Gswerkschastliches. Deutsthe und französisthe Gewerkjchasten Zu? �uslänüerfrage. Aus Gewerkschaftskreisen wird uns geschrieben: „Eine Stellungnahme der deutschen Gewerkschaften zur Ausländerfrage liegt eigentlich noch nicht vor. Dieses Problem ist bisher nur im„ G r u n d st e i n dem Organ des Bau- arbeiterverbandes angeschnitten worden, aber nicht von Ver- bands wegen. Zu dem zweiten, ihm in dieser Frage zu- gegangenen Artikel bemerkt sogar die Redaktion ausdrücklich, daß sie nicht mit jedem Wort des Einsenders einverstanden sei. Jedenfalls handelt es sich bei der Stellungnahme zu der Zu- Wanderung ausländischer Arbeiter nach dem Kriege um eine recht wichtige Angelegenheit, welche die Bauarbeiter ganz be- sonders interessiert. Nach der Berufszählung im Jahre 1907 gab es im Deutschen Reiche 1342 294 im Ausland Geborene, das ist 2,2 Proz. der Bevölkerung. Bon der erwerbstätigen Bevölkerung entfielen in der Land- und Forstwirtschaft 294 893 oder 3,0 Proz. auf die Ausländer, in der Industrie stellten sie 600 953 oder 4,5 Proz. aller Erwerbstätigen. Im Handel und Verkehr wurden 86469 Ausländer oder 2,5 Proz. der Erwerbstätigen gezählt. In der Gewerbegruppe: Lohnarbeit wechselnder Art und persönliche Dienste gab es 9120 oder 1,9 Proz. und unter den Freien Berufen 33 511 oder 1,9 Proz. Ausländer. Der größte Teil der Ausländer ist also in der Industrie beschäftigt und hier sino die Berufsgruppen: Bau- g e w e r b e und Industrie der Steine und Erden die bevorzugtesten. In der Berufsart„Bauunternehmungen" der 1 Gewerbezählung wurden allein 76 854 Lohnarbeiter aus ländischer Geburt von insgesamt 547 107 Beschäftigten ge> zählt. Hier sind also nicht weniger als 14 Prozent der Arbeiter Ausländer; Grund genug für die Bam arbeiter, der Ausländerftage erhöhtes Interesse entgegen� zubringen. Die Mitglieder des Bauarbeiterverbandes, die sich im „Grundstein" geäußert haben, stehen dem ausländischen Zuzug nicht gerade freundlich gegenüber. Es ist sehr wahrschein- lich, daß die deutschen Unternehmer nach dem Kriege wieder das lebhafte Bedürfnis nach ausländischen Arbeitern empfinden werden. Wenn auch die würtiembergischcn Architekten unter dem Eindruck der italienischen Kriegserklärung an Oesterreich sich bei einer Konventionalstrafe von 1000 M. verpflichtet haben, künftig keine italienischen Arbeiter mehr zu be- schästigen, so wird das doch weder für sie, noch für andere Unternehmer ein Hindenns sein, zu gegebener Zeit wieder auf die billigen und willigen ausländischen Arbeitskräfte zurückzugreifen. Der erste Artikel des „Grundstein" würdigt besonders die politische und volkswirtschaftliche Seite des Problems und gipfelt in der Forderung, daß den in Deutschland beschäftigten Ausländern die Erwerbung der Reichsangehörigkeit mög- lich st erleichtert und ihnen das gleiche Koalitions- recht wie den Inländern gewährt werden müsse. Langjährige Erfahrungen, die der andere Mitarbeiter des „Grundstein" im Zusammenleben mit ausländischen Arbeitern gesammelt hat, führen ihn zu sehr absprechenden Urteilen über diese. Gegenüber dem auf den internationalen Kongressen er- hobenen Verlangen, die Einwanderung nicht zu bekämpfen, sondern nur zu versuchen, die eingewanderten Arbeiter zu organisieren und aufzuklären, erhebt er die Gegenforderung, daß die ausländischen Arbeiter in Deutschland auch ihre S olidarität betätigen müssen. Die Organisationen in den Auswanderungsländern haben es bisher verabsäumt, ihre auswandernden Volksgenossen über ihre Pflichten gegenüber den Arbeitern der Einwanderung s I ä n d e r aufzuklären. Er bezeichnet es als ein Märchen, daß die italienischen Einwanderer allgemein rückständig wären und deshalb Anspruch auf Nachsicht hätten. Sehr viele von ihnen sind in der Heimat politisch organisiert und unterhalten sogar auf deutschem Boden gut funktionierende republikanische Klubs. Was sie von den deutschen Gewerkschaften fernhält, ist ledig- lich nackte Selbstsucht. Er kommt deshalb zu dem Schluß, daß die deutschen Arbeiter ihre Haltung in der Ausländer- frage von Grund aus ändern müssen. Durch gesetzgeberische Maßnahmen mutz die Einfuhr ausländischer Arbeitskräfte so geregelt werden, daß den Einheimischen kein Schaden erwächst. In den Tarifverträgen muß das Recht der deutschen Arbeiterschaft auf Bevorzugung bei Besetzung der Arbeitsplätze festgelegt werden. Die Gewerkschaften sollen wie bisher jeden Ausländer, der mit dem Verbandsbuch seiner heimatlichen Organisation zu uns kommt, mit offenen Armen aufnehmen. „Aber die unorganisierte Masse der Ausländer wollen wir überall und bei jeder Gelegenheit als das betrachten, was sie in Wirklichkeit ist, als Gegner, denen wir überall und bei jeder Gelegenheit rücksichtslos ent- gegentreten wollen." Die Befolgung dieser Ratschläge würde in der Tat eine starke Abkehr von den seither den Ausländern gegenüber be- achteten Grundsätzen bedeuten. Wenn die Ansichten eines guten Kenners der Verhältnisse auch Beachtung verdienen, so ist doch anzunehmen, daß sich gegen seine Vorschläge auch Widerspruch erheben wird. Interessant ist es jedenfalls, die Stellungnahme der Arbeiter in anderen Ländern zu dieser Frage kennen zu lernen. Die Einfuhr ausländischer Arbeiter hat für Frankreich fast noch eine größere Bedeutung wie für Deutschland . Frank- reich wird durch die im Kriege erlittenen Verluste gezwungen sein, zahlreiche Arbeitskräfte aus dem Auslande einzuführen. Jetzt schon sind Tausende von Anamiten und Kabylen als Hilfsarbeiter in der französischen Industrie beschäftigt. und das französische Unternehmertum erwägt sehr ernsthaft den Import ch i n e s i s ch e r K u l is. Man kann es daher begreisen, daß die französischen Gewerkschaften dieser Ent- Wicklung mit einiger Besorgnis entgegensehen und auf Ab- Wehrmaßnahmen sinnen. Der französische Gewerkschafts bund hat sich mit dieser Frage beschäftigt und er fordert eine gesetzliche Regelung der Einwanderung. Die Vorstände der Gewerk-
schaffen haben der Abgeordnetenkammer und den zu- ständigen Ministern Leitsätze für die Behandlung der Ausländerftage unterbreitet. Diese verlangen, daß die Löhne und Arbeitsbedingungen für die Ausländer nicht schlechter sein dürfen, als die für den Ort und Beruf zwischen Unternehmer- und Arbeiterorgani- sation tariflich vereinbarten. Eine einzusetzende Ober- k o m m i s s o n soll das Bedürfnis für die Anwerbung von Ausländern prüfen; die Anwerbung ist nur mit deren Genehmigung zulässig. Sie bestimmt die H ö ch st z a h I der Einwanderer und kontrolliert die Anwerbungs- Verträge. Diese Oberkommission steht unter dem Vorsitz des Arbeitsministers; ihr gehören Vertreter der in Betracht kommenden Ministerien, solche des Zentralarbeitsnachweises und der Zentralen der Unternehmer- und Arbeiterverbände an. Die Werbeagenten müssen sich mit den Arbeiterorgani- sationen der Auswanderungsländer in Ver- bindung setzen, die beim Abschluß der Werbeverträge mitwirken sollen. In der Versicherungs- und sozialen Gesetzgebung müssen die Ausländer den einheimischen Arbeitern gleichgestellt werden. Den Ausländern ist das volle Koalitionsrecht zu gewähren. Eine Aus- Weisung wegen gewerkschaftlicher Betätigung soll u n- zulässig sein. In jedem Fall soll gegen einen Aus- Weisungsbefehl Berufung an das Zivilgericht erhoben werden können. Die Leitsätze des ftanzösischen Gewerkschaftsbundes, die hier auszugsweise wiedergegeben sind, beanspruchen um so mehr Beachtung, als sie in Gegenwart von Vertretern der englischen, italienischen und belgischen Ge- werkschaften beraten und beschlossen wurden. Ob das Parlament sich allerdings so schnell bereit finden wird, diese Leitsätze zu sanktionieren erscheint zweifelhast, um so mehr, als sie von den Unternehmern auf das schärfste bekämpft werden. Das ist aber kein Grund, dem Gegenstand eine geringere Bedeutung beizumessen. Der französische Gewerkschaftsbund hat das, was der Mitarbeiter des„Grundstein" für Deutschland fordert: g e s e tz- geberische Maßnahmen, bereits näher umschrieben, dagegen läßt er die andere Seite der Sache, die in dem Organ des Bauarbeiterverbandes ausführlicher behandelt wird, nämlich das Verhalten der einheimischen Arbeiter zu den ausländischen Kollegen, un- berührt. Wenn, was wir als recht nützlich erachten würden, die deutschen Gewerkschaften an dieses Problem ernsthaft heran- treten, dann werden sie den Gegenstand von allen Seiten beleuchten müssen. Seit dem internationalen Arbeiterkongreß in Stuttgart im Jahre 1907, der sich mit der Frage der Ein- und Auswanderung beschäftigt hat, sind immerhin einige Jahre verflossen, aber trotz der durch den Krieg bewirkten Aenderung der Verhältnisse hat die dort beschlossene Resolution ihre Bedeutung nicht verloren. Notwendig ist es jedoch, entsprechend den gegenwärtigen Ver- Hältnissen, bestimmte Richtlinien zu schaffen, die sich, wie es auch die Leitsätze des ftanzösischen Gewerkschaftsbundes tun, in dem Rahmen der Stuttgarter Resolution bewegen können. Die Stellungnahme zur Ausländerftage ist eine Aufgabe, an deren Lösung unsere Gewerkschaften in ihrem eigenen Interesse recht bald werden herantreten müffen. Deutsches Reich . Der Verband der Zkupferschmiede im Jahre ISIS. Der Verband hat sich während der Kriegszeil verhältnismäßig gut gehalten. Zwar ist auch bei ihm im vergangenen Jahre ein weiterer Mitgliederrückgang eingetreten, doch war er bei weitem nicht so groy wie im Vorjahre. Bei Kriegsausbruch zählte der Verband 5507 Mitglieder, von denen eine grötzere Anzahl zum Heeresdienst eingezogen wurden. Von ihnen haben sich aber 321 wieder zurückgemeldet, 171 Verbandsmitglieder sind gefallen. Neu- aufgenommen wurden 631 Mitglieder, während der Abgang an Ausgetretenen, Verstorbenen und Ausgeschlossenen 456 beträgt. Einem Gesamtzugang von 864 Mitgliedern steht also ein Abgang von 1339 Mitgliedern gegenüber, so daß der Verband am Jahresschluß noch 3215 Mitglieder zählte. Da Kupferschmiede viel gebraucht wurden, so war auf den Wersten , in der Flugzeug- und Automobilindustrie sehr lebhafte Nachfrage nach brauchbaren Arbeitskräften. Die Arbeitslosigkeit war demzufolge auch äußerst gering. Sie sank bis auf 0,2 Proz. der Mit« glieder im September 1915. Streiks und Aussperrungen haben nicht stattgefunden; dagegen gelang es in den meisten Orten durch Verhandlungen mit den Unter- nehmern Teuerungszulagen zu erzielen. Die bestehenden Tarif- Verträge sind von keiner Seite gekündigt worden, es bestanden unter Berücksichtigung der durch den Krieg verursachten Abgänge in der Zahl der beschäftigten am Jahresschluß 53 Tarife für 321 Be- triebe mit 6093 Beschäftigten, von denen 679 Mitglieder des Verbandes sind. Entsprechend der gesunkenen Miigliederzahl find auch die reinen Einnahmen des Verbandes erheblich gesunken. Wir fügen zum Ver- gleich die entsprechende Summe des Vorjahres in Klammern bei. Die ordentlichen Einnahmen betrugen 99 507 �150 268) M. Durch Extrabeiträge der Mitglieder wurden aufgebracht 93 894(32 826) M. Die übrigen Einnahmen einschließlich der Lolalbeiträge, betrugen 24 491>36 489) M. Die Gesamteinnahmen beliefen sich demnach auf 220 892(213 883) M. Sie waren also dank der Opferwilligkeit der Mitglieder noch um 7309 M. höher als im Vorjahre. Die ordentlichen Verbandsausgaben sind gleichfalls stark zurück- gegangen, sie betrugen 81276(144 066) M. Die den Mitgliedern staluten- gemäß zustehenden Unterstützungen, die auch während der Kriegsdauer nicht gekürzt wurden, erforderten eine Ausgabe von 29756(72293) M. Für die Unterstützung der Kriegersamilien wurde 117892(48316) M. aufgewandt. Unterstützt wurden 1112 Familien mit 1744 Kindern. Die Unterstützung beträgt jetzt in den ersten fünf Monaten nach der Einberufung des Mitglieds 9 M. pro Monat für die Frau und für jedes Kind unter 15 Jahren 2 M. Nach Ablauf dieser Frist 5 M. für die Frau und 1 M. für jedes Kind. Aus den Mitteln der Hauptkasfe des Verbandes wurden für diesen Zweck seit Ausbruch des Krieges 23 614 M. aufgewendet, während der übrige Betrag durch die Extrabeilräge der Mitglieder, den Zuwendungen aus den Mitteln der Lolalkasien und den Beiträgen der Angestellten auf- gebracht wurden. Die Gesamtausgabe beträgt also 193 168 (192 382) M. Das Vermögen des Verbandes beträgt am Jahres- schluß in der Hauptkasse 173 140(158 336) M., in den Lokal- und Gaukasfen 71 010(70 090) M. Zusammen also 250 150(228 426) M. Damit ist wohl die beste Garantie gegeben, daß der Verband allen bei Friedensschluß an ihn herantretenden Anforderungen Genüge zu leisten vermag.
Mus öer Partei. Aus den Parteiorganisationcu. Das Pressebureau berichtet: Am Sonntag, den 2. Juli, wurde in Dresden die dritte(fort- gesetzte) Generalversammlung des Sozialdemokratischen Vereins für den 6. sächsischen Reichstagswahlkreis (Dresden-Land) abgehalten. Zu Beginn erklärte der Vor- sitzende, daß die Versammlung diesmal polizeilich überwacht werde. Der erschienene Beamte habe den Auftrag, eine etwa geplante Sym- pathiekundgebung für den Genossen Liebknecht zu verhindern.(Leb- hafte Zurufe.) Die Versammlung würde sofort aufgelöst, falls ein derartiger Versuch gemacht werde. Der Vorsitzende bemerkte zu dieser Mitteilung, daß sich noch andere Gelegenheit bieten werde, eine solche Kundgebung zu veranstalten.— Die Stimmzettelwahlen hatten folgendes Ergebnis: Es waren 338 Zettel abgegeben. Der erste Vorsitzende erhielt 205, der zweite 201 Stimmen(beide An- Hänger der Mehrheit); der Schriftführer(Anhänger der Minder- heit) erhielt 251 Stimmen, 48 Zettel waren unbeschrieben. Alle drei bekleideten bisher schon diese Aemter. Die übrigen Vorstands- Mitglieder wurden bestätigt bis auf einen Genossen, der die„Dres- dener Volkszeitung" abbestellt hat. Nach einem Beschluß der Kreise sollen Mitglieder, die die„Dresdener Volkszeitung" nicht lesen, keine Ehrenämter in der Organisation bekleiden. Ueber diesen Beschluß und die politische Haltung der Zeitung entspann sich eine längere Debatte. Von Rednern der Minderheit wurde darauf hingewiesen, daß Ehrenämter nach dem Parteistatut nur durch das dort vorgeschriebene ordentliche Verfahren aberkannt werden können, jener Beschluß also unwirksam sei. Uebrigens sei die Angelegenheit wieder in die Schwebe gebracht, indem einige Be- zirke beantragt haben, den Beschluß aufzuheben. Eine besondere Abstimmung ergab 131 Stimmen gegen und 162 Stimmen für die betreffenden Genossen. In den Bezirksvorstand wurde Fleißncr gegen wenige Stimmen wiedergewählt.— Dann wurde auf viel- seitigen Wunsch, dem man ohne weiteres entsprach, über die Plötz- liche Entlassung Wallfischs, des Geschäftsleiters der„Dresdener Volkszeitung", berichtet.— Die Versammlung war nur reichlich halb so stark besucht, wie die vorhergegangenen; besonders fehlten viele Frauen(wahrscheinlich wegen der unpassenden Zeit— vormittags 11 Uhr); sie verlief aber fast ebenso lebhaft, wie die erste und zweite. Konferenz der tschechischen Sozialdemokratie. Die„Wiener Arbeiterzeitung" berichtet: Zu Pfingsten fand in Brünn unter dem Vorsitz des Genossen Jura eine Sitzung der Parteivertretung der tschechischen Sozial- demokratie statt, an der außer den Vertretern des Vollzugsaus- schusses auch zahlreiche Genossen aus Wien , Prag und zahlreichen anderen Städten teilnahmen. lieber den ersten Punkt:„Organisation und Presse" referierte Merta. Es wurde eine umfassende Agitation für das Tageblatt der Partei„Delnicke Dennik' beschlossen. Das Referat über„Soziale, wirtschaftliche und politische Fragen in Oesterreich " hatte Edmund B u r i a n. Es wurde eine Resolution boschlossen, in der zunächst als unbedingte Notwendigkeit dargelegt wird, daß für die Opfer des Krieges— Invaliden, Witwen und Waisen— ausreichend gesorgt werde, damit ihnen ein würdiges Lehen ermöglicht werde. Milliarden wurden für Kanonen und alle anderen Hilfsmittel des Krieges ausgegeben und man kann darum erwarten, daß unmittel- bar nach dem Kriege die für die Kriegskrüppel und für die Hinter- bliebenen der Gefallenen erforderlichen Millionen zur Verfügung gestellt werden. Das wirtschaftliche Leben kann nur gesunden, wenn für die materielle und geistige Hebung des arbeitenden Volkes ourch einen wirklichen Arbeiterschutz gesorgt wird. Deshalb wird auch die Herabsetzung und Aufhebung der Schutzzölle verlangt, ferner eine Vervollkommnung des Schulwesens, die Einlösung des Proportionalwahlrechtes und die Aufhebung der politischen Privi- legien in allen Gesetzgebungs- und Verwaltungskörpern, ferner eine Reform der Staatsverwaltung, die bei der im Interesse der Wirt- schaftlichen EntWickelung unumgänglichen Einheit des Staates'den Bedürfnissen der Nationen nach fteier Entwicklung gerecht wird. Voraussetzung hierfür ist die Einsetzung einer Kreisverfassung und der nationalen Autonomien. Die Resolution wendet sich dann gegen eine Vereinigung von Sozialdemokraten mit bürgerlichen Parteien. Zum dritten Punkt:„Die tschechische Sozialdemo- kratie und die Internationale" wurde nach einem Reft- rat Viktor Steins eine Resolution beschlossen, in der es als not- wendig erklärt wird, die Aufmerksamkeit des Proletariats auf das zu lenken, was allen gemeinsam ist, und alles in seinen Reihen zu bekämpfen, was entzweit und entfremdet. Deshalb begrüßt die Versammlung jeden Versuch zur Festigung der gelockerten inter - nationalen sozialistischen Beziehungen und fordert alle Zweige der Internationale auf, alles zur Ermöglichung einer wirksameren Tätigkeit der Internationale einzusetzen.
Soziales.
Tie Familienunterstützung ist auch rückständigen Steuern gegenüber unpfändbar. Der preußische Minister des Innern hat zu der Frage, ob die gesetzlichen Familienunterstützungen für rückständige Steuern mit Beschlag belegt werden können, in folgender Verfügung Stellung genommen:„Ein solches Vorgehen kann nicht für zulässig erachtet werden. Der den Angehörigen in den Dienst eingetretener Mann- schaften zustehende Unterstützungsanspruch ist als der Pfändung nicht unterworfen anzusehen. Nach dem Zwecke des Gesetzes stellen sich die Unterstützungen als Beiträge zum Unterhall dar. Dem entspricht es, sie hinsichtlich der Unpfändbarkeit den auf gesetzlicher Vorschrift beruhenden Unterhaltsforderungen(§ 850 der Zivilprozeßordnung) gleichzustellen. Aus der Unpfändbarkeit des Unter- stützungsanspruchs ergibt sich ohne weiteres, daß er der Auftechnung nicht unterliegt und nicht abgetreten werden kann(§§ 394, 400 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)."__ Muß Sterbegeld auch für Totgeburten gezahlt werden? Diese in der Praxis bisher leider umstrittene Rechtsfrage ist jetzt vom Reichsversicherungsamt in bejahendem Sinne entschieden worden. Der von anderer Seite ver- tretenen Auffassung, von einem„Sterbegeld" könne schon darum keine Rede sein, weil ein Kind, das bereits tot zur Welt komme, gar nicht„sterben" könne, vermochte die letzte Instanz nicht beizu- treten. Es sei zwar, so sagt das Reichsversicherungsamt, nicht zu verkennen, daß der Wortlaut des Gesetzes in gewisser Hinsicht für die gegenteilige Ansicht spreche. Dies könne aber nicht ausschlag- gebend sein gegenüber den: sozialen Zweck, dem die Vorschrift dient. Auch bei einem totgeborenen Kinde erwachsen den Eltern Bestattungskosten. Der Begriff des„Sterbens" sei rechtlich auch keineswegs ausgeschaltet, da ja vorher„Leben" vorhanden ge- Wesen sei.
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