Die entsprechenden Zahlen für die HauSgewerve» treibenden der Textilindustrie. für deren Berufszweig die BersicherungSpflicht am 2. Juli 1834 begann, find Geburtstag am 1. Januar zwischen 1. und 8. Januar und so fort jede Woche je eine Woche Wartezeit weniger bis zum 26. Juni, von da ab:
720! 721
7601 761
80«! 801
840! 841
8801 881
320 321
6401 680 . 64lj 68ll und so fort jede Woche jünger je eine Woche Wartezeit mehr Für Lehrer, Erzieher und den Teil der sonstigen Angestellten, für die die Versicherungspflicht erst am 1. Januar 1300 begann, ist die Wartezeit aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich: Geburtstag__________ � Jahre zwischen 1. Jan. u. 27. März . 18. März u. 3. April und so fort: je eine Woche lünger je eine Woche weniger Wartezeit, Für Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken und solche Bühnen- und Orchestermitglieder, für die erst mit dem 1. Januar 1312 die Versicherungspflicht eingeführt ist, vermindert sich die Wartezeitzahl der letzten Tabelle um 480. d) Die Waisenrente. Bisher betrug die Waisenrente, außer dem Reichszuschuß von 25 M. jährlich für jedes Kind, für ein Kind drei Zwanzigstel des Grundbetrages und der Steigerungssätze, auf welche der Ernährer am Tage seines Todes Anspruch gehabt hälte, wenn er Invaliden- rente bezogen hätte. Bei Berechnung der Steigerungs'ätze kommen jedoch nur die Wochenbeiträge in Anrechnung, die nach dem 1. Januar 1312 bezahlt sind. Für jedes weitere Kind wurde jedoch nur ein Vierzigstel des Grundbetrages und der Steigerungssätze als Leistungen der Versicherungsträger gegeben, Erhielt zum Beispiel ein Kind 25 M, Reichszuschuß und 15 M. Leistungen der Versicberungslräger, dann erhielt jedes weitere Kind neben dem Reichszuschuß nur 2,50 M. Leistungen der Ver- ficherungsträger. Durch die jetzt vorgenommene Aenderung werden für alle Kinder die Leistungen der Versicherungsträger auf drei Zwanzigstel erhöht, also nach dem oben angeführten Beispiel die Renten sür die weiteren Kinder von 27,50 M. auf 40 M. gesteigert. Diese Rentenerhöhung tritt für alle Waisen in Kraft, deren Rente nach dem 31. Dezember 1315 festgesetzt ist. Also für alle Waisen, deren Renten in diesem Jahre festgesetzt sind, ist in allen Fällen, wo mehr als ein Kind vorhanden ist, die Rente zu erhöhen und der Fehlbetrag ab 1. Januar, wenn er Ernährer vor dem 1. Januar 1316 verstorben ist, oder sonst vom Todeslage des Ernährers an nach- zuzahlen. c) Wegfall der Rentenkürzungen. Nach Z 1231 der Neichsversicherungsordnung wird die Rente der Invaliden und Kranken um so vielmal 10 Prozent erhöht, als er Kinder im Alter von unter 15 Jahren zu ernähren hat. Als Höihst- betrag wurde jedoch nur die Erhöhung für fünf Kinder bezahlt. Hatte der Invalide sechs und mehr Kinder, dann blieb es bei dem einundeinhalbsachen Betrag der Invalidenrente. Diese Kürzung fä llt seit d em 1. I anu ar 1316 fort. Wenn ein Invalide zehn Kinder im Alter von unter 15 Jahren hat, dann erhält er nun den doppelten Betrag der Invalidenrente. Auch die Kürzungen bei den Hinterbliebenen fallen weg. Nach den KZ 1234 und 1235 sollten die Hinterbliebenenrenten nicht den anderthalbfachen Betrag der Invalidenrente des Ernährers über- steigen; die Waisenrenten allein sollten den Betrag der Invaliden- rente des Ernährers nicht übersteigen. Die ZZ 1234 und 1235 find gestrichen, so daß nun bei großer Kinderzahl alle Renten voll zur Auszahlung kommen. Alle diese Verbesserungen sind mit der Wirkung vom 1. Januar 1316 in Kraft getreten, so daß in allen Fällen, in denen jetzt höhere Beträge bezahlt werden, die Fehlbeträge vom 1. Januar ab nach- bezahlt werden müssen.
Mus Groß-öerlin. Der neue Spielplatz in der Jungferuheide. Der Zugang zu dem neuen Spielplatz für die Groß- Berliner Jugend in der Jungfernheide führt von der See- ftraße in Berlin » Plötzensee aus. Hat man den See auf der rechten Seite hinter sich gelassen und geht den Schiffahrtskanal, entlang, so ist man in wenigen Minuten auf dem herrlich ge- legenen Platze. Aufsicht ist in den angegebenen Stunden vor- handen. Möchten recht viele Kinder die schöne Gelegenheit zu Spiel und Erholung benutzen. Die Arbeiterbevölkerung vom Wedding und Moabit wird die Einrichtung dieses Spiel- Platzes besonders freudig begrüßen, wird doch gerade in jener Gegend ein dringendes Bedürfnis erfüllt.
Die Arbeitszeit in Schuhfabriken. Das Polizeipräsidium teilt mit: In der Bekanntmachung vom 23. Juni d. I. über Regelung der Arbeitszeit in Betrieben, in denen Schuhwaren hergestellt werden, muß es unter II. In Werk- stätten, Ziffer 1 statt 2 Uhr S Uhr heißen.
Einschränkung deS FahrradverkehrS. Am 12. Juli 1016 ist eine Bekanntmachung betreffend Beschlag- nähme und Bestandserhebung der Fahrradbereifungen(Einschrän- kung des Fahrradverkehrs) veröffentlicht worden. Durch diese Be- kanntmachung werden die Beweggründe ersichtlich die zu dem in fast allen Teilen des Deutschen Reiches vor einiger Zeit ergangenen Verbote der Benutzung der Fahrräder zu Vergnügungszwecken ge- führt haben. Denn die Bekanntmachung beschlagnahmt alle nicht zur gewerbsmäßigen Weiterveräußerung vorhandenen Fahrrad- decken und Fahrradschläuche, die sich im Gebrauch befinden oder für den Gebrauch bestimmt sind. Nur für bestimmte Fälle wird der zuständige Militärbefehlshaber die Erlaubnis zur weiteren Be- nutzung der beschlagnahmten Fahrradbereifungen erteilen. Diese Erlaubnis wird nur solchen Personen erteilt werden, die da» Fahr- rad in Ermangelung anderer zweckdienlicher Verkehrsmittel als Be- förderung zur Arbeitsstelle oder zur Ausübung ihres im allge- meinen Interesse notwendigen Berufes oder Gewerbes oder zur Beförderung von Waren zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes, oder infolge ihre» körperlichen ZustandeS benötigen. Die Bekannt- machung führt bestimmte Fälle an, in denen die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis stets als gegeben angesehen wer- den und in denen die Erlaubnis ohne weiteres zu erteilen ist. Die Personen, welchen die Verwendung der Fahrradbereifungen weiter gestattet ist, dürfen sie jedoch nur zu dem bei Erteilung der Er- rubniS bestimmten Zwecke gebrauchen. Um eine Erlaubnis zur weiteren Benutzung der Fahrrad- bereifungen zu erhalten, ist ein Antrag bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Polizeibehörde unter Beifügung der vorgeschriebenen Radfahrkarte auf einem amtlichen Vordruck zu stellen. Dieser Antrag wird von der Polizeibehörde an die Militär- behörde weitergegeben werden. Im Falle der Genehmigung des Antrages erhält der Antragsteller seine Fahrradkarte, mit einem entsprechenden Vermerk versehen, zurück. Falls der Antragsteller abschlägig beschieden wird, verbleibt die Fahrradkarte bei der Po- lizeibehorde. Es muß dringend empfohlen werden, beabsichtigte Anträge unverzüglich zu stellen, da die Bekanntmachung bereits mit Beginn deS 12. August 1316 in Kraft tritt und nach diesem Tage die Benutzung der Fahrradbereifungen ohne die besondere Erlaubnis des Militärbefehlshabers strafbar ist.
Für den Ankauf der beschlagnahmten Fahrraddecken und Schläuche, die nicht mehr benutzt werden dürfen, werden kommunale Sammelstellen eingerichtet und bekanntgegeben werden. Die Ver- äußerung der beschlagnahmten Fahrraddecken ist nur noch an eine derartige Sammelstelle für Fahrradbereifungen zulässig, die in der Bekanntmachung näher bezeichnete Preise für Decken und Schläuche zahlen wird. Soweit die beschlagnahmten Fahrradbereifungen bis zum 15. September 1916 nicht an eine Sammelstelle abgeliefert sind, sind sie, sofern sie nicht weiter benutzt werden dürfen, bis zum 1. Oktober 1316 an die für ihren Lagerort zuständige Ortsbehörde anzumelden; sie werden sodann enteignet werden. Es darf aber angenommen werden, daß der größte Teil der Besitzer von beschlag- nahmten Fahrradbereifungen diese freiwillig an die Sammelstellen veräußern wird, die auch zur Entgegennahme von Fahrradbereifun- gen ermächtigt sind, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Durch die getroffenen Maßnahmen wird es nicht nur möglich sein, den Verbrauch von Gummi zur Herstellung von Fahrrad- bereifungen einzuschränken, sondern vor allem werden die ganzen zur Ablieferung gelangenden Fahrradbereifungen nach einer ent sprechenden Bearbeitung für diejenigen wieder als neue Be reifungen Verwendung finden können, denen die Erlaubnis zur weiteren Benutzung von Fahrradbereifungen erteilt ist. Die Bekanntmachung enthält eine Anzahl von Einzelbestim mungen. Ihre Kenntnis ist für alle Personen wichtig, die einen Antrag auf Weiterbenutzung von Fahrradbereifungen stellen wollen. Der Wortlaut ist bei den Polizeibehörden einzusehen.
Einschränkung der Kinoreklamen. Das Polizeipräsidium teilt mit: Die stetig zunehmende und auf den öffentlichen Straßen mehr und mehr störend hervortretende Plakatreklame für Kino und Varietedarbietungen hat Anlaß zu einer behördlichen Regelung für den Landespolizeibezirk Berlin durch zwei einander ergänzende Verordnungen des Oberbefehlshabers in den Marken und des Polizeipräsidenten zu Berlin gegeben. Die Regelung erstreckt sich auf Reklameplakate für öffentliche Schaustellungen jeder Art, und es lag ihr das Bestreben zugrunde, die Straßenreklamc für die genannten Darbietungen unter Zugrundelegung desjenigen Reklameumfangs einzuschränken, der bisher für die Theater üblich gewesen ist. Zu diesem Behufe werden Reklameabbildungen, wie sie zum öffentlichen Aergernis namentlich bei den Kinos dadurch ausgekommen sind, daß Abbildungen von Verbrechen, Gewalttätige ketten und sonstigen schreckenerregenden Dingen sowie sittlich an- stößige Bilder als Lockmittel benutzt wurden, allgemein ver boten. Reklameplakate für alle öffentlichen Schaustellungen werden ferner grundsätzlich auf die öffentlichen Anschlag sänlen �Litfaßsäulen) verwiesen. Außer an diesen sollen derartige, von der öffentlichen Straße aus sichtbare Plakate nur vor denjenigen Gebäuden selbst, in welchen die Vorstellungen statt finden, nicht aber an anderen Baulichkeiten, insbesondere nicht an Schaufenstern anderer Häuser gestattet sein. Außerdem wird der Flächeninhalt der einzelnen mit Bild oder auffälliger Schrift ver sehenen Plakate sowie der Gesamtflächeninhalt aller derartiger Hausreklameplakate, die bei den Theatern, wenn überhaupt, sehr spärlich angebracht waren, aber namentlich bei KinoS vielfach ins Ungemessene gingen, entsprechend beschränkt. In Anlehnung daran setzen die Verordnungen einzelne, den Betrieb der Kinemawgraphentheater betreffende Vorschriften fest, insbesondere das Verbot, den Betrieb außerhalb der Zeit von P Uhr nachmittags bis 11 Uhr abends zu führen, ferner die Ver pflichtung, die Programme behördlich anzumelden, keine zensur- polizeilich verbotene Film» anzukündigen und keine Hausreklame- Plakate für solche Filmvorführungen anzubringen, deren Besuch Kindern untersagt ist. Das Inkrafttreten dar Verordnungen ist auf den 15.August festgesetzt.
Die Harzgewinnung im Potsdamer Jforst. Uns wirb geschrieben:.Zu dem Arbeitsverdienste der armen Frauen und Kinder durch Pilz- und Beerensammeln in den Wald- bezirken ist neuerding» die Harzgewinnung gekommen. Welche Arbeit ertragreicher ist, dürfte schwer festzustellen und schwankend sein. Denn wenn auch der KriegSauSschuß für Rohharzgewinnung für Balsamharz 75 M. swohl für 1 Zentner) und 50 M. für Scharrharz an den Waldeigentümer zahlt, so weiß man doch nicht, wie viel der Waldeigentümer davon den arbeitenden Frauen und Kindern abgibt. Daher muß zuerst mit diesen ein Uebereinkommen getroffen werden. Was die Arbeft selbst betrifft, so werden zunächst die zur Tut- harzung bestimmten Bäume angebohrt oder, und zwar jetzt meist, mit dem Grandeleisen angeschlagen.(Die dazu nötigen Arbeits- Werkzeuge können vom Kriegsausschub für Rohharzgewinnung, Berlin W8, Mauerftr. 26/28, bezogen werden.) Darauf gibt wohl jeder Baum binnen einiger Wochen mehr als 10 Pfund Harz , das in zwei Sorten: Balsamharz und Scharrenharz gewonnen wird. Aber wie viel Harz gewonnen wird, hängt nicht nur von dem Zu- stände der Bäume, sondern auch von der Emsigkeit und Geschicklich- keit der Arbeiter ab. Eine gute Harzgewinnung erfordert ein fort- währendes Bearbeiten der Bäume refp. der ftischen Wunden mit dem Grandeleisen. Die? ist die erste Hauptbedingung sür ratio- nelleZ Arbeiten, denn nur dadurch wird die deutsche Kiefer zu längerer Harzabgabe angeregt, während sonst der Harzfluß bald versiegt, in welchem Falle der Ertrag in einem groben Mißverhältnis zu der aufgewendeten Mühe stehen würde. Nur durch regelmäßiges, sorgfältiges Nachplötzen der Wunden alle drei oder vier Tage wird eine reichliche Harzgewinnung von mehreren Kilo pro Baum erzielt, und nur dann wird diese Arbeit für Frauen und größere Kinder eine lohnende sein. Arbeiter-BildungSschule. An dm wissenschaftlichen Einzel- Vortrag, der heute, Donnerstag abend 8V, Uhr im Hörsaale der Schule stattfindet, sei nochmals erinnert. Genosse S t r ö b e l wird über das Thema:»Gustav Freytag , ein literarischer Vorkämpfer deS jungen deutschen Kapitalismus", sprechen. Eintrittspreis 10 Pfennig. Z« dem großen Bankdiebstahl wird mitgeteilt, daß auf Grund der Veröffenllichungen bei der Kriminalpolizei schon viele Mit- teilungen auS dem Publikum eingegangen find. In verschiedenen Gegenden will man ein Pärchen gesehen haben, das wohl Stephan und seine Geliebte Hörasch sein könnten, so auch auf der Fahrt nach Spandau . Alle diese Meldungen, die nicht bloß aus der Umgegend von Berlin , sondern auch aus der Provinz eingingen, werden jetzt nachgeprüft. Ermittelungen werden auch in der Heimat des Mädchens, in Peitz -Luisenort. angestellt, wo der Vater der Flüchtigen ansässig ist. Ein Bild deS Mädchens har man noch nicht beschaffen können. Es hat alle Bilder, auch eins, auf dem mit ihr wahrschein- lich ihr Geliebter abgebildet war, vernichtet. Eingehende Nach- forschungen finden anch in Berlin und in größeren Vororten statt, weil man mit der Möglichkeit rechnet, daß die Flüchtigen hier unter falschem Namen vielleicht in einem Pensionat wohnen. Eine Preiserhöhung von 50 Proz. hat gestern auch die Tischler- innung von Neukölln in ihrer Jnnungsversammlung beschlossen. Der Beschluß lautet: In Anbetracht der ganz enorm gestiegenen Preise aller Rohmaterialien und der aus den wirtschaftlichen Ver- Hältnissen während der Kriegsteuerung sich ergebenden Notwendig- keit des Zuschuffes zu den Arbeitslöhnen sieht sich die Innung ver- anlaßt, die Preise für die Fabrikate um 50 Proz. zu erhöhen. Es wird sämtlichen Mitgliedern zur Pflicht gemacht, diesen Beschluß in ihrem Geschäftsverkehr zur Durchführung zu bringen.— Diese,
Erhöhung geht noch über, die kürzlich vone der Vereinigung der Möbeli'udustriellen beschlossene hinaus. Denn sie beträgt ohne Unterschied 50 Proz., während jene für rohe Möbel nur 40 Proz. betrug. Neukölln ist von altersher der Sitz großer Tischlerei- betriebe, die einen erheblichen Teil von Groß-Berlin mit den Er- Zeugnissen der Tischlerei versorgen. Ein Jagdunfall, bei dem zwei Berliner Herren verletzt wurden, wird aus Chorinchen gemeldet. Zwei Berliner Rentiers hallen sich vorgestern zur Enlenjagd auf ihre bei Chorinchen gepachtelcu Jagd- gebiete begeben/ In Begleitung des Jagdaufsehers N. begaben sich die Jäger auf den Anstand. Kaum Kotten sie ihre Plätze dichl nebeneinander eingenommen, als plötzlich ein Knall ertönte und beide Jäger von einer Schrotladung getroffen wurden._ Der unglückliche Schütze war der Jagdaufseher N.. der im Jagdeifer wohl die nötige Vorsicht außer acht gelassen hatte. Auf telephonischen Anruf begab sich ein Arzt aus Eberswalde im Automobil zur Unfallstelle und legte den Verunglückten Notverbände an. Die beiden Herren konnten dann die Rückfahrt nach Berlin antreten. Eine neue Bankunterschlagung wurde gestern entdeckt, diesmal eine kleineren Stils, die aber immerhin noch 13 000 M. beträgt. Bei einer hiesigen Kleiubank vertrat, der am 15. August 1837 zu Berlin geborene Banklehrling Max Oueitzer, der in der Marsilius- straße 16 bei setner Mutter wohnte, zur Aushilfe einen im Felde stehenden Kassierer. Der junge Manu litt etwas an der Groß- mannssucht. Er liebte es, nobel aufzutreten, spielte wohl auch und verkehrte mit Mädchen, mit denen er gern Ausflüge machte. Weil dazu feine-Mittel nicht ausreichten, so machte er vor einiger Zeit schon einen Griff in die Kasse, den er durch falsche Buchungen verdeckte. Auch dieses Geld reichte nicht lange. Um sich neues zu verschaffen und die erste Veruntreuung weiter zu vertuschen, beging er eine neue Unterschlagung. Als er endlich fürchten mußte, daß die Veruntreuungen trotz der Fälschungen ans Licht kämen, beschloß er, noch einen größeren Griff in die Kasse zu tun und dann zu flüchten. Am Montag fand er dazu die Gelegenheit. Er sollte 8000 M. abliefern,, fälschte jedoch die 8 in eine 3 um, lieferte nur 3000 M. ab und behielt 5000 M. für sich. Mit diesem Gclde in der Tasche blieb er am Dienstag ohne Grund und ohne Entschuldigung vom Geschäft weg. Seine Mutter, bei der man nachfragte, konnte nur sagen, daß er sich morgens fein angezogen und beim Weggehen seinen Revolver mitgenommen hatte. Die Frau hatte sich dabei nichts gedacht und glaubte, � daß ihr Sohn nach wie vor im Ge- schäfte tätig sei. Die Prüfung der Kasse und der Bücher ergab jetzt die Veruntreuungen, die bisher auf 13 000 M. festgestellt wur- den. Man vermutet, daß sich der junge Mann nach Verbrauch des veruntreuten Geldes das Leben nehmen werde. Eine Bande von Trcibriemendieben wurde in der vergangenen Nacht unschädlich gemacht. Ein Wächter sah, wie vier junge Burschen in der Simon-Dach-Straße den Schaukasten eines Kaufhauses eiu- schlugen und ausplünderten. Er verfolgte sie, konnte sie aber nicht ergreisen. Nach Beendigung seines Dienstes sah er die Burscheu, als er zufällig durch die Warschauer Straße ging, dort auf einem Haus- flur beieinander stehen. Jetzt holte er einen Schutzmann und nahm sie mit dessen Hilfe fest. Die Ermittelungen und Haussuchungen er- gaben nun bald, daß die vier, die Kutscher Max Julius und Albert Winter und die Arbeiter Emil Fielitz und Artur Reich Spezialisten im Treibriemcndiebstahl waren. Während die Eltern glaubten, daß sie arbeiteten und Nachtdienst hätten, brachen sie in Fabriken ein und stahlen die Treibriemen. Bis jetzt räumten sie fünf solcher Einbrüche ein. Alle vier wurden dem Untersuchungsrichter vor- geführt. Von einer Lafette überfahren»nd getötet. Die schon so oft ge« rügte Unsitte der Kinder, sich an vorüberfahrende Wagen anzuhängen, hat in Spandau einen bedauerlichen Unglücksfall berbeigeführt. Als ein Geschütztransport die Ruhlebener Straße passierte, hängte sich der dreijähriae Sohn eines Postbeamten an eine Lafette an, um . eine Strecke mitzufahren.' Dabei stürzte er ab und geriet unter ein Rad der folgenden Lafette, daS über ihn hinwegging. Der Kleine, her schwere innere und- äußere Verletzungen erlitten hatte, wurde nach' dem Spandäuer städtischen Krankenhause geschafft, wo er bald nach seiner Aufnahme starb. Mit Gas vergiftet hat sich gestern die 53 Jahre alte Schnei- derin Marie Mewis, die seit Jahren für sich allein in der Belle- alliancestr. 62 wohn-te. Was sie dazu veranlasse, weiß man nicht. Selbstmordgedanken hatte sie vorher nicht geäußert. Sftaßennnfall. In der Kaiser-Friedrich-Straße in Neukölln sprang am gestrigen Nachmittag gegen 3 Uhr eine Frau Herms von einem Straßenbahnwagen der Linie 27 während der Fahrt ab. Frau H. kam zu Fall und erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Kopfwunde. Die Verunglückte wurde nach dem Krankenhause in Buckow gebracht. Gebrüder Herrnfeld-Thcater. Die diesjährige Spielzeit wird mit einer neuen dreiaktigen Komödie»Wachsmanns Hühnerhof" er« öffnet. ES ist dies die letzte gemeinschaftliche Arbeit der beiden Brüder Anton und Donat Herrnfeld, die ihr Theater über dreißig Jahre lang mit eigenen Stücken versorgten.
Mus den Gemeinöen. Kartoffelversorgung in Neukölln . Die Versorgung der Stadtgemeinden mit Frühkartoffeln erfolgt durch die Provinzial-Kartoffelstelleund zwar nach einem emheillichen Verteilungsplan für das ganze Gebiet der Provinz Brandenburg . Die Lieferung für Neukölln findet aus sechs Uebersdlmßkreisen der Probinz statt. Wie uns vom Magistrat mitgeteilt wird, ist der De- zernent bemüht gewesen, wegen der fehlenden Kartoffeln eine vor- zeitige Zufuhr aus diesen Kreisen inS Werk zu setzen. Wegen der ungünstigen Witterung konnte jedoch vor dem 20. dieses Monats der Beginn der Lieferung nicht in Aussicht ge- stellt werden. Infolge dessen hat sich ein großer Teil unserer Bürger in die Nachbargemeinden Buckow , Nudow, Schönefeld usw. begeben, um dort direkt den Kartoffcleinkauf zu tätigen. Die Kartoffelbestände dieser Gemeinden sind jedoch für den Kreis Teltow bestimmt und dürfen an Einwohner anderer Bezirke zur Vermeidung der in den geltenden Verordnungen angedrohten Strafen nicht abgegeben werden, und zwar macht sich nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Käufer strafbar. Vom Landrat deS Kreises Teltow sind wir darauf hingewiesen worden, daß künftighin die beobachteten Verstöße gegen diese Vor- schriften unnachsichtlich verfolgt werden müßten. Um unserer Bevölkerung aber den Anlaß zu nehmen, die Ortschaften im Kreise Teltow zum unbefugten Kartoffeleinkauf aufzusuchen, ist dem Magistrat auf seine Vorstellung die sofortige Lieferung von 2000 Zentnern Frühkartoffeln aus dem Kreise Teltow zugesickiert worden, die später wieder zurückerstattet werden müssen. Da diese Lieferungen schon von heute ab beginnen sollen, werden sowohl in den städtischen Verkaufsstellen als auch bei den Händlern in den nächsten Tagen soviel Kartoffeln vorhanden sein, daß die Ansprüche unserer Bürgerschaft voll befriedigt werden können. Wir raten in- folgedessen dringend davon ab, � auch künftighin die Ortschaften des Kreises Teltow zum Kartoffelbezug zur Vermeidung von Unannehm- lichkeiten aufzusuchen._ Ausgabe der Zusatzkarten für Kranke in Schöneberg . Der Schöneberger Magistrat teilt mit: Nachdem eine Zentral« stelle für Krankenernäbrung geschaffen worden ist, der sich die meisten Gemeinden Groß-Berlins angeschlossen haben, können Zusatzkarten für Milch, Fleisch, Butter, Eier, Mehl und Nahrungsmittel, die sich zur Zubereitung von mehlhaltigen Speisen eignen, an Kranke nur verabfolgt werden, wenn ein entsprechender Antrag vom Arzt auf dem von der Zentralstelle vorgeschriebene» Formular gestellt wird. In Schöneberg werden vom Frei-