicht überall eine grohe Neigung, die politischen Neuerungen zu fördern, ohne welche die Vertreter der Opgosition vielleicht nicht imstande sein werden, ihre Beziehungen zur Reichsleitung und den anderen Parteien auf die Dauer und in wesentlichen Punkten um- zugestalten.... Im Gegensatz zu manchen anderen Erwerbsgruppen, welche selbst vor einer wucherischen Ausbeutung der Kriegskonjunkwr nicht zurückgeschreckt sind, hat die organisierte Arbeiterschaft jeden Kampf um bessere Arbeitsbedingungen eingestellt. Hier war eZ nicht notwendig, durch gesetzliche Höchstpreise einem Wucher mit der Verwertung der Arbeitskraft entgegenzuarbeiten. Die sozialistische Schulung und Disziplin, welche das Interesse des Ganzen den Sonder- i n l e r e s s e n voranzustellen lehrte, haben hier. z. B. im Gegen- satze zur englischen Arbeiterschaft, Triumphe gefeiert. Gewih, nicht alle Rkitglieder der Sozialdemokratie sind auf den nationalen Boden übergetreten, ebenso wie auch 1866 nicht alle Fortschrittler sich zum Ausgleiche mit der Regierung verstehen konnten. Die Zukunft unseres Volkes hängt nun aber sehr wesentlich davon ab. ob die nationale,sozialpalriotische" oder die international-revolutionäre Gruppe der Führer die Massen um sich scharen wird. Regierung und Sozialdemokratie stehen zueinander im Verhältnisse funktioneller Abhängigkeit. Jeder Fehler auf der einen wird auch Fehler auf der anderen Seite hervorrufen, jede weise kluge Tat der herrschenden Mächte wird die sozialpatriotische Haltung der Arbeiterklassen befestigen und vertiefen._ Man kann nur aufrichtig wünschen, es möge zwischen Reichs- leitung und Arbeiterklasse sich jenes Verständnis- und ver- trauensvolle Zusammenwirken anbahnen, wie es Bismarcks Staatskunst einst mit seinen früheren Gegnern aus der Fortschrittspartei zu verwirkliche» verstand." Wenn das historische Urteil Herkners zutreffen sollte, müßte es über die Sozialdemokratische Partei noch viel härter ausfallen als die Kritik der da- maligen linksliberalen Elemente gegen ihre nach rechts ab­schwenkenden Parteifreunde. Die Nationalliberale Partei warf zwar damals die bisherigen Parteigrundsätze über Bord, aber sie tat es nicht, um der Regierung einen Gefallen zu tun, sondern um ihre eigenen Interessen schärfer ver- treten zu können. Wie stände aber eine Partei da, die nicht nur einzelne Programmsätze aufgibt, sondern auch, wie Herkner z. B. beim Vergleich mit der englischen Arbeiterschaft feststellt, ihre besonderen Interessen vernachlässigt!

Die Opposition der Schwerindustrielle». In den. W e st f. Pol. Nachr." der nationalliberalen Korrespondenz für das Industriegebiet, regt sich scharfe Opposition gegen die konzlerfreundliche Richtung der Partei, die durch die .Köln . Ztg." vertreten wird. Die Korrespondenz schreibt: Wenn dieKöln . Ztg." der Meinung ist. man könne das deutsche Volk im Kampfe gegen die alten monarchischen Rechtsparteien einigen, um jetzt einen brauchbaren Frieden und später eine glückliche innere Entwickelung zu erringen, dann beneiden wir den Kanzler um die Unterstützung nicht, die ihm irgendeine übereifrige offiziöse Feder leiht. Was aber das Ver- hältnis der nationalliberalen Partei zur Regierung und damit ihre Stellung innerhalb der Parteien betrifft, so kann die Köln . Ztg." darüber vollkommene Klarheil erhalten, wenn sie den letzten Zentralvorstandsbeschluh noch einmal aufmerk- sam liest. Dort bat die nationalliberale Partei erklärt, dah sie in We st und O st und Uebersee eine Erweiterung der Land- und Seegrenzen fordert und dah sie, wenn Amerika die Aufhebung der völkerrechtswidrigen englischen Handels- sperre gegen Deutschland nicht erreicht, die rechtzeitige und rücksichtslose Führung des Unterseeboots krieges verlangt. Aehnlich hat der Abgeordnete Bas s ermann in Ueber- Einstimmung mit der gleichzeitig abgegebenen konservativen Er- klärung jetzt nochmals den Standpunkt der Partei dargelegt. Der ZenlralvorstandSbt.chluh knüpfte hieran die Erklärung, dah die nationalliberale Partei jede Regierung unterstützen werde, die diese Ziele mit unbeugsamer Festigkeit verfolgt. Hierbei wird«s wohl sei» Bewende» habe»."

Mit Recht meint daS B e r l. Tageblatt", dah dieWests, Pol. Nachr." zwar nicht im Namen der gesamten National liberalen sprechen, wohl aber des Sprachrohr des einfluß­reich en und kapitalkräftigen rechten Flügels der Partei seien. Försters Verteidigung. Professor Förster, der nach seiner eigenen Mitteilung keine Ausforderung erhalten hat, seine Vorlesungen einzustellen, schreibt demBerliner Tageblatt" u. a.: Mit ihrer öffentlichen Erklärung hat die Münchener phila sophische Fakultät zweifellos einen schweren Mißgriff begangen. In einer Zeit, in der von allen Seiten derAbbau der politi- schen Zensur" gefordert und nicht nur von den obersten Reichs- behörden. sondern auch vom obersten Generalstabschef als wünschens- wert hingestellt wird in einer solchen Zeit hätte eine Wissenschaft liche Korporation wohl darauf verzichten dürfen, die kritische Revision unserer neueren politischen Entwicklung als Gefährdung des Vaterlandes zu stempeln. Unser Staatswesen steht doch keines wegS auf so wackligen Füßen, dah sofort das amtliche Eingreifen der Fakultät nötig wurde, wenn das Bestreben nach gründlicher Neu orieulierung des völkerpolitischen Denkens einen mit der Pflege politischer Pädagogik und Ethik betrauten Kollegen zu radikalem Zweifel an gewissen politisch-historischen Dogmen führt.... In der öffentlichen Erklärung der Münchener Fakultät findet sich ein Satz, bei der der Kenner des freiheitlichen Geistes der deutschen Universitätsgesetze sich an den Kopf faßt:Die Mitglieder der Fakultät werden jedem Versuche, sie(diese Meinungen) unter der Autorität des Lehramts in der akademischen Jugend zu veo breiten, mit vollster Entschiedenheit entgegentreten." Wohin zielt dieses? Seit wann hat in Deutschland die Fakultät irgendwelche Disziplinar- oder sonstige Gewalt über die Lehrausübung eines ordentlichen Professors? Oder will man diejenigen Studierenden, die der Sympathie mit meinen Ansichten verdächtig sind, irgendwie die Macht der Majorität spüren lassen? Wenn schon die Rücksicht auf den Eindruck im Auslände so maß« gebend sein soll, so hätte man wahrlich besser getan, durch eine solche Aktion nicht der gewih unwahren Behauptung desTemps " einen Schein von Berechtigung zu geben, dah die deutschen Universitäten zurzeit»geistig völlig unifor- formiert" seien. Die.Münchener Neuesten Nachrichten" verkünden bei dieser Gelegenheit:»Derartige schiefe und unhistorische Auffassungen. können durch die akademische Freiheit nicht mehr gedeckt werden, weil sie, namentlich während des Krieges(also nicht bloß in der Kriegs- zeit!!), das Ansehen des Vaterlandes im Inland und Ausland gesähr- den." Ob die Anreger der gegen mich gerichteten akademischen Aktion nicht einen Schrecken vor dieser Interpretation der Lehrfreiheit be- kommen, die doch genau so dehnbar ist wie der Begriff desgroben Unfugs" oder derVerächtlichmachung staatlicher Einrichtungen?' Und mit solchen Auslegungen der Lehrfreiheit will man die Be hauptungen des Auslandes von der 5!nechtung der deutschen Seele durch die Staatsgedanken widerlegen?... Ohne allseitigen Abbau" in der Völkerverhetzung und in der eitlen und gottlosen Selb st gerechli gleit wird kein Friede kommen, sondern die Völker werden sich bis zum Verbluten zerfleischen, so wie es ein Japaner gesagt hat:..Lasset uns ruhig abwarten, bis Europa sein Harakiri vollzogen haben wird." Sollten aber zwei Jahrtausende europäischer Gesittung wirklich nicht �ver- hindern können, dah wir Europäer samt und sonders mit blöden, hilflosen Gesichtern in den Abgrund fahren, wobei noch jeder einzelne einen Lobgesang auf seine herrliche Vergangenheit und seine schnee- weihe Unschuld anstimmt? In einer leitenden englischen Zeitschrift(Hibbert Journal") wurde neulich eine deutsche Broschüre besprochen, die sich gegen die Völkerverhetzung wendet. Der Rezensent(Prof. L. Dickinson- Cambridge ) schrieb:Man sieht, eS ist keine Nation vonBarbaren ", in der solche Stimmen laut werden." Nun also I Lasset uns mitten im Tumult der Verhetzung das Unsere tun, damit endlich die europäische Stimme auf allen Seiten triumphiere und die Zeit komme, wodie Rachegöttinnen fern, abdonnernd die Tore der Hölle hinter sich zuschlagen" l Neue Bundesrutsbeschlüsie. Amtlich. Berlin , 14. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Bundesrats gelangten zur Annahme: Der Entwurf einer Bekanntmachung betreffend Z 214 Abs. 3 der Reichsversiche« rungsverordnung, der Entwurf einer Bekanntmachung über Arbeits - nachweise, der Entwurf einer Bekanntmachung betreffend Einschrän- kung der Arbeitszeit in Betrieben, in denen Schubwaren hergestellt werden, der Entwurf einer Bekanntmachung betreffend die Durch- führung des§ 392 Abs. 3 Nr. 3 des Versicherungsgesetzes für An- gestellte zugunsten berufsunfähiger Kriegsteilnehmer, und der Ent« wurf einer Verordnung über das Verbot der Verwendung von Eiern und Eierkonscrven zur Herstellung von Farben.

Betricbseinschränkung in der Schuhindustrie. Amtlich. Berlin , 14. Juni. (W. T. B.) Ter Bundes- rat hat in der Sitzung vom 14. Juni 1916 entsprechend den übereinstimmenden Wünschen der Verbände der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Verordnung erlassen, nach der für gewerbliche Betriebe, in denen Schuhwaren mit ledernen Unterböden irgendwelcher Art hergestellt werden sofern die Zahl der gewerblichen Arbeiter einschließlich der Hausarbeiter(Hausgewerbetreibenden, Heimarbeiter und dergleichen) mindesten vier beträgt die Arbeitszeit in den Werkstätten oder Fabriken für den einzelnen Arbeiter und den Betrieb in der Woche 46 Stunden ausschließlich der Pausen nicht überschreiten darf. Den Hausarbeitern darf ebenfalls nur eine entsprechend verringerte Arbcitsmenge zugeteilt werden. Durch diese Einschränkung soll bei der Knappheit der verfügbaren Vorräte an Bodenleder die Arbeitsgelegen- heit vermehrt und der Entlassung zahlreicher Arbeiter vor- gebeugt werden. Um Umgehungen zu verhindern, ist weiter bestimmt, daß Personen, die in Werkstätten oder Fabriken beschäftigt werden, Arbeit zur Verrichtung außerhalb des Betriebes nicht übertragen werden darf und ferner, daß die Stücklöhne und Stundenlöhne nicht herabgesetzt, die Tages- und Wochen- löhne nur im Verhältnis der tatsächlichen Beschränkung der Arbeitszeit gekürzt werden dürfen. Die Regelung der dabei in Betracht kommenden Fragen, zum Beispiel die Höhe der Entschädigung, die den Arbeitern für den unverschuldeten Lohnausfall zu gewähren ist, ferner die Beiträge, welche die Unternehmer zu diesen Entschädigungen zu leisten haben, die Bestimmungen darüber, unter welchen Umständen eine Verminderung der Zahl der Arbeiter stattfinden darf, wird durch die Kontroll- stelle für freigegebenes Leder in der Weise erfolgen,-daß nur solche Betriebe, welche versprechen, sich den Anweisungen zu fügen, Leder erhalten._ Dr. Helfferich. Wie derReichsanzeiger" meldet, hat der Kaiser auf Grund des§ 26 des Bankaesetzes den Staatssekretär des Innern, Staats- minister Dr. Helfferich mit der Stellvertretung des Reichs- kanzlers in der Leitung der Reichsbank beaustragt.

das tägliche örot. Verbrauchsregelung für Kakao und Schokolade. Eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. Juni ordnet eine Bestandsaufnahme des Kakaos und der Schokolade für alle Mengen über 2S Kilogramm und eine Verkehrsregelung für diese Waren an. Die neuen Bestimmungen lauten:. Wer Rohkakao, auch gebrannt oder geröstet, Kakaomaffe, Kakao- butter, Kakaoprehkuchen, Kakaoschrot, Kakaopulver, auch in Mischungen mit anderen Erzeugnissen(zum Beispiel Haferkakao. Banauenkalao, Nährkakao aller Art usw.), Schokoladenmasse(auch Ueberzugs- masse), Schokolade aller Art mit Beginn des 13. Juni 1916 für eigene oder fremde Rechnung in Gewahrsam Hot. ist verpflichtet, die vorhandenen Mengen, getrennt nach Art und Eigentüniern, unter Bezeichnung der Eigentümer und des Lagerungsortes der Kriegs« kakaogesellichaft m. b. H. in Hamburg I. Mönckebergstr. 31, bis zum 18. Juni 1916 durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen. Anzeigen über Mengen, die sich mit Beginn des 13. Juni 1916 unterwegs befinden, sind von dem Empfänger unverzüglich nach Empfang zu erstatten. Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf Mengen, die 1. im Eigentum des Reiches, eines Bundesstaates oder Elsaß « Lothringens , insbesondere im Eigentum der Heeresverwaltungen oder der Marineverwallung stehen: 2. insgesamt weniger als 25 Kilogramm von jeder der angegebenen Warengattungen betragen. Die Waren dürfen nur von den Fabriken der deutschen Kakao- und Schokoladenindustrie oder von Firmen und Personen, soweit sie von der Kriegskakaogesellfchaft m, b. H. in Hamburg dazu ermächtigt worden sind, oder von Kleinhändlern abgesetzt werden. Von dem Verkäufer ist über alle Verkäufe nach Menge und Verkaufspreis genau Buch zu führen; die Unterlagen darüber sind der Kriegskakaogesellfchaft m. b. H. in Hamburg auf Verlangen vorzulegen. Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld bis zu 1500 M. bestraft, außerdem können die Vor- räte eingezogen werden._ Keine Eier für technische Zwecke. Amtlich. Eine Bekanntmachung des Bundesrats vom 14. Juni verbietet die Verwendung von Eiern aller Art(also nicht eliva nur Hühnereiern, sondern beispielsweise auch Eiern von Wildgeflügel) und von Eierkonserven zur Herstellung von Farben. Der Reichs- kanzler kann das Verbot auch auf die Verwendung zu anderen technischen Zwecken ausdehnen; er kann Ausnahmen zulassen. Zu- widerHandlungen sind mit Geld- oder Gefängnisstafe bedroht.

Soziales.

Streit um die Verteilung der Setzerlöhne. Durch Klage beim Gewerbegericht verlangte der Schrift- fetzer Stolzenwald, daß ihm die Firma Rudolf Masse, bei der er als Zeitungssetzer beschäftigt war, Einsicht in ihre Geschäftsbücher gestatte. Zur Begründung seines Verlangens führte der Kläger auS, der Zeitungssatz werde bei der Firma Masse von. einer Entreprise- gemeinschaft der Setzer ausgeführt. Eine Vertraucnskommissiou der Entreprisegemeinschaft berechne, was dem einzelnen Setzer nach Maßgabe seiner jeweiligen Arbeitsleistung an Lohn zukomme. Nach den Berechnungen der Kommission würden die Löhne von der Firma an die Setzer ausgezahlt. Aber diese Berechnungen seien' nicht ein- wandftei. Seit Oktober 1913 habe der Kläger Unregelmäßigkeiten bemerkt. Durch die Berechnungen der Kommission sei einer oe- wissen Gruppe von Setzern mehr, einer anderen Gruppe weniger Lohn zugeteilt worden als sie nach ihren Arbeitsleistungen hätten bekommen müssen. Der Kläger habe zu derjenigen Gru""e gehört, weiche durch die falsche Berechnung geschädigt worden sei. Als er sich bemüht babe, dies festzustellen und zu seinem Recht zu kdmmen, sei er entlassen worden. Aus alledem schließt der Kläger ) daß'-die Firma die falsche Lohnberechnung zugunsteir einer bestimmten etzergruppe begünstige, wenn sie auch keinen, materiellen Vorteil davon habe. Der Vorsitzende des Gerichts, Magistr-atsral Dr. Schal- Horn, hielt es für zweifelhaft, ob das. G.e.w erbe- gericht zuständig sei, dem Kläger das Recht der Einsicht- nähme in die Geschäftsbücher der beklagten Firma zuzusprechen. Andererseits gab der Vertreter der Firma an, aus ihren Büchern könnten die vom Kläger verlangten Feststellungen nicht gemacht werden. Denn die Firma zahle aus, was die Kommission der Setzer berechnet habe. Ob diese Berechnungen richtig seien oder nicht, werde von der Firma nicht nachgeprüft. Denn sie habe kein Interesse daran. Der Kläger nahm schließlich unter Vorbehalt seiner Rechte die Klage zurück. Er will bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen di? Firma Rudolf Mosse einreichen, in der Erwartung, daß dann durch Be- 'chlagnahme der Geschäftsbücher die von ibm gewünschten Fe?»- tellungen gemacht werden und er auf Grund derselben seine An- prüche später geltend machen kann. Womit der Kläger die Straf- anzeige begründen will, ist nicht klar. Das Darlehn an den Fähnrich. Weil er gegen die strengen Verbote, Darlehen an Fähn- riche auszuteilen, in einem Falle verstoßen hatte, war ein bei der Militärbekleidungsfirma Holters tätig gewesener Reisender sofort entlassen worden. Der 2. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts lag es ob, die Berechtigung der Entlassung nachzuprüfen. Dem Kläger war der Besuch der Militärvorbereitungsansialten ür Fähnriche übertragen worden. Bei dieser Gelegenheit hat er nach seinem eigenen Zugeständnis einem Fähnrick ein Darlehn von 200 M. gegeben. Als das der Inhaber der beklagten Firma vom Kläger selber erfuhr, hielt er sich nicht nur zur sofortigen Ent- lassung für berechtigt, sondern auch für verpflichtet. Die Vereini- gung von Militärlieferungsfirmen, der. er auch angehöre, habe, sich verpflichtet, jedes Mitglied, das etwa Darlehen vergebe oder ver- geben lasse, auszustoßen. In 8 7 der Vorickiriften, ohne deren Kenntnisnahme und Unterschrift kein Geschäftsmann die Dienst- räume betreten darf, heißt es:Den Geschäftsleuten ist streng ver- boten, Darlehen anzubieten, zu gewähren oder durch Dritte ge- währen zu lassen." Der Kläger mutzte von diesem Verbot auch wissen, denn er hat den Erhalt der Anstellungsbedingungen, die das Verbot der Darlehnsgewährung auch enthalten, bescheinigt. ~um Ueberflutz hatte ihn nock, ein älterer Angestellter, der als �euge erschienene I., ausdrücklich vor der Ausstellung von'Dar- lehen gewarnt. Die Beweisaufnahme bestätigte die Behauptung des Beklagten. Der Zeuge I. hatte in der Tat nach Gescqar.tssckiluß in einem Cafe den Kläger darauf hingewiesen, er solle sich nicht etwa in Geschäfte mit Darlehnshingabe stürzen. Das Kaufmannsgericht hielt die sofortige Entlassung für berechtigt und wies Kläger mit der Restgehaltsforderung ab. Er habe, so beißt es be- gründend, die Interessen des Geschäfts durch gröbliches Verschulden schwer gefährdet. Das Verbot ist nicht nur in den Anstellungs- Bedingungen enchalten, sondern der Zeuge I. hat ihn noch wohl- meinend verwarnt. Wo diese Unterredung stattfand, sei gleich- gültig, er durfte unter keinen Umständen an die Besteller Darlehen vergeben, ganz gleich von wem.das Geld komme. Eingegangene Druckschristen. Ilrbciter-Jogend. Die soeben erschienene Nr. 13 des achten Jahr. ganges hat u. a. solgenden Inhalt: Des Uebels Wurzel. Schippen an der russischen Front. Von Bernhard Rausch,(schlug.» Psychologie. Von Rosa Heine. Soldatengrab. Gedicht von Otto Rühlicke. Ueber die Stilsserjochstrahe nach Italien. (Mit Abbildungen.) Vom Bruder Straubwger. Ach, in der Jugend sterben ist so bitter... Von L. Lessen. Aus der Jugendbewegung.